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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 2 months 3 weeks ago

Kosovo: neue EU-Sonderbeauftragte ernannt

Thu, 04/08/2016 - 17:40

Der Rat hat am 4. August 2016 Natalya Apostolova aus Bulgarien zur EU-Sonderbeauftragten (EUSR) im Kosovo ernannt. Natalya Apostolova wird ab dem 1. September Samuel Zbogar ersetzen.

Natalya Apostolova wurde am 20. Juli 2016 zur Leiterin des EU-Büros im Kosovo ernannt.

Die Sonderbeauftragte spielt eine führende Rolle bei der Förderung eines stabilen, lebensfähigen, friedlichen, demokratischen und multi-ethnischen Kosovo – auch durch Stärkung der Stabilität in der Region und durch Beiträge zur regionalen Zusammenarbeit und zu gutnachbarlichen Beziehungen zwischen den westlichen Balkanstaaten. Die Sonderbeauftragte fördert ein Kosovo, das der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz von Minderheiten und des kulturellen und religiösen Erbes verpflichtet ist.

Die Sonderbeauftragte unterstützt die europäische Perspektive des Kosovo und seine Annäherung an die EU im Einklang mit der Perspektive der Region und nach Maßgabe des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens.

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, im Namen der Europäischen Union anlässlich des Internationalen Tags der indigenen Bevölkerungen der Welt am 9. August 2016

Thu, 04/08/2016 - 10:20

Anlässlich des Internationalen Tags der indigenen Bevölkerungen der Welt feiern wir gemeinsam mit indigenen Völkern auf der ganzen Welt die Vielfalt ihrer Kulturen und ihren einzigartigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt der Welt. Die Europäische Union bekräftigt ihr Bekenntnis zur Förderung und zum Schutz der Rechte indigener Bevölkerungen.

Trotz der vielen positiven Entwicklungen bei der Anerkennung der Rechte indigener Bevölkerungen kommt es in einer Reihe von Ländern zu anhaltenden Menschenrechtsverletzungen, darunter Tötungen und Misshandlungen indigener Menschenrechtsverteidiger. Die EU intensiviert daher ihre Bemühungen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die sich für die schutzbedürftigsten und am stärksten marginalisierten Bevölkerungsgruppen – einschließlich indigener Völker – engagieren, und zum Schutz derjenigen, die sich für Landnutzungsrechte einsetzen.

Entsprechend dem Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie verstärkt die EU auch ihre Zusammenarbeit mit indigenen Bevölkerungen. Die EU beabsichtigt, vor Jahresende einen Überblick über ihre politischen Maßnahmen und Tätigkeiten zur Unterstützung indigener Bevölkerungen sowie eine Liste bewährter Verfahren zu erstellen. Die Förderung der kulturellen Rechte im Einklang mit der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker steht auch im Mittelpunkt der Friedenskonsolidierung durch den interkulturellen Dialog, wie in der neuen Strategie der Europäischen Union zu internationalen kulturellen Beziehungen dargelegt. Auf multilateraler Ebene bringt sich die EU in einvernehmlicher Weise in die laufenden Debatten bei den Vereinten Nationen bezüglich der Rechte indigener Völker ein.

Im Juni dieses Jahres hat die Organisation Amerikanischer Staaten die Amerikanische Erklärung über die Rechte indigener Völker verabschiedet. Diese Erklärung ist das erste Instrument in der Geschichte der Organisation Amerikanischer Staaten, in dem den Rechten der indigenen Völker Amerikas gezielt Rechnung getragen wird. Die EU beglückwünscht die OAS und ihre Mitgliedstaaten sowie die indigenen Völker Amerikas zu dieser Leistung. Mit dieser Erklärung wird den Beziehungen der EU zu ihren Partnerländern auf dem amerikanischen Kontinent eine neue Dimension verliehen.

Die Bewerberländer Türkei, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau, Armenien und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.

* Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Categories: Europäische Union

EUCAP Sahel Niger: neue Missionsleiterin ernannt

Thu, 28/07/2016 - 16:20

Am 26. Juli 2016 ist Frau Kirsi Henriksson, eine hochrangige Diplomatin aus Finnland, zur Leiterin der Mission der Europäischen Union in Niger, EUCAP Sahel Niger, ernannt worden. Sie wird ihr Amt am 1. September 2016 antreten und löst den seit 2013 amtierenden Leiter, Filip De Ceuninck, ab.


Die EUCAP Sahel Niger wurde 2012 eingeleitet, um den Kapazitätsaufbau bei den nigrischen Sicherheitskräften zu unterstützen. Die Mission unterstützt die nigrischen Behörden mit Beratung und Schulung bei der Verstärkung ihrer Fähigkeiten im Sicherheitsbereich. Sie trägt dazu bei, dass die verschiedenen nigrischen Sicherheitskräfte einen integrierten, kohärenten, nachhaltigen und auf den Menschenrechten beruhenden Ansatz zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität entwickeln. Das Mandat wurde am 18. Juli 2016 geändert, um die zentralen und lokalen Behörden Nigers sowie die Sicherheitskräfte auch bei der Entwicklung von Strategien, Techniken und Verfahren zur besseren Kontrolle und Bekämpfung der irregulären Migration zu unterstützen.

Frau Henriksson war seit 2014 Stellvertretende Leiterin der Mission EUCAP Sahel Mali. Sie hat Erfahrung sowohl im zivilen GSVP-Bereich (finnisches Krisenbewältigungszentrum "CMC Finland", Innenministerium) als auch auf akademischem Gebiet. Sie hat früher unter anderem folgende Ämter bekleidet: Stellvertretende Stabschefin der EUBAM Libya (Mai-August 2014); Leiterin der Abteilung Planung und Evaluierung, EUBAM Libya (2014); Mitarbeiterin der Abteilung Planung und Evaluierung, EUBAM Libya (2013-2014); Rechtsstaatlichkeitsexpertin, Mitarbeiterin für Evaluierung und bewährte Verfahren, EUJUST LEX Iraq (2010-2011); Leiterin der Abteilung Entwicklung, finnisches Krisenbewältigungszentrum ("CMC Finland"), Innenministerium; Wissenschaftliche Mitarbeiterin, CMC Finland, Innenministerium (2007); Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Dozentin an der historischen Fakultät und am Jean-Monnet-Spitzenforschungszentrum, Universität Tampere, Finnland (1996-2006). Frau Henriksson spricht Finnisch, Englisch, Französisch, Schwedisch und Deutsch und verfügt über Grundkenntnisse des Arabischen.

Der Beschluss wurde vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee gefasst.

Categories: Europäische Union

Turnusmäßig wechselnder Ratsvorsitz: Beschluss über Änderung der Reihenfolge

Thu, 28/07/2016 - 15:00

Am 26. Juli 2016 hat der Rat einen Beschluss verabschiedet, mit dem die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten den Vorsitz im Rat der EU bis 2030 wahrnehmen, geändert wird.

Nachdem das Vereinigte Königreich mitgeteilt hat, dass es auf den Ratsvorsitz im zweiten Halbjahr 2017 verzichtet, hat der Rat beschlossen, die Ratsvorsitze ab dem 1. Juli 2017 um jeweils sechs Monate vorzuziehen.

Zudem hat er Kroatien, das bei Erlass des ursprünglichen Beschlusses noch nicht Mitglied der EU war, in die Liste der Ratsvorsitze aufgenommen, und zwar für den Zeitraum Januar bis Juni 2020.

Die geänderte Reihenfolge der Ratsvorsitze gilt bis 2030 (der vorherige Beschluss galt nur bis Juni 2020) und sieht folgendermaßen aus:

MaltaJanuar - Juni2017EstlandJuli - Dezember2017BulgarienJanuar - Juni2018ÖsterreichJuli - Dezember2018RumänienJanuar - Juni2019FinnlandJuli - Dezember2019KroatienJanuar - Juni2020DeutschlandJuli - Dezember2020PortugalJanuar - Juni2021SlowenienJuli - Dezember2021FrankreichJanuar - Juni2022Tschechische RepublikJuli - Dezember2022SchwedenJanuar - Juni2023SpanienJuli - Dezember2023BelgienJanuar - Juni2024UngarnJuli - Dezember2024PolenJanuar - Juni2025DänemarkJuli - Dezember2025ZypernJanuar - Juni2026IrlandJuli - Dezember2026LitauenJanuar - Juni2027GriechenlandJuli - Dezember2027ItalienJanuar - Juni2028LettlandJuli - Dezember2028LuxemburgJanuar - Juni2029NiederlandeJuli - Dezember2029SlowakeiJanuar - Juni2030MaltaJuli - Dezember2030

Über die Reihenfolge der Ratsvorsitze ab dem 1. Januar 2031 muss der Rat vom dem 31. Dezember 2029 entscheiden.

Categories: Europäische Union

Erklärung der asiatischen und europäischen Staats- und Regierungschefs zum internationalen Terrorismus

Fri, 15/07/2016 - 13:20

Die Staats- und Regierungschefs haben bekräftigt, dass sie alle Formen und Ausprägungen des Terrorismus entschieden und unmissverständlich verurteilen, wobei unerheblich ist, von wem, wo und zu welchem Zweck die Anschläge begangen werden.

Categories: Europäische Union

Iran: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zum ersten Jahrestag des JCPOA

Thu, 14/07/2016 - 19:20

Ein Jahr nach dem Abschluss der historischen Vereinbarung über das iranische Atomprogramm in Wien stellt die Europäische Union mit Befriedigung fest, dass der gemeinsame umfassende Aktionsplan (JCPOA) umgesetzt wird. Dies zeigt, dass politischer Wille, Beharrlichkeit und multilaterale Diplomatie selbst in den schwierigsten Situationen zu praktikablen Lösungen führen können.

Die Europäische Union wird sich auch weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass der JCPOA während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung sowie der Resolution 2231 des VN-Sicherheitsrates vollständig und wirksam umgesetzt wird. Die EU und ihre Mitgliedstaaten betonen, dass Iran alle im Rahmen des JCPOA eingegangenen Verpflichtungen strikt einhalten und weiterhin uneingeschränkt und unter Einhaltung des vereinbarten Zeitplans mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zusammenarbeiten muss. Ferner fordern sie Iran auf, jegliche Tätigkeiten zu unterlassen, die der Resolution 2231 des VN-Sicherheitsrates zuwiderlaufen. Die Europäische Union bekräftigt ihre Unterstützung für die koordinierende Rolle der Hohen Vertreterin in der in der Vereinbarung vorgesehenen Gemeinsamen Kommission und ruft dazu auf, der IAEO bei ihren Aufgaben bezüglich der Überwachung und Überprüfung der nuklearbezogenen Verpflichtungen Irans Unterstützung zu leisten. Wie der Rat "Auswärtige Angelegenheiten" bereits im Juli 2015 erklärte, ist die Einhaltung der Verpflichtungen durch alle Parteien eine Grundvoraussetzung dafür, das Vertrauen wiederherzustellen und Schritt für Schritt eine stetige Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und Iran zu erreichen.

Die Europäische Union stellt fest, dass sie ihre im Rahmen des JCPOA eingegangenen sanktionsbezogenen Verpflichtungen im Einklang mit dem vereinbarten Umsetzungsplan erfüllt hat. Die wirtschaftlichen und finanziellen nuklearbezogenen Sanktionen gegen den Iran wurden am 16. Januar 2016, dem Tag der Umsetzung, aufgehoben, nachdem sich die Internationale Atomenergie-Organisation davon überzeugt hatte, dass Iran die vereinbarten Maßnahmen im Nuklearbereich umgesetzt hat. Am selben Tag wurde ein umfassender Informatorischer Vermerk über die Aufhebung der Sanktionen veröffentlicht, um für Unternehmen in der EU Klarheit in Bezug auf das neue Regelungsumfeld zu schaffen.[1] Es liegt im Interesse der Europäischen Union, dass sich durch die Aufhebung der wirtschaftlichen und finanziellen nuklearbezogenen Sanktionen die Lage der iranischen Bevölkerung verbessert.

Die Europäische Union ist sich dessen bewusst, dass Klarheit bezüglich der Aufhebung der Sanktionen unerlässlich ist, um es europäischen Banken und Unternehmen zu ermöglichen, ihre Geschäfte in Iran in vollem Ausmaß wieder aufzunehmen. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ausführlich darüber informiert wurden, welche Sanktionen aufgehoben wurden und welche beibehalten werden. Die EU sagt zu, auch weiterhin aktiv Kontakte zum privaten Sektor zu suchen und ermutigt alle Parteien des JCPOA, ihre Bemühungen in dieser Hinsicht fortzusetzen. Damit Iran die mit der Aufhebung der Sanktionen verbundenen Vorteile in vollem Umfang nutzen kann, müssen zudem Hindernisse im Bereich der Wirtschafts- und Haushaltspolitik, der Rahmenbedingungen für Unternehmen und der Rechtsstaatlichkeit beseitigt werden. Die europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sind bereit, in diesen Bereichen mit Iran zusammenzuarbeiten und technische Unterstützung zu leisten, unter anderem bei der Einhaltung von FATF-Anforderungen, und die Nutzung von Exportkrediten zur Förderung von Handel, Projektfinanzierungen und Investitionen zu prüfen.

Die Europäische Union bekräftigt ihr Bekenntnis zu einer Vertiefung der Beziehungen mit Iran, insbesondere in den Bereichen Handel, Energie, Menschenrechte, zivile nukleare Zusammenarbeit, Migration, Umwelt, Bekämpfung grenzüberschreitender Bedrohungen wie Drogen, humanitäre Zusammenarbeit, Verkehr, Forschung, Bildung, Kultur und regionale Angelegenheiten. In diesem Zusammenhang verweist sie auf die gemeinsame Abschlusserklärung anlässlich des Besuchs der Hohen Vertreterin und einer Gruppe von Kommissionsmitgliedern in Teheran. Die Europäische Union befürwortet eine Strategie der schrittweisen Engagements, das umfassend zum Tragen kommt, Zusammenarbeit bei gemeinsamen Interessen vorsieht, bei Meinungsverschiedenheiten kritisch bleibt und in der Praxis konstruktiv ist. Als Teil dieser Strategie beabsichtigt die Europäische Union, eine EU-Delegation in Teheran zu eröffnen.

Der JCPOA wird sich positiv auf die gesamte Region auswirken und bietet die Möglichkeit einer besseren regionalen Zusammenarbeit, die von allen Beteiligten genutzt werden sollte. Die Europäische Union ruft alle Parteien dazu auf, auf ein kooperatives regionales Umfeld hinzuarbeiten und zum Abbau von Spannungen beizutragen. Die EU bekräftigt ihre Zusage, zu einer tatsächlichen Verbesserung der Lage in der Region beizutragen.

[1] Informatorischer Vermerk über die Aufhebung von EU-Sanktionen nach dem gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (JCPOA)

Gemeinsamer umfassender Aktionsplan und restriktive Maßnahmen

Categories: Europäische Union

Verfahren bei einem übermäßigen Defizit: Rat ist der Auffassung, dass Portugal und Spanien keine wirksamen Maßnahmen getroffen haben

Wed, 13/07/2016 - 14:42

Der Rat hat am 12. Juli 2016 festgestellt, dass Portugal und Spanien auf seine Empfehlungen nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert haben, um ihre übermäßigen Defizite zu korrigieren.

Er hat bestätigt, dass die beiden Länder ihr jeweiliges Defizit innerhalb der empfohlenen Frist nicht unter 3 % des BIP, den Referenzwert der EU für öffentliche Defizite, gesenkt haben werden. In beiden Fällen hat der Rat zudem festgestellt, dass die Konsolidierungsanstrengungen deutlich hinter den Empfehlungen zurückgeblieben sind.

Die Beschlüsse des Rates werden zu Sanktionen im Rahmen des Defizitverfahrens führen. Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 126 Absatz 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Die Kommission hat 20 Tage Zeit, um weitere Beschlüsse des Rates, mit denen Geldbußen verhängt werden, zu empfehlen. Diese Geldbußen sollten sich auf 0,2 % des BIP belaufen, allerdings können Portugal und Spanien innerhalb von 10 Tagen begründete Anträge auf eine Verringerung der Geldbußen stellen. Der Rat muss die Geldbußen innerhalb von 10 Tagen billigen.

"Ich bin sicher, dass wir am Ende eine kluge und intelligente Lösung haben", so Peter Kažimír, der Finanzminister der Slowakei und Präsident des Rates.


Portugal

Im April 2011 hat Portugal Unterstützung von internationalen Gebern beantragt, nachdem seine Staatsanleihen mehrere Monate lang dem Druck des Marktes ausgesetzt waren. Portugal erhielt daraufhin ein Darlehenspaket von insgesamt 78 Mrd. € von der EU, den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und dem IWF. Im Oktober 2012 hat der Rat die Frist für die Korrektur des Defizits Portugals um ein Jahr bis 2014 verlängert, da sich das Land in einer Rezession befand.

Die Wirtschaftsaussichten hatten sich weiter verschlechtert, und 2012 hatte das gesamtstaatliche Defizit Portugals 6,4 % des BIP erreicht. Im Juni 2013 hat der Rat die Frist für die Korrektur des Defizits um ein weiteres Jahr bis 2015 verlängert. Er hat Zielwerte für das Gesamtdefizit von 5,5 % des BIP im Jahr 2013, 4,0 % des BIP im Jahr 2014 und 2,5 % des BIP im Jahr 2015 festgelegt, was einer Verbesserung des strukturellen Saldos um 0,6 %, 1,4 % und 0,5 % des BIP entspricht.

Portugal hat sein makroökonomisches Anpassungsprogramm im Juni 2014 beendet.

Sein gesamtstaatliches Defizit betrug im Jahr 2016 jedoch 4,4 % des BIP und die Frist für die Korrektur des Defizits wurde nicht eingehalten. Die Überschreitung ist hauptsächlich auf eine Maßnahme zur Stützung des Finanzsektors (Abwicklung der Banif) zurückzuführen, obwohl das Defizit ohne einmalige Maßnahmen auf jeden Fall höher als 3 % des BIP ausgefallen wäre. Die kumulative Verbesserung des strukturellen Saldos Portugals im Zeitraum von 2013 bis 2015 wird von der Kommission auf 1,1 % des BIP geschätzt und liegt somit deutlich unter den vom Rat empfohlenen 2,5 % des BIP. Bereinigt um die Auswirkungen des revidierten Wachstumspotenzials und der Mehr- oder Mindereinnahmen ist sie sogar leicht negativ.

Insgesamt betrachtet wurde die Verbesserung des Gesamtdefizits Portugals seit Juni 2014 vom Wirtschaftsaufschwung und von geringeren Zinsausgaben aufgrund der Niedrigzinsphase getragen. Der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand ist weitgehend stabil. Nach der Wirtschaftsprognose der Kommission (Frühjahr 2016) betrug er Ende 2013 129,2 % des BIP; 2014 130,2 % des BIP und 2015 129,0 % des BIP.

Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die Maßnahmen, die Portugal auf seine Empfehlung vom Juni 2013 hin ergriffen hat, unzureichend waren. Portugal hat sein Defizit nicht wie verlangt bis 2015 korrigiert und seine haushaltspolitischen Anstrengungen bleiben weit hinter den Empfehlungen des Rates zurück.

Spanien

Gegen Spanien läuft bereits seit April 2009 ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits; damals hatte der Rat in einer Empfehlung eine Korrektur des Defizits bis 2012 gefordert.

Im Dezember 2009 hat der Rat die Frist jedoch um ein Jahr verlängert, d.h. bis 2013. Die Kommission hatte prognostiziert, dass Spaniens Defizit 2009 11,2 % des BIP erreichen und damit 5 Prozentpunkte höher ausfallen würde als nach ihrer letzten Schätzung.

Im Juli 2012 hat der Rat die Frist um ein weiteres Jahr bis 2014 verlängert, da erneut nachteilige wirtschaftliche Umstände vorlagen. Die Kommission sagte voraus, dass das gesamtstaatliche Defizit Spaniens 2012 6,3 % des BIP erreichen würde, und nicht 5,3 %, wie ursprünglich prognostiziert.

Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets haben ebenfalls im Juli 2012 vereinbart, Darlehen in Höhe von bis zu 100 Mrd. € für die Rekapitalisierung des Finanzsektors Spaniens bereitzustellen.

Der Rat kam im Juni 2013 zu dem Schluss, dass Spanien die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Frist für die Korrektur seines Defizits um weitere zwei Jahre erfüllte, und hat als neue Frist 2016 festgelegt. Er hat Zielwerte für das Gesamtdefizit von 6,5 % des BIP im Jahr 2013, 5,8 % des BIP im Jahr 2014, 4,2 % des BIP im Jahr 2015 und 2,8 % des BIP im Jahr 2016 festgelegt, was einer Verbesserung des strukturellen Saldos um 1,1 %, 0,8 %, 0,8 % und 1,2 % des BIP entspricht.

Spanien hat das Finanzhilfeprogramm für die Rekapitalisierung seiner Finanzinstitute im Januar 2014 beendet. Es hat etwa 38,9 Mrd. € für die Rekapitalisierung der Banken und etwa 2,5 Mrd. € für die Kapitalisierung der Vermögensverwaltungsgesellschaft des Landes genutzt.

Das gesamtstaatliche Defizit Spaniens betrug 2014 5,9 % des BIP und 2015 5,1 % des BIP und lag damit über den vom Rat gesetzten Zwischenzielen. Die Lockerung der Fiskalpolitik im Jahr 2015 hatte erhebliche Auswirkungen auf das Haushaltsergebnis. Die kumulative Verbesserung des strukturellen Saldos betrug im Zeitraum von 2013 bis 2015 0,6 % des BIP und verfehlt damit deutlich die vom Rat empfohlenen 2,7 % des BIP. Bereinigt um die Auswirkungen des revidierten Wachstumspotenzials und der Mehr- oder Mindereinnahmen fällt sie sogar noch geringer aus.

Im Zeitraum 2013-2015 war das Erreichen der Haushaltsziele aufgrund einer geringen oder sogar negativen Inflation schwieriger, was jedoch größtenteils durch ein unerwartet starkes reales BIP-Wachstum aufgewogen wurde. Niedrige Zinsen halfen Spanien ebenfalls, sein Defizit zu verringern. In ihrer Frühjahrsprognose 2016 erwartet die Kommission für 2016 ein gesamtstaatliches Defizit von 3,9 % des BIP und für 2017 von 3,1 % des BIP. Spanien ist mithin nicht dafür gerüstet, 2016 sein Defizit wie verlangt zu korrigieren. Der Rückgang der Schuldenquote von 99,3 % im Jahr 2014 auf 99,2 % im Jahr 2015 ist auf Veräußerungen finanzieller Vermögenswerte zurückzuführen. Nach der Frühjahrsprognose 2016 der Kommission dürfte die Schuldenquote 2016 auf 100,3 % ansteigen und anschließend fallen.

Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die Maßnahmen, die Spanien auf seine Empfehlung vom Juni 2013 hin ergriffen hat, unzureichend waren. Spanien hat das Zwischenziel für das Gesamtdefizit 2015 nicht erreicht und dürfte den Prognosen zufolge sein übermäßiges Defizit auch 2016 nicht wie verlangt korrigieren. Die Konsolidierungsanstrengungen bleiben deutlich hinter den Empfehlungen des Rates zurück und der finanzpolitische Kurs wurde 2015 sogar noch gelockert.

Categories: Europäische Union

EU und Monaco unterzeichnen Abkommen über den automatischen Austausch von Steuerdaten

Wed, 13/07/2016 - 13:01

Am 12. Juli 2016 haben die Europäische Union und Monaco ein Abkommen unterzeichnet, mit dem die Einhaltung der Steuervorschriften durch private Sparer verbessert werden soll.

Im Rahmen dieses Abkommens verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten und Monaco zum automatischen Informationsaustausch und leisten damit einen Beitrag zu den Bemühungen um ein energisches Vorgehen gegen Steuerhinterziehung.

Steuerbehörden beider Länder erhalten dadurch einen verbesserten grenzüberschreitenden Zugang zu Informationen über die Finanzkonten der jeweils im anderen Land ansässigen Personen.

Aktualisierung

Das Abkommen aktualisiert ein Abkommen von 2004, durch das sichergestellt wurde, dass Monaco Regelungen anwendet, die den in einer EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind. Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten soll nun erweitert werden, um Steuerpflichtige davon abzuhalten, Kapital in Form von Einkünften oder Vermögenswerten, für die keine Steuern gezahlt wurden, vor dem Fiskus zu verbergen.


Der Text wurde in Brüssel unterzeichnet:

  • im Namen der EU von Peter Kažimír, Finanzminister der Slowakei und Präsident des Rates
  • und im Namen des Fürstentums Monaco von Serge Telle, Staatsminister.

Die Unterzeichnung erfolgte in Anwesenheit von Pierre Moscovici, Mitglied der Kommission für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, der das Dokument ebenfalls unterzeichnete.

Der Rat nahm am 12. Juli 2016 einen Beschluss zur Genehmigung der Unterzeichnung im Namen der EU an.

EU und OECD

Mit dem Abkommen wird sichergestellt, dass Monaco verstärkte Maßnahmen ergreift, die den in der EU geltenden Maßnahmen gleichwertig sind. Während jedoch das Abkommen von 2004 auf der EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung basierte, ist diese Richtlinie jetzt aufgehoben worden. Die Richtlinie 2003/48/EG wurde im November 2015 aufgehoben, um Überschneidungen mit der Richtlinie 2014/107/EU zu beseitigen, die ihrerseits striktere Vorschriften zur Vermeidung von Steuerhinterziehung umfasst.

Das Abkommen steht auch im Einklang mit dem automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, der durch einen globalen Standard der OECD von 2014 gefördert wird.

Die EU hat ähnliche Abkommen mit der Schweiz (am 27. Mai 2015), mit Liechtenstein (am 28. Oktober 2015), mit San Marino (am 8. Dezember 2015) und mit Andorra (am 12. Februar 2016) unterzeichnet. Der Abschluss der beiden Abkommen mit der Schweiz bzw. Liechtenstein wurde seitens der EU am 8. Dezember 2015 gebilligt, der Abschluss des Abkommens mit San Marino am 16. April 2016.

Geltungsbereich

Das Abkommen soll dazu führen, dass Steuerpflichtige ihre Vermögenswerte in Zukunft nicht mehr durch Verlagerung in ein anderes Land vor den Steuerbehörden verbergen können. Der Informationsaustauch betrifft nicht nur Einkünfte wie Zinsen und Dividenden, sondern auch Kontosalden und Erlöse aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten.

Die Steuerverwaltungen in den Mitgliedstaaten und in Monaco werden in der Lage sein,

  • die betreffenden Steuerpflichtigen korrekt und zweifelsfrei zu ermitteln,
  • ihr Steuerrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anzuwenden und durchzusetzen,
  • die Wahrscheinlichkeit einer vorliegenden Steuerhinterziehung zu beurteilen
  • und unnötige weitere Untersuchungen zu vermeiden.

Die EU und Monaco müssen das Abkommen jetzt rechtzeitig ratifizieren und billigen, damit es in Kraft treten kann. Die Vertragsparteien sind bestrebt, ein Inkrafttreten am 1. Januar 2017 zu ermöglichen.

Categories: Europäische Union

Steuervermeidung durch Unternehmen: Neue Vorschriften angenommen

Wed, 13/07/2016 - 12:41

Der Rat hat am 12. Juli 2016 neue Vorschriften zur Bekämpfung einiger der am häufigsten verwendeten Praktiken großer Unternehmen zur Verringerung ihrer Steuerschuld angenommen.

Die Richtlinie ist Teil eines Pakets, das die Kommission im Januar 2016 vorgelegt hat und das mehrere Vorschläge enthält, mit denen die EU‑Vorschriften gegen Steuervermeidung durch Unternehmen verschärft werden sollen. Das Paket stützt sich auf die OECD-Empfehlungen von 2015 zur Bekämpfung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS), die von den Staats- und Regierungschefs der G20 im November 2015 gebilligt wurden.

"Mit dieser neuen Richtlinie sollen unsere inländischen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlagen gegen eine aggressive Steuerplanung geschützt werden, die das Funktionieren des Binnenmarktes unmittelbar beeinträchtigt", erklärte Peter Kažimír, slowakischer Finanzminister und Präsident des Rates. "Dies ist somit ein wichtiger Schritt, der auch zeigt, dass der Kampf gegen derartige Praktiken für uns nicht nur eine gemeinsame Priorität, sondern auch eine gemeinsame Verpflichtung ist."

Mit der Richtlinie soll verhindert werden, dass Unternehmen, zumeist multinationale Gruppen, Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen ausnutzen, um ihre Steuerbelastung zu verringern. Mit der Richtlinie wird auf den Eindruck reagiert, den zahlreiche Steuerzahler und KMU gewonnen haben, wonach einige multinationale Unternehmen nicht ihren gerechten Anteil am Steueraufkommen entrichten und somit den Steuerwettbewerb im EU-Binnenmarkt verzerren.


Neue Vorschriften für fünf Bereiche

Die Richtlinie gilt für alle Steuerpflichtigen, die in einem Mitgliedstaat der Körperschaftssteuer unterliegen, u.a. auch für Tochtergesellschaften von Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU. Sie enthält Vorschriften zur Bekämpfung der Steuervermeidung für Situationen, die sich auf fünf spezifischen Gebieten ergeben können:

  • Vorschriften zur Zinsschranke. Multinationale Gruppen können ihre Schulden künstlich in Länder und Gebiete mit großzügigeren Regeln zur Steuerabzugsfähigkeit verlagern. Ziel der Richtlinie ist es, diese Praxis unattraktiv zu machen, indem der für den Steuerzahler in einem Steuerjahr abzugsfähige Betrag im Zusammenhang mit diesen Zinszahlungen begrenzt wird.
  • Vorschriften betreffend die Wegzugsbesteuerung zur Verhinderung der Gewinnkürzung im Herkunftsland. Steuerpflichtige Unternehmen versuchen möglicherweise ihre Steuerbelastung dadurch zu verringern, dass sie ihren Steuersitz und/oder ihre Vermögenswerte ausschließlich für die Zwecke einer aggressiven Steuerplanung verlagern.
  • Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch. Mit dieser Vorschrift sollen etwaige Lücken in den besonderen Vorschriften eines Landes zur Verhinderung von Missbrauch geschlossen und somit die Steuerbehörden in die Lage versetzt werden zu verhindern, dass Steuerpflichtige Nutzen aus möglicherweise vorkommenden missbräuchlichen Steuergestaltungen ziehen.
  • Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC). Um die Steuerbelastung der Gruppe insgesamt zu verringern, können Unternehmensgruppen beträchtliche Gewinne in beherrschte Tochtergesellschaften in Niedrigsteuergebieten verlagern. Durch die Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen werden die Einkünfte einer niedrig besteuerten beherrschten ausländischen Tochtergesellschaft ihrer – in der Regel höher besteuerten – Muttergesellschaft zugeordnet.
  • Vorschriften über hybride Gestaltungen. Steuerpflichtige Unternehmen können Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen ausnutzen, um ihre Steuerbelastung insgesamt - etwa durch einen doppelten Steuerabzug - zu verringern.
Ein gemeinsamer Ansatz der EU

Mit der Richtlinie wird sichergestellt, dass die OECD-Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung in der EU (Anti-BEPS-Maßnahmen) in abgestimmter Weise umgesetzt werden, auch von den 6 Mitgliedstaaten, die keine OECD-Mitglieder sind.

Mit drei der fünf in der Richtlinie geregelten Bereiche werden OECD-Empfehlungen umgesetzt, nämlich mit den Vorschriften zur Zinsschranke, den Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen und den Vorschriften über hybride Gestaltungen. Die beiden anderen, d. h. die allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch und die Vorschriften betreffend die Wegzugsbesteuerung, betreffen Aspekte der Bekämpfung der Steuervermeidung eines 2011 vorgelegten Vorschlags für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in der EU.

Durchführung

Die Richtlinie wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" erlassen. Am 17. Juni 2016 wurde im Anschluss an ein Verfahren der stillschweigenden Zustimmung eine politische Einigung erzielt.

Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, um die Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen, mit Ausnahme der Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung, für die die Frist zum 31. Dezember 2019 endet. Mitgliedstaaten, in denen spezielle Vorschriften gelten, die ebenso wirksam sind wie die Vorschriften über die Zinsschranke, können diese so lange anwenden, bis die OECD eine Einigung über einen Mindeststandard erzielt hat oder längstens bis zum 1. Januar 2024.

Weitere Initiativen

In der Zwischenzeit sind die Beratungen über die restlichen Aspekte des Pakets zur Bekämpfung der Steuervermeidung vom Januar 2016 vorangekommen. Am 25. Mai billigte der Rat

  • eine Richtlinie über den Austausch steuerlich relevanter Informationen über multinationale Unternehmen;
  • Schlussfolgerungen zu den Drittländer betreffenden Aspekten der Steuertransparenz.

Das Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung schließt sich an eine Reihe von Initiativen der EU aus dem Jahr 2015 an. Dazu gehört eine Richtlinie über Steuervorbescheide mit grenzüberschreitender Wirkung, die im Dezember 2015 angenommen wurde.

Im Dezember 2014 erklärte der Europäische Rat, dass "es dringend erforderlich ist, die Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuerumgehung und aggressiver Steuerplanung sowohl weltweit als auch auf Unionsebene weiter voranzubringen".

Categories: Europäische Union

Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Haushaltspolitik: Rat gibt länderspezifische Empfehlungen ab

Wed, 13/07/2016 - 12:01

Der Rat hat am 12. Juli 2016 Empfehlungen zu den von den Mitgliedstaaten geplanten wirtschafts-, beschäftigungs- und haushaltspolitischen Maßnahmen abgegeben.

Der Rat hat damit das "Europäische Semester" 2016, eine jährliche Überwachung der Politik, abgeschlossen. Der Europäische Rat hat die Empfehlungen auf seiner Tagung im Juni gebilligt.

"Wir freuen uns auf die wirksame Umsetzung dieser länderspezifischen Empfehlungen in den kommenden Monaten", erklärte Peter Kažimír, slowakischer Finanzminister und Präsident des Rates.

Im März 2016 hat der Europäische Rat die folgenden Prioritäten bestätigt:

  • Ankurbelung der Investitionen,
  • Fortsetzung der Strukturreformen zur Modernisierung der europäischen Volkswirtschaften,
  • verantwortungsvolle Haushaltspolitik.

Überwachung der Politik

Das Europäische Semester sieht eine gleichzeitige Überwachung der Wirtschafts- und der Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten vor, die alljährlich während eines Zeitraums von ca. sechs Monaten erfolgt.

Unter Berücksichtigung der politischen Vorgaben, die der Europäische Rat jedes Jahr im März festlegt, legen die Mitgliedstaaten alljährlich im April Folgendes vor:

  • nationale Reformprogramme für ihre jeweilige Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik. Diese enthalten ein mittelfristiges makroökonomisches Szenario, nationale Zielvorgaben für die Umsetzung der Strategie "Europa 2020" für Wachstum und Beschäftigung, die wichtigsten Wachstumshemmnisse sowie kurzfristige Maßnahmen für wachstumsfördernde Initiativen.
  • Stabilitäts- oder Konvergenzprogramme für ihre Haushaltspolitik. Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets legen Stabilitätsprogramme vor, während die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten Konvergenzprogramme vorlegen. Diese Programme beinhalten mittelfristige Haushaltsziele, die wichtigsten Annahmen über wirtschaftliche Entwicklungen, eine Beschreibung der haushalts- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen und eine Analyse, wie geänderte Annahmen sich auf die Haushaltslage und den Schuldenstand auswirken können.

Anschließend verabschiedet der Rat die länderspezifischen Empfehlungen. Er gibt Erläuterungen in den Fällen, in denen die länderspezifischen Empfehlungen von den Vorschlägen der Kommission abweichen.

Empfehlungen

Die länderspezifischen Empfehlungen 2016 richten sich an 27 der 28 EU-Mitgliedstaaten. Um Überschneidungen zu vermeiden, gibt es keine länderspezifische Empfehlung für Griechenland, da dieses Land einem makroökonomischen Anpassungsprogramm unterliegt.

Im März 2016 hat der Rat eine spezifische Empfehlung zur Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet angenommen. Dies geschah früher als in den Vorjahren, damit die Aspekte im Zusammenhang mit dem Euro-Währungsgebiet bei der Billigung der Empfehlungen für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets stärker berücksichtigt werden konnten.

Die Empfehlungen wurden auf einer Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) angenommen.

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Schlussfolgerungen des Rates zum Abschluss der Baseler Reformen nach der Krise

Wed, 13/07/2016 - 11:01

Der Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zum Abschluss der Arbeiten an der Bankenreform nach der Krise.

Diese Reform wurde vom Baseler Ausschuss, einem Gremium aus Aufsichtsbehörden, mit dem Ziel in die Hand genommen, die Zusammenarbeit zu verstärken und die Bankenaufsicht weltweit zu verbessern.

"DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

BEKRÄFTIGT seine Unterstützung für die Arbeiten, die der Baseler Ausschuss unternimmt, um Teile des Basel-III-Rahmens bis Ende 2016 zu verbessern und damit Rechtssicherheit sowie die Kohärenz und Wirksamkeit dieses Rahmens zu gewährleisten und gleichzeitig die Risikosensitivität der Bankenregulierung zu erhalten;

BETONT, wie wichtig es ist, dass der Baseler Ausschuss die Gestaltung und Kalibrierung dieses Reformpakets auf Grundlage einer umfassenden und transparenten quantitativen Folgenabschätzung sorgfältig bewertet, wobei bei der globalen Kalibrierung auch die Verteilung der Auswirkungen auf die verschiedenen Bankenmodelle und die verschiedenen Hoheitsgebiete berücksichtigt werden sollten;

STELLT FEST, dass das Reformpaket voraussichtlich nicht zu einem deutlichen Anstieg der gesamten Eigenkapitalanforderungen für den Bankensektor und daher auch nicht zu erheblichen Unterschieden für bestimmte Regionen der Welt führen wird."

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Tue, 12/07/2016 - 11:41

Dienstag, 12. Juli 2016
Beijing, China
(Ortszeit)
18. Gipfeltreffen EU-CHINA
14.55 Uhr Begrüßung durch Ministerpräsident Li Keqiang
15.00 Uhr Einleitende Bemerkungen auf dem 18. Gipfeltreffen EU-China

17.20 Uhr Begrüßung durch Präsident Xi Jinping
17.30 Uhr Einleitende Bemerkungen vor dem Treffen mit Präsident Xi Jinping

Mittwoch, 13. Juli 2016
Beijing, China
(Ortszeit)
18. Gipfeltreffen EU-CHINA
11.30 Uhr Arbeitsessen auf Einladung von Ministerpräsident Li Keqiang
13.30 Uhr Pressekonferenz von Präsident Tusk und Präsident Juncker nach dem 18. Gipfeltreffen EU-China (EU-Delegation in Beijing)

Donnerstag, 14. Juli 2016
Ulan-Bator, Mongolei
(Ortszeit)
12.30 Uhr Arbeitsessen mit dem mongolischen Präsidenten Tsakhiagiin Elbegdorj, Präsident Jean-Claude Juncker und der Hohen Vertreterin Federica Mogherini

Freitag, 15. Juli 2016
Ulan-Bator, Mongolei
(Ortszeit)
11. ASEM-GIPFEL
(Uhrzeit noch zu bestätigen) Offizielle Begrüßung durch den mongolischen Präsidenten Tsakhiagiin Elbegdorj
9.00 Uhr Feierliche Eröffnung des Gipfeltreffens
9.15 Uhr Treffen mit den Akteuren (ASEP, AEPF, AEBF, Model ASEM)
9.30 Uhr Erste Plenarsitzung "Zwei Jahrzehnte Partnerschaft: Bilanz und Perspektiven"
10.15 Uhr Treffen mit dem Premierminister von Singapur Lee Hsien Loong
11.30 Uhr Zweite Plenarsitzung "Unterstützung der ASEM-Partnerschaft im Hinblick auf mehr Vernetzung"
12.30 Uhr Treffen mit der koreanischen Präsidentin Park Geun-hye
13.40 Uhr Familienfoto
14.00 Uhr Geselliges Mittagessen
14.40 Uhr Treffen mit dem japanischen Premierminister Shinzo Abe, anschließend Presseerklärungen
16.00 Uhr Feierlichkeiten zum 20. Jahrestag der Gründung des ASEM 18.30 Uhr Abendessen auf Einladung von Präsident Tsakhiagiin Elbegdorj

Samstag, 16. Juli 2016
Ulan-Bator, Mongolei
(Ortszeit)
11. ASEM-GIPFEL
8.30 Uhr Familienfoto
8.40 Uhr Klausurtagung
11.50 Uhr Abschlusszeremonie
12.40 Uhr Pressekonferenz

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Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zum Bericht des Nahost-Quartetts

Mon, 11/07/2016 - 16:23

Die Europäische Union bekräftigt, dass sie – wie sie in mehreren Schlussfolgerungen des Rates erklärt hat – entschlossen an der Zweistaatenlösung und an ihren bestehenden politischen Strategien festhält und dass ihr die zunehmende Gefährdung dieser Lösung Sorge bereitet.

Daher begrüßt sie die Veröffentlichung des Berichts des Nahost-Quartetts und befürwortet die darin enthaltenen Empfehlungen als Beitrag zur Schaffung der Voraussetzungen für die Zweistaatenlösung. Die EU ist über die Entwicklungen vor Ort besorgt und fordert die Parteien auf, rasch in einen Dialog mit dem Quartett und den anderen einschlägigen Akteuren einzutreten und die Empfehlungen vollständig umzusetzen. Damit könnten sie unter Beweis stellen, dass ihnen wirklich an einer friedlichen Lösung gelegen ist, denn auf diese Weise würden sie das Vertrauen wiederherstellen und die Voraussetzungen für unmittelbare und ernsthafte Verhandlungen über alle den endgültigen Status betreffenden Fragen schaffen. Die EU ist bereit, die Parteien dabei zu unterstützen. In diesem Zusammenhang betont sie, dass eine enge Abstimmung mit den Maßnahmen im Anschluss an die Ministertagung über die Nahost-Friedensinitiative vom 3. Juni 2016 in Paris erfolgen muss, und zwar im Hinblick auf eine internationale Konferenz, wie in ihren Schlussfolgerungen vom 20. Juni 2016 dargelegt. Die EU bekräftigt zudem ihre Forderung nach Fortsetzung des Dialogs auf der Grundlage der Arabischen Friedensinitiative und der darin enthaltenen Vision für die Verwirklichung eines umfassenden Friedens.

Die Europäische Union wird weiter mit ihren israelischen und palästinensischen Gesprächspartnern sowie mit dem Quartett und anderen Akteuren in der Region und darüber hinaus zusammenarbeiten, um Fortschritte auf dem Weg zu einem gerechten und dauerhaften Frieden auf der Grundlage einer Zweistaatenlösung zu erzielen.

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Rat nimmt Vereinbarung über bessere Rechtsetzung an

Thu, 07/07/2016 - 16:40

Der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission werden künftig enger zusammenarbeiten, um den Nutzen für die europäischen Bürger und Unternehmen zu vergrößern. Dies ist das Hauptziel einer Vereinbarung über bessere Rechtsetzung, die der Rat am 15. März 2016 angenommen hat.

"Bei dieser Vereinbarung geht es nicht allein darum, wie die EU-Institutionen vorgehen; vielmehr soll sie den Bürgern und der Wirtschaft ganz konkreten Nutzen bringen. Rechtsvorschriften werden verständlicher und leichter umzusetzen. Das wird Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung das Leben leichter machen", so Bert Koenders, niederländischer Außenminister und Präsident des Rates.

Mit der Vereinbarung wird das Vorgehen der EU beim Erlass von Rechtsvorschriften in mehrfacher Hinsicht verbessert:

  • Jedes Jahr werden der Rat, das Parlament und die Kommission über die Rechtsetzungsprioritäten der EU beraten und vereinbaren, welche im kommenden Jahr an oberster Stelle stehen sollen. So können die drei Institutionen enger zusammenarbeiten, um bevorstehende Herausforderungen gemeinsam anzugehen.
  • Bei neuen Initiativen wird eine umfassendere Folgenabschätzung durchgeführt und ein breiteres Spektrum von Aspekten berücksichtigt, unter anderem die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit – insbesondere für KMU –, der Verwaltungsaufwand und die Kosten, die entstehen, wenn die EU untätig bleibt. Dabei wird das Subsidiaritätsprinzip uneingeschränkt gewahrt. Ziel ist es, zu gewährleisten, dass die Rechtsakte der EU stets auf fundierten Entscheidungen beruhen.
  • Die drei Institutionen werden bestehende Rechtsvorschriften der EU im Hinblick darauf prüfen, sie zu vereinfachen und ein Übermaß an Regulierung und Verwaltungsaufwand zu vermeiden, auch durch eine jährliche Umfrage zu diesem Thema. Damit soll sichergestellt werden, dass die EU-Rechtsvorschriften ihren Zweck erfüllen und keine unnötige Belastung für Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen bedeuten.
  • Es wird eine gemeinsame Datenbank eingerichtet, in der die Fortschritte der Gesetzgebungsdossiers verzeichnet werden. Damit wird die Arbeit der drei Institutionen transparenter, und die Öffentlichkeit kann das Gesetzgebungsverfahren leichter nachvollziehen.
Die nächsten Schritte

Die Vereinbarung muss nun von den Präsidenten der drei Institutionen unterzeichnet werden. Sie tritt am selben Tag in Kraft.

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Palästina: EU-Polizeimission und EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes um zwölf Monate verlängert

Wed, 06/07/2016 - 16:40

Der Rat hat das Mandat der EU-Polizeimission für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) sowie das Mandat der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Diese Missionen sind Teil der umfassenderen Bemühungen der EU zur Unterstützung des Aufbaus eines palästinensischen Staates, die sich in den Rahmen der Bemühungen um eine umfassende Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt auf der Grundlage einer Zwei-Staaten-Lösung einfügen.


EUPOL COPPS unterstützt die Palästinensische Behörde seit Januar 2006 beim Aufbau der Institutionen eines künftigen Staates Palästina in den Bereichen Polizeiarbeit und Strafjustiz. Im Rahmen des Beitrags der Mission zur Reform des Sicherheits- und Justizsektors werden die Bemühungen unterstützt, die darauf gerichtet sind, die Sicherheit der palästinensischen Bevölkerung zu verbessern und die Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Rodolphe Mauget ist Leiter der Mission seit dem 1. Juli 2014. Der Mission wurden für ihre Tätigkeiten im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2016 und dem 30. Juni 2017 Mittel in Höhe von 10,32 Mio. € zugewiesen.

Ferner hat der Rat das Mandat der EU BAM Rafah bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Die Mission hat den Auftrag, eine Präsenz als dritte Partei am Grenzübergang Rafah zu gewährleisten, um unter anderem durch den Aufbau der palästinensischen Kapazitäten in allen Bereichen des Grenzschutzes in Rafah einen Beitrag zur Vertrauensbildung zwischen der israelischen Regierung und der Palästinensischen Behörde zu leisten. Die Mission hält die Bereitschaft zu einer erneuten Entsendung an den Grenzübergang Rafah – sobald die politische und die sicherheitspolitische Lage dies erlauben – aufrecht. Natalina Cea ist Leiterin der Mission seit dem 1. Juli 2015. Die finanzielle Ausstattung der Mission für den Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 beträgt 1,54 Mio. €.

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Bericht von Präsident Donald Tusk an das Europäische Parlament über die Tagung des Europäischen Rates vom 28. Juni und das informelle Treffen der Staats- und Regierungschefs aus 27 Mitgliedstaaten der EU vom 29. Juni 2016

Wed, 06/07/2016 - 16:02

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments,

bevor ich auf die politischen Folgen des Referendums im Vereinigten Königreich zu sprechen komme, werde ich Ihnen zunächst über die anderen Ergebnisse der Juni-Tagung des Europäischen Rates berichten, denn die EU darf keinen Stillstand erfahren. Das Referendum im Vereinigten Königreich entbindet die EU nicht von ihrer Pflicht, für die Migrationskrise, die das Sicherheitsgefühl in ganz Europa untergraben hat, eine Lösung zu finden. Die EU muss auch ihre Widerstandskraft gegen hybride Bedrohungen und Bedrohungen durch Cyberkriminalität erheblich stärken. Daher haben wir einen Beschluss über eine verstärkte Zusammenarbeit mit der NATO angenommen. Sogar in der Kampagne zum Referendum im Vereinigten Königreich wurde kaum infrage gestellt, dass die wirtschaftliche Integration zwischen den Mitgliedstaaten den Europäern Vorteile bringt, weil sie Arbeitsplätze schafft. Daher haben wir beschlossen, in den Bereichen digitaler Markt und Kapitalmärkte enger zusammenzuarbeiten. Die Beschlüsse, die beim Gipfel gefasst wurden, werden sich positiv auf den Alltag der Europäer auswirken – unabhängig vom Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU.

Was die Migration angeht, so haben die Spitzen der EU und der Mitgliedstaaten die Lage an unseren Außengrenzen überprüft. Die Grenzübertritte von der Türkei auf die griechischen Inseln sind fast zum Stillstand gekommen. Im Oktober 2015 wurde diese Grenze täglich von siebentausend Personen irregulär überquert. Nun sind es nur noch rund fünfzig Personen pro Tag. Angesichts dieses deutlich niedrigeren Zustroms können wir diesen Teil unserer Außengrenze nun effizient kontrollieren. Dies sollte wiederum das Gefühl der Sicherheit in Europa stärken, was von Anfang an unser Ziel war.

Nun werden wir uns vor allem auf die zentrale Mittelmeerroute konzentrieren; dort ist der Zustrom von Migranten, bei denen es sich vorwiegend um Wirtschaftsmigranten handelt, nach wie vor zu stark, obgleich im Vergleich zu den letzten beiden Jahren kein erheblicher Anstieg zu verzeichnen ist. Die Gipfelteilnehmer haben sich auf eine neue Art der Zusammenarbeit mit Drittstaaten geeinigt, bei der die erforderliche Hebelwirkung genutzt wird, um für eine rasche operative Rückführung illegaler Migranten zu sorgen. Das Ziel ist klar: Alle irregulären Wirtschaftsmigranten müssen in ihre Herkunftsländer rückgeführt werden.

Die Hohe Vertreterin steht bereits in Verhandlungen mit diesen Ländern. Wir haben auch über Libyen gesprochen und darüber, was zur Stabilisierung der Lage in diesem Land unternommen werden muss.

Generell wurden die Ausführungen der Hohen Vertreterin zur neuen globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Union begrüßt.

Die Gipfelteilnehmer dankten Ministerpräsident Rutte für den sehr professionellen niederländischen Ratsvorsitz und die harte Arbeit der vergangenen sechs Monate. Dies schließt die Vereinbarung mit der Türkei zur Eindämmung der Migrationsströme auf die griechischen Inseln und auch die politische Einigung über die neue Europäische Grenz- und Küstenwache ein. Ich möchte dem Parlament für seinen wertvollen Beitrag danken, der es ermöglicht hat, dies im erforderlichen Zeitrahmen zu erreichen.

Lassen Sie mich jetzt zum Brexit kommen: Unsere diesbezüglichen Beratungen waren ruhig und gemäßigt. Die Spitzenvertreter der EU und der Mitgliedstaaten respektieren den Willen der britischen Bevölkerung und haben anerkannt, dass ein geordneter Austritt nun im Interesse aller – und insbesondere des Vereinigten Königreichs – liegt. Premierminister Cameron hat erläutert, warum er die Entscheidung, Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union auszulösen, der neuen Führung in Großbritannien überlässt. Die Gipfelteilnehmer haben Verständnis dafür, dass eine gewisse Zeit erforderlich ist, damit sich die politische Situation in Großbritannien beruhigen kann. Sie erwarten aber auch, dass die britische Regierung so bald wie möglich ihre Absichten präzisiert.

Ferner haben wir die wirtschaftliche Lage nach dem Brexit in Anwesenheit des Präsidenten der Europäischen Zentralbank erörtert, der uns die Kooperation internationaler Finanzinstitutionen zusicherte. Er hat jedoch auch deutlich gemacht, dass der Brexit ein wesentlich geringeres Wachstum im Vereinigten Königreich bewirken wird, was möglicherweise mit negativen Ausstrahlungseffekten auf die ganze Welt einhergehen wird.

Am zweiten Tag unseres Gipfeltreffens sind die Staats- und Regierungschefs ohne den britischen Premierminister informell zusammengekommen. Ich möchte Ihnen versichern, dass sie fest entschlossen sind, als 27 Mitgliedstaaten vereint zu bleiben und eng zusammenzuarbeiten. Zudem haben wir vereinbart, dass es keinerlei Verhandlungen geben wird, bis das Vereinigte Königreich formell seine Austrittsabsicht mitteilt. Es liegt nun bei der britischen Regierung, dem Europäischen Rat eine entsprechende Mitteilung vorzulegen.

Wir hoffen, im Vereinigten Königreich in Zukunft einen engen Partner zu haben. Doch die Staats- und Regierungschefs haben klargestellt, dass der Zugang zum Binnenmarkt die Zustimmung zu allen vier Freiheiten, einschließlich der Freizügigkeit, voraussetzt. Wir werden unsere Grundfreiheiten nicht veräußern, und es wird keinen Binnenmarkt "à la carte" geben.

Dies war der erste Austausch zwischen den Staats- und Regierungschefs aus 27 Mitgliedstaaten nach dem britischen Referendum. Es ist noch zu früh, um weitergehende Schlüsse hinsichtlich unseres künftigen Kurses zu ziehen. Aber offensichtlich sind zu viele Menschen in Europa mit dem derzeitigen Stand der Dinge unzufrieden – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene – und erwarten Verbesserungen von uns. In unserer Aussprache wurde mehrfach darauf verwiesen, dass Europa jahrzehntelang Hoffnungsträger war und dass wir eine Verantwortung dafür haben, dass dies wieder so sein wird. Daher werden die EU-27 am 16. September auf Einladung des slowakischen Ratsvorsitzes in Bratislava erneut zu einem informellen Treffen zusammenkommen. Bei dieser Gelegenheit werden wir unsere politischen Überlegungen fortführen. Ich danke Ihnen.

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Abschließende Ausführungen von Präsident Donald Tusk auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments

Wed, 06/07/2016 - 16:01

Zunächst möchte ich Ihnen für Ihre Beiträge zur heutigen Aussprache danken. Es ist vollkommen verständlich, dass die Ereignisse der letzten Tage viele negative Emotionen ausgelöst haben. Doch wir dürfen diesen Emotionen nicht nachgeben. Wir müssen uns die Fähigkeit bewahren, nüchterne Überlegungen anzustellen und rationale Entscheidungen zu treffen.

Erstens möchte ich betonen, dass die EU noch immer zu einer einvernehmlichen Scheidung vom Vereinigten Königreich bereit ist. Dabei werden wir uns strikt an die Verträge halten, in denen Vorkehrungen für diesen Fall getroffen sind. Und eines muss klar sein: Nach den Verträgen liegt die Entscheidung über die Einleitung des Scheidungsverfahrens bei dem Mitgliedstaat, der aus der EU austreten will. Mit anderen Worten: Wir können dem Vereinigten Königreich diese Entscheidung nicht aufzwingen.

Zweitens werden wir vor Beginn des Scheidungsverfahrens keine Verhandlungen über die künftige Gestaltung der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich führen. Diese künftigen Beziehungen werden auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten basieren. Ich möchte Ihnen versichern, dass wir im Fall von Interessenkonflikten stets im Interesse der EU handeln werden, und zwar effektiv.

Drittens haben wir heute viele äußerst kritische Bemerkungen an die Adresse der Mitgliedstaaten gehört. Ich möchte Ihnen sagen, dass ich in meinen Gesprächen mit den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten immer wiederhole: Es gibt keine EU ohne EU-Organe. In der derzeitigen Situation können Angriffe gegen die EU-Organe, einschließlich der Kommission und des Parlaments, nur noch mehr Verwirrung stiften. Die Hauptstädte der Mitgliedstaaten sollten tunlichst damit aufhören, die EU und ihre Organe als schwach oder gescheitert darzustellen. Wir haben das Referendum im Vereinigten Königreich auch deshalb verloren, weil die politischen Eliten seit Jahren ein negatives und oft unfaires Bild der EU gezeichnet haben. Aber es gibt auch keine EU ohne Mitgliedstaaten. Es ist unmöglich, schwerwiegende Probleme in der EU gegen den Willen der Mitgliedstaaten zu lösen. Auch Vertreter der EU-Organe müssen Verantwortung für die eigenen Worte übernehmen. Heute müssen wir alle mit vereinten Kräften versuchen, uns darauf zu verständigen, was unser gemeinsames Interesse ist, anstatt dass jeder – wie auf einem andauernden Jahrmarkt der Eitelkeiten – ständig die eigene Bedeutung unter Beweis zu stellen versucht.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 04/07/2016 - 11:04

Montag, 4. Juli 2016
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten Argentiniens, Mauricio Macri (Fototermin)

Dienstag, 5. Juli 2016
Straßburg
9.15 Uhr Unterrichtung des Europäischen Parlaments über die Tagung des Europäischen Rates vom 28. Juni und das informelle Treffen der Staats- und Regierungschefs aus 27 Mitgliedstaaten der EU am 29. Juni 2016

Freitag, 8. Juli 2016
Warschau

Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU und der USA

Kooperationsveranstaltung EU-NATO

NATO-GIPFEL
14.30 Uhr Begrüßung durch NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg und den polnischen Präsidenten Andrzej Duda
15.15 Uhr Familienfoto
20.30 Uhr Redebeitrag beim Arbeitsessen des Nordatlantikrates auf Einladung des polnischen Präsidenten Andrzej Duda und unter dem Vorsitz von NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg

Samstag, 9. Juli 2016
Warschau

NATO-GIPFEL
9.00 Uhr Redebeitrag beim Gipfeltreffen zu Afghanistan
12.00 Uhr Treffen des Nordatlantikrates

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EU-Regelung für die Tiefseefischerei: Einigung über überarbeitete Vorschriften

Fri, 01/07/2016 - 16:41

Am 30. Juni 2016 haben der Rat und das Europäische Parlament Einvernehmen über die überarbeiteten Vorschriften für den Fang von Tiefseearten in den EU- und CECAF-Gewässern erzielt.

Der vereinbarte Verordnungsentwurf zielt auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der Tiefseebestände und gleichzeitig eine Verringerung der Umweltauswirkungen dieses Fischfangs ab.

Die unter niederländischem Vorsitz erzielte Einigung ist das Ergebnis intensiver vierjähriger politischer und technischer Beratungen und muss noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates (AStV) und vom Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments (PECH) gebilligt werden.

"Die heute erzielte Einigung über den Schutz von Tiefsee-Habitaten sieht ein allgemeines Verbot der Tiefseefischerei mit Grundschleppnetzen ab 800 Meter Tiefe und ein System zum Schutz empfindlicher mariner Ökosysteme in Gebieten vor, in denen die Fischerei unter bestimmten Bedingungen noch erlaubt ist. Mit dieser Einigung wird daher ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Notwendigkeit des Schutzes von Tiefsee-Habitaten und einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung durch die Fischer hergestellt", erklärte Martijn van Dam, Landwirtschaftsminister der Niederlande und Präsident des Rates.


Nachhaltige Nutzung der Tiefseebestände und verbesserter Schutz der Ökosysteme in der Tiefsee

In der EU-Regelung für die Tiefseefischerei wird bestimmt, welche Akteure Tiefseearten gezielt befischen dürfen, und es werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die Mitgliedstaaten Fanggenehmigungen für die Tiefseefischerei erteilen können.

Mit der Einigung über die überarbeiteten Vorschriften wird ein ehrgeiziges Gleichgewicht zwischen der kommerziellen Bewirtschaftung bestimmter Tiefseebestände und deren Nachhaltigkeit hergestellt.

Dies erfolgt durch die Einführung innovativer Instrumente für die Bewirtschaftung der Bestände, wie z. B.

  • die Festlegung einer Grenze in 800 Meter Tiefe, unterhalb deren kein Fischfang mit Grundschleppnetzen betrieben werden darf
  • die Festlegung einer geografischen Ausdehnung auf der Grundlage historischer Kriterien, wonach Schiffe nur in den Gebieten fischen dürfen, in denen sie dies während des Referenzzeitraums getan haben
  • Besondere Schutzmaßnahmen für empfindliche marine Ökosysteme, die auf die Fischerei mit Grundfanggeräten unterhalb einer Tiefe von 400 Meter Anwendung finden
  • verstärkte Kontrollmaßnahmen auf der Grundlage der Regelung, die im Rahmen der Bewirtschaftungspläne zum Tragen kommt
  • Verpflichtung zu einer zusätzlichen gezielten Datenerhebung, um einen genaueren Überblick über die Tiefseebestände zu erhalten. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass 20 % der EU-Schiffe, die mit Grundschleppnetzen und Stellnetzen in EU- und NEAFC-Gewässern fischen, einer Beobachtung unterliegen.
Nächste Schritte

Der AStV wird ersucht, die Einigung zu billigen, während das Europäische Parlament voraussichtlich in einer kommenden Sitzung seines PECH-Ausschusses über den Kompromisstext abstimmen wird. Weitere Maßnahmen werden sodann die förmliche Annahme des Standpunkts des Rates in erster Lesung, der die politische Einigung widerspiegelt, und des identischen Standpunkts des Parlaments in zweiter Lesung im Herbst sein.

Dies sollte das Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften bis Ende 2016 ermöglichen.

Hintergrund

Die Fischereikommission für den Mittelostatlantik (CECAF) ist die zuständige Organisation, die ihren Vertragsparteien Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischbestände in den internationalen Gewässern des Mittelostatlantiks empfiehlt.

Diese Kommission verfolgt das Ziel, die nachhaltige Nutzung der lebenden Meeresressourcen in ihrem Zuständigkeitsbereich durch eine geeignete Bewirtschaftung und Entwicklung der Fischereien und der Fangtätigkeiten zu fördern.

Die Fischereikommission für den Nordostatlantik (NEAFC) ist die zuständige Organisation, die ihren Vertragsparteien Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischbestände in den internationalen Gewässern des Nordostatlantiks empfiehlt. Zu den Vertragsparteien gehören Dänemark (in Bezug auf die Färöer und Grönland), die Europäische Union, Island, Norwegen und die Russische Föderation. Ziel der NEAFC ist es, die langfristige Erhaltung und optimale Nutzung der Fischereiressourcen im Übereinkommensbereich sicherzustellen und somit für einen nachhaltigen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nutzen zu sorgen.

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Luftqualität: Einigung über strengere Grenzwerte für Schadstoffemissionen

Fri, 01/07/2016 - 15:41

Am 30. Juni 2016 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Reduzierung der Emissionen von Luftschadstoffen erzielt. Diese sogenannte neue NEC-Richtlinie sieht strengere nationale Grenzwerte für den Zeitraum von 2020 bis 2029 und ab 2030 vor.


"Mit dieser Richtlinie werden wir die Luftverschmutzung bekämpfen, die jedes Jahr über 400 000 Menschen den vorzeitigen Tod bringt. Die Verringerung der Emissionen bestimmter Schadstoffe wird sich in gesundheitlicher Hinsicht sehr vorteilhaft auswirken. Ich freue mich sehr, dass wir nach langjährigen Verhandlungen am letzten Tag des niederländischen Ratsvorsitzes diese Einigung für alle Menschen in Europa erzielen konnten,“

so Sharon Dijksma, niederländische Ministerin für Umwelt und Präsidentin des Rates.


Mit dieser Richtlinie sollen die durch die Luftverschmutzung verursachten Gesundheitsrisiken und Umweltauswirkungen weiter verringert werden. Zudem soll das EU-Recht mit den internationalen Verpflichtungen, die sich aus dem geänderten Göteborg-Protokoll von 2012 ergeben, in Einklang gebracht werden.

Schadstoffe

Die neue Richtlinie sieht nationale Grenzwerte für die Emissionen folgender fünf Schadstoffe vor: Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen außer Methan, Ammoniak und Feinstaub.

Nationale Emissionsgrenzwerte

Die nationalen Emissionsgrenzwerte für die einzelnen Schadstoffe im Zeitraum 2020-2029 entsprechen den Grenzwerten, an die sich die Mitgliedstaaten bereits aufgrund des geänderten Göteborg-Protokolls von 2012 zu halten haben. Die nun erzielte Vereinbarung sieht neue und zugleich strengere Reduktionen ab 2030 vor.

Schätzungen zufolge werden die neuen Verpflichtungen eine Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung im Jahr 2030 um ca. 50 % (im Vergleich zu 2005) bewirken.

Emissionsziele für 2025

Für jeden Mitgliedstaat werden indikative Emissionsziele für 2025 bestimmt. Ihre Festlegung erfolgt auf der Grundlage einer linearen Kurve, die in Richtung der ab 2030 geltenden Emissionsgrenzwerte verläuft. Die Mitgliedstaaten können sich jedoch an einer nichtlinearen Kurve ausrichten, wenn dies effizienter ist.

Wenn die Mitgliedstaaten vom geplanten Kurvenverlauf abweichen, müssen sie dies begründen und zugleich erläutern, mit welchen Maßnahmen sie eine Kurskorrektur herbeiführen wollen.

Flexibilität

Hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte wird eine gewisse Flexibilität zugestanden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Kann beispielsweise ein Mitgliedstaat in einem Jahr wegen eines außergewöhnlich strengen Winters bzw. eines außergewöhnlich heißen Sommers seine Verpflichtung nicht erfüllen, so hat dieser Staat die Möglichkeit, einen Mittelwert der jährlichen Emissionen aus den Emissionen des betreffenden sowie des vorherigen und des darauffolgenden Jahres zu bilden.

Chronologie und nächste Schritte

Die Kommission hat ihren Vorschlag im Dezember 2013 als Teil des Maßnahmenpakets zur Luftqualität vorgelegt. Dieses Dossier durchläuft das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Das Europäische Parlament hat im Oktober 2015 über seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Richtlinie abgestimmt. Der Rat hat sich im Dezember 2015 auf eine allgemeine Ausrichtung geeinigt. Diese Richtlinie muss mit qualifizierter Mehrheit vom Rat angenommen werden.

Im Juni 2016 ist ein vom Vorsitz vorgeschlagener Kompromisstext vom AStV unterstützt worden. Das Europäische Parlament hat den Text am 30. Juni im Grundsatz gebilligt.

Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im Herbst über den Text abstimmen. Anschließend wird der Text dem Rat zur endgültigen Annahme in erster Lesung vorgelegt.

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