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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 1 week 2 days ago

Portabilität von Online-Inhalten: Einigung im Rat über wesentliche Grundsätze

Fri, 27/05/2016 - 11:50

Der Rat hat sich auf eine allgemeine Ausrichtung zum Entwurf einer Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt geeinigt.


Er kann jetzt im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald das Parlament seine Verhandlungsposition festgelegt hat.

Der Präsident des Rates und niederländische Wirtschaftsminister, Henk Kamp, erklärte dazu: "Diese Initiative wird europäischen Bürgern auf Reisen das Leben erleichtern, weil sie auf Online-Inhalte, die sie in ihrem Heimat-Mitgliedstaat rechtmäßig erworben oder abonniert haben, weiter zugreifen können, wenn sie sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Das heißt, die Bürger werden auf Urlaubs- oder auf Geschäftsreisen in einem anderen Mitgliedstaat genau wie zuhause Zugang zu Musik, Filmen, Spielen oder Sportveranstaltungen haben."

Nutzung von abonnierten Online-Inhaltediensten auf Reisen

Die verstärkte Nutzung von mobilen Geräten wie Tablets und Smartphones erleichtert den Zugang zu Online-Inhaltediensten unabhängig vom Standort des Verbrauchers.

Seitens der Verbraucher gibt es eine schnell wachsende Nachfrage nach Zugang zu Inhalten und innovativen Online-Diensten nicht nur in ihrem Heimatland, sondern auch, wenn sie vorübergehend im Ausland sind. Daher werden Hindernisse für den Zugriff auf solche Online-Inhaltedienste und deren Nutzung im Binnenmarkt beseitigt.

Derzeit ergeben sich Hindernisse für die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten daraus, dass für die Übertragungsrechte für urheberrechtlich und/oder durch verwandte Schutzrechte geschützte Inhalte wie audiovisuelle Werke sowie für die Rechte für hochkarätige Sportveranstaltungen häufig Gebietslizenzen vergeben werden.

Nach der allgemeinen Ausrichtung würde die Verordnung für Online-Inhaltedienste gelten, die gegen Zahlung eines Geldbetrags bereitgestellt werden. Frei empfangbare Dienste, etwa der öffentlich-rechtliche Rundfunk, könnten von der Verordnung profitieren, sofern sie das Wohnsitzland ihrer Abonnenten überprüfen.

Die Kommission hatte ihren ursprünglichen Vorschlag im Dezember 2015 vorgelegt. Es handelt sich um eine der ersten Initiativen im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, deren Ziel die Schaffung eines Binnenmarkts für digitale Inhalte und Dienste ist.

Categories: Europäische Union

Barrierefreier Zugang zu Websites und Anwendungen: Mitgliedstaaten billigen EU-weite Regeln

Fri, 27/05/2016 - 10:45

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat am 25. Mai 2016 die mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über die ersten Regeln für einen leichteren Zugang zu Websites öffentlicher Stellen und mobilen Anwendungen (Apps) in der ganzen EU bestätigt.

Nach dem Richtlinienentwurf müssen die Mitgliedstaaten der EU sicherstellen, dass die Websites und mobilen Apps öffentlicher Stellen gemeinsamen europäischen Normen für den barrierefreien Zugang entsprechen. Zudem werden die Menschen spezifische Informationen anfordern können, wenn der Inhalt nicht zugänglich ist.

Durch die neuen Anforderungen wird der Inhalt für alle Nutzer leichter zugänglich und nutzbar und insbesondere Menschen mit Behinderungen oder mit altersbedingten Einschränkungen zugute kommen.

Was kommt als nächstes?

Sobald der vereinbarte Text von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet worden ist, muss er zunächst vom Rat und dann vom Europäischen Parlament förmlich angenommen werden. Das Verfahren wird voraussichtlich im Herbst abgeschlossen sein.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 3. Mai 2016 (nachstehender Link).

Categories: Europäische Union

Medizinprodukte: Einigung über neue EU-Vorschriften

Thu, 26/05/2016 - 18:10

Am 25. Mai 2016 hat sich die EU auf neue Vorschriften für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika geeinigt.

Der niederländische Vorsitz des Rates und Vertreter des Europäischen Parlaments haben eine politische Einigung erzielt. Diese Einigung muss noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates und vom Umweltausschuss des Parlaments gebilligt werden.

Mit den beiden Verordnungen, über deren Entwürfe jetzt eine Einigung erzielt wurde, soll zweierlei erreicht werden: Es soll gewährleistet werden, dass Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika sicher sind, und die Patienten sollen in die Lage versetzt werden, zeitnah von innovativen Lösungen im Bereich der Gesundheitsversorgung zu profitieren.

Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika decken eine große Bandbreite von Produkten ab, von Pflastern bis zu Hüftprothesen und von Schwangerschaftstests bis zu HIV-Tests.

"Diese Einigung ist für alle Bürger wichtig, denn früher oder später kommen wir alle mit Medizinprodukten zur Diagnose, Vorbeugung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten in Kontakt. Die erzielte Einigung wird die Gesundheit der Patienten verbessern und dazu beitragen, dass Menschen mit einer Behinderung eine bessere Lebensqualität haben. Sie wird ferner gleiche Wettbewerbsbedingungen für die 25 000 Hersteller von Medizinprodukten in der EU schaffen, unter denen sich viele KMU befinden und die mehr als eine halbe Million Menschen beschäftigen," erklärte Edith Schippers, die Gesundheitsministerin der Niederlande und Präsidentin des Rates.


Verbesserung der Regelung

Mit der erzielten Einigung soll die Sicherheit von Medizinprodukten auf zwei Wegen gewährleistet werden: Verschärfung der Vorschriften für das Inverkehrbringen der Medizinprodukte und strengere Überwachung nach ihrer Markteinführung.

Der Einigung zufolge werden die Vorschriften für die unabhängigen Stellen, die für die Bewertung der Medizinprodukte zuständig sind, ehe diese auf den Markt gebracht werden können, weiter verschärft. Aufgrund der neuen Vorschriften können die nationalen Behörden diese sogenannten "benannten Stellen" stärker beaufsichtigen. Ferner werden diese Stellen das Recht und die Pflicht haben, unangekündigte Fabrikkontrollen durchzuführen. Sie haben dafür zu sorgen, dass ihnen qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.

Die Verordnungsentwürfe beinhalten konkrete Bestimmungen über die Zuständigkeiten der Hersteller für die Weiterverfolgung der Qualität, der Leistung und der Sicherheit der in Verkehr gebrachten Produkte. Dadurch können die Hersteller schnell handeln, wenn sich Bedenken ergeben, und ihre Produkte auf der Grundlage aktueller Daten kontinuierlich verbessern. Die Verantwortung der Hersteller und anderen Wirtschaftsteilnehmer wird deutlich festgelegt, beispielsweise in Bezug auf die Haftung, aber auch die Registrierung von Produktbeschwerden. Darüber hinaus verbessern die Verordnungsentwürfe die Verfügbarkeit klinischer Daten zu den Produkten. Zudem wird der Schutz der Patienten, die an klinischen Prüfungen teilnehmen, verbessert.

 Verschärfung der Vorschriften für Produkte mit hohem Risiko

Bestimmte Produkte mit hohem Risiko - etwa Implantate - können, ehe sie auf den Markt gebracht werden, von Sachverständigen zusätzlichen Prüfungen unterzogen werden. Sachverständigengremien und Laboratorien spielen eine zentrale Rolle in dem Rechtsetzungssystem, indem sie den benannten Stellen, den zuständigen Behörden und den Herstellern Fachwissen und Beratung zu klinischen Aspekten bieten.

Die neuen Rechtsvorschriften der EU gelten explizit auch für bestimmte Produkte, die keine medizinische Zweckbestimmung haben, aber ähnliche Merkmale aufweisen wie Medizinprodukte. Dies trifft beispielsweise auf Füller und farbige Kontaktlinsen für kosmetische Zwecke zu.

Mehr Transparenz für Patienten und verbesserte Rückverfolgbarkeit

Mit der Einrichtung einer zentralen Datenbank wird ein verbessertes System für alle relevanten Informationen geschaffen. Wirtschaftsakteure und benannte Stellen, aber auch Aspekte wie Marktüberwachung, Vigilanz, klinische Prüfungen und Prüfbescheinigungen werden erfasst. Darüber hinaus erhalten die Patienten, die Angehörige der Gesundheitsberufe und die Öffentlichkeit umfassende Informationen über die in der EU verfügbaren Produkte. Dadurch können sie besser Entscheidungen in voller Kenntnis der Sachlage treffen. Patienten, denen ein Produkt implantiert wird, erhalten wichtige Produktinformationen, einschließlich eventuell zu treffender Vorsichtsmaßnahmen.

Den Produkten wird eine einmalige Kennnummer zugewiesen, um die Rückverfolgbarkeit in der gesamten Lieferkette bis hin zum Endverbraucher oder Patienten sicherzustellen.

Nächste Schritte

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates wird gebeten, die Einigung voraussichtlich Mitte Juni 2016 zu billigen. Sobald auch der Umweltausschuss des Parlaments bestätigt hat, dass der Kompromiss für ihn annehmbar ist, wird der Rat ersucht, die Einigung zu bestätigen. Im Anschluss an die Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen müssen die beiden Verordnungen förmlich vom Rat und vom Parlament angenommen werden. Die neuen Vorschriften für Medizinprodukte werden drei Jahre nach ihrer Veröffentlichung zur Anwendung kommen, die für In-vitro-Diagnostika fünf Jahre nach ihrer Veröffentlichung.

Categories: Europäische Union

Technologien des digitalen Binnenmarkts und Modernisierung der öffentlichen Dienste

Thu, 26/05/2016 - 17:30

Der Rat hat am 26. Mai 2016 die folgenden Schlussfolgerungen angenommen:

Categories: Europäische Union

Freigabe des 700-MHz-Bandes für Mobilnetze: Einigung im Rat

Thu, 26/05/2016 - 16:55

Am 26. Mai 2016 hat sich der Rat auf eine allgemeine Ausrichtung zum Entwurf eines Beschlusses verständigt, mit dem Breitbanddienste gefördert werden sollen. Das 700-MHz-Band, das hohe Geschwindigkeiten und eine große Reichweite bietet, soll bis 2020 für drahtlose Breitbanddienste in Europa freigegeben werden. Rundfunkdienste sollen im Frequenzbereich unter 700 MHz mindestens bis 2030 Priorität haben.


Hierzu erklärte der niederländische Wirtschaftsminister, Henk Kamp: "Die Öffnung des 700-MHz-Bandes für das mobile Breitband ist ein wichtiger Schritt in Richtung auf einen Breitband-Zugang überall und für jedermann in der EU. Schnelles Internet spielt nicht nur für die wirtschaftliche Entwicklung in der EU eine wichtige Rolle, sondern auch im täglichen Leben der Bürger. Zusammen mit anderen Maßnahmen wird das 700-MHz-Band ab 2020 für schnelles Internet in der EU sorgen."

Umwidmung des 700-MHz-Bandes unter harmonisierten technischen Bedingungen

Nach dem Standpunkt des Rates haben die EU-Länder noch bis zum 30. Juni 2020 Zeit, das 700-Mhz-Band (694-790 MHz) unter harmonisierten technischen Bedingungen für drahtlose Breitbanddienste umzuwidmen. Sind sie aus berechtigten Gründen dazu nicht in der Lage, können sie beschließen, das Band um bis zu zwei Jahre später zur Verfügung zu stellen. Gründe für eine Verschiebung könnten z. B. ungelöste funktechnische Störungen oder Probleme bei der grenzüberschreitenden Koordinierung sein.

Bis zum 30. Juni 2018 müssen die Mitgliedstaaten einen "nationalen Fahrplan" für die Umsetzung des Beschlusses festlegen. Die Fahrpläne werden veröffentlicht.

Beibehaltung konventioneller Fernsehdienste

Nach dem Standpunkt des Rates müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass das Frequenzband unter 700 MHz(470-694 MHz)entsprechend dem nationalen Bedarf mindestens bis 2030 für digitales Fernsehen und drahtlose Mikrofone erhalten bleibt. Dies gibt dem audiovisuellen Sektor langfristige Planungssicherheit, was die Verfügbarkeit ausreichender Frequenzen betrifft, so dass er weiterhin Dienstleistungen anbieten und entwickeln und die erforderlichen Investitionen sicherstellen kann.

Die Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit haben, diese Frequenzen unter bestimmten Bedingungen für andere Zwecke zu nutzen, etwa für mobile Internetdienste.

Mobile Hochgeschwindigkeitsdienste in ganz Europa

Das Frequenzband 470-790 MHz wird derzeit vor allem für digitales Fernsehen und drahtlose Mikrofone genutzt, beispielsweise bei Theateraufführungen, Konzerten und Sportveranstaltungen.

Mit seiner hohen Geschwindigkeit und guten Reichweite ist das 700-MHz-Band jedoch ideal für mobile Internetdienste. Die koordinierte Nutzung der Frequenz soll zur Verbreitung des 4G-Standards beitragen, damit allen Europäern Breitbandnetze von hervorragender Qualität zur Verfügung stehen. Zudem wird 4G, sobald er verfügbar ist (etwa 2020) den Ausbau von 5G erleichtern. Dies wiederum wird die Verbreitung innovativer Dienste wie vernetzte Fahrzeuge, intelligente Städte und Gesundheitsversorgung aus der Ferne ermöglichen.

Was kommt als nächstes?

Mit der allgemeinen Ausrichtung hat der Rat seinen Standpunkt für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament festgelegt. Der Standpunkt des Parlaments steht noch aus. Beide Institutionen müssen dem Text zustimmen, damit er endgültig verabschiedet werden kann.

Categories: Europäische Union

MwSt-Mindestsatz um zwei Jahre verlängert

Wed, 25/05/2016 - 17:30

Am 25. Mai 2016 hat der Rat eine Richtlinie erlassen, nach der ein Mehrwertsteuernormalsatz von mindestens 15 % für zwei weitere Jahre beibehalten wird.

Der Mindestnormalsatz soll übermäßige Unterschiede zwischen den MwSt-Sätzen der Mitgliedstaaten und dadurch möglicherweise verursachte strukturelle Ungleichgewichte oder Wettbewerbsverzerrungen verhindern. Bis zum 31. Dezember 2015 wurde ein Mindestnormalsatz von 15 % angewandt.

Wegen der noch andauernden Beratungen über eine endgültige Regelung für einen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum wird mit der Richtlinie der Mindestnormalsatz für einen Zeitraum beibehalten, der lang genug ist, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Somit gilt vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 nach wie vor ein Steuersatz von 15 %.

Die Richtlinie wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" erlassen.

Categories: Europäische Union

Glückwunschschreiben von Präsident Donald Tusk an Alexander Van der Bellen zur Ernennung zum Bundespräsidenten der Republik Österreich

Wed, 25/05/2016 - 11:01

Ich freue mich, Ihnen meine herzlichsten Glückwünsche zu Ihrer Wahl zum Bundespräsidenten der Republik Österreich übermitteln zu dürfen. Im Namen des Europäischen Rates und auch persönlich wünsche ich Ihnen in jeder Hinsicht viel Erfolg.

Ich bin zuversichtlich, dass es in Österreich während Ihrer Amtszeit die politische Stabilität und den sozialen Zusammenhalt geben wird, die notwendig sind, um die bevorstehenden Herausforderungen zu meistern. Dass Österreich weiterhin einen produktiven Beitrag zu den Anstrengungen der EU leistet, war und ist auch künftig entscheidend bei der Suche nach gemeinsamen europäischen Lösungen.

Categories: Europäische Union

28. Mai 2016 – Tag der offenen Tür beim Rat

Wed, 25/05/2016 - 09:35

Am 28. Mai, dem Tag der offenen Tür der europäischen Institutionen, bieten der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union, die beiden Organe, in denen die Mitgliedstaaten der EU vertreten sind, von 10 bis 18 Uhr in ihrem Gebäude Führungen, Aktivitäten und Informationsstände an.

Führungen durch das Gebäude

Die Besucher können in Begleitung von Mitgliedern des Personals den Spuren der Staats- und Regierungschefs der 28 Mitgliedstaaten durch das Ratsgebäude folgen - vom VIP-Eingang bis in die Sitzungssäle. Zwischen 10 und 17 Uhr finden Führungen in französischer, niederländischer, deutscher und englischer Sprache statt.

Informationsstände der Mitgliedstaaten

Die 28 Mitgliedstaaten haben einen gemeinsamen Stand; hier können die Besucher einen Einblick gewinnen, wie sich jedes Land an den Arbeiten der Union beteiligt, die verschiedenen Kulturen und Landschaften entdecken und sogar traditionelle Gerichte probieren. Manche Mitgliedstaaten bieten auch Volksmusik- bzw. Volkstanzvorführungen an, beispielsweise Zypern, Slowenien und Ungarn. Das vollständige Programm finden Sie auf der Website zum Tag der offenen Tür (Link am Ende dieser Seite).

Zentralarchiv / Vertragsbüro

Die Besucher können von den Archivaren des Rates erfahren, wie und wo die Verträge und andere wichtige europäische Vertragswerke unterzeichnet wurden. Zudem können sie die Originale oder Faksimiles einiger dieser historischen Dokumente sehen, beispielsweise das Original des 1975 unterzeichneten Abkommens zwischen den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder eine originalgetreue Kopie des 1957 in Rom unterzeichneten Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Rat online: Die Besucher können sich an interaktiven Spielen beteiligen, überraschende Fakten über Europa erfahren, fotografieren und ihre Eindrücke vom Rat in den sozialen Medien mit ihren Freunden teilen.

Außerdem werden andere Einrichtungen und Institutionen der EU mit Informationsständen vertreten sein, etwa die Europäische Zentralbank (EZB), die Europäische Investitionsbank (EIB) oder Frontex. Auch die Mission EUNAVFOR MED Operation SOPHIA, die im Mittelmeer gegen Schleuser- und Menschenhändlernetze vorgeht, wird sich vorstellen.

Praktische Hinweise

Der Tag der offenen Tür findet im Justus-Lipsius-Gebäude, Rue de la Loi 175, in Brüssel statt.

Wegen der derzeit in Belgien geltenden Sicherheitsstufe finden in der Umgebung der Institutionen zusätzliche Sicherheitskontrollen statt. Um diese Kontrollen zu erleichtern, werden die Besucher gebeten, keine Gepäckstücke oder anderen sperrigen Gegenstände mitzubringen.

Ferner wird empfohlen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Übrigens wird ein kleiner Zug den ganzen Tag zwischen den Institutionen im Europa-Viertel hin- und herfahren.

Kontakt und Zugang für die Presse

Im Interesse eines reibungslosen Zugangs werden Medienvertreter, die an diesem Tag in das Justus-Lipsius-Gebäude kommen möchten, gebeten, sich an den Pressedienst zu wenden, der ihnen gerne auch andere Fragen beantworten wird.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zu den externen Aspekten der Migration

Tue, 24/05/2016 - 17:41

Der Rat zog eine Bilanz der jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit den externen Aspekten der Migration. Die Minister erörterten die Frage, wie die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern weiter verstärkt werden kann.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zu Südsudan

Tue, 24/05/2016 - 17:35

Der Rat hat Schlussfolgerungen zu Südsudan angenommen, nachdem am 29. April 2016 in Südsudan eine Übergangsregierung der nationalen Einheit gebildet worden war. Darin wird die Übergangsregierung insbesondere aufgefordert, rasch und entschlossen daranzugehen, den Frieden und die Stabilität im Land wiederherzustellen und das Abkommens von 2015 über die Beilegung des Konflikts in Südsudan rasch umzusetzen.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zur EU-Regionalstrategie für Syrien und Irak sowie zur Bewältigung der Bedrohung durch Da'esh

Tue, 24/05/2016 - 17:30

Der Rat hat Schlussfolgerungen zur EU-Regionalstrategie für Syrien und Irak sowie zur Bewältigung der Bedrohung durch Da'esh angenommen, in denen er darlegt, welche Prioritäten er bei seinen Bemühungen um dauerhaften Frieden, Stabilität und Sicherheit in Syrien, in Irak und in der gesamten Region und um eine Beendigung des Leids der Menschen in Syrien und in Irak verfolgt.

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 23/05/2016 - 14:45

Samstag, 21. Mai 2016
Besuch in Montenegro anlässlich des 10. Jahrestages der Unabhängigkeit
13.00 Uhr Arbeitsessen und anschließend bilaterales Treffen mit dem Präsidenten Filip Vujanović
Präsident Tusk und Präsident Vujanović treffen sich zum ersten Mal. Im Mittelpunkt ihrer Gespräche werden die EU-Perspektive des westlichen Balkans und die Fortschritte Montenegros seit der Unabhängigkeitserklärung stehen.

17.45 Uhr Bilaterales Treffen mit Ministerpräsident Milo Đukanović
Bei ihrem Treffen werden Präsident Tusk und Ministerpräsident Minister Đukanović eine Bilanz des EU-Beitrittsprozesses insbesondere im Lichte der jüngsten politischen Einigung ziehen.

20.10 Uhr Rede auf dem Platz der Republik in Podgorica
Präsident Tusk beendet seinen Besuch mit einer Rede bei den Feierlichkeiten anlässlich des 10. Jahrestages der Unabhängigkeit Montenegros.

Dienstag, 24. Mai 2016
14.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Euro-Gruppe

Donnerstag, 26. Mai 2016
G7-Gipfel - Ise-Shima (Japan)
(Ortszeit)
9.00 Uhr Pressebriefing von Präsident Donald Tusk und Präsident Jean-Claude Juncker
Offizielle Begrüßung durch Ministerpräsident Shinzō Abe
Arbeitssitzungen
Familienfoto
Arbeitssitzungen

Freitag, 27. Mai 2016
G7-Gipfel - Ise-Shima (Japan)
(Ortszeit)
Arbeitssitzung
Arbeitssitzungen mit Outreach-Partnern

Categories: Europäische Union

Nordkorea EU nimmt weitere 18 Personen und eine Einrichtung in die Sanktionsliste auf

Fri, 20/05/2016 - 10:15

Am 19. Mai 2016 hat der Rat weitere 18 Personen und 1 Einrichtung in die Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen, die den restriktiven Maßnahmen der EU gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) unterliegen. Diese zusätzlichen Maßnahmen der EU ergänzen die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in mehreren Resolutionen verhängten Sanktionen.

Bei den Personen, die den restriktiven Maßnahmen im Sinne dieses Ratsbeschlusses unterliegen, handelt es sich zumeist um hochrangige Militäroffiziere, die Mitglieder wichtiger Gremien sind, welche für die Unterstützung oder Förderung der Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder anderer Programme für Massenvernichtungswaffen der DVRK verantwortlich sind. Die zusätzlich aufgelistete Einrichtung ist an der Entwicklung und operativen Durchführung der Programme für ballistische Flugkörper oder anderer Programme für Massenvernichtungswaffen beteiligt. Die Sanktionen umfassen Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten.

Mit dem Beschluss steigt die Gesamtzahl der Personen, die den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, auf 66 und die Zahl der Einrichtungen auf 42.


Die Rechtsakte sowie die Namen der betroffenen Personen und Einrichtung werden am 20. Mai 2016 im Amtsblatt veröffentlicht. Der Beschluss wurde im schriftlichen Verfahren angenommen.

Die restriktiven Maßnahmen der EU gegen die DVRK wurden 2006 eingeführt. Mit den geltenden Maßnahmen werden alle Resolutionen umgesetzt, die der VN-Sicherheitsrat nach den Nuklearversuchen der DVRK und ihren Starts unter Verwendung ballistischer Flugkörpertechnologie angenommen hat; hinzu kommen weitere eigenständige EU-Maßnahmen, die in der Regel auf die Nuklearprogramme, die Programme für Massenvernichtungswaffen und die Programme für ballistische Flugkörper der DVRK abzielen. Zu diesen Maßnahmen gehört das Verbot der Ein- und Ausfuhr von Waffen sowie von Gütern und Technologien, die zu diesen illegalen Programmen beitragen könnten. Zudem haben die VN und die EU eigenständig verwandte restriktive Maßnahmen in den allgemeineren Sektoren Finanzdienstleistungen, Handel und Verkehr verhängt. Die EU hat ihre Maßnahmen zuletzt am 31. März 2016 im Zuge der Umsetzung der Resolution 2270 des VN-Sicherheitsrates verschärft.

Categories: Europäische Union

Märkte für Finanzinstrumente: Rat bestätigt Einigung über einjährigen Aufschub

Wed, 18/05/2016 - 18:50

Am 18. Mai 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über einen einjährigen Aufschub für die neuen Wertpapiermarktvorschriften bestätigt.

Diese Verschiebung der Termine für die Umsetzung und Anwendung um ein Jahr wird sich auf die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Anlagen in Finanzinstrumente und auf den Betrieb geregelter Finanzmärkte auswirken. Die vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament war am 2. Mai erreicht worden, und die Fristverlängerung muss nun in einer Verordnung festgeschrieben werden.

"MiFID" und "MiFIR"

Eine kürzlich erfolgte Überarbeitung der Vorschriften über Finanzinstrumente dient der Förderung der Integration, der Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz der Finanzmärkte in der EU. Der Rat hat diese Vorschriften im Mai 2014 angenommen und dadurch einen bestehenden "MiFID"-Text zur Regelung der Märkte für Finanzinstrumente geändert und ersetzt.

Die Vorschriften sind in zwei Gesetzgebungsakten niedergelegt:

  • der Verordnung 600/2014 ("MiFIR") mit dem Ziel einer Verbesserung der Transparenz von Handelstätigkeiten und des Wettbewerbs unter ihnen durch eine Beschränkung der Ausnahmen[1] betreffend Offenlegungsanforderungen und durch die Gewährleistung eines nichtdiskriminierenden Zugangs zu Handelsplätzen und zentralen Gegenparteien für alle Finanzinstrumente wie auch die Anforderung, dass Derivate an organisierten Handelsplätzen gehandelt werden müssen;
  • der Richtlinie 2014/65/EU ("MiFID II"), mit der die Vorschriften über die Zulassung und die organisatorischen Anforderungen für die Erbringer von Wertpapierdienstleistungen und über Anlegerschutz geändert werden. Mit der Richtlinie wird auch eine neue Art von Handelsplatz eingeführt, das organisierte Handelssystem (OTF). Standardisierte Derivatkontrakte werden in zunehmendem Maße über diese Plattformen gehandelt, die derzeit nicht geregelt sind.
Neue Termine

Gemäß der Vereinbarung mit dem Europäischen Parlament wird

  • der Endtermin für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von MiFID II in nationales Recht auf den 3. Juli 2017 festgesetzt;
  • der Endtermin für die Anwendung sowohl von MiFID II als auch von MiFIR auf den 3. Januar 2018 festgesetzt.
Sonstige Bestimmungen

Zudem wurden Änderungen vereinbart, die den Eigenhandel, Transaktionspakete, die Angleichung an die EU-Richtlinie über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und den Geltungsbeginn bestimmter Bestimmungen einer Verordnung über Marktmissbrauch betreffen.

Mit der technischen Durchführung verbundene Herausforderungen

Sowohl die Richtlinie als auch die Verordnung sollten 30 Monate nach Inkrafttreten, d.h. ab 3. Januar 2017, anwendbar sein, und die Mitgliedstaaten hätten die neue Richtlinie bis zum 3. Juli 2016 in nationales Recht umzusetzen müssen. Aufgrund von mit der technischen Durchführung verbundenen Herausforderungen, mit denen sich die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die zuständigen nationalen Behörden konfrontiert sehen, werden wesentliche Dateninfrastrukturen nicht zum 3. Januar 2017 zur Verfügung stehen.

Nach dem neuen Rechtsrahmens müssen Handelsplätze und systematische Internalisierer den zuständigen Behörden zu den Finanzinstrumenten Referenzdaten übermitteln, die die Merkmale der einzelnen Finanzinstrumente, die in den Anwendungsbereich von MiFID II fallen, in einheitlicher Weise beschreiben. Zur Gewährleistung einer effizienten und harmonisierten Datenerhebung muss eine neue Infrastruktur für die Datenerhebung entwickelt werden. Deshalb muss die ESMA in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden ein Datensystem einrichten, das angesichts des erweiterten Anwendungsbereichs von MiFID II ein breiteres Spektrum von Finanzinstrumenten abdeckt.

Am 2. Oktober 2015 hat die ESMA der Kommission mitgeteilt, dass eine Verschiebung der technischen Durchführung von MiFID II unausweichlich sei. Weder die zuständigen Behörden noch die Marktteilnehmer werden in der Lage sein, die neuen Vorschriften ab 3. Januar 2017 anzuwenden. Dies würde zu Rechtsunsicherheit und potenziellen Marktstörungen führen.

Die Verordnung zur Verlängerung der Fristen für die Umsetzung von MiFID II und MiFIR wird vom Europäischen Parlament voraussichtlich in erster Lesung gebilligt werden. Anschließend wird sie dem Rat zur Annahme unterbreitet.

[1] Durch Festlegung einer Gesamtobergrenze für die EU und einer Obergrenze je Handelsplatz für die sogenannten Ausnahmen vom Referenzkurs bzw. vom ausgehandelten Geschäft.

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Datenschutzreform: Rat legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest

Wed, 18/05/2016 - 11:26

Der Rat hat am 8. April 2016 seinen Standpunkt in erster Lesung zur Datenschutzreform festgelegt; somit kann auf der Plenartagung im April die endgültige Annahme des Gesetzgebungspakets durch das Europäische Parlament erfolgen.

Diese förmliche Annahme folgt auf den im Dezember 2015 mit dem Europäischen Parlament vereinbarten Kompromiss.

Nach der Festlegung des Standpunkts des Rates erklärte der niederländische Justizminister Ard van der Steur: "Das Europäische Parlament hat mir zugesagt, dass damit im April über das Datenschutzpaket und die PNR-Richtlinie abgestimmt werden kann. Die Anschläge vom 22. März in Brüssel haben abermals nachdrücklich verdeutlicht, wie dringend die Annahme der PNR-Richtlinie ist."

Mit dem Gesetzgebungspaket zur Datenschutzreform sollen die bestehenden Datenschutzvorschriften aktualisiert und modernisiert werden. Das Paket umfasst zwei Rechtsakte: die Datenschutz-Grundverordnung (mit der die Richtlinie 95/46/EG ersetzt werden soll) und die Datenschutzrichtlinie im Bereich der Strafverfolgung (die den Datenschutz-Rahmenbeschluss von 2008 ersetzen soll).


Der Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht, das in der EU-Grundrechtecharta (Artikel 8) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 16) verankert ist.

Datenschutz-Grundverordnung

Mit der Datenschutz-Grundverordnung soll das Datenschutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten erhöht werden; gleichzeitig sollen auch durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands mehr Geschäftsmöglichkeiten im digitalen Binnenmarkt geschaffen werden.

Besserer Datenschutz

Die Grundsätze und Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten müssen im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten und insbesondere dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten stehen. Betroffene (Personen, deren Daten verarbeitet werden) erhalten durch die Stärkung der Datenschutzrechte mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten:

  • Damit die für die Verarbeitung Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, müssen sie spezielle Vorschriften einhalten, wozu auch die notwendige Einwilligung der Betroffenen gehört;
  • die Betroffenen erhalten leichteren Zugang zu ihren personenbezogenen Daten;
  • es wird besser darüber informiert, was mit den Daten nach ihrer Weitergabe geschieht. So sind die Betroffenen in einer klaren und einfachen Sprache über die Datenschutzmaßnahmen zu informieren, was auch mittels standardisierter Icons erfolgen kann;
  • es besteht ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten und ein Recht auf "Vergessenwerden". So ist es Betroffenen beispielsweise möglich, die unverzügliche Entfernung personenbezogener Daten zu verlangen, die in einem sozialen Netzwerk noch während ihrer Kindheit erfasst oder veröffentlicht wurden;
  • wenn ein Jugendlicher unter 16 Jahren Online-Dienste in Anspruch nehmen möchte, muss der Dienstleister sich darum bemühen zu prüfen, ob die Eltern ihre Einwilligung erteilt haben. Die Mitgliedstaaten können diese Altersgrenze herabsetzen, allerdings nicht unter das Alter von 13 Jahren;
  • es besteht ein Recht auf Übertragbarkeit, so dass personenbezogene Daten leichter von einem Dienstleister, etwa einem sozialen Netzwerk, an einen anderen Dienstleister übermittelt werden können. Dies wird nicht nur die Datenschutzrechte stärken, sondern auch zu mehr Wettbewerb zwischen Dienstleistern beitragen;
  • der Verarbeitung personenbezogener Daten kann aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der berechtigten Interessen eines für die Verarbeitung Verantwortlichen rechtmäßig widersprochen werden. Unter dieses Recht fällt die Verwendung personenbezogener Daten für die Zwecke der "Profilerstellung";
  • allgemeine Schutzklauseln regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Archivierung, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt, sowie für die wissenschaftliche und historische Forschung oder für statistische Zwecke.

Im Hinblick auf einen leichteren Zugang zu Rechtsmitteln haben Betroffene die Möglichkeit, Entscheidungen ihrer Datenschutzbehörde von ihrem einzelstaatlichen Gericht überprüfen zu lassen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der für die Verarbeitung der Daten Verantwortliche seinen Sitz hat.

Mehr Geschäftsmöglichkeiten im digitalen Binnenmarkt

Mit der Verordnung wird ein unionsweit einheitlicher Rechtsrahmen sowohl für europäische als auch für außereuropäische Unternehmen geschaffen, die Online-Dienstleistungen in der EU anbieten. Damit wird eine Situation verhindert, in der widersprüchliche einzelstaatliche Datenschutzregeln den grenzüberschreitenden Datenaustausch stören könnten. Vorgesehen ist ferner eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass die Datenschutzvorschriften EU-weit kohärent angewandt werden. Damit wird ein fairer Wettbewerb geschaffen und dazu beigetragen, dass Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, den größtmöglichen Nutzen aus dem digitalen Binnenmarkt ziehen können.

Um Kosten zu senken und Rechtssicherheit zu schaffen, wird in bedeutenden grenzüberschreitenden Fällen, die mehrere einzelstaatliche Aufsichtsbehörden betreffen, eine einheitliche Aufsichtsentscheidung getroffen. Durch dieses Prinzip der zentralen Anlaufstelle wird es einem in mehreren Mitgliedstaaten tätigen Unternehmen ermöglicht, nur mit der Datenschutzbehörde in dem Mitgliedstaat zu verkehren, in dem es seinen Hauptsitz hat. Nach diesem Mechanismus gilt ferner in Streitfällen eine einheitliche Entscheidung für das gesamte Gebiet der EU.

Um die Verwaltungskosten zu senken, sieht die Verordnung einen risikobasierten Ansatz vor: Die für die Verarbeitung Verantwortlichen können Maßnahmen von dem Risiko abhängig machen, das mit den Datenverarbeitungsvorgängen verbunden ist. Verschiedene Unternehmen üben verschiedene Tätigkeiten aus, und entsprechend können auch die damit verbundenen Risiken für den Schutz der Privatsphäre variieren. Die Verordnung enthält keine einheitliche Standardlösung: Je höher die mit den Tätigkeiten verbundenen Risiken für die personenbezogenen Daten sind, desto strenger sind die Anforderungen.

Mehr und bessere Instrumente zur Durchsetzung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften

Die Verordnung sieht eine Reihe von Maßnahmen für eine höhere Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht der für die Verarbeitung Verantwortlichen vor, um eine umfassende Einhaltung der neuen Datenschutzvorschriften zu gewährleisten. Die Verantwortlichen müssen eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen anwenden; so sind etwa in bestimmten Fällen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu melden. Um die Verordnung zukunftssicher zu machen, gelten die Grundsätze des Datenschutzes durch Technik und des Datenschutzes durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Behörden und Unternehmen, die bestimmte riskante Datenverarbeitungen vornehmen, müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, der die Einhaltung der Vorschriften überwacht.

Von der Verarbeitung Betroffene sowie unter bestimmten Umständen Datenschutzorganisationen können bei einer Aufsichtsbehörde eine Beschwerde oder bei Gericht einen Rechtsbehelf einlegen, wenn die Datenschutzvorschriften nicht eingehalten werden. Für die Datenverarbeitung Verantwortliche können mit Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % ihres gesamten Jahresumsatzes belegt werden.

Garantien für die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der EU

Die Verordnung regelt die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Organisationen. Diese Übertragungen sind zulässig, sofern eine Reihe von Bedingungen und Garantien erfüllt sind, insbesondere in den Fällen, in denen die Kommission festgestellt hat, dass ein angemessenes Schutzniveau gegeben ist. Neue Angemessenheitsbeschlüsse sind mindestens alle vier Jahre zu überprüfen. Bestehende Angemessenheitsbeschlüsse und Genehmigungen bleiben in Kraft, bis sie geändert, ersetzt oder aufgehoben werden.

Die Datenschutzrichtlinie im Bereich der Strafverfolgung

Diese Richtlinie soll den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, die zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten und zur Strafvollstreckung – wozu auch der Schutz vor und die Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gehört – verarbeitet werden.

Es ist von entscheidender Bedeutung, einen durchweg hohen Schutz der personenbezogenen Daten natürlicher Personen zu gewährleisten und dabei den Austausch personenbezogener Daten zwischen den Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten zu erleichtern.

Weiter reichender Geltungsbereich

Zusätzlich zur Erfassung von Tätigkeiten, die darauf abzielen, Straftaten zu verhüten, zu untersuchen, aufzudecken und zu verfolgen, wurde die neue Richtlinie auf den Schutz vor und die Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit ausgeweitet.

Die neue Richtlinie würde nicht nur für die grenzüberschreitende Verarbeitung von personenbezogenen Daten gelten, sondern auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Polizei- und Justizbehörden auf rein nationaler Ebene. Der zu ersetzende Rahmenbeschluss umfasste lediglich den grenzübergreifenden Datenaustausch.

Rechte der betroffenen Person

Die Vorschriften stellen ein Gleichgewicht her zwischen dem Recht auf Privatsphäre und der polizeilichen Notwendigkeit, nicht zu einem frühen Zeitpunkt der Untersuchung bekannt zu machen, dass Daten verarbeitet werden. In dem Text wird jedoch ausgeführt, welche Informationen der Betroffene jederzeit erhalten kann, um seine Rechte zu schützen, wenn er befürchtet, dass seine Daten verletzt worden sind.

Auch die Weitergabe personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Organisationen wird durch die neuen Vorschriften erfasst.

Einhaltung

In der neuen Richtlinie wird festgelegt, dass ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, der die zuständigen Behörden dabei unterstützt, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten.

Ein weiteres Instrument zur Gewährleistung der Einhaltung ist die Folgenabschätzung. Wenn eine bestimmte Art der Verarbeitung aller Voraussicht nach ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen beinhaltet, müssen die zuständigen Behörden eine Abschätzung der möglichen Folgen des Vorgangs vornehmen, insbesondere im Falle der Anwendung neuer Technologien.

Überwachung und Schadenersatz

Der Wortlaut der Richtlinie ist an den der Verordnung angepasst, um zu gewährleisten, dass generell die gleichen allgemeinen Grundsätze zur Anwendung kommen. Darüber hinaus sind die Vorschriften über die Aufsichtsbehörde weitgehend ähnlich, da die durch die Datenschutz-Grundverordnung eingerichtete Aufsichtsbehörde sich auch mit Angelegenheiten befassen kann, die unter die Richtlinie fallen. Nach der neuen Richtlinie hätten die betroffenen Personen zudem Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie wegen einer rechtswidrigen Verarbeitung ihrer Daten einen Schaden erlitten haben.

Die nächsten Schritte

Das Europäische Parlament wird voraussichtlich auf seiner Plenartagung nächste Woche – und zwar am Donnerstag, den 14. April – in zweiter Lesung abstimmen und den Standpunkt des Rates in erster Lesung ohne Änderungen billigen und somit das Gesetzgebungsverfahren abschließen.

Die Rechtstexte werden danach im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

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Glückwunschschreiben von Präsident Donald Tusk an Christian Kern zur Ernennung zum Bundeskanzler Österreichs

Wed, 18/05/2016 - 10:52

Im Namen des Europäischen Rates möchte ich Ihnen gerne zu Ihrer Ernennung zum Bundeskanzler Österreichs gratulieren und Ihnen und Ihrer Regierung viel Erfolg bei Ihren Vorhaben wünschen.

Ich freue mich darauf, Sie auf unserer Juni-Tagung zu begrüßen, und vertraue auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen. In diesen schwierigen Zeiten ist es von entscheidender Bedeutung, dass Österreich weiterhin konstruktiv dazu beiträgt, gemeinsame europäische Lösungen zu suchen und unsere Einheit zu wahren.

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Erklärung der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, im Namen der EU anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie am 17. Mai 2016

Tue, 17/05/2016 - 16:48

Die EU bekräftigt anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie ihr entschlossenes Engagement für die Gleichstellung und die Würde aller Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität.

Trotz der in jüngster Zeit weltweit erzielten Fortschritte werden gleichgeschlechtliche Beziehungen noch immer in den Rechtssystemen von nahezu 80 Staaten unter Strafe gestellt. An vielen Orten sind Diskriminierungen und Gewalt gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LGBTI) an der Tagesordnung. Die EU appelliert erneut an alle Regierungen dieser Welt, ihren internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte nachzukommen, Intoleranz abzulehnen und die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen Rechtsinstrumenten verankerte Gleichstellung zu fördern.

An diesem Tag möchte die EU außerdem den mutigen Einsatz von Menschenrechtsverteidigern, Aktivisten, Journalisten sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen würdigen, die gegen Menschenrechtsverletzungen gegenüber LGBTI vorgehen. Ihre Arbeit ist in jeder Phase von entscheidender Bedeutung: von der Thematisierung dieser Fragen über die Dokumentation der Missbrauchsfälle bis hin zum Einsatz für den wirksamen Schutz grundlegender Menschenrechte.

Im Einklang mit den EU‑Leitlinien zur Förderung der Menschenrechte von LGBTI und dem EU‑Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie werden wir auch weiterhin weltweit mit allen Partnern zur Förderung der Menschenrechte zusammenarbeiten.

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Tierzucht: Rat nimmt verbesserte Vorschriften an

Tue, 17/05/2016 - 16:21

Der Rat hat am 17. Mai 2016 neue Rechtsvorschriften über die Bedingungen für die Zucht, den Handel und die Einfuhr in die Europäische Union von Zuchttieren und ihrem Zuchtmaterial angenommen und damit die Einigung bestätigt, die mit dem Europäischen Parlament im Dezember 2015 erzielt worden war.


Ein umfassenderer einheitlicher Rechtsrahmen

Die bisherigen Rechtsvorschriften der Union in diesem Bereich galten für einzelne Arten. Die neue Verordnung umfasst eine einheitliche und gestraffte Regelung für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden und trägt auch den Besonderheiten des Pferdezuchtsektors Rechnung. Die überarbeiteten Bestimmungen regeln verschiedene Aspekte, unter anderem die Anerkennung von Organisationen, die Zuchttätigkeiten durchführen, die Genehmigung ihrer Programme, die Eintragung der Tiere in Zuchtbücher und -register, die Leistungsprüfung und die genetische Bewertung sowie den Inhalt der Tierzuchtbescheinigungen.
Die neue Verordnung umfasst ferner Bestimmungen zur Durchführung amtlicher Kontrollen, die speziell auf die Tierzuchtbranche zugeschnitten sind.

Besseres Funktionieren des Binnenmarkts und des Handels

Mit den neuen Vorschriften sollen Handelshemmnisse, die sich aus der Umsetzung von Unionsvorschriften in innerstaatliches Recht ergeben, vermieden und bestehende Probleme und ungerechtfertigte Einschränkungen grenzüberschreitender Tätigkeiten anerkannter Zuchtverbände überwunden werden.

Erhaltung genetischer Ressourcen und gefährdeter Rassen

Die Tierzuchtverordnung wird zur Erhaltung wertvoller tiergenetischer Ressourcen, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Erzeugung regionaltypischer Qualitätsprodukte beitragen.

Wie wird dies bewirkt? Wenn ein Zuchtprogramm aller Voraussicht nach eine Bedrohung für eine Rasse darstellt, kann es von den nationalen Behörden abgelehnt werden. Bei einer bereits gefährdeten Rasse können die nationalen Behörden sogar selbst vorübergehend ein Zuchtprogramm für die betreffende Rasse durchführen und damit ihre Erhaltung sicherstellen.

In der Verordnung sind ferner besondere Regelungen für die Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder ernsthaft vom Aussterben bedrohten Rasse vorgesehen.

Die nächsten Schritte

Die Verordnung wird Mitte 2016 in Kraft treten und ab dem zweiten Halbjahr 2018 angewandt.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Tue, 17/05/2016 - 16:10

Dienstag, 17. Mai 2016
Besuch in Dänemark und auf Grönland
Dänemark

9.30 Uhr Treffen mit dem dänischen Ministerpräsidenten Lars Løkke Rasmussen (Fototermin)
10.30 Uhr Gemeinsame Pressekonferenz
Grönland (lokale Zeit)
Besuch eines Gletschers und der Eiskappe
19.30 Uhr Arbeitsessen mit Ministerpräsident Lars Løkke Rasmussen und dem grönländischen Ministerpräsidenten Kim Kielsen

Mittwoch, 18. Mai 2016
Besuch in Dänemark und auf Grönland

Grönland (lokale Zeit)
8.45 Uhr Treffen mit der Regierung Grönlands (Fototermin)

Samstag, 21. Mai 2016
Montenegro
13.00 Uhr Arbeitsessen, gefolgt von einem bilateralen Treffen mit Präsident Filip Vujanović
17.00 Uhr Bilaterales Treffen mit Ministerpräsident Milo Đukanović
20.30 Uhr Rede bei den Feierlichkeiten anlässlich des 10. Jahrestages der Unabhängigkeit Montenegros

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Rat nimmt EU-weite Vorschriften über Cybersicherheit an

Tue, 17/05/2016 - 16:03

Der Rat hat am 17. Mai neue Vorschriften zur Verstärkung der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen in der EU förmlich angenommen.

Die Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) wird die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in der zentralen Frage der Cybersicherheit verstärken. Sie erlegt den Betreibern wesentlicher Dienste (in kritischen Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit und Finanzen) und den Anbietern digitaler Dienste (Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen und Cloud-Computing-Dienste) Sicherheitspflichten auf. Jedes EU-Land ist ferner verpflichtet, eine oder mehrere nationale Behörden zu benennen und eine Strategie zur Bewältigung von Bedrohungen durch Cyberkriminalität festzulegen.

Der niederländische Vorsitz hat zusammen mit der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) bereits mit den Vorbereitungen für die Umsetzung der Richtlinie begonnen. Eine erste informelle Tagung des durch die Richtlinie errichteten Netzwerks von Computer-Notfallteams (Computer Security Incident Response Teams/CSIRTs) hat am 5. April in Den Haag stattgefunden, gefolgt von einer zweiten Tagung am 10. Mai in Riga.

Mit dem heute angenommenen Standpunkt des Rates in erster Lesung wird die im Dezember 2015 mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung bestätigt. Damit das Verfahren abgeschlossen werden kann, muss der Rechtsakt noch vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung gebilligt werden. Es wird erwartet, dass die Richtlinie im August 2016 in Kraft tritt.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom Dezember 2015 (nachstehender Link).

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