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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 1 week 2 days ago

Binnenschifffahrt: Einigung im Rat über ein einheitliches System beruflicher Qualifikationen

Wed, 08/06/2016 - 16:00

Am 7. Juni 2016 hat der Rat eine allgemeine Ausrichtung zum Entwurf einer Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt festgelegt. Der Vorschlag soll den in diesem Sektor Beschäftigten neue Karrierewege eröffnen und ihre Mobilität fördern. Ein gemeinsames System von Zeugnissen soll die gesamte Mannschaft vom Auszubildenden bis zum Schiffsführer abdecken. Jeder Inhaber eines solchen Zeugnisses soll die Möglichkeit haben, seinen Beruf auf den Binnenwasserstraßen Europas auszuüben.


Melanie Schultz van Haegen-Maas Geesteranus, die niederländische Ministerin für Infrastruktur und Umwelt und Vorsitzende der Tagung, sagte dazu: "Mit dem neuen EU-Zeugnis können Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen ohne Einschränkungen überall in Europa arbeiten. Berufsanfänger können das Zeugnis erwerben, indem sie nachweisen, dass sie über umfassende Kenntnisse und Qualifikationen verfügen, die auf EU-Ebene vereinbart wurden. Dies erleichtert die Mobilität der Beschäftigten im Sektor und hilft, den Mangel an qualifiziertem Personal abzubauen."

Ein einheitliches kompetenzbasiertes System für alle Besatzungsmitglieder

Derzeit gilt das EU-Recht über die gegenseitige Anerkennung im Sektor nur für Schiffsführer – und nur, wenn sie auf anderen Flüssen und Kanälen als dem Rhein tätig sind. Alle anderen Mitglieder der Deckmannschaft fallen unter die horizontale Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Mit der neuen Richtlinie soll ein einheitliches System geschaffen werden, das für die gesamte Deckmannschaft gilt, und zwar auf allen Binnenwasserstraßen der Union, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, auch dem Rhein.

Mit dem neuen System wird, den Forderungen des Sektors und der Mitgliedstaaten entsprechend, ein Rahmen eingeführt, der sich an der Befähigung orientiert und damit dem Konzept für die Anerkennung von Berufsqualifikationen ähnlich ist, das bei anderen Verkehrsträgern angewandt wird.

Mehr Karrierechancen in der Binnenschifffahrt

Es wird erwartet, dass mit dem neuen System die Schwelle für den Eintritt in einen Beruf in der Binnenschifffahrt gesenkt wird. So soll es die beruflichen Perspektiven im Sektor verbessern und damit den Beruf insgesamt attraktiver machen. Die automatische gegenseitige Anerkennung erleichtert es Interessenten, eine Beschäftigung anzunehmen – unabhängig davon, wo sie angeboten wird. Auch Unternehmen wird damit geholfen, Personal aus ganz Europa einzustellen. Da viele Unternehmen in der Binnenschifffahrt relativ klein sind, könnte ein größeres Interesse an dem Beruf ihre geschäftliche Expansion unterstützen und letztlich dem gesamten Sektor zum Aufschwung verhelfen. Kompetenzbasierte Qualifikationen sollten zudem für mehr Sicherheit sorgen und die Kosten verringern, die durch Unfälle entstehen.

Eine größere Rolle für den CESNI

Wie auch die Richtlinie über technische Vorschriften für Binnenschiffe steht der Richtlinienentwurf in engem Zusammenhang mit dem Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI), einem internationalen Gremium, das unter der Schirmherrschaft der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) eingerichtet wurde. Der CESNI wird eine Reihe von Normen im Bereich der Berufsqualifikationen für die Union und die ZKR entwickeln. Sobald eine Norm verfügbar wird, wird ein Hinweis darauf in die Richtlinie aufgenommen.

Berücksichtigung von Unterschieden in den Mitgliedstaaten

Mit der allgemeinen Ausrichtung wird eine gewisse Verhältnismäßigkeit in die Richtlinie eingeführt, um die Situation der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, in denen es kaum oder gar keine Binnenschifffahrt gibt. Sofern objektive Kriterien erfüllt sind, sollen diese Mitgliedstaaten von der Verpflichtung ausgenommen werden, die Richtlinie oder bestimmte Teile davon umzusetzen.

Wie wird aus dem Vorschlag ein Rechtsakt?

Mit der allgemeinen Ausrichtung hat der Rat heute seinen Standpunkt für die Gespräche mit dem Europäischen Parlament festgelegt. Der Standpunkt des Parlaments steht noch aus. Beide Institutionen müssen dem Text zustimmen, damit er in Kraft treten kann.

Förderung der Nutzung von Binnenwasserstraßen

Die Binnenschifffahrt ist ein besonders kosteneffizienter und umweltfreundlicher Verkehrsträger. Der Richtlinienentwurf gehört zu den Maßnahmen, mit denen seine Qualität verbessert und seine Nutzung gefördert werden soll, insbesondere im Frachtbereich (NAIADES-II-Paket).

Categories: Europäische Union

EU-Ausbildungsmission in Mali: Ernennung eines neuen Befehlshabers

Wed, 08/06/2016 - 15:20

Der belgische Brigadegeneral Eric Harvent ist zum Befehlshaber der Ausbildungsmission der EU in Mali (EUTM Mali) ernannt worden. Er übernimmt sein Amt am 3. Juli 2016. Er tritt die Nachfolge von Brigadegeneral Werner Albl an, der dieses Amt seit Dezember 2015 bekleidete.


Die EUTM Mali unterstützt den Wiederaufbau leistungsfähiger und rechenschaftspflichtiger malischer Streitkräfte, die in der Lage sind, langfristig Sicherheit in Mali zu gewährleisten und unter einer zivilen Regierung die territoriale Integrität des Landes wiederherzustellen. Dazu veranstaltet die EUTM Mali Schulungen für Einheiten der malischen Streitkräfte und entwickelt eine eigenständige Ausbildungskapazität. Ferner berät die Mission die malischen Behörden bei der Reform der Streitkräfte. Die Mission wurde am 18. Februar 2013 eingeleitet. Ihr Mandat wurde erst kürzlich bis zum 18. Mai 2018 verlängert. Sie hat ihr Hauptquartier in der malischen Hauptstadt Bamako.

Sie ist Teil des umfassenden Ansatzes der EU für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone. In der Region sind noch zwei weitere GASP-Missionen stationiert: Die EUCAP Sahel Mali, die den Staat Mali dabei unterstützt, die Verfassungsordnung und die demokratische Ordnung sowie die Voraussetzungen für einen dauerhaften Frieden zu gewährleisten und seine Autorität im gesamten Hoheitsgebiet Malis zu behaupten, und die EUCAP Sahel Niger, die bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus in Niger Unterstützung leistet.

Categories: Europäische Union

Umfassende Luftverkehrsabkommen der EU: Rat verabschiedet Mandate

Wed, 08/06/2016 - 12:22

Der Rat hat der Kommission am 7. Juni 2016 Mandate für Verhandlungen über umfassende Luftverkehrsabkommen mit dem Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN), Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Türkei erteilt.

Mit dem ASEAN wird die EU erstmals ein Luftverkehrsabkommen mit einem anderen Staatenbund schließen. Die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar und die Türkei zählen zu den dynamischsten und am schnellsten wachsenden Luftverkehrsmärkten der Welt. Alle Abkommen sollen Marktentwicklung und Wachstum auf Grundlage von gemeinsamen Regeln und Transparenz ermöglichen.

Hierzu erklärte die niederländische Ministerin für Infrastruktur und Umwelt und Präsidentin des Rates, Melanie Schultz van Haegen: "Europa übernimmt mit seiner Luftfahrtaußenpolitik eine Führungsrolle, indem es einen ausgewogenen Ansatz verfolgt, der auf einer Marktöffnung zu fairen und transparenten Marktbedingungen beruht."

Die umfassenden EU-Luftverkehrsabkommen haben zum Ziel, neue Geschäftsmöglichkeiten zu eröffnen, den Marktzugang zu verbessern und einen fairen Wettbewerb zu transparenten Marktbedingungen zu gewährleisten. Sie sollen zudem für eine bessere internationale Anbindung Europas und bessere Passagierdienste sorgen. Fluggesellschaften, Flughäfen und Fluggäste werden von einer verstärkten regulatorischen Zusammenarbeit und Konvergenz unter anderem auf dem Gebiet der Flug- und Luftsicherheit und der wirtschaftlichen Regulierung profitieren.

Die Kommission wird die Verhandlungen im Namen der EU und der Mitgliedstaaten führen.

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Mission EUCAP Sahel Mali: EU stockt Haushalt um fast 5 Mio. EUR auf

Mon, 06/06/2016 - 12:39

Am 6. Juni 2016 hat der Rat den Haushalt der EUCAP Sahel Mali für 2016 um 4 925 000 EUR auf insgesamt 19 Mio. EUR aufgestockt. Die zivile Mission der EU unterstützt die einheimischen Sicherheitskräfte – Polizei, Gendarmerie und Nationalgarde – Malis.


Nach den Vorfällen in Bamako, insbesondere dem Anschlag auf das Radisson-Hotel im November 2015 und dem Anschlag auf das Quartier der EUTM Mali im März 2016, hat der Rat beschlossen, den Haushalt der EUCAP Sahel Mali aufzustocken. Damit ist die Mission noch besser in der Lage, die Reform des malischen Sicherheitssektors zu unterstützen und durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen den Schutz ihres Personals zu gewährleisten.

Die EUCAP Sahel Mali unterstützt den Staat Mali dabei, die Verfassungsordnung und die demokratische Ordnung sowie die Voraussetzungen für einen dauerhaften Frieden zu gewährleisten und seine Autorität im gesamten Hoheitsgebiet Malis zu behaupten. Die Mission stellt Schulungen und strategische Beratung für die malische Polizei, Gendarmerie und Nationalgarde sowie die einschlägigen Ministerien bereit und fördert auf diese Weise Reformen im Sicherheitssektor. Sie ist Teil des umfassenden Ansatzes der EU für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone. In der Region sind noch zwei weitere GASP-Missionen stationiert: Die EUTM Mali, die durch Ausbildung und Beratung zur Umstrukturierung und Neuorganisation der malischen Streitkräfte beiträgt, sowie die EUCAP Sahel Niger, die bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus Unterstützung leistet.

Die EUCAP Sahel Mali wurde am 15. April 2014 eingeleitet. Missionsleiter ist der Deutsche Albrecht Conze. Sein Mandat wurde erst kürzlich bis zum 14. Januar 2017 verlängert. Das Hauptquartier der Mission befindet sich in der malischen Hauptstadt Bamako.

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 06/06/2016 - 11:46

Mittwoch, den 8. Juni 2016
11.30 Uhr Treffen mit dem georgischen Präsidenten Giorgi Margwelaschwili (Fototermin - Presseerklärung ±12.00 Uhr) - Zugang zum VIP-Eingang des Justus-Lipsius- Gebäudes nur mit Halbjahresausweis/besonderer Akkreditierung

19.00 Uhr Arbeitsessen mit NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg und dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker


Freitag, den 10. Juni 2016
15.30 Treffen mit dem dänischen Ministerpräsidenten Lars Løkke Rasmussen und dem Lenkungsausschuss der liberalen Partei in Dänemark

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Schlussfolgerungen des Rates zu einer externen Strategie im Bereich Besteuerung und zu Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Steuerabkommen

Fri, 03/06/2016 - 01:28

Der Rat –

1. BESTÄTIGT die Bedeutung einer Fortsetzung und Intensivierung von Maßnahmen gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung auf nationaler Ebene, EU-Ebene und weltweit, wie dies der Europäische Rat auf seiner Tagung im Mai 2013 gefordert hatte und von den Ministern auf der informellen Tagung des ECOFIN-Rates am 22. April 2016 bekräftigt wurde;

2. WEIST DARAUF HIN, wie wichtig es besonders in Zeiten großer Haushaltszwänge ist, effektive Schritte zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Steuerumgehung sowie Geldwäsche zu unternehmen;

3. BEGRÜSST daher die Mitteilung der Kommission über eine externe Strategie für effektive Besteuerung und NIMMT die Empfehlung der Kommission zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Steuerabkommen ZUR KENNTNIS;

4. WEIST DARAUF HIN, dass die Wirtschafts- und Finanzminister bei ihren Beratungen auf einem informellen Treffen in Amsterdam ihre Unterstützung für die Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete und die Festlegung koordinierter Abwehrmaßnahmen durch den Rat zum Ausdruck gebracht haben;

Der Rat – bezüglich der Mitteilung der Kommission über eine externe Strategie

5. ERSUCHT um eine rasche und umfassende Einführung der von der OECD entwickelten und international vereinbarten Standards für Transparenz und Informationsaustausch, RUFT alle Länder und Gebiete auf, sich zu einer möglichst baldigen Umsetzung der internationalen Standards zu verpflichten, und FORDERT die Länder und Gebiete, die noch nicht Teil des inklusiven Rahmens der OECD sind, nachdrücklich auf, sich so rasch wie möglich zu beteiligen;

6. STIMMT zu, dass der Rat eine EU-Liste von nicht kooperativen Drittländern und Drittlandsgebieten erstellt und Abwehrmaßnahmen auslotet, die unbeschadet der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene koordiniert werden;

7. BETONT, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit mit der OECD, aber auch ein paralleles Vorgehen bei der Erarbeitung internationaler Kriterien in diesem Bereich ist, und dass bei der Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete die Arbeit des Globalen Forums berücksichtigt werden muss;

8. BESCHLIESST, dass die Transparenzkriterien für die Erstellung einer Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete die international vereinbarten Standards für Transparenz und Informationsaustausch im Bereich Besteuerung, insbesondere die von der OECD entwickelten Standards, erfüllen müssen, und zwar gleichermaßen im Hinblick auf den Informationsaustausch auf Ersuchen sowie den automatischen Austausch von Informationen (Gemeinsamer Meldestandard);

9. ERSUCHT die Gruppe "Verhaltenskodex", aufgrund des Fehlens schädlicher Steuerregelungen entsprechend den Kriterien des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung ein zusätzliches Kriterium für die Erstellung der Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete und etwaige weitere Kriterien zu prüfen, die insbesondere an die BEPS-Aktionen der OECD angelehnt sein könnten;

10. FORDERT die Gruppe "Verhaltenskodex" AUF, bis September 2016 mit der Arbeit an einer EU-Liste nicht kooperative Länder und Gebiete zu beginnen und auf der Grundlage einer ersten Evaluierung durch die Kommission die Drittländer zu bestimmen, mit denen im Hinblick auf die Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete und die Prüfung von Abwehrmaßnahmen auf EU-Ebene, die vom Rat 2017 zu billigen wären, ein Dialog aufgenommen werden sollte. Eine Einführung dieser Abwehrmaßnahmen könnte sowohl im Steuerbereich als auch in anderen Bereichen in Erwägung gezogen werden;

11. BEGRÜSST das Pilotprojekt zum automatischen Austausch von Informationen über eigentliche wirtschaftliche Eigentümer, das von allen Mitgliedstaaten gebilligt wurde und das die Entwicklung eines gemeinsamen Standards zum Ziel hat;

12. ERSUCHT die Kommission, Gesetzgebungsinitiativen zu verbindlichen Offenlegungsregelungen in Anlehnung an die Aktion 12 des BEPS-Projekts der OECD ins Auge zu fassen, mit dem Ziel, effektivere Hindernisse für Intermediäre zu errichten, die bei Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung Unterstützung leisten;

13. UNTERSTÜTZT eine Aktualisierung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich, die als neue Standardbestimmungen in künftigen Verhandlungen mit Drittländern verwendet werden, und FORDERT die Gruppe "Verhaltenskodex" AUF, sich mit der Frage zu befassen, welche Schlüsselelemente eine Klausel enthalten sollte, die in die Abkommen zwischen der EU und diesen Ländern einzufügen wäre;

14. STIMMT ZU, dass verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich für die Entwicklungsländer von großer Bedeutung ist, damit sie verstärkt inländische Einnahmen mobilisieren können, und UNTERSTREICHT, wie wichtig es ist, sie bei diesem Handeln zu unterstützen;

15. BETONT die Bedeutung der „Addis Tax Initiative“, die im Kern die Verpflichtung beinhaltet, die Unterstützung für die technische Zusammenarbeit im Steuerbereich und bei der Mobilisierung inländischer Einnahmen zu verdoppeln oder bedeutend zu erhöhen, und die bereits von zwölf Mitgliedstaaten unterzeichnet worden ist, und RUFT alle verbleibenden Mitgliedstaaten AUF, dieser Initiative beizutreten;

16. IST BEREIT, den Vorschlag zur Aufnahme der aktualisierten EU-Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich in Bezug auf Drittländer in die Haushaltsordnung der EU zu prüfen, sobald die Kommission einen neuen Vorschlag vorgelegt hat;

Der Rat – bezüglich der Empfehlung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Steuerabkommen

17. NIMMT die Empfehlung der Kommission ZUR KENNTNIS, dafür Sorge zu tragen, dass die BEPS-Empfehlungen der OECD zu den Aktionen 6 und 7 unter Einhaltung des Unionsrechts umgesetzt werden;

18. WEIST ERNEUT darauf hin, wie wichtig es ist, konkrete und kohärente Maßnahmen gegen die doppelte Nichtbesteuerung, die das Ergebnis von Steuerumgehung oder Steuerhinterziehung ist, im Wege der Umsetzung von Doppelbesteuerungsabkommen zu ergreifen und dabei im Einklang mit dem Recht der Mitgliedstaaten, Doppelbesteuerungsabkommen bilateral auszuhandeln, und mit dem Subsidiaritätsprinzip vorzugehen;

19. BEGRÜSST die vorgeschlagenen Bestimmungen in Bezug auf die Prüfung des Hauptzwecks und das Vorhaben, Betriebsstätten in bilaterale Steuerabkommen von Mitgliedstaaten aufzunehmen, IST SICH jedoch BEWUSST, dass bilaterale Steuerabkommen auch weiterhin in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen, und dass andere, im Rahmen der Aktion 6 des BEPS- Aktionsplans der OECD ausgearbeitete Maßnahmen nützlich sein könnten, zum Beispiel Bestimmungen über die Begrenzung der Abzugsfähigkeit (LOB).

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zu den eingehenden Überprüfungen und der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2015

Fri, 03/06/2016 - 01:23

1. BEGRÜSST die Veröffentlichung der Länderberichte der Kommission, in denen die Wirtschaftspolitik jedes Mitgliedstaats analysiert wird, einschließlich der eingehenden Überprüfungen im Zusammenhang mit dem Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten (MIP) sowie der begleitenden Mitteilung zur Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen;

I – EINGEHENDE ÜBERPRÜFUNGEN

2. IST DER AUFFASSUNG, dass die eingehenden Überprüfungen als wesentlicher Bestandteil der Länderberichte gut strukturiert sind und WEIST DARAUF HIN, wie wichtig die Vorlage einer detaillierten Analyse der Ungleichgewichte in den einzelnen überprüften Mitgliedstaaten als Basis für eine multilaterale Überwachung, eine stärkere Eigenverantwortung für die Reformen auf nationaler Ebene und wirksame politische Anpassungen ist; ERKENNT AN, dass die Analyse – soweit erforderlich – mögliche Übertragungseffekte auf andere Länder und das Euro-Währungsgebiet miteinbezieht, dass sie zwischen konjunkturbedingten Anpassungen und durch Strukturreformen induzierten Anpassungen unterscheidet und dass sie länderspezifische Besonderheiten berücksichtigt. Zudem werden im Hinblick auf die spezifischen Herausforderungen, mit denen die einzelnen Volkswirtschaften konfrontiert sind, einschlägige Analysewerkzeuge eingesetzt, die erforderlichenfalls durch qualitative Analysen ergänzt werden;

3. BEGRÜSST die Bemühungen der Kommission zur Verbesserung der Transparenz des MIP, einschließlich der Straffung und Konsolidierung der Kategorien makroökonomischer Ungleichgewichte, der Veröffentlichung eines Kompendiums, das einschlägige Informationen über die Umsetzung des MIP zusammenfasst, und der Aufnahme neuer Übersichtstabellen in die eingehenden Überprüfungen (MIP-Bewertungsmatrizen); NIMMT die Pläne der Kommission in Bezug auf ein spezielles Monitoring der Empfehlungen des Rates an die Mitgliedstaaten mit Ungleichgewichten und übermäßigen Ungleichgewichten, das zur genaueren Beobachtung der politischen Reaktion auf die festgestellten Ungleichgewichte dienen soll, ZUR KENNTNIS; ERSUCHT die Kommission, einen Vorschlag für den konkreten Zeitplan und Inhalt dieses Monitoring zu erstellen, einschließlich Plänen für eine Differenzierung gemäß der Schwere der Ungleichgewichte sowie der Abstimmung mit anderen Überwachungsverfahren, insbesondere – in Einklang mit der üblichen Praxis – der Überwachung nach Abschluss des Programms für die betroffenen Länder, um Doppelarbeit zu vermeiden; BETONT die Bedeutung von Effizienz, Transparenz und Vorhersehbarkeit bei der Bewertung von makroökonomischen Ungleichgewichten im Rahmen des MIP; HEBT in diesem Zusammenhang HERVOR, wie wichtig es ist, die Länderanalyse gemeinsam mit den Schlussfolgerungen über die Bewertung von Ungleichgewichten in Einklang mit dem Fahrplan für das Europäische Semester vorzulegen;

4. TEILT DIE AUFFASSUNG, dass 13 der überprüften Länder (Bulgarien, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, die Niederlande, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) makroökonomische Ungleichgewichte unterschiedlicher Art und Größenordnung aufweisen;

5. TEILT die Ansicht der Kommission, dass in 6 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern und Portugal) übermäßige Ungleichgewichte bestehen. Der Rat wird die weitere Überprüfung Kroatiens und Portugals durch die Kommission, die Ende Mai vorgelegt wird und die in den nationalen Reformprogrammen dargelegten politischen Maßnahmen berücksichtigen sowie eine Einschätzung über die Notwendigkeit weiterer Schritte ermöglichen soll, sorgfältig prüfen; BETONT, dass das gesamte Potenzial des MIP-Verfahrens – gegebenenfalls unter Anwendung der korrektiven Komponente – ausgeschöpft werden sollte;

6. TEILT die Einschätzung, dass 6 der überprüften Mitgliedstaaten (Belgien, Estland, Ungarn, Österreich, Rumänien und das Vereinigte Königreich) keine makroökonomischen Ungleichgewichte im Sinne des MIP aufweisen;

7. BETONT, dass alle Mitgliedstaaten weiterhin politische Maßnahmen ergreifen und sich nachdrücklich um Strukturreformen bemühen müssen, insbesondere wenn sie mit makroökonomischen Ungleichgewichten konfrontiert sind und diese das reibungslose Funktionieren der WWU beeinträchtigen. Ungleichgewichte sollten dauerhaft abgebaut werden, so dass Risiken verringert werden, das Neuaustarieren der EU-Volkswirtschaften erleichtert wird und die Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden, wobei der Schwerpunkt auf den zentralen Herausforderungen liegen sollte;

8. WÜRDIGT die anhaltenden Fortschritte, die von den Mitgliedstaaten bei der Korrektur ihrer externen und internen Ungleichgewichte erzielt wurden, was zur Wiederherstellung des Gleichgewichts in der EU und im Euro-Währungsgebiet beigetragen hat; BETONT jedoch, dass nach wie vor in einigen Mitgliedstaaten beträchtliche Risiken bestehen. Obwohl sich die Leistungsbilanzdefizite aus der Zeit vor der Krise deutlich verringert oder in einen Überschuss verwandelt haben, bleiben einige Netto-Schuldnerstaaten durch umfangreiche Auslandsverbindlichkeiten weiterhin anfällig; ERKENNT AN, dass die Kostenwettbewerbsfähigkeit sich generell in Ländern mit hohen außenwirtschaftlichen Defiziten verbessert hat, dass es aber weniger Anzeichen auf Verbesserungen bei der kostenunabhängigen Wettbewerbsfähigkeit gibt. Gleichzeitig bestehen in einigen Mitgliedstaaten mit einem verhältnismäßig geringen Bedarf an Verschuldungsabbau nach wie vor hohe Leistungsbilanzüberschüsse, die unter Umständen auf hohe Ungleichgewichte zwischen Ersparnissen und Investitionen hindeuten könnten und somit Fortschritte bei den politischen Maßnahmen erforderlich machen;

9. BETONT, dass eine hohe private und staatliche Verschuldung in einigen Mitgliedstaaten mit Blick auf die niedrigen Inflations- und Wachstumsraten weiterhin eine große Herausforderung darstellt. Trotz spürbarer Fortschritte sind Strukturreformen erforderlich, um das Wachstumspotenzial zu steigern und die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, insbesondere bei Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen;

II – UMSETZUNG DER LÄNDERSPEZIFISCHEN EMPFEHLUNGEN

10. BEGRÜSST die Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen von 2015. Die gestrafften Empfehlungen von 2015 haben einen stärkeren Fokus auf die Bewältigung drängender Herausforderungen und anhaltender makroökonomischer Ungleichgewichte ermöglicht; NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die Durchführung der Reformen über die Politikbereiche und länderübergreifend nicht einheitlich erfolgt ist und dass nur in wenigen Fällen wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen verzeichnet werden konnten; BETONT, dass die Umsetzung von Reformen beschleunigt werden muss, um die unten dargelegten politischen Herausforderungen anzugehen und ERINNERT an die Bedeutung einer rechtzeitigen Bewertung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen durch den Rat, bevor neue länderspezifischen Empfehlungen abgegeben werden, damit Schlüsse gezogen werden können, das Bewusstsein im Land für das Thema gestärkt wird und die Reformen in jedem Land effektiv umgesetzt werden können;

11. BETONT, dass zusätzlich zu einer verantwortungsvollen und soliden Finanzpolitik weitere Strukturreformen auf den Dienstleistungs-, Waren- und Arbeitsmärkten erforderlich sind, um die wirtschaftliche Erholung zu stützen und zu verstetigen, schädliche Ungleichgewichte zu korrigieren, tragfähige öffentliche Finanzen zu erzielen, das Investitionsumfeld zu verbessern und den Binnenmarkt zu stärken, damit das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten freigesetzt wird;

12. ERKENNT die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen in den Bereichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, Bekämpfung von Steuerumgehung und Verwaltungsreform AN. Die betroffenen Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen fortsetzen; BETONT, dass noch weitere Fortschritte bei der Schaffung eines unternehmens- und beschäftigungsfreundlichen Gesetzes- und Regulierungsrahmens, der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, dem Abbau von Bürokratie, der Steigerung der Verwaltungseffizienz und der Verbesserung der Regulierungsqualität sowie der Reduzierung von Beschränkungen im Dienstleistungssektor, insbesondere durch eine erhebliche Erleichterung der grenzübergreifenden Tätigkeit für Dienstleistungserbringer, erreicht werden könnten. Es wurden zwar Fortschritte bei der Schließung von bestehenden Lücken und der Behebung von Schwächen in den haushaltspolitischen Rahmen einiger Mitgliedstaaten verzeichnet, diese sind jedoch in manchen Ländern noch eher begrenzt und die Bemühungen sollten sich daher auf das reibungslose Funktionieren der Rahmen konzentrieren, um eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik zu unterstützen. Die nationalen haushaltspolitischen Rahmen sollten an die EU-Anforderungen angepasst werden;

13. TEILT DIE AUFFASSUNG, dass die Investitionsvoraussetzungen dringend verbessert werden müssen, um Anreize für private Investitionen in die Realwirtschaft zu schaffen und hochwertige öffentliche Investitionen und Infrastrukturen zu gewährleisten. Bei der Inangriffnahme von Problemen in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und andere Investitionshemmnisse sowie bei der Reform der öffentlichen Verwaltung, der Justizsysteme, des Insolvenzrechts und der Rahmenbedingungen für Unternehmen, einschließlich des Zugangs zu Finanzmitteln, werden nur langsam Erfolge erzielt. Trotz einiger Fortschritte bestehen in vielen Mitgliedstaaten weiterhin in einigen wichtigen Wirtschaftszweigen Investitionshemmnisse. Das gilt insbesondere für den Dienstleistungssektor, die Netzindustrien und die Baubranche;

14. BEGRÜSST die Fortschritte bei den Arbeitsmarktreformen, stellt aber fest, dass immer noch bedeutende Herausforderungen und Lücken bei der Umsetzung bestehen. Es gibt nach wie vor Potenzial zur Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen und zur Verringerung der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit. In einigen Mitgliedstaaten erfordert die Integration von Migranten und Flüchtlingen besondere Aufmerksamkeit. Während bei der Wiedereingliederung von Arbeitslosen ins Erwerbsleben Fortschritte erzielt wurden, besteht weiter Bedarf an strukturellen Reformen, die die Beschäftigung fördern und auf eine aktive Arbeitsmarktpolitik abzielen.

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Steuervermeidung durch Unternehmen: Rat erlässt Vorschriften zum Austausch steuerlich relevanter Informationen über multinationale Unternehmen

Fri, 03/06/2016 - 01:17

Am 25. Mai 2016 hat der Rat Vorschriften angenommen, nach denen multinationale Unternehmen steuerlich relevante Informationen vorlegen müssen und diese Informationen zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.

Die Richtlinie ist der erste Teil eines Pakets, das die Kommission im Januar 2016 vorgelegt hat und das mehrere Vorschläge enthält, mit denen die EU‑Vorschriften gegen Steuerumgehung durch Unternehmen verschärft werden sollen. Sie stützt sich auf die OECD-Empfehlungen von 2015 zur Bekämpfung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) durch Unternehmen.

Mit ihr wird die OECD-Empfehlung über die länderspezifische Berichterstattung durch multinationale Unternehmen (BEPS-Aktionspunkt 13) in ein rechtsverbindliches Instrument der EU umgesetzt. Sie gilt für Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio. EUR.


Die Richtlinie soll in erster Linie verhindern, dass multinationale Unternehmen die komplexen Regelungen eines Steuersystems oder Inkongruenzen zwischen verschiedenen Steuersystemen ausnutzen, um ihre Steuerschuld zu verringern oder Steuern zu vermeiden.

Informationen, die multinationale Unternehmen künftig vorlegen müssen

Um mehr Transparenz zu schaffen, verpflichtet die Richtlinie multinationale Unternehmen, nach Ländern aufgeschlüsselte Informationen über Erträge, Gewinne, gezahlte Steuern, Kapital, Einkünfte, materielle Vermögenswerte und die Anzahl der Beschäftigten vorzulegen.

Bereits für das Steuerjahr 2016 müssen die genannten Informationen den Steuerbehörden des Mitgliedstaats vorgelegt werden, in dem die Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe ihren Sitz hat.

Wenn die Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe ihren Steuersitz nicht in der EU hat und keinen Bericht vorlegt, so muss sie dies über ihre Tochtergesellschaften in der EU tun. Diese "sekundäre Berichterstattung" kann 2016 noch auf freiwilliger Basis erfolgen; ab dem Steuerjahr 2017 wird sie verbindlich vorgeschrieben.

Informationsaustausch

Die Richtlinie verpflichtet die Steuerbehörden, die Berichte automatisch auszutauschen, so dass Risiken der Steuervermeidung im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen(1) bewertet werden können. Sie baut auf dem bestehenden Rahmen für den automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden auf, der mit der Richtlinie 2011/16/EU in der EU eingeführt wurde. Dabei wird auf ein bestehendes gemeinsames Kommunikationsnetz zurückgegriffen, damit die Umsetzungskosten möglichst niedrig gehalten werden können.

In der Richtlinie werden folgende Fristen gesetzt:

  • 12 Monate nach Ablauf des Steuerjahrs müssen die Unternehmen die Informationen vorlegen;
  • weitere drei Monate sind für den automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen vorgesehen.

Zudem müssen die Mitgliedstaaten Sanktionen für Verstöße festlegen.

Ein gemeinsamer Ansatz der EU

Mit der Richtlinie wird eine einheitliche Umsetzung der OECD-Empfehlung über die länderspezifische Berichterstattung in der EU gewährleistet.

Die Richtlinie wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" erlassen, nachdem am 8. März 2016 eine Einigung erzielt worden war.

Weitere Initiativen

Das im Januar 2016 vorgelegte Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung schließt an eine Reihe von Initiativen der EU aus dem Jahr 2015 an. Dazu gehört eine Richtlinie über Steuervorbescheide mit grenzüberschreitender Wirkung, die im Dezember 2015 angenommen wurde.

Im Dezember 2014 erklärte der Europäische Rat, dass "es dringend erforderlich ist, die Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuerumgehung und aggressiver Steuerplanung sowohl weltweit als auch auf Unionsebene weiter voranzubringen".

 

(1) Verrechnungspreise sind die Preise, die für zwischen verschiedenen Bereichen einer Unternehmensgruppe ausgetauschte Güter und Dienstleistungen verrechnet werden.

 

Categories: Europäische Union

EU wird Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) unterzeichnen

Thu, 02/06/2016 - 12:54

Der Rat hat am 1. Juni 2016 im Namen der EU die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der EU und der WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) genehmigt. Die WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) umfasst Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Swasiland.

Die feierliche Unterzeichnung des WPA EU-SADC soll am 10. Juni 2016 in Kasane (Botsuana) stattfinden.

Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sollen die regionale Integration und die wirtschaftliche Entwicklung in den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) stärken. Sie beruhen auf dem Grundsatz einer asymmetrischen Marktöffnung, was bedeutet, dass sie für die AKP-Partnerstaaten einen besseren Zugang zum Markt der EU vorsehen. Insbesondere bieten sie nie dagewesene Markchancen für Agrar- und Fischereierzeugnisse. Die WPA treten an die Stelle der vorangegangenen Marktzugangsregelung mit einseitigen Präferenzen für die AKP-Staaten.

Categories: Europäische Union

Tunesien: Rat bewilligt 500 Mio. € in Form von Darlehen

Thu, 02/06/2016 - 12:19

Am 1. Juni 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates einen Beschluss gebilligt, mit dem Tunesien eine Makrofinanzhilfe in Höhe von höchstens 500 Mio. € bereitgestellt wird.

Die Hilfe soll dazu beitragen, die Außenfinanzierungslücke des Landes zu verringern und damit seine wirtschaftliche Stabilisierung und die Umsetzung einer umfangreichen Reformagenda zu unterstützen. Sie ergänzt die Hilfe des IWF, der am 20. Mai 2016 die Finanzierungsvereinbarung im Rahmen der erweiterten Fondsfazilität (EFF) für Tunesien verlängert und weitere 2,9 Mrd. USD bewilligt hat.

Das Europäische Parlament wird dem Beschluss voraussichtlich auf seiner Plenartagung vom 6. bis 9. Juni 2016 in erster Lesung zustimmen. Anschließend wird der Text in der mit dem Parlament vereinbarten Fassung – ohne Abänderungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag – dem Rat zur Annahme vorgelegt.

Darlehen

Die Finanzhilfe wird für zweieinhalb Jahre bereitgestellt. Sie wird in Form von Darlehen gewährt, die in drei Tranchenausgezahlt werden. Die Darlehen haben eine durchschnittliche Laufzeit von höchstens 15 Jahren.

Auflagen

Die Hilfe wird entsprechend einer zwischen der Kommission und Tunesien zu schließenden Vereinbarung geleistet. Darin werden klar definierte wirtschaftspolitische und finanzielle Auflagen festgelegt, wobei Strukturreformen und solide öffentliche Finanzen im Vordergrund stehen.

Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe besteht darin, dass sich Tunesien wirksame demokratische Mechanismen und das Rechtsstaatsprinzip zu eigen macht und die Achtung der Menschenrechte garantiert.

Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst werden die Erfüllung dieser Vorbedingung während der gesamten Laufzeit der Makrofinanzhilfe überprüfen.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zur Erhöhung der Integrität, Transparenz und Good Governance von Sportgroßveranstaltungen

Thu, 02/06/2016 - 10:39

In den Schlussfolgerungen des Rates zur Erhöhung der Integrität, Transparenz und Good Governance von Sportgroßveranstaltungen werden mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, die dafür sorgen sollen, dass diese Grundsätze auf nationaler und europäischer Ebene in allen Phasen der Veranstaltung (Durchführbarkeit, Ausschreibung, Vorbereitung, Organisation, Bewertung und bleibender Nutzen) und auch danach umgesetzt werden.

Ferner wird darin unterstrichen, dass zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und der Sportbewegung ein regelmäßiger Dialog stattfinden muss und dass die nationalen, regionalen und lokalen Behörden im Hinblick auf Finanzierung, Infrastruktur, Umweltschutz, Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie Planung und Gewährleistung der Nachhaltigkeit von Sportgroßveranstaltungen eine wichtige Rolle spielen.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle von Europeana für den digitalen Zugang, die Sichtbarkeit und die Nutzung des europäischen Kulturerbes

Thu, 02/06/2016 - 10:18

In den Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle von Europeana für den digitalen Zugang, die Sichtbarkeit und die Nutzung des europäischen Kulturerbes wird die Finanzierung und Verwaltung der digitalen Bibliothek, die Qualität ihres Datenbestands und ihre Benutzerfreundlichkeit erörtert. Ferner wird darin betont, dass Europeana als kulturelles und digitales Innovationsprojekt weiter ausgebaut werden soll. Dabei sollen die Mitgliedstaaten verstärkt eingebunden werden und Verantwortung übernehmen; zudem soll eine nachhaltige Finanzierung sichergestellt werden.

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Schlussfolgerungen des Rates zur Entwicklung der Medienkompetenz und des kritischen Denkens durch allgemeine und berufliche Bildung

Thu, 02/06/2016 - 09:35

In den Schlussfolgerungen des Rates zur Entwicklung der Medienkompetenz und des kritischen Denkens durch allgemeine und berufliche Bildung wird hervorgehoben, dass das Internet und die sozialen Medien zwar viele Vorteile und Chancen bieten, aber auch Bedrohungen und Gefahren von ihnen ausgehen können. Zudem wird betont, dass allgemeine und berufliche Bildung eine entscheidende Rolle spielen, wenn es darum geht, jungen Menschen dabei zu helfen, Medienkompetenz zu entwickeln und verantwortungsvolle Bürger der Zukunft zu werden.

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Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle des Jugendsektors bei einem integrierten und bereichsübergreifenden Ansatz zur Prävention und Bekämpfung der in Gewaltbereitschaft mündenden Radikalisierung junger Menschen

Thu, 02/06/2016 - 09:02

In diesen Schlussfolgerungen wird unterstrichen, dass Jugendarbeit, ehrenamtliche und kulturelle Tätigkeiten und Sport einen wertvollen Beitrag leisten können, wenn es darum geht, junge Menschen zu erreichen, damit sie für Radikalisierung weniger empfänglich sind.

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Schlussfolgerungen des Rates zum Konzept der EU in Bezug auf Vertreibung und Entwicklung

Tue, 31/05/2016 - 01:33

1. Weltweit sind mehr als 60 Millionen Menschen – Flüchtlinge und Binnenvertriebene – durch Konflikte, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen vertrieben worden. Angesichts der globalen Flüchtlings- und Migrationskrise, von der auch Europa betroffen ist, stellt dies für den Rat einen Anlass zu großer Besorgnis dar. Der Klimawandel, natürliche und vom Menschen verursachte Katastrophen sowie fehlende Entwicklungsmöglichkeiten oder mangelnde Sicherheit für die Menschen stellen diesbezüglich weitere Herausforderungen dar. Der Rat weist darauf hin, dass 86 % der Flüchtlinge weltweit in Entwicklungsregionen leben und dass die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) 25 % der Gesamtzahl der Menschen aufgenommen haben, die sich weltweit auf der Flucht befinden. Der Rat bekräftigt seine Zusage, auf friedliche Lösungen für Konflikte und auf dauerhafte und würdige Lösungen für Flüchtlinge und Binnenvertriebene, einschließlich einer sicheren freiwilligen Rückkehr, hinzuarbeiten; des Weiteren betont er die Bedeutung der Prävention und des Kapazitätsaufbaus als Eckpfeiler der Resilienz.

2. Der Rat erinnert an seine Schlussfolgerungen vom 19. Juli 2013 zum 2013 stattfindenden VN‑Dialog auf hoher Ebene über Migration und Entwicklung und zum Ausbau der Verknüpfung von Entwicklung und Migration sowie an seine Schlussfolgerungen vom Dezember 2014 zur Migration im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der EU, in denen "ein kohärentes und koordiniertes Entwicklungskonzept für Flüchtlinge und Binnenvertriebene und die Sicherstellung angemessener finanzieller Mittel zur Reaktion" gefordert wurden. Diese Forderung wurde auf der Tagung des Rates vom 26. Mai 2015 wiederholt.

3. Der Rat betont, dass ein rasches und entschiedenes politisches Handeln bei der Bewältigung langanhaltender Vertreibungssituationen erforderlich ist, und begrüßt daher die Mitteilung der Kommission "Leben in Würde: Von der Hilfeabhängigkeit zur Eigenständigkeit. Vertreibung und Entwicklung".

4. Der Rat erkennt an, dass Vertreibung schwerwiegende Auswirkungen nicht nur auf die Vertriebenen und deren Familien, sondern auch auf die Aufnahmeländer und -gemeinschaften hat. Das System der humanitären Hilfe allein kann den zunehmenden und sich weiterentwickelnden Bedarf der Vertriebenen und der Aufnahmeländer und -gemeinschaften nicht bewältigen, insbesondere weil immer mehr Krisen immer länger anhalten. Die Vertreibung stellt eine politische, menschenrechtliche, sicherheits-, entwicklungs- und wirtschaftspolitische Herausforderung dar, die durch Schleusung, Menschenhandel und Ausbeutung noch verschärft wird. Sie sollte aus einer bedarfsorientierten Perspektive heraus – unter Zugrundelegung eines rechtebasierten Ansatzes, der sämtliche Menschenrechte umfasst – durch eine langfristige Entwicklungsunterstützung angegangen werden, in die generell möglichst frühzeitig und während der gesamten Krise Entwicklungsakteure, einschließlich örtlicher Kräfte, eingebunden werden und die somit den humanitären Ansatz in koordinierter und kohärenter Weise ergänzt, unterstützt durch einen politischen Dialog. Das Ziel sollte darin bestehen, durch die Bekämpfung der Ursachen und der Dauer der Vertreibung auf nachhaltige globale und lokale Lösungen für Vertriebene hinzuarbeiten, damit ihr Leben verbessert wird und sie aus der Hilfeabhängigkeit befreit und zur Eigenständigkeit befähigt werden. Andererseits sollten die Aufnahmeländer und ‑gemeinschaften angemessene und nachhaltige Unterstützung erhalten und gleichzeitig die Vorteile, die Vertriebene bringen können, maximiert werden. Durch eine stärkere strategische und operative Verknüpfung von Entwicklung und humanitären Konzepten sollte angestrebt werden, einen Rahmen für breit angelegte Partnerschaften zu schaffen, die den Schutz verbessern und Vertriebenen und deren Aufnahmegemeinschaften dauerhafte soziale und wirtschaftliche Chancen schaffen, einschließlich der Bildung auf allen Ebenen, wobei den Prioritäten, den finanziellen Verhältnissen und den Bedürfnissen der Aufnahmeländer und ‑gemeinschaften Rechnung getragen wird.

Ein kohärentes, auf Entwicklung basierendes Konzept in Bezug auf Vertreibung

5. Der Rat begrüßt das Konzept und die Leitlinien, in denen das Potenzial der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen, einen Beitrag zur Wirtschaft und Gesellschaft der Aufnahmeländer und ‑gemeinschaften zu leisten und sich aktiv daran zu beteiligen, bis eine sichere Rückkehr möglich ist, anerkannt wird. Der Rat ist der Auffassung, dass die Regierungen der Aufnahmeländer bei der Annahme und Umsetzung nationaler rechtlicher Systeme und Maßnahmen unterstützt werden sollten, die im Einklang mit internationalen Standards stehen und zur Eigenständigkeit der Vertriebenen führen und damit deren Rechte und Menschenwürde wahren. Im Rahmen der lokalen und nationalen Entwicklungspläne wird die EU bei der schrittweisen Umsetzung von Plänen und Maßnahmen zur sozioökonomischen Inklusion von Vertriebenen eng mit den Regierungen und lokalen Behörden der Aufnahmeländer zusammenarbeiten. Der Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Bildung und zu Dienstleistungen ist hierbei von grundlegender Bedeutung. Diese Arbeit sollte auf Partnerschaften mit allen Entwicklungsakteuren, einschließlich der Diasporaangehörigen, beruhen. Die Beteiligung der örtlichen Zivilgesellschaft und des Privatsektors, beispielsweise durch öffentlich-private Partnerschaften, ist für das Anbieten von dringend benötigten Dienstleistungen und Beschäftigungs-, Geschäfts- und Investitionsmöglichkeiten sowohl für die Vertriebenen als auch für deren Aufnahmegemeinschaften von entscheidender Bedeutung. Diese Bemühungen sollten durch Solidarität, lokale Eigenverantwortung, Nachhaltigkeit und die Achtung der Menschenrechte untermauert werden und bei den konkreten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fakten ansetzen, die sich im Zuge der Auswirkungen und Folgen der Aufnahme von Flüchtlingen oder Binnenvertriebenen insgesamt ergeben.

6. Der Rat bekundet seine Entschlossenheit, Vertriebene und deren Aufnahmegemeinschaften systematisch in die Gestaltung, Programmierung und Durchführung der internationalen Zusammenarbeit und der Hilfsmaßnahmen in umfassender Weise einzubeziehen, und ersucht die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie die internationalen Akteure nachdrücklich, entsprechend zu handeln. Die Maßnahmen zur Unterstützung nachhaltiger Lösungen müssen kontextspezifisch sein und auf die spezifischen Bedürfnisse und die Schutzbedürftigkeit der Vertriebenen – über die Rechtsstellung hinaus – eingehen. Die frühzeitige Mitwirkung und enge Koordinierung der politischen und entwicklungspolitischen Akteure zu Beginn einer Krise sollte die Regel sein, um unter uneingeschränkter Achtung des humanitären Völkerrechts, des Flüchtlingsrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen die Soforthilfe und frühe Wiederaufbaumaßnahmen humanitärer Akteure zu ergänzen und auf diese aufzubauen. Dies steht im Einklang mit der in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verankerten Verpflichtung, niemanden auszuschließen ("leave no one behind"), indem die Rechte der Schwächsten, auch der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen, gestärkt werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte Frauen, Jugendlichen und Kindern sowie schutzbedürftigen Gruppen, darunter Menschen mit Behinderungen, gelten. In dieser Hinsicht kommt der Bildung im Rahmen einer langfristigen Perspektive entscheidende Bedeutung zu.

7. Der Rat erkennt an, dass solide Fakten sowie gemeinsame Bewertungen in Bezug auf Entwicklung und humanitäre Lage, verlässliche Daten und umfassende Analysen der Flüchtlings- und Migrationsströme einschließlich der Auswirkungen auf die Aufnahmegemeinschaften für die Formulierung faktengestützter und ergebnisorientierter Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung sind. Um dies zu verbessern, werden die Kommissionsdienststellen und die Mitgliedstaaten mit allen relevanten Akteuren zusammenarbeiten.

8. Mit einem kohärenteren Ansatz soll die Angemessenheit, Effizienz und Kostenwirksamkeit der bei langanhaltenden Vertreibungssituationen geleisteten EU‑Hilfe verbessert werden – damit wird die humanitäre Hilfe auf koordinierte Weise ergänzt, um akute und mittelfristige Bedürfnisse zu decken, wobei Entwicklungskonzepte verwendet werden, die – unter uneingeschränkter Achtung der humanitären Grundsätze als Basis humanitärer Hilfe – längerfristige Perspektiven einschließen und die Würde der Vertriebenen wahren und deren Eigenständigkeit unterstützen sowie gleichermaßen die Resilienz der Aufnahmegemeinschaften und ‑länder fördern.

Nächste Schritte und weiteres Vorgehen

9. Der Rat stellt fest, dass derzeit – als Teil der Europäischen Migrationsagenda – wichtige neue Programmierungs- und Finanzierungsinstrumente entwickelt werden, die Soforthilfe mit mittel- und langfristiger Unterstützung sowohl für die Vertriebenen als auch für die Aufnahmegemeinschaften verbinden. Dazu gehören unter anderem speziell für diesen Zweck geschaffene EU-Treuhandfonds, die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei, die bevorstehenden Vereinbarungen mit Aufnahmeländern wie Jordanien und Libanon sowie regionale Entwicklungs- und Schutzprogramme (RDPP) im Nahen Osten, am Horn von Afrika und in Nordafrika. In diesem Zusammenhang sieht der Rat den bevorstehenden Überprüfungen, auch der Finanzierungsinstrumente, erwartungsvoll entgegen; dabei soll die EU-Programmierung stärker darauf ausgerichtet werden, die Ursachen in angemessener Weise anzugehen und die langfristigen Perspektiven für Aufnahmegemeinschaften, Flüchtlinge, Binnenvertriebene sowie freiwillige Rückkehrer zu verbessern. Zu diesem Zweck fordert der Rat die Kommissionsdienststellen und den EAD auf, die Zusammenarbeit mit Partnerländern bei der Umsetzung einschlägiger Programme gemäß den internationalen Vereinbarungen zu verbessern.

10. Die EU möchte einen politischen Rahmen für eine effizientere, kontextspezifische und menschenwürdige Reaktion auf weltweite Vertreibungen schaffen und dafür sorgen, dass die Unterstützung der EU für Flüchtlinge und Binnenvertriebene – im Einklang mit der Europäischen Migrationsagenda – größtmögliche Wirkung erzielt, wobei dauerhafte Vertreibung, die eine langfristige Herausforderung für die Entwicklung darstellt, einen Schwerpunkt bilden soll. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sollte eine Priorität sein. Die Bemühungen sollten sich auf das stützen, was Aufnahmeländer sowie internationale und zivilgesellschaftliche Organisationen bereits leisten, um ein integriertes Paket von Maßnahmen anzubieten, das Bildung, Grundversorgung, Lebensunterhalt, menschenwürdige Arbeitsmöglichkeiten, privatwirtschaftliche Instrumente, Handel sowie insbesondere den Schutz, vor allem auch von Kindern, und die uneingeschränkte Einbeziehung der Vertriebenen umfasst, wobei den schutzbedürftigsten Gruppen besondere Aufmerksamkeit zuteil werden sollte. Dies wird beträchtliche Anstrengungen der EU und die uneingeschränkte Zusammenarbeit der betreffenden Länder erfordern, doch können die EU und die Mitgliedstaaten, auch mit Unterstützung der internationalen Finanzinstitutionen, einschließlich der Europäischen Investitionsbank, durch innovative und wirksame Entwicklungszusammenarbeit, Wirtschaftshilfe und Investitionen in Infrastruktur und Wirtschaft sowie durch politischen Dialog und politische Maßnahmen dazu beitragen, diese Bedingungen zu schaffen.

11. Der Rat begrüßt den Weltgipfel für humanitäre Hilfe, der Ende Mai unter der Schirmherrschaft der VN stattfinden soll, und die im Bericht des Generalsekretärs der VN vorgestellte Agenda für Menschlichkeit ("Agenda for Humanity") sowie die im September 2016 anberaumte hochrangige Tagung der VN-Generalversammlung zum Thema Flüchtlinge und Migranten, die politischen, entwicklungspolitischen und humanitären Akteuren eine Gelegenheit bieten wird, sich beim Umgang mit Vertreibung zu einem kohärenteren und ganzheitlicheren globalen Ansatz als Teil einer breiter angelegten Migrationsagenda zu bekennen.

12. Der Rat fordert die Kommissionsdienststellen, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, den neuen Politikrahmen für den Umgang mit Vertreibung umzusetzen, indem sie die notwendigen politischen, strategischen, rechtlichen und finanziellen Schritte unternehmen und konkrete Maßnahmen sowie ergebnisorientierte Folgemaßnahmen vorsehen. Der Rat fordert die Kommissionsdienststellen und den EAD ferner auf, dem Rat ab 2016 regelmäßig über die ergriffenen Maßnahmen und den Stand der Umsetzung zu berichten und sich für eine weitergehende Einbeziehung der Akteure einzusetzen.

[1] 12415/13.

[2] 16901/14.

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Schlussfolgerungen des Rates zur Demokratischen Republik Kongo

Mon, 30/05/2016 - 15:02

Der Rat hat am 23. Mai 2016 Schlussfolgerungen zur Demokratischen Republik Kongo angenommen. Er fordert insbesondere die Regierung und alle anderen betroffenen Parteien auf, die erforderlichen Voraussetzungen für die Durchführung freier, transparenter und friedlicher Wahlen zu schaffen, wie dies der Resolution 2277 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen entspricht.

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Ausführungen von Präsident Donald Tusk vor dem G7-Gipfel in Ise-Shima, Japan

Fri, 27/05/2016 - 16:48

Guten Morgen, おはようございます

Lassen Sie mich mit einem kurzen historischen Rückblick beginnen. Unser Aufenthalt hier in Japan auf dem Gipfel der G7-Staaten, die Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit zu ihren gemeinsamen Werten zählen, sollte uns nicht vergessen lassen, dass unsere Zusammenarbeit das Ergebnis der Lektionen ist, die wir aus einer dunklen Vergangenheit gelernt haben. Vor 71 Jahren führten wir noch Krieg gegeneinander – einen Krieg, der mehrere zehn Millionen Menschen in allen Teilen der Welt das Leben gekostet hat. Heute machen wir es uns zur Pflicht, die Welt für alle sicherer zu machen.

Die G7-Staaten sind nicht deshalb die stärksten Verfechter einer regelbasierten Weltordnung, um die Wohlhabenden zu schützen. Sondern weil Regeln in erster Linie dazu da sind, die Schwachen zu schützen, während es in einer Welt ohne Regeln die Stärksten und Brutalsten sind, die den Sieg davontragen. Diese schlichte Wahrheit müssen wir uns besonders heute in Erinnerung rufen, wenn die Achtung einer regelbasierten Weltordnung in Frage gestellt wird. Das Beispiel der G7-Staaten – unsere Fähigkeit zum Wettbewerb, aber auch zur Zusammenarbeit und dazu, nicht nur unsere eigenen Interessen zu verfolgen – sollte anderen als Anregung dienen.

Lassen Sie mich nun auf die Migrations- und Flüchtlingskrise eingehen. Wir wissen, dass aufgrund der geografischen Lage die Hauptverantwortung bei Europa liegt und weiterhin liegen wird. Wir wünschen uns aber auch, dass sich die internationale Gemeinschaft solidarisch zeigt und anerkennt, dass es sich um eine globale Krise handelt. Daher werden wir unsere G7-Partner in dreifacher Hinsicht um Unterstützung bitten.

Erstens um zunehmende internationale Unterstützung, um auf die akuten und die langfristigen Bedürfnissen der Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften eingehen zu können. Die internationale Gemeinschaft sollte anerkennen, dass die Unterstützung, die Länder wie die Türkei, Libanon und Jordanien für die Flüchtlinge leisten, ein globales öffentliches Gut ist. Und dieses öffentliche Gut muss von der Weltgemeinschaft finanziert werden.

Zweitens wünschen wir uns von der G7, dass sie internationale Finanzinstitutionen und andere Geber anhält, ihre Unterstützung aufzustocken. In dieser Hinsicht dienen die finanzielle Unterstützung der EU für Syrien, Afrika und die Türkei sowie die Arbeit der Europäischen Investitionsbank uns allen als Vorbild.

Drittens möchten wir, dass die G7 Neuansiedlungsregelungen und andere Formen der legalen Migration weltweit fördert. Wie Sie wissen, ist Europa hier sehr aktiv, und wir sind gern bereit, unsere Erfahrungen weiterzugeben. Allerdings ist die Welt mit der höchsten Zahl von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Binnenvertriebenen seit Ende des Zweiten Weltkriegs konfrontiert. Deshalb muss mehr getan werden, um legale Migrationswege zu eröffnen. Diejenigen, die uns kritisieren, sollten lieber darüber nachdenken, wie sie ihre eigene Hilfe aufstocken können, denn was Europa leistet, ist schon jetzt gewaltig.

In allen drei Bereichen brauchen wir die Führung der G7. Seien wir ehrlich: Wenn wir bei der Bewältigung dieser Krise nicht die Führung übernehmen, wird es auch sonst niemand tun. So appelliere ich an die Staats- und Regierungschefs der G7, sich dieser Herausforderung zu stellen.

Als vor zwei Jahren der Konflikt in der Ukraine ausbrach, haben sich die G7 geschlossen hinter Europa gestellt. Und wir stehen in diesem Konflikt weiter zusammen. Die Europäische Union ist wie die gesamte G7 weiterhin der Überzeugung, dass diese Krise nur unter uneingeschränkter Einhaltung des Völkerrechts gelöst werden kann, wozu insbesondere die rechtliche Verpflichtung gehört, die Souveränität, territoriale Unversehrtheit und Unabhängigkeit der Ukraine zu achten. Ich möchte deutlich sagen, dass unsere Haltung gegenüber Russland – auch, was die Wirtschaftssanktionen betrifft – unverändert bleiben wird, solange die Minsker Vereinbarungen nicht vollständig umgesetzt sind. Leider sind bei der Umsetzung dieser Vereinbarungen weit weniger Fortschritte zu verzeichnen, als wir noch vor einem Jahr in Elmau gehofft hatten.

Im Zusammenhang mit der regelbasierten Weltordnung möchte ich hervorheben, dass sie nicht nur in der Ukraine, sondern in allen Teilen der Welt geachtet werden muss, und nicht dies nur an Land, sondern auch auf See. Die Politik der G7 ist eindeutig: Jeglicher Anspruch auf ein Hoheitsgebiet an Land oder auf See muss sich auf das Völkerrecht stützen, und jegliche Auseinandersetzung muss mit friedlichen Mitteln gelöst werden. Einseitige Maßnahmen und die Anwendung von Gewalt oder Zwang können nicht hingenommen werden.

Lassen Sie mich abschließend auf die Lage in Europa zurückkommen. Ich freue mich, dass die Einigung der Eurogruppe ein starkes Signal der Stabilität für Griechenland, für das Euro-Gebiet, aber auch für die Weltwirtschaft ist. An dieser Stelle möchte ich der griechischen Bevölkerung und insbesondere Premierminister Alexis Tsipras für ihre Entschlossenheit danken, der Krise durch die Reform ihres Landes ein Ende zu setzen. Es wird keine Neuauflage der griechischen Tragödie geben.

Auf dem G7-Gipfel werden wir auch über das britische Referendum über den Verbleib/Austritt und seine Konsequenzen sprechen. Wie Sie wissen, hoffe ich auf ein positives Ergebnis, und ich kann Ihnen versichern, dass alle hier versammelten Staats- und Regierungschefs der G7 genauso denken.

Lassen Sie mich noch auf einen letzten Punkt eingehen, bevor ich zum Schluss komme. Unsere Glaubwürdigkeit als G7 wird an der Fähigkeit gemessen, unsere gemeinsamen Werte zu verteidigen. Diese Prüfung werden wir nur bestehen, wenn wir eine klare und unnachgiebige Haltung zu jedem der Punkte einnehmen, die hier in Ise-Shima auf der Tagesordnung stehen. Damit meine ich insbesondere die Frage der maritimen Sicherheit im Ost- und Südchinesischen Meer, die Frage Russland/Ukraine und den freien und fairen Handel. Wenn es darum geht, unsere gemeinsamen Werte zu verteidigen, reicht es heute nicht mehr aus, nur daran zu glauben. Wir müssen auch bereit sein, diese Werte zu schützen. Tatsächlich ist die Herausforderung noch größer, weil diese Werte nicht nur von Staaten in Frage gestellt werden, die die regelbasierte Weltordnung untergraben, sondern auch von Gegnern in unseren eigenen Ländern. Unsere internen Gegner werden auch unsere Fähigkeit beurteilen, diese Werte zu verteidigen. Darum müssen wir unnachgiebig bleiben.

Ich danke Ihnen. ありがとうございました

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Syrien: EU verlängert Sanktionen gegen das Regime um ein Jahr

Fri, 27/05/2016 - 13:20

Am 27. Mai 2016 hat der Rat die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime bis zum 1. Juni 2017 verlängert. Dieser Beschluss steht im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2014, in denen er bekräftigt hat, dass sich die EU für die Umsetzung von Sanktionen gegen das Regime und seine Unterstützer einsetzen wird, so lange die Unterdrückung andauert.

Die EU ist weiterhin entschlossen, nach einer dauerhaften Lösung des Konflikts in Syrien zu suchen. Wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen zu Syrien, Irak und der Bedrohung durch Da'esh vom 23. März 2016 erklärt hat, wird die EU die Bemühungen der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien (ISSG) um eine strikte Durchsetzung der Einstellung der Feindseligkeiten in Syrien auch künftig unterstützen. Die EU wird sich auf politischer Ebene noch stärker für eine glaubwürdige Wiederaufnahme der innersyrischen Gespräche unter Federführung des VN-Sondergesandten de Mistura einsetzen, bei denen eine Vereinbarung über einen echten politischen Übergang in Syrien im Einklang mit der Wiener Erklärung der ISSG vom 17. Mai 2016 erzielt werden soll. Sie wird außerdem weiter dafür eintreten, dass allen Syrern in Not in belagerten oder schwer zu erreichenden Gebieten humanitäre Hilfe geleistet wird.

Die derzeit geltenden Sanktionen umfassen u.a.: ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der Vermögenswerte der syrischen Zentralbank in der EU, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann, und für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder Abhörung des Internets und von Telefongesprächen. Außerdem wurden über 200 Personen und 70 Einrichtungen wegen gewaltsamen Vorgehens gegen die syrische Zivilbevölkerung mit einem Reiseverbot belegt und ihre Vermögenswerte eingefroren.


Die Rechtsakte werden im Amtsblatt vom 28. Mai 2016 veröffentlicht. Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.

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Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zu Libanon

Fri, 27/05/2016 - 12:55

Am 25. Mai 2016 beginnt für Libanon das dritte Jahr ohne einen Präsidenten. Die Souveränität , Stabilität, territoriale Integrität und Unabhängigkeit Libanons sind für die Europäische Union wichtig. Libanon ist auch weiterhin im Hinblick auf Freiheit, Vielfalt und Toleranz ein Vorbild für die Region, doch die anhaltende politische Krise wird das Land und seine Institutionen, die mit vielen Herausforderungen konfrontiert sind, nur weiter schwächen. Libanon kann sich nicht leisten, darauf zu warten, dass die Region ihre Probleme löst, bevor es diese Frage angeht.

Daher ersucht die EU die politischen Kräfte und alle Interessenträger Libanons nachdrücklich darum, die Interessen einzelner Gruppen oder Personen zurückzustellen und einen tragfähigen Kompromiss zu finden, damit rasch ein Präsident gewählt werden kann. Die EU unterstützt die Bemühungen der libanesischen Regierung, unter schwierigen Umständen dafür zu sorgen, dass diese kritischen Fragen die libanesischen Institutionen nicht zum vollständigen Erliegen bringen und die Bereitstellung der internationalen Hilfe nicht in Frage stellen. In diesem Zusammenhang würdigt die EU die Arbeit der libanesischen Streitkräfte, die für die Sicherheit und den Schutz des Landes sorgen. Der nationale Dialog und andere Mediationsversuche sind lobenswerte Initiativen, um die Kommunikation zwischen den politischen Kräften aufrechtzuerhalten und eine Verschlechterung des politischen Klimas zu verhindern. Die EU begrüßt das Abhalten von Kommunalwahlen und Nachwahlen für einen freien Sitz im Parlament und ruft alle Parteien dazu auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Parlamentswahlen abgehalten werden können.

Die EU ist sich der zusätzlichen Herausforderungen, die die Flüchtlingskrise für die Stabilität Libanons darstellt, voll und ganz bewusst. Die EU würdigt die Anstrengungen der libanesischen Bevölkerung zur Aufnahme der Flüchtlinge aus Syrien und betont, dass alle Parteien das Recht auf eine sichere und freiwillige Rückkehr der syrischen Flüchtlinge achten müssen. Wie sie mit ihrer Zusage auf der Londoner Geberkonferenz und deren anlaufenden Umsetzung bewiesen haben, setzen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten für die Unterstützung Libanons, seiner Aufnahmeeinrichtungen und öffentlichen Dienste ein, um den wachsenden Bedarf aller schutzbedürftigen Aufnahmegemeinschaften und Flüchtlinge zu decken. Die EU begrüßt die von Libanon auf der Londoner Konferenz vorgelegte Verpflichtungserklärung und unterstützt uneingeschränkt deren Umsetzung.

Die EU bekräftigt ihr Einstehen für die Partnerschaft mit Libanon und wiederholt, dass eine enge Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Werte, zu denen auch Menschenrechte, Demokratie und Achtung der Vielfalt zählen, erforderlich ist, um die gemeinsamen Herausforderungen zu bewältigen.

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Nordkorea: EU erlässt neue Restriktionen in den Bereichen Handel, Finanzdienstleistungen, Investitionen und Verkehr

Fri, 27/05/2016 - 12:30

Der Rat hat am 27. Mai 2016 zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) erlassen. Diese Maßnahmen ergänzen und verschärfen die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in mehreren Resolutionen verhängten Sanktionen.

Als Reaktion auf den Nuklearversuch der DVRK vom 6. Januar 2016 und den Start unter Verwendung ballistischer Flugkörpertechnologie vom 7. Februar 2016 hatte der VN-Sicherheitsrat am 2. März 2016 mit der Resolution 2270 zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen die DVRK verhängt. Der Rat hat diese Resolution am 5. und am 31. März 2016 in Unionsrecht umgesetzt.

Da diese Handlungen der DVRK eine ernsthafte Bedrohung des Weltfriedens und der Sicherheit in der Region und darüber hinaus darstellen, hat die EU beschlossen, ihre restriktiven Maßnahmen, die sich gegen die Nuklearprogramme, die Programme für Massenvernichtungswaffen und die Programme für ballistische Flugkörper der DVRK richten, weiter auszudehnen. Diese zusätzlichen Maßnahmen umfassen

  • im Bereich Handel: Verbot der Einfuhr von Erdölerzeugnissen und Luxusgütern aus der DVRK, Verbot der Lieferung, des Verkaufs oder der Weitergabe weiterer Artikel, Materialien und Ausrüstungen, die mit Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck in Zusammenhang stehen, an die DVRK und Verbot jeglicher öffentlichen finanziellen Unterstützung für den Handel mit der DVRK;
  • im Bereich Finanzen: Verbot von Geldtransfers aus der und in die DVRK außer zu bestimmten vorher festgelegten Zwecken und mit vorheriger Genehmigung;
  • im Bereich Investitionen: Verbot jeglicher Investitionen der DVRK in der EU; Verbot von Investitionen von EU-Bürgern oder -Einrichtungen in die Rohstoffgewinnung, Aufbereitung und Chemieindustrie sowie in Einrichtungen, die an den illegalen Programmen der DVRK beteiligt sind;
  • im Bereich Verkehr: Verbot von Starts und Landungen im EU-Hoheitsgebiet und des Überfliegens des EU-Hoheitsgebietes für alle von Luftfahrtunternehmen der DVRK betriebenen Luftfahrzeuge oder jedes Luftfahrzeug mit Ursprung in der DVRK; Verbot des Einlaufens in EU-Häfen für alle Schiffe, deren Eigner oder Betreiber die DVRK ist oder deren Besatzung sie stellt.

Die restriktiven Maßnahmen der EU gegen die DVRK wurden am 22. Dezember 2006 eingeführt. Mit den bestehenden EU-Maßnahmen werden alle Resolutionen umgesetzt, die der VN-Sicherheitsrat nach den Nuklearversuchen der DVRK und ihren Starts unter Verwendung ballistischer Flugkörpertechnologie angenommen hat; hinzu kommen weitere eigenständige Maßnahmen. Verbote für die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Gütern und Technologien, die zu den Nuklearprogrammen, Massenvernichtungswaffenprogrammen und Programmen für ballistische Flugkörper beitragen können, sowie andere Restriktionen im Finanz-, Handels- und Verkehrssektor waren bereits in Kraft.

Der Rat hatte am 5. März 2016 ein erstes Bündel von Maßnahmen im Rahmen der Resolution 2270 des VN-Sicherheitsrates umgesetzt und 16 Personen und 12 Einrichtungen in die Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen, für die Reisebeschränkungen gelten und deren Vermögenswerte eingefroren werden. Am 19. Mai 2016 erhöhte der Rat die Zahl der Personen, die den restriktiven Maßnahmen gegen die DVRK unterliegen, auf 66 und die Zahl der Einrichtungen auf 42.

Die Rechtsakte werden im Amtsblatt vom 28. Mai 2016 veröffentlicht. Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.

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