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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 1 week 2 days ago

Handelsabkommen EU-Kanada: Rat verabschiedet Beschluss über Unterzeichnung des CETA

Mon, 31/10/2016 - 13:20

Am 28. Oktober 2016 hat der Rat im schriftlichen Verfahren ein Paket von Beschlüssen zum umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA) verabschiedet, darunter

  • einen Beschluss über die Unterzeichnung des Abkommens
  • einen Beschluss über die vorläufige Anwendung des Abkommens
  • einen Beschluss über die Einholung der Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Abschluss des Abkommens

Die Vertreter der Mitgliedstaaten haben zudem ein Gemeinsames Auslegungsinstrument angenommen. Dieses Instrument, das gemeinsam mit Kanada ausgearbeitet wurde, enthält verbindliche Auslegungen der im CETA verwendeten Begriffe für spezifische Sachverhalte.


"Ich freue mich, dass die EU nunmehr bereit ist, das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada zu unterzeichnen. Dieses Abkommen ist ein Meilenstein in der Geschichte der EU-Handelspolitik und spiegelt unser Bekenntnis zu dieser Politik wider", erklärte der slowakische Ministerpräsident und amtierende EU-Ratspräsident Robert Fico. "Das CETA ist ein modernes, fortschrittliches Abkommen, das neue Chancen eröffnet, gleichzeitig aber wichtige Interessen schützt. Überdies kann es wegweisend für künftige Handelsabkommen sein."


Mit dem CETA werden über 99 % der Zölle, die derzeit im Handel zwischen der EU und Kanada erhoben werden, abgeschafft. Zudem setzt das Abkommen hohe Verbraucher-, Umwelt- und Arbeitsschutzstandards.

Es enthält Bestimmungen über den Marktzugang für Waren, Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Aufträge sowie über Rechte des geistigen Eigentums, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, nachhaltige Entwicklung, Zusammenarbeit in Regulierungsfragen, gegenseitige Anerkennung, Handelserleichterungen, Zusammenarbeit bei Rohstoffen, Streitbeilegung und technische Handelshemmnisse.

Die Verhandlungen mit Kanada wurden auf der Grundlage eines Mandats geführt, das der Rat 2009 erteilt hatte. Nach einem Beschluss des Rates vom September 2011 wurde der Investitionsschutz in die CETA-Verhandlungen einbezogen.

Am 5. Juli 2016 hat die Kommission vorgeschlagen, das Abkommen als "gemischtes" Abkommen zu unterzeichnen und zu schließen. Das bedeutet, dass es auf Seiten der EU sowohl von der Union als auch von den Mitgliedstaaten unterzeichnet und anschließend von allen einschlägigen nationalen und regionalen Parlamenten ratifiziert werden muss.

Das Abkommen wird, sobald das Europäische Parlament dem Abschluss zugestimmt hat, vorläufig angewandt, bis es von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist. Die vorläufige Anwendung erstreckt sich im Wesentlichen auf die Bestimmungen, für die ausschließlich die EU zuständig ist.

Abkommen über eine strategische Partnerschaft

Der Rat hat überdies einen Beschluss über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der EU und Kanada verabschiedet. Dieses Abkommen sieht eine Vertiefung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Kanada vor und wird zu einem Ausbau der Beziehungen in Bereichen wie Menschenrechte, Weltfrieden und internationale Sicherheit, wirtschaftliche und nachhaltige Entwicklung sowie Recht, Freiheit und Sicherheit führen.

Categories: Europäische Union

16. Gipfeltreffen EU-Kanada – Gemeinsame Erklärung

Mon, 31/10/2016 - 13:02

Am 30. Oktober 2016 sind Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, und Justin Trudeau, kanadischer Ministerpräsident, in Brüssel zum 16. Gipfeltreffen EU-Kanada zusammengekommen. Sie haben das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) und das Abkommen über eine strategische Partnerschaft (SPA) zwischen der EU und Kanada unterzeichnet und eine gemeinsame Erklärung über die Partnerschaft zwischen der EU und Kanada abgegeben.

Categories: Europäische Union

Ministertagung EU–CELAC: Erklärung von Santo Domingo

Fri, 28/10/2016 - 15:20

1. Wir, die Außenminister der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) und der Europäischen Union und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, sind am 25. und 26. Oktober 2016 in der Dominikanischen Republik zu unserer ersten Zwischentagung zusammengekommen.

2. Wir unterstreichen die Bedeutung unserer Partnerschaft und bekräftigen unser Bekenntnis zu sämtlichen biregionalen Erklärungen, die unsere Staats- und Regierungschefs auf ihren Gipfeltreffen seit 1999 in Rio de Janeiro angenommen haben. Die Erklärungen spiegeln unsere gemeinsame Vision in Bezug auf wichtige Fragen wider.

3. Wir verweisen auf das Mandat, das die Staats- und Regierungschefs uns im Juni 2015 in ihrer politischen Erklärung "Eine Partnerschaft für die nächste Generation" erteilt haben, einen umfassenden und integrativen Reflexionsprozess über die Zukunft der biregionalen Partnerschaft einzuleiten, um unsere langjährige strategische biregionale Partnerschaft zu vertiefen, die auf historischen, kulturellen und persönlichen Verbindungen, dem Völkerrecht, der umfassenden Achtung aller in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Ziele und Grundsätze, aller Menschenrechte und der territorialen Integrität sowie auf gemeinsamen Werten und Grundsätzen und gegenseitiger Achtung und gemeinsamen Interessen beruht. Wir bekräftigen, dass wir Zwangsmaßnahmen einseitiger Art mit extraterritorialer Wirkung, die im Widerspruch zum Völkerrecht stehen, ablehnen und dass wir für die friedliche Beilegung von Streitigkeiten eintreten.

4. Wir unterstützen die Schlussfolgerungen und Empfehlungen, die aus der Bewertung der auf den Gipfeltreffen angenommenen Programme und Maßnahmen hervorgehen und uns wichtige Denkanstöße gegeben haben. Diese Bewertung hat sich als hilfreich erwiesen, wenn es darum geht, festzustellen, welche biregionalen Initiativen erfolgreich sind, bei welchen Bereichen unserer Zusammenarbeit größere Anstrengungen erforderlich sind und inwieweit unsere Arbeitsmethoden geändert werden sollten, um zu konkreteren und nützlicheren Ergebnissen zu gelangen. Diese Empfehlungen sollten bei der weiteren Umsetzung und der Weiterentwicklung des Aktionsplans CELAC-EU in Betracht gezogen werden. Wir vereinbaren ferner, die Programme für die Zusammenarbeit und den Aktionsplan CELAC-EU stärker aufeinander abzustimmen.

5. Wir kommen überein, auf dieser ersten Zwischentagung aufbauend auf den Schlussfolgerungen unserer Gespräche über die Bewertung der auf den Gipfeltreffen angenommenen Programme und Aktionen, die Verstärkung des biregionalen Dialogs und die Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen sowie die Entwicklungs- und Klimaschutzfinanzierung, zu einer ehrgeizigeren, strategischeren und ausgewogeneren, auf klar definierten gemeinsamen Interessen beruhenden Assoziierung zu gelangen, die den Rahmen für unsere künftigen biregionalen Beziehungen bilden soll.

6. Wir sind überzeugt, dass wir gemeinsam eine wichtige politische Rolle übernehmen können, um derzeitige und neue globale Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. Wir verpflichten uns zu einem intensiveren und häufigeren politischen Dialog auf der Grundlage gemeinsamer biregionaler Ziele. Wir begrüßen den biregionalen Dialog im Vorfeld wichtiger internationaler Konferenzen, Gipfeltreffen und Sondertagungen zu Fragen von globaler Tragweite, insbesondere der dritten internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung, dem VN-Nachhaltigkeitsgipfel (2015), auf dem die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die dazugehörigen Ziele für nachhaltige Entwicklung verabschiedet wurden, der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC COP 21), der Sondertagung der VN-Generalversammlung über das Weltdrogenproblem (UNGASS 2016) und der hochrangigen Tagung im Rahmen der VN-Generalversammlung zur Bewältigung großer Flüchtlings- und Migrantenströme (2016). Wir verpflichten uns, gegebenenfalls weiter zusammenzuarbeiten, um in multilateralen Foren wie der UNFCCC COP 22 im November 2016 in Marrakesch und dem Gipfel "Open Government Partnership" (Partnerschaft für eine offene Regierung) im Dezember in Paris unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen.

7. Wir begrüßen die Dynamik unserer langjährigen Wirtschaftsbeziehungen, räumen jedoch ein, dass wir unserer Wirtschaftspartnerschaft neuen Schwung verleihen müssen. Wir verweisen auf unsere früheren Zusagen in Santiago de Chile und Brüssel, eine nachhaltige Entwicklung und ein integratives Wirtschaftswachstum in unseren jeweiligen Regionen zu fördern, unter anderem durch größere und diversifizierte Investitionen. Uns ist bewusst, dass Wirtschaftswachstum in einem politischen Rahmen stattfinden muss, der durch ökologische und soziale Verantwortung geprägt ist, damit eine nachhaltige und integrative Entwicklung erreicht werden kann. Unsere Länder stehen gleichermaßen vor der Herausforderung, das Produktivitätswachstum zu erhöhen, und würden von einer engeren Zusammenarbeit in diesem Bereich profitieren. Wir schlagen vor, ein geeignetes Umfeld zu schaffen, das alle Aspekte der biregionalen Beziehungen im Zusammenhang mit Produktivität entsprechend der Definition in den Nummern 45 bis 49 der 2015 angenommenen Brüsseler Erklärung EU–CELAC abdeckt. Daher beauftragen wir die hochrangigen Beamte der CELAC und der EU, auf verschiedenen Ebenen Konsultationen mit der Wirtschaft und anderen einschlägigen Akteuren über die Ziele und Modalitäten einer möglichen Partnerschaft CELAC–EU in diesem Bereich durchzuführen und auf dem nächsten Gipfeltreffen darüber Bericht zu erstatten.

8. Wir stellen fest, dass ein offener, konstruktiver Dialog und eine engere Zusammenarbeit im Steuerbereich notwendig sind, wobei uns bewusst ist, dass die Steuerumgehung, die Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage und die Gewinnverlagerung (BEPS) bekämpft werden müssen. Wir stellen zudem fest, dass dieser Dialog zwischen allen Parteien verstärkt werden sollte, und nehmen zur Kenntnis, dass einige Länder bereits im Einklang mit den Standards, die vom Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken (Globales Forum) überwacht und bewertet werden, Verpflichtungen eingegangen sind.

9. Wir betonen, dass die biregionale Zusammenarbeit durch integrierten Einsatz aller verfügbaren Instrumente verstärkt werden muss. Den neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sollte bei der Gestaltung und Umsetzung des Aktionsplans EU-CELAC Rechnung getragen werden. Wir beauftragen daher die hochrangigen Beamten der CELAC und der EU, über dieses Thema mit allen einschlägigen Partnern Überlegungen anzustellen und Konsultationen durchzuführen und erste Ergebnisse vor Ende 2016 vorzulegen, damit das Endergebnis auf dem Gipfeltreffen 2017 vorgestellt werden kann. Angesichts der wichtigen Rolle, die die öffentliche Entwicklungshilfe mit ihrer Hebelwirkung für die konkrete Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung spielt, sollte dabei auch über die Frage der Graduierung nachgedacht werden, damit die Gegebenheiten und Herausforderungen, mit denen die Völker der der lateinamerikanischen und karibischen Staaten konfrontiert sind, sowie die möglichen Nebenwirkungen bei unserer biregionalen Zusammenarbeit in angemessener Weise Berücksichtigung finden.

10. Wir erkennen an, dass die umfassende Beteiligung aller Sektoren der Gesellschaft und einschlägigen Organisationen sowie das Engagement für die Stärkung der biregionalen Beziehungen gefördert werden müssen. Wir möchten ferner für eine angemessene Vertretung von Jugendlichen und Frauen sorgen und feststellen, wie wir unsere Partnerschaft gestalten können, damit sie im Hinblick auf die bessere Verwirklichung unserer gemeinsamen strategischen Ziele größere Wirkung entfaltet, deutlicher wahrgenommen sowie partizipativer und integrativer wird.

11. Wir begrüßen die Unterzeichnung des Abkommens über die Einrichtung der EU-LAK-Stiftung als zwischenstaatliche internationale Organisation und betrachten sie als wichtiges Instrument unserer biregionalen Beziehungen. Wir erkennen an, dass die Finanzbeiträge gemäß dem Abkommen auf Freiwilligkeit beruhen, und fordern alle Länder auf, sich für die finanzielle, rechtliche und politische Unterstützung der EU-LAC-Stiftung bei der Erfüllung ihres Mandats einzusetzen.

12. Wir begrüßen die Ergebnisse dieser ersten Zwischentagung der Außenminister, die dazu beiträgt, unserer strategischen Partnerschaft neue Impulse zu verleihen. Wie von unseren Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfeltreffen EU-CELAC 2015 beschlossen, werden wir regelmäßige Zwischentagungen auf Ministerebene abhalten, um eine umfassende Weiterverfolgung der auf den Gipfeln gefassten Beschlüsse zu gewährleisten, und regelmäßig hochrangige Dialoge zwischen unseren beiden Regionen führen.

13. Wir danken der Dominikanischen Republik für die Organisation dieser Ministertagung, die unsere biregionale Agenda bereichert und entscheidend dazu beigetragen hat, dass substanzielle Fortschritte erzielt werden konnten, und die den Weg für das nächste Gipfeltreffen CELAC-EU im zweiten Halbjahr 2017 in El Salvador geebnet hat.

Categories: Europäische Union

Bericht von Präsident Donald Tusk an das Europäische Parlament über die Tagung des Europäischen Rates vom 20./21. Oktober 2016

Thu, 27/10/2016 - 16:41

Der Europäische Rat behandelte auf seiner Tagung vergangene Woche drei Hauptthemen: Migration, Handel und Russland einschließlich der Rolle Russlands in Syrien.

Zur Migration. Zum ersten Mal seit mehr als einem Jahr war die Tagung des Europäischen Rates keine Krisentagung. Die Flüchtlingsströme in Richtung Griechische Inseln sind gegenüber dem gleichen Zeitpunkt vor einem Jahr um 98 % zurückgegangen. Der irreguläre Zustrom über die zentrale Mittelmeerroute, also aus Afrika nach Italien, ist jedoch nach wie vor viel zu hoch; hier hat sich in den letzten beiden Jahren nichts geändert. Daher haben wir in unseren Gesprächen den Schwerpunkt vor allem auf die Zusammenarbeit mit Afrika gesetzt. Die Staats- und Regierungschefs erhielten eine erste Bewertung durch die Hohe Vertreterin über die Bemühungen, die Migrationsströme im zentralen Mittelmeer in Partnerschaft mit den entscheidenden Ländern zu begrenzen. Mit Senegal, Mali, Niger, Nigeria und Äthiopien wurde mit den sogenannten "Migrationspakten" ein gutes Fundament gelegt. Die Staats- und Regierungschefs werden die ersten Ergebnisse im Hinblick auf unser Ziel, die illegale Migration nach Italien und in das restliche Europa zu verhindern und eine effektive Rückführung von irregulären Migranten sicherzustellen, im Dezember beurteilen.

Sie erörterten auch die Rückkehr zu den Schengen-Regeln. Ziel ist es weiterhin, die befristeten Grenzkontrollen im Laufe der Zeit aufzuheben. Dies muss allerdings mit einer weiteren Verstärkung der Außengrenzen einhergehen. Die Kommission wird weiterhin die Lage beurteilen und auf dieser Grundlage ihre Empfehlungen unterbreiten.

Die Frage einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wurde ebenfalls erörtert, so auch die Frage, wie die Grundsätze Solidarität und Verantwortung künftig gehandhabt werden sollen. Wir haben vereinbart, konkrete Vorschläge des slowakischen Ratsvorsitzes zu diesem sensiblen Thema im Dezember zu erörtern.

Wir hatten auch eine Aussprache über Russland. Die Staats- und Regierungschefs teilten ihre Erfahrungen aus verschiedenen Ländern, die von Desinformationskampagnen, Cyberangriffen, der Einmischung in politische Prozesse in der EU und in anderen Teilen der Welt über Luftraumverletzungen bis hin zur Anfachung von ethnischen Konflikten in der Ukraine, auf dem Balkan und in entfernter liegenden Gebieten reichten. Auch die Entwicklungen bei der MH17-Untersuchung werfen besorgniserregende Fragen auf. Insgesamt nahmen wir eine nüchterne, illusionsfreie Bewertung dieser Realität vor. Eine Zunahme der Spannungen mit Russland ist nicht unser Ziel. Wir reagieren lediglich auf die Schritte, die Russland mit beträchtlicher Energie in dem Bestreben unternimmt, die EU zu schwächen und zu spalten. Unser langfristiges Ziel bleibt, einen Modus Vivendi zu finden. Das bedeutet, dass wir an unseren Werten und Interessen festhalten, aber auch die Tür für den Dialog offenhalten. Wir waren uns alle einig, dass unsere größte Stärke im Kontakt mit Russland die europäische Einheit ist. Und deshalb werden wir zusammenstehen.

Wir sprachen auch über Syrien. Wir verurteilen die Angriffe des syrischen Regimes und seiner Verbündeten, insbesondere Russlands, auf die Zivilbevölkerung in Aleppo. Die EU fordert die Beendigung der Gräueltaten und die sofortige Einstellung der Feindseligkeiten. Wir haben die Hohe Vertreterin ersucht, weitere diplomatische und humanitäre Bemühungen zu unternehmen. Wenn diese Gräueltaten nicht aufhören, werden alle verfügbaren Optionen geprüft. Das syrische Volk braucht eine sofortige und dauerhafte Waffenruhe und die erneute Öffnung von Korridoren für die humanitäre Hilfe.

Als letztes Thema erörterten wir die Handelspolitik. Unsere Bürger fragen sich zunehmend, ob die Handelsabkommen, die wir aushandeln, wirklich in ihrem besten Interesse sind. Und ich befürchte, dass wir in Zukunft keine Freihandelsabkommen mehr aushandeln können, wenn wir nicht unter Beweis stellen, dass wir den Schutz der europäischen Verbraucher, Arbeitnehmer und Unternehmen sehr ernst nehmen. Während unserer Aussprache zogen wir eine deutliche rote Linie zwischen Schutz und Protektionismus. In diesem Sinne haben die Staats- und Regierungschefs zugesagt, dass sie rasch eine Einigung über die Modernisierung aller handelspolitischen Schutzinstrumente der EU erreichen wollen. Ich weiß, dass dieses Parlament bereit ist, dies zu unterstützen. Wir haben unsere Handelsminister beauftragt, einen Ausweg aus der festgefahrenen Situation zu finden.

In Bezug auf CETA ist die EU immer noch nicht bereit, das Abkommen mit Kanada zu unterzeichnen. Aber die Gespräche in Belgien gehen auch an diesem Morgen weiter. Ich danke allen, die dazu beigetragen haben, diese Gespräche zu ermöglichen; besonders Martin Schulz und Jean-Claude Juncker: Ihr habt wirkliche Führungsstärke und Verantwortung gezeigt. Vielen Dank für Eure Unterstützung. Letztendlich können jedoch nur die Belgier über den Standpunkt Belgiens entscheiden. Ich bin beeindruckt, wie entschlossen und engagiert sie sich in den letzten Stunden gezeigt haben. Ich hoffe nach wie vor, dass Belgien sich erneut als Meister der Konsensfindung erweist und wir bald in der Lage sein werden, dieses Abkommen abzuschließen. An dieser Stelle muss ich auch der kanadischen Seite für ihre Zusammenarbeit und Ausdauer danken. Wenn wir es nicht schaffen, beim Freihandel mit einem Land wie Kanada – dem europäischsten Land außerhalb Europas und einem engen Freund und Verbündeten – zu überzeugen, dann hat das offensichtliche Folgen für Europas Stellung in der Welt. Aber so weit sind wir noch nicht. Während wir hier sprechen, könnte das Gipfeltreffen morgen immer noch stattfinden.

Bezüglich des Assoziierungsabkommens und des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens mit der Ukraine hat der niederländische Ministerpräsident den Europäischen Rat über die Schwierigkeiten bei der Ratifizierung des Abkommens unterrichtet. Ministerpräsident Rutte sagte zu, die nächsten Tage zu nutzen, um mit dem niederländischen Parlament eine Lösung zur Behebung dieser Schwierigkeiten zu finden. Unabhängig vom Ausgang der Debatte in den Niederlanden, ist es offensichtlich, dass wir einen Weg nach vorne finden müssen, der sowohl für die anderen 27 Mitgliedstaaten als auch für die Ukraine annehmbar ist.

Lassen Sie mich noch erwähnen, dass wir uns gefreut haben, Premierministerin May auf der Tagung des Europäischen Rates willkommen zu heißen. Sie bestätigte, dass das Vereinigte Königreich Artikel 50 des Vertrags von Lissabon vor Ende März des nächsten Jahres geltend machen wird. Entsprechend unserer Politik, dass es keine Verhandlungen ohne Austrittsantrag gibt, haben wir den Brexit nicht erörtert. Angesichts der Bestätigung von Premierministerin May, dass Artikel 50 in Anspruch genommen wird, möchte ich an den Standpunkt der EU-27 vom 29. Juni erinnern. Wir wünschen möglichst enge Beziehungen zum Vereinigten Königreich. Es muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten geben. Das Vereinigte Königreich kann weiterhin Zugang zum Binnenmarkt haben; dies bedeutet aber auch, dass es alle vier Freiheiten anerkennt.

Lassen Sie mich abschließend das Gipfeltreffen der 27 Staats- und Regierungschefs der EU, das im September in Bratislava stattfand, in Erinnerung rufen. Wir kamen informell zusammen, um die Zukunft Europas im Lichte des Brexit-Referendums im Vereinigten Königreich zu erörtern. Wie auch dem Bratislava-Fahrplan zu entnehmen ist, wurde auf dem Gipfeltreffen eine Reihe von Maßnahmen zur Bewältigung der größten Anliegen der Europäer beschlossen: Migration, sowohl innere als auch äußere Sicherheit und wirtschaftliche Sorgen. Jetzt ist es an den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen den Fahrplan umzusetzen; und wir haben auch bereits damit begonnen. Die EU hat am 5. Oktober das Klimaschutzübereinkommen von Paris ratifiziert. Am Tag danach wurde in Rekordzeit die Europäische Grenz- und Küstenwache ins Leben gerufen. In diesem Zusammenhang möchte ich dem Europäischen Parlament für seine ausgezeichnete und rasche Zusammenarbeit danken. Außerdem dankte vergangene Woche der bulgarische Ministerpräsident Borisov seinen Kollegen für die in Bratislava beschlossene Unterstützung beim Schutz der Grenze zur Türkei. Ich danke Ihnen.

Categories: Europäische Union

Syrien: EU setzt 10 weitere Personen auf die Liste der von Sanktionen gegen das Regime betroffenen Personen

Thu, 27/10/2016 - 12:20

Am 27. Oktober 2016 hat der Rat weitere 10 Personen auf die Liste der Personen gesetzt, die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime unterliegen, weil sie für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Zivilbevölkerung verantwortlich sind, vom Regime profitieren oder dieses unterstützen und/oder mit solchen Personen in Verbindung stehen.

Dies geschah im Nachgang zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Oktober 2016 und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20./21. Oktober 2016.

Zu den neu gelisteten Personen gehören hochrangige Militärs und bedeutende Persönlichkeiten mit Verbindungen zum Regime. Damit steigt die Gesamtzahl der Personen, die wegen gewaltsamen Vorgehens gegen die syrische Zivilbevölkerung mit einem Reiseverbot belegt und deren Vermögenswerte eingefroren wurden, auf 217.

Ferner wurden die Vermögenswerte von 69 Einrichtungen eingefroren. Im weiteren Sinne umfassen die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien u.a. ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der Vermögenswerte der syrischen Zentralbank in der EU, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden kann, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder Abhörung des Internets und von Telefongesprächen. Diese Maßnahmen wurden zuletzt am 27. Mai 2016 verlängert und bleiben bis zum 1. Juni 2017 in Kraft.

Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, eine dauerhafte Lösung für den Konflikt in Syrien zu finden, da es keine militärische Lösung für den Bürgerkrieg in Syrien gibt. Die EU ist entschlossen, Leben zu retten, und setzt ihre intensiven diplomatischen Bemühungen fort, damit Aleppo und andere Orte in Not mit Hilfsgütern versorgt und Verwundete in Sicherheit gebracht werden.


Die vom Rat angenommenen Rechtsakte einschließlich der Namen der Betroffenen werden im Amtsblatt vom 28. Oktober 2016 veröffentlicht. Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.

Categories: Europäische Union

EU-Haushaltsplan 2017: Rat kann den Änderungen des EP nicht zustimmen

Thu, 27/10/2016 - 10:00

Am 26. Oktober 2016 hat der Rat dem Europäischen Parlament mitgeteilt, dass er nicht allen Änderungen am EU-Haushaltsplan 2017, die das EP am selben Tag angenommen hat, zustimmen kann.

Damit beginnt am 28. Oktober 2016 eine dreiwöchige Vermittlungsfrist, die dem Rat und dem Parlament Gelegenheit gibt, ihre Differenzen bis zum 17. November beizulegen.

"Ich begrüße, dass Rat und Parlament in Bezug auf den EU-Haushaltsplan 2017 dieselben Ziele verfolgen, dass nämlich die EU in die Lage versetzt wird, die Migrationskrise zu bewältigen, die Sicherheit zu verstärken, das Wachstum anzuregen und Arbeitsplätze zu schaffen. Daher bin ich zuversichtlich, dass wir uns auf den bestmöglichen EU-Haushaltsplan werden einigen können – einen Haushaltsplan, von dem die Steuerzahler, die Bürger und die Unternehmen der EU profitieren", erklärte der slowakische Staatssekretär für Finanzen und Präsident des Rates, Ivan Lesay.

Aus Sicht des Rates betreffen die Hauptprobleme, die vor einer Einigung über den EU-Haushaltsplan 2017 zu überwinden sind, vor allem die Einhaltung

  • des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der EU für den Zeitraum 2014 bis 2020; das Parlament möchte die Mittel für Verpflichtungen weit über die Ausgabenobergrenzen des MFR anheben, was die Fähigkeit der EU, auf unvorhergesehene Erfordernisse zu reagieren, stark beeinträchtigen würde.
  • des geschätzten Zahlungsbedarfs für 2017; das Parlament möchte die Mittel für Zahlungen über den geschätzten Bedarf anheben, was die Mitgliedstaaten zwingen würde, über Gebühr Beiträge zum EU-Haushalt zu leisten, und das in einer Zeit, in der sie bemüht sind, ihre Haushalte zu konsolidieren.
  • der 2015 mit dem Rat erzielten Einigungüber die Finanzierung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen; das Parlament will hierüber neu verhandeln, womit der finanzielle Spielraum der EU zur Deckung eines unvorhergesehenen Mittelbedarfs für Forschung und andere Investitionen in die Zukunft eingeschränkt würde.
  • der Zusage der EU-Organe, ihren Personalbestand bis 2017 um 5 % abzubauen; das Parlament möchte weitaus weniger Personal abbauen, was die Glaubwürdigkeit des Parlaments und der Europäischen Union insgesamt untergraben würde.
  • des Gegenstands der Vermittlungsgespräche; das Parlament will über den jährlichen Haushaltsplan der EU und die Halbzeitbewertung des MFR im Paket verhandeln, was zur Folge hätte, dass zwei Dossiers, die äußerst unterschiedlichen Beschlussfassungsverfahren unterliegen und über die deshalb getrennt verhandelt werden sollte, miteinander verbunden würden.
Hintergrundinformationen

Die Kommission hat in ihrem Haushaltsplanentwurf für 2017 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 157,66 Mrd. € und Mittel für Zahlungen in Höhe von insgesamt 134,90 Mrd. € vorgeschlagen.

Im Standpunkt des Rates vom 12. September 2016 sind 156,38 Mrd. € an Verpflichtungen und 133,79 Mrd. € an Zahlungen vorgesehen.

Das Parlament beantragt eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen auf insgesamt 162,42 Mrd. € und der Mittel für Zahlungen auf insgesamt 138,03 Mrd. €. Damit würden die Mittel für Zahlungen die MFR-Obergrenzen um 3,26 Mrd. € überschreiten.

Was den Personalbestand anbelangt, so werden nach der Methode, die von der Kommission unterschiedslos auf alle Institutionen angewandt wird, die Planstellen zwischen 2013 und 2017 beim Rat und bei der Kommission um 5,0 % abgebaut; dagegen wird das Personal beim Parlament im selben Zeitraum nur um 1,8 % reduziert. Im Dezember 2013 haben sich die drei Institutionen verpflichtet, ihren Personalbestand zwischen 2013 und 2017 um 5 % abzubauen.

Gegenstand der Vermittlungsgespräche ist auch das Berichtigungsschreiben Nr. 1 für 2017, das vorsieht, dass die Hilfen für die Ankurbelung des Wachstums, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Migrationsursachen aufgestockt werden und der Haushaltsplanentwurf anhand der neuesten Bedarfsschätzungen für die Landwirtschaft angepasst wird. Weder der Rat noch das Parlament haben derzeit zu dem Berichtigungsschreiben Stellung genommen.

Die nächsten Schritte

Der Vermittlungsausschuss tritt am 8. und am 16. November zusammen. Am 16. November wird auch der Rat "Wirtschaft und Finanzen" (Haushalt) tagen, um dem Vorsitz Leitlinien für die Gespräche mit dem Parlament an die Hand zu geben. Wird bis zum Ende der Vermittlungsfrist am 17. November keine Einigung erzielt, so muss die Kommission einen neuen Haushaltsplanentwurf für 2017 vorlegen.

Categories: Europäische Union

EU-LAK-Stiftung: Gründungsübereinkommen unterzeichnet

Wed, 26/10/2016 - 15:40

Die EU und die Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) haben am 25. Oktober in Santo Domingo (Dominikanische Republik) ein Übereinkommen zur Errichtung der EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung (EU-LAK-Stiftung) als einer internationalen Organisation unterzeichnet. Das Übereinkommen ist ein wichtiges Ergebnis des Treffens der Außenminister der EU- und der LAK-Länder.

Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, der Außenminister der Dominikanischen Republik, Miguel Vargas, sowie die Außenminister der EU- und der CELAC-Länder nahmen an der feierlichen Unterzeichnung teil. Auch der Präsident der EU-LAK-Stiftung, Leonel Fernández, war anwesend.

Im Rahmen der EU-LAK-Stiftung bündeln die Europäische Union mit ihren 28 Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) mit ihren 33 Mitgliedstaaten ihre Kräfte, um folgende Ziele zu erreichen:

- Förderung der gegenseitigen Kenntnis und des gegenseitigen Verständnisses der beiden Regionen,

- Stärkung der biregionalen Partnerschaft zwischen der CELAC und der EU unter vermehrter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und

- Verbesserung der gegenseitigen Wahrnehmung der beiden Regionen und des Bekanntheitsgrads der biregionalen Partnerschaft.


Die EU-LAK-Stiftung verfolgt ihre Ziele mit verschiedenen Aktivitäten, indem sie beispielsweise über Seminare, Konferenzen und Veröffentlichungen Debatten anregt, Veranstaltungen zu den auf den CELAC-EU-Gipfeltreffen behandelten Themen unterstützt, biregionale Programme einleitet und einen Austausch organisiert und Studien und die Erschließung neuer Kontaktmöglichkeiten fördert.

Die EU-LAK-Stiftung hat ihren Sitz in Hamburg (Deutschland). Die im Jahr 2011 errichtete vorläufige EU-LAK-Stiftung wird aufgelöst.

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zu Südafrika und Burundi und dem Internationalen Strafgerichtshof

Tue, 25/10/2016 - 15:40
Die Europäische Union bedauert zutiefst den Beschluss der Republik Südafrika, seinen Rücktritt vom Römischen Statut einzuleiten. Zudem stellen wir mit großer Besorgnis fest, dass Burundi offizielle Schritte unternommen hat, um vom Römischen Statut zurückzutreten. Bislang ist noch kein Staat vom Römischen Statut zurückgetreten.

Südafrika spielte eine bedeutende Rolle bei der Errichtung des IStGH und war einer der ersten Unterzeichner des Römischen Statuts. Wir werden weiterhin mit beiden Ländern nach Lösungen suchen, wie sie Partner des Römischen Statuts bleiben können.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist eine Schlüsselinstitution, die Bürger, die mit schwersten Verbrechen konfrontiert sind, dabei unterstützt, Gerechtigkeit zu erfahren, wenn dies auf einzelstaatlicher Ebene nicht möglich ist. Die Mehrzahl der Fälle in Afrika wurde dem Gerichtshof von den betroffenen nationalen Behörden unterbreitet. Der IStGH ist auch im Zusammenhang mit Fällen auf der ganzen Welt tätig.

Wir haben alle ein gemeinsames Interesse daran, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und mit dem IStGH zusammenzuarbeiten, auch im Einklang mit dem vom Präsidenten der Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts vorgeschlagenen Vorgehen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind nach wie vor entschiedene Befürworter des IStGH und bekennen sich zur umfassenden Zusammenarbeit bei der Verhütung schwerer Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fallen. Wenn Bedenken im Rahmen des Römischen Statuts geäußert werden, bleiben wir offen für konstruktive Gespräche.
Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen gegen Syrien anzuschließen

Tue, 25/10/2016 - 09:20

Der Rat hat am 29. September 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1746[1] zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates angenommen.

Mit dem Beschluss wird die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA- Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Beschluss des Rates an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

[1] Am 30.9.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 264, S. 30) veröffentlicht.

* – Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen anzuschließen, die angesichts der Lage in Burundi verhängt wurden

Tue, 25/10/2016 - 09:20

Der Rat hat am 29. September 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1745[1] angenommen.

Damit verlängert der Rat bestehende Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2017.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Beschluss des Rates an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

[1] – Am 30.9.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 264, S. 29) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 24/10/2016 - 17:20

Montag, 24. Oktober 2016
18.15 Uhr Telefongespräch mit dem kanadischen Premierminister Justin Trudeau

Dienstag, 25. Oktober 2016
Straßburg

18.00 Uhr Rede anlässlich der feierlichen Verleihung des Ordens der Ehrenlegion an den EVP-Vorsitzenden Joseph Daul

Mittwoch, 26. Oktober 2016
Straßburg
9.00 Uhr Bericht an das Europäische Parlament über die Tagung des Europäischen Rates vom 20./21. Oktober

Categories: Europäische Union

Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen: Beitrag der EU und der Mitgliedstaaten im Jahr 2015 auf 17,6 Mrd. € gestiegen

Mon, 24/10/2016 - 16:40

Der Beitrag der EU und ihrer Mitgliedstaaten, mit dem Entwicklungsländer bei der Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen und bei der Bewältigung der Auswirkungen von Klimaänderungen unterstützt werden sollen, ist 2015 stark gestiegen, besonders für die Anpassungsfinanzierung.

Die Summe wurde am 24. Oktober 2016 in einer Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses der EU im Vorfeld der Konferenz der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in Marrakesch bestätigt.

Der Gesamtbeitrag der EU und ihrer Mitgliedstaaten betrug im Jahr 2015 17,6 Mrd. €1, eine erhebliche Steigerung im Vergleich zu 2014. Die Summe wurde erfolgreich für die Minderung der Klimaänderungen und entsprechende Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern eingesetzt.

Der Beitrag wird als wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des rechtlich verbindlichen Klimaschutzübereinkommens, das im Dezember 2015 in Paris geschlossen wurde, gesehen.

An dieser Zahl zeigt sich die Entschlossenheit der EU, ihren Beitrag zur internationalen Klimaschutzfinanzierung im Hinblick auf das Ziel von jährlich 100 Mrd. $, das für Industrieländer bis 2020 und durchgehend bis 2025 festgelegt wurde, aufzustocken. Bis zum Jahr 2025 werden die Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen ein neues gemeinsames Ziel festlegen.

Als Reaktion auf die Ergebnisse der Pariser Konferenz im Jahr 2015 begrüßen die Mitgliedstaaten ferner besonders den von Industrieländern entwickelten konkreten "Fahrplan", in dem dargelegt wird, welche Maßnahmen die Industrieländer zur Erreichung des Ziels in Höhe von 100 Mrd. $ ergreifen. Beiträge zur Eindämmung und Anpassung werden gemeinsam aus verschiedensten Quellen mobilisiert werden: öffentlich und privat, bilateral und multilateral, einschließlich alternativer Finanzierungsquellen, und mit einer transparenten Umsetzung.

1 – In diesem Betrag sind Mittel für die Klimaschutzfinanzierung aus öffentlichen Haushalten und von anderen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen enthalten, wie sie im Rahmen der Verordnung 525/2013 Artikel 16 von den Mitgliedstaaten übermittelt wurden. Er umfasst ferner 1,5 Mrd. € aus dem EU-Haushalt und 2,2 Mrd. € von der Europäischen Investitionsbank.

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Ausführungen von Präsident Donald Tusk im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates vom 21. Oktober 2016

Mon, 24/10/2016 - 12:20

Heute haben wir über Handelspolitik gesprochen. Ich werde gleich Jean-Claude Juncker das Wort übergeben. Zuvor möchte ich jedoch zweierlei anmerken.

Erstens fragen sich unsere Bürger zunehmend, ob die Handelsabkommen, die wir aushandeln, wirklich in ihrem besten Interesse sind. Und ich fürchte, in Zukunft werden wir keine Freihandelsabkommen mehr aushandeln können, wenn wir nicht in der Praxis unter Beweis stellen, dass wir den Schutz der europäischen Verbraucher, Arbeitnehmer und Unternehmen sehr ernst nehmen.

Heute haben wir in dieser Hinsicht gewisse Fortschritte gemacht. Die Staats- und Regierungschefs haben zugesagt, dass sie rasch eine Einigung über die Modernisierung aller handelspolitischen Schutzinstrumente der EU erreichen wollen. Und wir haben unsere Handelsminister beauftragt, einen Ausweg aus der festgefahrenen Situation zu finden.

Zweitens möchte ich zu CETA noch sagen, dass mir weiter an einem guten Handelsabkommen mit einem engen Partner wie Kanada gelegen ist und dass ich um das Ansehen Europas besorgt bin. Alle Mitgliedstaaten bis auf einen haben dem Abkommen zugestimmt, und wir werden uns weiter nach Kräften und mit uneingeschränkter Unterstützung der Kommission dafür einsetzen. Ich übergebe nun das Wort an Jean-Claude. Ich danke Ihnen.

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Rat verabschiedet Bericht über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik 2016

Mon, 24/10/2016 - 11:02

Der Rat hat den Bericht über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) verabschiedet.

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Ausführungen von Präsident Donald Tusk nach dem ersten Tagungstag des Europäischen Rates

Fri, 21/10/2016 - 13:01

Wie Sie wissen, hatten wir heute Abend viel zu besprechen. Lassen Sie mich mit dem Thema Migration beginnen.

Der irreguläre Zustrom über die zentrale Mittelmeerroute, also aus Afrika nach Italien, ist nach wie vor viel zu hoch; hier hat sich in den letzten beiden Jahren nichts geändert. Daher sprachen wir darüber, wie wir unsere Zusammenarbeit mit Afrika verbessern können. Die Hohe Vertreterin erläuterte ihre diplomatischen Bemühungen mit fünf vorrangigen Ländern, nämlich Senegal, Mali, Niger, Nigeria und Äthiopien. Diese Bemühungen sollen dazu führen, die illegale Migration nach Italien und in das restliche Europa zu verhindern und eine effektive Rückführung von irregulären Migranten sicherzustellen. Wir sicherten der Hohen Vertreterin unsere Unterstützung zu, und sie wird die Fortschritte im Dezember bewerten.

Was die östliche Mittelmeerroute angeht, so hat sich die Lage jedoch verbessert: Seit letztem Jahr ist die Zahl der Ankünfte um 98 % zurückgegangen. Daher konnten die Staats- und Regierungschefs die Rückkehr zu den Schengen-Regeln erörtern. Wir waren uns alle einig, dass es unser Ziel ist, die vorübergehenden Grenzkontrollen allmählich wieder aufzuheben und parallel dazu die Außengrenzen zu stärken. Die Gipfelteilnehmer erörterten ferner die Frage der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten während dieser Krise. Wir werden im Dezember konkrete Vorschläge prüfen, doch heute ging es vor allem darum, uns darauf zu einigen, dass es keine Solidarität a la carte geben wird. Wir werden uns stattdessen um effektive Solidarität bemühen.

Heute Abend hielten wir ausführliche Beratungen zu Russland. Die Staats- und Regierungschefs wiesen nachdrücklich auf die verschiedenen Handlungen Russlands hin, von Luftraumverletzungen, Desinformationskampagnen, Cyberangriffen, der Einmischung in politische Prozesse in der EU und in anderen Ländern, hybriden Konfliktmitteln auf dem Balkan bis zu den Entwicklungen in der MH17-Untersuchung. Aus diesen Beispielen wird deutlich, dass Russland die Strategie verfolgt, die EU zu schwächen. Wir haben ein nüchterner Blick auf diese Realität und machen uns keine Illusionen. Eine Zunahme der Spannungen mit Russland ist nicht unser Ziel. Wir reagieren nur auf Schritte, die Russland gesetzt hat. Die EU ist natürlich jederzeit bereit, einen Dialog zu führen. Doch werden wir niemals unsere Werte oder Grundsätze aufweichen. Deshalb vereinbarten die Staats- und Regierungschefs, den jetzigen Kurs zu halten. Und vor allem, die Einheit der EU zu wahren.

Ich möchte noch kurz auf die MH17-Untersuchung eingehen. Die Staats- und Regierungschefs bekundeten ihre uneingeschränkte Unterstützung für die niederländische Regierung im Rahmen der laufenden Untersuchung. Alle Staaten, die in der Lage sind, etwas zur Untersuchung und zur strafrechtlichen Verfolgung der Schuldigen beizutragen, müssen dies tun.

Die Gipfelteilnehmer sprachen auch über Syrien. Sie verurteilten scharf die Angriffe des syrischen Regimes und seiner Verbündeten, insbesondere Russlands, auf die Zivilbevölkerung in Aleppo. Die EU fordert die Beendigung der Gräueltaten und die sofortige Einstellung der Feindseligkeiten. Sie wird alle verfügbaren Optionen prüfen, wenn diese Gräueltaten nicht aufhören. Wir haben die Hohe Vertreterin ersucht, weitere diplomatische und humanitäre Bemühungen zu unternehmen.

Abschließend möchte ich erwähnen, dass wir Premierministerin May auf ihrer ersten Tagung des Europäischen Rates willkommen hießen. Premierministerin May bestätigte, dass das Vereinigte Königreich Artikel 50 vor Ende März des nächsten Jahres geltend machen wird. Bis zur Auslösung von Artikel 50 durch das Vereinigte Königreich wird es keine Verhandlungen geben. Daher haben wir heute Abend nicht über den Brexit gesprochen. Wir bekennen uns jedoch nach wie vor uneingeschränkt zu den grundlegenden Prinzipien und Regeln, also dem Binnenmarkt und den vier Grundfreiheiten. Ich danke Ihnen.

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Doorstep-Bemerkungen von Präsident Donald Tusk vor der Tagung des Europäischen Rates

Thu, 20/10/2016 - 18:00

Guten Tag. Leider muss ich mich kurz fassen, da ich vor dem Gipfel noch an einigen Vorbereitungstreffen teilnehme.

Zuerst möchte ich auf CETA eingehen. Momentan laufen die Verhandlungen noch. Ich hoffe, dass Belgien erneut unter Beweis stellen wird, dass es ein wahrer Meister im Schließen von Kompromissen ist, und dass wir am Freitag eine Einigung haben werden, die den Weg für die Unterzeichnung von CETA bereitet. Aber die Frage geht über CETA hinaus. Wenn wir die Menschen nicht davon überzeugen können, dass Handelsabkommen in ihrem Interesse sind, und auch nicht davon, dass unsere Vertreter Freihandelsabkommen aushandeln, um die Interessen der Menschen zu wahren, dann besteht keine Aussicht, die Unterstützung der Öffentlichkeit für den Freihandel zu gewinnen. Ich fürchte, dies bedeutet, dass das CETA unser letztes Freihandelsabkommen sein könnte. Aus diesem Grund brauchen wir wirksame Instrumente zum Schutz vor unfairen Handelspraktiken, und daher sind die Beratungen über die handelspolitischen Schutzinstrumente heute so wichtig.

Wir werden auch über Russland und seine Rolle in Europa und unserer Nachbarschaft beraten. Es ist schwierig, ja sogar unmöglich, darüber zu beraten, ohne die derzeitigen Angriffe auf Zivilpersonen und Krankenhäuser in Aleppo anzusprechen. Heute geht es zwar nicht um Beschlüsse, aber ich möchte betonen, dass sich die EU alle Möglichkeiten, einschließlich Sanktionen, offenhalten sollte, falls weiter Verbrechen verübt werden.

Lassen Sie mich zum Abschluss sagen, dass ich hoch erfreut darüber bin, heute Premierministerin Theresa May begrüßen zu dürfen. Einige Medien haben die erste Tagung des Europäischen Rates, an der sie teilnimmt, als Gang in die Höhle des Löwen beschrieben. Das stimmt nicht; es ähnelt mehr einem Taubennest. Hier bei uns wird sie sich völlig sicher fühlen. Und ich hoffe, sie wird auch erkennen, dass die Europäische Union einfach die beste Organisation der Welt ist.

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EU-Haushaltsplan für 2017: Rat appelliert an EP, aus 2016 die richtigen Lehren zu ziehen

Thu, 20/10/2016 - 17:00

Am 19. Oktober 2016 hat der slowakische Vorsitz des Rates an das Europäische Parlament appelliert, bei der Annahme seiner Abänderungen am EU-Haushaltsplan 2017 den jüngsten Zahlen zur Ausführung des Haushaltsplans 2016 Rechnung zu tragen.

"Wir müssen den Tatsachen ins Auge blicken: Der EU-Haushaltsplan 2016 ist weit über Bedarf ausgestattet. Wir müssen daraus lernen und den EU-Haushaltsplan 2017 so weit wie möglich mit den realistischsten Ausgabenvoranschlägen für das kommende Jahr in Einklang bringen", erklärte Ivan Lesay, slowakischer Staatssekretär für Finanzen und Präsident des Rates, im Anschluss an eine Trilog-Sitzung mit Vertretern des Parlaments und der Kommission.

Am 30. September hat die Kommission vorgeschlagen, die Mittel für Zahlungen im EU-Haushaltsplan 2016 im Hinblick auf eine stärkere Angleichung an die jüngste Bedarfsschätzung um 7,27 Mrd. EUR zu kürzen.

Ausblick auf 2017

Der im Vergleich zu den Erwartungen geringere Bedarf 2016 ist im Wesentlichen dem Umstand geschuldet, dass einige Programme, die den Zeitraum 2014-2020 abdecken, noch nicht in vollem Umfang angelaufen sind. Dies betrifft in erster Linie den Bereich des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, in dem die Programme aller Voraussicht nach auch 2017 noch nicht in dem angestrebten Tempo durchgeführt werden können. Daher ist die Kommission in ihrem Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017 davon ausgegangen, dass der Bedarf an Mitteln für Zahlungen in diesem Politikbereich um mehr als 23 % unter dem im verabschiedeten Haushaltsplan 2016 festgesetzten Bedarf liegt. Selbst nachdem der diesjährige Haushaltsplan mit dem tatsächlichen Bedarf in Einklang gebracht worden ist, liegen die von der Kommission für 2017 vorgeschlagenen Beträge immer noch mehr als 10 % unter den entsprechenden Beträgen für 2016.

Mit Blick auf den EU-Haushaltsplan 2017 ist der Vorsitz besorgt, dass die vom Parlament derzeit erörterten Abänderungen völlig in die entgegengesetzte Richtung gehen. Das Parlament zieht insbesondere in Betracht, die Mittel für Zahlungen und für Verpflichtungen in nahezu allen Politikbereichen erheblich aufzustocken und somit die Ausgabenobergrenze des mehrjährigen Finanzrahmens der EU (MFR) deutlich zu überschreiten. Dies entspricht weder dem derzeitigen Bedarf noch wird damit der Einigung über den MFR Rechnung getragen.

Fokus auf den Hauptprioritäten

Der Vorsitz hat das Parlament ersucht, die verfügbaren Mittel den beiden derzeitigen Hauptprioritäten der EU zuzuweisen. Dies sind Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationskrise und ihrer Ursachen, wie Verstärkung der Grenzkontrollen, Bereitstellung von Lebensmitteln, Gesundheitsversorgung und Ausbildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge, die in Griechenland und Bulgarien gestrandet sind, sowie Unterstützung für die Transit- und Herkunftsländer. Die andere Hauptpriorität besteht darin, die Wirtschaft in der EU zu unterstützen, um sie wettbewerbsfähiger zu machen und neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Der Vorsitz hat die anderen EU-Organe ferner ersucht, das Geld der Steuerzahler in der EU möglichst verantwortungsbewusst einzusetzen, wozu auch gehört, dass sie ihren Personalbestand – wie 2013 zugesagt – bis 2017 um 5 % reduzieren.

Zudem hat der Vorsitz daran erinnert, dass es sich bei den Verhandlungen über den EU-Haushaltsplan 2017 und der Halbzeitüberprüfung des MFR für 2014-2020 um zwei unterschiedliche Vorgänge handelt, die getrennt voneinander zu betrachten sind.

Die nächsten Schritte

Das Parlament wird voraussichtlich am 26. Oktober über seine Änderungen am Standpunkt des Rates zum EU-Haushaltsplan 2017 abstimmen. Am 28. Oktober wird eine dreiwöchige Vermittlungsphase beginnen, in der bis zum 17. November eine Annäherung der Standpunkte des Rates und des Parlaments erreicht werden soll.

Hintergrundinformationen

Die Kürzung des EU-Haushaltsplan 2016 um 7,27 Mrd. EUR bedeutet, dass sich die Mittel für Zahlungen auf 136,61 Mrd. EUR belaufen. Dieser Betrag liegt deutlich unter dem Betrag von 146,46 Mrd. EUR, auf den das Parlament sich in den letztjährigen Verhandlungen über den EU-Haushaltsplan 2016 festgelegt hatte, und auch deutlich unter den vom Rat damals vorgeschlagenen 142,12 Mrd. EUR.

 

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Dreigliedriger Sozialgipfel, 19. Oktober 2016

Thu, 20/10/2016 - 15:21

Das Thema der Herbsttagung des Sozialgipfels lautete: "Die gemeinsamen Herausforderungen Europas bewältigen: Wachstum generieren, Arbeitsplätze schaffen und Fairness sicherstellen". Im Einzelnen äußerten sich die Gipfelteilnehmer zu folgenden Unterthemen:

  • die wichtigsten Herausforderungen im Hinblick auf den Jahreswachstumsbericht 2017;
  • die Schlüsselrolle der Sozialpartner bei der Verwirklichung der neuen europäischen Kompetenzagenda;
  • bisherige Erfahrungen mit der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt.

In seiner Eröffnungsansprache hob der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, Folgendes hervor: "Das Brexit-Referendum hatte durchaus etwas typisch Britisches. Aber es wäre töricht von uns, über das Urteil hinwegzusehen, das die Menschen mit diesem Votum über die Globalisierung gefällt haben. Dieses Urteil ist vernichtend und wird überall in Europa weitgehend geteilt. Darauf zu reagieren, ist das Kernanliegen, das hinter der Erklärung von Bratislava steht. Es geht darum, die Bürgerinnen und Bürger nicht länger vor allem über den Segen der europäischen Integration zu belehren, sondern vielmehr ihre echten Sicherheitsbedenken sehr viel ernster zu nehmen. Dies versteht sich sowohl im konkreten Sinne wie dem Schutz der Grenzen und der öffentlichen Ordnung als auch im übertragenen Sinne, wenn es darum geht, den Wohlstand und den Lebensstil der Menschen zu sichern. Wir brauchen ein Europa, das seine Bürgerinnen und Bürger schützt, ein Europa, in dem sich die Menschen geborgen fühlen. Bratislava hat auch deutlich gemacht, dass die Europäische Union in der geteilten Verantwortung steht, eine aussichtsreiche wirtschaftliche Zukunft für alle Bürger zu schaffen.

Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, betonte: "Die EU hat einen klaren Fahrplan und tritt entschlossen dafür ein, in Europa Arbeitsplätze, Wachstum und soziale Gerechtigkeit zu schaffen. In den vergangenen beiden Jahren ist viel unternommen worden – angefangen bei der Investitionsoffensive für Europa, über die Vertiefung des Binnenmarktes nach klaren und fairen Regeln, die Einführung der Pläne für die Umsetzung der Jugendgarantie und die Einführung der neuen Kompetenzagenda bis hin zu den laufenden Konsultationen über eine europäische Säule sozialer Rechte. Die Arbeitslosigkeit geht zwar zurück, aber es liegt noch ein weiter Weg vor uns. Den Sozialpartnern kommt eine Schlüsselrolle zu, und die unlängst vereinbarte Initiative für einen "Neubeginn für den sozialen Dialog" könnte den Weg für weitere Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene bereiten. Wir sehen den Beratungen über die Prioritäten der EU in diesem wegweisenden Moment erwartungsvoll entgegen."

Im Namen des turnusmäßig wechselnden Vorsitzes führte der Ministerpräsident der Slowakei, Robert Fico, Folgendes aus: "Wir müssen unsere Kommunikation verbessern – die der Mitgliedstaaten untereinander, die zwischen den EU-Institutionen und vor allem die mit unseren Bürgerinnen und Bürgern. Wir sollten unseren Entscheidungen mehr Klarheit verleihen und eine deutliche und aufrichtige Sprache sprechen. Wir müssen die Erwartungen der Bürger in den Mittelpunkt stellen und dabei mit großer Entschlossenheit simplifizierenden Lösungen einer extremistischen oder populistischen politischen Opposition entgegentreten. Der soziale Dialog kann zu sozialem Frieden und zur Umsetzung der Verpflichtungen beitragen, die wir auf dem Gipfel in Bratislava eingegangen sind. Wir zeigen unseren Bürgern in diesen Monaten die Vision einer attraktiven EU auf, der sie vertrauen und die sie unterstützen können. Der heutige dreigliedrige Sozialgipfel bietet die Gelegenheit, uns mit den Standpunkten der Sozialpartner zu diesem wichtigen Thema vertraut zu machen. Es sind die Sozialpartner, die mit Arbeitern und Angestellten in direktem Kontakt stehen, und sie kennen die Arbeitsmarktlage und das Unternehmensumfeld, womit sie zur Bewältigung der heutigen Herausforderungen beitragen können.

Für die Arbeitgeberseite führte die Präsidentin von BusinessEurope, Emma Marcegaglia, Folgendes aus: "Europa befindet sich an einem Scheideweg. Was wir nun benötigen, sind starke und effiziente EU-Institutionen, die am selben Strang ziehen, um die drei wichtigsten Säulen der Wirtschaft zu stärken: den Binnenmarkt, die gemeinsame internationale Handelspolitik und den Euro. Handelsübereinkommen, die im Einklang mit den der EU erteilten Mandaten ausgehandelt werden, sind für die Glaubwürdigkeit der EU und die Schaffung von Arbeitsplätzen von ausschlaggebender Bedeutung. Die privaten und öffentlichen Anlageinvestitionen müssen steigen. Daher befürworten wir die Ausweitung der Investitionsoffensive von Präsident Juncker und fordern die EU und alle ihre Mitgliedstaaten auf, Investitionshemmnisse zu beseitigen. Die EU-Sozialpartner haben auch darauf bestanden, dass Unternehmer und Arbeitnehmer nicht den Preis für den Brexit zahlen dürfen. Unser Ziel ist die Aufrechterhaltung der engstmöglichen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich bei gleichzeitiger Wahrung der Integrität des Binnenmarkts. Sich aus dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen die Rosinen herauszupicken, ist keine Option."

Im Namen des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) führte dessen Generalsekretär, Luca Visentini, Folgendes aus: "Gewerkschaften und Arbeitgeber sind sich darin einig, dass die zahlreichen Krisen, mit denen Europa konfrontiert ist, europäischer Lösungen bedürfen. Wir fordern mehr öffentliche und private Investitionen in ganz Europa, um das Wachstum anzukurbeln und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. Eine goldene Regel muss sein, diese Investitionen von den Defizit- und Schuldenzielen der EU abzukoppeln, und wir fordern die Europäische Kommission auf, eine ehrgeizige Industriepolitik für Europa zu konzipieren. Wir befürworten die engstmöglichen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, ohne dass dadurch der Binnenmarkt oder die Freizügigkeit beeinträchtigt werden. Wir möchten mit in die Verhandlungen über Lösungen eintreten, die den Schaden für Unternehmer und Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerrechte so gering wie möglich halten. Die EU muss den Sozialschutz verbessern und dem sozialen Europa denselben Stellenwert einräumen wie der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU."

Die in diesem Artikel wiedergegebenen Wortbeiträge spiegeln die Standpunkte der betreffenden Personen/Organisationen wider und bilden in ihrer Gesamtheit nicht den Standpunkt des Rates der Europäischen Union.

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Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Migration, 20. Oktober 2016

Thu, 20/10/2016 - 09:41

Der Europäische Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zur Migration. 

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Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu den Außenbeziehungen, 20. Oktober 2016

Thu, 20/10/2016 - 09:41
IV. AUSSENBEZIEHUNGEN

20. Der Europäische Rat verurteilt die Angriffe des syrischen Regimes und seiner Verbündeten, insbesondere Russlands, auf Zivilpersonen in Aleppo scharf. Er fordert sie auf, den Gräueltaten ein Ende zu setzen und vordringlich Schritte zu unternehmen, um einen ungehinderten humanitären Zugang nach Aleppo und in andere Teile des Landes sicherzustellen. Der Europäische Rat fordert, dass die Feindseligkeiten unverzüglich eingestellt werden und wieder ein glaubhafter politischer Prozess unter Schirmherrschaft der VN aufgenommen wird. Diejenigen, die für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen verantwortlich sind, müssen zur Verantwortung gezogen werden. Die EU zieht alle verfügbaren Optionen in Betracht, sollten die derzeitigen Gräueltaten nicht aufhören. Es sollte alles unternommen werden, um die Waffenruhe zu verlängern, um den Zugang von humanitärer Hilfe zur Zivilbevölkerung zu gewährleisten und um die Voraussetzungen für die Eröffnung von Verhandlungen über einen politischen Übergang in Syrien zu schaffen.

21. Der Europäische Rat ersucht die Hohe Vertreterin, gemeinsam mit der Kommission die humanitäre Initiative der EU und die medizinischen Evakuierungen in Zusammenarbeit mit den VN weiter fortzusetzen und im Hinblick auf einen politischen Übergang und auf Vorbereitungen für die Aussöhnung und den Wiederaufbau nach Ende des Konflikts Kontakt zu wichtigen Akteuren in der Region aufzunehmen.

22. Der Europäische Rat hat eine strategische Grundsatzdebatte über die Beziehungen zu Russland geführt.

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