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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 1 week 2 days ago

Schlussfolgerungen der 46. Tagung des EWR-Rates

Wed, 16/11/2016 - 16:00

1. Die 46. Tagung des EWR-Rates fand am 15. November 2016 in Brüssel unter dem Vorsitz von Frau Elisabeth Vik Aspaker, Ministerin für EWR- und EU-Angelegenheiten Norwegens, statt. Weitere Teilnehmer waren die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Liechtensteins Aurelia Frick, der Vertreter des Ministers für auswärtige Angelegenheiten Islands Stefán Haukur Jóhannesson und Lukas Parizek, der den Vorsitz des Rates der Europäischen Union vertrat, sowie Mitglieder des Rates der Europäischen Union und Vertreter der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes.

2. Der EWR-Rat nahm zur Kenntnis, dass die Minister im Rahmen des politischen Dialogs die Themen westlicher Balkan, Russland/Ukraine, Migration sowie die Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU erörtern würden. Es wurde eine Orientierungsaussprache über den digitalen Binnenmarkt einschließlich der kollaborativen Wirtschaft geführt.

3. Der EWR-Rat würdigte die wichtige Rolle, die das EWR-Abkommen seit mehr als 20 Jahren für den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen und die Binnenmarktintegration zwischen der EU und den EWR-EFTA-Staaten spielt. Der EWR-Rat hob hervor, dass sich das Abkommen als stabil erwiesen hat und fähig ist, sich an die Änderungen der EU-Verträge und die EU-Erweiterungen anzupassen. Der EWR-Rat ist sich bewusst, dass verstärkte Bemühungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit entscheidend für Beschäftigung und Wachstum in Europa sind.

4. Der EWR-Rat unterstrich die Bedeutung eines gut funktionierenden Binnenmarkts als Impulsgeber für die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in ganz Europa, und begrüßte die bereits unternommenen Schritte zur Umsetzung der Vorschläge im Sinne der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und der Strategie für den Ausbau des Binnenmarktes, die beide 2015 im Hinblick auf die umfassende Nutzung des nicht ausgeschöpften Potenzials des Binnenmarkts für Wachstum und Produktivität lanciert wurden. Der EWR-Rat stimmte darin überein, dass ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist, um einige der größten Herausforderungen für den Binnenmarkt zu bewältigen, und betonte die Bedeutung einer engen Beteiligung der EWR-EFTA-Staaten an der weiteren Gestaltung und Entwicklung von Strategien und Initiativen für den Binnenmarkt.

5. Der EWR-Rat begrüßte die Annahme der Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses hinsichtlich des ersten Pakets von Rechtsakten im Zusammenhang mit den EU-Verordnungen über die europäischen Aufsichtsbehörden im Bereich der Finanzdienstleistungen. Der EWR-Rat hob ferner hervor, wie wichtig eine möglichst rasche Übernahme und Anwendung der anderen noch ausstehenden Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen ist, um im gesamten EWR gleiche Bedingungen in diesem wichtigen Sektor sicherzustellen.

6. In Kenntnis des Sachstandsberichts des Gemeinsamen EWR-Ausschusses würdigte der EWR-Rat dessen Bemühungen um ein fortdauerndes erfolgreiches und reibungsloses Funktionieren des EWR-Abkommens.

7. Der EWR-Rat betonte, wie wichtig die Solidarität zwischen den europäischen Ländern ist, um die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern. Der EWR-Rat brachte insbesondere seine Besorgnis über die weiterhin hohe Jugendarbeitslosigkeit in einigen EWR-Mitgliedstaaten zum Ausdruck.

8. Der EWR-Rat würdigte den Umstand, dass der EWR- und der norwegische Finanzierungsmechanismus 2009-2014 sowie ihre Vorgänger einen positiven Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im gesamten EWR geleistet haben und räumte ein, dass es weiterhin erforderlich ist, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im EWR zu mindern.

9. Der EWR-Rat begrüßte die Ratifizierung des Abkommens über einen EWR-Finanzierungsmechanismus 2014-2021 durch Island, Liechtenstein und Norwegen und des Abkommens zwischen Norwegen und der EU über einen norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021 durch Norwegen. Der EWR-Rat begrüßte ferner die vorläufige Anwendung des Abkommens über einen norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021 ab dem 1. Juli 2016 sowie des Abkommens über einen EWR-Finanzierungsmechanismus 2014-2021 ab dem 1. August 2016.

10. Darüber hinaus begrüßte der EWR-Rat die vorläufige Anwendung des Protokolls über den Handel mit Fisch und Fischereierzeugnissen zwischen Island und der EU ab dem 1. August 2016 sowie des Protokolls über den Handel mit Fisch und Fischereierzeugnissen zwischen Norwegen und der EU ab dem 1. September 2016.

11. Unter Hinweis darauf, dass eine bessere Kenntnis des EWR-Abkommens im gesamten EWR im Interesse aller Vertragsparteien ist, rief der EWR-Rat die Parteien auf, dafür Sorge zu tragen, dass Informationen über das EWR-Abkommen rasch und einfach zugänglich gemacht werden.

12. Der EWR-Rat stellte fest, dass der freie Kapitalverkehr eine der Grundfreiheiten des Binnenmarktes und fester Bestandteil des EWR-Besitzstands ist, und erkannte an, dass auf der Grundlage des Artikels 43 des EWR-Abkommens nur befristete Beschränkungen eingeführt werden können. Der EWR-Rat begrüßte die Fortschritte, die bei dem umfassenden Aktionsplan der isländischen Regierung für die Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen erzielt wurden, ohne die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität des Landes zu gefährden.

13. Große Bedeutung maß der EWR-Rat der weiteren engen Zusammenarbeit zwischen der EU und den EWR-EFTA-Staaten in der Umwelt-, Energie- und Klimaschutzpolitik bei, insbesondere im Hinblick auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und die Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie. Die enge Zusammenarbeit sollte insbesondere auch in den Bereichen Energiebinnenmarkt, Energieversorgungssicherheit, Emissionshandel, Förderung einer wettbewerbsfähigen, klimaresistenten, sicheren und nachhaltigen Energiegewinnung mit geringem CO2-Ausstoß, Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen, CO2-Abscheidung und -Speicherung und CO2-Abscheidung und -Nutzung sowie in anderen Umweltfragen, die Bereiche wie Abfall, Chemikalien, Bewirtschaftung der Wasserressourcen und Verschmutzung durch Industrieanlagen betreffen, fortgesetzt werden.

14. Der EWR-Rat wies auf das historische globale und rechtsverbindliche Klimaschutzabkommen hin, das im Dezember 2015 in Paris erzielt wurde, und begrüßte dessen Inkrafttreten am 4. November 2016 im Anschluss an die Ratifizierung durch die EU. Der EWR-Rat begrüßte die Anstrengungen sowohl der Mitgliedstaaten der EU als auch der EWR/EFTA-Staaten, für einen zügigen Abschluss ihrer jeweiligen innerstaatlichen Ratifizierungsverfahren Sorge zu tragen, und ermutigte andere Länder so bald wie möglich zu ratifizieren.

15. Der EWR-Rat begrüßte die breite Unterstützung, die die Gemeinsame Initiative zur europäischen Normung gefunden hat, sowie die Bemühungen, die die EU mit dieser erfolgreichen, kooperativen Koregulierung zur Modernisierung des europäischen Normungssystems eingeleitet hat. Der EWR-Rat erkannte auch an, dass die Beteiligung und der Beitrag der EFTA in diesem Bereich ein Beispiel für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen der EU und der EFTA zur Unterstützung eines homogenen EWR ist.

16. Der EWR-Rat begrüßte die fortdauernden Bemühungen zur Verringerung der Zahl der EU-Rechtsakte, die für den EWR von Bedeutung sind und noch in das EWR-Abkommen aufgenommen werden müssen, und zur Beschleunigung des entsprechenden Prozesses. Der EWR-Rat würdigte alle in den vergangenen Jahren unternommenen Schritte, stellte aber fest, dass die Zahl der noch aufzunehmenden Rechtsakte nach wie vor zu hoch ist. Er rief dazu auf, kontinuierlich daran zu arbeiten, dass der gegenwärtige Rückstand auf Dauer erheblich verringert wird, damit Rechtssicherheit und Homogenität im EWR gewährleistet werden. Er rief alle Parteien nachdrücklich dazu auf, konstruktiv nach Lösungen für schwierige noch offene Fragen zu suchen.

17. In Bezug auf das dritte Paket für den Energiebinnenmarkt begrüßte der EWR-Rat die Fortschritte, die in den letzten Monaten bei der Beseitigung noch bestehender Hindernisse für die Aufnahme des Pakets in das EWR-Abkommen erzielt wurden, insbesondere hinsichtlich der EWR-EFTA-Beteiligung an der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), und unterstrich die Bedeutung eines zügigen Abschlusses dieser Arbeiten, damit ein voll funktionsfähiger Energiebinnenmarkt eingerichtet werden kann.

18. Der EWR-Rat begrüßte die Fortschritte, die in den letzten Monaten in Bezug auf den Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation von 2009 (einschließlich der Verordnung zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)) sowie die Verordnung über Kinderarzneimittel erzielt wurden.

19. Der EWR-Rat stellte fest, dass bei einer Reihe noch offener wichtiger Fragen weitere Fortschritte notwendig sind, und äußerte die Erwartung, dass insbesondere die dritte Postrichtlinie und die EU-Rechtsakte im Bereich der ökologischen/biologischen Produktion wie auch im Bereich der gemeinsamen Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen möglichst bald zum Abschluss gebracht werden können.

20. Der EWR-Rat nahm zur Kenntnis, dass es eine Reihe von Beschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses gibt, bei denen die im EWR-Abkommen festgelegte Frist von sechs Monaten für die Erfüllung der verfassungsmäßigen Anforderungen überschritten wurde. Er ermutigte die EWR-EFTA-Staaten, sich noch stärker darum zu bemühen, die ausstehenden Fälle so rasch wie möglich zu klären und derartige Verzögerungen in Zukunft zu vermeiden.

21. Der EWR-Rat bestätigte, wie wichtig die Verhandlungen über ein ehrgeiziges, ausgewogenes und umfassendes Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sind. Er begrüßte den ständigen Informationsaustausch zwischen der Europäischen Kommission und den EWR-EFTA-Staaten, der vom Gemeinsamen EWR-Ausschuss im Dezember 2014 auf den Weg gebracht worden war. Unter Berücksichtigung unter anderem des Protokolls 12 zum EWR-Abkommen rief der EWR-Rat zu einer Fortsetzung dieses Informationsaustauschs auf.

22. Der EWR-Rat erkannte an, dass die Vertragsparteien sich nach Artikel 19 des EWR-Abkommens verpflichtet haben, ihre Bemühungen um eine schrittweise Liberalisierung des Agrarhandels zwischen ihnen fortzusetzen. Der EWR-Rat sah der baldigen Unterzeichnung der am 17. September 2015 paraphierten Abkommen zwischen der EU und Island über die weitere Liberalisierung des Agrarhandels und den Schutz geografischer Angaben mit Interesse entgegen. Der EWR-Rat nahm Kenntnis von der vorläufigen Aussetzung der Verhandlungen zwischen der EU und Norwegen über den Schutz geografischer Angaben.

23. Der EWR-Rat begrüßte die Fortschritte, die bei den seit Februar 2015 laufenden Verhandlungen zwischen der EU und Norwegen über die weitere Liberalisierung des Agrarhandels im Rahmen von Artikel 19 erzielt wurden, und forderte die Parteien auf, sich auch künftig aktiv um weitere Fortschritte bei den Verhandlungen zu bemühen.

24. Der EWR-Rat sah der baldigen Annahme des Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses im Zusammenhang mit dem am 17. September 2015 geschlossenen Abkommen zwischen Island und der EU über die weitere Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen im Rahmen des Artikels 2 Absatz 2 und des Artikels 6 des Protokolls 3 zum EWR-Abkommen erwartungsvoll entgegen.

25. Der EWR-Rat ermutigte die Vertragsparteien, den Dialog über die Überprüfung der Handelsregelung für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des Artikels 2 Absatz 2 und des Artikels 6 des Protokolls 3 zum EWR-Abkommen fortzusetzen, um den Handel in diesem Bereich weiter zu fördern.

26. Der EWR-Rat würdigte den Beitrag der EU-Programme zum Aufbau eines wettbewerbsfähigeren, innovativeren und sozialeren Europas und begrüßte die Teilnahme der EWR/EFTA-Staaten an EWR-relevanten Programmen, zu denen sie finanziell beitragen.

27. Der EWR-Rat würdigte die aktive Beteiligung der EWR-EFTA-Staaten am Europäischen Forschungsraum und deren volle Einbindung in diesen sowie die erfolgreiche Assoziierung von Norwegen und Island mit "Horizont 2020", dem Leitprogramm der EU für Forschung und Innovation. Der EWR-Rat wird auch in Zukunft im Bereich Forschung und Innovation große Bedeutung auf die Integration und politische Angleichung der EWR-EFTA-Staaten an die EU legen.

28. Der EWR-Rat hob hervor, dass auch weiterhin Beamte aus den EWR/EFTA-Staaten zu politischen Dialogen, die auf der Ebene der einschlägigen Arbeitsgruppen des Rates der EU geführt werden, eingeladen werden sollten.

29. Der EWR-Rat betonte, dass es wichtig ist, Minister der EWR-EFTA-Staaten zu informellen EU-Ministertagungen und -Ministerkonferenzen einzuladen, die für die Mitwirkung dieser Staaten am Binnenmarkt von Bedeutung sind, und begrüßte den Umstand, dass der derzeitige slowakische und der künftige maltesische Vorsitz diese Praxis fortsetzen bzw. fortsetzen wollen.

30. Der EWR-Rat begrüßte es, dass die EWR-EFTA-Staaten einen positiven Beitrag zum Beschlussfassungsprozess in Bezug auf EU-Rechtsvorschriften und -Programme mit Bedeutung für den EWR leisten, indem sie sich an den zuständigen Ausschüssen, Expertengruppen, Studien und Agenturen beteiligen und Stellungnahmen unterbreiten.

Categories: Europäische Union

Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen – Schlussfolgerungen des Rates

Wed, 16/11/2016 - 14:01

Der Rat hat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die vom 12. bis 16. Dezember 2016 in Genf stattfindende fünfte Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, begrüßt.

Die Konferenz bietet die Gelegenheit dafür zu sorgen, dass das Übereinkommen neuen Entwicklungen auch weiterhin Rechnung trägt und konsequenter umgesetzt wird.

Das Waffenübereinkommen stellt ein einzigartiges internationales Forum dar, in dem sich diplomatischer, rechtlicher und militärischer Sachverstand vereinen. Durch das Übereinkommen wird es möglich, flexibel auf neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Waffentechnologie zu reagieren und die Umsetzung eines wesentlichen Teils des humanitären Völkerrechts zu unterstützen, durch den dazu beigetragen wird, das Leiden von Zivilbevölkerung und Kämpfenden gleichermaßen zu verhindern und zu mindern.

Categories: Europäische Union

EU und Libanon verständigen sich auf Partnerschaftsprioritäten und einen Pakt

Wed, 16/11/2016 - 14:00

Die EU und Libanon haben sich auf Partnerschaftsprioritäten für die kommenden vier Jahre und auf einen Pakt verständigt. Mit den Partnerschaftsprioritäten wird der Rahmen für das politische Engagement erneuert und die Zusammenarbeit verstärkt. Die Prioritäten wurden vor dem Hintergrund der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik und der globalen Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik festgelegt.

Mit dem Pakt verpflichten sich die EU und Libanon, ihren Zusagen, die sie auf der Londoner Konferenz vom Februar 2016 zur Unterstützung Syriens und der Region abgegeben haben, nachzukommen. Ziel ist die Verbesserung der Lebensbedingungen sowohl der Flüchtlinge, die sich vorübergehend in Libanon aufhalten, als auch der hilfsbedürftigen Aufnahmegemeinschaften.

Dies haben die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini und der libanesische Außenminister Gebran Bassil am Dienstag, 15. November in Brüssel gemeinsam angekündigt.


Zu den Partnerschaftsprioritäten für die Beziehungen EU-Libanon in den kommenden Jahren zählen Sicherheit und Terrorismusbekämpfung, gute Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit, Wachstums- und Beschäftigungsförderung sowie Migration und Mobilität.

Gemäß dem Pakt EU-Libanon wird die EU 2016-2017 mindestens 400 Mio. € bereitstellen, und zwar zusätzlich zur bilateralen Hilfe in Höhe von mehr als 80 Mio. € für diese beiden Jahre. Ferner werden bestimmte gegenseitige Verpflichtungen festgelegt, um die Auswirkungen der Syrienkrise zu bewältigen, wobei die Lage dazu genutzt werden soll, die sozioökonomischen Aussichten, die Sicherheit, die Stabilität und die Resilienz Libanons insgesamt zu verbessern. Im Gegenzug verpflichtet sich Libanon, den vorübergehenden Aufenthalt syrischer Flüchtlinge, insbesondere im Hinblick auf ihren Aufenthaltsstatus, zu erleichtern. In dem Land halten sich derzeit mindestens 1,1 Millionen Syrer auf. Damit ist Libanon das Land mit der höchsten Zahl von Vertriebenen und Flüchtlingen pro Einwohner und pro Quadratkilometer.

Categories: Europäische Union

EU eröffnet Verhandlungen über ein neues Abkommen mit Aserbaidschan

Wed, 16/11/2016 - 13:40

Der Rat hat der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik am 14. November 2016 das Mandat erteilt, im Namen der EU und ihrer Mitgliedstaaten ein umfassendes Abkommen mit der Republik Aserbaidschan auszuhandeln.

Das neue Abkommen soll das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen von 1996 ersetzen und den aktuellen gemeinsamen Zielen und Herausforderungen für die EU und Aserbaidschan besser Rechnung tragen. Es wird sich an den Grundsätzen orientieren, die 2015 im Rahmen der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik vereinbart wurden, und eine erneuerte Grundlage für den politischen Dialog und eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit bieten.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zur Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union im Bereich der Sicherheit und der Verteidigung

Wed, 16/11/2016 - 12:20

Die Außen- und die Verteidigungsminister hielten eine gemeinsame Sitzung über den Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung ab.

In ihrer Funktion als Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Leiterin der Europäischen Verteidigungsagentur stellte die Hohe Vertreterin den Mitgliedstaaten auf der Ratstagung den Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung vor.

Der Rat nahm Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union im Bereich der Sicherheit und der Verteidigung an. Diese Schlussfolgerungen enthalten sowohl Zielvorgaben als auch konkrete Maßnahmen. Diese Maßnahmen werden es der EU und ihren Mitgliedstaaten erleichtern, dem gegenwärtigen und künftigen Bedarf Europas im Bereich der Sicherheit und der Verteidigung gerecht zu werden.

Der Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung ist Teil der Umsetzung der Globalen Strategie für die Außen-und Sicherheitspolitik der EU. Die Hohe Vertreterin stellte dem Europäischen Rat am 28. Juni die Globale Strategie der EU "Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa" vor. Die Strategie soll die Orientierung für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU in den kommenden Jahren vorgeben. Der Rat nahm am 17. Oktober 2016 Schlussfolgerungen zur Globalen Strategie an.

Sicherheit und Verteidigung ist einer der vorrangigen Bereiche für die Arbeit an der Umsetzung der Globalen Strategie der EU, die auch den Aufbau der Resilienz und einen integrierten Ansatz zur Konfliktbewältigung, die Stärkung des Zusammenhangs zwischen Innen- und Außenpolitik, die Aktualisierung bestehender bzw. die Ausarbeitung neuer regionaler und thematischer Strategien und die Verstärkung der Bemühungen im Bereich der Öffentlichkeitsdiplomatie umfasst.

Die Arbeit im Bereich der Sicherheit und der Verteidigung wird in Synergie mit der Arbeit am Europäischen Aktionsplan der Kommission im Verteidigungsbereich sowie im Hinblick auf die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rates, des Präsidenten der Europäischen Kommission und des Generalsekretärs der NATO durchgeführt. Der Umsetzungsplan wird voraussichtlich zusammen mit den Schlussfolgerungen des Rates auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember vorgelegt.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zur Östlichen Partnerschaft

Wed, 16/11/2016 - 11:21

Der Rat hat über die derzeitigen multilateralen und bilateralen Beziehungen zu den sechs Ländern der Östlichen Partnerschaft – Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine – beraten. Die Minister hatten einen Gedankenaustausch über die Umsetzung dieser Partnerschaft und mögliche im Jahr 2017 zu erzielende Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf das nächste Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft im November 2017 in Brüssel.

Der Rat hat Schlussfolgerungen zur Östlichen Partnerschaft angenommen.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zu Iran

Wed, 16/11/2016 - 11:00

1. Unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom Juli 2015 und die gemeinsame Erklärung, die von der Hohen Vertreterin und Außenminister Javad Zarif bei ihrem Treffen im April vereinbart wurde, erklärt die Europäische Union ihre Absicht, die Beziehungen zu Iran in voller Übereinstimmung mit dem gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (im Folgenden "JCPOA") weiter zu entwickeln.

2. Die Europäische Union bekräftigt ihr entschiedenes Eintreten für den JCPOA, der ein multilaterales Unterfangen der E3/EU+3 und Irans ist. Sie begrüßt, dass der JCPOA durch alle Beteiligten umgesetzt wird. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) seit dem "Tag der Umsetzung" vier Berichte veröffentlicht hat, in denen Irans Zusagen betreffend den Nuklearbereich überprüft werden. Sie hebt hervor, dass Iran weiterhin uneingeschränkt und unter Einhaltung des vereinbarten Zeitplans mit der IAEO zusammenarbeiten muss, und sie unterstützt die IAEO bei der Überwachung der Umsetzung des Abkommens durch Iran. Sie fordert Iran auf, das Zusatzprotokoll zum Sicherungsabkommen zu ratifizieren. Die Europäische Union bekräftigt erneut, dass die kontinuierliche vollständige und wirksame Umsetzung des JCPOA während der gesamten Geltungsdauer des Abkommens unerlässlich ist. Die Europäische Union bekräftigt ihre Unterstützung für die Hohe Vertreterin in ihrer Rolle als Koordinatorin der Gemeinsamen Kommission.

3. Die Europäischen Union setzt sich für die vollständige und wirksame Umsetzung des JCPOA ein – einschließlich der Aufhebung von wirtschaftlichen und finanziellen Nuklearsanktionen und der Zusammenarbeit mit den Akteuren im Privatsektor und in der Wirtschaft – insbesondere den Banken, um Wachstum im Handel und bei den Investitionen zu fördern. Insbesondere wurde umfassende Orientierungshilfe bezüglich der Aufhebung der Sanktionen geleistet, um sicherzustellen, dass der neue rechtliche Rahmen klar ist. Der Rat wird in dieser Frage weiterhin auf alle einschlägigen Beteiligten zugehen.

4. Die Europäische Union begrüßt die fortgesetzte Ausgabe von Ausfuhrlizenzen durch das US-amerikanische Amt zur Kontrolle ausländischer Vermögenswerte (US Office of Foreign Assets Control) für den Transfer von Passagierverkehrsflugzeugen und zugehörigen Teilen sowie Dienstleistungen an Iran und sieht ihr erwartungsvoll entgegen. Der Verkauf einer großen Zahl von Flugzeugen an iranische Fluglinien wird ein bedeutendes Signal für die erfolgreiche Durchführung des JCPOA sein. Die ausschließliche Endverwendung der Flugzeuge in der zivilen Luftfahrt wird die Mobilität der Menschen fördern und zu einem sichereren Umfeld in der kommerziellen Luftfahrt beitragen.

5. Wie der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) bereits im Juli 2015 erklärte, ist die Einhaltung der Verpflichtungen durch alle Parteien eine Grundvoraussetzung dafür, das Vertrauen weiter aufzubauen und kontinuierlich eine allmähliche stetige Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und Iran zu erreichen.

6. Der Rat bekräftigt seine Unterstützung für den Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Iran in Bereichen gemeinsamen Interesses wie beispielsweise dem politischen Dialog, Menschenrechten, der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, Handel und Investitionen, Landwirtschaft, Verkehr, Energie und Klimawandel, der zivilen nuklearen Zusammenarbeit, Umwelt, Zivilschutz, Wissenschaft, Forschung und Innovation, Bildung unter anderem durch Hochschulaustausch, Kultur, Drogenpolitik, Migration, regionalen und humanitären Fragen, wie in der von der Hohen Vertreterin und dem iranischen Außenminister bei ihrem Treffen im April vereinbarten Gemeinsamen Erklärung ausgeführt. Der Rat befürwortet eine koordinierte EU-Strategie des schrittweisen Engagements mit Iran, das umfassend zum Tragen kommt, Zusammenarbeit bei gemeinsamen Interessen vorsieht, bei Meinungsverschiedenheiten kritisch bleibt und in der Praxis konstruktiv ist. In diesem Zusammenhang unterstützt der Rat uneingeschränkt die rasche Eröffnung einer EU-Delegation in Iran als entscheidenden Schritt, um den breit angelegten Aufgabenkatalog für die Zusammenarbeit umzusetzen.

7. Der Rat begrüßt die Ausweitung der Wirtschaftsbeziehung der EU zu Iran infolge der Umsetzung des JCPOA und bekräftigt seine Unterstützung für die Aufnahme Irans in die WTO als Mittel zur Förderung marktbezogener Reformen und zur Erreichung einer Wiedereingliederung in die Weltwirtschaft und in das auf Regeln basierende Handelssystem. Damit Iran umfassenden Nutzen aus der Aufhebung der Sanktionen, einschließlich der Wiederaufnahme der Geschäfte von europäischen Banken und Unternehmen in vollem Umfang, ziehen kann, muss das Land die Hindernisse im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzpolitik, den Rahmenbedingungen für Unternehmen und der Rechtsstaatlichkeit ausräumen. Der Rat begrüßt, dass Iran einen Aktionsplan der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (FATF) angenommen hat, um strategische Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anzugehen, und sich auf hoher politischer Ebene zu diesem Aktionsplan verpflichtet hat; ferner begrüßt der Rat die Entscheidung Irans, um technische Unterstützung zu ersuchen und fordert eine unverzügliche und zügige Umsetzung. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind bereit, in diesen Bereichen mit Iran zusammenzuarbeiten, was auch die Bereitstellung technischer Unterstützung bei der Umsetzung des FATF-Aktionsplans einschließt, und die Nutzung von Exportkrediten zur Förderung von Handel, Projektfinanzierungen und Investitionen in Iran zu prüfen. Der Rat begrüßt die Aussicht, Iran in das Finanzierungsmandat für Drittstaaten der Europäischen Investitionsbank (EIB) einbeziehen zu können.

8. Der Rat nimmt Kenntnis von der Zusage des iranischen Präsidenten, die Menschenrechtslage im Land zu verbessern. Er bleibt dennoch besorgt über die Menschenrechtslage, insbesondere über die häufige Anwendung der Todesstrafe einschließlich gegen jugendliche Straftäter und Drogenstraftäter. Die EU ist gegen die Todesstrafe ohne jegliche Ausnahme. Der Rat hebt hervor, dass es unerlässlich ist, gleiche Rechte für Frauen und Angehörige von Minderheiten – einschließlich ethnischer und religiöser Minderheiten – zu gewährleisten, die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu achten, die Verträge, denen Iran beigetreten ist, umzusetzen sowie jenen Übereinkünften, deren Vertragsstaat Iran noch nicht ist, beizutreten. Er ruft Iran zudem dazu auf, mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten und ihm Zugang zu gewähren. Die EU hat vor, diese Themen in konstruktiver Weise, einschließlich im Rahmen eines Dialogs über Menschenrechte, anzugehen, wodurch weitere Bereiche der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ermittelt werden können.

9. Der Rat bringt seine Besorgnis angesichts der wachsenden Spannungen in der Region zum Ausdruck und unterstützt Ansätze, durch die ein konstruktiveres regionales Umfeld gefördert wird. Iran hat in der Region eine wichtige Rolle inne und es ist von allergrößter Bedeutung, dass er konkrete und konstruktive Schritte unternimmt, die dazu beitragen, die Lage in der Region wirklich zu verbessern. Die EU betont ihren ausgewogenen Ansatz für die Region und ruft alle Länder in der Region auf, sich für einen Abbau der Spannungen einzusetzen und Maßnahmen zu vermeiden, die Gewalt, Sektierertum und Polarisierung fördern. In diesem Zusammenhang bringt der Rat seine Sorge über die militärische Aufrüstung in der Region – einschließlich des iranischen Raketenprogramms – zum Ausdruck und fordert Iran auf, Aktivitäten zu unterlassen, die das Misstrauen vertiefen können, wie beispielsweise Tests ballistischer Raketen, die einen Verstoß gegen die Resolution 2231 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen darstellen, sowie die mit diesen Tests in Zusammenhang stehenden Erklärungen.

10. Die EU bekräftigt ihre Schlussfolgerungen zu Syrien vom 17. Oktober 2016 und ruft dringend dazu auf, die – vorsätzlichen und willkürlichen – massiven und unverhältnismäßigen Angriffe des syrischen Regimes und seiner Alliierten auf die Zivilbevölkerung, humanitäre Helfer und medizinisches Personal sowie zivile und humanitäre Einrichtungen zu beenden. Daher appelliert der Rat eindringlich an Iran, seinen Einfluss auf das syrische Regime zu nutzen, um die Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, humanitäre Helfer sowie zivile und humanitäre Infrastrukturen zu beenden, humanitären Helfern uneingeschränkt, unbehindert und landesweit Zugang zu ermöglichen und sich konstruktiv in einen politischen Verhandlungsprozess einzubringen. Der Rat ruft Iran zudem dazu auf, umfassend dazu beizutragen, den Weg für die Wiederaufnahme eines alle Seiten einbeziehenden und von Syrien gesteuerten politischen Prozesses unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen zu bereiten. Der Rat begrüßt das diesbezügliche Hineinwirken der Hohen Vertreterin und ersucht sie, diese Arbeit mit wichtigen Akteuren in der Region zur Unterstützung der Bemühungen des Sondergesandten der Vereinten Nationen für Syrien Staffan de Mistura fortzusetzen.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zum EU-weiten Strategierahmen zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors

Wed, 16/11/2016 - 10:40

Der Rat billigte die Gemeinsame Mitteilung mit dem Titel "Elemente eines EU-weiten Strategierahmens zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors (SSR)". Der Rat forderte alle EU-Akteure auf, den EU-SSR-Rahmen zügig umzusetzen.

Die SSR bietet Grundlagen, die zur Schaffung einer wirksamen demokratischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht des Sicherheitssektors beitragen, und ist daher in allen Kontexten – auch dort wo Stabilität gegeben ist – und in allen Konfliktphasen von Bedeutung, um Governance und menschliche Sicherheit zu verbessern.

Die SSR ist nicht nur eine wesentliche Komponente der Konfliktprävention, indem sie potenzielle Krisenfaktoren angeht, sondern auch des Krisenmanagements und der Konfliktlösung, der Stabilisierung nach Konflikten, der Friedenskonsolidierung und des Staatsaufbaus durch die Wiedereinführung rechenschaftspflichtiger Sicherheitsorgane und die Wiederherstellung effizienter Sicherheitsdienstleistungen für die Bevölkerung, wodurch die Rahmenbedingungen für nachhaltige Entwicklung und Frieden geschaffen werden.

Categories: Europäische Union

Tiefseefischbestände: Einigung über Fangbeschränkungen für 2017 und 2018

Tue, 15/11/2016 - 14:00

Der Rat hat am 14. November 2016 einstimmig Einigung über die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und Quoten für Tiefseebestände in den EU-Gewässern und internationalen Gewässern des Nordostatlantiks für 2017 und 2018 erzielt. Die davon betroffenen Fischbestände sind Tiefseehaie, Schwarzer Degenfisch, Rundnasen-Grenadier und Nordatlantik-Grenadier, Kaiserbarsch, Rote Fleckbrasse und Gabeldorsch.

Angesichts der Empfindlichkeit der Tiefseearten, und um ihre Überfischung zu vermeiden, hat der Rat beschlossen, die TAC für die allermeisten Bestände zu verringern.


"Mit der heutigen Entscheidung haben wir weitere Fortschritte hin zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Tiefseebestände erzielt. In den nächsten beiden Jahren müssen die Fangmengen für einige Arten verringert werden, damit sichergestellt ist, dass die Bestände sich erneuern können und längerfristig nachhaltig befischt werden können. Dies ist eine grundlegende Investition in die Gesundheit unserer Meere und in die Zukunft unserer Fischerinnen und Fischer".

Gabriela Matečná, Ministerin für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums der Slowakei und Präsidentin des Rates
Weiteres Vorgehen

Dieser Punkt wird nach der Überarbeitung des Rechtsakts durch die Rechts- und Sprachsachverständigen als A-Punkt in die Tagesordnung für eine der nächsten Ratstagungen aufgenommen. Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2017.

Hintergrund

Mit der vorgeschlagenen Verordnung über die Fangmöglichkeiten für bestimmte Bestände von Tiefseearten (siehe nachstehenden Link zum Kommissionsvorschlag) werden die Fangbeschränkungen für die Fischereiflotten der EU in Bezug auf die kommerziell wichtigsten Tiefseearten in den Unionsgewässern und internationalen Gewässern des Nordostatlantiks festgelegt.

Bestände von Tiefseearten sind Bestände, die in Gewässern außerhalb der Hauptfanggründe der Festlandsockel gefangen werden. Sie machen etwa 1 % aller Fänge im Nordostatlantik aus.

Die Befischung von Tiefseearten wird von der EU seit 2003 durch zulässige Gesamtfangmengen (TAC) für die verschiedenen Arten und Gebiete und durch den höchstzulässigen Fischereiaufwand im Nordostatlantik geregelt. Die Fangmöglichkeiten für Tiefseearten werden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die reformierte Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) alle zwei Jahre auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten beschlossen.

Die wissenschaftlichen Gutachten werden vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) bereitgestellt, der sein jüngstes Gutachten über die biologische Lage der Bestände von Tiefseearten im Juni 2016 veröffentlicht hat.

Elemente des Vorschlags beruhen auch auf einer eingehenden Prüfung durch den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) vom Juli 2016.

Im Rahmen der reformierten GFP sollten die Fangmöglichkeiten auch im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip festgelegt werden und auf die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) abzielen.

Gemäß Artikel 43 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erlässt der Rat Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen der GFP.

Categories: Europäische Union

Foltergüter: Rat verabschiedet geänderte Verordnung

Tue, 15/11/2016 - 12:00

Am 14. November 2014 hat der Rat eine geänderte Verordnung über Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, verabschiedet.

Damit wird die Verordnung 1236/2005 geändert, um den Entwicklungen seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2006 Rechnung zu tragen. Mit der neuen Verordnung werden die geltenden Regeln für Ausfuhrkontrollen geändert und neue Kontrollen für Vermittlungstätigkeiten und technische Hilfe eingeführt; zudem wird Werbung für bestimmte Güter verboten und die Definition des Begriffs "andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" angepasst. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Ausfuhren aus der EU zu Menschenrechtsverletzungen in Drittländern beitragen.

Das Verbot von Folter und Misshandlung ist in den Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen verankert. In der EU ist die Todesstrafe nach der Charta der Grundrechte untersagt. Dort heißt es: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden." Die EU tritt zudem für die weltweite Achtung der Grundrechte ein.


Verordnung von 2005 über Foltergüter

Die Verordnung 1236/2005 verbietet die Aus- und die Einfuhr von Ausrüstungsgegenständen/Gütern, die ausschließlich zu Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können. Diese Güter sind in Anhang II der Verordnung aufgelistet.

Für die Ausfuhr von Ausrüstungsgegenständen/Gütern, die für die genannten Zwecke, aber auch für legitime Zwecke verwendet werden können, sind nach der Verordnung spezielle Lizenzen erforderlich. Diese Güter werden einer Einzelfallprüfung unterzogen und sind in den Anhängen III und IIIa der Verordnung aufgeführt.

Die Verordnung wurde im Dezember 2011 geändert, um die Ausfuhr von Arzneimitteln, die bei Hinrichtungen durch eine tödliche Injektion verwendet werden könnten, zu kontrollieren.

Aktuelle Änderungen

Nach der neuen Verordnung darf für Ausfuhren in Länder, die den internationalen Übereinkommen gegen die Todesstrafe beigetreten sind, eine allgemeine Genehmigung erteilt werden. Das betreffende Land muss die Todesstrafe vollständig abgeschafft haben, und die Güter dürfen nicht in andere Länder wiederausgeführt werden.

Die neue Verordnung untersagt zudem die Vermittlung von Ausrüstungsgegenständen, die einem Ein- und Ausfuhrverbot unterliegen und in Anhang II aufgeführt sind, sodass auch die Weitergabe von Gütern, die sich nicht in der EU befinden, erfasst wird. Überdies verbietet sie die Erbringung von Vermittlungstätigkeiten durch Vermittler, denen bekannt ist, dass die in Anhang III oder IIIA aufgeführten Güter zu Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können.

Ferner verbietet sie die Bereitstellung von technischer Hilfe (im Zusammenhang mit in Anhang III oder IIIa aufgeführten Gütern) durch jedwede Person, der bekannt ist, dass die betreffenden Ausrüstungsgegenstände zu Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können.

Überdies wird die Definition des Begriffs "andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angepasst.

Außerdem ist ein Dringlichkeitsverfahren für die Fälle vorgesehen, in denen die Anhänge der Verordnung rasch geändert werden müssen, um der Markteinführung neuer Güter Rechnung zu tragen.

Nach der Einigung mit dem Europäischen Parlament sieht der vereinbarte Text Folgendes vor:

  • Einführung einer Vorabgenehmigung für Vermittlungsdienste und technische Hilfe im Zusammenhang mit den in den Anhängen III und IIIa aufgeführten Gütern,
  • Verbot der Durchfuhr von in Anhang II aufgeführten Gütern sowie von in Anhang III oder IIIa aufgeführten Gütern, wenn der betreffende Wirtschaftsbeteiligte Kenntnis von der im Bestimmungsland beabsichtigten Verwendung hat,
  • Verbot der Werbung und Verkaufsförderung für die in Anhang II aufgeführten Güter auf Ausstellungen und Messen,
  • Einsetzung einer Koordinierungsgruppe, die als Plattform dienen soll, auf der Sachverständige der Mitgliedstaaten und der Kommission Informationen über die Verwaltungspraxis austauschen und Auslegungsfragen, weitere Entwicklungen und die Umsetzung der Verordnung erörtern können.
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Syrien: EU setzt 17 Minister und Ministerinnen sowie den Gouverneur der Zentralbank auf Sanktionsliste

Fri, 11/11/2016 - 16:40

Am 14. November 2016 hat der Rat 17 Minister und Ministerinnen sowie den Gouverneur der Zentralbank Syriens auf die Liste der Personen gesetzt, die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime unterliegen, weil sie für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Zivilbevölkerung verantwortlich sind, vom Regime profitieren oder dieses unterstützen und/oder mit solchen Personen in Verbindung stehen.

Dies geschah im Nachgang zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Oktober 2016 und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20./21. Oktober 2016. Damit steigt die Gesamtzahl der Personen, die wegen gewaltsamen Vorgehens gegen die syrische Zivilbevölkerung mit einem Reiseverbot belegt und deren Vermögenswerte eingefroren wurden, auf 234.


Ferner wurden die Vermögenswerte von 69 Einrichtungen eingefroren. Im weiteren Sinne umfassen die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien u.a. ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der Vermögenswerte der syrischen Zentralbank in der EU, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden kann, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder Abhörung des Internets und von Telefongesprächen. Diese Maßnahmen wurden zuletzt am 27. Mai 2016 verlängert und bleiben bis zum 1. Juni 2017 in Kraft.

Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, eine dauerhafte Lösung für den Konflikt in Syrien zu finden, da es keine militärische Lösung für den Bürgerkrieg in Syrien gibt. Die EU ist entschlossen, Leben zu retten, und setzt ihre intensiven diplomatischen Bemühungen fort, damit Aleppo und andere Orte in Not mit Hilfsgütern versorgt und Verwundete in Sicherheit gebracht werden.

Die vom Rat angenommenen Rechtsakte einschließlich der Namen der Betroffenen werden im Amtsblatt vom 14. November 2016 veröffentlicht.

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Schengen: Rat empfiehlt Verlängerung zeitlich befristeter Kontrollen an den Binnengrenzen

Fri, 11/11/2016 - 15:40

Der Rat hat am 11. November 2016 einen Durchführungsbeschluss mit einer Empfehlung zur Verlängerung zeitlich befristeter Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen angenommen.


"Unser letztendliches Ziel ist eine möglichst baldige Rückkehr zu Schengen. Auch wenn wir dies noch nicht erreicht haben, so bessert sich doch die Lage. Die Verlängerung wird daher auf nur drei Monate befristet sein und es wird im Vergleich mit dem vorangegangenen Zeitraum mehr intensive Berichterstattungspflichten geben."

Robert Kaliňák, slowakischer Innenminister und Ratspräsident

Ab dem Datum der Annahme des Beschlusses sollten Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen verhältnismäßige vorübergehende Grenzkontrollen für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten an den folgenden Binnengrenzen verlängern:

  • Österreich: an der österreichisch-ungarischen Landgrenze und an der österreichisch-slowenischen Landgrenze;
  • Deutschland: an der deutsch-österreichischen Landgrenze;
  • Dänemark: in den dänischen Häfen mit Fährverbindungen nach Deutschland und an der dänisch-deutschen Landgrenze;
  • Schweden: in den schwedischen Häfen, in der Polizeiregion Süd und West und auf der Öresund-Brücke;
  • Norwegen: in den norwegischen Häfen mit Fährverbindungen nach Dänemark, Deutschland und Schweden.

Vor der Verlängerung dieser Kontrollen sollten sich die betreffenden Mitgliedstaaten mit dem bzw. den entsprechenden Mitgliedstaat(en) austauschen, um sicherzustellen, dass die Kontrollen an den Binnengrenzen nur dort durchgeführt werden, wo dies für erforderlich und verhältnismäßig erachtet wird. Die betreffenden Mitgliedstaaten sollten auch sicherstellen, dass die Kontrollen an den Binnengrenzen nur als letztes Mittel durchgeführt werden, wenn sich mit alternativen Maßnahmen nicht dieselbe Wirkung erzielen lässt.

Sie sollten die anderen Mitgliedstaaten sowie das Europäische Parlament und die Kommission hiervon in Kenntnis setzen.

Die Grenzkontrollen sollten gezielt und in Bezug auf Umfang, Häufigkeit sowie räumliche und zeitliche Ausdehnung auf das Maß beschränkt sein, das unbedingt notwendig ist, um gegen die ernsthafte Bedrohung vorzugehen und den Schutz der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit im Zusammenhang mit Sekundärbewegungen von irregulären Migranten zu wahren.

Die Mitgliedstaaten, die diese Kontrollen durchführen, sollten wöchentlich überprüfen, ob sie noch notwendig sind, und sie an das Bedrohungsniveau anpassen und sie – wenn dies angemessen erscheint – schrittweise aufheben. Sie sollten der Kommission jeden Monat Bericht erstatten.

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Ecuador tritt Handelsübereinkommen der EU mit Kolumbien und Peru bei

Fri, 11/11/2016 - 13:00

Am 11. November 2016 haben die EU, ihre Mitgliedstaaten, Ecuador, Kolumbien und Peru das Protokoll über den Beitritt Ecuadors zum Freihandelsübereinkommen der EU mit Kolumbien und Peru unterzeichnet. Die Unterzeichnung erfolgte im Anschluss an den Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung dieses Protokolls.

Gemeinsam wird angestrebt, dass alle verbleibenden Verfahrensschritte vor Jahresende abgeschlossen werden, sodass die vorläufige Anwendung am 1. Januar 2017 beginnen kann.

Mit dem Übereinkommen werden hohe Zölle beseitigt und technische Handelshemmnisse überwunden. Ferner werden die Märkte für Dienstleistungen liberalisiert, die geografischen Angaben der EU geschützt und die Märkte für öffentliche Auftragsvergabe geöffnet. Das Übereinkommen schließt Verpflichtungen zur Durchsetzung von Arbeits- und Umweltstandards sowie zügige und wirksame Streitbeilegungsverfahren ein.


"Die heutige Unterzeichnung ist ein sehr positives Zeichen und beweist, dass die EU in dem äußerst wichtigen Politikbereich des freien und fairen Handels ihre Ziele verwirklicht."

Peter Žiga, slowakischer Minister für Handel und Präsident des Rates

2015 war die EU der zweitgrößte Handelspartner Ecuadors, während Ecuador in der Rangfolge der Handelspartner der EU auf Platz 60 steht, und zwar mit 13,2 bzw. 0,1 % des jeweiligen Außenhandelsvolumens. Das Volumen des Handels zwischen der EU und Ecuador erreichte 2015 den Betrag von 4 594 Millionen Euro.

Der Beitritt Ecuadors zu dem Übereinkommen wird den Vertragsparteien neue Marktzugangsmöglichkeiten für einige ihrer wichtigsten Ausfuhrgüter eröffnen. Hierzu gehören Automobile, alkoholische Getränke sowie Maschinen und Geräte auf Seiten der EU und Fischereierzeugnisse, Bananen, Schnittblumen und Kakao auf Seiten Ecuadors.

Ecuador wird dem Übereinkommen auf der Grundlage des Grundsatzes seiner regionalen Verankerung in der Andengemeinschaft beitreten. Das Übereinkommen wird Bolivien, dem anderen Mitglied der Andengemeinschaft, nach wie vor zur Unterzeichnung offenstehen.

Das Handelsübereinkommen mit Kolumbien und Peru wurde im Juni 2012 unterzeichnet. Es wird mit Peru seit 1. März 2013 und mit Kolumbien seit 1. August 2013 vorläufig angewandt. Ecuador hat 2009 seine Teilnahme an den Verhandlungen über das ursprüngliche Abkommen ausgesetzt. Die Verhandlungen über den Beitritt zum Übereinkommen wurden im Januar 2014 wieder aufgenommen und im Juli 2014 abgeschlossen. Die rechtliche Überprüfung des Übereinkommens endete im Februar 2015.

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Makroökonomischer Dialog mit den Sozialpartnern, 7. November 2016

Wed, 09/11/2016 - 16:40

Der Vorsitz des Rates, die Europäische Zentralbank und die Europäische Kommission sind am 7. November 2016 mit den europäischen Sozialpartnern zusammengetroffen, um die Investitionsoffensive für Europa zu erörtern, wobei der Schwerpunkt auf dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und der dritten Säule der Offensive zum Abbau von Investitionshemmnissen lag.

In seinen einleitenden Ausführungen erklärte Peter Kažimír, slowakischer Finanzminister und Präsident des Rates, Folgendes: "Die europäische Wirtschaft ist weiterhin auf dem Weg einer moderaten, aber stetigen Erholung. Um das Wachstum zu stärken, neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Nachhaltigkeit auf lange Sicht zu sichern, müssen wir sowohl die privaten als auch die öffentlichen Investitionen steigern. Die Investitionsoffensive für Europa bietet dazu die Möglichkeit. Im Hinblick auf die vollständige Nutzung des Potenzials des EFSI müssen wir die Additionalität von Projekten verbessern, den Schwerpunkt verstärkt auf Beteiligungskapital legen und für eine größere geografische Ausgewogenheit der Projekte sorgen. Unsere politische Antwort sollte hier nicht haltmachen. Die Beseitigung von Investitionshindernissen ist genauso wichtig wie jede andere Maßnahme auch, wenn wir das notwendige Privatkapital anziehen wollen."

Der Vizepräsident der Kommission Valdis Dombrovskis führte Folgendes aus: "Unter den herrschenden Bedingungen müssen wir alle politischen Instrumente, seien sie nun währungs-, fiskal- oder strukturpolitischer Natur, einsetzen, um die wirtschaftlichen Aussichten Europas zu verbessern. Ein kontinuierlicher Dialog und die fortdauernde Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern sind notwendig, um das richtige Gleichgewicht zu finden und eine größtmögliche Wirkung der Maßnahmen auf die Realwirtschaft zu erzielen und auf diese Weise das Wachstum anzukurbeln und neue, besonders hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen."

Im Namen der europäischen KMU äußerte sich der Generalsekretär der Europäischen Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME), Peter Faross wie folgt: "Unsere jüngsten Zahlen zu den KMU zeigen ein verhaltenes Wachstum und einen gewissen Anstieg der Beschäftigungszahlen. Die KMU sind jedoch bei den Investitionen noch zurückhaltend, was auf eine niedrige Rentabilität sowie Unsicherheit und Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Innovationen und Investitionen zurückzuführen ist. Daher kommt die Verlängerung der Europäischen Investitionsoffensive zum richtigen Zeitpunkt, und wir sind nicht überrascht angesichts der hohen Inanspruchnahme des für die KMU vorgesehenen Finanzierungsteils. Eine Verlängerung des EFSI ist von entscheidender Bedeutung für die Stärkung des derzeitigen Aufschwungs, weil dadurch langfristige Risikofinanzierungsinstrumente bereitgestellt werden, die die KMU in die Lage versetzen, innovative Lösungen zu erarbeiten und Investitionen zu tätigen“.

Im Namen der Vereinigung der Industrie- und Arbeitgeberverbände in Europa (BUSINESSEUROPE) erklärte deren Generaldirektor Markus J. Beyrer Folgendes: "Die europäischen Unternehmen gehen davon aus, dass der Wirtschaftsaufschwung in der EU sich trotz eines zunehmend schwierigen internationalen Umfelds fortsetzt. Die zunehmende Nachfrage der Verbraucher in der EU trägt zwar dazu bei, das Wachstum anzukurbeln, aber es muss mehr getan werden, um die Hindernisse für den Welthandel zu beseitigen und dem nachlassenden Wachstum des Welthandels entgegenzuwirken. Auch wenn mehr Investitionen getätigt werden, bleibt noch viel zu tun, um die Attraktivität der EU für Investoren zu erhöhen und die immer noch signifikante Investitionslücke im Vergleich zu Vorkrisenniveaus zu schließen. Bislang hat das Votum des Vereinigten Königreichs für einen Austritt aus der EU das Vertrauen der Unternehmen offensichtlich nicht beschädigt, doch stellt es angesichts der erheblichen Verflechtung der Volkswirtschaften der EU und des Vereinigten Königreichs nach wie vor ein langfristiges Risiko dar. Wir müssen an möglichst engen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich festhalten, was aber nicht zu Lasten der Integrität des Binnenmarkts gehen darf. Ein "Herauspicken der Rosinen" bei den vier Freiheiten des Binnenmarkts ist keine Option."

Im Namen des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) wies dessen stellvertretende Generalsekretärin Veronica Nilsson auf Folgendes hin: "In den letzten 40 Jahren hat man von den Arbeitnehmern erwartet, dass sie mehr für weniger tun. In 26 der 28 Mitgliedstaaten ist der Anteil der Löhne am BIP seit den 1980er Jahren ständig zurückgegangen. Die Arbeitnehmer mussten wettbewerbsfähiger und flexibler werden und waren weniger geschützt. Dies hat wegen der zu stark vom Finanzmarkt geprägten Volkswirtschaften zu einer Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise geführt. Die Gewinne haben sich von der Krise erholt, die Arbeitnehmer jedoch nicht. Seit 2009 gehören Ungarn, die Niederlande, Irland, das Vereinigte Königreich, Italien, Rumänien, Dänemark, Portugal, Finnland und Österreich zu den EU-Ländern, in denen weiterhin eine Kluft zwischen Einkommen und Produktivität auf Kosten der Arbeitnehmer besteht. Jetzt ist der Zeitpunkt für eine Lohnerhöhung für alle Arbeitnehmer in Europa gekommen.“

Im Namen des Europäischen Zentralverbands der öffentlichen Wirtschaft (CEEP) erklärte dessen Generalsekretärin Valeria Ronzitti Folgendes: "Die europäische Wirtschaft benötigt einen starken Impuls. Nach Jahren der Krise sehen wir nun endlich positive Zeichen für eine Stabilisierung unseres Wachstums sowie an der Beschäftigungsfront. Dies ist jedoch nicht genug, damit wir die Herausforderungen der gesellschaftlichen Veränderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung, der Digitalisierung, der Modernisierung der Arbeitsmärkte und der Bevölkerungsalterung bewältigen können. Für den CEEP ist es von entscheidender Bedeutung, dass eine solide Investitionspolitik gefördert wird, und zwar auf EU-Ebene über die Stärkung des EFSI und auf einzelstaatlicher Ebene mit neuen Unterstützungsmaßnahmen für öffentliche und private Investitionen zur Steigerung von Produktivität und Beschäftigung. Um unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen, müssen wir zudem den scheinbaren Widerspruch zwischen Haushaltskonsolidierung und Wiederbelebung der Wirtschaft auflösen. Dies erfordert eine ehrliche und ideologiefreie Überprüfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, um Raum für neue Investitionen in unsere öffentlichen Infrastrukturen zu schaffen."

Der geschäftsführende Direktor des EFSI, Wilhelm Molterer äußerte sich wie folgt: "Die Fortsetzung unserer Arbeit, die darauf gerichtet ist, Investitionen in die Realwirtschaft zu fördern, ist nach wie vor wesentlich, wenn wir die wirtschaftlichen Aussichten in der EU verbessern wollen. Mit der Investitionsoffensive für Europa - und dem EFSI im Besonderen - wird derzeit das angestrebte Ziel, Investitionen für Wachstum und Beschäftigung zu fördern, verwirklicht. Aller Voraussicht nach sollen im Rahmen des EFSI bereits nahezu 140 Mrd. EUR für neue Investitionen in allen Schlüsselbereichen der Wirtschaft mobilisiert werden. In einer unabhängigen Evaluierung hat die EIB bestätigt, dass der EFSI auf gutem Wege ist, sein ehrgeiziges Ziel zu erreichen, und hat betont, dass in der Tat alle drei Säulen der Investitionsoffensive für Europa von entscheidender Bedeutung sind. Damit der EFSI ein Erfolg wird, müssen insbesondere bei der dritten Säule der Offensive Fortschritte erzielt werden, die darauf abzielt, die verbleibenden Investitionshemmnisse auf Ebene der EU wie auch der Mitgliedstaaten abzubauen."

Die in diesem Artikel wiedergegebenen Wortbeiträge spiegeln die Standpunkte der betreffenden Personen bzw. Organisationen wider und bilden in ihrer Gesamtheit nicht den Standpunkt des Rates der Europäischen Union.

Categories: Europäische Union

EU-Haushaltsplan 2017: Gute Chancen auf Einigung

Wed, 09/11/2016 - 16:21

Am 8. November 2016 haben der Rat und das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, einen Kompromisstext zu erstellen, um eine Einigung über den EU-Haushaltsplan 2017 zu ermöglichen. In der ersten Sitzung des Vermittlungsausschusses zum EU-Haushaltsplan für das kommende Jahr erlangten der Rat und das Parlament auch ein besseres Verständnis für den Standpunkt der jeweils anderen Seite.

"Es ist jetzt klar, dass es gute Chancen auf eine Einigung über den EU-Haushaltsplan 2017 bis zum Ende der Vermittlungsfrist am 17. November gibt – wenn sich die Gespräche auf das konzentrieren, was die Vermittlung ausmacht, nämlich eine Einigung auf einen Haushaltsplan 2017 mit folgenden Zielen: Bewältigung der Migrationskrise, Verstärkung der Sicherheit sowie Förderung von Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen. Lassen Sie uns pragmatisch sein und diese Chance nutzen," sagte der slowakische Staatssekretär für Finanzen und Präsident des Rates, Ivan Lesay.

Vier wichtige Herausforderungen

Der Vorsitz nutzte die Sitzung des Vermittlungsausschusses auch, um an den Standpunkt des Rates bei den Beratungen über den Haushalt für das aktuelle Jahr zu erinnern. Aus Sicht des Rates ist es wichtig, dass der EU-Haushaltsplan 2017

  • einen ausreichenden Spielraum unterhalb der Ausgabenobergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für 2014-2020 bietet, damit die EU auf unvorhergesehene Umstände reagieren kann;
  • dem tatsächlichen Bedarf entspricht; damit soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten keine über Gebühr hohen Beiträge an den EU-Haushalt leisten müssen in einer Zeit, in der sie ihre Haushalte konsolidieren müssen;
  • die Vereinbarung über die Finanzierung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen einhält; damit soll der EU ein ausreichender Spielraum zur Deckung eines unvorhergesehenen Mittelbedarfs für Forschung und andere Investitionen in die Zukunft bleiben;
  • die Zusage der EU-Organe, ihren Personalbestand bis 2017 um 5 % abzubauen, widerspiegelt; dies soll zeigen, dass die EU ihre Versprechen hält, und damit die Glaubwürdigkeit der EU untermauern.
Hintergrundinformationen

Die Kommission hat in ihrem Haushaltsplanentwurf für 2017 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 157,66 Mrd. € und Mittel für Zahlungen in Höhe von insgesamt 134,90 Mrd. € vorgeschlagen.

Im Standpunkt des Rates vom 12. September 2016 sind 156,38 Mrd. € an Verpflichtungen und 133,79 Mrd. € an Zahlungen vorgesehen.

Das Parlament beantragt eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen auf insgesamt 162,42 Mrd. € und der Mittel für Zahlungen auf insgesamt 138,03 Mrd. €. Damit würden die Mittel für Zahlungen die MFR-Obergrenzen um mindestens 3,26 Mrd. € überschreiten.

Was den Personalbestand anbelangt, so werden nach der Methode, die von der Kommission unterschiedslos auf alle Institutionen angewandt wird, die Planstellen zwischen 2013 und 2017 beim Rat und bei der Kommission um 5,0 % abgebaut; im Gegensatz dazu hat sich das Parlament mit seinem Standpunkt vom 26. Oktober weiter von der Verwirklichung des vereinbarten Ziels entfernt, indem es die Kürzung seines Personalbestands auf 2,3 % begrenzt.

Die nächsten Schritte

Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses wird am 16. November stattfinden. Am gleichen Tag wird auch der Rat "Wirtschaft und Finanzen" (Haushalt) tagen, um dem Vorsitz Leitlinien für die Gespräche mit dem Parlament an die Hand zu geben. Wird bis zum Ende der Vermittlungsfrist am 17. November keine Einigung erzielt, so muss die Kommission einen neuen Haushaltsplanentwurf für 2017 vorlegen. Wird bis Anfang 2017 kein Haushalt angenommen, so kann nur ein Zwölftel der im Haushaltsplan 2016 vorgesehenen Mittel oder der von der Kommission vorgeschlagenen Beträge für 2017, je nachdem, welcher Wert kleiner ist, jeden Monat verwendet werden.

Categories: Europäische Union

Wirtschaftswachstum und Investitionen standen im Mittelpunkt der jährlichen ECOFIN-EFTA-Tagung

Wed, 09/11/2016 - 15:00

Die Wirtschafts- und Finanzminister der EFTA und der EU hielten ihre jährliche Tagung ab, um über wirtschaftliche, finanzpolitische und politische Fragen von gemeinsamem Interesse zu sprechen. Angesichts der moderaten wirtschaftlichen Erholung in Europa stand die geeignete Strategie zur Stärkung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung im Mittelpunkt der Gespräche, wobei der Schwerpunkt auf der Ankurbelung der verhaltenen Investitionen auf dem gesamten Kontinent lag.


"Wir haben mit unseren Partnern aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz einen sehr nützlichen Meinungsaustausch über die derzeitige wirtschaftliche Lage und das Investitionsumfeld in Europa geführt. Im Rahmen unserer Bemühungen um eine Ankurbelung von Wirtschaftswachstum und Investitionstätigkeit in Europa – sowohl von privater als auch von öffentlicher Seite – ist eine reibungslose Zusammenarbeit für beide Seiten von größter Bedeutung."

Peter Kažimír, slowakischer Finanzminister und Präsident des Rates

Zwar wurde festgestellt, dass die Investitionen der EFTA-Länder fast wieder das Niveau der Zeit vor der Krise erreicht haben, doch erkannten alle Parteien an, welche Bedeutung Strategien zur Steigerung des Investitionsniveaus in Europa haben. In diesem Bereich wurden Strukturreformen zur Steigerung von Produktivität und Beseitigung von Investitionshemmnissen, eine solide Haushaltsordnung, durch die Ersparnisse in Investitionsprojekte fließen, und die Vollendung des Binnenmarkts von den Ministern besonders herausgestellt. Der Investitionsplan der EU für Europa wurde als wichtige Triebfeder für solche politischen Maßnahmen angesehen.

Die Minister erkannten zudem an, in welch hohem Maße die Volkswirtschaften der EU- und der EFTA-Länder voneinander abhängen. Ein wirtschaftlicher Abschwung in einer der Ländergruppen kann zu einem direkten Dominoeffekt in anderen Teilen Europas führen. Die EU und die EFTA betrachten einander deshalb nicht als "Drittländer", sondern als Nachbarn mit den gleichen wichtigen wirtschaftlichen Herausforderungen und Prioritäten. Der Brexit verleiht dieser Agenda noch mehr Dynamik.

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EU-Haushalt 2016: Rat stimmt Schwerpunktsetzung bei den Ausgaben zu

Wed, 09/11/2016 - 12:20

Am 8. November 2016 billigte der Rat zwei Vorschläge der Kommission, mit denen der EU-Haushaltsplan 2016 mit den derzeitigen Prioritäten der EU und dem tatsächlichen Bedarf in Einklang gebracht werden sollen.

Die Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne sehen insbesondere zusätzliche Ressourcen für die Bewältigung der Migrationskrise und die Verbesserung der Sicherheit vor. Sie führen jedoch zu einer deutlichen Verringerung der Höhe der Mittel für Zahlungen im diesjährigen Haushaltsplan. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einige Programme für den Zeitraum 2014-2020, insbesondere für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, noch nicht in vollem Umfang angelaufen sind und daher 2016 weniger Mittel für Zahlungen als erwartet in Anspruch nehmen.

Geringerer Zahlungsbedarf – mehr Mittel für Migration

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 für 2016  reduziert die Höhe der Mittel für Zahlungen im diesjährigen Haushaltsplan um 7,3 Mrd. € auf 136,6 Mrd. €. Dies spiegelt die jüngsten Bedarfsschätzungen wider, insbesondere im Bereich des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts.

Gleichzeitig sieht der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 für 2016 eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Migrationskrise vor. Dies umfasst unter anderem Folgendes:

  • 50 Mio. € an Mitteln für Verpflichtungen sowie 10 Mio. € an Mitteln für Zahlungen zur Unterstützung von Griechenland und anderen Mitgliedstaaten, um die humanitären Bedürfnisse der Flüchtlinge zu erfüllen
  • 130 Mio. € an Mitteln für Verpflichtungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds zur Unterstützung öffentlicher Dienstleistungen, NRO und humanitärer Hilfsorganisationen bei der Unterbringung von Asylbewerbern und der Bereitstellung von Sprachkursen für Migranten
  • 70 Mio. € an Mitteln für Verpflichtungen für den Fonds für die innere Sicherheit zur Unterstützung der nationalen Behörden bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und des Terrorismus und zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit in der EU.

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 gewährleistet eine schnellere Mobilisierung von 73,9 Mio. € an Mitteln für Verpflichtungen für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, der darauf abzielt, die derzeitige Investitionslücke in der EU zu schließen.

Der Rat billigte ferner den Vorschlag der Kommission, die Einnahmenverluste in diesem Jahr, die aus der Abwertung des Britischen Pfunds entstehen, mit Einnahmen aus Geldbußen zu kompensieren. Für den Fall, dass die Wechselkursverluste die Einnahmen aus Geldbußen übersteigen, wird die Kommission geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, z. B. die Inanspruchnahme des Haushaltsüberschusses 2016. Wechselkursverluste und ‑gewinne sind gewöhnliche Merkmale der bestehenden Haushaltsregelungen.

Neue Vorschriften für EU-Eigenmittel

Mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 für 2016 werden die Auswirkungen der rückwirkenden Anwendung des neuen Eigenmittelbeschlusses ab dem 1. Januar 2014 in den EU-Haushaltsplan für 2016 einbezogen. Dies ergibt sich aus dem Abschluss des Ratifizierungsverfahrens durch alle Mitgliedstaaten und dem Inkrafttreten des Beschlusses am 1. Oktober 2016. Mit dem vorliegenden Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans ändern sich die Anteile der einzelnen Mitgliedstaaten an der Finanzierung des EU-Haushaltsplans.

Die nächsten Schritte

Nun müssen die beiden Berichtigungshaushaltsplanentwürfe noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden.

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Steuerbehörden erhalten Zugang zu Informationen über wirtschaftliches Eigentum

Wed, 09/11/2016 - 11:40

Der Rat hat am 8. November 2016 Einigung über einen Vorschlag erzielt, wonach Steuerbehörden Zugang zu Informationen gewährt wird, die von für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden gehalten werden.

Die Richtlinie wird die Mitgliedstaaten verpflichten, den Zugang zu Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von Unternehmen zu ermöglichen. Sie wird ab dem 1. Januar 2018 gelten.

Der Vorschlag ist eine von mehreren Maßnahmen, die die Kommission im Juli 2016 als Reaktion auf die Enthüllungen der "Panama Papers" vom April 2016 vorgelegt hat.


Herausforderungen

Die EU hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung der Steuertransparenz und der Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten erzielt. Durch jüngste Änderungen an den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche wird zudem den Verknüpfungen zwischen Geldwäsche und Steuerhinterziehung sowie den Herausforderungen bei der Prävention Rechnung getragen.

Durch an die Medien durchgesickerte Informationen wie die "Panama Papers", die die Geheimhaltung in großem Maßstab von Offshore-Geldern zutage brachten, wurden Bereiche hervorgehoben, in denen noch weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Der Transparenzrahmen muss sowohl auf EU-Ebene als auch auf internationaler Ebene weiter verstärkt werden.

Automatischer Informationsaustausch

Die Steuerbehörden benötigen insbesondere einen umfassenderen Zugang zu Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von zwischengeschalteten Stellen und andere einschlägige Angaben zu den Kundensorgfaltspflichten. Die Richtlinie wird es ihnen ermöglichen, im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Vorschriften über den automatischen Austausch von Steuerinformationen Zugang zu diesen Angaben zu erhalten.

Handelt es sich beim Inhaber eines Finanzkontos um eine zwischengeschaltete Struktur, so sind die Finanzinstitute durch die Richtlinie 2014/107/EU verpflichtet, diese Stelle zu überprüfen und den wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Für die Anwendung dieser Bestimmung sind Informationen erforderlich, die von den für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden gemäß der Richtlinie 2015/849/EU gehalten werden.

Der Zugang zu diesen Informationen wird gewährleisten, dass die Steuerbehörden besser in der Lage sind, ihren Überwachungspflichten nachzukommen. Dies wird zur Prävention von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug beitragen.

Weiteres Vorgehen

Auf einer Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" wurde Einigung über den Vorschlag erzielt, ohne dass eine Aussprache stattfand. Der Rat wird die Richtlinie annehmen, nachdem das Europäische Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat.

Die Richtlinie erfordert ein einstimmiges Votum im Rat nach Anhörung des Parlaments. (Rechtsgrundlage: Artikel 113 und 115 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.)

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Russland: EU nimmt sechs Mitglieder der Staatsduma von der Krim in die Sanktionsliste wegen Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine auf

Tue, 08/11/2016 - 15:01

Die EU hat sechs Mitglieder der Staatsduma der Russischen Föderation, die in der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim und in der Stadt Sewastopol gewählt wurden, in die Liste der Personen aufgenommen, die restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, unterliegen.

Die Russische Föderation hatte am 18. September 2016 Wahlen für die Staatsduma unter anderem auf der rechtswidrig annektierten Krim und in Sewastopol abgehalten. Die EU hat die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation nicht anerkannt und erkennt daher auch die Durchführung von Wahlen auf der Halbinsel Krim nicht an.

Im Einklang mit ihrer Politik der Nichtanerkennung ist die EU der Ansicht, dass die Personen, die bei der Wahl auf der Krim zu Abgeordneten der Staatsduma gewählt wurden, Sanktionen unterworfen werden sollten. Daher nahm der Rat die folgenden sechs Personen in die Liste der Personen auf, die Sanktionen unterliegen: Ruslan Ismailovich Balbek, Konstantin Mikhailovich Bakharev, Dmitry Anatolievich Belik, Andrei Dmitrievich Kozenko, Svetlana Borisovna Savchenko und Pavel Valentinovich Shperov.

Diese Sanktionen bestehen aus einem Einfrieren der Vermögenswerte und einem Reiseverbot und betreffen nun insgesamt 152 Personen und 37 Organisationen. Die Maßnahmen wurden im März 2014 eingeführt und zuletzt im September 2016 bis zum 15. März 2017 verlängert.

Die betreffenden Rechtsakte einschließlich der Namen der Personen und der Begründung für ihre Aufnahme in die Liste finden sich im Amtsblatt der EU vom 9. November 2016.


Die EU hat als Reaktion auf die Krise in der Ukraine mehrere Maßnahmen erlassen, unter anderem

  • auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft abzielende Wirtschaftssanktionen, die derzeit bis zum 31. Januar 2017 gelten;
  • restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols, die auf das Gebiet der Krim und Sewastopols beschränkt sind und derzeit bis zum 23. Juni 2017 gelten.
Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 07/11/2016 - 09:40

Montag, 7. November 2016
14.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Euro-Gruppe, Jeroen Dijsselbloem

Dienstag, 8. November 2016
15.00 Uhr Treffen mit dem Vorsitzenden des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina, Bakir Izetbegović (Fototermin)
16.30 Uhr Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter

Donnerstag, 10. November 2016
10.30 Uhr Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter
13.45 Uhr Treffen mit dem finnischen Präsidenten, Sauli Niinistö (Fototermin)

Categories: Europäische Union

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