European governments and EU institutions need to be onalert, and should consider publicly addressing the possibility of a terroristattack using chemical, biological, radiological or even nuclear materials. TheEU institutions have devoted considerable efforts to preventing a CBRN attackon European soil and preparing worst-case scenarios. However, some gaps remain,in particular with regard to information-sharing among Member States.
Erneuerbare Energien, Aufforstungen, Klimaversicherungen: Mit mehreren neuen Investitionsprojekten will die Bundesregierung Entwicklungsländer im Kampf gegen den Klimawandel unterstützen. Woher das Geld dafür kommen soll, ist aber noch nicht klar.
Es könnte sich als riskantes Geschäft herausstellen, aber die tschechischen Kaufinteressenten für Vattenfalls Braunkohlegeschäft setzen auf die Zukunft des fossilen Energieträgers. EurActiv Tschechien berichtet.
Hiermit möchte ich Sie über den aktuellen Stand in Bezug auf das britische Referendum über den Verbleib in bzw. den Austritt aus der EU informieren, bevor wir diese Frage auf der Dezembertagung des Europäischen Rates erörtern.
Im November hat Premierminister Cameron vier Bereiche genannt, in denen er Reformen anstrebt, um den Bedenken der britischen Bevölkerung gegen eine Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union Rechnung zu tragen. Auf dieser Grundlage haben wir in enger Zusammenarbeit mit der Kommission auf Sherpa-Ebene ausführliche bilaterale Konsultationen mit allen Mitgliedstaaten geführt. Wir haben auch mit Vertretern des Europäischen Parlaments gesprochen.
Dies ist eindeutig eine umfangreiche und weitreichende Agenda. Bei den Konsultationen hat sich gezeigt, dass die Punkte, die der britische Premierminister genannt hat, schwierig sind. Gleichzeitig aber sind alle Seiten fest entschlossen, Lösungen zu finden, die dem britischen Anliegen entsprechen und der Europäischen Union insgesamt zugute kommen.
Wir haben uns die von Premierminister Cameron genannten vier "Körbe" angeschaut. Lassen Sie mich kurz darlegen, wo wir meiner Einschätzung nach diesbezüglich stehen.
1. Was die Beziehungen zwischen den Euro- und den Nicht-Euro-Staaten anbelangt, könnten wir nach einer Einigung suchen, etwa in Gestalt eines Bündels von Grundsätzen, die sicherstellen, dass sich das Euro-Währungsgebiet weiterentwickeln kann und effizient ist, ohne dass Mitgliedstaaten diskriminiert werden, die dem Euro-Währungsgebiet noch nicht angehören oder in einigen Fällen nie angehören werden. Wir prüfen auch, ob ein Mechanismus eingeführt werden kann, der diese Grundsätze untermauert, indem er den nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten die Gelegenheit bietet, Bedenken zu äußern und gehört zu werden, wenn sie den Eindruck haben, dass die Grundsätze nicht befolgt werden, wobei sich daraus kein Vetorecht entwickeln darf.
2. Was die Wettbewerbsfähigkeit anbelangt, so gibt es einen sehr starken Willen, die Verwirklichung dieses Ziels voranzubringen und das Potenzial des Binnenmarktes in jeder Hinsicht voll auszuschöpfen. Alle sind sich darin einig, dass weiter an einer besseren Rechtsetzung gearbeitet und die Belastung der Unternehmen verringert, gleichzeitig aber an den hohen Standards festgehalten werden muss. Auch der Beitrag des Handels zum Wachstum ist in dieser Hinsicht sehr wichtig, insbesondere die Handelsabkommen mit den wachstumsstarken Regionen der Welt.
3. Der dritte Korb betrifft die Souveränität. Es besteht weitgehendes Einvernehmen darüber, dass das Konzept einer "immer engeren Union der Völker Europas" verschiedene Integrationspfade für verschiedene Länder zulässt. Wer die Integration vertiefen möchte, kann dies tun; er achtet aber den Wunsch derer, die keine weitere Vertiefung mehr wollen. Außerdem herrscht weitgehend Übereinstimmung hinsichtlich der Bedeutung der Rolle der nationalen Parlamente in der Union, und es wird großer Nachdruck auf das Subsidiaritätsprinzip gelegt.
4. Am heikelsten ist der vierte Korb betreffend Sozialleistungen und Freizügigkeit; über ihn müssen wir auf unserer Tagung im Dezember eine substanzielle politische Aussprache führen. Wir sehen zwar gute Aussichten dafür, dass wir uns auf Wege für die Missbrauchsbekämpfung und möglicherweise auf einige Reformen für den Export von Leistungen für Kinder einigen werden, aber es gibt gegenwärtig keinen Konsens über die Forderung, dass Menschen, die aus der EU nach Großbritannien kommen, dort vier Jahre lang leben und Beiträge zahlen müssen, bevor sie Vergünstigungen für Erwerbstätige oder Sozialwohnungen erhalten können. Das ist sicherlich eine Frage, zu der uns der britische Premierminister mehr sagen muss und über die wir eine offene Aussprache miteinander führen müssen, bevor wir weiter vorangehen.
Alles in allem haben wir nach meiner Einschätzung bisher gute Fortschritte erzielt. Wir brauchen noch etwas mehr Zeit, um einen präzisen Text zu all diesen Fragen abzufassen und die genaue Rechtsform der endgültigen Vereinbarung zu bestimmen. Außerdem müssen wir die beträchtlichen politischen Differenzen ausräumen, die wir nach wie vor in der Frage der Sozialleistungen und der Freizügigkeit haben. Auf der Dezembertagung des Europäischen Rates sollten alle politischen Dilemmas im Zusammenhang mit diesem Prozess erörtert werden. Wir sollten auf der Grundlage einer substanziellen politischen Aussprache imstande sein, einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten, der im Februar endgültig angenommen werden soll.
Abschließend möchte ich einige politische Bemerkungen vorbringen. Alle Beteiligten müssen ihren Teil der Verantwortung tragen. Ich werde als aufrichtiger Vermittler fungieren, aber alle Mitgliedstaaten und die Institutionen müssen Kompromissbereitschaft an den Tag legen, damit dieser Prozess ein Erfolg wird. Unser Ziel ist es, Lösungen zu finden, die den Erwartungen des britischen Premierministers entsprechen und zugleich die Fundamente festigen, auf denen sich die EU gründet. Unsicherheit über die Zukunft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union ist ein Faktor der Destabilisierung. Wir müssen daher einen Weg finden, um so schnell wie möglich eine Antwort auf die britischen Bedenken zu geben.
In Zeiten, in denen Geopolitik in Europa wieder aktuell ist, müssen wir geeint und stark sein. Dies liegt in unserem gemeinsamen Interesse und im Interesse eines jeden einzelnen Mitgliedstaats der EU. Das Vereinigte Königreich hat eine konstruktive und wichtige Rolle bei der Entwicklung der Europäischen Union gespielt, und ich bin sicher, dass es das auch in Zukunft tun wird.
Wien beklagt die Mängel des sogenannten Dublin-Systems in der Flüchtlingskrise. Beim Justizministertreffen in Brüssel forderte Österreichs Justizminister Wolfgang Brandstetter ein einheitliches, verschärftes Asylrecht.
Die globale Erderwärmung ist verantwortlich für den Ausbruch neuer und wiederkehrender Tierkrankheiten, warnt die europäische Tiergesundheitsindustrie. EurActiv Brüssel berichtet.
Das deutliche Nein der Dänen bei der Volksabstimmung am vergangenen Donnerstag ist eine Absage an eine engere europäische Zusammenarbeit, mit der Dänemark zurück in die Rolle des Sonderlings fällt, meint Tobias Etzold.
Die Verhandlungen über eine Börsensteuer sind laut EU-Diplomaten ohne Durchbruch verlaufen. Während die EU-Finanzmister nun weiter diskutieren wollen, warnen Wirtschaftsvertreter, viele Geschäfte könnten dadurch in andere Länder abwandern.
Ein neues Gesetz der EU-Kommssion soll den Schutz im digitalen Raum verbessern. Melden Internetkonzerne wie Google und Amazon Hackerangriffe auf ihre Systeme nicht, drohen ihnen künftig Strafen.
Der Verordnungsentwurf wird nun die übliche Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen durchlaufen, bevor der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung förmlich festlegt.
Anschließend wird er dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung in zweiter Lesung vorgelegt.
Der Rat und die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben Schlussfolgerungen zur Staatenlosigkeit angenommen.
Jean Asselborn, luxemburgischer Minister für Immigration und Asyl und Präsident des Rates, sagte dazu: "Wir haben uns heute vorgenommen, gemeinsam für staatenlose Menschen einzutreten: diejenigen, die keine Rechte haben, die an keinem politischen System teilnehmen können und die keinerlei Zugang zu Sozialleistungen haben. Das UNHCR hat eine Kampagne zur Beseitigung der Staatenlosigkeit eingeleitet, und wir werden in vollem Umfang unseren Beitrag dazu leisten. Wir müssen unsere Bemühungen in einer EU, die zu ihren Werten steht und den Schwächsten Schutz bietet, bündeln."
Unter Hinweis darauf, dass das Recht auf eine Staatsangehörigkeit ein in Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anerkanntes Grundrecht und eines der Grundprinzipien des Europäisches Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit von 1997 ist,
unter Hinweis darauf, dass das Recht auf den Erwerb einer Staatsangehörigkeit in mehreren internationalen Menschenrechtsinstrumenten wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und dem Kinderrechtsübereinkommen bestätigt wird,
in Anbetracht der Tatsache, dass Staatenlose ihr Recht auf eine Staatsangehörigkeit nicht wahrnehmen können, und der Bedeutung des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 und des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961,
eingedenk der Zusage der EU vom September 2012, dass alle EU-Mitgliedstaaten dem Übereinkommen von 1954 beitreten und den Beitritt zum Übereinkommen von 1961 in Erwägung ziehen werden,
unter Hinweis darauf, dass nach Artikel 67 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Staatenlose bei der Entwicklung und Durchführung einer gemeinsamen Politik in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Kontrollen an den Außengrenzen den Drittstaatsangehörigen gleichgestellt werden,
unter Hinweis darauf, dass im Gesamtansatz für Migration und Mobilität von 2005 auf Staatenlose als besonders schutzbedürftige Gruppe Bezug genommen und erklärt wird, dass die EU Nicht-EU-Länder ermutigen sollte, sich mit der Problematik der Staatenlosen auseinanderzusetzen und etwas gegen die Staatenlosigkeit zu unternehmen,
eingedenk des Strategischen Rahmens der EU für Menschenrechte und Demokratie von 2012 und ihres in der Folge angenommenen Aktionsplans, in dem die Ausarbeitung eines gemeinsamen Rahmens vorgeschlagen wird, um Fragen im Zusammenhang mit der Staatenlosigkeit gegenüber Drittstaaten zur Sprache zu bringen,
eingedenk des Aktionsplans der Europäischen Union für Menschenrechte und Demokratie (2015-2019), dem zufolge die EU sich weiter mit der Frage der Staatenlosigkeit im Rahmen der Beziehungen zu den als prioritär eingestuften Ländern befassen und gezielte Anstrengungen unternehmen wird, um zu verhindern, dass infolge von Konflikten, Vertreibung und dem Zerfall von Staaten staatenlose Bevölkerungsgruppen entstehen,
unter Hinweis darauf, dass der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2014-2020 zur Finanzierung von Maßnahmen für Staatenlose, insbesondere für ihre Integration in die Aufnahmegemeinschaften, herangezogen werden kann;
unter Hinweis darauf, dass es nach Schätzungen des UNHCR weltweit mindestens 10 Millionen Staatenlose gibt,
unter Hinweis darauf, dass Staatenlose häufig von der Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leben in ihrem Aufnahmeland oder in ihrem Geburtsland ausgeschlossen sind:
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN
sind sich bewusst, dass der Erwerb der Staatsangehörigkeit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und es gemäß dem Völkerrecht Sache der Mitgliedstaaten ist, unter gebührender Beachtung des Unionsrechts die Bedingungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit festzulegen;
begrüßen gleichwohl die zehnjährige Kampagne des UNHCR zur Beseitigung der Staatenlosigkeit bis 2024;
erkennen an, wie wichtig es ist, Staatenlose zu ermitteln und besser zu schützen, damit sie die wichtigsten Grundrechte wahrnehmen können und die Gefahr der Diskriminierung oder Ungleichbehandlung verringert wird;
nehmen Kenntnis von den derzeitigen Verfahren zur Bestimmung der Staatenlosigkeit in einigen Mitgliedstaaten sowie von den nationalen Regelungen zum Schutz von Staatenlosen;
erkennen an, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten untereinander bewährte Vorgehensweisen in Bezug auf die Erhebung zuverlässiger Daten über Staatenlose sowie die Verfahren zur Bestimmung der Staatenlosigkeit austauschen;
ersuchen die Kommission, einen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten über bewährte Vorgehensweisen einzuleiten, wobei das Europäische Migrationsnetzwerk als Plattform genutzt werden sollte;
ersuchen die nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten, sich aktiv an dieser Plattform zu beteiligen und alle sachdienlichen Informationen bereitzustellen, damit sie sich im Hinblick auf das Ziel, die Anzahl der Staatenlosen zu verringern, Staatenlose besser zu schützen und die Diskriminierungsgefahr zu verringern, als nützliches Instrument erweist.
Am 4. Dezember 2015 hat der Rat die zuvor mit dem Europäischen Parlament ausgehandelte Kompromissfassung der vorgeschlagenen Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR) zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität gebilligt.
"Der heute erzielte Kompromiss wird die EU in die Lage versetzen, ein wirksames PNR-System einzurichten, bei dem die Grundrechte und Grundfreiheiten uneingeschränkt gewahrt werden", erklärte Etienne Schneider, luxemburgischer Vizepremierminister, Minister für innere Sicherheit und Präsident des Rates.
Mit der Richtlinie soll die Übermittlung von PNR-Daten zu internationalen Flügen von Fluggesellschaften an die Mitgliedstaaten sowie die Verarbeitung dieser Daten durch die zuständigen Behörden geregelt werden. Nach der Richtlinie dürfen PNR-Daten ausschließlich zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität verarbeitet werden.
Nach der neuen Richtlinie werden die Fluggesellschaften verpflichtet sein, den Behörden der Mitgliedstaaten bei Flügen in die EU oder aus der EU PNR-Daten zu übermitteln. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, aber nicht verpflichtet sein, PNR-Daten für ausgewählte innereuropäische Flüge zu erfassen. Jeder Mitgliedstaat wird verpflichtet sein, eine sogenannte "PNR-Zentralstelle" einzurichten, die die PNR-Daten von den Fluggesellschaften erhalten wird.
Mit den neuen Vorschriften wird eine EU-Norm für die Verwendung dieser Daten eingeführt; sie enthalten Bestimmungen über
PNR-Daten werden bereits heute in den Buchungssystemen der Fluggesellschaften gespeichert. Sie betreffen die Angaben, die Fluggäste den Fluggesellschaften bei der Buchung eines Fluges und beim Check-In eines Fluges zur Verfügung stellen. Die PNR-Daten umfassen den Namen, das Reisedatum, die Reiseroute, Flugscheininformationen, Kontaktangaben, Angaben zum Reisebüro, bei dem der Flug gebucht wurde, die Zahlungsart, die Sitznummer und Angaben zum Gepäck.
Die Verwendung dieser Daten durch die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen ist nichts Neues: In mehreren Mitgliedstaaten werden bereits die PNR-Daten für Strafverfolgungszwecke genutzt, und zwar auf der Grundlage von entweder spezifischen Rechtsvorschriften oder allgemeinen rechtlichen Befugnissen. Die Erhebung und Nutzung von PNR-Daten waren bisher schon von wesentlicher Bedeutung bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, wie z.B. Drogen-, Menschen- oder Kinderhandel. Dennoch gibt es bislang keine gemeinsame Regelung für die gesamte EU.
Das Vereinigte Königreich und Irland haben ihre Beteiligung an dieser Richtlinie erklärt. Dänemark wird sich nicht beteiligen.
Die nächsten SchritteDer Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich in Kürze über die Richtlinie abstimmen.
Die Richtlinie wird dann – nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen – dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Annahme vorgelegt.
Nach der Annahme haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.