Der Rat hat Schlussfolgerungen zu folgenden Themen angenommen:
In den Schlussfolgerungen bekräftigt der Rat, dass er den Erweiterungsprozess und die europäische Perspektive der westlichen Balkanstaaten unterstützt.
Der Assoziationsrat EU-Ukraine hat am Montag, den 7. Dezember 2015 in Brüssel seine zweite Tagung abgehalten.
Der Assoziationsrat zog dabei eine Bilanz der Entwicklungen in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine seit der ersten Tagung des Assoziationsrates vom Dezember 2014 und begrüßte die seitdem erreichten beträchtlichen Fortschritte. Beide Seiten hoben die Bedeutung, die sie der Partnerschaft beimessen, hervor und bekräftigten ihr anhaltendes Engagement für eine Vertiefung der politischen Assoziierung und der wirtschaftlichen Integration der Ukraine mit der EU auf Grundlage der Achtung der gemeinsamen Werte und ihrer wirksamen Förderung.
Der Assoziationsrat begrüßte die Ratifizierung des Assoziierungsabkommens durch eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten und erklärte, dass er seinem vollständigen Inkrafttreten erwartungsvoll entgegensieht.
Die Ukraine und die EU werden ab 1. Januar 2016 den Teil des Assoziierungsabkommens über die vertiefte und umfassende Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Area – DCFTA) vorläufig anwenden. Die Ukraine und die EU einigten sich darauf, dass die uneingeschränkte Einhaltung der im Zusammenhang mit der DCFTA gegebenen Zusagen sichergestellt werden muss – unter anderem durch eine weitere Verstärkung der Vorbereitungsbemühungen seitens der Ukraine. Der Assoziationsrat zog ferner eine Bilanz der trilateralen Gespräche über die Umsetzung der DCFTA. Die EU und die Ukraine bekräftigten ihre Bereitschaft, Gespräche auf Minister- und Expertenebene unter Anwendung der durch die DCFTA ermöglichten Flexibilität weiterzuführen. Beide betonten, dass bei sämtlichen Lösungsansätzen die entsprechenden WTO-Bestimmungen und ‑Verpflichtungen eingehalten werden müssen.
Die EU begrüßte die erheblichen Fortschritte, die bei der Umsetzung der Reformen in diesem Jahr erreicht wurden, insbesondere die Arbeitsaufnahme der Nationalen Behörde für Korruptionsbekämpfung und der neuen nationalen Polizei, den Abschluss des Auswahlverfahrens für den Staatsanwalt zur Korruptionsbekämpfung, die Annahme der Verfassungsänderungen zur Dezentralisierung in erster Lesung durch die Werchowna Rada und die Annahme des Gesetzes über den Erdgasmarkt, das den ukrainischen Gassektor in Einklang mit dem Dritten Energiepaket bringen soll.
Die EU begrüßte das starke politische Engagement der ukrainischen Behörden, den Reformprozess trotz der Herausforderungen, denen sich das Land – insbesondere durch den Konflikt im Osten der Ukraine – ausgesetzt sieht, vorwärts zu bringen.
Der Assoziationsrat erkannte die Bedeutung einer umgehenden und gründlichen Anwendung und Durchsetzung der neuen politischen Maßnahmen und neuen Rechtsrahmen sowie kurzfristig einer weiteren Beschleunigung der politischen und wirtschaftlichen Reformen in den folgenden Bereichen an:
Der Assoziationsrat stellte fest, dass die Reformen in erster Linie im Interesse des ukrainischen Volkes durchgeführt werden müssen.
Die EU bekräftigte ihr entschiedenes Eintreten für eine politische und friedliche Lösung des Konflikts im Osten der Ukraine auf der Grundlage der Achtung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine, unter anderem durch die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen durch alle Beteiligten. In diesem Zusammenhang billigte der Assoziationsrat alle diplomatischen Bemühungen im Rahmen des Normandie-Formats und der trilateralen Kontaktgruppe und wies darauf hin, dass die Dauer der von der EU ergriffenen wirtschaftlichen restriktiven Maßnahmen gegen die Russische Föderation an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen gekoppelt ist. Darüber hinaus brachte der Assoziationsrat seine Besorgnis über die zunehmende Anzahl und Schwere der Verletzungen des Waffenstillstands zum Ausdruck und betonte, dass im Zusammenhang mit dem Konflikt im Osten der Ukraine alle Geiseln und widerrechtlich inhaftierten Personen – einschließlich Nadija Sawtschenko – entsprechend den Minsker Vereinbarungen freigelassen werden sollten.
Der Assoziationsrat hob hervor, dass die durch den Konflikt entstandene humanitäre Situation weiterhin angegangen werden muss und ermutigte die Ukraine, die Lieferung humanitärer Hilfe in die vom Konflikt betroffenen Gebiete zu ermöglichen sowie die Rechte und längerfristigen Bedürfnisse der Binnenvertriebenen umfassend anzugehen. Die EU äußerte die Bereitschaft, ihre Unterstützung bei den Minenräumarbeiten in der östlichen Ukraine zu verstärken.
Der Assoziationsrat äußerte seine Besorgnis über die Verschlechterung der Menschenrechtslage auf der Halbinsel Krim, unter anderem für die Gemeinschaft der Krim-Tataren, und forderte einen uneingeschränkten, freien und ungehinderten Zugang zur Autonomen Republik Krim und zur Stadt Sewastopol für internationale Menschenrechtsakteure. Die EU wiederholte ihre Forderung nach einer sofortigen Freilassung von Oleh Senzow und Olexander Koltschenko sowie deren sichere Rückkehr in die Ukraine. Die EU wies darauf hin, dass sie die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation nicht anerkennt und weiterhin verurteilt.
Die Ukraine und die EU zogen eine Zwischenbilanz der Fortschritte, die im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten erreicht wurden, und stimmte zu, dass weitere fortwährende Bemühungen notwendig sind. Die EU begrüßte die insgesamt gute Durchführung der Lokalwahlen vom 25. Oktober 2015, die Fortschritte bezüglich der Achtung demokratischer Prinzipien zeigten.
Der Assoziationsrat begrüßte die Fortschritte, die die Ukraine bisher im Hinblick auf eine Visaliberalisierung erreicht hat. Beide Seiten erwarteten mit Interesse den nächsten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung, der noch in diesem Monat veröffentlicht wird.
Der Assoziationsrat begrüßte die ersten Anzeichen einer wirtschaftlichen Stabilisierung in der Ukraine und rief zu einer kontinuierlichen Umsetzung einer soliden Wirtschafts- und Finanzpolitik auf.
Der Assoziationsrat würdigte die bedeutende finanzielle Unterstützung von über 7 Mrd. €, die seit 2014 durch die EU und die europäischen Finanzierungsinstitutionen bereitgestellt wurde. Er hob hervor, dass diese finanzielle Unterstützung der Ukraine hilft, ihre Wirtschaft zu stabilisieren, sie entsprechend internationalen Standards zu reformieren und schrittweise die Existenzgrundlagen ihrer Bürger zu verbessern.
Der Assoziationsrat begrüßte die Annahme am 2. Dezember 2015 eines neuen EU-Programms zur Unterstützung der Dezentralisierung im Wert von 97 Mio. € (90 Mio. € aus dem EU-Haushalt, 6 Mio. € aus Deutschland und 1 Mio. € aus Polen) sowie die komplementäre Unterstützung unter dem Stabilitäts- und Friedensinstrument zur Wiederherstellung eines funktionierenden Staatswesens und zur Friedenskonsolidierung im östlichen Teil der Ukraine im Wert von 10 Mio. €.
Der Assoziationsrat begrüßte darüber hinaus die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Europäischen Verteidigungsagentur und dem Verteidigungsministerium der Ukraine durch die Hohe Vertreterin Federica Mogherini in ihrer Eigenschaft als Leiterin der Europäischen Verteidigungsagentur und dem Verteidigungsminister der Ukraine Stepan Poltorak am heutigen Tage.
Beide Seiten erklärten, dass sie der praktischen Umsetzung des erweiterten Mandats für die Beratende Mission der EU für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors (EUAM Ukraine) erwartungsvoll entgegensehen; damit wird darauf abgezielt, besser auf die Bedürfnisse der Ukraine bei ihren Bemühungen für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors des Landes unter Berücksichtigung der derzeitigen Sicherheitsbedrohungen einzugehen. Der Assoziationsrat nahm auch die jüngste Verlängerung der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in Moldau und der Ukraine (EUBAM) um zwei Jahre zur Kenntnis, sowie die Unterzeichnung des Übereinkommens, mit dem das Mandat der Mission bezüglich der grenz- und zollbezogenen Aspekte der Assoziierungsabkommen und die Umsetzung der DCFTA gestärkt wird.
Als zusätzlichen Beweis für die Vertiefung der Beziehungen begrüßte der Assoziationsrat den Beitritt der Ukraine zum Programm "Kreatives Europa" und die Fortschritte hin zu einem Beitritt der Ukraine zu dem EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) sowie das gemeinsame Ziel, Verhandlungen über die Erbringung von satellitengestützten Ergänzungsdiensten in der Ukraine auf der Grundlage des europäischen Satellitennavigationsprogramms EGNOS zu eröffnen. Beide Seiten beurteilten die Fortschritte in Richtung einer Assoziierung der Ukraine zum Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung 2014-2018, das das EU-Programm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" ergänzt, positiv, so dass eine effektive Assoziierung ab 1. Januar 2016 möglich sein wird.
Der Assoziationsrat begrüßte die in diesem Jahr eingeleiteten Reformen im Energiesektor – insbesondere im Gassektor – und hob die Notwendigkeit hervor, den rechtlichen Rahmen für die Energieregulierung und den Strommarkt zu vollenden. Beide Seiten erklärten ihre Bereitschaft, weiterhin bei der Energieeffizienz, bei der Modernisierung und dem Betrieb des ukrainischen Gastransportsystems sowie bei der Speicherung und bei der Sicherstellung der Gasversorgung zwischen der Ukraine und der EU zusammenzuarbeiten. Die Ukraine und die EU erklärten, dass sie der Aufnahme der Verhandlungen über eine Vereinbarung für eine strategische Energiepartnerschaft erwartungsvoll entgegensehen.
Unter Hinweis auf die auf dem 17. Gipfeltreffen EU-Ukraine und auf dem jüngsten Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Riga eingegangene Verpflichtung, gemäß dem Assoziierungsabkommen das Übereinkommen zwischen der EU und der Ukraine über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Jahr 2015 abzuschließen, wiederholte die EU ihr Eintreten für eine rasche Unterzeichnung des Übereinkommens.
Der Assoziationsrat begrüßte die am 18. November angenommene gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin und der Kommission zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und verpflichtete sich zu ihrer Umsetzung, wobei er die nichtkonfrontative Natur der ENP hervorhob. Dieses Thema wird 2016 Gegenstand weiterer Beratungen sein, während die Arbeit auf der Grundlage der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen fortgeführt wird. Differenzierung und stärkere Eigenverantwortung werden die wesentlichen Merkmale der überarbeiteten ENP sein.
Schließlich betonten die Ukraine und die EU die Bedeutung einer wirksamen strategischen Kommunikation und vereinbarten eine enge Zusammenarbeit zu diesem Zweck, unter anderem durch die neu eingesetzte Task Force der EU für strategische Kommunikation mit Schwerpunkt auf der Östlichen Nachbarschaft und darüber hinaus.
Die Tagung wurde vom ukrainischen Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuk geleitet. Für die Ukraine waren außerdem Vertreter des Außenministeriums, des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel, des Justizministeriums und des Verteidigungsministeriums anwesend. Die EU war durch die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, und den für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen zuständigen Kommissar, Johannes Hahn, vertreten.
Der luxemburgische Vorsitz hat am 15. Dezember 2015 mit Vertretern des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über gemeinsame Regeln für den Schutz der Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen von EU‑Unternehmen erzielt.
"Zur Zeit gibt es in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Systeme und Definitionen, was den Umgang mit und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen anbelangt. Dieses neue Instrument sorgt für Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen für alle europäischen Unternehmen. Zudem wird es für Unternehmen interessanter, Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu entwickeln."
Etienne Schneider, Vizepremierminister und Wirtschaftsminister Luxemburgs.
Die Einigung muss im Rat noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter bestätigt werden.
Der Vizepremierminister und Wirtschaftsminister Luxemburgs, Etienne Schneider, beglückwünschte die EU-Institutionen zu ihrer exzellenten Zusammenarbeit und zum erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen und erklärte: "Zur Zeit gibt es in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Systeme und Definitionen, was den Umgang mit und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen anbelangt. Dieses neue Instrument sorgt für Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen für alle europäischen Unternehmen. Zudem wird es für Unternehmen interessanter, Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu entwickeln."
Die Richtlinie, in der gemeinsame Maßnahmen gegen den rechtswidrigen Erwerb und die rechtswidrige Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen festgelegt sind, soll sicherstellen, dass der Binnenmarkt reibungslos funktioniert.
Sie soll hinsichtlich der rechtswidrigen Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen eine abschreckende Wirkung entfalten, ohne die Grundrechte und Grundfreiheiten oder Allgemeininteressen – wie öffentliche Sicherheit, Verbraucherschutz, Volksgesundheit, Umweltschutz und Mobilität der Arbeitnehmer – zu beschneiden.
Schutz der MedienfreiheitDie Richtlinie sieht einerseits Maßnahmen vor, die die Weitergabe von vertraulichen Informationen verhindern und Geschäftsgeheimnisse schützen sollen, stellt jedoch andererseits sicher, dass investigativer Journalismus weiter ohne neue Einschränkungen möglich ist und auch der Schutz der journalistischen Quellen nicht in Frage gestellt wird.
Sie steht im Einklang mit der EU-Grundrechtecharta, die die Freiheit und Pluralität der Medien schützt.
Mobilität der ArbeitnehmerDie Richtlinie schreibt nicht die Aufnahme von Einschränkungen in die Arbeitsverträge von Arbeitnehmern vor; hier wird weiterhin nationales Recht gelten. Somit können Arbeitnehmer ihre im Zuge ihrer üblichen Tätigkeiten auf ehrliche Weise erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen uneingeschränkt nutzen.
Auch die Autonomie der Sozialpartner und ihr Recht, Kollektivvereinbarungen einzugehen, werden durch die Einführung der neuen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
WhistleblowerFür sogenannte "Whistleblower", d.h. Personen, die in gutem Glauben im allgemeinen öffentlichen Interesse Geschäftsgeheimnisse preisgeben, ist ein ausreichender Schutz vorgesehen. Es ist Sache der zuständigen nationalen Justizbehörden, darüber zu entscheiden, ob die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses zur Aufdeckung eines ordnungswidrigen Verhaltens, einer strafbaren Handlung oder einer illegalen Tätigkeit notwendig war.
Entschädigung des Inhabers des GeschäftsgeheimnissesNach der neuen Regelung müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe vorsehen, die einen zivilrechtlichen Schutz vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen gewährleisten.
Diese müssen angemessen, wirksam und abschreckend sein. Sie dürfen nicht unnötig kompliziert oder kostspielig oder mit unangemessenen Fristsetzungen oder ungerechtfertigten Verzögerungen verbunden sein. Ansprüche verjähren spätestens nach sechs Jahren.
Die Inhaber von Geschäftsgeheimnissen können im Fall einer rechtswidrigen Aneignung von Dokumenten, Gegenständen, Materialien, Stoffen oder elektronischen Dateien, die das Geschäftsgeheimnis enthalten oder aus denen sich das Geschäftsgeheimnis ableiten lässt, Schadensersatz geltend machen.
Erforderlichenfalls wird die Vertraulichkeit der Geschäftsgeheimnisse auch während des Gerichtsverfahrens und danach gewahrt.
Weiteres VorgehenNach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird die Richtlinie dem Europäischen Parlament im nächsten Jahr zur Abstimmung vorgelegt.
Nachdem sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und in Kraft getreten ist, verfügen die Mitgliedstaaten über eine Frist von höchstens zwei Jahren, um die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.
HintergrundinformationenUnternehmen investieren in den Erwerb, die Entwicklung und die Anwendung von Know-how und Informationen. Diese Investition in intellektuelles Kapital wirkt sich auf ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsleistung am Markt und somit auf ihre Erträge und ihre fortlaufende Innovationsbereitschaft aus.
Dieses wertvolle Know-how und diese Geschäftsinformationen, die vertraulich bleiben sollen, werden als Geschäftsgeheimnis bezeichnet.
Dabei geht es um ein breites Spektrum von Informationen, das über das technologische Wissen hinausgeht und auch Geschäftsdaten wie Informationen über Kunden und Lieferanten, Businesspläne oder Marktforschung und ‑strategien einschließt.
Geschäftsgeheimnisse spielen eine wichtige Rolle für den Schutz des Wissensaustauschs zwischen Unternehmen, insbesondere KMU, und Forschungseinrichtungen innerhalb des Binnenmarkts im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskontext.
Im September haben wir eine umfassende Strategie zur Bewältigung der Migrationskrise ausgearbeitet, aber bei ihrer Umsetzung gibt es immer noch Verzögerungen. Wir müssen an allen Fronten, einschließlich beim Schutz der EU‑Außengrenzen, beschleunigt handeln. Unser Ziel ist klar: Wir müssen die Kontrolle über unsere Außengrenzen zurückgewinnen, um die Migrationsströme zu bewältigen und Schengen zu erhalten. Daher hatten wir dieses Thema ganz oben auf die Tagesordnung unserer Oktobertagung gesetzt und die Kommission ersucht, Vorschläge zur Verstärkung des Mandats von Frontex und zur Verbesserung des Managements der EU-Außengrenzen vorzulegen. Unsere Tagung bietet erstmals die Gelegenheit, auf das entsprechende Paket der Kommission zu reagieren.
Neben der Debatte über die künftigen Lösungen müssen wir die aktuelle Krise mit den vorhandenen Instrumenten meistern. Frontex muss in der Lage sein, Überprüfungen einschließlich Sicherheitsprüfungen über alle einschlägigen Datenbanken vorzunehmen, unabhängig davon, ob sie zum SIS oder zu Europol gehören. Als Antwort auf das Ersuchen der griechischen Regierung um Unterstützung in Form eines Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke werden die Mitgliedstaaten und die Institutionen der EU alles in ihrer Macht Stehende unternehmen müssen, um Griechenland bei dieser großen Herausforderung zu unterstützen. Die Außengrenzen der EU waren bisher nicht sicher genug: Im östlichen Mittelmeerraum wurden lediglich 20 % der Flüchtlinge und Migranten beim Erreichen der Küste aufgehalten.
Mit dem Schutz unserer Außengrenzen wird nicht bezweckt, diejenigen abzuschrecken, die vor Krieg oder Verfolgung fliehen. Europa ist eine Gemeinschaft der Freiheit und wird Menschen in Gefahr stets Zuflucht bieten.
Die Debatte über die Migration wird im Anschluss an unseren traditionellen Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments stattfinden.
Während des Abendessens werden wir das Thema des Vereinigten Königreichs erörtern; dabei wollen wir abschätzen, ob wir den Weg für eine Einigung im Februar ebnen können. Wie ich in meinem Schreiben ausgeführt habe, haben wir wesentliche Fortschritte bei den Verhandlungen erzielt; dennoch sind wir in mehreren Punkten noch weit von einer Einigung entfernt. Am Donnerstag müssen wir uns auf die umstrittensten von ihnen konzentrieren. Es steht so viel auf dem Spiel, dass wir nicht umhin kommen, eine ernsthafte Debatte ohne Tabus zu führen.
Wir werden den zweiten Tagungsteil am Freitagmorgen mit einer eingehenden Erörterung der Folgemaßnahmen zu dem Bericht der fünf Präsidenten über die Wirtschafts- und Währungsunion beginnen. Es ist keine Zeit für Selbstzufriedenheit, wenn es um die Reform des Euro-Währungsgebiets geht. Wir müssen die Bankenunion weiter stärken und die wirtschaftspolitische Steuerung verbessern. Diesen Beratungen wird der Präsident der EZB beiwohnen.
Ferner werden wir Schlussfolgerungen zum Binnenmarkt, zur Energiepolitik und zum Klimawandel annehmen. Anschließend werden wir uns mit der Bekämpfung des Terrorismus befassen. Im Vordergrund muss dabei der bessere Informationsaustausch stehen, damit unsere Behörden die verfügbaren Informationen umfassend zur Bekämpfung der terroristischen Bedrohung nutzen können. Abschließend werden wir Schlussfolgerungen zu Syrien annehmen.
Schließlich möchte ich Ihnen bei dieser Gelegenheit mitteilen, dass ich den Vorsitz ersucht habe, den Vorschlag für eine Verlängerung der Sanktionen gegen Russland um weitere sechs Monate auf die Tagesordnung des AStV für kommenden Freitag zu setzen. Dies wird eine direkte Folge der Schlussfolgerung des Europäischen Rates vom März sein, wonach die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen gegen die Russische Föderation eindeutig an die vollständige Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk geknüpft sein sollte.