Griechenland hat die letzte Milliarde Euro in diesem Jahr von der Eurogruppe erhalten. Doch weil die Gläubiger Vorbehalte gegen ein Sozialpaket der Regierung von Alexis Tsipras haben, muss das Vorhaben nun verschoben werden.
Schon seit vielen Monaten, nämlich seit Beginn der Migrationskrise, habe ich darauf hingewiesen, dass es keine wirkliche Alternative zum Grenzschutz gibt. Und daher begrüße ich mit großer Befriedigung den Vorschlag der Europäischen Kommission, unsere Außengrenzen zu stärken, da die Kontrolle der Grenzen in der Tat eine conditio sine qua non einer jeden Migrationspolitik ist.
Für den Grenzschutz sind in erster Linie die Nationalstaaten zuständig - und sollten dies auch sein. Aus diesem Grund müssen wir uns mit dem sehr kontroversen Gedanken auseinandersetzen, dass europäische Grenzschutzbeamte das Hoheitsgebiet souveräner Staaten betreten.
Europa darf sich jedoch nicht weiter Gefahren aussetzen, nur weil Schengen-Staaten nicht in der Lage sind, ihre Grenzen wirksam zu schützen. Wenn wir den Vorschlag der Kommission ablehnen, müssen wir uns um eine andere Lösung bemühen, die – so fürchte ich – ebenso schmerzhaft sein wird.
Entscheidende Bedeutung kommt natürlich auch dem Thema des Vereinigten Königreichs zu. Die Konsultationen, die ich mit allen Mitgliedstaaten geführt habe, zeigen, dass alle Beteiligten guten Willens sind, was jedoch nichts an der Tatsache ändert, dass einige Teile des britischen Vorschlags inakzeptabel sind. Sollte es Premierminister Cameron allerdings heute Abend gelingen, die Staats- und Regierungschefs davon zu überzeugen, dass wir zusammen Lösungen für alle vier "Körbe" erzielen können, dann haben wir eine reelle Chance, im Februar zu einer Einigung zu gelangen.
Und schließlich die WWU. Selbst wenn die Migrationskrise derzeit das alles beherrschende Thema in Europa ist, können wir es uns nicht leisten, mit den notwendigen Reformen auf bessere Tage zu warten. Auf dem Gipfeltreffen sollte deutlich werden, ob die Mitgliedstaaten bereit sind, schwierige Entscheidungen zur Bankenunion und wirtschaftspolitischen Steuerung zu treffen.
Unmittelbar vor dem EU-Gipfel in Brüssel zeigt sich Großbritanniens Pemier David Cameron angriffslustig: Er wolle die von ihm verlangten EU-Reformen mit aller Kraft durchboxen.
Die EU will die Nachverfolgung und Ortung von Luftfahrzeugen in Not weltweit verbessern. Die Kommission hat dazu nun neue Vorschriften beschlossen. EurActiv Brüssel berichtet.
Der Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) hat am 16. Dezember 2015 unter dem luxemburgischen Ratsvorsitz und vorbehaltlich der förmlichen Abstimmungen des Europäischen Parlaments und des Rates einen endgültigen Kompromiss zum Vorschlag für eine Verordnung über das Schulprogramm für Milch, Obst und Gemüse gebilligt.
Die Vertreter des Rates und des Europäischen Parlaments hatten den Gesamtkompromiss in einer Trilogsitzung am 10. Dezember herbeigeführt. Zugleich hat der SAL eine Verordnung des Rates zum selben Thema gebilligt, mit der das Schulprogramm insbesondere im Hinblick auf die Festlegung der EU-Beihilfe ergänzt wird.
Die Schulprogramme wurden ursprünglich ins Leben gerufen, um den Verzehr von Obst und Gemüse sowie Milcherzeugnissen zu fördern, die aus Sicht der öffentlichen Gesundheit vorteilhaft und für die Abgabe an Schulkinder geeignet sind. Außerdem handelt es sich um wichtige Sektoren für die Landwirtschaft der EU. Im Rahmen der Programme erhalten Mitgliedstaaten EU-Beihilfe für die Abgabe dieser Produkte in Bildungseinrichtungen.
Das Schulobst- und -gemüseprogramm und das Schulmilchprogramm sind derzeit zwei eigenständige Programme. Die Kommission unterbreitete im Januar 2014 einen Vorschlag zur Zusammenlegung der Programme und zur Änderung der neuen Verordnung über die einheitliche gemeinsame Marktorganisation (einheitliche GMO) im Rahmen der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen. Dem neuen Programm wird ein jährliches Budget von insgesamt 250 Millionen € zur Verfügung stehen (Milcherzeugnisse: 100 Millionen €, Obst und Gemüse: 150 Millionen €).
Die nächsten SchritteVoraussichtlich Ende Januar wird in einer Sitzung des EP-Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Kompromisstext abgestimmt.
Der Präsident des SAL wird im Namen des Vorsitzes ein Schreiben an den Vorsitzenden des EP-Ausschusses übermitteln. Darin wird erklärt, dass der Rat, falls das Parlament im Plenum die Kompromisstexte in der vom SAL gebilligten Fassung nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen annimmt, einer Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Schulprogramme für Milch, Obst und Gemüse in erster Lesung zustimmen kann. Damit dürfte das neue Programm im Frühjahr 2016 in Kraft treten und ab August 2017 angewendet werden können.
Der Rat hat am 16. Dezember 2015 eine allgemeine Ausrichtung zur vorgeschlagenen Richtlinie über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (sog. neue NEC-Richtlinie) festgelegt. Die auf der Tagung des Rates "Umwelt" erreichte Einigung wird als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dienen.
Mit der Richtlinie sollen die jährlichen Höchstmengen pro Land für bestimmte Luftschadstoffe geändert und neue Reduktionsverpflichtungen für die Zeiträume 2020 bis 2029 und ab 2030 eingeführt werden.
Ziel ist es, die aufgrund der Luftverschmutzung bestehenden Gesundheitsrisiken und Umweltfolgen zu verringern und das EU-Recht mit den internationalen Verpflichtungen, die sich aus dem geänderten Göteborg-Protokoll von 2012 ergeben, in Einklang zu bringen.
In der derzeitigen NEC-Richtlinie sind nationale Emissionsobergrenzen für vier Schadstoffe (Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen und Ammoniak) festgelegt. Der Standpunkt des Rates für die neue Richtlinie enthält außerdem Höchstwerte für den neuen Schadstoff Feinstaub, nicht aber für Methan, wie es die Kommission vorgeschlagen hatte. Dieser Schadstoff wurde vom Geltungsbereich ausgenommen, da Überschneidungen mit künftigen klima- und energiepolitischen Maßnahmen im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen befürchtet wurden.
Nationale ReduktionsverpflichtungenDie nationalen Reduktionsverpflichtungen je Schadstoff für den Zeitraum 2020 bis 2029 im Standpunkt des Rates und im geänderten Göteborg-Protokoll sind identisch. Für den Zeitraum ab 2030 soll es dagegen neue Reduktionsverpflichtungen geben. Diese basieren auf einer fachlichen Bewertung des Reduktionspotenzials jedes Landes, auf den nationalen Schätzungen der Emissionen für das Jahr 2030 und auf dem Ziel, die gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung zu verringern.
Was die von der Kommission vorgeschlagenen Emissionszwischenziele für 2025 betrifft, so sollen sich die Mitgliedstaaten an einer nichtlinearen Reduktionskurve ausrichten können, wenn dies effizienter ist.
FlexibilitätsregelungenDer Rat schlägt vor, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität zuzugestehen. So ist beispielsweise vorgesehen, dass ein Mittelwert der jährlichen Emissionen aus den Emissionen des betreffenden sowie des vorherigen und des darauffolgenden Jahres gebildet werden darf. Diese Regelung kann angewendet werden, wenn ein Mitgliedstaat wegen besonders niedriger oder hoher Temperaturen oder wegen unvorhergesehener Konjunkturschwankungen in einem bestimmten Jahr nicht in der Lage ist, seine Verpflichtung zu erfüllen.
In einigen Fällen soll es zudem möglich sein, für einen begrenzten Zeitraum die Überschreitung der Höchstmenge bei einem Schadstoff mit einer entsprechenden Verringerung eines anderen Schadstoffs auszugleichen.
Außerdem könnte im Falle einer außergewöhnlichen Unterbrechung beziehungsweise eines außergewöhnlichen Verlustes von Kapazitäten in der Strom- oder Wärmeversorgung davon ausgegangen werden, dass ein Mitgliedstaat seine Verpflichtungen einhält.
Chronologie und nächste SchritteDie Kommission hat ihren Vorschlag als Teil des Maßnahmenpakets zur Luftqualität im Dezember 2013 vorgelegt. Der Rat hat im Juni 2014 und im Juni 2015 zwei Orientierungsaussprachen geführt. Das Europäische Parlament hat im Oktober 2015 über seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Richtlinie abgestimmt. Die allgemeine Ausrichtung des Rates dient als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, bei denen so rasch wie möglich eine Einigung erzielt werden soll.
Die luxemburgische Umweltministerin und Präsidentin des Rates Dieschbourg erklärte hierzu Folgendes: "Luftverschmutzung beeinträchtigt die Gesundheit aller Bürger. Es muss dringend gehandelt werden, um die Luftqualität in Europa zu verbessern. Nach schwierigen Beratungen haben wir uns heute auf einen ausgewogenen Kompromiss verständigt, der von vielen Mitgliedstaaten unterstützt wird und doch ehrgeizig ist. Wir sollten ein Ergebnis anstreben, das den ehrgeizigen Zielen der Richtlinie und dem Geist des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht wird."
Die führenden Politiker der EU haben sich auf ihrer Dezembertagung mit Migrationsfragen, der Terrorismusbekämpfung, dem Bericht der Präsidenten über die Wirtschafts- und Währungsunion, der Vollendung des Binnenmarkts und den Plänen des Vereinigten Königreichs für ein Referendum befasst. Außerdem nahmen sie Schlussfolgerungen zu Syrien an.