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Europäische Union

Artikel - Steuervermeidung durch Unternehmen: Bekämpfung "aggressiver Steuerplanung"

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Fri, 03/06/2016 - 17:47
Plenartagung : Am Dienstag (7.6.) debattieren die EU-Abgeordneten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung durch Unternehmen, wie zum Beispiel eine Zinsabzugsbeschränkung. Über die Empfehlungen des Parlaments zur EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung wird am Mittwoch (8.6.) abgestimmt. Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel und konsultieren Sie unsere Infografik zu gesetzlichen Höchstkörperschaftsteuersätzen und auf das Einkommen oder Gewinne von Unternehmen erhobenen Steuern.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Änderungsanträge 2 - 100 - Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten für die Zwecke gemeinsamer Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes - PE 578.680v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ÄNDERUNGSANTRÄGE 2 - 100 - Entwurf einer Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten für die Zwecke der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes und zur Änderung der Richtlinie 2013/32/EU
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Kreislaufwirtschaft: Europäische Unternehmen übernehmen Verantwortung

Euractiv.de - Fri, 03/06/2016 - 14:56
Mehr als 70 Prozent der Unternehmen in der EU verfügen laut einer aktuellen Studie über eine Recycling-Strategie. EurActiv-Kooperationspartner Le Journal de l'Environnement berichtet.
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Gianni Pittella: „Wir schwanken hin und her“

Euractiv.de - Fri, 03/06/2016 - 14:06
Der Chef der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament, Gianni Pittella, spricht im Interview mit EurActivs Medienpartner "Der Tagesspiegel" über die Krise seiner Parteienfamilie, große Koalitionen und den Populismus in Europa.
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Background - 31st Joint Parliamentary Assembly session

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Fri, 03/06/2016 - 13:46
The 31st plenary session of the ACP-EU Joint Parliamentary Assembly (JPA) will take place in Windhoek, the capital of Namibia, in Southern Africa, from June 13 to 15 2016. The session will be opened formally by its Co-Presidents Louis Michel for the European Parliament, and Netty Baldeh (Gambia) for the ACP.

Source : © European Union, 2016 - EP
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Artikel - Europäischer Bürgerpreis zeichnet europäische Bürger für ihr Engagement aus

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Fri, 03/06/2016 - 12:17
Allgemeines : Das Europäische Parlament hat 50 Personen und Organisationen aus 26 Mitgliedstaaten mit dem Europäischen Bürgerpreis 2016 geehrt. Mit diesem Preis werden besondere Leistungen für die europäische Zusammenarbeit und die Förderung der gemeinsamen Werte ausgezeichnet. Unter dem Vorsitz von Parlamentsvizepräsidentin Sylvie Guillaume (S&D) aus Frankreich hat die Jury des Bürgerpreises die Preisträger aus 79 von den nationalen Jurys eingereichten Kandidaten ausgewählt.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Schlussfolgerungen des Rates zu einer externen Strategie im Bereich Besteuerung und zu Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Steuerabkommen

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 03/06/2016 - 01:28

Der Rat –

1. BESTÄTIGT die Bedeutung einer Fortsetzung und Intensivierung von Maßnahmen gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung auf nationaler Ebene, EU-Ebene und weltweit, wie dies der Europäische Rat auf seiner Tagung im Mai 2013 gefordert hatte und von den Ministern auf der informellen Tagung des ECOFIN-Rates am 22. April 2016 bekräftigt wurde;

2. WEIST DARAUF HIN, wie wichtig es besonders in Zeiten großer Haushaltszwänge ist, effektive Schritte zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Steuerumgehung sowie Geldwäsche zu unternehmen;

3. BEGRÜSST daher die Mitteilung der Kommission über eine externe Strategie für effektive Besteuerung und NIMMT die Empfehlung der Kommission zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Steuerabkommen ZUR KENNTNIS;

4. WEIST DARAUF HIN, dass die Wirtschafts- und Finanzminister bei ihren Beratungen auf einem informellen Treffen in Amsterdam ihre Unterstützung für die Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete und die Festlegung koordinierter Abwehrmaßnahmen durch den Rat zum Ausdruck gebracht haben;

Der Rat – bezüglich der Mitteilung der Kommission über eine externe Strategie

5. ERSUCHT um eine rasche und umfassende Einführung der von der OECD entwickelten und international vereinbarten Standards für Transparenz und Informationsaustausch, RUFT alle Länder und Gebiete auf, sich zu einer möglichst baldigen Umsetzung der internationalen Standards zu verpflichten, und FORDERT die Länder und Gebiete, die noch nicht Teil des inklusiven Rahmens der OECD sind, nachdrücklich auf, sich so rasch wie möglich zu beteiligen;

6. STIMMT zu, dass der Rat eine EU-Liste von nicht kooperativen Drittländern und Drittlandsgebieten erstellt und Abwehrmaßnahmen auslotet, die unbeschadet der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene koordiniert werden;

7. BETONT, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit mit der OECD, aber auch ein paralleles Vorgehen bei der Erarbeitung internationaler Kriterien in diesem Bereich ist, und dass bei der Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete die Arbeit des Globalen Forums berücksichtigt werden muss;

8. BESCHLIESST, dass die Transparenzkriterien für die Erstellung einer Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete die international vereinbarten Standards für Transparenz und Informationsaustausch im Bereich Besteuerung, insbesondere die von der OECD entwickelten Standards, erfüllen müssen, und zwar gleichermaßen im Hinblick auf den Informationsaustausch auf Ersuchen sowie den automatischen Austausch von Informationen (Gemeinsamer Meldestandard);

9. ERSUCHT die Gruppe "Verhaltenskodex", aufgrund des Fehlens schädlicher Steuerregelungen entsprechend den Kriterien des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung ein zusätzliches Kriterium für die Erstellung der Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete und etwaige weitere Kriterien zu prüfen, die insbesondere an die BEPS-Aktionen der OECD angelehnt sein könnten;

10. FORDERT die Gruppe "Verhaltenskodex" AUF, bis September 2016 mit der Arbeit an einer EU-Liste nicht kooperative Länder und Gebiete zu beginnen und auf der Grundlage einer ersten Evaluierung durch die Kommission die Drittländer zu bestimmen, mit denen im Hinblick auf die Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete und die Prüfung von Abwehrmaßnahmen auf EU-Ebene, die vom Rat 2017 zu billigen wären, ein Dialog aufgenommen werden sollte. Eine Einführung dieser Abwehrmaßnahmen könnte sowohl im Steuerbereich als auch in anderen Bereichen in Erwägung gezogen werden;

11. BEGRÜSST das Pilotprojekt zum automatischen Austausch von Informationen über eigentliche wirtschaftliche Eigentümer, das von allen Mitgliedstaaten gebilligt wurde und das die Entwicklung eines gemeinsamen Standards zum Ziel hat;

12. ERSUCHT die Kommission, Gesetzgebungsinitiativen zu verbindlichen Offenlegungsregelungen in Anlehnung an die Aktion 12 des BEPS-Projekts der OECD ins Auge zu fassen, mit dem Ziel, effektivere Hindernisse für Intermediäre zu errichten, die bei Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung Unterstützung leisten;

13. UNTERSTÜTZT eine Aktualisierung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich, die als neue Standardbestimmungen in künftigen Verhandlungen mit Drittländern verwendet werden, und FORDERT die Gruppe "Verhaltenskodex" AUF, sich mit der Frage zu befassen, welche Schlüsselelemente eine Klausel enthalten sollte, die in die Abkommen zwischen der EU und diesen Ländern einzufügen wäre;

14. STIMMT ZU, dass verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich für die Entwicklungsländer von großer Bedeutung ist, damit sie verstärkt inländische Einnahmen mobilisieren können, und UNTERSTREICHT, wie wichtig es ist, sie bei diesem Handeln zu unterstützen;

15. BETONT die Bedeutung der „Addis Tax Initiative“, die im Kern die Verpflichtung beinhaltet, die Unterstützung für die technische Zusammenarbeit im Steuerbereich und bei der Mobilisierung inländischer Einnahmen zu verdoppeln oder bedeutend zu erhöhen, und die bereits von zwölf Mitgliedstaaten unterzeichnet worden ist, und RUFT alle verbleibenden Mitgliedstaaten AUF, dieser Initiative beizutreten;

16. IST BEREIT, den Vorschlag zur Aufnahme der aktualisierten EU-Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich in Bezug auf Drittländer in die Haushaltsordnung der EU zu prüfen, sobald die Kommission einen neuen Vorschlag vorgelegt hat;

Der Rat – bezüglich der Empfehlung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Steuerabkommen

17. NIMMT die Empfehlung der Kommission ZUR KENNTNIS, dafür Sorge zu tragen, dass die BEPS-Empfehlungen der OECD zu den Aktionen 6 und 7 unter Einhaltung des Unionsrechts umgesetzt werden;

18. WEIST ERNEUT darauf hin, wie wichtig es ist, konkrete und kohärente Maßnahmen gegen die doppelte Nichtbesteuerung, die das Ergebnis von Steuerumgehung oder Steuerhinterziehung ist, im Wege der Umsetzung von Doppelbesteuerungsabkommen zu ergreifen und dabei im Einklang mit dem Recht der Mitgliedstaaten, Doppelbesteuerungsabkommen bilateral auszuhandeln, und mit dem Subsidiaritätsprinzip vorzugehen;

19. BEGRÜSST die vorgeschlagenen Bestimmungen in Bezug auf die Prüfung des Hauptzwecks und das Vorhaben, Betriebsstätten in bilaterale Steuerabkommen von Mitgliedstaaten aufzunehmen, IST SICH jedoch BEWUSST, dass bilaterale Steuerabkommen auch weiterhin in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen, und dass andere, im Rahmen der Aktion 6 des BEPS- Aktionsplans der OECD ausgearbeitete Maßnahmen nützlich sein könnten, zum Beispiel Bestimmungen über die Begrenzung der Abzugsfähigkeit (LOB).

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Schlussfolgerungen des Rates zu den eingehenden Überprüfungen und der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2015

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 03/06/2016 - 01:23

1. BEGRÜSST die Veröffentlichung der Länderberichte der Kommission, in denen die Wirtschaftspolitik jedes Mitgliedstaats analysiert wird, einschließlich der eingehenden Überprüfungen im Zusammenhang mit dem Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten (MIP) sowie der begleitenden Mitteilung zur Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen;

I – EINGEHENDE ÜBERPRÜFUNGEN

2. IST DER AUFFASSUNG, dass die eingehenden Überprüfungen als wesentlicher Bestandteil der Länderberichte gut strukturiert sind und WEIST DARAUF HIN, wie wichtig die Vorlage einer detaillierten Analyse der Ungleichgewichte in den einzelnen überprüften Mitgliedstaaten als Basis für eine multilaterale Überwachung, eine stärkere Eigenverantwortung für die Reformen auf nationaler Ebene und wirksame politische Anpassungen ist; ERKENNT AN, dass die Analyse – soweit erforderlich – mögliche Übertragungseffekte auf andere Länder und das Euro-Währungsgebiet miteinbezieht, dass sie zwischen konjunkturbedingten Anpassungen und durch Strukturreformen induzierten Anpassungen unterscheidet und dass sie länderspezifische Besonderheiten berücksichtigt. Zudem werden im Hinblick auf die spezifischen Herausforderungen, mit denen die einzelnen Volkswirtschaften konfrontiert sind, einschlägige Analysewerkzeuge eingesetzt, die erforderlichenfalls durch qualitative Analysen ergänzt werden;

3. BEGRÜSST die Bemühungen der Kommission zur Verbesserung der Transparenz des MIP, einschließlich der Straffung und Konsolidierung der Kategorien makroökonomischer Ungleichgewichte, der Veröffentlichung eines Kompendiums, das einschlägige Informationen über die Umsetzung des MIP zusammenfasst, und der Aufnahme neuer Übersichtstabellen in die eingehenden Überprüfungen (MIP-Bewertungsmatrizen); NIMMT die Pläne der Kommission in Bezug auf ein spezielles Monitoring der Empfehlungen des Rates an die Mitgliedstaaten mit Ungleichgewichten und übermäßigen Ungleichgewichten, das zur genaueren Beobachtung der politischen Reaktion auf die festgestellten Ungleichgewichte dienen soll, ZUR KENNTNIS; ERSUCHT die Kommission, einen Vorschlag für den konkreten Zeitplan und Inhalt dieses Monitoring zu erstellen, einschließlich Plänen für eine Differenzierung gemäß der Schwere der Ungleichgewichte sowie der Abstimmung mit anderen Überwachungsverfahren, insbesondere – in Einklang mit der üblichen Praxis – der Überwachung nach Abschluss des Programms für die betroffenen Länder, um Doppelarbeit zu vermeiden; BETONT die Bedeutung von Effizienz, Transparenz und Vorhersehbarkeit bei der Bewertung von makroökonomischen Ungleichgewichten im Rahmen des MIP; HEBT in diesem Zusammenhang HERVOR, wie wichtig es ist, die Länderanalyse gemeinsam mit den Schlussfolgerungen über die Bewertung von Ungleichgewichten in Einklang mit dem Fahrplan für das Europäische Semester vorzulegen;

4. TEILT DIE AUFFASSUNG, dass 13 der überprüften Länder (Bulgarien, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, die Niederlande, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) makroökonomische Ungleichgewichte unterschiedlicher Art und Größenordnung aufweisen;

5. TEILT die Ansicht der Kommission, dass in 6 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern und Portugal) übermäßige Ungleichgewichte bestehen. Der Rat wird die weitere Überprüfung Kroatiens und Portugals durch die Kommission, die Ende Mai vorgelegt wird und die in den nationalen Reformprogrammen dargelegten politischen Maßnahmen berücksichtigen sowie eine Einschätzung über die Notwendigkeit weiterer Schritte ermöglichen soll, sorgfältig prüfen; BETONT, dass das gesamte Potenzial des MIP-Verfahrens – gegebenenfalls unter Anwendung der korrektiven Komponente – ausgeschöpft werden sollte;

6. TEILT die Einschätzung, dass 6 der überprüften Mitgliedstaaten (Belgien, Estland, Ungarn, Österreich, Rumänien und das Vereinigte Königreich) keine makroökonomischen Ungleichgewichte im Sinne des MIP aufweisen;

7. BETONT, dass alle Mitgliedstaaten weiterhin politische Maßnahmen ergreifen und sich nachdrücklich um Strukturreformen bemühen müssen, insbesondere wenn sie mit makroökonomischen Ungleichgewichten konfrontiert sind und diese das reibungslose Funktionieren der WWU beeinträchtigen. Ungleichgewichte sollten dauerhaft abgebaut werden, so dass Risiken verringert werden, das Neuaustarieren der EU-Volkswirtschaften erleichtert wird und die Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden, wobei der Schwerpunkt auf den zentralen Herausforderungen liegen sollte;

8. WÜRDIGT die anhaltenden Fortschritte, die von den Mitgliedstaaten bei der Korrektur ihrer externen und internen Ungleichgewichte erzielt wurden, was zur Wiederherstellung des Gleichgewichts in der EU und im Euro-Währungsgebiet beigetragen hat; BETONT jedoch, dass nach wie vor in einigen Mitgliedstaaten beträchtliche Risiken bestehen. Obwohl sich die Leistungsbilanzdefizite aus der Zeit vor der Krise deutlich verringert oder in einen Überschuss verwandelt haben, bleiben einige Netto-Schuldnerstaaten durch umfangreiche Auslandsverbindlichkeiten weiterhin anfällig; ERKENNT AN, dass die Kostenwettbewerbsfähigkeit sich generell in Ländern mit hohen außenwirtschaftlichen Defiziten verbessert hat, dass es aber weniger Anzeichen auf Verbesserungen bei der kostenunabhängigen Wettbewerbsfähigkeit gibt. Gleichzeitig bestehen in einigen Mitgliedstaaten mit einem verhältnismäßig geringen Bedarf an Verschuldungsabbau nach wie vor hohe Leistungsbilanzüberschüsse, die unter Umständen auf hohe Ungleichgewichte zwischen Ersparnissen und Investitionen hindeuten könnten und somit Fortschritte bei den politischen Maßnahmen erforderlich machen;

9. BETONT, dass eine hohe private und staatliche Verschuldung in einigen Mitgliedstaaten mit Blick auf die niedrigen Inflations- und Wachstumsraten weiterhin eine große Herausforderung darstellt. Trotz spürbarer Fortschritte sind Strukturreformen erforderlich, um das Wachstumspotenzial zu steigern und die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, insbesondere bei Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen;

II – UMSETZUNG DER LÄNDERSPEZIFISCHEN EMPFEHLUNGEN

10. BEGRÜSST die Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen von 2015. Die gestrafften Empfehlungen von 2015 haben einen stärkeren Fokus auf die Bewältigung drängender Herausforderungen und anhaltender makroökonomischer Ungleichgewichte ermöglicht; NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die Durchführung der Reformen über die Politikbereiche und länderübergreifend nicht einheitlich erfolgt ist und dass nur in wenigen Fällen wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen verzeichnet werden konnten; BETONT, dass die Umsetzung von Reformen beschleunigt werden muss, um die unten dargelegten politischen Herausforderungen anzugehen und ERINNERT an die Bedeutung einer rechtzeitigen Bewertung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen durch den Rat, bevor neue länderspezifischen Empfehlungen abgegeben werden, damit Schlüsse gezogen werden können, das Bewusstsein im Land für das Thema gestärkt wird und die Reformen in jedem Land effektiv umgesetzt werden können;

11. BETONT, dass zusätzlich zu einer verantwortungsvollen und soliden Finanzpolitik weitere Strukturreformen auf den Dienstleistungs-, Waren- und Arbeitsmärkten erforderlich sind, um die wirtschaftliche Erholung zu stützen und zu verstetigen, schädliche Ungleichgewichte zu korrigieren, tragfähige öffentliche Finanzen zu erzielen, das Investitionsumfeld zu verbessern und den Binnenmarkt zu stärken, damit das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten freigesetzt wird;

12. ERKENNT die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen in den Bereichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, Bekämpfung von Steuerumgehung und Verwaltungsreform AN. Die betroffenen Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen fortsetzen; BETONT, dass noch weitere Fortschritte bei der Schaffung eines unternehmens- und beschäftigungsfreundlichen Gesetzes- und Regulierungsrahmens, der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, dem Abbau von Bürokratie, der Steigerung der Verwaltungseffizienz und der Verbesserung der Regulierungsqualität sowie der Reduzierung von Beschränkungen im Dienstleistungssektor, insbesondere durch eine erhebliche Erleichterung der grenzübergreifenden Tätigkeit für Dienstleistungserbringer, erreicht werden könnten. Es wurden zwar Fortschritte bei der Schließung von bestehenden Lücken und der Behebung von Schwächen in den haushaltspolitischen Rahmen einiger Mitgliedstaaten verzeichnet, diese sind jedoch in manchen Ländern noch eher begrenzt und die Bemühungen sollten sich daher auf das reibungslose Funktionieren der Rahmen konzentrieren, um eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik zu unterstützen. Die nationalen haushaltspolitischen Rahmen sollten an die EU-Anforderungen angepasst werden;

13. TEILT DIE AUFFASSUNG, dass die Investitionsvoraussetzungen dringend verbessert werden müssen, um Anreize für private Investitionen in die Realwirtschaft zu schaffen und hochwertige öffentliche Investitionen und Infrastrukturen zu gewährleisten. Bei der Inangriffnahme von Problemen in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und andere Investitionshemmnisse sowie bei der Reform der öffentlichen Verwaltung, der Justizsysteme, des Insolvenzrechts und der Rahmenbedingungen für Unternehmen, einschließlich des Zugangs zu Finanzmitteln, werden nur langsam Erfolge erzielt. Trotz einiger Fortschritte bestehen in vielen Mitgliedstaaten weiterhin in einigen wichtigen Wirtschaftszweigen Investitionshemmnisse. Das gilt insbesondere für den Dienstleistungssektor, die Netzindustrien und die Baubranche;

14. BEGRÜSST die Fortschritte bei den Arbeitsmarktreformen, stellt aber fest, dass immer noch bedeutende Herausforderungen und Lücken bei der Umsetzung bestehen. Es gibt nach wie vor Potenzial zur Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen und zur Verringerung der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit. In einigen Mitgliedstaaten erfordert die Integration von Migranten und Flüchtlingen besondere Aufmerksamkeit. Während bei der Wiedereingliederung von Arbeitslosen ins Erwerbsleben Fortschritte erzielt wurden, besteht weiter Bedarf an strukturellen Reformen, die die Beschäftigung fördern und auf eine aktive Arbeitsmarktpolitik abzielen.

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Steuervermeidung durch Unternehmen: Rat erlässt Vorschriften zum Austausch steuerlich relevanter Informationen über multinationale Unternehmen

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 03/06/2016 - 01:17

Am 25. Mai 2016 hat der Rat Vorschriften angenommen, nach denen multinationale Unternehmen steuerlich relevante Informationen vorlegen müssen und diese Informationen zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.

Die Richtlinie ist der erste Teil eines Pakets, das die Kommission im Januar 2016 vorgelegt hat und das mehrere Vorschläge enthält, mit denen die EU‑Vorschriften gegen Steuerumgehung durch Unternehmen verschärft werden sollen. Sie stützt sich auf die OECD-Empfehlungen von 2015 zur Bekämpfung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) durch Unternehmen.

Mit ihr wird die OECD-Empfehlung über die länderspezifische Berichterstattung durch multinationale Unternehmen (BEPS-Aktionspunkt 13) in ein rechtsverbindliches Instrument der EU umgesetzt. Sie gilt für Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio. EUR.


Die Richtlinie soll in erster Linie verhindern, dass multinationale Unternehmen die komplexen Regelungen eines Steuersystems oder Inkongruenzen zwischen verschiedenen Steuersystemen ausnutzen, um ihre Steuerschuld zu verringern oder Steuern zu vermeiden.

Informationen, die multinationale Unternehmen künftig vorlegen müssen

Um mehr Transparenz zu schaffen, verpflichtet die Richtlinie multinationale Unternehmen, nach Ländern aufgeschlüsselte Informationen über Erträge, Gewinne, gezahlte Steuern, Kapital, Einkünfte, materielle Vermögenswerte und die Anzahl der Beschäftigten vorzulegen.

Bereits für das Steuerjahr 2016 müssen die genannten Informationen den Steuerbehörden des Mitgliedstaats vorgelegt werden, in dem die Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe ihren Sitz hat.

Wenn die Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe ihren Steuersitz nicht in der EU hat und keinen Bericht vorlegt, so muss sie dies über ihre Tochtergesellschaften in der EU tun. Diese "sekundäre Berichterstattung" kann 2016 noch auf freiwilliger Basis erfolgen; ab dem Steuerjahr 2017 wird sie verbindlich vorgeschrieben.

Informationsaustausch

Die Richtlinie verpflichtet die Steuerbehörden, die Berichte automatisch auszutauschen, so dass Risiken der Steuervermeidung im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen(1) bewertet werden können. Sie baut auf dem bestehenden Rahmen für den automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden auf, der mit der Richtlinie 2011/16/EU in der EU eingeführt wurde. Dabei wird auf ein bestehendes gemeinsames Kommunikationsnetz zurückgegriffen, damit die Umsetzungskosten möglichst niedrig gehalten werden können.

In der Richtlinie werden folgende Fristen gesetzt:

  • 12 Monate nach Ablauf des Steuerjahrs müssen die Unternehmen die Informationen vorlegen;
  • weitere drei Monate sind für den automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen vorgesehen.

Zudem müssen die Mitgliedstaaten Sanktionen für Verstöße festlegen.

Ein gemeinsamer Ansatz der EU

Mit der Richtlinie wird eine einheitliche Umsetzung der OECD-Empfehlung über die länderspezifische Berichterstattung in der EU gewährleistet.

Die Richtlinie wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" erlassen, nachdem am 8. März 2016 eine Einigung erzielt worden war.

Weitere Initiativen

Das im Januar 2016 vorgelegte Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung schließt an eine Reihe von Initiativen der EU aus dem Jahr 2015 an. Dazu gehört eine Richtlinie über Steuervorbescheide mit grenzüberschreitender Wirkung, die im Dezember 2015 angenommen wurde.

Im Dezember 2014 erklärte der Europäische Rat, dass "es dringend erforderlich ist, die Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuerumgehung und aggressiver Steuerplanung sowohl weltweit als auch auf Unionsebene weiter voranzubringen".

 

(1) Verrechnungspreise sind die Preise, die für zwischen verschiedenen Bereichen einer Unternehmensgruppe ausgetauschte Güter und Dienstleistungen verrechnet werden.

 

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The Brief from Brussels: Amnesty kritisiert Flüchtlingsabkommen

EuroNews (DE) - Thu, 02/06/2016 - 18:47
Das zwischen der EU und der Türkei geschlossene Flüchtlingsabkommen ist nach Ansicht von Amnesty International nicht legal. In einem heute…
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Draft opinion - Listing the third countries whose nationals must be in possession of visas when crossing the external borders and those whose nationals are exempt from that requirement (Ukraine) - PE 583.952v01-00 - Committee on Foreign Affairs

DRAFT OPINION on the proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council amending Regulation (EC) No 539/2001 listing the third countries whose nationals must be in possession of visas when crossing the external borders and those whose nationals are exempt from requirement (Ukraine)
Committee on Foreign Affairs
Jacek Saryusz-Wolski

Source : © European Union, 2016 - EP
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Draft opinion - Listing the third countries whose nationals must be in possession of visas when crossing the external borders and those whose nationals are exempt from that requirement (Kosovo*) - PE 584.014v01-00 - Committee on Foreign Affairs

DRAFT OPINION on the proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council amending Regulation (EC) No 539/2001 listing the third countries whose nationals must be in possession of visas when crossing the external borders and those whose nationals are exempt from that requirement (Kosovo)
Committee on Foreign Affairs
Ulrike Lunacek

Source : © European Union, 2016 - EP
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Brüssel will Gemeinschaftswirtschaft fördern

EuroNews (DE) - Thu, 02/06/2016 - 16:56
Wer in Berlin seine Wohnung auf einer Plattform wie Airbnb oder Wimdu anbietet, muss mit einem Bußgeld in Höhe vom mehreren Zehntausend Euro rechnen.…
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Artikel - Migration: Verbesserung des Managements der EU-Außengrenzen

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Thu, 02/06/2016 - 16:14
Allgemeines : Nach Angaben der EU-Grenzschutzbehörde Frontex sind in der vergangenen Woche rund 13 800 Flüchtlinge im zentralen Mittelmeer gerettet worden. Die EU arbeitet an verschiedenen Maßnahmen, um die Flüchtlingskrise zu bewältigen und Menschen in Not rasch Schutz zu gewähren. Am Montag (30.5.) hat der Innenausschuss unter anderem Vorschläge zur Verbesserung des Managements der EU-Außengrenzen gebilligt.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Mit Sport gegen die Radikalisierung Jugendlicher

EuroNews (DE) - Thu, 02/06/2016 - 14:57
Sport in der Gruppe kann die Radikalisierung Jugendlicher verhindern und zur Entradikalisierung beitragen, wissen Fachleute. Auf Initiative des…
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Press release - EP's political leadership agrees on mandate inquiry committee Panama Papers

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Thu, 02/06/2016 - 14:00
General : The European Parliament Conference of Presidents, uniting the EP president and political group leaders, agreed on Thursday 2 June on a mandate for an inquiry committee to look into the so-called Panama Papers, which revealed detailed information on off-shore companies and their ultimate beneficiaries.

Source : © European Union, 2016 - EP
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EU wird Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) unterzeichnen

Europäischer Rat (Nachrichten) - Thu, 02/06/2016 - 12:54

Der Rat hat am 1. Juni 2016 im Namen der EU die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der EU und der WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) genehmigt. Die WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) umfasst Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Swasiland.

Die feierliche Unterzeichnung des WPA EU-SADC soll am 10. Juni 2016 in Kasane (Botsuana) stattfinden.

Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sollen die regionale Integration und die wirtschaftliche Entwicklung in den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) stärken. Sie beruhen auf dem Grundsatz einer asymmetrischen Marktöffnung, was bedeutet, dass sie für die AKP-Partnerstaaten einen besseren Zugang zum Markt der EU vorsehen. Insbesondere bieten sie nie dagewesene Markchancen für Agrar- und Fischereierzeugnisse. Die WPA treten an die Stelle der vorangegangenen Marktzugangsregelung mit einseitigen Präferenzen für die AKP-Staaten.

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Entwurf einer Stellungnahme - Die Zukunft der Beziehungen zwischen den AKP-Staaten und der EU nach 2020 - PE 582.441v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME zur Zukunft der Beziehungen zwischen den AKP-Staaten und der EU nach 2020
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Javier Couso Permuy

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Stellungnahme - Verstärkter Abgleich mit den relevanten Datenbanken an den Außengrenzen - PE 578.843v02-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 hinsichtlich eines verstärkten Abgleichs mit einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Marielle de Sarnez

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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