Am 1. Juni 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates einen Beschluss gebilligt, mit dem Tunesien eine Makrofinanzhilfe in Höhe von höchstens 500 Mio. € bereitgestellt wird.
Die Hilfe soll dazu beitragen, die Außenfinanzierungslücke des Landes zu verringern und damit seine wirtschaftliche Stabilisierung und die Umsetzung einer umfangreichen Reformagenda zu unterstützen. Sie ergänzt die Hilfe des IWF, der am 20. Mai 2016 die Finanzierungsvereinbarung im Rahmen der erweiterten Fondsfazilität (EFF) für Tunesien verlängert und weitere 2,9 Mrd. USD bewilligt hat.
Das Europäische Parlament wird dem Beschluss voraussichtlich auf seiner Plenartagung vom 6. bis 9. Juni 2016 in erster Lesung zustimmen. Anschließend wird der Text in der mit dem Parlament vereinbarten Fassung – ohne Abänderungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag – dem Rat zur Annahme vorgelegt.
DarlehenDie Finanzhilfe wird für zweieinhalb Jahre bereitgestellt. Sie wird in Form von Darlehen gewährt, die in drei Tranchenausgezahlt werden. Die Darlehen haben eine durchschnittliche Laufzeit von höchstens 15 Jahren.
AuflagenDie Hilfe wird entsprechend einer zwischen der Kommission und Tunesien zu schließenden Vereinbarung geleistet. Darin werden klar definierte wirtschaftspolitische und finanzielle Auflagen festgelegt, wobei Strukturreformen und solide öffentliche Finanzen im Vordergrund stehen.
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe besteht darin, dass sich Tunesien wirksame demokratische Mechanismen und das Rechtsstaatsprinzip zu eigen macht und die Achtung der Menschenrechte garantiert.
Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst werden die Erfüllung dieser Vorbedingung während der gesamten Laufzeit der Makrofinanzhilfe überprüfen.
In den Schlussfolgerungen des Rates zur Erhöhung der Integrität, Transparenz und Good Governance von Sportgroßveranstaltungen werden mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, die dafür sorgen sollen, dass diese Grundsätze auf nationaler und europäischer Ebene in allen Phasen der Veranstaltung (Durchführbarkeit, Ausschreibung, Vorbereitung, Organisation, Bewertung und bleibender Nutzen) und auch danach umgesetzt werden.
Ferner wird darin unterstrichen, dass zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und der Sportbewegung ein regelmäßiger Dialog stattfinden muss und dass die nationalen, regionalen und lokalen Behörden im Hinblick auf Finanzierung, Infrastruktur, Umweltschutz, Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie Planung und Gewährleistung der Nachhaltigkeit von Sportgroßveranstaltungen eine wichtige Rolle spielen.
In den Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle von Europeana für den digitalen Zugang, die Sichtbarkeit und die Nutzung des europäischen Kulturerbes wird die Finanzierung und Verwaltung der digitalen Bibliothek, die Qualität ihres Datenbestands und ihre Benutzerfreundlichkeit erörtert. Ferner wird darin betont, dass Europeana als kulturelles und digitales Innovationsprojekt weiter ausgebaut werden soll. Dabei sollen die Mitgliedstaaten verstärkt eingebunden werden und Verantwortung übernehmen; zudem soll eine nachhaltige Finanzierung sichergestellt werden.
In den Schlussfolgerungen des Rates zur Entwicklung der Medienkompetenz und des kritischen Denkens durch allgemeine und berufliche Bildung wird hervorgehoben, dass das Internet und die sozialen Medien zwar viele Vorteile und Chancen bieten, aber auch Bedrohungen und Gefahren von ihnen ausgehen können. Zudem wird betont, dass allgemeine und berufliche Bildung eine entscheidende Rolle spielen, wenn es darum geht, jungen Menschen dabei zu helfen, Medienkompetenz zu entwickeln und verantwortungsvolle Bürger der Zukunft zu werden.
In diesen Schlussfolgerungen wird unterstrichen, dass Jugendarbeit, ehrenamtliche und kulturelle Tätigkeiten und Sport einen wertvollen Beitrag leisten können, wenn es darum geht, junge Menschen zu erreichen, damit sie für Radikalisierung weniger empfänglich sind.