Ein neues Gesetz der EU-Kommssion soll den Schutz im digitalen Raum verbessern. Melden Internetkonzerne wie Google und Amazon Hackerangriffe auf ihre Systeme nicht, drohen ihnen künftig Strafen.
Der Verordnungsentwurf wird nun die übliche Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen durchlaufen, bevor der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung förmlich festlegt.
Anschließend wird er dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung in zweiter Lesung vorgelegt.
Der Rat und die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben Schlussfolgerungen zur Staatenlosigkeit angenommen.
Jean Asselborn, luxemburgischer Minister für Immigration und Asyl und Präsident des Rates, sagte dazu: "Wir haben uns heute vorgenommen, gemeinsam für staatenlose Menschen einzutreten: diejenigen, die keine Rechte haben, die an keinem politischen System teilnehmen können und die keinerlei Zugang zu Sozialleistungen haben. Das UNHCR hat eine Kampagne zur Beseitigung der Staatenlosigkeit eingeleitet, und wir werden in vollem Umfang unseren Beitrag dazu leisten. Wir müssen unsere Bemühungen in einer EU, die zu ihren Werten steht und den Schwächsten Schutz bietet, bündeln."
Unter Hinweis darauf, dass das Recht auf eine Staatsangehörigkeit ein in Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anerkanntes Grundrecht und eines der Grundprinzipien des Europäisches Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit von 1997 ist,
unter Hinweis darauf, dass das Recht auf den Erwerb einer Staatsangehörigkeit in mehreren internationalen Menschenrechtsinstrumenten wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und dem Kinderrechtsübereinkommen bestätigt wird,
in Anbetracht der Tatsache, dass Staatenlose ihr Recht auf eine Staatsangehörigkeit nicht wahrnehmen können, und der Bedeutung des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 und des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961,
eingedenk der Zusage der EU vom September 2012, dass alle EU-Mitgliedstaaten dem Übereinkommen von 1954 beitreten und den Beitritt zum Übereinkommen von 1961 in Erwägung ziehen werden,
unter Hinweis darauf, dass nach Artikel 67 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Staatenlose bei der Entwicklung und Durchführung einer gemeinsamen Politik in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Kontrollen an den Außengrenzen den Drittstaatsangehörigen gleichgestellt werden,
unter Hinweis darauf, dass im Gesamtansatz für Migration und Mobilität von 2005 auf Staatenlose als besonders schutzbedürftige Gruppe Bezug genommen und erklärt wird, dass die EU Nicht-EU-Länder ermutigen sollte, sich mit der Problematik der Staatenlosen auseinanderzusetzen und etwas gegen die Staatenlosigkeit zu unternehmen,
eingedenk des Strategischen Rahmens der EU für Menschenrechte und Demokratie von 2012 und ihres in der Folge angenommenen Aktionsplans, in dem die Ausarbeitung eines gemeinsamen Rahmens vorgeschlagen wird, um Fragen im Zusammenhang mit der Staatenlosigkeit gegenüber Drittstaaten zur Sprache zu bringen,
eingedenk des Aktionsplans der Europäischen Union für Menschenrechte und Demokratie (2015-2019), dem zufolge die EU sich weiter mit der Frage der Staatenlosigkeit im Rahmen der Beziehungen zu den als prioritär eingestuften Ländern befassen und gezielte Anstrengungen unternehmen wird, um zu verhindern, dass infolge von Konflikten, Vertreibung und dem Zerfall von Staaten staatenlose Bevölkerungsgruppen entstehen,
unter Hinweis darauf, dass der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2014-2020 zur Finanzierung von Maßnahmen für Staatenlose, insbesondere für ihre Integration in die Aufnahmegemeinschaften, herangezogen werden kann;
unter Hinweis darauf, dass es nach Schätzungen des UNHCR weltweit mindestens 10 Millionen Staatenlose gibt,
unter Hinweis darauf, dass Staatenlose häufig von der Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leben in ihrem Aufnahmeland oder in ihrem Geburtsland ausgeschlossen sind:
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN
sind sich bewusst, dass der Erwerb der Staatsangehörigkeit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und es gemäß dem Völkerrecht Sache der Mitgliedstaaten ist, unter gebührender Beachtung des Unionsrechts die Bedingungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit festzulegen;
begrüßen gleichwohl die zehnjährige Kampagne des UNHCR zur Beseitigung der Staatenlosigkeit bis 2024;
erkennen an, wie wichtig es ist, Staatenlose zu ermitteln und besser zu schützen, damit sie die wichtigsten Grundrechte wahrnehmen können und die Gefahr der Diskriminierung oder Ungleichbehandlung verringert wird;
nehmen Kenntnis von den derzeitigen Verfahren zur Bestimmung der Staatenlosigkeit in einigen Mitgliedstaaten sowie von den nationalen Regelungen zum Schutz von Staatenlosen;
erkennen an, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten untereinander bewährte Vorgehensweisen in Bezug auf die Erhebung zuverlässiger Daten über Staatenlose sowie die Verfahren zur Bestimmung der Staatenlosigkeit austauschen;
ersuchen die Kommission, einen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten über bewährte Vorgehensweisen einzuleiten, wobei das Europäische Migrationsnetzwerk als Plattform genutzt werden sollte;
ersuchen die nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten, sich aktiv an dieser Plattform zu beteiligen und alle sachdienlichen Informationen bereitzustellen, damit sie sich im Hinblick auf das Ziel, die Anzahl der Staatenlosen zu verringern, Staatenlose besser zu schützen und die Diskriminierungsgefahr zu verringern, als nützliches Instrument erweist.
Am 4. Dezember 2015 hat der Rat die zuvor mit dem Europäischen Parlament ausgehandelte Kompromissfassung der vorgeschlagenen Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR) zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität gebilligt.
"Der heute erzielte Kompromiss wird die EU in die Lage versetzen, ein wirksames PNR-System einzurichten, bei dem die Grundrechte und Grundfreiheiten uneingeschränkt gewahrt werden", erklärte Etienne Schneider, luxemburgischer Vizepremierminister, Minister für innere Sicherheit und Präsident des Rates.
Mit der Richtlinie soll die Übermittlung von PNR-Daten zu internationalen Flügen von Fluggesellschaften an die Mitgliedstaaten sowie die Verarbeitung dieser Daten durch die zuständigen Behörden geregelt werden. Nach der Richtlinie dürfen PNR-Daten ausschließlich zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität verarbeitet werden.
Nach der neuen Richtlinie werden die Fluggesellschaften verpflichtet sein, den Behörden der Mitgliedstaaten bei Flügen in die EU oder aus der EU PNR-Daten zu übermitteln. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, aber nicht verpflichtet sein, PNR-Daten für ausgewählte innereuropäische Flüge zu erfassen. Jeder Mitgliedstaat wird verpflichtet sein, eine sogenannte "PNR-Zentralstelle" einzurichten, die die PNR-Daten von den Fluggesellschaften erhalten wird.
Mit den neuen Vorschriften wird eine EU-Norm für die Verwendung dieser Daten eingeführt; sie enthalten Bestimmungen über
PNR-Daten werden bereits heute in den Buchungssystemen der Fluggesellschaften gespeichert. Sie betreffen die Angaben, die Fluggäste den Fluggesellschaften bei der Buchung eines Fluges und beim Check-In eines Fluges zur Verfügung stellen. Die PNR-Daten umfassen den Namen, das Reisedatum, die Reiseroute, Flugscheininformationen, Kontaktangaben, Angaben zum Reisebüro, bei dem der Flug gebucht wurde, die Zahlungsart, die Sitznummer und Angaben zum Gepäck.
Die Verwendung dieser Daten durch die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen ist nichts Neues: In mehreren Mitgliedstaaten werden bereits die PNR-Daten für Strafverfolgungszwecke genutzt, und zwar auf der Grundlage von entweder spezifischen Rechtsvorschriften oder allgemeinen rechtlichen Befugnissen. Die Erhebung und Nutzung von PNR-Daten waren bisher schon von wesentlicher Bedeutung bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, wie z.B. Drogen-, Menschen- oder Kinderhandel. Dennoch gibt es bislang keine gemeinsame Regelung für die gesamte EU.
Das Vereinigte Königreich und Irland haben ihre Beteiligung an dieser Richtlinie erklärt. Dänemark wird sich nicht beteiligen.
Die nächsten SchritteDer Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich in Kürze über die Richtlinie abstimmen.
Die Richtlinie wird dann – nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen – dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Annahme vorgelegt.
Nach der Annahme haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
Montag, 7. Dezember 2015
19:00 Treffen mit dem EZB-Präsidenten Mario Draghi
20:00 Treffen der interinstitutionellen Akteure
Dienstag, 8. Dezember 2015
11:00 Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter
Mittwoch, 9. Dezember 2015
09:30 Treffen mit der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament (EP)
10:30 Treffen mit der ALDE-Fraktion im Europäischen Parlament (EP)
16:00 Treffen mit der EKR-Fraktion im Europäischen Parlament (EP)
Freitag, 11. Dezember 2015
12:30 Treffen mit dem dänischen Ministerpräsidenten Lars Løkke Rasmussen (Fototermin)
Die Reform einer Verfassung ist ein transformativer, alle gesellschaftlichen Interessen betreffender Prozess, durch den Normen und Regeln angepasst werden, um Institutionen zu stärken und in die Lage zu versetzen, gegenwärtigen Herausforderungen zu begegnen. Ein Land kann berechtigterweise erwarten, dass seine Regierungsform einer Überprüfung unterzogen wird.
Die Annahme von Bestimmungen, die nur für eine einzelne Person gelten, beeinträchtigt jedoch die Glaubwürdigkeit der Verfassungsreform, da sie den Grundsatz demokratischen Wandels nach Artikel 23 der Afrikanischen Charta für Demokratie, Wahlen und Staatsführung untergräbt. Die unlängst vom Parlament gebilligten Änderungen der Verfassung Ruandas würden – sollten sie durch ein Referendum bestätigt werden – diese Situation entstehen lassen.
Die EU unterstützt mit Nachdruck den Grundsatz des demokratischen Wandels auf der Grundlage transparenter, integrativer und demokratisch rechenschaftspflichtiger Prozesse nach Maßgabe der Afrikanischen Charta. In Ländern, in denen die Amtszeitbegrenzung konsequent eingehalten und ein Wandel ermöglicht wurde, hat dies die Gesellschaft gestärkt und die Institutionen glaubwürdiger gemacht. Dafür gibt es auf dem Kontinent zahlreiche Beispiele.
In dieser Hinsicht wird sich die EU weiterhin dafür einsetzen, Frieden und Wohlstand in der Region der Großen Seen zu unterstützen, und sieht der Fortsetzung des Dialogs mit der Regierung Ruandas erwartungsvoll entgegen.