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Der Rat hat am 3. Dezember 2015 eine Verordnung zur Reform des Gerichts angenommen. Ziel der Reform ist es, das Gericht in die Lage zu versetzen, die zunehmende Arbeitsbelastung zu bewältigen und zu gewährleisten, dass Rechtsbehelfe in der EU stets innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden.
"Die Reform des Gerichts stärkt eine Institution, die der europäischen Integration bedeutende Impulse gegeben hat", erklärte Félix Braz, luxemburgischer Justizminister und Präsident des Rates.
Das Gericht ist eines von drei Gerichten des Gerichtshofs der Europäischen Union; die beiden anderen sind der Gerichtshof selbst und das Gericht für den öffentlichen Dienst. Das Gericht ist das erstinstanzliche Gericht für die meisten Entscheidungen, die von der Kommission und anderen EU-Organen und ‑Einrichtungen in allen Bereichen, für die die Europäische Union zuständig ist, getroffen werden.
Die Reform sieht eine schrittweise Anhebung der Zahl der Richter beim Gericht und die Zusammenlegung des Gerichts für den öffentlichen Dienst mit dem Gericht vor. Mit dem Inkrafttreten der Reform – voraussichtlich Ende Dezember 2015 – wird die Zahl der Richter um 12 steigen. Im September 2016 werden die sieben Richterplanstellen des Gerichts für den öffentlichen Dienst auf das Gericht übertragen, wozu dann im September 2019 noch neun weitere Richter hinzukommen. Insgesamt werden damit 21 zusätzliche Richterstellen geschaffen.
Diese Anhebung der Zahl der Richter wird es dem Gericht ermöglichen, Urteile innerhalb einer angemessenen Frist zu fällen, wie in Artikel 47 der Charta der Grundrechte verlangt wird. Ferner kann das Gericht dann mehr Fälle in Kammern von fünf Richtern oder als Große Kammer entscheiden, was eine eingehendere Beratung in wichtigen Fällen ermöglicht.
Die künftige teilweise Neubesetzung der Richterstellen wird so organisiert, dass Mitgliedstaaten Kandidaten für zwei Stellen vorschlagen. Ziel ist es sicherzustellen, dass sich das Gericht zu möglichst gleichen Teilen aus Frauen und Männern zusammensetzt. 2021 wird der Gerichtshof über die Funktionsweise des Gerichts Bericht erstatten und gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge zur Änderung seiner Satzung vorlegen.
Schnellere Zunahme der anhängigen RechtssachenDie Reform ist eine Reaktion auf den beschleunigten Anstieg der Zahl der beim Gericht anhängigen Rechtssachen. Nach den jüngsten Daten ist die Zahl neuer Fälle, mit denen das Gericht jährlich befasst wird, von weniger als 600 vor dem Jahr 2010 auf 912 im Jahr 2014 gestiegen, so dass Ende November 2015 ein bisher einmaliger Spitzenwert von 1270 anhängigen Rechtssachen erreicht wurde. Dieser Anstieg der Zahl der beim Gericht anhängigen Rechtssachen wird sich voraussichtlich mit dem gleichen hohen Tempo fortsetzen, da jüngste Entwicklungen in den Zuständigkeitsbereichen der EU, beispielsweise im Bankensektor, zu Rechtsstreitigkeiten führen könnten. Das Gericht wird auch etwa 200 anhängige Rechtssachen in Personalangelegenheiten übernehmen.
Zunahme der VerfahrensdauerDie stetig steigende Zahl anhängiger Rechtssachen führt dazu, dass das Gericht seine Urteile nicht innerhalb einer angemessenen Frist erlassen kann. In den meisten wirtschaftlich sensiblen Fällen dauert es durchschnittlich vier bis fünf Jahre, bis ein Urteil ergeht; dies ist deutlich länger als die allgemein als angemessen angesehene durchschnittliche Verfahrensdauer. In Artikel 47 der Grundrechtecharta ist das Recht auf ein Urteil innerhalb angemessener Frist niedergelegt.
Kosten der ReformDank der Anstrengungen des Gerichtshofs würden sich die Kosten der Aufstockung um 21 Richter und der Zusammenlegung des Gerichts für den öffentlichen Dienst mit dem Gericht auf jährlich 13,5 Mio. € belaufen. Dies ist deutlich weniger als der Betrag von 26,8 Mio. €, der in mehreren Schadenersatzklagen wegen Urteilsverzögerung gefordert wird; ferner kann dadurch der erste Rechtszug der EU seine Aufgaben innerhalb der Fristen und nach den Qualitätsstandards erfüllen, die die europäischen Bürger und Unternehmen mit Recht von einer auf Rechtsstaatlichkeit gegründeten Union erwarten dürfen.
Nächste SchritteDie Verordnung wird Ende Dezember im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.
Das Verfahren zur Ernennung der ersten zwölf zusätzlichen Richter ist im Gange. Die von den betreffenden Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Schweden, Spanien, Ungarn, Polen, Zypern, Litauen, Griechenland, Lettland, Luxemburg, Slowakei und Malta) vorgeschlagenen Kandidaten werden von dem in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU vorgesehenen Ausschuss geprüft und befragt. Aufgabe des Ausschusses ist es, eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerber für die Ausübung des Amts eines Richters beim Gericht abzugeben, bevor die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Ernennungen entscheiden.
"Ziel dieser Vorschläge ist die Neubelebung des Verbriefungsmarkts durch die Förderung einfacher, transparenter und standardisierter Verbriefungen."
Pierre Gramegna, Finanzminister Luxemburgs und Präsident des Rates
Am 2. Dezember 2015 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates eine Verhandlungsposition zu Vorschlägen gebilligt, deren Ziel die Förderung der Entwicklung eines Verbriefungsmarkts in Europa ist.
Die vom luxemburgischen Vorsitz vermittelte Einigung wurde schon neun Wochen nach Vorlage des Kommissionsvorschlags erzielt. Der künftige Vorsitz kann daher gleich zu Beginn des Jahres 2016 Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.
"Ziel dieser Vorschläge ist die Neubelebung des Verbriefungsmarkts durch die Förderung einfacher, transparenter und standardisierter Verbriefungen. Damit soll zur Finanzierung der Wirtschaft und folglich zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum beigetragen werden," so Pierre Gramegna, Finanzminister Luxemburgs und Präsident des Rates.
Erster BausteinEin Rechtsrahmen für Verbriefungen stellt den ersten großen Baustein des von der EU 2015 aufgelegten Plans dar, nach dem bis Ende 2019 eine voll funktionsfähige Kapitalmarktunion geschaffen werden soll. Die Entwicklung eines Verbriefungsmarkts wird neue Investitionsmöglichkeiten schaffen und eine zusätzliche Finanzierungsquelle insbesondere für KMU und Start-ups darstellen.
Verbriefung ist der Vorgang, bei dem ein Kreditgeber – normalerweise eine Bank – ein Paket von Darlehen oder Vermögenswerten, wie z. B. Hypotheken, Leasingverträge für Kraftfahrzeuge, Vebraucherkredite oder Kreditkartenkonten, durch die Umwandlung in Verbriefungen refinanziert. Die umgeschichteten Darlehenspakete werden in verschiedene Risikokategorien unterteilt, die auf das Risiko-/ Ertragsinteresse der Anleger zugeschnitten sind.
Ein EU-Rahmen für Verbriefungen würde die Integration der EU-Finanzmärkte fördern und die Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen erleichtern.
Reformen nach der KriseAls Reaktion auf die US-amerikanische Subprime-Krise von 2007-2008 ergriffen staatliche Behörden Maßnahmen, um Verbriefungen sicherer und einfacher zu machen und dafür zu sorgen, dass Anreize für das Risikomanagement geschaffen wurden. Infolge dieser Reformen sind nun alle Verbriefungen in der EU streng geregelt. Allerdings war im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, in denen sich die Märkte erholt haben, die Situation auf den europäischen Verbriefungsmärkten verhalten – trotz der Tatsache, dass die Verbriefungsmärkte der EU die Krise relativ gut überstanden haben.
Einfache, transparente und standardisierte ProdukteDie Vorschläge bauen auf den zur Risikoabwehr ergriffenen Maßnahmen auf und dürften dazu beitragen, einfache, transparente und standardisierte (simple, transparent and standardised – STS) Produkte abzugrenzen. Das Konzept "einfach, transparent und standardisiert" bezieht sich nicht auf die zugrunde liegende Qualität der betreffenden Vermögenswerte, sondern auf den Prozess, durch den die Verbriefung strukturiert wird.
Zwei VerordnungenDie im AStV erzielte Einigung bezieht sich auf zwei Verordnungsentwürfe:
In der ersten Verordnung werden die Vorschriften zusammengefasst, die für alle Verbriefungen – einschließlich STS-Verbriefungen – gelten; diese sind derzeit über verschiedene Gesetzgebungsakte verteilt. So werden Kohärenz und Konvergenz über Sektoren (wie z. B. Bankwesen, Vermögensverwaltung und Versicherung) hinweg gewährleistet, und bestehende Vorschriften werden gestrafft und vereinfacht. Außerdem wird eine allgemeine und sektorübergreifende Regelung zur Definition von STS-Verbriefungen geschaffen.
In der zweiten Verordnung, die der Änderung der Verordnung 575/2013 dient, werden die Eigenmittelanforderungen für Positionen in Verbriefungen festgelegt. Mit dieser Verordnung wird für eine risikogerechtere Behandlung von STS-Verbriefungen gesorgt.
Zur Annahme der Verordnungen im Rat ist – nach Einigung mit dem Europäischen Parlament – eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
Die Einigung im AStV wird am 8. Dezember 2015 vom Rat bestätigt.