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Europäische Union

Amendments 1 - 195 - Addressing human rights violations in the context of war crimes, and crimes against humanity, including genocide - PE 601.157v02-00 - Committee on Foreign Affairs

AMENDMENTS 1 - 195 - Draft report Addressing human rights violations in the context of war crimes, and crimes against humanity, including genocide
Committee on Foreign Affairs

Source : © European Union, 2017 - EP
Categories: Europäische Union

The Brief from Brussels: Erdogan überzieht Europa mit Beschimpfungen

EuroNews (DE) - Mon, 03/04/2017 - 18:51
Nur Tage vor dem Verfassungsreferendum in der Türkei sind die Beziehungen zwischen der Regierung in Ankara und der EU angespannt.
Categories: Europäische Union

Stellungnahme - Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union - PE 595.732v02-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Eduard Kukan

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
Categories: Europäische Union

EU-Außenminister: Kein Platz für Assad in einem Syrien der Zukunft

EuroNews (DE) - Mon, 03/04/2017 - 18:01
Die USA und die EU sind in der Syrien-Frage gespalten.
Categories: Europäische Union

Internationale Meerespolitik: eine Agenda für die Zukunft unserer Weltmeere

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 03/04/2017 - 17:40

Der Rat hat Schlussfolgerungen zum Thema "Internationale Meerespolitik: eine Agenda für die Zukunft unserer Weltmeere" angenommen. Er begrüßt darin die Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission zur internationalen Meerespolitik. Der Rat sieht die Mitteilung als einen zeitgerechten und wichtigen Beitrag, um zu einem kohärenten, sektorübergreifenden, regelbasierten internationalen Konzept sowie zu einer besseren Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den internen und externen Aspekten der meeresbezogenen Strategien der EU zu gelangen. Auf diese Weise kann die Sicherheit, der Schutz, die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der Weltmeere gewährleistet werden. Der Rat begrüßt außerdem, dass die EU am 5./6. Oktober 2017 in Malta die zum vierten Mal stattfindende Konferenz "Unsere Ozeane" ausrichten wird. Seit 2014 regt die Konferenz "Unsere Ozeane" führende Politikerinnen und Politiker aus der ganzen Welt dazu an, vorausschauend zu handeln, Verpflichtungen auf hoher Ebene einzugehen und die Herausforderungen der Zukunft als Chancen für Zusammenarbeit, Innovation und Unternehmertum zu nutzen. Der Rat sieht den freiwilligen Selbstverpflichtungen aller Teilnehmer für sichere, geschützte, saubere und nachhaltig bewirtschaftete Ozeane erwartungsvoll entgegen.

Categories: Europäische Union

Rat verabschiedet EU-Strategie für Syrien

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 03/04/2017 - 17:02

1. Unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Mai und 17. Oktober 2016 und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. Dezember 2016 zeigt der Rat sich entsetzt über die nach wie vor desolate Lage in Syrien und die anhaltenden humanitären, sicherheitspolitischen und politischen Probleme, die der Konflikt aufwirft. Derzeit sind 13,5 Millionen Syrer auf humanitäre Hilfe in Syrien angewiesen – darunter 6,3 Millionen Binnenvertriebene –, 1,5 Millionen Menschen leben in einem Belagerungszustand und weitere 5 Millionen syrische Flüchtlinge haben in den Nachbarländern und in der gesamten Region Aufnahme gefunden.

2. Für den Schutz der syrischen Bevölkerung ist in erster Linie das syrische Regime verantwortlich. Daher appelliert der Rat an das Regime und seine Verbündeten, insbesondere Russland in seiner Funktion als Ko-Vorsitz der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien, alles daranzusetzen, um Folgendes zu gewährleisten: die vollständige Einstellung der Feindseligkeiten; die Aufhebung der Belagerungen und den uneingeschränkten, ungehinderten und landesweiten Zugang für humanitäre Helfer. Der Rat verurteilt auf das Schärfste die fortgesetzten, systematischen, weit verbreiteten und gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Verstöße aller Parteien, insbesondere des syrischen Regimes, gegen das humanitäre Völkerrecht. Dem muss ein Ende bereitet werden, und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Der Rat verurteilt das Aushungern von Zivilpersonen durch Belagerung besiedelter Gebiete als eine Methode der Kriegsführung sowie die Zwangsumsiedlung von Bevölkerungsgruppen; in beiden Fällen kann es sich um Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit handeln. Die EU wird weitere restriktive Maßnahmen gegen Syrien in Betracht ziehen, solange die Repressionen anhalten. Die EU erinnert daran, dass es unter dem derzeitigen Regime keinen dauerhaften Frieden in Syrien geben kann.

3. Der Rat weist darauf hin, dass der Konflikt in Syrien sich unmittelbar auf die EU auswirkt, und stimmt darin überein, dass die EU einen spezifischen strategischen Rahmen für ihren Ansatz für Syrien als länderspezifischen Teil der im März 2015 angenommenen EU-Regionalstrategie für Syrien und Irak sowie zur Bewältigung der Bedrohung durch Da'esh entwickeln muss. Daher begrüßt er die gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin und der Kommission und unterstützt die nachstehend genannten Ziele. Diese Mitteilung bildet zusammen mit den vorliegenden Schlussfolgerungen die EU-Strategie für Syrien. Der Schwerpunkt der strategischen Ziele der EU in Syrien liegt auf sechs Kernbereichen:

a) Beendigung des Krieges durch einen echten politischen Übergang im Einklang mit der Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrates, der von den Konfliktparteien unter Federführung des VN-Sondergesandten für Syrien und mit Unterstützung durch wichtige internationale und regionale Akteure ausgehandelt wird.

Die EU ist der festen Überzeugung, dass es keine militärische Lösung für den Konflikt geben kann, und setzt sich für die Einheit, Souveränität, territoriale Integrität und Unabhängigkeit des syrischen Staates ein. Nur eine glaubwürdige politische Lösung gemäß der Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrates und dem Genfer Kommuniqué von 2012 wird die Stabilität in Syrien gewährleisten und dazu führen, dass Da’esh und anderen von den VN bezeichneten terroristischen Gruppen in Syrien eine entscheidende Niederlage zugefügt werden kann. Die EU unterstützt weiterhin die Anstrengungen der Internationalen Allianz gegen Da'esh in Syrien und Irak.

Die EU unterstützt nachdrücklich die Arbeit des VN-Sonderbeauftragten und die Wiederaufnahme der Gespräche in Genf. Die EU bekräftigt den Primat des Genfer Prozesses unter Führung der Vereinten Nationen und wird über die regionale Initiative der Hohen Vertreterin weiterhin politische Unterstützung für diesen Prozess leisten, der den politischen Dialog mit wichtigen Akteuren aus der Region fördert, damit im Rahmen des vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Dezember erteilten Mandats gemeinsame Standpunkte ermittelt werden können. Der Rat erklärt sich bereit, die Bemühungen der EU im Hinblick auf die umfassende und wirksame Teilhabe von Frauen und eine ständige Konsultation und einen kontinuierlichen Dialog mit der Zivilgesellschaft im politischen Prozess zu verstärken.

Ob in Genf Fortschritte erzielt werden, wird davon abhängen, ob vor Ort die Gewalt eingedämmt und Vertrauen aufgebaut werden kann. In diesem Zusammenhang würdigt der Rat den Beitrag, der geleistet wurde, um wieder eine vollständige Einstellung der Feindseligkeiten zu erreichen, und nimmt die Einrichtung des trilateralen Mechanismus im Rahmen der Treffen in Astana zur Kenntnis, der dazu dient, die uneingeschränkte Einhaltung der Waffenruhe zu beobachten und sicherzustellen. Er äußert seine große Besorgnis angesichts der anhaltenden Gewalt von Terroristen und militärischer Maßnahmen gegen zivile und nichtterroristische Ziele, auch durch das Regime und seine Verbündeten. Der Rat fordert alle Seiten nachdrücklich auf, die Waffenruhe einzuhalten, und appelliert an Russland, die Türkei und Iran, ihren Verpflichtungen als Garanten der Waffenruhe nachzukommen und für deren vollständige Umsetzung zu sorgen. In diesem Zusammenhang sollten weitere Treffen Fortschritte bei der Gewährleistung eines uneingeschränkten, ungehinderten und landesweiten Zugangs für humanitäre Helfer, der Beendigung der Belagerungen und der Freilassung aller willkürlich inhaftierten Personen, insbesondere Frauen und Kinder, im Einklang mit der Resolution 2268 des VN-Sicherheitsrates ermöglichen.

b) Förderung eines konstruktiven, alle Seiten einbeziehenden Übergangsprozesses in Syrien durch Unterstützung der Stärkung der politischen Opposition im Einklang mit der Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrates und dem Genfer Kommuniqué.

Die EU wird weiterhin die syrische Opposition und insbesondere das Hohe Verhandlungskomitee (HNC) als Delegation der Opposition bei den von den VN vermittelten Gesprächen in Genf unterstützen. Die EU wird das HNC bei der Entwicklung seiner Vision des Übergangs sowie seine bisherigen Bemühungen zur Konsolidierung der Verhandlungsplattform für die syrische Opposition unterstützen.

Der Rat hält die syrischen Parteien dazu an, die Agenda des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen konstruktiv und ohne Vorbedingungen zu akzeptieren, und begrüßt den positiven Ansatz des HNC, wenn es darum geht, Einigung über eine integrativere Delegation zu erzielen sowie maßvolle und praktische Vorschläge zu unterbreiten. Der Rat begrüßt den Umstand, dass das Beratende Frauenkomitee in das HNC eingebunden und seine umfassende und wirksame Beteiligung schrittweise in die Wege geleitet wird. Er fordert das syrische Regime nachdrücklich auf, seine eigenen Pläne für einen echten, alle Seiten einbeziehenden politischen Übergang vorzulegen.

In den politischen Prozess müssen alle Seiten uneingeschränkt einbezogen werden, um sicherzustellen, dass alle Teile der syrischen Gesellschaft an der Gestaltung der künftigen Einheit Syriens und der nationalen Aussöhnung beteiligt sind.

c) Rettung von Menschenleben durch Deckung des humanitären Bedarfs der hilfebedürftigsten Syrer überall im Land durch rechtzeitige, effiziente, wirksame und auf Prinzipien gegründete Hilfe.

Die EU äußert ihre anhaltende tiefe Besorgnis angesichts der willkürlichen Einschränkungen, die die Bereitstellung der humanitären Hilfe behindern, und fordert erneut den uneingeschränkten, ungehinderten, sicheren und landesweiten Zugang für humanitäre Helfer der Vereinten Nationen und anderer humanitärer Organisationen. Der Zugang für humanitäre Helfer ist keine vertrauensbildende Maßnahme, sondern eine Verpflichtung.

Die EU leistet die größte finanzielle Unterstützung für die humanitären Bemühungen in Syrien und wird weiter auf eine intensive humanitäre Diplomatie setzen und nach Möglichkeiten suchen, den Zugang und den Schutz zu verbessern und die humanitären Grundsätze zu fördern. Sie wird weiterhin darauf hinarbeiten, dass die Ausnahmen und Genehmigungen für humanitäre Zwecke im Rahmen unserer restriktiven Maßnahmen gegen Syrien uneingeschränkt umgesetzt werden. Die EU wird auch bei der Hilfe für Minenopfer und bei der Aufklärung über die Risiken von Minen weiterhin Unterstützung leisten.

d) Förderung der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechts auf freie Meinungsäußerung durch die Stärkung der Organisationen der syrischen Zivilgesellschaft.

Die EU wird weiterhin umfassende Unterstützung für die Organisationen der syrischen Zivilgesellschaft bereitstellen, auch für die Arbeit des "Civil Society Support Room" und des "Women’s Advisory Board". Die Zivilgesellschaft wird in der Zeit nach dem Konflikt in Syrien und bei der Förderung des Aussöhnungsprozesses eine maßgebliche Rolle spielen müssen. Der Rat hat vereinbart, die Bemühungen der EU zur Förderung der freien Meinungsäußerung unter anderem durch die Unterstützung freier und unabhängiger Medien zu verstärken.

e) Förderung der Rechenschaftspflicht für Kriegsverbrechen zur Erleichterung eines nationalen Aussöhnungsprozesses und einer Übergangsjustiz.

Die EU wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die für Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverstöße und -verletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, einschließlich des nachgewiesenen Einsatzes von chemischen Waffen, verantwortlich sind. Die EU verurteilt auf das Schärfste die systematischen Menschenrechtsverletzungen in Syrien, die von der von den VN eingesetzten unabhängigen internationalen Untersuchungskommission auch in der detaillierten Übersicht über die im vergangenen Jahr in Aleppo begangenen Verbrechen dokumentiert werden. Der Rat unterstützt die Empfehlungen der Untersuchungskommission. Der Rat kommt überein, weiterhin Informationen im Hinblick auf künftige rechtliche Maßnahmen – auch vor dem Internationalen Strafgerichtshof - gegen all diejenigen zu sammeln, die für Verstöße gegen das Völkerrecht verantwortlich sind. In diesem Zusammenhang äußert der Rat seine Unterstützung für den unparteiischen und unabhängigen internationalen Mechanismus, den die VN-Generalversammlung zu diesem Zweck eingerichtet hat, und betont, wie wichtig es ist, diesem Mechanismus ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, damit er seine wichtige Arbeit fortsetzen kann. Die EU unterstützt sämtliche Bemühungen um nationale Aussöhnung und wird sich weiterhin für die Schaffung einer Übergangsjustiz einsetzen.

Der Rat verurteilt außerdem den Einsatz von chemischen Waffen durch das syrische Regime und Da’esh, der in den Berichten des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus der OVCW und der Vereinten Nationen bestätigt wurde, und erinnert an seinen Beschluss vom März, zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen die verantwortlichen Personen zu verhängen. Der Rat unterstützt alle Bemühungen, die auf die Identifizierung verschwundener Personen abzielen.

f) Stärkung der Resilienz der syrischen Bevölkerung und der syrischen Gesellschaft

Die EU wird durch die Bereitstellung von Bildung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Unterstützung für lokale zivile Verwaltungsstrukturen in von der Opposition verwalteten Gebieten – auch in Zusammenarbeit mit der syrischen Übergangsregierung – weiterhin Unterstützung für die Resilienz leisten und dazu beitragen, einen Zusammenbruch der staatlichen Verwaltung zu verhindern. Die EU wird auf eine breit angelegte Unterstützung hinwirken, indem sie grenzüberschreitende Hilfe mit Unterstützungsleistungen von Syrien aus kombiniert, und das Ziel verfolgen, die Hilfe als Teil umfassenderer Bemühungen zur Deckung des Bedarfs der Bevölkerung in ganz Syrien bereitzustellen, gewaltbereiten Extremismus und Sektierertum zu verhüten und die Resilienz auf lokaler Ebene aufzubauen. Sie wird sich nicht an frühzeitigen Wiederaufbau/Stabilisierungsbemühungen beteiligen, die gesellschaftliche und demografische Manipulationen befördern könnten.

4. Die EU bekräftigt, dass sie nur dann bereit ist, den Wiederaufbau Syriens zu unterstützen, wenn ein von den syrischen Konfliktparteien auf der Grundlage der Resolution 2254 (2015) des VN-Sicherheitsrates und des Genfer Kommuniqués von 2012 ausgehandelter umfassender, echter und alle Seiten einbeziehender politischer Übergang stabil im Gange ist. Der Rat wird dann prüfen, welche Hilfe in der Zeit nach dem Konflikt im Sinne der gemeinsamen Mitteilung bereitgestellt werden kann. In diesem Zusammenhang könnte die EU die derzeit geltenden restriktiven Maßnahmen überprüfen, eine Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit den Übergangsbehörden in Angriff nehmen, Mittel für Rehabilitation und Wiederaufbau nach dem Krieg auch im Hinblick auf das kulturelle Erbe mobilisieren und die geeigneten Instrumente der europäischen Nachbarschaftspolitik und anderer Programme zur Bewältigung der Herausforderungen in der Übergangszeit einsetzen und die Gemeinschaften durch wirtschaftliche Entwicklung stabilisieren. Die EU unterstützt aktiv die VN bei ihrer Koordinierung der Planungen für eine zivile Stabilisierung nach einer Einigung und wird mit den VN, internationalen Finanzinstitutionen und anderen Gebern zusammenarbeiten. Diejenigen, die den Konflikt angetrieben haben, sollten auch eine besondere Verantwortung für die Kosten des Wiederaufbaus übernehmen.

5. Die EU ist sich bewusst, welche Auswirkungen der Konflikt in Syrien auf Nachbarländer hat, und bestätigt ihre Zusage, Jordanien, Libanon und der Türkei sowie Irak und Ägypten Unterstützung zu leisten; diese Länder haben ihr Engagement und ihre Resilienz unter Beweis gestellt, indem sie Millionen syrischer Flüchtlinge in den letzten Jahren aufgenommen haben. Der Rat würdigt diese Anstrengungen und stimmt darin überein, dass diese Unterstützung durch die Umsetzung der Migrationspakte der EU mit Jordanien und Libanon und der Erklärung EU-Türkei als Beiträge zur Erreichung der jeweiligen Londoner Zusagen für diese Länder aufrechterhalten werden muss.

6. Der Rat sieht der Konferenz zu Syrien und der Region ("Supporting the Future of Syria and the Region"), die am 4./5. April 2017 in Brüssel ausgerichtet wird, erwartungsvoll entgegen; die Konferenz ist eine Folgekonferenz zur Londoner Konferenz vom Februar 2016, zu den Geberkonferenzen von 2013 und 2015 in Kuwait sowie zu den Konferenzen in Berlin und Helsinki von 2014 und 2017. Die Konferenz wird die internationale Unterstützung für den politischen Prozess unter der Führung der VN stärken, und sie dient der Mobilisierung von Mitteln, mit denen der Bedarf, der in den von den VN koordinierten Aufrufen skizziert wurde, gedeckt und die Resilienz der Länder, die Flüchtlinge aufgenommen haben, unterstützt wird. Der Rat weist darauf hin, dass mit der EU-Strategie politische Leitlinien für die Vorgehensweise der EU auf der Konferenz vorgegeben werden.

Categories: Europäische Union

Rat nimmt Schlussfolgerungen zur Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes an

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 03/04/2017 - 17:01

Der Rat hat Schlussfolgerungen zur Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes angenommen. Diese Schlussfolgerungen schließen sich an die "Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes (2017) – Kein Kind zurücklassen" an, die der Rat am 6. März 2017 angenommen hat. Mit diesen Leitlinien bekräftigte die EU ihre Verpflichtung, die Rechte des Kindes im Rahmen ihrer auswärtigen Menschenrechtspolitik umfassend zu schützen und zu fördern.

Entsprechend den Leitlinien liegt der Schwerpunkt der Schlussfolgerungen auf der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, auf der Sicherstellung der Selbstbestimmung von Mädchen, der durchgängigen Berücksichtigung der Rechte des Kindes in allen Bereichen und in allen Programmplanungen sowie auf der Ermutigung der Partnerländer, nationale Strategien für die Rechte des Kindes anzunehmen. Der Rat bekräftigt die Unterstützung der EU für die Arbeit der einschlägigen internationalen und regionalen Akteure im Bereich der Rechte des Kindes, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen. Der Rat bekräftigt das aktive Engagement der EU in den Prozessen zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Flüchtlings- und Migrantenkinder.

Categories: Europäische Union

Aktionärsrechte in EU-Gesellschaften: Förmliche Annahme durch den Rat

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 03/04/2017 - 17:01

Der Rat hat heute eine Richtlinie mit dem Ziel einer stärkeren Mitwirkung der Aktionäre in großen europäischen Gesellschaften angenommen.

Die Richtlinie wird zu mehr Transparenz und einer aktiveren Mitwirkung der Aktionäre börsennotierter Gesellschaften führen. Zu diesem Zweck wurde die bisher geltende Richtlinie über die Rechte von Aktionären (2007/36/EG) überarbeitet.

Die Finanzkrise hat gezeigt, dass Aktionäre die übermäßige kurzfristige Risikobereitschaft von Managern in vielen Fällen unterstützt haben. Die überarbeitete Richtlinie soll dies ändern und zur langfristigen Ausrichtung der Gesellschaften beitragen, was wiederum zu Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen wird.


Die neue Richtlinie enthält besondere Anforderungen, die Aktionäre zu einer langfristigen Mitwirkung bewegen und die Transparenz erhöhen sollen. Diese Anforderungen betreffen

  • die Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung,
  • die Identifizierung der Aktionäre,
  • die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte,
  • die Informationsübermittlung,
  • die Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern sowie
  • Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen.
Überwachung der Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung

Die Aktionäre sollen künftig über die Vergütungspolitik der Leitung ihres Unternehmens abstimmen können.

Nach den neuen Vorschriften sollte die Vergütungspolitik zu der Geschäftsstrategie, den langfristigen Interessen und der Tragfähigkeit der Gesellschaft beitragen und nicht an kurzfristige Ziele geknüpft sein.

Die Leistung von Mitgliedern der Unternehmensleitung sollte anhand sowohl finanzieller als auch nicht-finanzieller Kriterien, gegebenenfalls einschließlich ökologischer, sozialer und Governance-Faktoren, bewertet werden.

Die Vergütungspolitik soll zudem offengelegt werden, sobald die Aktionäre in der Hauptversammlung abgestimmt haben.

Identifizierung der Aktionäre

Die neue Richtlinie wird dafür sorgen, dass Gesellschaften in der Lage sind, ihre Aktionäre zu identifizieren und Informationen über die Identität von Aktionären von jedem Intermediär in der Kette, der über die Informationen verfügt, zu erhalten. Dies soll die Ausübung der Aktionärsrechte und die Mitwirkung der Aktionäre in der Gesellschaft erleichtern.

Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass in ihrem Hoheitsgebiet ansässige Gesellschaften Angaben zur Identität nur von solchen Aktionären einholen dürfen, die mehr als einen bestimmten Prozentsatz von Aktien oder Stimmrechten halten, wobei dieser Schwellenwert 0,5 % nicht überschreiten darf.

Leichtere Ausübung der Aktionärsrechte

Die Intermediäre müssen die Ausübung der Rechte durch den Aktionär, einschließlich des Rechts auf Teilnahme an und Stimmabgabe in Hauptversammlungen, erleichtern.

Sie werden zudem verpflichtet sein, den Aktionären rechtzeitig und in standardisierter Form alle Informationen der Gesellschaft zu übermitteln, die sie zur ordnungsgemäßen Ausübung ihrer Rechte benötigen.

Sie werden überdies alle aufgrund der neuen Vorschriften anfallenden Entgelte offenlegen müssen.

Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern

Die neuen Vorschriften werden institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern zu mehr Transparenz verhelfen, was ihr Konzept für die Mitwirkung der Aktionäre anbelangt. Sie müssen entweder eine Strategie für die Mitwirkung der Aktionäre ausarbeiten und öffentlich bekannt machen oder erklären, warum sie sich entschieden haben, dies nicht zu tun.

In der Strategie müssen sie darlegen, wie sie die Mitwirkung der Aktionäre in ihre Anlagestrategie integrieren und welche Mitwirkungstätigkeiten sie ausüben.

Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zur Bewältigung tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikte, die insbesondere dann auftreten können, wenn die institutionellen Anleger, die Vermögensverwalter oder mit diesen verbundene Unternehmen erhebliche Geschäftsbeziehungen zu der Gesellschaft unterhalten, in die investiert wurde.

Viele institutionelle Anleger und Vermögensverwalter nutzen die Dienste von Stimmrechtsberatern, die für sie Recherchen durchführen, sie beraten und ihnen empfehlen, wie sie in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften abstimmen sollen. Diese Berater spielen zwar insofern eine wichtige Rolle für die Corporate Governance, als sie dazu beitragen, die Kosten für die Analyse von Unternehmensinformationen zu verringern, aber sie können auch das Stimmverhalten der Anleger in erheblichem Maße beeinflussen.

In Anbetracht ihrer Bedeutung sollen sie künftig Transparenzanforderungen und einem Verhaltenskodex unterliegen.

Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen könnten den Gesellschaften und ihren Aktionären abträglich sein, da sie dem nahe stehenden Unternehmen oder der nahe stehenden Person die Möglichkeit geben können, sich Werte der Gesellschaft anzueignen.

Deshalb sieht die neue Richtlinie vor, dass wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zur Zustimmung durch die Aktionäre oder das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan der Gesellschaft vorgelegt werden müssen, um die Interessen der Gesellschaft angemessen zu schützen.

Die Gesellschaften müssen wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen spätestens zum Zeitpunkt ihres Abschlusses öffentlich bekannt machen und der Bekanntmachung alle Informationen beifügen, die notwendig sind, um die Angemessenheit des Geschäfts zu beurteilen.

Die nächsten Schritte

Die neue Richtlinie wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in ihr nationales Recht umzusetzen.

Categories: Europäische Union

Änderungsanträge 1 - 243 - Private Sicherheitsunternehmen - PE 600.961v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ÄNDERUNGSANTRÄGE 1 - 243 - Entwurf eines Berichts Private Sicherheitsunternehmen
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
Categories: Europäische Union

Rat nimmt Schlussfolgerungen zu Somalia an

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 03/04/2017 - 16:41

Der Rat hat heute Schlussfolgerungen zu Somalia angenommen, in denen der kürzlich erfolgte Abschluss des Wahlprozesses, die Wahl von Präsident Mohamed Abdullahi Mohamed Farmaajo und die Bildung einer neuen Regierung sowie der Umstand, dass zahlreiche neue Abgeordnete ins Parlament gewählt wurden und die Vertretung von Frauen zugenommen hat, begrüßt werden. Dem Rat ist bewusst, welchen entscheidenden Herausforderungen die neue Führung gegenübersteht, wobei insbesondere die sich ausweitende humanitäre Krise zu nennen ist, und er bekräftigte das langfristige Engagement der EU für das Land.

Ein neues Partnerschaftsabkommen zwischen Somalia und der internationalen Gemeinschaft ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, echte Fortschritte bei den wichtigsten sicherheitspolitischen, politischen und entwicklungspolitischen Prioritäten der nächsten vier Jahre zu erzielen. Das neue Abkommen soll auf der Somalia-Konferenz am 11. Mai 2017 in London angenommen werden. Die heutigen Schlussfolgerungen dienen als Leitlinien der EU für ihr Vorgehen hinsichtlich der Konferenz.

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Rede von Präsident Donald Tusk bei der Feier zum 60. Jahrestag der Römischen Verträge

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 03/04/2017 - 14:00

Ich bin vor genau 60 Jahren geboren und damit genauso alt wie die Europäische Gemeinschaft. Bitte gestatten Sie mir deshalb heute einige eher persönliche Ausführungen. Wie Sie wissen, ist der Geburtsort manchmal noch wichtiger als das Geburtsdatum. In meinem Fall ist es die Stadt Danzig, die im Laufe der Jahrhunderte von Polen und Deutschen, von Niederländern, Juden, Schotten und Franzosen erbaut wurde. 1945, zufälligerweise auch im März, haben Hitler und Stalin meine Heimatstadt in wenigen Tagen verwüstet. Sie wurde niedergebrannt.

Ich war acht Jahre alt, als die Gemeinschaft mit dem Fusionsvertrag einen gemeinsamen Rat und eine gemeinsame Kommission einsetzte; auf meinem Schulweg lief ich damals noch tagtäglich durch die Ruinen der niedergebrannten Stadt. Für mich ist der Zweite Weltkrieg nichts Abstraktes.

1980, ein Jahr nach den ersten Wahlen zum Europäischen Parlament, wurde in meinem Danzig die Gewerkschaftsbewegung Solidarność gegründet. Ich war damals dort, auf der Danziger Werft unter den Arbeitern, zusammen mit Lech Wałęsa, der den Mut hatte, dem kommunistischen Regime unverblümt ins Gesicht zu schreien, wovon wir träumten. Es waren einfache Träume: von Menschenwürde, von Freiheit und von Demokratie. Damals schauten wir alle nach Westen, auf ein freies und sich vereinendes Europa, wobei wir instinktiv fühlten, dass genau dies die Zukunft war, von der wir träumten. Und obwohl man Panzer und Truppen auf uns losschickte, lebten diese Träume weiter.

Als 1987 die Einheitliche Europäische Akte (der Anfang des Binnenmarktes) in Kraft trat, bereiteten wir in Polen uns auf die letzte Schlacht vor. Solidarność gewann, und bald darauf fiel die Berliner Mauer: Der Weg nach Europa war für uns frei. Etwa 20 Jahre später, ich war schon polnischer Ministerpräsident, eröffnete ich das modernste Stadion Europas, natürlich in meiner Heimatstadt Danzig. Die Stadt war zu der Zeit wieder vollständig aufgebaut und schöner als je zuvor. Mein Land gehörte schon seit acht Jahren der Europäischen Union an.

Ich erinnere an diese kurze Lehrstunde der Geschichte heute nur, um allen deutlich zu machen, dass es für Millionen von Menschen, und diese Menschen werden heute in den Straßen unserer Hauptstädte, in Rom, in Warschau und sogar in London, demonstrieren, bei der Europäischen Union nicht um Schlagworte, nicht um Verfahren, nicht um Verordnungen geht. Unsere Union ist ein Garant dafür, dass Freiheit, Würde, Demokratie und Unabhängigkeit nicht mehr nur ein Traum, sondern unsere alltägliche Wirklichkeit sind.

Ich habe mehr als die Hälfte meines Lebens hinter dem Eisernen Vorhang verbracht, wo es verboten war, von diesen Werten auch nur zu träumen. Ja, damals war es wirklich ein Europa der zwei Geschwindigkeiten. Und deshalb habe ich heute das Recht, diese einfache Wahrheit laut zu wiederholen: Dass uns nichts im Leben für immer geschenkt wird – dass der Aufbau einer freien Welt Zeit, viel Kraft und Opfer verlangt. Darum ist er auch nur an so wenigen Orten auf der Erde gelungen. Und doch haben wir es geschafft. Ein solche Welt zu zerstören, ist sehr einfach. Dafür reicht ein kurzer Augenblick. Wie es schon einmal geschehen ist, mit meinem Danzig.

Heute in Rom erneuern wir das einzigartige Bündnis freier Nationen, das vor 60 Jahren von unseren großen Vorgängern gegründet wurde. Damals sprachen sie nicht über unterschiedliche Gangarten oder Austrittswünsche, all den tragischen Ereignissen der jüngsten Geschichte zum Trotz glaubten sie vielmehr fest an die Einheit Europas. Sie hatten den Mut eines Kolumbus, in unbekannte Gewässer vorzudringen, die Neue Welt zu entdecken.

Sagen Sie mir also: Warum sollten wir denn heute unser Vertrauen in den Sinn und Zweck der Einheit verlieren? Nur weil sie unsere Wirklichkeit geworden ist? Oder weil sie uns langweilt oder wir ihrer überdrüssig geworden sind?

Europa als politische Einheit wird es nur geeint oder gar nicht geben. Nur ein geeintes Europa kann ein souveränes Europa gegenüber dem Rest der Welt sein. Und nur ein souveränes Europa garantiert die Unabhängigkeit seiner Nationen, garantiert die Freiheit seiner Bürger. Die Einheit Europas ist kein bürokratisches Gebilde. Sie ist ein Bündel von gemeinsamen Werten und demokratischen Standards. Heutzutage reicht es nicht, Einheit einzufordern und gegen unterschiedliche Geschwindigkeiten zu protestieren. Viel wichtiger ist, dass wir alle unsere gemeinsamen Regeln, wie die Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Gewaltenteilung und die Rechtsstaatlichkeit, respektieren. Dies ist das eigentliche Fundament unserer Einheit.

Die Union nach Rom sollte mehr noch als zuvor eine Union der gemeinsamen Grundsätze sein, eine Union der äußeren Souveränität, eine Union der politischen Einheit. Stellen Sie heute unter Beweis, dass Sie die Anführer Europas sind, dass Sie dieses große Vermächtnis, das wir von den Helden der europäischen Integration vor 60 Jahren geerbt haben, bewahren wollen. Vielen Dank.

Categories: Europäische Union

Entwurf einer Stellungnahme - Weltraumstrategie für Europa - PE 601.237v02-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME zu einer Weltraumstrategie für Europa
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Geoffrey Van Orden

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 03/04/2017 - 10:40

Montag, 3. April 2017
Ljubljana (Slowenien)
09.15 Uhr Treffen mit Präsident Borut Pahor
09.50 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Miro Cerar (Presseerklärungen ± 11.00 Uhr)
Skopje (ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien)
14.00 Uhr Zweiertreffen mit Präsident Gjorge Ivanov (Presseerklärungen ± 14.30 Uhr)
14.50 Uhr Arbeitsessen mit Präsident Gjorge Ivanov
Sofia (Bulgarien)
19.30 Uhr Abendessen auf Einladung von Präsident Rumen Radev

Dienstag, 4. April 2017
Sofia (Bulgarien)
10.35 Uhr Präsentation über den Status und die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit an der bulgarischen Grenze
10.55 Uhr Treffen mit Präsident Rumen Radev
11.30 Uhr Arbeitsessen
12.40 Uhr Zweiertreffen mit Präsident Rumen Radev (Presseerklärungen ± 13.00 Uhr)

Mittwoch, 5. April 2017
Athen (Griechenland)
10.00 Uhr Treffen mit Präsident Prokopios Pavlopoulos
10.45 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Alexis Tsipras (Presseerklärungen ± 11.45 Uhr)

Freitag, 7. April 2017
11.00 Uhr Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter

Categories: Europäische Union

Änderungsanträge 9 - 66 - Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau - PE 601.208v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ÄNDERUNGSANTRÄGE 9 - 66 - Entwurf einer Stellungnahme Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
Categories: Europäische Union

Highlights - Press Release - Committee on Foreign Affairs

AFET and DROI Chairs call on the Venezuelan Supreme Court to revise its most recent decision suspending the National Assembly "The recent decision of the Supreme Court to curtail the competences of the National Assembly is a serious breach of the democratic principle of the separation of powers", declared the Foreign Affairs Committee and the Subcommittee on Human rights Chairs, Mr David McAllister (EPP, DE) and Pier Antonio Panzeri (S&D, IT):
"We reiterate the provisions of the EP resolution on Venezuela, adopted on 8 June 2016, which calls on the Venezuelan Government 'to respect the rule of law and the principle of the separation of powers, and recall that separation and non-interference between equally legitimate powers is an essential principle of democratic states guided by the rule of law".

The two Chairs, Mr David McAllister and Mr Pier Antonio Panzeri, speaking on behalf of the Foreign Affairs Committee and the Subcommittee on Human Rights, also expressed their concern regarding the on-going restrictions on human rights in Venezuela: "Unfortunately those bearing the brunt of this crisis are the Venezuelans, who do not have access to basic commodities and health services".
Source : © European Union, 2017 - EP
Categories: Europäische Union

Ausführungen von Präsident Donald Tusk zu den nächsten Schritten nach der Mitteilung des Vereinigten Königreichs

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 31/03/2017 - 17:43

Guten Morgen, zunächst möchte ich Premierminister Muscat für seine Gastfreundschaft und die außerordentlich gute Arbeit danken, die der maltesische Vorsitz bereits geleistet hat. Gerade in Zeiten wie diesen kommt einem zuverlässigen, soliden und vorbildlichen turnusmäßig wechselnden Vorsitz des Rates noch größere Bedeutung zu. Daher erneut ein großes Dankeschön für Ihre Arbeit, Joseph.

Der wichtigste Punkt auf unserer Tagesordnung war natürlich der Brexit.

Jetzt besteht meine Aufgabe darin, den 27 Staats- und Regierungschefs der EU den Entwurf der Leitlinien für die Verhandlungen über den Brexit vorzulegen. Den 27, da das Vereinigte Königreich nach dem Auslösen von Artikel 50 ab Mittwoch auf der anderen Seite des Verhandlungstisches sitzen wird. Wir haben sehr schnell gearbeitet, da der Vertrag - wie Sie wissen - uns für den Abschluss eines Abkommens nur zwei Jahre Zeit gibt.

Erlauben Sie mir nun, die wesentlichen Elemente und Grundsätze meines Vorschlags darzulegen. Wir betrachten sie als fundamental und werden uns strikt daran halten.

Unsere Pflicht ist es, die Unsicherheit und die Störungen, die sich durch die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der EU auszutreten, für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Unternehmen und Mitgliedstaaten ergeben, so gering wie möglich zu halten. Wie ich bereits ausgeführt habe, geht es im Grunde genommen um Schadensbegrenzung.

Wir müssen zuerst an die Menschen denken. Bürgerinnen und Bürger aus der gesamten EU leben, arbeiten und studieren im Vereinigten Königreich. Und solange das Vereinigte Königreich Mitglied ist, sind ihre Rechte umfänglich geschützt. Aber wir müssen ihren Status und ihre Lage nach dem Austritt mit gegenseitigen, durchsetzbaren und diskriminierungsfreien Garantien klären.

Zweitens müssen wir verhindern, dass sich ein Rechtsvakuum für unsere Unternehmen aus dem Umstand ergibt, dass die Rechtsvorschriften der EU nach dem Brexit im Vereinigten Königreich nicht mehr gelten werden.

Drittens müssen wir auch dafür sorgen, dass das Vereinigte Königreich allen finanziellen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten nachkommt, die es als Mitgliedstaat eingegangen ist. Dies ist nur recht und billig gegenüber all den Menschen, Gemeinschaften, Wissenschaftlern, Landwirten usw., denen wir – nämlich alle 28 – dieses Geld zugesagt haben und denen wir es schulden. Ich kann Ihnen versichern, dass wir als EU alle unsere Zusagen einhalten werden.

Viertens werden wir uns um flexible und kreative Lösungen bemühen, damit zwischen Nordirland und Irland keine "harte Grenze" entsteht. Es ist von entscheidender Bedeutung, den Friedensprozess in Nordirland zu unterstützen.

Diese vier Fragen sind allesamt Teil der ersten Phase der Verhandlungen. Sobald wir ausreichende Fortschritte in Bezug auf den Austritt erzielt haben - und nur dann -, können wir uns mit dem Rahmen unserer künftigen Beziehungen befassen. Es wird nicht dazu kommen, dass wir gleichzeitig parallele Gespräche über alle Fragen beginnen, so wie manch einer im Vereinigten Königreich vorgeschlagen hat.

Und wenn es um unsere künftigen Beziehungen geht, so teilen wir selbstverständlich den Wunsch des Vereinigten Königreichs nach einer engen Partnerschaft zwischen uns. Starke Bindungen, die über die Wirtschaft und die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen hinausgehen, sind auch weiterhin in unserem gemeinsamen Interesse.

Abschließend möchte ich sagen, dass die Gespräche, die in Kürze beginnen, schwierig, komplex und bisweilen auch kontrovers sein werden. Daran führt kein Weg vorbei. Die EU der 27 verfolgt keinen bestrafenden Ansatz und wird dies auch nicht tun. Der Brexit ist für sich genommen bereits Strafe genug. Nach mehr als vierzig Jahren, in denen wir geeint waren, sind wir es uns gegenseitig schuldig, alles in unserer Macht Stehende zu tun, damit diese Trennung möglichst reibungslos verläuft.

Dies ist auch der Grund, warum Premierministerin May und ich vereinbart haben, während des gesamten Prozesses engen und regelmäßigen Kontakt zu halten. Ich beabsichtige, Theresa May vor der Tagung des Europäischen Rates im April einen Besuch in London abzustatten. Vielen Dank.

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USA pochen auf Zwei-Prozent-Ziel der Nato-Ausgaben

EuroNews (DE) - Fri, 31/03/2017 - 16:53
Die USA haben die Nato-Mitgliedsstaaten erneut ermahnt, ihren finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Verteidigungsausgaben nachzukommen.
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Highlights - European Fund for Sustainable Development (EFSD) - Committee on Foreign Affairs

On Tuesday 11 April, 11.30-12.30, the Committees on Foreign Affairs, Development and Budgets will discuss the amendments tabled by Rapporteurs and Members to the proposal for a European Fund for Sustainable Development (EFSD). In the context of the External Investment Plan, the EFSD aims at leveraging at least EUR 44 billion of public and private investments in Africa and in the EU's Southern and Eastern Neighbourhood. The joint committees' vote will take place on 24 April.
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