Die EU verurteilt auf das Schärfste den Luftangriff vom 4. April 2017 auf die Stadt Khan Sheikhoun in der Provinz Idlib, der schreckliche Folgen hatte und bei dem viele Zivilpersonen, darunter auch Kinder und humanitäre Helfer, getötet oder verwundet wurden, wobei viele Opfer Symptome einer Gasvergiftung aufweisen.
Sie fordert den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nachdrücklich auf, zusammenzutreten, den Angriff auf Khan Sheikhoun scharf zu verurteilen und eine umgehende, unabhängige und unparteiische Untersuchung des Angriffs sicherzustellen.
Die Untersuchungsmission der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) sammelt und analysiert derzeit Informationen aus allen verfügbaren Quellen. Während dieser Angriff noch untersucht wird, weist die EU mit großer Sorge darauf hin, dass das syrische Regime, wie aus den Berichten des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus der OVCW und der Vereinten Nationen vom August und Oktober hervorgeht, bereits zuvor im Jahr 2015 Chemiewaffen eingesetzt hat, was sie damals scharf verurteilt hat. In diesem Zusammenhang bekräftigt die EU, dass sich das syrische Regime als Vertragspartei des Chemiewaffenübereinkommens ausdrücklich verpflichtet hat, auf den Einsatz von Chemiewaffen zu verzichten, und dass es die Hauptverantwortung für den Schutz der syrischen Bevölkerung trägt. Die EU fordert deshalb die Verbündeten des syrischen Regimes, namentlich Russland, auf, in dieser Hinsicht hinreichend Druck auf das Regime auszuüben.
Der Einsatz von Chemiewaffen oder chemischen Stoffen als Waffen kommt einem Kriegsverbrechen gleich. Ihrem Einsatz in Syrien, auch durch das Regime und Da'esh, muss Einhalt geboten werden, und die ermittelten Täter müssen für diesen Verstoß gegen das Völkerrecht zur Verantwortung gezogen werden.
Diejenigen, die sich Verletzungen des Völkerrechts und den Einsatz von Chemiewaffen haben zuschulden kommen lassen, müssen entsprechend bestraft werden. Die EU hat im März vier hochrangige syrische Militärs aufgrund ihrer Rolle beim Einsatz von Chemiewaffen gegen die Zivilbevölkerung in die Sanktionsliste aufgenommen, im Einklang mit ihrer Strategie zur Bekämpfung der Verbreitung und des Einsatzes chemischer Waffen.
Sie wird die Anstrengungen der OVCW in Syrien zur Untersuchung des Chemiewaffeneinsatzes weiter unterstützen und ist der Ansicht, dass die internationale Gemeinschaft solche Anstrengungen auch in Zukunft unternehmen muss.
Dieser Angriff ist eine eklatante Verletzung der Waffenruhe. Er zeigt, dass dringend eine echte und überwachte Waffenruhe erforderlich ist. Die EU fordert Russland, die Türkei und Iran auf, ihren Verpflichtungen als Garanten hierfür nachzukommen.
Derartige Angriffe zeigen nur noch deutlicher, dass es in Syrien dringend eines echten politischen Übergangs bedarf, und die EU wird die Bemühungen der Vereinten Nationen, als Vermittler bei den innersyrischen Gesprächen in Genf eine politische Lösung des Syrienkonflikts herbeizuführen, unterstützen, wie sie auf der von ihr ausgerichteten internationalen Konferenz zur Unterstützung der Zukunft Syriens und der Region vom 5. April 2017 in Brüssel bekräftigt hat.
Der Rat hat am 6. April 2017 zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) verhängt. Diese Maßnahmen ergänzen und verschärfen die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in mehreren Resolutionen verhängten Sanktionen.
Die EU hat beschlossen, das Verbot von Investitionen in der DVRK auf weitere Bereiche auszudehnen, nämlich auf die mit konventioneller Rüstung in Verbindung stehende Industrie, das Hüttenwesen und die Metallbearbeitung, sowie die Luft- und Raumfahrt. Der Rat hat ferner beschlossen, die Erbringung bestimmter Dienstleistungen an Personen oder Einrichtungen in der DVRK zu verbieten; insbesondere geht es um Computerdienstleistungen sowie um Dienstleistungen in den Bereichen Bergbau und Fertigung in der chemischen, der Bergbau- und der Raffinerieindustrie.
Der Rat hat diese zusätzlichen restriktiven Maßnahmen verhängt, da die Handlungen der DVRK seines Erachtens gegen zahlreiche Resolutionen des VN-Sicherheitsrates verstoßen und eine ernsthafte Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit in der Region und darüber hinaus darstellen. Die EU appelliert erneut an die DVRK, wieder einen glaubhaften und konstruktiven Dialog mit der internationalen Staatengemeinschaft aufzunehmen, ihre Provokationen einzustellen und alle Kernwaffen und bestehenden Nuklearprogramme sowie andere Massenvernichtungswaffenprogramme und Programme für ballistische Flugkörper komplett, verifizierbar und unumkehrbar aufzugeben.
Der Rat hat ferner beschlossen, vier Personen in die Liste der Personen aufzunehmen, gegen die sich die restriktiven Maßnahmen der EU richten, da sie verantwortlich sind für Unterstützung oder Förderung der Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder anderer Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK. Somit steigt die Gesamtzahl der Personen, deren Vermögenswerte einzufrieren sind und die Reisebeschränkungen unterliegen, auf 41. Auch bei sieben Einrichtungen werden Vermögenswerte eingefroren.
Die Rechtsakte werden am 7. April 2017 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie wurden im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.
Die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Nordkorea wurden am 22. Dezember 2006 eingeführt. Mit den bestehenden Maßnahmen werden alle Resolutionen umgesetzt, die der VN-Sicherheitsrat als Reaktion auf die Nuklearwaffenversuche der DVRK und ihre Starts unter Verwendung ballistischer Flugkörpertechnologie angenommen hat; sie schließen zusätzliche eigenständige EU-Maßnahmen ein.
Sie sind gegen die nordkoreanischen Nuklearwaffen und Nuklearprogramme, sonstige Massenvernichtungswaffen sowie Programme für ballistische Flugkörper gerichtet. Zu den Maßnahmen gehört das Verbot der Ein- und Ausfuhr von Waffen, Gütern, Dienstleistungen und Technologien, die zu diesen Programmen beitragen könnten.