Am 28. Juni 2017 haben die EU-Botschafter die zwischen dem Vorsitz und dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über befristete autonome Handelsmaßnahmen für die Ukraine bestätigt.
"Mit diesen Maßnahmen bekunden wir unseren Willen, der Ukraine konkrete politische und wirtschaftliche Unterstützung zu leisten. Angesichts der derzeit schwierigen Lage der Ukraine hoffen wir, dass diese Verordnung rasch durchgeführt werden kann."
Christian Cardona, maltesischer Minister für Wirtschaft, Investitionen und KleinunternehmenNach dem Vorschlag sollen ukrainische Exporteure angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage und der Bemühungen der Ukraine um Wirtschaftsreformen besseren Zugang zum EU-Markt erhalten.
Die bereits im Rahmen des 2014 unterzeichneten Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine eingeführten Handelsbestimmungen werden dadurch ergänzt. Diese Bestimmungen werden seit dem 1. Januar 2016 vorläufig angewandt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen gelten für einen Zeitraum von drei Jahren und umfassen
1. zusätzliche jährliche Einfuhrkontingente zum Nullzollsatz für die folgenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse ("Nullzollkontingente"):
2. die vollständige Beseitigung der Einfuhrzölle auf verschiedene Industrieerzeugnisse wie Düngemittel, Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Schuhe; Kupfer; Aluminium sowie Fernseh- und Tonaufnahmegeräte.
Es wird Schutzmaßnahmen geben. Für die Ukraine wird die Pflicht gelten, die gleichen Grundsätze wie nach dem Assoziierungsabkommen einzuhalten. Dazu gehört, dass die demokratischen Grundsätze, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten sowie das Rechtsstaatsprinzip geachtet und fortlaufend nachhaltige Anstrengungen im Hinblick auf die Bekämpfung der Korruption und rechtswidriger Tätigkeiten unternommen werden.
Verfahren und nächste SchritteDer INTA-Ausschuss hat die Einigung im Namen des Parlaments am 20. Juni gebilligt. Das Parlament und der Rat werden den Text nun Ende Juli förmlich annehmen. Die Verordnung dürfte Ende September veröffentlicht werden und in Kraft treten.
Ein Gipfeltreffen EU-Ukraine ist für den 12./13. Juli 2017 in Kiew geplant.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates hat heute seinen Standpunkt zu einem Entwurf einer Verordnung festgelegt, die zur Verbesserung der Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, beitragen soll.
Dieser Standpunkt dient dem Rat als Mandat, die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, sobald dieses seinen eigenen Standpunkt festgelegt hat.
"Kriminelle und terroristische Netze nutzen die Anonymität von Bargeldzahlungen. Deshalb benötigen wir ein wirksames System der Bargeldanmeldung, mit dessen Hilfe die Behörden illegale Handlungen besser verhindern und bekämpfen können und das es ihnen ermöglicht, die Sicherheit in der gesamten Union zu verbessern."
Edward Scicluna, Finanzminister MaltasDie zukünftige Verordnung wird die Verordnung 1889/2005 ersetzen und das derzeitige Kontrollsystem für Barmittel, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, verbessern. Ziel ist es, bei der Umsetzung internationaler Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – entwickelt von der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" – in der EU neue bewährte Verfahren zu berücksichtigen. Dementsprechend sieht der Verordnungsentwurf vor, die Definition von Barmittel auf andere Zahlungsmittel oder -methoden, die kein Bargeld sind, auszudehnen, wie Schecks, Reiseschecks, Gold oder Guthabenkarten.
Zudem wird die Definition auf Barmittel ausgedehnt, die im Post-, Fracht- oder Kurierverkehr versandt werden.
Somit wird der in der Richtlinie (EU) 2015/849 festgeschriebene Rechtsrahmen für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergänzt.
Der gemeinsame Standpunkt des Rates sieht vor, dass jede Person, die in die Union einreist oder aus der Union ausreist und Barmittel im Wert von 10 000 EUR oder mehr mitführt, dies bei den Zollbehörden melden muss.
Die Meldung muss unabhängig davon erfolgen, ob die Reisenden die Barmittel am Körper, in ihrem Gepäck oder in ihrem Verkehrsmittel mitführen. Auf Aufforderung der Behörden müssen sie es zur Kontrolle bereitstellen.
Was Barmittel betrifft, die in Postpaketen, in Sendungen mit Kurierdiensten, in unbegleitetem Reisegepäck oder als Containerfracht versandt werden ("unbegleitete Barmittel"), so sind die zuständigen Behörden befugt, gegebenenfalls vom Absender oder vom Empfänger eine Offenlegungserklärung zu verlangen. Die Erklärung erfolgt schriftlich oder elektronisch unter Verwendung eines Standardformulars.
Die Behörden sind befugt, alle Sendungen, Behältnisse oder Verkehrsmittel, die unbegleitete Barmittel enthalten können, zu kontrollieren.
Die Behörden der Mitgliedstaaten tauschen Informationen aus, insbesondere wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Barmittel im Zusammenhang mit einer kriminellen Handlung stehen, die die finanziellen Interessen der EU beinträchtigen könnte. Diese Informationen werden auch der Kommission übermittelt.
Die neue Verordnung wird die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, im Rahmen des nationalen Rechts zusätzliche nationale Kontrollen hinsichtlich der Bewegungen von Barmitteln innerhalb der Gemeinschaft vorzunehmen, vorausgesetzt, diese Kontrollen stehen im Einklang mit den Grundfreiheiten der Union.
Vor dem G20-Gipfel beschwört Angela Merkel den Multilateralismus und inszeniert sich als Gegenspielerin von Donald Trump.
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Tschechien hat von EU-Geldern in Milliardenhöhe profitiert, aber nur ein Drittel der Einwohner sieht die EU-Mitgliedschaft positiv. Tschechische EU-Abgeordnete wollen das ändern.
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Wo Bio drauf steht, muss Bio drin sein - das gilt schon länger. Doch Kritiker bemängelten immer wieder zu lasche Standards bei der Umsetzung und Etikettenschwindel. Nun hat sich die EU auf die Überarbeitung des Biosiegels geeinigt.
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Die Welt hat sich verändert und Europa muss sein Verteidigungsbudget erhöhen, um sich selbst schützen zu können, fordert Anders Fogh Rasmussen im Interview.
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Der Rat möchte das Leben all derjenigen vereinfachen, die EU-Mittel erhalten oder verwalten. Am 28. Juni 2017 hat der Rat dem Vorsitz das Mandat erteilt, Gespräche mit dem Europäischen Parlament über einen Vorschlag der Kommission aufzunehmen, nach dem die EU-Finanzvorschriften vereinfacht und stärker ergebnisorientiert gestaltet werden sollen. Mit dem Entwurf der sogenannten Omnibus-Verordnung werden die Haushaltsordnung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der EU sowie 15 sektorspezifische Gesetzgebungsakte, unter anderem in den Bereichen Landwirtschaft und Kohäsionspolitik, geändert.
"Die Verhandlungsposition des Rates ist ein nachdrückliches Plädoyer für eine Vereinfachung. Die Kommission könnte Mittel schneller und mit weniger bürokratischen Kontrollen der erstattungsfähigen Kosten auszahlen. Gleichzeitig möchten wir sicherstellen, dass die EU-Mittel weiterhin gewissenhaft verwaltet werden."
Prof. Edward Scicluna, maltesischer Minister der Finanzen und Präsident des RatesErgebnisorientierungIn seiner Verhandlungsposition befürwortet der Rat die Möglichkeit, EU-Zahlungen auf der Grundlage von Ergebnissen und nicht in Form einer Erstattung entstandener Kosten zu leisten. Dies würde Empfängern und Behörden viel Zeit und Kosten bei der Ausführung von EU-Mitteln ersparen und das Fehlerrisiko verringern.
Die neuen Vorschriften würden eine leichtere Anwendung von Pauschalbeträgen und vereinfachte Kostenoptionen ermöglichen. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass Forscher mehr Zeit im Labor und weniger Zeit mit der Abrechnung ihrer Reisekosten verbringen würden.
BürokratieabbauIn dem Bestreben, die Anzahl der Kontrollen zu verringern, unterstützt der Rat auch die Idee, der Kommission zu gestatten, so weit wie möglich auf bereits vorliegende Prüfungen, Bewertungen oder Genehmigungen zurückzugreifen. Dies würde weniger Bürokratie bedeuten, und sowohl die Empfänger als auch die Kommission könnten mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben anstatt für die Erledigung von Formalitäten aufwenden.
Mit dem Entwurf der Omnibus-Verordnung werden die Haushaltsordnung der EU und ihre Anwendungsbestimmungen zu einem einzigen Regelwerk zusammengefasst.
HintergrundDie Omnibus-Verordnung wurde von der Kommission im September 2016 als Teil der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens der EU für 2014-2020 vorgeschlagen.
Die nächsten SchritteDie Trilog-Beratungen zwischen dem Ratsvorsitz und Vertretern des Parlaments und der Kommenden werden in den kommenden Wochen beginnen.
Die EU-Kommission will die Vorgaben für Grenzwerte von Kohlenstoffdioxid (CO2) bei Neuwagen laut einem Medienbericht aufweichen. Statt konkreter zulässiger Maximalwerte seien prozentuale Verringerungen im Gespräch.
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Die neuen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, die heute in Kraft treten, sind nur wirksam, wenn sich alle EU-Länder gleichermaßen daran halten, schreibt Věra Jourová, Justiz-Kommissarin der EU.
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Eine neue Thronfolgeregelung in Saudi-Arabien stärkt die Macht des bisherigen Verteidigungsministers und neuen Kronprinzen Muhammad Bin Salman. Guido Steinberg über dessen Politik und ihre Folgen.
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Sowohl Sigmar Gabriel als auch Angela Merkel sind dagegen: Die Bundesregierung will einen Auftritt des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan in Deutschland vorerst nicht erlauben.
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Der Brexit und höhere Sicherheitsausgaben führen zu einer Finanzlücke im EU-Budget. Die Kommission denkt nun über Einsparungen und neue Einnahmequellen nach.
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Vorerst dürfen Laptops bei transatlantischen Flügen aus der EU weiter ins Handgepäck. Die US-Regierung kündigt aber schärfere Kontrollen schon an den Startflughäfen an.
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