Mittwoch, 5. Juli 2017
Paris
10.30 Uhr Nationale Gedenkfeier für Simone Veil
Donnerstag, 6. Juli 2017
Gipfel EU-Japan
10.55 Uhr Ankunft und Begrüßung von Premierminister Shinzō Abe
11.00 Uhr Plenartagung
12.10 Uhr Gemeinsame Pressekonferenz
12.50 Uhr Arbeitsessen
Freitag, 7. Juli 2017
G20-Gipfel in Hamburg
9.15 Uhr Gemeinsames Pressebriefing mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker
10.00 Uhr Offizielle Begrüßung durch Bundeskanzlerin Angela Merkel
10.30 Uhr Klausurtagung
13.00 Uhr Arbeitsessen
15.30 Uhr Arbeitssitzung
20.30 Uhr Abendessen auf Einladung von Bundeskanzlerin Angela Merkel
Samstag, 8. Juli 2017
G20-Gipfel in Hamburg
9.30 Uhr Treffen mit dem vietnamesischen Premierminister Nguyen Xuan Phuc
10.00 Uhr Treffen mit dem Premierminister Singapurs Lee Hsien Loong
10.30 Uhr Arbeitssitzung
12.30 Uhr Treffen mit dem australischen Premierminister Malcolm Turnbull
13.05 Uhr Einzelgespräch mit dem Präsidenten der Republik Korea Moon Jae-in
13.15 Uhr Arbeitsessen
15.15 Uhr Abschlusssitzung
will take place on Wednesday 12 July, 9:30-13:00 and 15:00-18:30 in Brussels.
The meeting slot on Thursday 13 July 2017, 9.00-12:30 is cancelled.
Organisations or interest groups who wish to apply for access to the European Parliament will find the relevant information below.
Der Rat hat am 29. Mai 2017 den Beschluss (GASP) 2017/917 des Rates[1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2018 verlängert.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Beschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung zur Kenntnis und begrüßt sie.
[1] Am 30.5.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 139, S. 62) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
In einer Sitzung einer Ratsgruppe in Malta verständigten sich die Leiter der Veterinärdienste aus den 28 EU-Mitgliedstaaten am 23. Juni 2017 auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Notfallvorsorge in Bezug auf übertragbare Tierseuchen in der EU.
Die gemeinsame Vorgehensweise zur Notfallvorsorge enthält eine Reihe von Elementen, die darauf abzielen, gemeinsame Maßnahmen in Bereichen wie Frühwarnsysteme und Risikobewertung mit dem Ziel zu verstärken, die Fähigkeit in der EU zur Vorhersage, Verhütung und Bekämpfung grenzüberschreitender Tierseuchen zu verbessern.
Notfallvorsorge in Bezug auf Pflanzen- und Tiergesundheit ist eine der Prioritäten des maltesischen Ratsvorsitzes der EU.
In den letzten Jahren hatten Ausbrüche hochansteckender grenzüberschreitender Tierseuchen wie Afrikanische Schweinepest, Hautknotenkrankheit, Blauzungenkrankheit und Vogelgrippe erhebliche Auswirkungen auf die Nutztierhaltung in Europa sowie auf die Verbringung von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus den betroffenen Gebieten und auf den Handel damit. Der Ausbruch und die Ausbreitung dieser verheerenden Seuchen haben auch gezeigt, wie wichtig eine gute Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Nachbarländern ist, um die damit einhergehenden Schäden zu begrenzen.
Aufbauend auf diesem Bewusstsein und den Erfahrungen der Mitgliedstaaten arbeitete der maltesische Ratsvorsitz mit den Leitern der Veterinärdienste ein Programm aus, dem Erhebungen und strukturierte Beratungen zugrunde liegen und das Wege aufzeigt, wie die Notfallvorsorge der EU weiter verbessert werden kann.
Bei dem gemeinsamen Vorgehen werden die prioritären Bereiche aufgezeigt, die verbessert werden könnten, damit Krisen in Zukunft erfolgreicher verhindert und bewältigt werden können. Diese Bereiche sind (in absteigender Rangfolge)
1. Frühwarnsysteme
2. Risikobewertung
3. Bewusstsein bei den Beteiligten
4. Notfallpläne und Handbücher
5. Fortbildungen
6. Vernetzung zwischen den Mitgliedstaaten
7. Antigen-/Impfstoffbanken
8. Modelle für die Ausbreitung von Tierkrankheiten
9. Selbstbewertungs- und Simulationsübungen
10. öffentlich-private Partnerschaften
11. gegenseitige Hilfe zwischen den Mitgliedstaaten