USTER - ZH - Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli hat nicht zu viel Geld für seine Suizidbegleitungen kassiert: Zu diesem Schluss ist das Bezirksgericht Uster gekommen. Es hat den 85-Jährigen am Freitag vollumfänglich von allen Vorwürfen freigesprochen.
Beihilfe zum Suizid ist in der Schweiz grundsätzlich legal. Allerdings nicht, wenn diese Hilfe aus «selbstsüchtigen Beweggründen» gewährt wird, also zu viel Geld dafür kassiert wird. In diesem Fall wurde jedoch Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli (85) freigesprochen.
Der Freispruch ist eine herbe Schlappe für den Staatsanwalt: Er hatte für den Minelli eine bedingte Geldstrafe wegen Beihilfe zum Selbstmord aus selbstsüchtigen Gründen und Wucher verlangt. Das Gericht kam aber zum Schluss, dass es dem Staatsanwalt nicht gelungen sei, egoistische Beweggründe zu beweisen.
Keine Beweise für 100'000-Franken-SpendeMinelli verhalf beim ersten angeklagten Fall einer 80-jährigen Deutschen. Er das Rezept für die tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital besorgen. Einige Ärzte hätten sich jedoch geweigert, weil die Frau zwar lebensmüde aber nicht todkrank war. Für den Staatsanwalt war klar, dass sich Minelli nur deshalb so eingesetzt hatte, weil die Frau ihm 100'000 Franken gespendet hatte. Das Gericht entschied jedoch, dass dies nicht bewiesen sei.
Die beiden anderen Begleitungen, die der Staatsanwalt vor Gericht brachte, betrafen eine Mutter und ihre Tochter, ebenfalls aus Deutschland. Beide zahlten je rund 10'000 Franken, doppelt so viel wie der Staatsanwalt für nötig erachtete. Auch hier erkannte das Gericht aber keine selbstsüchtigen Gründe.
Der Dignitas-Chef gab während des Prozesses zu, dass mit allfälligen Überschüssen auch Vereinstätigkeiten finanziert werden. Ein Problem sah er in dieser Querfinanzierung nicht. «Ohne die Existenz dieses Vereins wäre eine Suizidbegleitung ja gar nicht erst möglich», sagt er.
Minelli übte beim Prozess im Mai bereits scharfe Kritik am Staatsanwalt. Das Verfahren sei unverhältnismässig, die Vorwürfe haltlos und lächerlich. Nun erhält der 85-Jährige 135'000 Franken Prozessentschädigung aus der Staatskasse. Dieses Geld ist für die Entschädigung seines Rechtsanwaltes vorgesehen. (SDA/szm)
Einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub erachtet der Bundesrat nach wie vor als zu teuer. Stattdessen hat er nun Alternativen präsentiert, welche vor allem die Kantone und Gemeinden in die Pflicht nehmen. Die Initianten dürften sich damit nicht zufriedengeben.
In seiner am Freitag veröffentlichten Botschaft zum Volksbegehren «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie» (Vaterschaftsurlaubsinitiative)« schreibt die Regierung, dass sie das Anliegen zwar anerkenne, die Verantwortung aber primär bei den Sozialpartnern, Kantonen und Gemeinden liege.
Für den Bundesrat habe stattdessen der Ausbau eines bedarfsgerechten familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots Priorität. Diese Angebote seien nicht nur unmittelbar nach der Geburt, sondern auch im Vorschul- und Schulalter des Kindes für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit von entscheidender Bedeutung.
Zudem weisen diese Massnahmen ein günstigeres Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Das finanzielle Argument führt der Bundesrat denn auch zuoberst an gegen die Initiative.
Der Vaterschaftsurlaub würde nach Berechnungen des Bundes rund 420 Millionen Franken pro Jahr kosten. »Dies würde die Wirtschaft mit zusätzlichen Abgaben belasten und die Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen«, heisst es in der Botschaft des Bundesrats.
Der Bund fördert die Schaffung von Betreuungsplätzen im Rahmen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Einen Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N), das Impulsprogramm um weitere vier Jahre zu verlängern und dafür finanzielle Mittel in Höhe von 130 Millionen Franken vorzusehen, lehnt der Bundesrat ab.
In seiner Stellungnahme erinnerte er daran, dass die primäre Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung bei den Kantonen und Gemeinden liegt. Diese sollten ihren Handlungsspielraum ausschöpfen und eigenständig für den Aufbau eines bedarfsgerechten Angebots sorgen. Das Geschäft wird in der Sommersession im Nationalrat behandelt.
Der Bund kann hingegen Kantone und Gemeinden unterstützen, welche die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung senken. Zudem kann er kantonale, regionale und kommunale Projekte fördern, mit denen Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern abgestützt werden.
Für diese zwei neuen Finanzhilfen stellt der Bund 100 Millionen Franken bereit. Die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen treten am 1. Juli in Kraft.
Bei der direkten Bundessteuer sollen Eltern künftig die nachgewiesenen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal 25'000 Franken pro Kind und Jahr vom Einkommen abziehen können. Heute liegt der Maximalbetrag bei 10'100 Franken. Der Bundesrat hat vor einem Monat eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Heute hat der Vater bei der Geburt eines Kindes in der Regel Anspruch auf bis zu zwei bezahlte Urlaubstage. Unternehmen können zudem grosszügigere Regelungen vorsehen. Der Urlaub kann folglich von Unternehmen zu Unternehmen und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter variieren.
Mitarbeiter der Bundesverwaltung haben seit Juli 2013 Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Die meisten kantonalen Verwaltungen sowie die kommunalen Verwaltungen der Kantonshauptorte und grössten Städte gewähren einen fünf- oder zehntägigen bezahlten Vaterschaftsurlaub.
Die Volksinitiative »Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie" ist im Juni eingereicht worden. Urheber sind die Organisationen Travail.Suisse, männer.ch, Alliance F und Pro Familia Schweiz.
Die Digitalisierung verlangt eine sichere und einfache Identifikation im Internet. Identitätskarte oder Reisepass eignen sich dafür nur bedingt. Der Bundesrat will daher eine elektronische Identifizierung (E-ID) schaffen.
Er hat am Freitag einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Dabei ist er auf dem Kurs geblieben, den er mit der Vernehmlassungsvorlage eingeschlagenen hatte. So sieht der Entwurf für ein E-ID-Gesetz eine Arbeitsteilung zwischen Staat und Privatwirtschaft vor.
Aufgabe des Staates ist es, die Identität einer Person mithilfe von Angaben aus den Informationssystemen des Bundes amtlich zu überprüfen und zu bestätigen. Dafür wird beim Bundesamt für Polizei (fedpol) eigens eine Identitätsstelle geschaffen: Diese ist für die Erstidentifizierung zuständig. Zudem weist sie jedem Nutzer und jeder Nutzerin einer E-ID eine Registrierungsnummer zu.
Die AHV-Nummer darf dafür nicht verwendet werden. Die Identifizierung läuft auch dann über das fedpol, wenn die Person bereits in einem anderen Verfahren identifiziert wurde, zum Beispiel von einer Bank.
Die E-ID selber wird von privaten Anbietern herausgegeben, sogenannten Identity Providern (IdP). Angesichts des technologischen Wandels und der Vielfalt möglicher technischer Lösungen wäre der Bund nicht in der Lage, die Träger der Identitätsangaben selbst zu entwickeln und herzustellen, begründet der Bundesrat die Arbeitsteilung.
Der Bund unterzieht die Identity Provider und deren Systeme jedoch einem Anerkennungsverfahren und regelmässigen Kontrollen. Nach den Plänen des Bundesrats ist die Anerkennungsstelle dem Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) angegliedert. Der Gesetzesentwurf regelt auch den Datenschutz.
Dieses Zusammenspiel biete «optimale Voraussetzungen für den einfachen und benutzerfreundlichen Einsatz der E-ID durch Verwaltung, Private und Unternehmen», heisst es in der Botschaft.
Nicht festgelegt ist darin der Träger der E-ID. Denkbar sind für den Bundesrat gängige elektronische Identifizierungsmittel wie Mobiltelefone oder Smartcards, aber auch Lösungen mit Nutzername, Passwort und allenfalls weiteren Authentifizierungen. Die konkrete Lösung dürfte vom Sicherheitsbedürfnis der Anwender abhängen.
Der Bundesrat schlägt drei Sicherheitsniveaus vor: niedrig, substanziell und hoch. Die Anforderungen dafür gelten nach seinen Angaben als weltweiter Standard. Für das tiefste Schutzniveau werden mit der E-ID-Registernummer der Name, Vornamen und das Geburtsdatum verbunden. Die Registrierung erfolgt online gestützt auf einen staatlichen Ausweis.
Beim Sicherheitsniveau «substanziell» kommen Geschlecht, Geburtsort und Staatsangehörigkeit hinzu. Zudem ist eine persönliche Vorsprache oder eine Videoidentifikation nötig. Dieses Sicherheitsniveau verlangt mindestens eine 2-Faktor-Authentifizierung, wie sie heute für E-Banking-Lösungen üblich ist.
Nur für das Sicherheitsniveau «hoch» ist ein Gesichtsbild nötig. Zudem wird ein biometrisches Merkmal und die Echtheit des Ausweises geprüft. Mindestens ein Faktor der Zwei-Faktor-Authentifizierung muss biometrisch sein. In der Botschaft erwähnt sind Fingerabdruck-, Gesichts- oder Stimmenerkennung. Das Sicherheitsniveau «hoch» soll auch Schutz vor Cyberangriffen bieten.
Die Nutzung der E-ID ist freiwillig. Im E-Commerce können damit die Kundinnen und Kunden eindeutig identifiziert werden. Spirituosenhändler können eine verbindliche Altersprüfung durchführen. Die E-ID soll Zugang zum elektronischen Patientendossier gewähren. Im elektronischen Verkehr mit den Behörden ist der Einsatz der E-ID in allen Anwendungen denkbar.
Zweck der E-ID ist es, den sicheren elektronischen Geschäftsverkehr unter Privaten und mit Behörden zu fördern. Es handelt sich um ein Angebot, nicht um eine Pflicht. Daher soll die E-ID vorhandene Identifizierungssysteme auch nicht verdrängen. Diese würden allerdings keine staatliche Anerkennung geniessen.
Heute sind bereits zahlreiche Identifizierungsangebote mit unterschiedlichen Schutzniveaus im Umlauf. Viele Webseiten verlangen eine Anmeldung mit Nutzername und Passwort. Verbreitet sind E-Banking-Lösungen oder Angebote wie Apple-ID, Google-ID, Mobile-ID, OpenID, SuisseID, SwissID oder SwissPass.
Ein Anbieter einer E-ID hat sich bereits in Position gebracht. Rund um die SwissID von Post und SBB hat sich ein Konsortium gebildet, das inzwischen 18 grosse Unternehmen umfasst. Dazu gehören Swisscom, Credit Suisse, Entris Banking, Raiffeisen, UBS, ZKB, Six Group und die Versicherungen Axa, Baloise, CSS, Helvetia, Mobiliar, SWICA, Swiss Life, Vaudoise und Zürich.
Sie wollen eine E-ID anbieten, die für die Nutzer kostenlos ist. Finanziert werden soll diese durch Beiträge der Anbieter von Online-Dienstleistungen. Der Bund rechnet mit Kosten von rund 9 Millionen Franken für den Aufbau seiner Systeme und mit 2,4 Millionen Franken pro Jahr für den Betrieb.
Wer heute von den Behörden ein Handlungsfähigkeitszeugnis braucht, muss seinen Pass oder die gültige Identitätskarte (ID) einscannen und diese per Mail verschicken. Neu fällt das mit der elektronischen ID – kurz E-ID – weg. Jeder Schweizer kann sich dank ihr digital ausweisen und erhält das Gewünschte sofort.
Wer jetzt seine Identität beweisen muss, tut das in der Regel mit der ID oder dem Pass. Im Internet ist das umständlich. Doch für bestimmte Dienstleistungen und Produkte – etwa die Online-Bestellung eines Strafregisterauszugs, den Kauf von Alkohol in einem Web-Shop oder Besuch von Pornoseiten – muss man seine Identität oder sein Alter beweisen.
Daher braucht es für die digitale Welt einen elektronischen Identitätsnachweis, auch E-ID genannt. BLICK erklärt, was es damit auf sich hat.
Was ist eine E-ID?
Die E-ID dient ausschliesslich dazu, sich im Internet elektronisch zu identifizieren: «Ich bin ein bestimmter Mensch und am Tag X geboren.» Die E-ID kann in einer App auf dem Handy hinterlegt sein oder auf einer Chipkarte.
Warum brauche ich eine E-ID?
Immer mehr Geschäfte laufen heute digital ab. Statt seine Steuererklärung mühsam auf Papier auszufüllen, wollen wir sie online erledigen. Das kann man heute nur bedingt. Zum Schluss muss man die Erklärung ausdrucken und unterschreiben. Mit einer E-ID wäre das nicht mehr nötig.
Und warum muss der Staat das regeln?
Der Staat wird nicht der Anbieter von E-ID sein. Aber letztlich kann nur er die Existenz und Identität einer Person bestätigen, weil er die Zivilstands-, Pass- oder Ausländerregister führt. Aber auch die Konsumenten werden geschützt, indem der Staat die Anbieter von E-IDs zulässt und überwacht. So können alle sicher sein, dass sie nicht betrogen werden.
Muss jede und jeder eine E-ID haben?
Nein. Die E-ID wird vom Staat nicht vorgeschrieben, sie ist freiwillig. Wahrscheinlich werden künftig aber bestimmte private Dienstleister eine E-ID verlangen. Staatliche Dienstleistungen wie die Steuererklärung etc. wird man weiterhin auch analog machen können.
Wer kann eine E-ID bekommen?
Eine staatlich anerkannte E-ID können alle Schweizerinnen und Schweizer sowie alle Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung in unserem Land beantragen.
Wer stellt die staatlich anerkannte E-ID aus?
Angeboten wird die E-ID von privaten Dienstleistern. Es sollen nur Schweizer Firmen sein, die den Datenschutz und die Datensicherheit garantieren müssen, hat der Bund bestimmt.
Gibt es schon mögliche Anbieter?
Mehrere grosse Schweizer Unternehmen haben sich bereits für die Entwicklung einer gemeinsamen E-ID-Lösung zusammengeschlossen. Es handelt sich um die Schweizerische Post, die SBB, Swisscom, den Finanzdienstleister SIX, die Mobiliar-Versicherung sowie die Banken Credit Suisse, UBS, Zürcher Kantonalbank und Raiffeisen. Sie wollen gemeinsam die SwissSign Group AG gründen. Diese soll eine digitale Identität entwickeln und betreiben. Basis dafür ist die bereits existierende SwissID von SBB und Post. Die neue E-ID soll nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland verwendet werden können.
Was kostet mich die E-ID?
Wohl nichts. Das sagen die beteiligten Unternehmen, und das sehen auch die Pläne des Bundesrats so vor. Laut der Regierung soll sowohl die Ausstellung wie auch die Nutzung der E-ID für die Inhaber kostenlos sein. Finanziert werden soll die E-ID durch Beiträge der Anbieter von Online-Diensten. Heute betreiben viele Online-Anbieter eigene Identifizierungs-Systeme. Die E-ID kann diese ersetzen.
Muss ich mir Sorgen machen um meine persönlichen Daten?
Nein. Bei der Handhabung und Verwendung der staatlich anerkannten E-ID müssen die bereits geltenden Datenschutzregeln eingehalten werden. Die Einhaltung des Datenschutzes wird regelmässig überprüft. Die E-ID-Anbieter dürfen Dritten (beispielsweise Online-Diensten) die einzelnen Elemente der E-ID nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden weitergeben. Die hohen Sicherheitsstandards der staatlich anerkannten E-ID garantieren dem Nutzer den bestmöglichen Schutz vor unbefugter Datenweitergabe.
Kann der Anbieter von Online-Diensten, der die E-ID verwendet, meine Daten in den staatlichen Registern einsehen?
Nein, die Anbieter von Online-Diensten erhalten keinen Zugang zu den Registern. Die staatlichen Register werden nur bei der Ausstellung der E-ID abgefragt. Die Personenidentifizierungsdaten werden im Ausstellungsprozess über eine staatliche Identitätsstelle abgefragt und dem Anbieter übermittelt. Das geschieht nur auf Anfrage des Herausgebers der E-ID und nach ausdrücklicher Zustimmung der privaten Personen. Der Anbieter hinterlegt die notwendigen Daten dann in einer App auf dem Handy oder auch auf einer Chipkarte. Als Privatperson kann ich die E-ID dann auf dem Smartphone, auf meiner Bankomatkarte, in der virtuellen Cloud oder auf dem SwissPass der SBB haben.
Sieht der Staat, welche Online-Dienste ich nutze?
Nein, die Rolle des Staates beschränkt sich auf die Anerkennung der Herausgeber der E-ID. Bei der Nutzung der E-ID werden dem Staat keine Daten übermittelt. Der Staat kann die E-ID-Anbieter nur im Rahmen von strafrechtlichen oder nachrichtendienstlichen Ermittlungen zur Datenherausgabe verpflichten. Die gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen bereits.
Wäre es nicht sicherer, wenn der Staat die Herausgabe der E-ID selbst übernehmen würde?
Nein. Sowohl der Staat wie auch Private sind gleichermassen in der Lage, Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen und sie sicher aufzubewahren. Eine totale Garantie der Datensicherheit gibt es nie. Die hohen Sicherheitsstandards der staatlich anerkannten E-ID garantieren dem Nutzer jedoch den bestmöglichen Schutz vor unbefugter Datenweitergabe. (pt)
Schock für Mareile Höppner (41): «Bei uns wurde eingebrochen, während mein Mann, unser Kind und ich oben geschlafen haben», so die ARD-Moderatorin gegenüber «Bild». Die Familie habe nichts mitbekommen. Die Täter seien durchs Fenster eingestiegen, hätten sich dabei verletzt. Denn am nächsten Morgen habe Höppner eine Axt und Blut gefunden. «Die Einbrecher müssen sich beim Aufstemmen des Fensters verletzt haben», so die «Brisant»-Moderatorin. Weiter warnt die 41-Jährige: «Ich kann nur allen empfehlen, nachts die Fenster zu schliessen.» (bcv)
John Malkovich (64) wird im kommenden Jahr in die Rolle des Harvey Weinsteins (66) schlüpfen, wie der Schauspieler in einem Interview mit dem WDR-Kulturmagazin «West ART» bestätigte. Der Anlass dafür gibt die Tragikomödie «Bitter Wheat» von David Mamet (70), die in London aufgeführt werden wird. Das Stück beschäftigt sich mit der #MeToo-Debatte. «Das Theater ist sehr lustig und sehr fies zugleich. Ich bin mir sicher, dass wir damit polarisieren werden», so Malkovich gegenüber dem WDR. (bcv)
Anwälte, Notare und andere Berater sollen künftig bei Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung die Geschäftsbeziehung abbrechen müssen. Der Meldestelle für Geldwäscherei sollen sie den Verdacht aber nicht melden müssen. Das schlägt der Bundesrat vor.
Mit Änderungen des Geldwäschereigesetzes will die Regierung sicherstellen, dass die Schweiz internationale Standards im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erfüllt. Am Freitag hat sie die Vernehmlassung dazu eröffnet.
In den Fokus gerieten in jüngster Zeit vor allem Anwälte. Mit den sogenannten «Panama Papers» deckte ein Journalisten-Netzwerk 2016 Steuervermeidung und Geldwäscherei auf. Gemäss den Recherchen befanden sich unter den 14'000 involvierten Banken, Anwaltskanzleien und anderen Dienstleistern insgesamt 1200 Schweizer Unternehmen, die an der Gründung von Offshore-Gesellschaften beteiligt waren.
In der Folge wurde im In- und Ausland eine strengere Regulierung gefordert. Im Vernehmlassungsbericht weist der Bundesrat auf die «Panama Papers» hin. Aufgrund der jüngsten Erfahrungen werde es als notwendig erachtet, weitere Tätigkeiten dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen, schreibt er.
Der Bundesrat schlägt nun vor, dass die Sorgfaltspflichten gemäss dem Geldwäschereigesetz neu nicht nur für Finanzintermediäre und Händler gelten, sondern auch für Personen, die bestimmte Dienstleistungen erbringen im Zusammenhang mit der Gründung, Führung oder Verwaltung von Gesellschaften und Trusts. Der Bundesrat will für sie die Kategorie «Beraterinnen und Berater» schaffen. In erster Linie sind juristische Berater gemeint, also Anwälte und Notare.
Die Pflichten von Beraterinnen und Beratern gehen aber weniger weit als jene von Finanzintermediären und Händlern: Bei Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung sollen sie nicht Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) erstatten, sondern lediglich die Geschäftsbeziehung ablehnen oder abbrechen müssen.
Damit werde das Anliegen der Branche bezüglich der Wahrung des Berufsgeheimnisses respektiert, schreibt der Bundesrat. Die Möglichkeit der Meldung von Klientendaten an eine Behörde ausserhalb eines Strafverfahrens könne das Vertrauensverhältnis zwischen dem Anwalt oder Notar und dem Klienten massgeblich beeinträchtigen.
Weiter sollen die Regeln nur bei Tätigkeiten für Gesellschaften mit Sitz im Ausland sowie nicht operativ tätige Gesellschaften in der Schweiz gelten. Der Gesetzesentwurf verfolge einen risikobasierten Ansatz, hält der Bundesrat dazu fest.
Der internationale Standard unterscheidet nicht zwischen ausländischen und inländischen Gesellschaften. Ebenfalls wird nicht berücksichtigt, ob eine Gesellschaft operativ tätig ist oder nicht. Die Standards legt die Financial Action Task Force (FATF/GAFI) fest, an der sich auch die Schweiz beteiligt.
Sie prüft regelmässig, ob die Gesetze ihrer Mitgliedstaaten ihren Empfehlungen entspricht. In der letzten Länderprüfung zur Schweiz hatte sie Schwachstellen festgestellt und Empfehlungen abgegeben. Diese betrafen auch Vereine.
Der Bundesrat will nun das Risiko verkleinern, dass Schweizer Vereine für Terrorismusfinanzierung oder Geldwäscherei missbraucht werden. Im Visier hat er Vereine, die an der Sammlung oder Verteilung von Geld zu karitativen Zwecken im Ausland beteiligt sind. Für diese bestehe ein erhöhtes Risiko, schreibt er.
Neu sollen für solche Vereine Transparenzvorschriften gelten. Sie sollen sich ins Handelsregister eintragen und einen Vertreter mit Wohnsitz in der Schweiz bezeichnen müssen. Zudem sollen sie ein Verzeichnis mit Namen und Adressen der Mitglieder führen, auf das in der Schweiz jederzeit zugegriffen werden kann. Kriterien zur Identifikation von Missbrauchsrisiken sollen auf Verordnungsebene festgelegt werden. Für Stiftungen ändert sich nichts.
Weiter will der Bundesrat den Schwellenwert senken, ab dem Edelmetall- und Edelsteinhändler bei Barbezahlung Sorgfaltspflichten gemäss dem Geldwäschereigesetz anwenden müssen. Die Schwelle soll von heute 100'000 auf 15'000 Franken gesenkt werden. Davon ausgenommen ist der Handel mit Edelmetallen und Edelsteinen, die typischerweise zum Verkauf an Endkunden vorgesehen sind.
Für den Ankauf von Altedelmetallen soll ein Kontrollmechanismus eingeführt werden: Wer gewerbsmässig solche Ankäufe tätigt, braucht eine Bewilligung und muss bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten, um die legale Herkunft der angekauften Edelmetalle sicherzustellen.
Finanzintermediäre sollen neu explizit verpflichtet werden, die Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person zu überprüfen. Des Weiteren sollen sie die Aktualität der Kundendaten regelmässig überprüfen.
Das Melderecht, das neben der Meldepflicht bei Verdacht auf Geldwäscherei besteht, will der Bundesrat aufheben. Für dieses bestehe kaum mehr ein Anwendungsbereich, hält er fest. Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. September. Die nächste Länderprüfung zur Schweiz steht 2020 an.
Weil sie die Abgasnormen nicht erfüllen können, stoppt Porsche den Verkauf neuer Autos.
Porsche verkauft ab sofort keine neuen Autos in Europa mehr! Das schreibt die renommierte «Frankfurter Allgemeine Zeitung». Der Sportwagenhersteller komme mit der Anpassung an neue Abgasnormen nicht hinterher. Laut dem Bericht der deutschen Zeitung hat der Sportwagenhersteller hat den Verkauf sämtlicher Neuwagen per sofort eingestellt.
Am Hauptsitz von Porsche tönt es etwas anders: «Es kommt vorübergehend zu einem eingeschränkten Angebot», sagte ein Sprecher in Stuttgart. «Aber wir stellen nicht den Verkauf von Neuwagen ein.» Porsche Schweiz hat gegenüber BLICK bisher noch keine Stellung genommen.
Hintergrund der Probleme ist die Umstellung auf die neuen Abgasmesszyklen WLTP und RDE. Diese wird schärfere Anforderungen mit sich bringen, einerseits bei der Zulassung, andererseits auch im realen Alltagsbetrieb. Stufenweise werden die neuen Anforderungen ab September 2018 in Kraft treten. Benzinmotoren brauchen in der Regel einen Partikelfilter, wenn sie diese Grenzwerte erfüllen wollen.
Porschefans müssen lange wartenPorsche ist offenbar nicht gerüstet. Seit heute heisst es laut der FAZ auf der Webseite der Sportwagenschmiede: «Das von Ihnen ausgewählte Modell ist aufgrund einer anstehenden Modellrevision kurzzeitig nicht als frei konfigurierbarer Neuwagen erhältlich.»
Und weiter: «Gerne möchten wir Ihnen dennoch die Möglichkeit geben, das Modell weiterhin im Car Configurator zu betrachten. Bitte wenden Sie sich bei Interesse bezüglich konfigurierbarer Neuwagen, verfügbarer Bestandsfahrzeuge und jungen Gebrauchtfahrzeugen an Ihr Porsche Zentrum».
Doch auch dort gibt es keine guten Nachrichten für interessierte Käufer. Neuwagen der Modelle Cayenne und Panamera gebe es frühestens wieder im März 2019. Etwas anders sieht die Sache beim Sportwagen-Ikone 911 aus. Aber auch dort soll es auf jeden Fall Herbst werden, bis man sich bereits bestellte 911er in die heimische Garage stellen kann.
Der Verkaufsstopp gilt nur für Europa, wichtige ausländische Märkte wie etwa Nordamerika oder Asien werden unverändert beliefert.
Washington – Eine ganze Reihe von Superhelden hat die US-Popkultur hervorgebracht, in der Comic-Reihe «The Avengers» treten sie sogar als Team an. Der grösste Held unter ihnen aber ist und bleibt Superman. Vor 80 Jahren erschien er auf der Bildfläche.
In der «Action Comics»-Ausgabe von Juni 1938 hatte Superman seinen ersten grossen Auftritt. Es war zugleich das Gründungsdatum für das Superhelden-Genre.
Auf 13 Seiten wurde die Geschichte von Kal-El erzählt, einem Ausserirdischen vom Planeten Krypton mit übernatürlichen Kräften, den sein Vater rechtzeitig vor der Zerstörung seines Heimatplaneten auf die ferne Erde geschickt hatte.
Der «Mann aus Stahl», der Menschen in Not durch die Luft fliegend zu Hilfe eilt, war auf Anhieb ein Kassenschlager. Ein Jahr später widmete DC Comics Superman ein eigenes Buch und führte beruhend auf dem gleichen Erfolgsrezept mit Batman einen weiteren Superhelden ein.
In den Geschichten um den Helden mit dem engen blau-roten Anzug wurden immer wieder auch gesellschaftliche Probleme wie Rassismus und soziale Not behandelt. Und diesen Sommer soll eine Comic-Reihe mit Superman-Abenteuern neu aufgelegt werden.
Superman sei «die Schablone für die Vorstellung von einem Superhelden», sagt Jared Smith, der in einem Comic-Laden in Washington arbeitet. Weil er ein sehr stark idealisierter Held ist, werde er auch «der Pfadfinder von Amerika» genannt. «Er tut immer das Richtige», sagt Smith.
Die Idee zu Superman hatten die beiden jüdischen Schüler Jerry Siegel und Joe Shuster. Ihre Eltern waren, quasi wie ihre Heldenfigur, in die USA immigriert und Superman war ihr personifizierter «American dream».
Nach seiner Ankunft auf der Erde wächst er bei einem Farmer und dessen Frau im fiktiven Smalville auf, später geht er in die fiktive Grossstadt Metropolis, wo er unter dem Namen Clark Kent als Journalist arbeitet. Um den Schwachen zu helfen und Metropolis vor der Zerstörung zu bewahren, schlüpft er immer wieder in die Rolle des selbstlosen Retters. Bald wissen alle, wofür das grosse rote S auf seinem Anzug steht.
Ausser in Comic-Heften ist Superman seit Jahrzehnten auch im Kino, im Fernsehen und in Videospielen im Einsatz. Die real existierende Stadt Metropolis im US-Bundesstaat Illinois widmet ihm alljährlich ein Festival.
In den vergangenen acht Jahrzehnten hat Superman allerdings eine Menge Konkurrenz bekommen. Zeitweise büsste der Saubermann der Comicwelt an Beliebtheit ein, weil sich das Publikum besser mit weniger perfekten Figuren wie Spider-Man und den X-Men vom DC-Comics-Konkurrenten Marvel identifizieren konnte.
Doch die Superman-Autoren liessen sich immer wieder etwas einfallen, damit der Urvater aller Superhelden nicht abgehängt wird. 1978 begegnete er in einem Abenteuer Box-Star Muhammad Ali, der ihm die Ghettos von Metropolis zeigte.
In einer anderen Geschichte rettete Superman eingewanderte Arbeiter vor einem weissen Rassisten. Vor nicht allzu langer Zeit drohte Superman sogar einmal mit dem Verzicht auf seine US-Staatsbürgerschaft, um gegen die Regierung zu protestieren.
In der Superman-Reihe von 1939, die DC Comics anlässlich des 80-jährigen Jubiläums neu auflegt, soll seine Identität als Einwanderer eine Rolle spielen, wie der legendäre Comic-Autor Michael Bendis verriet. Er wurde nach zwei Jahrzehnten bei Marvel für die «Superman»-Reihe angeworben, die im Sommer erscheinen soll.
Bendis sprach in einem Interview mit der Popkultur-Website «Nerdist» fast ehrfürchtig vom «Vermächtnis» des Superhelden. Es sei «faszinierend, dass diese Figur nicht nur das Genre begründet hat, sondern dass sie sich treu geblieben ist», sagte er. Superman sei «der Kern, die Seele und das Zentrum des Genres» der Superhelden.
Verfasser: Leo Mouren, AFP
Nach der Subventionstrickserei bei der PostAuto Schweiz AG wollen der Kanton Aargau und die Gemeinden die zu viel bezahlten Abgeltungen zurückfordern.
Gemäss Regierungsrat ist die Höhe der Summe noch unklar. Der Aargau zahlt 47 Millionen Franken pro Jahr für PostAuto-Leistungen.
Die Aufteilung der zu viel bezahlten Abgeltungen lasse sich nicht einfach linear ausrechnen, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme am Freitag zu einer Interpellation aus den Reihen der SVP.
Daher könne könne derzeit nicht abgeschätzt werden, welche Summe der Kanton und die Gemeinden zu viel bezahlt hätten. Erst wenn die entsprechenden Beiträge bekannt seien, könnten die Anteile der Gemeinden ermittelt werden.
Die PostAuto Schweiz AG hatte in den Jahren 2007 bis 2015 im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr schweizweit bedeutende Gewinne erwirtschaftet und diese gegenüber den Bestellern nicht offengelegt.
In den neun Jahren wurden insgesamt Gewinne in Höhe von rund 78 Millionen Franken dem subventionierten Geschäft entzogen. Dies geschah durch umfangreiche, fiktive Buchungen im Bereich der Kosten- und Leistungsverrechnung.
Der Kanton Aargau bezog 2017 bei PostAuto Schweiz AG Regionalverkehrsleistungen im Umfang von rund 47 Millionen Franken. Davon trugen Bund und Kanton je 17 bis 18 Millionen Franken und die Gemeinden rund 11 Millionen Franken. Zusätzlich bestellten Kanton und Gemeinden für rund 2,8 Millionen Franken Leistungen im Ortsverkehr.
Der frühere Post-Finanzchef Pascal Koradi ist heute Direktionspräsident der Aargauischen Kantonalbank (AKB). Der Regierungsrat spricht Koradi erneut das Vertrauen aus.
Vor dem Hintergrund des allgemein bekannten Sachverhalts bestehe kein Anlass, das Vertrauen gegenüber dem Direktionspräsidenten infrage zu stellen, hält der Regierungsrat fest. Anstellungsbehörde des Präsidenten sei der Bankrat. Dieser habe nach Rückfrage bestätigt, dass der Direktionspräsident das vollste Vertrauen geniesse.
Aus dem Zoo in Lünebach (D) sind am Freitag gefährliche Wildtiere ausgebrochen. Ihr Gehege wurde vom Unwetter beschädigt. Ein Bär wurde erschossen. Der Rest konnte einige Zeit später wieder eingefangen werden.
Zwei Löwen, ein Jaguar, zwei Tiger und ein Bär sind am Freitag aus dem Eifelzoo in Rheinland-Pfalz ausgebrochen. Der Bär wurde erschossen. Das bestätigte ein Sprecher der zuständigen Kreisverwaltung in Bitburg. Die restlichen Tiere konnten etwas später eingefangen werden.
Der Zoo in Lünebach wurde durch das Unwetter überschwemmt. Ein Fluss ist über die Ufer getreten und hat Zäune unterspült. So konnten die Zoo-Tiere entkommen.
Die Bevölkerung wurde aufgefordert, in ihren Wohnungen zu bleiben und ausgebrochene Tiere der Polizei zu melden.
Der Eifelzoo beherbergt nach eigenen Angaben rund 60 exotische und einheimische Tierarten und insgesamt rund 400 Tiere auf 30 Hektar, darunter Sibirische Tiger und Löwen. (man/SDA)
Der Seeed-Frontmann Demba Nabé ist tot. Die Berliner Reggae- und Dancehall-Band trauert um ihren Kollegen. Ob die geplante Tournee stattfindet, steht noch nicht fest.
Das geplante Comeback wird von einer traurigen Nachricht überschattet: Seeed-Frontmann Demba Nabé (†46) ist tot. Die Berliner Kultband, die durch Hits wie «Dickes B» oder «Dancehall Caballeros» bekannt ist, verkündete gestern den Tod des Musikers auf ihrer Homepage. «Wir trauern um unseren Freund und Sänger Demba Nabé», lautet das Statement.
Der Anwalt der elfköpfigen Gruppe, Chistian Schertz, bestätigt dem «Tagesspiegel», dass Nabé am Donnerstagmorgen verstorben ist. Die Todesursache ist derzeit noch nicht bekannt. «Da die Nachricht von Dembas Tod die Band tief getroffen hat und sie Zeit und Ruhe für ihre Trauer benötigt, bitten wir aktuell von weiteren Anfragen Abstand zu nehmen», so Christian Schertz.
«Zu jung und zu gut»Der Schock bei Kollegen und Fans ist gross. Viele trauern im Netz um den «Ding»-Star, der auch unter dem Pseudonym «Boundzound» und «Ear» bekannt war. «RIP Demba. Zu jung und zu gut. Zu schade und zu traurig!», schreibt etwa der Berliner Rapper Frauenarzt bei Twitter. «Einer der Besten. Ruhe in Frieden, so traurig», schreibt Michi Beck (50) der Fantastischen Vier bei Instagram. Rapper Marteria (35) schreibt: «Ruhe in Frieden Deeemba!»
Unklar, ob Tournee stattfindetBesonders traurig: Nachdem es seit 2014 still um sie war, kündigten die Berliner Musiker rund um Sänger Peter Fox (46) und Frank A. Dellé (48) erst vor einem Monat eine neue Konzert-Tour für Herbst 2019 an. Laut «Tagesspiegel» waren zahlreiche Shows bereits nach 30 Minuten ausverkauft. Unter anderem plante die Band auch einen Auftritt im Hallenstadion Zürich. Ob das für den 28. Oktober 2019 geplante Konzert tatsächlich stattfindet, ist unklar. Der Vorverkauf läuft sei fast einem Monat. Der Veranstalter des Zürich-Gigs wollte sich auf BLICK-Anfrage nicht äussern. (rad/kad)
Den Haag – Sie war einst im Besitz von Katharina der Grossen und galt zwischenzeitlich als verschollen: Die grösste Süsswasserperle der Welt ist in Den Haag für 320'000 Euro versteigert worden.
Die als «Schlafender Löwe» bekannte, knapp sieben Zentimeter lange Perle ging am Donnerstagabend an einen japanischen Bieter, wie das Auktionshaus Venduehuis mitteilte. Damit blieb der Kaufpreis hinter den Erwartungen des Anbieters zurück.
Das Auktionshaus hatte den Wert der rund 120 Gramm schweren Perle vor der Versteigerung auf 340'000 bis 540'000 Euro geschätzt. Mit fast sieben Zentimetern Länge zählt sie zu den weltweit grössten Perlen überhaupt.
Der «Schlafende Löwe» war wahrscheinlich im 18. Jahrhundert in chinesischen Gewässern herangewachsen, womöglich im Perlfluss. Um 1765 brachte ein Händler der Niederländischen Ostindien-Kompanie die riesige Perle nach Batavia, das heutige Jakarta, wo sie in den Besitz des Buchhalters der Kompanie, Hendrik Coenraad Sander, kam.
Nach Sanders Tod wurde die Perle 1778 in Amsterdam versteigert, die russische Zarin Katharina die Grosse erhielt den Zuschlag. Sie liess die Perle bis 1796 in der Eremitage in St. Petersburg ausstellen. In den turbulenten Jahren nach Katharinas Tod verschwand die Perle und tauchte schliesslich in Polen wieder auf.
1865 wurde sie von einem niederländischen Goldschmied erworben und blieb für Generationen in dessen Familie, bevor die Amsterdamer Perlengesellschaft sie erwarb. Diese trennte sich nun vom «Schlafenden Löwen».
Als angeblich britischer Royal-Experte legte der Amerikaner Thomas J. Mace Archer-Mills an der Royal Wedding von Meghan Markle und Prinz Harry zahlreiche Medienvertreter rein. Auch das SRF ging dem Hochstapler auf den Leim.
Er gab sich als britischer Adels-Spezialist aus – doch Thomas J. Mace Archer-Mills, wie er sich nannte, ist nicht das, was er vorgibt: Das «Wall Street Journal» enthüllte seine wahre Identität. Dem Amerikaner gingen zur Hochzeit von Meghan Markle (36) und Prinz Harry (33) zahlreiche Medienvertreter auf den Leim – unter anderem auch das SRF!
Thomas «Tommy» Muscatello, wie der 38-jährige Italo-Amerikaner aus der Nähe von Albany (US-Bundesstaat New York) wirklich heisst, habe sich seinen Künstlernamen aus Namensteilen seiner Freunde und angeblichen Verwandten in England zusammengebastelt. Ausserdem kenne er ein älteres britisches Paar, das er «Grossvater und Grossmutter» nennen darf.
Beim SRF durfte Muscatello, der die sogenannte British Monarchist Foundation gründete, in der «10vor10»-Ausgabe vom 17. Mai 2018 als Royal-Experte auftreten. «Sie muss noch lernen, den Mund zu halten. Sie ist eine selbsternannte Feministin. Das tun wir hier nicht, wir machen die Dinge ruhig und mit Würde», ätzte er in britischem Akzent über Meghan Markle.
«Wir ärgern uns sehr»Im Leutschenbach ist der Ärger über den Hochstapler gross: «Wir ärgern uns sehr, dass wir diese Person für einen Experten gehalten haben», sagt SRF-Sprecher Stefan Wyss zu «Watson». Er sei «sehr professionell und mit einem grossen Wissen» aufgetreten und habe weder bei SRF noch bei anderen Medien einen Verdacht geweckt. SRF zieht nun die Konsequenzen aus dem Vorfall und nimmt online alle Beiträge zur Royal-Hochzeit mit Muscatello vom Netz. «Zudem werden wir auf unserer Webseite ein Korrigendum aufschalten», so Wyss.
Muscatello stand dem SRF schon mehrmals als Experte zur Verfügung – unter anderem schätzte er zum 70. Hochzeitstag der Queen im vergangenen November für die «Tagesschau» die Lage der Nation ein.
Der angebliche Royal-Experte behauptet, England schon als kleiner Junge geliebt und früher bereits Gespräche mit «God Save the Queen!» abgeschlossen zu haben. Seine Verwandlung zu Mr. Mace Archer-Mills hänge damit zusammen, dass er sich als Engländer und nicht als Amerikaner fühle. Muscatello, der zweimal jährlich das Royal-Magazin «Crown & Country» publiziert, arbeite in der Immobilienbranche. Nach der Pleite seiner eigenen Firma zog er 2012 nach England. (kad)
MÜNCHEN - In den Dienstgebäuden Bayerns hängen ab heute Kruzifixe – und zwar in jedem Eingang. So will es der frisch gewählte Ministerpräsident Markus Söder.
Es ist eine der ersten neuen Anordnungen des frisch gewählten Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU): Ab heute hängt in jedem bayerischen Behörden-Eingang ein Kruzifix. So soll die christlich-abendländische Tradition Bayerns deutlich gemacht werden.
Für Hochschulen, Museen und Theater des Freistaats gilt indes keine Kreuz-Plicht, sondern lediglich eine Empfehlung.
Massive KritikViele sehen in der neuen Regelung lediglich einen politischen Schachzug von Söder, um bei der Landtagswahl im Oktober im konservativen Lager zu punkten.
Aber nicht nur bei der Opposition stösst die Kreuz-Pflicht auf viel Kritik – selbst hochrangige Vertreter der Kirchen hatten vor einer Instrumentalisierung des Kreuzes für politische Zwecke gewarnt. Kardinal Reinhard Marx kritisierte beispielsweise, dass der Vorstoss für «Spaltung und Unruhe» sorge.
Söder beim PapstWährend in den Landesbehörden wohl kräftig Kruzifixe an die Wände gehängt werden, weilt Initiant Söder im Vatikan mit Papst Franziskus und dessen Vorgänger Benedikt XVI., wie «ntv» berichtet.
Am Freitag um 10.30 Uhr soll Söder beim Apostolischen Stuhl zu einer Privataudienz bei Franziskus eingeladen sein und sich danach in einem Kloster mit dem emeritierten deutschen Papst Benedikt XVI. treffen. (aho)
Bei einem Feuer während einer Unterhaltungsshow in einem russischen Einkaufszentrum sind acht Kinder verletzt worden. Sie seien mit unterschiedlich schweren Verbrennungen in ein Spital in der sibirischen Grossstadt Irkutsk gebracht worden, meldete die Agentur Interfax am Freitag.
Die Kinder im Alter von 5 bis 13 Jahren hätten im Einkaufszentrum «Komsomoll» in Irkutsk (Russland) eine Show besucht, bei der ihnen erklärt werden sollte, wie Feuerwerkskörper funktionieren, berichtete die Agentur Tass unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft. Dabei habe eine brennbare Flüssigkeit Feuer gefangen. Die Kinder hätten Verbrennungen ersten und zweiten Grades erlitten, berichten russische Medien. Bei einem zehnjähriger Jungen und einem Mädchen (13) seien 25 Prozent des Körpers betroffen. Der Bub liegt auf der Intensivstation.
Die Flammen wurde sofort gelöscht. Dennoch wurden rund 1500 Menschen vorsorglich aus dem Einkaufszentrum in Sicherheit gebracht. Zur Katastrophe kam es am internationalen Kindertag.
Erst Ende März waren bei einem Brand in einem Einkaufszentrum in der sibirischen Industriestadt Kemerowo mehr als 60 Menschen ums Leben gekommen, darunter rund 40 Kinder. Das Feuer war nahe einer Spielecke ausgebrochen. (SDA/man)
Vier Wochen bezahlten Urlaub für frischgebackene Väter: Das fordert eine Volksinitiative unter der Leitung des Gewerkschaftsdachverbands Travailsuisse. Der Bundesrat will davon nichts wissen und empfiehlt dem Parlament, Nein zu sagen.
«Wir werden der Politik zeigen, dass das Volk das will!» Adrian Wüthrich (38), Präsident des Gewerkschaftsdachverbands Travailsuisse und seit wenigen Tagen Neo-Nationalrat, hatte bei der Übergabe der 107'106 Unterschriften in Bern vor einem Jahr pathetische Worte gewählt.
Seine Forderung: Vier Wochen bezahlte Ferien für jeden Mann, der Vater geworden ist. Denn die erste Zeit nach der Geburt eines Kindes sei besonders intensiv für eine junge Familie, argumentierten die Initianten Travailsuisse, Männer.ch, Alliance F und Pro Familia Schweiz.
Die neue Vätergeneration wünsche sich, diese wichtige Zeit mit ihrer Familie verbringen zu können. Zudem seien Männer, die sich gleich nach der Geburt des Nachwuchses in der Familie engagierten, später bessere Väter.
Doch der Bundesrat verpasst dem Volksbegehren jetzt den zweiten Dämpfer. Bereits letzten Herbst hatte er das Volksbegehren zur Ablehnung empfohlen.
Heute veröffentlichte er nun die Botschaft zuhanden des Parlaments. Der Bundesrat anerkenne zwar das Anliegen des Vaterschaftsurlaubs; «der Ausbau eines bedarfsgerechten familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots hat für ihn jedoch Priorität», heisst es in einer Mitteilung.
«Im Vergleich zu einem gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub tragen diese Massnahmen nicht nur unmittelbar nach der Geburt des Kindes, sondern auch in den nachfolgenden Familienphasen dazu bei, dass Mütter und Väter Familie und Erwerbstätigkeit besser vereinbaren können.»
Zudem kommt der Bundesrat zum Schluss, dass ein solcher Urlaub die Wirtschaft mit zusätzlichen Abgaben belasten und die Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen würde. «Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs wie bis anhin in der Verantwortung der Arbeitgeber respektive der Sozialpartner bleiben soll.»
130 Millionen für Betreuungsplätze will Bundesrat auch nichtDer Bund fördert die Schaffung von Betreuungsplätzen im Rahmen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Einen Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N), das Impulsprogramm um weitere vier Jahre zu verlängern und dafür finanzielle Mittel in Höhe von 130 Millionen Franken vorzusehen, lehnt der Bundesrat ab.
In seiner Stellungnahme erinnerte er daran, dass die primäre Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung bei den Kantonen und Gemeinden liegt. Diese sollten ihren Handlungsspielraum ausschöpfen und eigenständig für den Aufbau eines bedarfsgerechten Angebots sorgen.
Papiferien würden rund 420 Millionen pro Jahr kostenUnd so sollen die Papi-Ferien in den Augen der Initianten funktionieren: Wie der Mutterschaftsurlaub soll er über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden. Geschätzte Kosten gemäss Berechnungen des Bundesrats: 420 Millionen Franken pro Jahr.
Und wer soll das bezahlen? Die Arbeitnehmer und -geber gemeinsam, und zwar mit je 0,06 Lohnprozenten, die sie mehr bezahlen müssten. Das sei bei einem Monatslohn von 6000 Franken in etwa so viel wie eine Tasse Kaffee, sagten die Initianten, als sie die Unterschriften zur Beglaubigung der Bundeskanzlei übergaben.
Parlament sagte bereits NeinNun ist das Parlament an der Reihe. Dort dürfte es die Volksinitiative ebenfalls schwer haben. Denn selbst moderatere Vorschläge wurden von der bürgerlichen Mehrheit verworfen. So lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative von CVP-Politiker Martin Candinas (37, GR) ab, der einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub forderte.
Noch 180 Test-Minuten, dann gilts an der WM gegen Brasilien Ernst. Dabei bleiben für Nati-Coach Petkovic vier Fragen offen. Die spannendste: Wer spielt für Xhaka?
Am Sonntag testet die Schweiz in Villarreal gegen Spanien (Kickoff: 21 Uhr), fünf Tage später in Lugano gegen Japan. Spätestens bis dann muss Vladimir Petkovic auf die letzten personellen Fragen Antworten finden.
Die vier letzten Nati-Fragen:
Wer spielt für Xhaka?Granit Xhaka, der Taktgeber, ist eigentlich unersetzbar. Der 40-Millionen-Mann von Arsenal schlüpfte 2016 in die Rolle des Ex-Captains Gökhan Inler. Und blühte so richtig auf. Doch gestern Abend gibts in den Wasserpfützen des Cornaredo-Stadions einen heftigen Tiefschlag. Xhaka bleibt nach einem Zweikampf mit Valon Behrami minutenlang am Boden liegen. Das linke Knie ist verletzt! Petkovic bricht das Training ab. Xhaka muss zur MRI-Untersuchung ins Spital. Es stellt sich danach zwar «nur» als Knochenprellung heraus. Doch der SFV gibt schon einmal bekannt, dass Xhaka die nächsten Trainings und auch den Test gegen Spanien verpassen wird. Xhakas Ersatz: Wohl Denis Zakaria. Der Gladbacher glänzte im November in den Barrage-Spielen gegen Nordirland, als er im defensiven Mittelfeld zweimal den verletzten Valon Behrami ersetzen musste. Jetzt könnte das Duo statt Xhaka/Zakaria Zakaria/Behrami heissen.
Wer spielt links am Flügel?
Nach der Absage von Admir Mehmedi, an der EM 2016 in Frankreich noch gesetzt, spielt sich Hoffenheims Steven Zuber in die Favoriten-Rolle. Aber auch Breel Embolo oder Josip Drmic könnten auf dieser Position spielen. Am Donnerstag versucht es Petkovic im Wasserpfützen-Training auch mit Edimilson.
Wer spielt Stoss-Stürmer?Haris Seferovic scheint gesetzt. Obwohl der Stürmer von Benfica Lissabon im letzten halben Jahr in der Meisterschaft kaum zum Einsatz kam. Der bullige Angreifer geht extrem weite Wege, macht für seine Mitspieler Räume auf. Auch Embolo, Drmic oder Mario Gavranovic könnten in der Sturmspitze spielen.
Wer bildet das Innenverteidiger-Duo?Setzt Petkovic auf Routine, dann heissen die beiden Fabian Schär und Johan Djourou. Aber Dortmunds Manuel Akanji darf sich berechtigte Hoffnungen machen, sein Können in den Tests unter Beweis zu stellen. Und auch Gladbachs Nico Elvedi ist eine valable Alternative.
Drei Spieler wird Petkovic nach dem Länderspiel in Spanien noch von der Liste streichen müssen. Neben dem vierten Goalie Gregor Kobel müssen Aussenverteidiger Silvan Widmer und auch Mittelfeldspieler Edimilson Fernandes um ein Ticket für Russland bangen. Oder doch Gelson?
Am Freitagvormittag kam es in Wattwil SG zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein Subaru überschlug sich und landete auf dem Dach.
Mehrere BLICK-Leser melden einen schweren Verkehrsunfall am Freitagvormittag. In Wattwil liegt ein Subaru auf dem Dach. Die Kantonspolizei St. Gallen bestätigt gegenüber BLICK auf Anfrage den Unfall. Die Einsatzkräfte sind an der Ebnatterstrasse vor Ort.
Was genau passiert ist und ob es Verletzte gibt, ist derzeit noch unklar. (man)
Die Fifa verdreifacht für die WM die Entschädigung an die Klubs für ihre WM-Spieler. Vier Schweizer Klubs können sich – je nach Erfolg ihrer Stars – über einen Zustupf freuen.
Die Fifa öffnet ihre Schatulle für die Klubs gegenüber 2014 einiges mehr. In Brasilien gabs pro Spieler und Tag noch 2800 Dollar, nun sinds in Russland mit 8400 Dollar dreimal soviel!
Seit dem 31. Mai erhöht sich der Kontostand für die Klubs. Es zählt die Zeitspanne von da bis einen Tag nach dem WM-Aus.
Auch Schweizer Klubs werden vom höheren Geldsegen profitieren. Aus unseren Ligen sind voraussichtlich vier Spieler an der WM dabei. Bei Australien sind Trent Sainsbury (GC) und wohl Tomi Juric (Luzern) dabei, bei der Schweiz Michael Lang (Basel) und bei Costa Rica Yeltsin Tejeda (Lausanne).
Geht man davon aus, dass die Nati schlechtenfalls nach der Gruppenphase (Ende 27. Juni) rausfliegt, würde der FCB für Lang und dessen 28 Tage Abstellung 243'600 Dollar kassieren.
Schaffts die Nati in die Achtelfinals wären sogar 294'000 Dollar drin. Im verrückten Fall eines Schweizer WM-Titels könnten es bei 47 Tagen maximal 394'800 Dollar sein.
Am meisten Spieler hat übrigens Manchester City an der WM – 17 Stars treten für ihre Länder an. Damit dürfte der Fix-Betrag für den englischen Meister mindestens 4,1 Million Dollar betragen. (rib)