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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 3 weeks 1 day ago

Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung: Rat bestätigt Einigung mit dem Parlament

Tue, 06/12/2016 - 16:20

Am 30. November 2016 bestätigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) die vom slowakischen Ratsvorsitz erzielte Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung. Heute, am 5. Dezember, bestätigte auch der Ausschuss des Europäischen Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres diese Einigung. Diese Bestätigung ebnet den Weg für die endgültige förmliche Annahme der Richtlinie in den kommenden Monaten.

Als Reaktion auf die zunehmende terroristische Bedrohung stärkt die Richtlinie den Rechtsrahmen der EU zur Verhütung terroristischer Angriffe, indem Handlungen wie das Absolvieren einer Ausbildung für terroristische Zwecke und Reisen für terroristische Zwecke sowie die Organisation oder Erleichterung solcher Reisen unter Strafe gestellt werden. Sie stärkt auch die Rechte von Terrorismusopfern.

Die slowakische Justizministerin Lucia Žitňanská erklärte dazu: "Die Einigung, die wir erzielt haben, bringt die Notwendigkeit der wirksamen Bekämpfung neuer Formen des Terrorismus – insbesondere ausländische Kämpfer – einerseits und den Schutz der Rechte des Einzelnen sowie die Stärkung des Schutzes und der Rechte der Terrorismusopfer andererseits in Einklang. Dies ist jedoch nur eine Seite der Medaille. Das Parlament, der Rat und die Kommission stimmen darin überein, dass zu einer umfassenden Reaktion auf die zunehmende terroristische Bedrohung auch wirksame Maßnahmen zur Prävention der Radikalisierung und ein effizienter Austausch von Informationen über terroristische Straftaten gehören."

Mit der Richtlinie wird der geltende Rahmenbeschluss 2002/475/JI verschärft und aktualisiert, insbesondere indem Folgendes unter Strafe gestellt wird:

  • Auslandsreisen für terroristische Zwecke, um insbesondere dem Phänomen der ausländischen terroristischen Kämpfer entgegenzuwirken. Durch den zwischen den Institutionen erreichten Kompromiss wird sichergestellt, dass z. B. Reisen in Konfliktgebiete mit dem Ziel, sich an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung zu beteiligen, oder Reisen in einen EU-Mitgliedstaat mit dem Ziel, einen Terroranschlag zu begehen, in Zukunft strafbar sind;
  • die Organisation und Erleichterung solcher Reisen, u. a. durch logistische und materielle Unterstützung wie den Kauf von Flugtickets oder die Planung der Reiseroute;
  • das Absolvieren einer Ausbildung für terroristische Zwecke, z. B. in der Herstellung oder im Gebrauch von Sprengstoffen, Feuerwaffen und schädlichen oder gefährlichen Stoffen in Anlehnung an die bereits bestehende Bestimmung über die bewusste Durchführung einer solchen Ausbildung;
  • die Bereitstellung oder Sammlung von Geldern mit der Absicht oder in Kenntnis dessen, dass sie dazu verwendet werden, terroristische Straftaten und Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Vereinigungen oder terroristischen Aktivitäten zu begehen.

Die Richtlinie wird zudem die geltenden Rechtsvorschriften über die Rechte von Terrorismusopfern ergänzen. In diesem Zusammenhang enthält der Kompromisstext ein Verzeichnis von Diensten, die den besonderen Bedürfnissen der Opfer von Terrorismus gerecht werden sollen, wie etwa das Recht auf sofortigen Zugang zu professionellen Unterstützungsdiensten, die ihnen ärztliche Behandlung und psycho-soziale Betreuung bieten, oder das Recht auf rechtliche oder praktische Beratung sowie Hilfe bei Schadenersatzansprüchen. Ferner werden die Mechanismen für die Aktivierung der Notdienste unmittelbar nach einem Angriff verstärkt.

Mit der Richtlinie werden außerdem die Bestimmungen über den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten verbessert, die im Rahmen von strafrechtlichen Verfahren gesammelt wurden.

Die nächsten Schritte

Nachdem die politische Einigung von beiden Institutionen bestätigt wurde, wird der Text jetzt zur Überarbeitung an die Rechts- und Sprachsachverständigen weitergeleitet, bevor er Anfang nächsten Jahres vom Parlament und vom Rat endgültig angenommen wird.


Hintergrundinformationen

Der Vorschlag wurde im Zusammenhang mit der erneuerten Strategie für die innere Sicherheit der EU vorgelegt, nachdem der Rat unter dem Eindruck der Anschläge von Paris vom 13. November 2015 zu beschleunigtem Handeln aufgerufen hatte. Er trägt den Anforderungen Rechnung, die sich aus mehreren internationalen Texten ergeben, nämlich aus

  • der Resolution 2178 (2014) des VN-Sicherheitsrates und dem Zusatzprotokoll zum Europarats-Übereinkommen zur Verhütung des Terrorismus, das dem Phänomen der ausländischen terroristischen Kämpfer entgegenwirken soll,
  • den Standards der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (Financial Action Task Force = FATF) in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung.

 

Categories: Europäische Union

Steuerwesen: Rat erlässt Richtlinie über Zugang zu Informationen über wirtschaftliches Eigentum

Tue, 06/12/2016 - 14:40

Der Rat hat am 6. Dezember 2016 eine Richtlinie erlassen, wonach Steuerbehörden Zugang zu Informationen gewährt wird, die von für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden gehalten werden.

Die Richtlinie wird die Mitgliedstaaten verpflichten, Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von Unternehmen zugänglich zu machen. Sie wird es Steuerbehörden ermöglichen, im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Vorschriften über den automatischen Austausch von Steuerinformationen Zugang zu diesen Angaben zu erhalten.

Dies wird zur Prävention von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug beitragen.

Geltungsbeginn ist der 1. Januar 2018. Diese Richtlinie ist eine von mehreren Maßnahmen, die die Kommission im Juli 2016 als Reaktion auf die Enthüllungen der "Panama Papers" vom April 2016 vorgelegt hat.


Herausforderungen

Die EU hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung der Steuertransparenz und der Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten erzielt. Durch jüngste Änderungen an den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche wird den Verknüpfungen zwischen Geldwäsche und Steuerhinterziehung sowie den Herausforderungen bei der Prävention Rechnung getragen.

Durch an die Medien durchgesickerte Informationen wie die "Panama Papers", die die Geheimhaltung in großem Maßstab von Offshore-Geldern zutage brachten, wurde deutlich, in welchen Bereichen weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Der Transparenzrahmen muss sowohl auf EU-Ebene als auch auf internationaler Ebene weiter verstärkt werden.

Automatischer Informationsaustausch

Die Steuerbehörden benötigen insbesondere einen umfassenderen Zugang zu Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von zwischengeschalteten Stellen und andere einschlägige Angaben zu den Kundensorgfaltspflichten.

In der Richtlinie 2014/107/EU sind Bestimmungen über den automatischen Austausch von Steuerinformationen festgelegt.

Handelt es sich beim Inhaber eines Finanzkontos um eine zwischengeschaltete Struktur, so sind die Banken verpflichtet, diese Stelle zu überprüfen und den wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Für die Anwendung dieser Bestimmung sind Informationen erforderlich, die von den für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden gemäß der Richtlinie 2015/849/EU gehalten werden.

Der Zugang zu diesen Informationen wird gewährleisten, dass die Steuerbehörden besser in der Lage sind, ihren Überwachungspflichten gemäß der Richtlinie 2014/107/EU nachzukommen.

Annahme und Umsetzung

Die Richtlinie wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" angenommen. Das Europäische Parlament hat seine Stellungnahme am 22. November 2016 abgegeben.

Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2017 Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen.

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Glückwunschschreiben von Präsident Donald Tusk an Alexander Van der Bellen zu seiner Wahl zum Bundespräsidenten der Republik Österreich

Tue, 06/12/2016 - 11:20

Ich freue mich, Ihnen meine herzlichsten Glückwünsche zu Ihrer Wahl zum Bundespräsidenten der Republik Österreich übermitteln zu dürfen. Im Namen des Europäischen Rates und auch persönlich wünsche ich Ihnen in Ihrem Amt als Präsident viel Erfolg.

In einer Zeit, in der wir vor zahlreichen schwierigen Herausforderungen stehen, ist es auch künftig von entscheidender Bedeutung, dass Österreich weiterhin konstruktiv dazu beiträgt, gemeinsame europäische Lösungen zu suchen und unsere europäische Einheit zu wahren.

Categories: Europäische Union

EU-Kuba: Rat schlägt neues Kapitel in den Beziehungen auf

Mon, 05/12/2016 - 17:40

Der Rat hat am 6. Dezember 2016 beschlossen, ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba zu unterzeichnen. Der Rat hat außerdem beschlossen, Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden. Im Hinblick auf den Abschluss des Abkommens wird das Abkommen dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Es wird am 12. Dezember 2016 um 9.30 Uhr von der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini, EU-Außenministern und dem kubanischen Außenminister Bruno Rodriguez Parrilla unterzeichnet.

Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini erklärte: "Wir stehen wirklich an einem Wendepunkt der Beziehungen zwischen der EU und Kuba. Gemeinsam gehen wir auf eine engere und konstruktivere Partnerschaft zu, die den starken geschichtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Verbindungen entspricht, die Europa und Kuba miteinander vereinen. Durch das neue Abkommen steht die EU bereit für die Unterstützung des Prozesses der wirtschaftlichen und sozialen Modernisierung Kubas, und ich sehe weiteren Fortschritten bei unseren bilateralen Beziehungen erwartungsvoll entgegen."

Das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit, das allererste Abkommen zwischen der EU und Kuba, wird den neuen Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Kuba bilden. Es sieht einen verstärkten politischen Dialog, eine verbesserte bilaterale Zusammenarbeit und ein gemeinsames Vorgehen in multilateralen Gremien vor.

Mit dem Abkommen soll der Übergangsprozess der kubanischen Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt werden. Dialog und Zusammenarbeit werden gefördert, um nachhaltige Entwicklung, Demokratie und Menschenrechte zu unterstützen und gemeinsame Lösungen für globale Fragestellungen zu finden.


Das Abkommen enthält die drei Hauptkapitel politischer Dialog, Zusammenarbeit und sektorpolitischer Dialog sowie Handel und handelspolitische Zusammenarbeit.

Die Verhandlungsrichtlinien waren am 10. Februar 2014 vom Rat "Auswärtige Angelegenheiten" angenommen worden. Die Verhandlungen begannen im April 2014 und wurden im März 2016 nach sieben Verhandlungsrunden abgeschlossen. Die Hohe Vertreterin hat Kuba am 11. März 2016 anlässlich des siebten förmlichen politischen Dialogs EU-Kuba besucht; dabei ist das Abkommen förmlich parafiert worden.

Das Abkommen wird als ein "gemischtes" Abkommen unterzeichnet und geschlossen. Das bedeutet, dass es auf Seiten der EU sowohl von der Union als auch von den Mitgliedstaaten unterzeichnet und anschließend von allen einschlägigen nationalen und regionalen Parlamenten ratifiziert werden muss. Das Abkommen wird vorläuft angewandt, bis es alle Mitgliedstaaten ratifiziert haben. Die vorläufige Anwendung betrifft die Bestimmungen, die in die Zuständigkeit der EU fallen.

Der Rat hat außerdem den Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Kuba von 1996 aufgehoben. Wichtigstes Ziel des Gemeinsamen Standpunkts der EU zu Kuba von 1996 war es, den Übergang zu einer pluralistischen Demokratie und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie einen nachhaltigen Aufschwung und die Verbesserung des Lebensstandards der kubanischen Bevölkerung zu fördern.

Feierliche Unterzeichnung - Termin für die Medien am Montag, 12. Dezember:

  • Die feierliche Unterzeichnung findet um 9.30 Uhr statt. Sie kann per Livestream mitverfolgt werden: http://video.consilium.europa.eu/en/webcasts
  • Nach der feierlichen Unterzeichnung: Familienfoto (+/- 10.00 Uhr). Kontakt für interessierte Medienvertreter: press.centre@consilium.europa.eu
  • Eine gemeinsame Pressekonferenz mit der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini und dem kubanischen Außenminister Bruno Rodriguez Parrilla wird um +/- 10.05 Uhr im Pressesaal des Justus-Lipsius-Gebäudes stattfinden. Sie kann per Livestream mitverfolgt werden: http://video.consilium.europa.eu/en/webcasts
  • Fotos und Videos der Veranstaltung: https://tvnewsroom.consilium.europa.eu/
Categories: Europäische Union

Rahmenabkommen: EU bereit zum Abschluss des Abkommens mit den USA

Mon, 05/12/2016 - 12:03

Der Rat hat am 2. Dezember 2016 den Beschluss erlassen, mit dem der Abschluss des sogenannten Rahmenabkommens durch die Europäische Union genehmigt wird; mit dem Abkommen wird ein umfassender Rahmen für einen hohen Datenschutz bei der Zusammenarbeit im Strafrechtsbereich festgelegt. Insbesondere werden die Rechte von EU-Bürgern verbessert, da hinsichtlich der Rechte eines gerichtlichen Rechtsbehelfs vor Gerichten der Vereinigten Staaten für Gleichbehandlung mit US-Bürgern gesorgt wird.

Innenminister Robert Kaliňák vom slowakischen Vorsitz des Rates erklärte: "Ich begrüße diesen wichtigen Schritt hin zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Vereinigten Staaten und Europas bei der Bekämpfung schwerer Straftaten und des Terrorismus. Mit dem Abkommen wird die vollständige Achtung der Grundrechte garantiert, wenn personenbezogene Daten zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden. Ich werde in einigen Tagen nach Washington reisen und dort mit unseren US-amerikanischen Partnern zusammentreffen, um sie darüber zu unterrichten, dass die EU bereit ist, voranzuschreiten."

Das Rahmenabkommen erfasst alle personenbezogenen Daten, die zwischen Polizei und Strafjustizbehörden der Mitgliedstaaten der EU und den amerikanischen Bundesbehörden bei der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten einschließlich Terrorismus ausgetauscht werden.

Das Abkommen wird die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung erleichtern und zugleich Schutz und Garantien für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlungen gewähren. Dazu gehören beispielsweise Bestimmungen über klare Beschränkungen der Datennutzung, die Verpflichtung, vor einer Weiterleitung von Daten die vorherige Zustimmung einzuholen, die Verpflichtung, angemessene Speicherfristen festzulegen, und das Recht auf Zugang zu Daten und Berichtigung von Daten.


Mir dem Abkommen werden bestehende und künftige Übereinkünfte zwischen Strafverfolgungsbehörden der EU und den USA sowie der Mitgliedstaaten und den USA ergänzt. Das Abkommen selbst ist kein Rechtsinstrument zur Übermittlung personenbezogener Daten an die Vereinigten Staaten, sondern ergänzt erforderlichenfalls die Datenschutzgarantien in bestehenden und künftigen Datenübermittlungsübereinkünften oder nationalen Bestimmungen, die zu Datenübermittlungen ermächtigen.

Das Europäische Parlament hat seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens am 1. Dezember 2016 erteilt. Das Abkommen wird in Kraft treten, sobald die Behörden der Vereinigten Staaten ihre internen Verfahren abgeschlossen haben.

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 05/12/2016 - 11:43

Montag, 5. Dezember 2016
11.00 Uhr Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter

Dienstag, 6. Dezember 2016
11.00 Uhr Treffen mit dem Premierminister der Republik Fidschi, Josaia Voreqe Bainimarama (Fototermin)
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker

Donnerstag, 8. Dezember 2016
09.30 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Republik Benin, Patrice Talon (Fototermin)
11.00 Uhr Treffen mit der estnischen Präsidentin Kersti Kaljulaid (Fototermin)

Categories: Europäische Union

Kostenloser WiFi4EU-Internetzugang – Rat legt seinen Standpunkt fest

Fri, 02/12/2016 - 16:21

Der Rat hat am 2. Dezember 2016 eine partielle allgemeine Ausrichtung zu einem Vorschlag angenommen, der darauf abzielt, über die EU-finanzierte Initiative "WiFi4EU" die Bereitstellung kostenloser Internetzugänge in Kommunen zu fördern. Haushaltsfragen im Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens werden zu einem späteren Zeitpunkt geregelt.

Der Vorschlag soll dazu beitragen, dass in Rathäusern, öffentlichen Parks und anderen Zentren des öffentlichen Lebens ein kostenloser Wi-Fi-Zugang angeboten werden kann. Die EU wird die Einrichtung lokaler Zugangspunkte für drahtlosen Netzzugang finanzieren, und die Begünstigten sind für die Instandhaltung verantwortlich. Das kostenlose Netz wird für die Bürgerinnen und Bürger anhand der Kennzeichnung "WiFi4EU" leicht zu identifizieren sein.

Dank dieser kostenlosen Zugänge kommen auch Gruppen der Bevölkerung, für die der Internet-Zugang sonst schwierig wäre, wie Arbeitslose oder ältere Menschen, in den Genuss von Hochgeschwindigkeits-Breitbandverbindungen. WiFi4EU kommt lokalen digitalen Diensten, wie z. B. elektronischen Behördendiensten, zugute und wird voraussichtlich die Nachfrage der Bürger nach Anbindungen und die Nutzung von Onlinediensten steigern.


"Die heute erzielte Einigung über WiFi4EU kann der Vorsitz als Erfolg für sich verbuchen. Wir wollen sicherstellen, dass Europa zu den am weitesten entwickelten Gigabit-Wirtschaften gehört. Dieser Beschluss kommt den Menschen unmittelbar zugute und zeigt ihnen, dass Europa etwas für sie tut. Gleichzeitig sollten wir nicht vergessen, dass das Hochgeschwindigkeits-Internet – und damit auch die öffentliche kostenlose Wi-Fi-Anbindung – in Gebiete gebracht werden muss, deren Bewohner nicht über eine angemessene Anbindung verfügen. Wir müssen unseren Blick über die höher entwickelten Regionen hinaus richten und sicherstellen, dass wir allen unseren Bürgerinnen und Bürgern Fortschritte bringen."

Peter Pellegrini, slowakischer Vize-Ministerpräsident und Minister für Investitionen und die Informationsgesellschaft

Das Projekt wird aus Mitteln der Fazilität "Connecting Europe" finanziert. Mit einfachen Finanzierungsinstrumenten wie z. B. Gutscheinen werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten gedeckt. Die Mittel werden – grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge – in geografisch ausgewogener Weise innerhalb der EU zuwiesen. Wie viele Kommunen von dem Projekt profitieren können, wird von der endgültigen Mittelausstattung abhängen.

Förderfähig sind "öffentliche Stellen" im Sinne der Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Wi-Fi-Anbieter können finanziell unterstützt werden, wenn sie Hochgeschwindigkeitsdienste erbringen können (mindestens 30 Mbps). Ferner müssen sie für die Instandhaltung der eingerichteten Zugangspunkte aufkommen können. Um negative Auswirkungen auf den Wettbewerb oder private Investitionen zu verhindern, werden nur Projekte gefördert, die keine bereits existierenden privaten oder öffentlichen Internet-Angebote duplizieren.

Die Kommission hat den Vorschlag im September im Rahmen des "Konnektivitätspakets" vorgelegt. Zur Annahme des Verordnungsentwurfs ist die Billigung sowohl durch den Rat als auch durch das Europäische Parlament erforderlich.

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Fri, 02/12/2016 - 13:40

Montag, 28. November 2016
13:30 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi
15:00 Uhr Treffen mit dem Ministerpräsidenten der Republik Moldau, Pavel Filip (Fototermin)

Mittwoch, 30. November 2016
13:00 Uhr Arbeitsessen mit dem NATO-Generalsekretär, Jens Stoltenberg, und dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker

Donnerstag, 1. Dezember 2016
13:30 Uhr Treffen mit dem Premierminister Georgiens, Giorgi Kvirikashvili (Fototermin – Presseerklärungen ±14:00 Uhr)
15:00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten Tunesiens, Beji Caid Essebsi (Fototermin)
17:00 Uhr Treffen mit der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini

Categories: Europäische Union

Flugsicherheit, EASA und Vorschriften für Drohnen: Rat legt seinen Standpunkt fest

Thu, 01/12/2016 - 17:01

Der Rat hat am 1. Dezember 2016 eine allgemeine Ausrichtung zu den überarbeiteten gemeinsamen Sicherheitsvorschriften für die Zivilluftfahrt und ein neues Mandat für die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) festgelegt. Der Verordnungsentwurf enthält die ersten EU-weiten Regelungen für den sicheren Betrieb ziviler Drohnen im europäischen Luftraum.

Diese "EASA-Grundverordnung" wird es dem EU-Luftfahrtsektor ermöglichen, sich auch in Zukunft sicher weiterzuentwickeln. Mit der Verordnung werden Voraussetzungen geschaffen, unter denen die Luftfahrtindustrie gedeihen und auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig und innovativ bleiben kann. Eine Reform der Regelungen ist notwendig, um der erwarteten Zunahme des Flugverkehrs in der EU um 50 % in den nächsten 20 Jahren Rechnung zu tragen und die Luftfahrt für den harten globalen Wettbewerb fit zu machen.


"Die Zivilluftfahrtsreform ist eine wichtige Entwicklung für eine wettbewerbsfähige, innovative und zukunftsfähige Luftfahrtbranche. Ich begrüße es, dass die Regelungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Risiken stehen und dass wir es der Luftfahrt ermöglichen, Innovationen und künftigen Entwicklungen wie etwa Drohnen Rechnung zu tragen. Des Weiteren ermöglichen wir die Bündelung und gemeinsame Nutzung von Ressourcen zwischen den Mitgliedstaaten, was für die Verbreitung von Fachwissen unerlässlich ist."

Arpád Érsek, slowakischer Minister für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung
Innovationsförderung mit angemesseneren Sicherheitsregelungen

Mit der Reform werden angemessene und risikobasierte Vorschriften eingeführt, um Bürokratie abzubauen und Innovationen zu fördern, wobei anerkannt wird, dass mit den verschiedenen Bereichen der Zivilluftfahrt unterschiedliche Risiken verbunden sind. Für Luftfahrzeuge, die mit geringeren Risiken verbunden sind – wie Hubschrauber oder leichte Sportflugzeuge –, werden einfachere und kostengünstigere Genehmigungsverfahren gelten als im gewerblichen Luftverkehr.

Vorschriften für Drohnen zur Gewährleistung von Sicherheit, Gefahrenabwehr und Schutz der Privatsphäre

EU-weite Vorschriften für Drohnen werden die Grundprinzipien für die Gewährleistung von Sicherheit, Gefahrenabwehr und Schutz der Privatsphäre vorgeben. Der Text bringt Rechtssicherheit für diese rasch wachsende Branche mit vielen kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups.

Aus Sicherheitsgründen sind alle Drohnentypen erfasst, von kleinen "Spielzeugen", die nur wenige Gramm wiegen, bis hin zu großen, unbemannten Luftfahrzeugen, die so schwer und schnell wie ein Flugzeug sein können. Derzeit ist die EU für die Regulierung unbemannter Luftfahrzeuge über 150 kg zuständig, während leichtere Drohnen einzelstaatlichen Vorschriften unterliegen.

Da es bei den Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb von Drohnen große Unterschiede gibt, sollten die Vorschriften verhältnismäßig sein. Insbesondere sollte bei diesen Vorschriften berücksichtigt werden, in welchem Umfang anderer Flugverkehr oder Personen am Boden gefährdet werden können. Bei riskanteren Einsätzen wird eine Zertifizierung erforderlich sein, während Drohnen mit dem niedrigsten Risiko lediglich den normalen EU-Marktüberwachungsmechanismen entsprechen müssen.

Bezüglich des Umweltschutzes werden Drohnen wie alle anderen Luftfahrzeuge die Vorschriften für Lärm und CO2-Emissionen einhalten müssen.

Ausgehend von diesen Grundsätzen und mittels eines Durchführungsrechtsakts der Kommission wird die EASA detailliertere Vorschriften für Drohnen entwickeln. Dadurch können die Vorschriften leichter aktualisiert werden, um mit der technologischen Entwicklung mitzuhalten. Die EASA hat bereits eine "Prototypen"-Verordnung für Drohnen veröffentlicht.

Die Durchführungsbestimmungen sollten auf bewährten Verfahrensweisen der Mitgliedstaaten aufbauen und die lokalen Besonderheiten der Mitgliedstaaten wie etwa die Bevölkerungsdichte berücksichtigen. Außerdem werden die Mitgliedstaaten das Recht haben, den Einsatz von Drohnen z. B. aus Gründen der Sicherheit, des Schutzes der Privatsphäre, des Datenschutzes oder des Umweltschutzes zu beschränken, genauso wie sie alle anderen Arten des Flugbetriebs einschränken können.

Einige weitere Elemente des Vorschlags

Die neuen Vorschriften werden die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten, der Kommission und der EASA bei Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Zivilluftfahrt – wie Cybersicherheit und Flüge über Konfliktgebiete – verstärken. Die technische Hilfe der EASA wird dann in Anspruch genommen, wenn es Verflechtungen zwischen der Sicherheit und der Gefahrenabwehr gibt, da Fragen der reinen nationalen Sicherheit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Was den Haushalt der EASA angeht, so rief die ursprünglich vorgeschlagene Aufnahme von Streckengebühren als neue Finanzierungsquelle Bedenken in Bezug auf die Kostenneutralität und wegen juristischer und praktischer Schwierigkeiten hervor. Folglich bleibt die Finanzierung der EASA unverändert. Im Rahmen des derzeitigen Systems stammen 70 % der EASA-Mittel von der Wirtschaft und der Rest aus dem EU-Haushalt. Auch soll keine neuer Aufsichtsmechanismus eingerichtet werden, sodass die EASA bestimmte Aufsichtsaufgaben übernehmen kann. Einem etwaigen Erfordernis, Sicherheitsmängel zu beseitigen, wird auf andere Weise Rechnung getragen, beispielsweise durch eine optimale Nutzung der vorhandenen Ressourcen durch Bündelung der nationalen Sachverständigen oder durch gemeinsame Kontrolle durch mehrere nationale zuständige Behörden. Außerdem werden die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, ihre Ressourcen zu bündeln und gemeinsam als Gruppe von höchstens fünf Mitgliedern zur Kontrolle einer Fluggesellschaft zu nutzen, wenn sie dies wünschen.

Wie wird aus diesem Vorschlag ein Gesetz?

Mit der allgemeinen Ausrichtung hat der Rat seinen Standpunkt für die Gespräche mit dem Europäischen Parlament festgelegt. Die Annahme des Rechtsakts setzt die Zustimmung beider Organe voraus.

Categories: Europäische Union

EU-Haushaltsplan 2017 vom Rat gebilligt

Thu, 01/12/2016 - 16:41

Der Rat hat am 28. November 2016 grünes Licht für den EU-Haushaltsplan 2017 gegeben, indem er die Einigung gebilligt hat, die am 17. November mit dem Europäischen Parlament erzielt wurde. Wenn das Parlament der Einigung bei seiner Abstimmung am 1. Dezember zustimmt, gilt der EU-Haushaltsplan 2017 als angenommen.

"Der Haushaltsplan 2017 ist ein wegweisendes Modell für die Zukunft; er ist solide konzipiert, setzt klare Schwerpunkte und ist ein Zeichen der Solidarität. Mit dem Haushaltsplan wird den Sorgen der Bevölkerung Rechnung getragen, da die Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration angegangen werden, die Sicherheit verbessert und das Wachstum gefördert wird sowie Arbeitsplätze geschaffen werden. Gleichzeitig stärken wir in signifikanter Weise Programme wie Erasmus+, von denen besonders junge Menschen profitieren", erklärte der slowakische Staatssekretär für Finanzen und Präsident des Rates Ivan Lesay.

Der EU-Haushalt 2017 sieht 157,86 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen vor, wobei ein Spielraum von 1,1 Mrd. EUR für unvorhergesehene Erfordernisse besteht. Die Mittel für Zahlungen wurden an den tatsächlichen Bedarf angepasst und belaufen sich auf 134,49 Mrd. EUR; dies bedeutet eine Kürzung um 1,6 % im Vergleich zum EU-Haushaltsplan 2016.

Zweistellige Wachstumsraten bei den obersten Prioritäten

Bei einigen der obersten Prioritäten sind zweistellige Wachstumsraten vorgesehen:

  • Um dem Migrationsdruck zu begegnen und das Leben der Bürgerinnen und Bürger in der EU sicherer zu machen, stehen nahezu 6 Mrd. Euro an Mitteln für Verpflichtungen zur Verfügung, was im Vergleich zu 2016 eine Steigerung um rund 11,3 % bedeutet. Diese Mittel werden dazu verwendet, die Mitgliedstaaten bei der Neuansiedlung von Flüchtlingen, der Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, der Integration von Personen, die im Land bleiben dürfen, und der Rückführung jener, die kein Bleiberecht haben, zu unterstützen. Zudem wird damit ein Beitrag zur Verstärkung des Grenzschutzes, der Kriminalprävention, der Terrorismusbekämpfung und zum Schutz kritischer Infrastrukturen geleistet.
  • Zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen wurden unter der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 21,3 Mrd. € bereitgestellt – im Vergleich zu 2016 bedeutet dies eine Steigerung um rund 12 %. Dieser Teil des Haushaltsplans betrifft Instrumente wie Erasmus+, (Steigerung um 19 % auf 2,1 Mrd. €) und den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (Steigerung um 25 % auf 2,7 Mrd. €).
Mehr Geld für junge Menschen

Zusätzlich zu den bedeutenden Mittelzuwächsen für Erasmus+ sind in dem EU-Haushaltsplan 2017 noch eine Reihe weiterer Maßnahmen vorgesehen, die insbesondere jungen Menschen zugutekommen. Beispielsweise wurden zusätzlich 500,00 Mio. EUR für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellt, um diesen bei der Stellensuche zu helfen. Im EU-Haushaltsplan 2017 sind außerdem Mittel für eine Initiative der Kommission vorgesehen, die es jungen Menschen ermöglichen soll, zu reisen und andere europäische Länder kennenzulernen.

Des Weiteren enthält der Haushaltsplan 2017 das im Juli angekündigte Hilfspaket für Milch- und Viehzuchtbetriebe in Höhe von 500,00 Mio. EUR.

  RubrikenEU-Haushaltsplan 2017 (in Mio. €)  VerpflichtungenZahlungen 1. Intelligentes und integratives Wachstum74.89956.522 – 1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung21.31219.321 – 1b. Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt53.58737.201 2. Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen58.58454.914 3. Sicherheit und Unionsbürgerschaft4.2843.787 4. Europa in der Welt10.1629.483 5. Verwaltung9.3959.395 Besondere Instrumente534390 INSGESAMT157.858134.490Die nächsten Schritte

Die förmliche Annahme des EU-Haushaltsplans 2017 durch das Parlament erfolgt voraussichtlich am 1. Dezember. Sollte das Parlament die Einigung ablehnen, muss die Kommission einen neuen Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017 vorlegen. Ist der Haushaltsplan zu Beginn des Jahres 2017 noch nicht erlassen, darf für jedes Haushaltskapitel monatlich höchstens ein Zwölftel der im Haushaltsplan 2016 ausgewiesenen Mittel oder – wenn dieser Betrag niedriger ist – ein Zwölftel der im Haushaltsplanentwurf der Kommission vorgesehenen Mittel ausgegeben werden.

Categories: Europäische Union

EU-Georgien: 3. Tagung des Assoziationsrates am 2. Dezember

Thu, 01/12/2016 - 12:00

Die dritte Tagung des Assoziationsrates EU-Georgien findet am 2. Dezember 2016 in Brüssel statt.

Den Vorsitz auf der Tagung führt die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini im Namen der Europäischen Union. Georgien wird durch Premierminister Giorgi Kwirikaschwili vertreten.

Nach der Tagung findet am Freitag, den 2. Dezember um 11.00 Uhr eine Pressekonferenz im Justus-Lipsius-Gebäude (Großer Pressesaal) statt.


Der Assoziationsrat wird die Beziehungen zwischen der EU und Georgien erörtern, insbesondere in folgender Hinsicht:

  • politischer Dialog und Reform, politische Assoziierung;
  • wirtschaftliche und sektorbezogene Zusammenarbeit sowie Handel und Handelsfragen, einschließlich des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens;
  • Außen- und Sicherheitspolitik: friedliche Konfliktbeilegung, einschließlich Nichtanerkennung und Einbindung.

Die Hohe Vertreterin der EU und der georgische Premierminister werden ferner die globale Strategie der EU, die Östliche Partnerschaft und die Europäische Nachbarschaftspolitik eingehender besprechen.

Der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, wird mit Premierminister Kwirikaschwili am Tag vor der Tagung des Assoziationsrates (1. Dezember, Fototermin um +/- 13.30 Uhr, Presseerklärungen um +/- 14.00 Uhr, VIP-Eingang des Justus-Lipsius-Gebäudes) zusammentreffen.

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Unterstützung für junge Forscher

Wed, 30/11/2016 - 12:20

Der Rat hat am 29. November 2016 Schlussfolgerungen zu Maßnahmen zur Unterstützung junger Forscher und zur Steigerung der Attraktivität wissenschaftlicher Laufbahnen angenommen. Die Schlussfolgerungen stützen sich auf die Bratislava-Erklärung, die den EU-Forschungsministern im vergangenen Sommer vorgestellt wurde und mit der das Ziel verfolgt wird, neue Generationen von Forschern und Wissenschaftlern zu unterstützen, die den Wohlstand Europas in entscheidendem Maße fördern sollen.

Categories: Europäische Union

Luftverkehrsabkommen mit Armenien: Rat erteilt Mandat

Tue, 29/11/2016 - 18:00

Der Rat hat am 1. Dezember 2016 ein Mandat erteilt, wonach die Kommission ermächtigt wird, Verhandlungen mit Armenien über ein umfassendes Luftverkehrsabkommen aufzunehmen.

Umfassende Luftverkehrsabkommen auf EU-Ebene sollen für eine bessere internationale Anbindung Europas, ein qualitativ hochwertiges Dienstleistungsangebot und mehr Auswahlmöglichkeiten für die Fluggäste sorgen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrtindustrie in der EU steigern.

Das Abkommen mit Armenien soll als ein Abkommen über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum ausgestaltet werden, da Armenien eines der Länder ist, zu denen die EU im Rahmen ihrer Nachbarschaftspolitik engere Bindungen aufbaut.


"Heutzutage ist das Reisen ohne Flugzeug kaum noch vorstellbar. Luftverkehrsabkommen sind bestens geeignet, um Europa die Teilnahme an den Wachstumsmärkten in anderen Teilen der Welt zu ermöglichen und für eine direkte Anbindung der EU an andere Regionen zu sorgen. Ich begrüße es sehr, dass der Rat heute grünes Licht für die Aufnahme von Verhandlungen mit Armenien gegeben hat. Wenn das Abkommen ausgehandelt ist, wird es einen regen Reiseverkehr fördern, für niedrigere Preise sorgen und unseren Unternehmen neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Es wird ein großartiges Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Armenien im Rahmen der Östlichen Partnerschaft sein.

Arpád Érsek, slowakischer Minister für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung und Präsident des Rates

Die Kommission wird diese Verhandlungen im Namen der EU und ihrer Mitgliedstaaten führen.

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EUNAVFOR Somalia Operation Atalanta: Verlängerung des Mandats der Operation bis 31. Dezember 2018

Tue, 29/11/2016 - 12:40

Der Rat hat am 28. November 2016 das Mandat der EUNAVFOR Somalia Operation Atalanta bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Der Rat hat zudem Haushaltsmittel in Höhe von 11 064 Mio.€ aus den sogenannten gemeinsame Kosten für die Operation bereitgestellt.

Die Operation Atalanta der Seestreitkräfte der Europäischen Union für Somalia wurde als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias im Dezember 2008 eingeleitet. Die Operation ist Teil des umfassenden Ansatzes der EU für ein friedliches, stabiles und demokratisches Somalia.

Durch die Operation werden auch Schiffe des Welternährungsprogramms und andere gefährdete Schiffe geschützt, Fischereitätigkeiten vor der Küste Somalias überwacht und andere EU‑Missionen und ‑Programme in der Region unterstützt.

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Geoblocking: Rat vereinbart, Hindernisse im elektronischen Handel auszuräumen

Mon, 28/11/2016 - 17:20

Am 28. November 2016 hat sich der Rat über den Entwurf einer Verordnung geeinigt, mit der ungerechtfertigtes Geoblocking zwischen Mitgliedstaaten verboten werden soll.

Geoblocking ist eine Form der Diskriminierung, bei der Online-Kunden daran gehindert werden, Waren oder Dienstleistungen über eine Website zu erwerben, deren Standort sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet.

Mit dem Verordnungsentwurf soll die Diskriminierung von Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihrer Niederlassung ausgeräumt und der elektronische Handel in Schwung gebracht werden.


"Viele Menschen erwarten heutzutage, dass sie in einem anderen EU-Land genauso über das Internet einkaufen können wie zuhause. Die neuen Vorschriften, mit denen ungerechtfertigtes Geoblocking beendet werden soll, werden den elektronischen Handel erheblich erleichtern und den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu einer größeren Auswahl von Waren und Dienstleistungen bieten. Dazu muss es eine Sicherheits- und Vertrauensgarantie sowohl für Käufer als auch für Verkäufer geben. Mit unserem heutigen Beschluss ­ wenige Monate, nachdem der Vorschlag vorlag – haben wir den Weg für eine rasche Einleitung der Verhandlungen mit dem Parlament und einen möglichen Abschluss im nächsten Jahr freigemacht."

Peter Žiga, Präsident des Rates und slowakischer Wirtschaftsminister

Die Einigung kam mit qualifizierter Mehrheit zustande. Damit liegt der gemeinsame Standpunkt des Rates vor, sodass Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens der EU aufgenommen werden können.

Die wichtigsten Elemente im Text des Rates sind folgende:

Ziel und Anwendungsbereich

Hauptziel des Vorschlags ist es, die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmen beim Zugang zu Preisen und Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen zu verhindern, wenn sie Waren und Dienstleistungen in einem anderen EU-Land erwerben.

Der Anwendungsbereich entspricht der Dienstleistungsrichtlinie, die bestimmte Tätigkeiten wie Finanzdienstleistungen sowie Dienstleistungen in den Bereichen audiovisuelle Medien, Verkehr, Gesundheit und Soziales ausschließt.

Die neuen Vorschriften werden mit anderen geltenden EU-Rechtsvorschriften für den grenzüberschreitenden Handel in Einklang stehen, beispielsweise den Vorschriften über das Urheberrecht und dem Unionsrecht über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, insbesondere der Rom‑I- und der Brüssel-I-Verordnung.

Gleicher Zugang zu Gütern und Dienstleistungen

Nach den neuen Vorschriften wird es Anbietern in drei Fällen nicht möglich sein, Kunden unterschiedlich zu behandeln, was die allgemeinen Geschäftsbedingungen – einschließlich Preisen – betrifft, die sie für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen anbieten. Dies ist der Fall, wenn der Anbieter

1. Waren verkauft, die in einen Mitgliedstaat geliefert werden, für den der Anbieter die Lieferung anbietet, oder die an einem mit dem Kunden vereinbarten Ort abgeholt werden;

2. elektronisch erbrachte Dienstleistungen bereitstellt, beispielsweise Cloud-Dienste, Data-Warehousing, Webhosting oder die Bereitstellung von Firewalls. Dies gilt nicht für Dienstleistungen, deren Hauptmerkmal die Bereitstellung des Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen und deren Nutzung oder der Verkauf von urheberrechtlich geschützten Werken in unkörperlicher Form, wie E‑Books oder online angebotene Musik, ist;

3. Dienstleistungen bereitstellt, die der Kunde in dem Land in Anspruch nimmt, in dem der Anbieter tätig ist, beispielsweise Hotelunterbringung, Sportveranstaltungen, Autovermietung sowie Eintrittskarten für Musikfestivals oder Freizeitparks.

Anders als Preisdiskriminierung wird Preisdifferenzierung nicht verboten; Anbietern steht es also frei, unterschiedliche allgemeine Geschäftsbedingungen für den Zugang, einschließlich Preisen, anzubieten und bestimmte Kundengruppen in bestimmten Hoheitsgebieten gezielt anzusprechen.

Außerdem werden Anbieter nicht verpflichtet, Waren an Kunden außerhalb des Mitgliedstaats, für den sie die Lieferung anbieten, zu versenden.

Zahlungsvorgänge

Nach der Verordnung ist es untersagt, Kunden in Bezug auf die Zahlungsmittel ungerechtfertigt zu diskriminieren. Anbietern ist es nicht gestattet, unterschiedliche Zahlungsbedingungen für Kunden aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung anzuwenden.

Nichtdiskriminierung beim Zugang zu Websites des elektronischen Handels

Anbietern ist es nicht gestattet, den Zugang von Kunden zu ihrer Online-Schnittstelle aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes zu sperren oder zu beschränken.

Wenn ein Anbieter den Zugang sperrt oder beschränkt oder Kunden zu einer anderen Version der Online-Schnittstelle weiterleitet, muss er dies genau erklären.

Passive Verkaufsgeschäfte

Nach der allgemeinen Ausrichtung bleiben einige Ausnahmen, die nach dem EU-Wettbewerbsrecht zulässig sind, gültig. Ein Beispiel ist, wenn Anbieter durch eine Vereinbarung mit ihrem Lieferanten gebunden sind, nach der sie ihre passiven Verkaufsgeschäfte (d. h. Verkäufe, bei denen der Anbieter sich nicht aktiv um das Geschäft mit dem Kunden bemüht) beschränken müssen. In diesen Fällen würde die neue Verordnung nicht gelten.

Die nächsten Schritte

Die Verhandlungen zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Kommission beginnen, sobald das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat.

Hintergrundinformationen

Am 25. Mai 2016 hat die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament den ursprünglichen Vorschlag vorgelegt. Er stützt sich auf Artikel 114 des EU-Vertrags.

Gleichzeitig wurden ergänzende Legislativvorschläge über grenzüberschreitende Paketzustelldienste und für eine Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz vorgelegt; Ziel ist es, bei der Integration auf dem Weg zu einem echten Binnenmarkt voranzukommen.

In seinen Schlussfolgerungen vom 25./26. Juni 2015 hat der Europäische Rat die Bedeutung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt betont und gefordert, dass Maßnahmen zur Umsetzung von Schlüsselkomponenten der Strategie ergriffen werden; dazu gehören die Beseitigung der verbleibenden Hindernisse für den freien Verkehr von über das Internet verkauften Gütern und Dienstleistungen und das Vorgehen gegen ungerechtfertigte Diskriminierung aufgrund des geografischen Standorts.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Wed, 23/11/2016 - 15:40

Montag, 14. November 2016
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker (Berlaymont)

Mittwoch, 16. November 2016
10.00 Uhr Treffen mit dem maltesischen Premierminister Joseph Muscat (Fototermin)

Freitag, 18. November 2016
12.00 Uhr Telefongespräch mit dem Präsidenten der Ukraine Petro Poroschenko
16.30 Uhr Telefongespräch mit dem designierten US-Präsidenten Donald Trump

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 21/11/2016 - 09:20

Donnerstag, 24. November 2016
Gipfeltreffen EU-Ukraine
11.00 Uhr Ankunft von Präsident Petro Poroschenko (Fototermin)
11.05 Uhr Gipfeltreffen
12.10 Uhr Arbeitsessen
13.40 Uhr Pressekonferenz

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Einigung über den EU-Haushaltsplan 2017

Thu, 17/11/2016 - 13:40

Der Rat und das Europäische Parlament haben am 17. November 2016 Einigung über einen EU-Haushaltsplan für 2017 erzielt, der von den wichtigsten politischen Prioritäten der EU geprägt ist. Die Mittel für Verpflichtungen werden auf insgesamt 157,88 Mrd. € und die Mittel für Zahlungen auf insgesamt 134,49 Mrd. € festgelegt.

"Der EU-Haushaltsplan für 2017 zeichnet sich aus durch den Schwerpunkt auf vorrangigen Maßnahmen wie Migrationsbewältigung, einschließlich durch Bekämpfung der ihr zugrunde liegenden Ursachen, und Förderung von Investitionen als Weg zur Anregung von Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen. Damit wird ein größtmöglicher Nutzen für die europäischen Steuerzahler, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erzielt. Zudem werden die anhaltenden Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Konsolidierung ihrer öffentlichen Finanzen gewürdigt", erklärte Ivan Lesay, Staatssekretär für Finanzen der Slowakei und Präsident des Rates.

Mehr Mittel für Migration und Sicherheit

Mit den vereinbarten Verpflichtungen in Höhe von 5,91 Mrd. € stehen ca. 11,3 % mehr Mittel zur Bewältigung der Migrationskrise und Verstärkung der Sicherheit zur Verfügung als 2016. Diese Mittel werden dazu verwendet, den Mitgliedstaaten bei der Neuansiedlung von Flüchtlingen, der Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, der Unterstützung von Integrationsmaßnahmen und der Rückführung jener, die kein Bleiberecht haben, zu helfen. Ferner werden damit die Bereiche Grenzschutz, Kriminalprävention, Terrorismusbekämpfung und Schutz kritischer Infrastrukturen unterstützt.

Investitionen in Wachstum und Beschäftigung

Zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen wurden unter der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) Verpflichtungen in Höhe von 21,3 Mrd. € vereinbart. Dies entspricht einer Steigerung um rund 12 % gegenüber 2016. Dieser Teil des Haushaltsplans betrifft Instrumente wie Erasmus+ (Steigerung um 19 % auf 2,1 Mrd. €) und den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (Steigerung um 25 % auf 2,7 Mrd. €). Der EU-Haushaltsplan für 2017 umfasst auch 500 Mio. € an Verpflichtungen für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zur Hilfe bei der Arbeitssuche. Weitere 500 Mio. € wurden für die Unterstützung von Milchbauern und Viehzüchtern vereinbart, wobei im Juli zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen bekanntgemacht wurden.

Im Hinblick auf die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene unternommenen Konsolidierungsbemühungen erinnerten der Rat und das Parlament alle EU-Institutionen daran, die 2013 vereinbarte Personalreduzierung um 5 % bis 2017 vollständig umzusetzen.

  RubrikenEU-Haushaltsplan 2017 (in Mio. €)  VerpflichtungenZahlungen  Intelligentes und integratives Wachstum74.89856.521 – 1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung21.31219.321 – 1b. Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt53.58737.201  Nachhaltiges Wachstum58.58737.101  Sicherheit und Unionsbürgerschaft4.2843.787  Europa in der Welt10.1879.483  Verwaltung9.3959.395 Besondere Instrumente534390 INSGESAMT157.883134.490Weiteres Vorgehen

Die förmliche Annahme des EU-Haushaltsplans für 2017 durch den Rat und durch das Parlament erfolgt voraussichtlich am 29. November bzw. am 1. Dezember.

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Schlussfolgerungen des Rates zu den Ergebnissen und neuen Elementen der Kohäsionspolitik und der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Thu, 17/11/2016 - 12:00

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

(1) VERWEIST auf seine Schlussfolgerungen vom 19. November 2014 zum sechsten Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: Investitionen in Beschäftigung und Wachstum[1], vom 23. Juni 2015 zu den Umsetzungsproblemen bei der Kohäsionspolitik 2014-2020[2], vom 18. November 2015 zu Vereinfachung: Prioritäten und Erwartungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die europäischen Struktur- und Investitionsfonds[3], vom 15. März 2016 zu Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds[4] und vom 24. Juni 2016 "Eine forschungs- und investitionsfreundlichere, intelligente und einfache Kohäsionspolitik sowie die europäischen Struktur- und Investitionsfonds generell"[5];

(2) ERINNERT DARAN, dass die EU Maßnahmen zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union ausarbeiten und durchführen wird und die besondere Aufgabe der Kohäsionspolitik nach Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darin besteht, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen zu verringern;

(3) ERKENNT AN, dass die Kohäsionspolitik die wichtigste Investitionspolitik auf europäischer Ebene zur Verwirklichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ darstellt, und HEBT den Mehrwert der Kohäsionspolitik und der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) HERVOR, insbesondere durch

a) die Bereitstellung eines stabilen, langfristigen EU-Rahmens und von Finanzmitteln für Investitionen in Arbeitsplätze und Wachstum und für die Durchführung von Strukturreformen, und zwar durch integrierte Maßnahmen, die auf die Mitgliedstaaten und die einzelnen Regionen der EU zugeschnitten sind;

b) die Mobilisierung und Koordinierung nationaler und subnationaler Akteure im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung, indem diese gemäß dem Partnerschaftsprinzip direkt an der Umsetzung der Prioritäten der EU durch kofinanzierte Projekte beteiligt werden;

c) die Verfolgung eines zukunftsweisenden faktengestützten und ergebnisorientierten Ansatzes bei EU-Investitionen;

d) die Schaffung positiver Anreize für viele Mitgliedstaaten und subnationale Akteure zur Durchführung von Strukturreformen, zum Ausbau ihrer strategischen Planung und Verwaltungskapazität sowie zur Zusammenarbeit.

I. Evaluierung der Programme der Kohäsionspolitik 2007 - 2013

(4) BEGRÜSST das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über die Ex-post-Evaluierung des EFRE und des Kohäsionsfonds 2007 - 2013[6], in dem belegt wird, dass die Kohäsionspolitik im Programmplanungszeitraum 2007 - 2013 einen erheblichen Beitrag zu den Möglichkeiten für Wachstum, Beschäftigung und soziale Inklusion in den unterschiedlichen Regionen der EU –also in den EU-Strategien festgelegten Zielen – sowie zur Verringerung der regionalen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten geleistet hat;

(5) BETONT, dass die in der Ex-post-Evaluierung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds beschriebenen Ergebnisse vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und sozialer Probleme erzielt wurden, nämlich unter anderem der schweren weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise, des erforderlichen Aufbaus der Wirtschafts-, Infrastruktur- und Verwaltungskapazität insbesondere in den der EU seit 2004 beigetretenen 13 Mitgliedstaaten sowie der Verschiebung strategischer politischer Prioritäten und neuer Herausforderungen auf EU-Ebene;

(6) HEBT insbesondere folgende Feststellungen der Ex-post-Evaluierung des EFRE und des Kohäsionsfonds HERVOR:

a) Nach der ökonomischen Modellierung der Kommission werden die von 2007 bis 2013 im Rahmen des EFRE und des Kohäsionsfonds investierten 270 Mrd. EUR zusammen mit der nationalen Kofinanzierung bis 2023 in allen Mitgliedstaaten insgesamt schätzungsweise ein zusätzliches BIP in Höhe von 1 Billion EUR generiert haben.

b) Die von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten zeigen, dass mithilfe des EFRE und des Kohäsionsfonds fast 1 Mio. Arbeitsplätze geschaffen werden konnten, was einen erheblichen Beitrag zu den netto insgesamt 3 Mio. Arbeitsplätzen darstellt, die in der EU-Wirtschaft in diesem Zeitraum geschaffen wurden.

c) Die finanzielle Unterstützung im Rahmen der EFRE-Programme hat 400 000 KMU bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise und der Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und ihrer Exporte durch Innovationen geholfen.

d) Die Kohäsionspolitik hat insbesondere durch verbesserte Transportverbindungen (in erster Linie die TEN-V-Korridore) zu einer engeren Integration des EU-Binnenmarkts, zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Wasser- und Abwasserbehandlung sowie der Abfallbewirtschaftung, zur Modernisierung der Bildungs- und Gesundheitsinfrastruktur sowie zur Förderung von Forschung und Innovation beigetragen.

e) Die Finanzmittel, die im Rahmen der Programme der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg) zur Verfügung stehen, haben die Zusammenarbeit zwischen in verschiedenen Mitgliedstaaten liegenden Nachbarregionen, zwischen Mitgliedstaaten in der gesamten EU sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern intensiviert und auch zu weiterreichenden Auswirkungen insbesondere beim Abbau spezieller Hemmnisse für die Zusammenarbeit zwischen einzelnen Sektoren und im Hinblick auf eine bessere wirtschaftliche, soziale und umweltpolitische Integration beigetragen, wodurch sie ein herausragendes Beispiel für den europäischen Mehrwert darstellen.

(7) STELLT trotz der Erfolge der Kohäsionspolitik zwischen 2007 und 2013 einige Defizite in diesem Zeitraum FEST, und zwar insbesondere

  • Schwächen bei der Relevanz, der Überwachung, der Wirksamkeit und der Kohärenz der Maßnahmen, die zeigen, dass man sich nicht genug auf die Ergebnisorientiertheit konzentriert hat, und
  • die Notwendigkeit, die Verwaltungskapazität auf der Managementebene der Programme zu verbessern und den Verwaltungsaufwand und die Verwaltungskosten zu senken;

(8) STELLT FEST, dass die zugrunde liegenden Evaluierungen des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen die Lage Ende 2014 abbilden, als über die Programme in Bezug auf die Verwirklichung der Ziele noch nicht in vollem Umfang berichtet werden konnte;

(9) NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die Kommission auch eine Ex-Post-Evaluierung des Europäischen Sozialfonds (ESF) vorgenommen hat, und SIEHT der Darlegung der Ergebnisse in dem dazugehörigen Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen MIT INTERESSE ENTGEGEN; ERSUCHT die Kommission, die Ergebnisse künftiger Evaluierungen der ESI-Fonds koordiniert vorzulegen, um eine vollständige Beurteilung zu erleichtern, wobei dem ortsbasierten Ansatz gegebenenfalls besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;

(10) BETONT, dass eine umfassend und streng evaluierte Kohäsionspolitik ein bewährtes Verfahren faktengestützter Politikgestaltung darstellt und als Vorbild für andere aus dem EU-Haushalt finanzierte EU-Politiken dienen kann;

(11) RUFT die Kommission und die Mitgliedstaaten AUF, in Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Akteuren die Öffentlichkeit umfassend über die Ergebnisse und Erfolge der Kohäsionspolitik zu informieren, die von den vorliegenden Evaluierungen untermauert werden.

II. Bewertung bestimmter neuer Elemente der Kohäsionspolitik und der ESI-Fonds für den Zeitraum 2014-2020

(12) HEBT HERVOR, dass gegenüber dem Programmplanungszeitraum 2007-2013 eine Reihe neuer Elemente in den Rechtsrahmen für den Zeitraum 2014-2020 eingeführt wurden, mit denen die ESI-Fonds wirksamer und stärker ergebnisorientiert gestaltet werden sollen und ihr europäischer Mehrwert verstärkt werden soll. Die Mitgliedstaaten konnten im Zuge der Ausarbeitung ihrer Partnerschaftsvereinbarungen und Programme erste konkrete Erfahrungen mit einigen neuen Elementen, insbesondere dem Leistungsrahmen, der thematischen Konzentration, den Ex-ante-Konditionalitäten und der Verknüpfung mit der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU, machen. Die Anwendung der neuen Elemente in der Praxis erforderte eine sorgfältige Vorbereitung in Bezug auf Zeit und Ressourcen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Voraussetzungen für eine wirksame Mittelverwendung, einschließlich neuer Verwaltungs- und Kontrollsysteme, gegeben sind. Gleichzeitig bieten neue Instrumente des Rechtsrahmens, wie z. B. gemeinsame Aktionspläne, integrierte territoriale Investitionen oder von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklungsstrategien, neue Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten;

(13) STELLT FEST, dass die umfassende Programmplanung zusammen mit der späten Annahme der Rechtsakte, der parallel laufenden Vorbereitung für den Abschluss des Zeitraums 2007-2013 und der länger als erwartet dauernden Benennung der Behörden, zu einer Verzögerung der Durchführungsphase im Zeitraum 2014-2020 geführt hat; ERWARTET jedoch, dass die während des Programmplanungsprozesses unternommenen Bemühungen der Mitgliedstaaten und der Kommission sich in den kommenden Jahren auszahlen werden, und zwar durch eine wirksamere Durchführung hochwertiger Programme und die Möglichkeit, in Zukunft auf den im laufenden Zeitraum eingebrachten Verbesserungen aufzubauen; RUFT die Mitgliedstaaten und die Kommission AUF, die erforderlichen Schritte zu ergreifen, um die Durchführung und die Berichterstattung über die Fortschritte der laufenden Programme zu beschleunigen;

(14) WEIST DARAUF HIN, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) eine gezielte Unterstützung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bietet, zusätzlich zu den aus dem ESF unterstützten herkömmlichen Maßnahmen und in Ergänzung der nationalen strategischen Rahmen, unter anderem durch die Umsetzung der Jugendgarantie; und NIMMT die unlängst veröffentlichte Mitteilung der Kommission[7] ZUR KENNTNIS, in der die Ergebnisse der Umsetzung der Jugendgarantie und der YEI seit 2013 dargelegt werden;

(15) RUFT die Kommission AUF, die Gesetzgebungsvorschläge für den nächsten Programmplanungszeitraum der ESI-Fonds so früh wie möglich im Jahr 2018 vorzulegen, damit die beiden Gesetzgeber rechtzeitig eine Einigung erzielen können und damit eine Grundlage für einen frühzeitigen Beginn des Programmplanungsprozesses geschaffen wird;

(16) RUFT die Kommission AUF, die Verwendung neuer Elemente der ESI-Fonds als Beispiel für andere aus dem EU-Haushalt finanzierte Politikbereiche der EU im Rahmen ihrer 2015 eingeleiteten Initiative für einen ergebnisorientierten EU-Haushalt[8] zu erwägen;

Leistungsrahmen

(17) WEIST DARAUF HIN, dass die ESI-Fonds die ersten Finanzierungsinstrumente der EU waren, mit denen ein Leistungsrahmen auf Grundlage messbarer Indikatoren eingeführt wurde sowie eine Überprüfung mit einer leistungsgebundenen Reserve, die im Laufe des Jahres 2019 ausschließlich an jene Prioritäten der Programme der Mitgliedstaaten zuzuteilen ist, bei denen die im Leistungsrahmen der Programme festgelegten Meilensteine erreicht wurden;

(18) WÜRDIGT die von den Mitgliedstaaten und der Kommission unternommenen Bemühungen und eingesetzten Ressourcen für die Entwicklung der Interventionslogik und des Leistungsrahmens für die Programme der ESI-Fonds (insbesondere zur Bestimmung aussagekräftiger Indikatoren sowie ihrer Basis- und Zielwerte); STELLT FEST, dass dieser Prozess zu nützlichen Überlegungen und Diskussionen über die Festlegung von Zielen und die Überwachung der Fortschritte geführt und zu einer Änderung der Einstellung in den Mitgliedstaaten und der Kommission hin zu einer stärkeren Ausrichtung auf Ergebnisse und Leistung beigetragen hat;

Thematische Konzentration

(19) WEIST DARAUF HIN, dass die ESI-Fonds rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf eine thematische Konzentration unterliegen, die zu einer stärkeren Konzentration der finanziellen Unterstützung auf weniger Bereiche führt, die am meisten zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 beitragen und von denen bessere Ergebnisse erwartet werden;

(20) BEGRÜSST die Tatsache, dass in den Programmen der Mitgliedstaaten im Rahmen des EFRE und des ESF die thematische Konzentration erreicht worden ist, wobei in den meisten Fällen die Mindestanforderungen übertroffen wurden; IST jedoch DER ANSICHT, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den vordefinierten Anforderungen für die Konzentration auf eine beschränkte Zahl thematischer Bereiche und den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten aufrechterhalten werden muss, einschließlich ausreichender Flexibilität, um während des Programmplanungszeitraums auf spezifische nationale und regionale problematische Entwicklungen zu reagieren;

Ex-ante-Konditionalitäten

(21) WEIST DARAUF HIN, dass im Zeitraum 2014-2020 Ex-ante-Konditionalitäten eingeführt wurden, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Voraussetzungen für eine effektive Mittelverwendung in den Mitgliedstaaten gegeben sind, bevor Investitionen im Rahmen der ESI-Fonds getätigt werden;

(22) IST DER ANSICHT, dass die Erfüllung der Ex-ante-Konditionalitäten – wenngleich sie mitunter einen erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen erfordert, um Rechtsvorschriften zu ändern oder komplexe Reformen durchzuführen – eine positive Wirkung auf das Investitionsumfeld insgesamt, die Stärkung der Verwaltungskapazität und eine gute Steuerung in zahlreichen Mitgliedstaaten hat; BEGRÜSST die unterstützende Rolle der Ex-ante-Konditionalitäten bei der Vorbereitung von Projektverzeichnissen und Strategiedokumenten wie Strategien für eine intelligente Spezialisierung sowie bei der schnelleren Umsetzung des EU-Besitzstands;

Verknüpfung mit der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU

(23) WEIST DARAUF HIN, dass im Rechtsrahmen für den Zeitraum 2014-2020 Maßnahmen eingeführt wurden, um sicherzustellen, dass mehrjährige Investitionen der ESI-Fonds auf einschlägige länderspezifische Empfehlungen eingehen. Als Ergebnis der Programmplanung sind die derzeitigen Programme der ESI-Fonds so gestaltet, dass sie Strukturreformen im Einklang mit den im Rahmen des Europäischen Semesters definierten Prioritäten der EU unterstützen;

(24) IST DER ANSICHT, dass Investitionen, die auf einschlägige länderspezifische Empfehlungen ausgerichtet sind, zur Umsetzung von Strukturreformen und zur Verbesserung der makroökonomischen Gesamtlage der betreffenden Mitgliedstaaten beitragen;

(25) IST DER ANSICHT, dass künftig mehr Kohärenz zwischen den verschiedenen Maßnahmen zur Verknüpfung der Wirksamkeit der ESI-Fonds mit der wirtschaftspolitischen Steuerung angestrebt werden sollte, wobei auf den ersten positiven Erfahrungen mit der Einführung von Ex-ante-Konditionalitäten aufgebaut und die Notwendigkeit des Eingehens auf soziale, ökonomische und territoriale Herausforderungen sowie die Kontinuität und Stabilität der mehrjährigen Programme berücksichtigt wird;

Vereinfachung

(26) BEDAUERT, dass die Entfaltung des vollständigen Potenzials an Effizienz und Ergebnisorientierung des Rechtsrahmens der ESI-Fonds durch übermäßige Regulierung und durch zu viele Regelungs- und Kontrollebenen (EU-Ebene, nationale Ebene und regionale Ebene) behindert wird; WEIST DARAUF HIN, dass Vertrauen zwischen sämtlichen Akteuren von entscheidender Bedeutung für ein wirksames Funktionieren der geteilten Mittelverwaltung ist und dieses Vertrauen dadurch weiter gestärkt werden sollte, dass die ESI-Fonds einfacher, zugänglicher und leichter verständlich für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen gestaltet werden; BEKRÄFTIGT diesbezüglich die Bedeutung von Frühwarnmechanismen und einer Verstärkung der präventiven Rolle von Prüfungen auf EU- und nationaler Ebene;

(27) BEGRÜSST die bislang von der durch die Kommission eingesetzten Hochrangigen Gruppe zur Überwachung der Vereinfachung für die Begünstigten der ESI-Fonds vorgelegten Ergebnisse und Empfehlungen und SIEHT ihrer künftigen Arbeit bezüglich der Vorbereitung des Programmplanungszeitraums nach 2020 ERWARTUNGSVOLL ENTGEGEN;

(28) NIMMT KENNTNIS von dem Gesetzgebungsvorschlag zur Vereinfachung der ESI-Fonds für den laufenden Programmplanungszeitraum, den die Kommission dem Rat im September 2016 vorgelegt hat, und TRITT WEITERHIN für dessen rasche Annahme EIN; RUFT die Kommission und die Mitgliedstaaten AUF, alle Optionen des Rechtsrahmens (einschließlich der frühzeitigen Vorbereitung delegierter Rechtsakte), die zu einer Vereinfachung der Umsetzung der laufenden Programme der ESI-Fonds beitragen, optimal zu nutzen;

(29) TRITT EIN für eine wesentliche Vereinfachung, bei der ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der erforderlichen Stabilität und Kontinuität und einer erheblichen Verringerung der Verwaltungslast und kosten im Zeitraum nach 2020 gewahrt wird; IST DER ANSICHT, dass die folgenden Orientierungen und neuen Wege sorgfältig ausgelotet werden sollten, ohne jedoch künftigen Entscheidungen vorzugreifen:

a) ein einfaches, klares und schlankes Regelwerk für die ESI-Fonds mit einer stärkeren Ausrichtung auf einen integrierten Ansatz (z. B. fondsübergreifende Programme und gemeinsame Regeln für alle ESI-Fonds), wobei sicherzustellen ist, dass jeder ESI-Fonds seine fonds-spezifischen Aufgaben wirksam und effizient erfüllen kann und dass der einfachsten verfügbaren Lösung der Vorzug gegeben wird;

b) die Regeln für die ESI-Fonds und die Regeln, die für andere EU-Fonds sowie andere EU-Politiken mit Auswirkungen auf die Anwendung der ESI-Fonds (insbesondere Vorschriften über staatliche Beihilfen) gelten, sollten einander weiter angeglichen werden, um die Anwendung der EU-Fonds für die Begünstigten zu vereinfachen, Synergien und Komplementarität zwischen verschiedenen Programmen und die Kombination verschiedener Quellen zu erleichtern, und um die Vergleichbarkeit der Wirksamkeit und Effizienz aller EU-Finanzierungsinstrumente zu ermöglichen;

c) weitere Erleichterung der Übernahme und effizienten Nutzung der vollständigen Palette vereinfachter Kostenoptionen, gemeinsam mit klaren Anforderungen hinsichtlich ihrer Kontrolle und Prüfung;

d) eine einfachere und schlankere geteilte Mittelverwaltung auf der Grundlage von Leistung anstatt Einhaltung, um die ESI-Fonds noch stärker ergebnisorientiert zu gestalten, wobei der Bedeutung von Prävention, Verhältnismäßigkeit und Preis-Leistungs-Verhältnis Rechnung zu tragen ist;

e) eine Bewertung, ob Erkenntnisse aus den in anderen EU-Politikbereichen verwendeten Umsetzungsmechanismen zu einer Verbesserung der Wirksamkeit der Kohäsionspolitik und der ESI-Fonds beitragen könnten;

f) eine umfassendere Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und die Einführung von Differenzierung in die Durchführung der Programme der ESI-Fonds auf der Grundlage objektiver Kriterien und positiver Anreize für die Programme;

(30) TRITT NACH WIE VOR DAFÜR EIN, dass ein regelmäßiger politischer Austausch zwischen den einschlägigen Ministern im Rat (Allgemeine Angelegenheiten) stattfindet, um über die Umsetzung und die Ergebnisse der Kohäsionspolitik und der ESI-Fonds zu beraten und um die Vorbereitung des politischen Rahmens für den Zeitraum nach 2020 zu unterstützen.

[1] Dok. 15802/14.
[2] Dok. 9622/1/15 REV 1.
[3] Dok. 14266/1/15 REV 1.
[4] Dok. 7075/16.
[5] Dok. 10668/16.
[6] Dok. 12371/16.
[7] Dok. 12749/16 + ADD 1-3.
[8] http://ec.europa.eu/budget/budget4results/index_en.cfm

 

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Geldmarktfonds: Vorsitz und EP erzielen Einigung

Wed, 16/11/2016 - 17:20

Der Vorsitz hat am 14. November 2016 mit Vertretern des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über den Entwurf einer Verordnung über Geldmarktfonds erzielt, mit der die Robustheit solcher Produkte erhöht werden soll.

Mit dem Entwurf einer Verordnung soll das reibungslose Funktionieren des Geldmarkts gewährleistet werden. Damit wird das Ziel verfolgt, die wesentliche Rolle, die Geldmarktfonds bei der Finanzierung der Realwirtschaft spielen, zu wahren. Der Verordnungsentwurf ist im Anschluss an die Bemühungen der G20 und des Finanzstabilitätsrates um eine stärkere Überwachung und Regulierung des "Schattenbanken"-Systems erstellt worden.

Mit einem verwalteten Gesamtvermögen von etwa 1 Billion € werden Geldmarktfonds hauptsächlich dazu genutzt, Liquiditätsüberschüsse kurzfristig anzulegen. Sie sind ein wichtiges Instrument für Anleger, da sie die Möglichkeit bieten, ihre Liquiditätsüberschüsse zu diversifizieren und gleichzeitig ein hohes Maß an Liquidität zu bewahren.

Wenn auch auf politischer Ebene eine Gesamteinigung erzielt wurde, so sind in den kommenden Tagen doch noch eine Reihe von technischen Fragen im Zusammenhang mit dem Verordnungsentwurf abschließend zu regeln. Die Einigung wird sodann dem Ausschuss der Ständigen Vertreter vorgelegt, damit er sie im Namen des Rates billigt. Das Parlament und der Rat werden sodann ersucht werden, die Verordnung in erster Lesung anzunehmen.


Rolle und Merkmale der Geldmarktfonds

Derzeit gibt es zwei Arten von Geldmarktfonds, die für Unternehmen und staatliche Stellen zur kurzfristigen Finanzierung genutzt werden:

  • Geldmarktfonds mit variablem Nettoinventarwert (VNAV), der überwiegend von Marktschwankungen abhängt;
  • Geldmarktfonds mit konstantem Nettoinventarwert (CNAV), deren Anteile zu festen Preisen verkauft und zurückgenommen werden sollen.
Bei angespannter Marktlage 

Die Finanzkrise von 2007-08 hat gezeigt, dass Geldmarktfonds anfällig für Erschütterungen sind und sogar Risiken über das gesamte Finanzsystem verbreiten oder verstärken können. Anleger neigen dazu, Investitionen zurückzufordern, sobald sie ein Risiko wahrnehmen; dies kann die Fonds dazu zwingen, Vermögenswerte rasch zu veräußern, um den Rücknahmeforderungen nachkommen zu können. Dies wiederum kann zu einer Anlegerflucht und zu einer Liquiditätskrise für Geldmarktfonds führen, wodurch möglicherweise weitere negative Auswirkungen auf andere Teile des Finanzsystems ausgelöst werden.

Einheitliche Standards 

Der Verordnungsentwurf enthält Vorschriften für Geldmarktfonds, insbesondere in Bezug auf die Zusammensetzung ihrer Portfolios und die Bewertung ihrer Vermögenswerte, mit denen die Stabilität ihrer Struktur gewährleistet und garantiert werden soll, dass sie in gut diversifizierte Vermögenswerte höchster Bonität investieren.

Ferner werden damit einheitliche Standards zur Steigerung der Liquidität der Geldmarktfonds eingeführt, damit sichergestellt ist, dass sie bei angespannter Marktlage abrupten Rücknahmeforderungen gewachsen sind. Außerdem sind in dem Text gemeinsame Vorschriften vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Fondsmanager ein gutes Verständnis des Verhaltens ihrer Anleger besitzen und sich folglich auf künftige Rücknahmeforderungen vorbereiten. Den Anlegern und Aufsichtsbehörden werden angemessene und transparente Informationen bereitgestellt.

Geregelte Fragen 

Die in der letzten Sitzung der "politischen" Verhandlungsführer erzielte Einigung erstreckt sich insbesondere auf die Kernfragen im Zusammenhang mit der Regulierung von Geldmarktfonds, wozu beispielsweise Liquiditäts- und Diversifizierungsanforderungen, die Vermögenswerte, in die Geldmarktfonds investieren dürfen, einschließlich der Rolle der Staatsschulden, und Transparenz gehören. Sie sieht auch eine Gremienberichterstattung durch die Kommission über das Funktionieren der Verordnung sowie eine Überprüfungsklausel vor.

Categories: Europäische Union

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