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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 3 weeks 1 day ago

Mobiles Internet für alle: Vorsitz und EP einigen sich auf 700 MHz

Fri, 16/12/2016 - 17:40

Am 14. Dezember 2016 hat der slowakische Vorsitz eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament über die koordinierte Nutzung eines zentralen Frequenzbands erzielt, wodurch höhere Geschwindigkeiten und ein besserer Zugang zum mobilen Internet in ganz Europa ermöglicht werden. Gleichzeitig trägt die Einigung der Notwendigkeit eines Frequenzspektrums für Funk und Fernsehen Rechnung. Das Ergebnis der Beratungen wird den Mitgliedstaaten Anfang 2017 zur Billigung unterbreitet.

Arpád Érsek, slowakischer Minister für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung, sagte: "Das Frequenzspektrum ist eine wertvolle Ressource, die umsichtig und strategisch genutzt werden muss. Die Freigabe des 700-MHz-Frequenzbands für drahtlose Breitbanddienste ist eine Win-win-Lösung für die digitale Wirtschaft, den audiovisuellen Sektor und alle Verbraucher. Sie schafft langfristige Regulierungssicherheit und ist für die Einführung von 5G von entscheidender Bedeutung. Auf diese Weise wird die Netzanbindung flächendeckend verbessert."

Die Vereinbarung sieht vor, dass die EU-Länder bis zum 30. Juni 2020 das 700-MHz-Band (694-790 MHz) für drahtlose Breitbanddienste umwidmen müssen. Gelingt ihnen das nicht, kann die Frist in begründeten Fällen um bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Das 700-MHz-Band bietet hohe Geschwindigkeiten und eine hervorragende Reichweite. Die koordinierte Nutzung des Bands für Mobilzwecke fördert die Verbreitung des 4G-Standards und trägt dazu bei, dass allen Europäern – auch in ländlichen Gebieten – Breitbandnetze von hoher Qualität zur Verfügung stehen. Die bessere Vernetzung wird es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, zu kommunizieren und Internetinhalte und ‑dienste im täglichen Leben zu nutzen, wo auch immer sie sich befinden. Ferner werden die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert, die Nachfrage nach mehr Dienstleistungen gesteigert und die Wirtschaftsentwicklung unterstützt.

Zudem wird die gezielte Zuweisung der Frequenz den Ausbau von 5G, sobald er verfügbar ist (etwa 2020), erleichtern. 5G wird für eine deutlich erweiterte Drahtlosnetzkapazität und flächendeckende Netzanbindung sorgen, was den wirksamen Einsatz innovativer Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung aus der Ferne, verbundene Fahrzeuge und intelligente Infrastrukturen ermöglicht. Die Schaffung der Voraussetzungen für diese neuen Technologien ist für die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung.

Rundfunkdienste, wie z. B. digitales Fernsehen und drahtlose Mikrofone, werden im Frequenzband unter 700 MHz (470-694 MHz) entsprechend den nationalen Bedürfnissen noch bis mindestens 2030 Priorität haben. Dies gibt dem audiovisuellen Sektor langfristige Planungssicherheit, sodass er weiterhin Dienstleistungen anbieten und die erforderlichen Investitionen sicherstellen kann.

Das Frequenzband 470-790 MHz wird derzeit vor allem für digitales Fernsehen und drahtlose Mikrofone genutzt, beispielsweise bei Theateraufführungen, Konzerten und Sportveranstaltungen.

Categories: Europäische Union

Kapitalmarktunion: Rat vereinbart Risikokapitalvorschriften

Fri, 16/12/2016 - 17:00

Der Rat hat seine Verhandlungsposition zu Änderungen der Vorschriften der EU zur Steigerung der Investitionen in Risikokapital und Sozialunternehmen vereinbart.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat am 16. Dezember 2016 im Namen des Rates den kommenden Vorsitz ersucht, Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, sobald das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat.

Die vorgeschlagene Verordnung ist Teil des Plans der EU zur Entwicklung einer voll funktionsfähigen Kapitalmarktunion und soll der Diversifizierung der Finanzierungsquellen für Unternehmen und langfristige Vorhaben in Europa dienen. Sie steht auch mit der Investitionsoffensive der EU für Europa in Zusammenhang.

"Wir müssen neue Möglichkeiten der Finanzierung europäischer Start-up-Unternehmen, innovativer KMU und Sozialunternehmen entwickeln. Der Zugang zu Risikokapital und zu Kapital für soziales Unternehmertum ist der Schlüssel für dieses Wirtschaftssegment."

Peter Kažimír, slowakischer Finanzminister und Ratspräsident
Zwei Arten von Fonds

Der Vorschlag stellt darauf ab, die Europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA) und die Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) für Fondsverwalter aller Größen zugänglich zu machen. Mit dem Verordnungsvorschlag sollen die Verordnungen 345/2013 und 346/2013 geändert und dadurch das Spektrum der Unternehmen, in die die EuVECA bzw. die EuSEF investieren können, erweitert werden. Ferner soll dadurch der grenzüberschreitende Vertrieb solcher Fonds billiger und einfacher werden.

Die EuVECA- und die EuSEF-Fondsstrukturen wurden 2013 geschaffen, um folgenden Marktteilnehmern neue Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung zu bieten:

  • jungen und innovativen Unternehmen bzw.
  • Unternehmen, die eine positive Wirkung für die Gesellschaft erzielen wollen.

In den Verordnungen 345/2013 und 346/2013 sind Anforderungen an Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen niedergelegt, die beim Vertrieb ihrer Fonds die Bezeichnungen "EuVECA" bzw. "EuSEF" verwenden wollen.

Finanzierungslücke

Die Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln ist ein wichtiger Faktor für das Wachstum und die Entwicklung von KMU, aber Banken sind nicht immer in der Lage, deren Finanzierungsbedarf zu decken. Die Lücke bei der Finanzierung wurde wiederholt als Hindernis für Wirtschaftswachstum genannt.

Die EU verliert im Bereich des Risikokapitalmarkts im Vergleich zu den Vereinigten Staaten weiter an Boden. Laut Kommission hätten zwischen 2009 und 2014 90 Mrd. € für die Finanzierung von Unternehmen zur Verfügung gestanden, wären die Risikokapitalmärkte der EU genauso entwickelt gewesen wie die der USA.

Änderungen

Mit den vom Rat vereinbarten wichtigsten Änderungen der Verordnungen 345/2013 und 346/2013 wird

  • es großen Fondsverwaltern, d.h. denjenigen mit Portfolios von über 500 Mio. €, ermöglicht, EuVECA- bzw. EuSEF-Fonds zu vertreiben und zu verwalten;
  • das Spektrum von Unternehmen, in die die EuVECA-Fonds investieren können, erweitert und dies schließt nun nicht börsennotierte Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten (kleine MidCap-Unternehmen) und an einem KMU-Wachstumsmarkt notierte KMU ein.
Verfahren

Für die Annahme der Verordnung im Rat – nach einer Einigung mit dem Parlament – ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Überprüfungen der Verordnungen 345/2013 und 346/2013 wären normalerweise 2017 erforderlich gewesen, doch die Kommission hat beschlossen, diese Überprüfungen vorzuziehen. Sie hat einige Faktoren ermittelt, die sich negativ auf die Entwicklung der EuVECA- und der EuSEF-Fonds auswirken, und ist in ihrem Vorschlag auf diese Faktoren eingegangen.

Categories: Europäische Union

EU und Jordanien verständigen sich auf Partnerschaftsprioritäten und einen Pakt

Fri, 16/12/2016 - 16:00

Die EU und Jordanien haben sich auf Partnerschaftsprioritäten und einen Pakt verständigt. Mit den Partnerschaftsprioritäten wird der Rahmen für das politische Engagement erneuert und die Zusammenarbeit verstärkt. Die Prioritäten wurden vor dem Hintergrund der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik und der globalen Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik festgelegt. Die Partnerschaftsprioritäten werden bis Ende 2018 überprüft.

Der Pakt umfasst gegenseitige Verpflichtungen, mit denen die EU und Jordanien die Zusagen erfüllen werden, die sie auf der Londoner Konferenz "Unterstützung für Syrien und die Region" vom Februar 2016 gegeben haben. Ziel ist die Verbesserung der Lebensbedingungen sowohl der syrischen Flüchtlinge in Jordanien als auch der hilfsbedürftigen Aufnahmegemeinschaften. Jordanien beherbergt derzeit 655 000 registrierte Flüchtlinge.

"Durch die vereinbarten Partnerschaftsprioritäten und den vereinbarten Pakt bekräftigen wir unser gemeinsames Ziel, zusammenzuarbeiten, wenn es darum geht, den Bedürfnissen unserer Völker gerecht zu werden, indem wir unsere bereits hervorragende Zusammenarbeit noch verbessern, sei es durch die Bewältigung der Folgen des Syrien-Konflikts oder in unseren bilateralen Beziehungen. Jordanien gehört zu den wichtigsten Partnern der EU, und wir arbeiten bei den mannigfaltigen Krisen unserer Region zusammen. Angesichts der tragischen Vorfälle, die sich vorgestern in Karak ereignet haben, ist die EU mehr denn je entschlossen, mit Jordanien zusammenzuarbeiten, um die gemeinsame Herausforderung des Terrorismus und des gewalttätigen Extremismus zu bewältigen und um unsere Zusammenarbeit bei wirtschaftlichen und politischen Reformen beizubehalten."

Federica Mogherini, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik

Zu den Partnerschaftsprioritäten für die Beziehungen EU-Jordanien in den kommenden Jahren gehören eine verstärkte Kooperation im Hinblick auf Stabilität und Sicherheit in der Region einschließlich Terrorismusbekämpfung, die Förderung wirtschaftlicher Stabilität, eines nachhaltigen und wissensbasierten Wachstums, qualitativ hochwertiger Bildung und der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Stärkung der demokratischen Staatsführung, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte.

Im Rahmen des Paktes mit Jordanien hat die EU mindestens 747 Mio. € für den Zeitraum 2016-2017 zugesagt, davon 108 Mio. € für humanitäre Hilfe und 200 Mio. € für Makrofinanzhilfen. Über die Makrofinanzhilfen haben sich Rat und Europäisches Parlament am 14. Dezember 2016 geeinigt. Im Anschluss an die Londoner Konferenz hatten die EU und Jordanien bereits am 19. Juli vereinbart, die Ursprungsregeln für jordanische Exporte in die EU zu vereinfachen, sofern dadurch neue Beschäftigungsmöglichkeiten für syrische Flüchtlinge und für Jordanier entstehen. Darüber hinaus wird Jordanien 165 000 syrischen Kindern ermöglichen, eine Schule zu besuchen, und syrischen Jugendlichen den Zugang zu beruflicher Bildung erleichtern.

Die Partnerschaftsprioritäten und der Pakt wurden vom Assoziationsrat EU-Jordanien am 19. Dezember im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.

Categories: Europäische Union

EU–Ukraine: Dritte Tagung des Assoziationsrates am 19. Dezember

Fri, 16/12/2016 - 14:20

Die dritte Tagung des Assoziationsrates EU–Ukraine findet am 19. Dezember 2016 in Brüssel statt.

Den Vorsitz auf der Tagung führt die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini im Namen der Europäischen Union. Die Ukraine wird durch Ministerpräsident Volodymyr Groysman vertreten.

Nach der Tagung findet am Montag, den 19. Dezember um 11.30 Uhr eine Pressekonferenz im Justus-Lipsius-Gebäude (Großer Pressesaal) statt. Für die Teilnahme an der Pressekonferenz und allen Medienterminen ist eine besondere Akkreditierung erforderlich.


Der Assoziationsrat wird die Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine erörtern, wobei folgende Aspekte im Mittelpunkt stehen werden:

  • politischer Dialog und Reformen, politische Assoziierung;
  • Recht, Freiheit und Sicherheit;
  • wirtschaftliche und sektorbezogene Zusammenarbeit sowie Handel und Handelsfragen.

Die Hohe Vertreterin der EU und der ukrainische Ministerpräsident werden zudem eingehender über Entwicklungen, die die Souveränität und die territoriale Integrität der Ukraine betreffen, sowie über die globale Strategie der EU und regionale Fragen sprechen.

Programm - einschließlich Medientermine und Informationen über die Akkreditierung von Medienvertretern
  • 8.10 Uhr Ankunft des ukrainischen Ministerpräsidenten Volodymyr Groysman, Begrüßung durch die Hohe Vertreterin F. Mogherini, VIP-Eingang, Ebene 02 - Foto-/Videotermin (*)
  • 8.30 Uhr Arbeitsfrühstück
  • 9.30 Uhr Assoziationsrat - Plenartagung
    Sitzungssaal - Foto-/Videotermin (*)
  • 11.30 Uhr Pressekonferenz der Hohen Vertreterin F. Mogherini und des ukrainischen Ministerpräsidenten Volodymyr Groysman (*)Live-Streaming

Journalisten mit einem Halbjahresausweis (30.6.2016 - 31.12.2016) oder einem Ausweis für die Tagung des Europäischen Rat (15.12.16) brauchen sich nicht anzumelden. Halbjahresausweise und Ausweise für die Tagung des Europäischen Rates können (am 14.12. von 9.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr – am 15.12. von 8.00 bis 20.00 Uhr) bei der Akkreditierungsstelle im LEX-Gebäude abgeholt werden.

Andere Journalisten müssen ihre Anmeldung bis spätestens Freitag, den 16. Dezember 13.00 Uhr an folgende E-Mail-Adresse übermitteln : press.centre@consilium.europa.eu. Kopien des Personalausweises und eines gültigen Presseausweises oder einer Entsendevereinbarung sind beizufügen.

Categories: Europäische Union

Ausführungen von Präsident Donald Tusk im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates vom 15. Dezember 2016

Fri, 16/12/2016 - 14:01

Zuerst möchte ich auf Syrien eingehen. Ich habe heute den Vorsitzenden des Ortsrates von Aleppo eingeladen, sich persönlich an die Staats- und Regierungschefs zu wenden, um den Bürgerinnen und Bürgern Aleppos – zumindest auf diese symbolische Weise – eine Stimme zu geben. Offen gestanden sind wir angesichts der Brutalität des syrischen Regimes und seiner Anhänger, insbesondere Russlands und des Iran, nicht so effektiv, wie wir es gerne wären. Aber wir stehen dem Leiden des syrischen Volkes nicht gleichgültig gegenüber. Wir werden alle verfügbaren diplomatischen Kanäle nutzen, um Druck auf die globalen Akteure in Syrien auszuüben. Das Ziel besteht eindeutig darin, unverzüglich humanitäre Korridore zu öffnen, damit Hilfe nach Aleppo gelangen kann und Zivilpersonen sicher und unter neutraler internationaler Aufsicht evakuiert werden können. Medizinischem Personal und humanitären Helfern muss uneingeschränkter und ungehinderter Zugang gewährt werden. Der Schutz der Zivilbevölkerung hat absolute Priorität.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Migration. Die Staats- und Regierungschefs bekräftigten ihr Eintreten für die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei, die auch vonseiten der Türkei kontinuierliche Anstrengungen erfordert. Die Hohe Vertreterin Mogherini berichtete über die Fortschritte mit den afrikanischen Ländern. So ist es zum Beispiel dank unserer Partnerschaft mit Niger gelungen, die Zahl der Fälle zu verringern, in denen Menschen versuchen, mit Hilfe von Schleusern nach Libyen zu gelangen. Uns ist jedoch klar, dass noch mehr getan werden muss, und daher werden wir unser Vorgehen in Bezug auf Libyen und die zentrale Mittelmeerroute auf unserem nächsten informellen Gipfeltreffen, das im Februar in Malta stattfindet, erneut erörtern. Ministerpräsident Muscat wird die Arbeiten zur Reform des gemeinsamen Asylsystems unter seinem Vorsitz mit dem Ziel fortführen, einen Konsens herbeizuführen.

Was die Ukraine betrifft, so haben wir getan, was wir konnten, um das Assoziierungsabkommen, das von 27 Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament bereits ratifiziert wurde, zu retten. Die Staats- und Regierungschefs haben einen rechtsverbindlichen Beschluss erlassen, um die Ratifizierung in den Niederlanden zu erleichtern. Dieser Beschluss geht auf alle Bedenken ein, die die niederländischen Wähler zu Beginn des Jahres zum Ausdruck gebracht haben. Jetzt liegt die Verantwortung bei den Niederlanden. Die Ratifizierung ist nicht nur für die Ukraine wichtig, sondern auch für das geopolitische Ansehen und die geopolitische Glaubwürdigkeit Europas. Wir verlassen uns auf unsere niederländischen Kollegen.

Ferner haben wir uns heute darauf verständigt, unsere Arbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung in Partnerschaft mit der NATO zu intensivieren. Es liegt auf der Hand, dass Europa mehr tun muss, um seinen internationalen Verpflichtungen gerecht zu werden und seine eigenen Bürger zu schützen. Wir haben uns verpflichtet, die Zusammenarbeit zu verstärken und die Mittel für Sicherheit und Verteidigung aufzustocken.

Mit Blick auf den Brexit haben die Staats- und Regierungschefs der EU-27 in einer kurzen informellen Sitzung die Verfahrensmodalitäten geklärt und unsere Grundsätze bekräftigt, nämlich die Unteilbarkeit unserer vier Freiheiten, die Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten und die Regel "keine Verhandlungen ohne Austrittsantrag". Wir haben eine Organisationsstruktur festgelegt, der zufolge der Europäische Rat die politische Kontrolle über den Prozess behält und die Kommission die Verhandlungsführerin der Union wird. Chefunterhändler der Kommission wird Michel Barnier.

Abschließend möchte ich Ministerpräsident Fico und seinem Team für einen sehr erfolgreichen und produktiven Vorsitz danken. Ihr habt nicht nur das historische Gipfeltreffen der EU-27 in Bratislava ausgerichtet, sondern dank Eurer Professionalität auch eine Reihe der Zusagen von Bratislava in die Tat umgesetzt. Dazu gehören zum Beispiel die Vereinbarungen des Rates über die handelspolitischen Schutzinstrumente, den Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung und den Schengener Grenzkodex. Zum Schluss also nochmals vielen Dank an Robert und den gesamten slowakischen Vorsitz für eine hervorragende Leistung.

Categories: Europäische Union

Erklärung des Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, des Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, und des dänischen Ministerpräsidenten, Lars Løkke Rasmussen

Fri, 16/12/2016 - 00:43

Nach dem Referendum in Dänemark vom 3. Dezember 2015 sind wir uns einig, dass operative Vereinbarungen erforderlich sind, um die negativen Auswirkungen des Ausscheidens Dänemarks aus Europol am 1. Mai 2017 so gering wie möglich zu halten. Dies wird sowohl Dänemark als auch den anderen Ländern der Europäischen Union bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden schweren und organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus zugutekommen. Die Vereinbarungen müssen auf Dänemark zugeschnitten sein und dürfen keinesfalls einer vollen Mitgliedschaft bei Europol gleichkommen, d. h. sie dürfen weder Zugang zu den Europol-Datenbeständen noch eine volle Beteiligung an der operativen Arbeit und der Datenbank von Europol ermöglichen oder Stimmrechte in den Verwaltungsgremien von Europol verleihen. Sie sollten jedoch eine ausreichende operative Zusammenarbeit, u. a. den Austausch relevanter Daten unter angemessenen Sicherheitsvorkehrungen, gewährleisten. 

Die Vereinbarungen wären an den Verbleib Dänemarks in der Europäischen Union und im Schengen-Raum, an die Verpflichtung Dänemarks, die Richtlinie 2016/680/EU über den Datenschutz in polizeilichen Angelegenheiten bis zum 1. Mai 2017 vollständig in dänisches Recht umzusetzen, sowie an die Zustimmung Dänemarks zur Anwendung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und die Anerkennung der Zuständigkeit des Europäischen Datenschutzbeauftragten gebunden.

Die Kommission und Dänemark werden sich bemühen, das notwendige rechtliche Verfahren so rasch wie möglich einzuleiten, und alle erforderlichen Maßnahmen, wie Kontakte mit den einschlägigen institutionellen Akteuren, zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die neuen Vereinbarungen bis zum 1. Mai 2017 oder so bald wie möglich danach in Kraft treten können. Auf diese Weise soll zwischen dem 1. Mai 2017 und dem Inkrafttreten des künftigen operativen Abkommens so wenig Zeit wie möglich verstreichen, um negative Auswirkungen auf die Zusammenarbeit und den Datenaustausch zu minimieren. 

Die einzige Möglichkeit Dänemarks, sich bis zum 1. Mai 2017 uneingeschränkt an der neuen Europol-Verordnung zu beteiligen, besteht darin, das Verfahren nach Protokoll Nr. 22 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union anzuwenden.

 

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Handelspolitische Schutzinstrumente: Rat legt Verhandlungsposition fest

Thu, 15/12/2016 - 16:40

Am 13. Dezember 2016 verständigte sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) auf die Verhandlungsposition des Rates zu einem Vorschlag zur Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU.

"Das ist ein wichtiger Durchbruch", so Peter Žiga, slowakischer Minister für Handel und Präsident des Rates. "Unsere handelspolitischen Schutzinstrumente sind seit über 15 Jahren weitgehend unverändert geblieben, während sich die Lage auf den Weltmärkten hat sich allerdings grundlegend gewandelt hat. Europa darf nicht naiv sein und muss seine Interessen verteidigen, insbesondere wenn es um Dumping geht. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer tragfähigen Lösung, die die Erzeuger in der EU besser gegen unlauteren Wettbewerb und unfaire Praktiken wappnen wird."

Mit der vorgeschlagenen Verordnung sollen die geltenden Antidumping- und Antisubventions-Verordnungen geändert werden, um besser gegen unlautere Handelspraktiken vorgehen zu können. Ziel ist es, die Erzeuger in der EU vor Schaden aufgrund unfairen Wettbewerbs zu schützen und einen freien und gerechten Handel sicherzustellen.

Die vorgeschlagene Verordnung zielt insbesondere darauf ab,

  • die Transparenz und Berechenbarkeit in Bezug auf die Einführung vorläufiger Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen zu erhöhen. Dabei geht es um einen Zeitraum von vier Wochen nach Veröffentlichung der Informationen, in dem noch keine vorläufigen Zölle angewandt werden.
  • die Einleitung einer Untersuchung ohne offiziellen Antrag der Industrie zu ermöglichen, wenn Vergeltungsmaßnahmen von Drittländern drohen.
  • den Untersuchungszeitraum zu verkürzen.
  • höhere Zölle auf Einfuhren von Ländern zu erheben, wenn es Verzerrungen des Rohstoffangebots gibt und auf diese Rohstoffe, einschließlich Energie, insgesamt mehr als 27 % der Produktionskosten und einzeln mehr als 7 % entfallen. Damit würden begrenzte Abweichungen von der europäischen "Regel des niedrigeren Zolls" ermöglicht, nach der die Zölle nicht höher sein dürfen als dies notwendig ist, um die Schädigung einer Industrie der EU zu vermeiden. Die Einführung höherer Zölle wird auf der Grundlage einer Zielgewinnspanne erfolgen und auch einer Prüfung des Unionsinteresses unterliegen.
  • es den Einführern zu ermöglichen, die während einer Auslaufüberprüfung erhobenen Zölle erstattet zu bekommen, falls die Handelsschutzmaßnahmen nicht beibehalten werden.

Es handelt sich hierbei um die erste grundlegende Überprüfung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU seit 1995. Im April 2013 legte die Kommission einen Vorschlag zur Modernisierung der bestehenden Instrumente vor, um sie für Hersteller, Einführer und Verwender in der EU zu verbessern. Auf seiner Tagung vom 20./21. Oktober 2016 hatte der Europäische Rat eine ausgewogene Einigung über den Standpunkt des Rates bis Ende 2016 gefordert.

Categories: Europäische Union

Achte Tagung der Beitrittskonferenz mit Montenegro

Thu, 15/12/2016 - 15:40

Auf der 8. Tagung der Beitrittskonferenz mit Montenegro auf Ministerebene wurden heute in Brüssel die Verhandlungen über Kapitel 11 (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) und Kapitel 19 (Sozialpolitik und Beschäftigung) eröffnet. Außerdem wurde auf der Konferenz auf Ministerebene die Eröffnung von Kapitel 12 (Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik) und von Kapitel 13 (Fischerei) bestätigt; diese Kapitel waren auf der Tagung der Beitrittskonferenz mit Montenegro auf Stellvertreterebene am 30. Juni 2016 in Brüssel geprüft worden.

Die Delegation der Europäischen Union wurde von Herrn Miroslav Lajčák, Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten der Slowakischen Republik, im Namen des slowakischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union geleitet. Für die Europäische Kommission nahm Herr Johannes Hahn, Kommissionsmitglied für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, an der Tagung teil. Die montenegrinische Delegation wurde von Herrn Aleksandar Andrija Pejović, Minister für europäische Angelegenheiten, geleitet.

Nach der heutigen Konferenz sind von den insgesamt 35 Verhandlungskapiteln derzeit 26 Kapitel für Verhandlungen eröffnet, von denen 2 Kapitel bereits vorläufig abgeschlossen sind. Weitere Beitrittskonferenzen werden nach Bedarf geplant, um den Prozess im ersten Halbjahr 2017 voranzubringen. Die Beitrittsverhandlungen wurden im Juni 2012 eingeleitet.

Eröffnete Kapitel

Die Union hat bezüglich der Eröffnung von Verhandlungen über Kapitel 11 (Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums) und über Kapitel 19 (Sozialpolitik und Beschäftigung) den gegenwärtigen Stand der Vorbereitungen Montenegros genau überprüft. Unter dem Vorbehalt, dass Montenegro in diesen Kapiteln weitere Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand und dessen Umsetzung machen muss, stellte die EU fest, dass es Bedingungen gibt, die zur vorläufigen Schließung dieser Kapitel zu erfüllen sind.

Darüber hinaus wies die EU darauf hin, dass sie die Entwicklung bei allen in ihren gemeinsamen Standpunkten genannten speziellen Aspekten mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen wird. Die Fortschritte bei der Übernahme und Umsetzung des Besitzstands werden im gesamten Verlauf der Verhandlungen verfolgt. Möglicherweise wird die EU zu gegebener Zeit auf diese Kapitel zurückkommen.

Folgende Bedingungen sind für die jeweiligen eröffneten Kapitel zu erfüllen:

Kapitel 11 – Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums
  • Montenegro legt einen Durchführungsplan für die Einrichtung eines Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) vor, das zum Zeitpunkt des Beitritts voll funktionsfähig sein muss. Der Plan muss sich auf alle Maßnahmen erstrecken, die für die vollständige Realisierung jeder einzelnen Komponente des Systems und deren Eingliederung notwendig sind, einschließlich eines Überblicks über den derzeitigen Stand der Vorbereitungen, der künftigen Zielsetzungen samt Zeitplan, eines Plans der noch zu erlassenden Rechtsvorschriften, des genauen Bedarfs an Finanzmitteln und Humanressourcen sowie der Bestimmung etwaiger Mängel und entsprechender Lösungen. Montenegro weist ausreichende Fortschritte bei der Einrichtung des InVeKoS, einschließlich der Schaffung des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS), nach.

  • Montenegro legt einen Durchführungsplan für die Einrichtung einer Zahlstelle vor, die zum Zeitpunkt des Beitritts voll funktionsfähig sein muss. Der Plan sollte – unter Berücksichtigung der Standards in Bezug auf Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit, Rechenschaftspflicht und finanzielle Rechtschaffenheit – einen Überblick über den derzeitigen Stand der Vorbereitungen, die künftigen Zielsetzungen samt Zeitplan, einen Plan der noch zu erlassenden Rechtsvorschriften, den genauen Bedarf an Finanzmitteln und Humanressourcen einschließlich eines Einstellungsplans sowie etwaige festgestellte Mängel und entsprechende Lösungen enthalten. Montenegro weist ausreichende Fortschritte bei der Einrichtung dieser Zahlstelle nach.
Kapitel 19 – Sozialpolitik und Beschäftigung
  • Montenegro ändert das Arbeitsgesetz und das Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um seine Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowie des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz mit dem Besitzstand in Einklang zu bringen, und weist nach, dass bis zum Zeitpunkt des Beitritts angemessene Verwaltungsstrukturen und Durchsetzungskapazitäten vorhanden sind, um den Besitzstand in Bezug auf Arbeitsrecht sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz ordnungsgemäß anzuwenden, insbesondere durch eine Verstärkung des Systems der Arbeitsaufsicht.

  • Montenegro ändert die Gesetze über die Nichtdiskriminierung und die Geschlechtergleichstellung in der Beschäftigungs- und der Sozialpolitik, um seine Rechtsvorschriften in diesen Bereichen mit dem Besitzstand in Einklang zu bringen, und weist nach, dass bis zum Zeitpunkt des Beitritts angemessene Verwaltungsstrukturen, insbesondere die vorgeschriebene Gleichstellungsstelle, der Bürgerbeauftragte sowie Verwaltungs- und Durchsetzungskapazitäten vorhanden sind.

  • Montenegro baut seine Verwaltungskapazitäten – einschließlich der Planungskapazitäten und der operativen Kapazitäten – aus, um die wirksame Anwendung und Durchsetzung aller Rechtsvorschriften und politischen Rahmenregelungen auf dem Gebiet der Beschäftigungs- und der Sozialpolitik sicherzustellen, um dafür zu sorgen, dass ein echter Dialog zwischen den Organisationen der Sozialpartner stattfindet, und um die künftige Verwaltung des ESF (Europäischer Sozialfonds) zu gewährleisten.
Categories: Europäische Union

Erklärung im Anschluss an die informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs, 15. Dezember 2016

Thu, 15/12/2016 - 15:21

Im Anschluss an die informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 15. Dezember 2016 in Brüssel haben die 27 Staats- und Regierungschefs sowie der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Kommission die folgende Erklärung abgegeben.

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Stabilitäts- und Assoziationsrat zwischen der Europäischen Union und Serbien

Thu, 15/12/2016 - 15:20

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG

1. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat EU‑Serbien trat am 13. Dezember 2016 zu seiner dritten Tagung zusammen. Den Vorsitz der Tagung führte Jadranka JOKSIMOVIĆ, Ministerin ohne Geschäftsbereich, zuständig für die Integration Serbiens in die EU. Der slowakische Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten Miroslav LAJČÁK leitete die Delegation der Europäischen Union (im Namen der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini). Der Kommissar für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen Johannes HAHN vertrat die Europäische Kommission.

2. Die Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrats bot zum richtigen Zeitpunkt die Gelegenheit, die Fortschritte Serbiens bei den Beitrittsvorbereitungen zu überprüfen und die Prioritäten für die weiteren Arbeiten im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zu erörtern.

3. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat würdigte die wichtigen Schritte, die Serbien seit der letzten Tagung mit der Annahme seiner Aktionspläne für die Kapitel 23 und 24 zur Rechtsstaatlichkeit unternommen hat, und die Fortschritte, die bei dem von der EU unterstützten Dialog zwischen Belgrad und Pristina erzielt wurden, einschließlich der Verpflichtung zur regionalen Zusammenarbeit, wodurch die ersten Verhandlungskapitel eröffnet werden konnten. In diesem Zusammenhang begrüßte der Stabilitäts- und Assoziationsrat die Eröffnung der Kapitel 32 (Finanzkontrolle) und 35 (Sonstiges: Punkt 1 – Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo*) am 14. Dezember 2015 und der Kapitel 23 (Justiz und Grundrechte) und 24 (Recht, Freiheit und Sicherheit) am 18. Juli 2016 sowie die Eröffnung des Kapitels 5 (Öffentliche Auftragsvergabe) und die Eröffnung und vorläufige Schließung von Kapitel 25 (Wissenschaft und Forschung) am 13. Dezember 2016.

4. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat ermutigte Serbien, die vorhandene Dynamik zu nutzen, um die Reformbemühungen zu intensivieren und sich auf die konkrete Umsetzung von Reformen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte, demokratische Institutionen und öffentliche Verwaltung zu fokussieren sowie eine funktionierende Marktwirtschaft zu entwickeln und die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Er hob hervor, wie wichtig es ist, dass Serbien den in seinen Aktionsplänen eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die Kapitel 23 und 24 rechtzeitig nachkommt.

5. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm Kenntnis von der Durchführung der Wahlen vom 24. April 2016 in Serbien und sieht den fortdauernden Arbeiten der neuen Regierung im Hinblick auf das strategische Ziel Serbiens einer Mitgliedschaft in der EU mit Interesse entgegen. Er stellte fest, dass dem OSZE‑Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (OSZE/BDIMR) zufolge die Wahlen den Stimmberechtigten eine Vielzahl von Wahlmöglichkeiten boten und unter vollständiger Wahrung der Grundfreiheiten durchgeführt wurden. Er äußerte die Erwartung, dass Serbien sämtlichen Empfehlungen des OSZE/BDIMR nachkommt.

6. Was den von der EU unterstützten Dialog betrifft, so begrüßte der Stabilitäts- und Assoziationsrat die jüngsten Umsetzungsvereinbarungen in den Bereichen Freizügigkeit und Telekommunikation. Er nahm zur Kenntnis, dass in der ersten Jahreshälfte 2016 nur langsame Fortschritte bei diesem Dialog erzielt wurden, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der Vereinbarungen vom August 2015. Er forderte Serbien auf, seinen Teil aller bisherigen Vereinbarungen, insbesondere im Bereich Energie, in Treu und Glauben rasch umzusetzen und bei der Ausarbeitung und Umsetzung weiterer Vereinbarungen konstruktiv mit dem Kosovo zusammenzuarbeiten.

7. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat betonte, dass sich Serbien im Einklang mit dem Verhandlungsrahmen in der Zeit bis zum Beitritt schrittweise an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU angleichen muss. Er begrüßte den Beitrag Serbiens zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und nahm Kenntnis von den ersten Schritten, die bei dem Prozess zur Erneuerung der strategischen Dokumente im Bereich Sicherheit und Verteidigung unternommen wurden.

8. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat würdigte Serbiens Bemühungen und konstruktive Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Migrationskrise. Er verwies ferner auf die Bedeutung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus.

9. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat erinnerte daran, dass regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen wesentliche Bestandteile des Erweiterungsprozesses sowie des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sind. Er stellte mit Genugtuung fest, dass Serbien sich zunehmend konstruktiv an regionalen Kooperationsinitiativen beteiligt, und rief Serbien auf, weiter am Ausbau der gutnachbarlichen Beziehungen zu arbeiten. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat hob hervor, dass ungelöste Streitigkeiten und Fragen im Einklang mit dem Völkerrecht und bewährten Grundsätzen gelöst werden sollten.

10. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat sieht den nächsten Schritten in den Beitrittsverhandlungen mit Interesse entgegen und erinnerte daran, dass die Fortschritte Serbiens in Bezug auf die Kapitel 23 und 24 zur Rechtsstaatlichkeit und die Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo im Rahmen des Kapitels 35 für das allgemeine Tempo des Verhandlungsprozesses im Einklang mit dem Verhandlungsrahmen weiterhin von wesentlicher Bedeutung sind.

11. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat führte ferner einen Gedankenaustausch über die Entwicklungen im westlichen Balkan.

* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status des Kosovos und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN‑Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

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Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 15. Dezember 2016

Thu, 15/12/2016 - 15:01

Der Europäische Rat hat am 15. Dezember 2016 Schlussfolgerungen zu den Themen Migration, Sicherheit, wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Jugend und Außenbeziehungen angenommen.

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Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu Migration, Zypern und der Ukraine, 15. Dezember 2016

Thu, 15/12/2016 - 14:41
Der Europäische Rat hat Schlussfolgerungen zur Migration und zu den Außenbeziehungen angenommen.
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Fangmöglichkeiten im Nordostatlantik für 2017: Einigung im Rat

Thu, 15/12/2016 - 12:02

Der Rat "Landwirtschaft und Fischerei" hat am 12. Dezember 2016 eine politische Einigung über eine Verordnung erzielt, die die Fangbeschränkungen im Jahr 2017 für die wichtigsten kommerziell befischten Bestände im Atlantik, in der Nordsee und in internationalen Fischereien, an denen EU-Schiffe beteiligt sind, regelt.

Dies ist die dritte Quotenregelung, die unter slowakischem Vorsitz einstimmig verabschiedet wurde.

Maßgeblich war dabei das Ziel, möglichst schon im Jahr 2017, spätestens aber 2020 zu höchstmöglichen Dauererträgen (maximum sustainable yields = MSY) zu gelangen, gleichzeitig aber besonderen, vollauf gerechtfertigten sozioökonomischen Aspekten Rechnung zu tragen.

Mit der nun beschlossenen Verordnung des Rates wird die Zahl der auf MSY-Niveau bewirtschafteten Fischbestände im nächsten Jahr auf 44 erhöht und der positive Trend in Bezug auf Bestände innerhalb sicherer biologischer Grenzen verstärkt. Dabei wird auch die Frage der fangbegrenzten Arten in gemischten Fischereien gelöst, indem Flexibilitätselemente eingeführt werden.

"Die Triebfeder der heutigen Einigung war Nachhaltigkeit: die Nachhaltigkeit unserer Fischbestände, aber auch die unserer Fischereiwirtschaft. Wir haben erfolgreich und zum Nutzen aller Beteiligten die unterschiedlichen Standpunkte miteinander in Einklang gebracht und die Grundlage dafür geschaffen, dass der höchstmögliche Dauerertrag erreicht werden kann", erklärte die slowakische Ministerin für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums und Präsidentin des Rates, Gabriela Matečná.


Hintergrund

Mit seiner Einigung hat der Rat den ursprünglichen Kommissionsvorschlag weitgehend bestätigt. Die Fangmöglichkeiten werden in Form jährlich zulässiger Gesamtfangmengen (total allowable catches = TAC) und Quoten je Fischbestand für die verschiedenen Fischereigebiete festgelegt. Sie gelten für Bestände, die die Union entweder allein oder gemeinsam mit Drittländern, etwa mit Norwegen in der Nordsee und im Skagerrak oder im Rahmen regionaler Fischereiorganisation (RFO), bewirtschaftet.

Der Vorschlag stützt sich auf die wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), insbesondere auf sein letztes Jahresgutachten vom 30. Juni 2016.

Übergeordnetes Ziel der EU ist es, bei den Beständen wieder ein Niveau zu erreichen, das einen höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) ermöglicht. Dieses Ziel zählt zu den Säulen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), die vorsieht, dass das MSY-Ziel spätestens 2020 bei allen Beständen erreicht wird.

Mit der GFP-Verordnung wurde auch eine Anlandeverpflichtung eingeführt, die im Zeitraum von Anfang 2015 bis 2019 schrittweise eingeführt wird. Das bedeutet, dass Fische, die früher zurückgeworfen worden wären, nun angelandet werden müssen. Da die Anlandeverpflichtung, die für bestimmte Fischereien auf Grundfischarten in der Nordsee sowie in den nordwestlichen und den südwestlichen Gewässern des Atlantiks bereits gilt, 2017 ausgeweitet wird, hat die Kommission als Ausgleich die Erhöhung der zulässigen Gesamtfangmengen bei bestimmten Fischbeständen vorgeschlagen.

Nach Artikel 43 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erlässt der Rat Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik. Die Beteiligung des Europäischen Parlaments und eine Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses sind für die Annahme dieser Verordnung daher nicht erforderlich.

Die nächsten Schritte

Die Verordnung wird nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen vom Rat im schriftlichen Verfahren erlassen.

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Vierte Tagung der Beitrittskonferenz mit Serbien

Thu, 15/12/2016 - 11:22

In Brüssel hat heute die vierte Tagung der Beitrittskonferenz mit Serbien auf Ministerebene stattgefunden, auf der es um die Eröffnung der Verhandlungen über Kapitel 5 (Öffentliches Beschaffungswesen) und die Eröffnung und vorläufige Schließung des Kapitels 25 (Wissenschaft und Forschung) ging.

Die Delegation der Europäischen Union wurde vom Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten der Slowakischen Republik, Miroslav Lajčák, im Namen des slowakischen EU‑Ratsvorsitzes geleitet. Für die Europäische Kommission nahm der Kommissar für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, Johannes Hahn, an der Tagung teil. Leiterin der serbischen Delegation war die für europäische Integration zuständige Ministerin ohne Geschäftsbereich Jadranka Joksimović.

Von insgesamt 35 Verhandlungskapiteln sind somit bislang – die heutige Tagung eingeschlossen – sechs eröffnet worden; eines davon wurde bereits vorläufig abgeschlossen. Im ersten Halbjahr 2017 werden gegebenenfalls weitere Tagungen der Beitrittskonferenz angesetzt, um den Prozess voranzubringen. Die Beitrittsverhandlungen wurden im Januar 2014 aufgenommen.

Betroffene Kapitel

Die Union hat den aktuellen Stand der Vorbereitung Serbiens bei den auf der Tagesordnung stehenden Kapiteln eingehend geprüft.

Kapitel 5 – Öffentliches Beschaffungswesen

Mit der Maßgabe, dass Serbien bei der Angleichung an den Besitzstand im Rahmen des Kapitels 5 (Öffentliches Beschaffungswesen) und bei dessen Durchführung weitere Fortschritte erzielen muss, stellte die EU fest, dass dieses Kapitel nur dann vorläufig geschlossen werden kann, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, nämlich:

- Serbien gleicht seinen nationalen Rechtsrahmen in allen Bereichen des öffentlichen Beschaffungswesens vollständig an den Besitzstand der EU an; dies gilt auch für seine Rechtsvorschriften über Konzessionen und internationale Abkommen, nach denen bestimmte Bauarbeiten von den Vergabevorschriften ausgenommen sind.

- Serbien sorgt für angemessene Verwaltungskapazitäten und institutionelle Kapazitäten auf allen Ebenen und ergreift geeignete Maßnahmen, um die einwandfreie Anwendung und Durchsetzung nationaler Rechtsvorschriften in diesem Bereich rechtzeitig vor dem Beitritt zu gewährleisten. Hierzu zählt insbesondere
a) die Durchführung der Strategie Serbiens für die Entwicklung des öffentlichen Beschaffungswesens 2014‑2018 im Hinblick auf die Verbesserung seiner Verwaltungskapazitäten, insbesondere durch Aufstockung des Personals des Amtes für das öffentliche Auftragswesen und durch geeignete Fortbildung für alle Akteure auf allen Ebenen;
b) die Ausarbeitung praktischer Durchführungs- und Überwachungsinstrumente (unter anderem Verwaltungsvorschriften, Handbücher und Standard‑Vertragsdokumente);
c) die Verstärkung der Überwachungsmechanismen, einschließlich einer engen Überwachung und verbesserten Transparenz in der Phase der Durchführung öffentlicher Aufträge und systematischer Risikobewertungen, wobei die Überwachung in anfälligen Bereichen und Verfahren Vorrang hat;
d) das wirksame Funktionieren des Rechtsbehelfssystems;
e) Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Interessenkonflikten im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens auf zentraler und lokaler Ebene.

- Serbien weist nach, dass es ein faires und transparentes System der öffentlichen Beschaffung hat, bei dem ein gutes Preis‑Leistungs‑Verhältnis, Wettbewerb und ein wirksamer Schutz vor Korruption gewährleistet sind.

Kapitel 25 – Wissenschaft und Forschung

Was die Verhandlungen über Kapitel 25 (Wissenschaft und Forschung) angeht, so ist die EU in Anbetracht des generell guten Stands der Vorbereitung Serbiens in diesem Bereich und des geringen Umfangs sowie der besonderen Art der bei diesem Kapitel aus dem Besitzstand erwachsenden Verpflichtungen der Ansicht, dass Bedingungen (Benchmarks) für die vorläufige Schließung dieses Kapitels ausnahmsweise nicht erforderlich sind. Sie stellte daher fest, dass vorerst keine weiteren Verhandlungen über dieses Kapitel erforderlich sind.

Für beide Kapitel auf der Tagesordnung gilt, dass die Fortschritte bei der Übernahme und Anwendung des Besitzstands während der gesamten Verhandlungen weiter verfolgt werden. Die EU wies darauf hin, dass sie die Entwicklung bei allen in ihrem Gemeinsamen Standpunkt genannten speziellen Aspekten mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen wird. Erforderlichenfalls wird sie zu gegebener Zeit auf diese Kapitel zurückkommen.

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Einladungsschreiben von Präsident Donald Tusk an die Mitglieder des Europäischen Rates

Wed, 14/12/2016 - 12:00

Wir werden am Donnerstag zusammenkommen, um über die Verteidigungspolitik, die Migration sowie über wirtschaftliche Fragen zu beraten. Wie vereinbart, beginnen wir dieses Mal um 12.30 Uhr mit dem traditionellen Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments.

Während des Mittagessens werden wir unsere Gespräche fortsetzen. Premierminister Fico wird uns über die Fortschritte bei der Umsetzung der vorherigen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates informieren. Anschließend werden wir uns der Migration zuwenden, wo wir erheblich vorangekommen sind – nicht zuletzt im Hinblick auf unsere Außengrenzen –, wo es aber noch immer viel zu tun gibt. Wir werden die Fortschritte bei der internen und der externen Komponente, einschließlich der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei und des Partnerschaftsrahmens, sowie bei den Finanzierungsmechanismen zur Unterstützung der Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländer prüfen. Anschließend werden wir uns mit auswärtigen Angelegenheiten befassen: zunächst mit dem Entwurf eines Beschlusses über das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine, der den Weg für die Ratifizierung des Abkommens ebnen soll; Präsident Hollande und Kanzlerin Merkel werden dann über den Stand der Dinge in Bezug auf die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und die Lage in Syrien berichten; und schließlich wird uns Präsident Anastasiades über die Verhandlungen über eine Regelung der Zypernfrage unterrichten.

Die Arbeitssitzung am Nachmittag beginnt mit der Verteidigungspolitik, für die die Europäer mehr Verantwortung übernehmen müssen. Unser Ziel ist klar: die Stärkung der Sicherheit Europas in einem komplizierten geopolitischen Umfeld und ein besserer Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen starke, politische Impulse in zentralen Fragen geben, sodass wir mehr investieren und besser untereinander und mit unseren Partnern zusammenarbeiten können. Hier stehen die Mitgliedstaaten in der Pflicht, doch die EU kann und wird ihre Bemühungen unterstützen. NATO-Generalsekretär Stoltenberg wird sich zu Beginn dieser Sitzung an einem Meinungsaustausch über die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO beteiligen.

Nach der Annahme der Schlussfolgerungen zu Sicherheit und Verteidigung werden wir uns mit wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen befassen. Wir werden die vorgeschlagene Verlängerung der Investitionsoffensive für Europa und die jüngsten Initiativen für junge Menschen, auch in den Bereichen Mobilität, Bildung und Kompetenzentwicklung, prüfen. Zudem habe ich den Präsidenten der Europäischen Zentralbank eingeladen, uns in einem kurzen Beitrag seine Ansichten zur Konjunkturerholung und zu den Wirtschaftsprognosen darzulegen. Wir sollten unsere Beratungen vor dem Abendessen abschließen.

Nach Abschluss der Tagung des Europäischen Rates werden die Staats- und Regierungschefs der EU-27 bei einem informellen Arbeitsessen über den Brexit beraten. Dabei streben wir eine Einigung über die interne Organisation und die internen Verfahren an, um so sicherzustellen, dass wir für die Brexit-Verhandlungen bereit sind. Ich freue mich, Sie bald in Brüssel begrüßen zu dürfen.

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Schengener Grenzkodex: Einigung über Verschärfung der Kontrollen an den Außengrenzen

Wed, 07/12/2016 - 15:40

Am 7. Dezember 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) einen mit dem Europäischen Parlament ausgehandelten Kompromisstext zur Änderung des Schengener Grenzkodex gebilligt, der einen verstärkten Abgleich mit den einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen vorsieht.

"Dieses Ergebnis ist einzig und allein der harten Arbeit und dem Einsatz aller Beteiligten zu danken", erklärte der slowakische Innenminister und Ratspräsident, Robert Kaliňák. "Es ist eine wichtige Reaktion auf die zunehmende terroristische Bedrohung in Europa und insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung des Problems der ausländischen Kämpfer von entscheidender Bedeutung."

Durch die Änderung sind die Mitgliedstaaten künftig verpflichtet, alle Personen, auch Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben (d. h. Bürger der Union und ihre Familienangehörigen, die keine Unionsbürger sind), beim Überschreiten der Außengrenze systematisch zu kontrollieren und ihre Daten mit Datenbanken über verlorene und gestohlene Dokumente abzugleichen und sich zu vergewissern, dass diese Personen keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit darstellen. Dies gilt an allen Außengrenzen (d. h. an Luft-, See- und Landaußengrenzen), und zwar sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise.

Würde eine systematische Abfrage der Datenbanken bei allen Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, jedoch unverhältnismäßige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss an der Grenze haben, können die Mitgliedstaaten die Kontrollen auf eine gezielte Abfrage von Datenbanken begrenzen, sofern eine Risikobewertung zeigt, dass dies nicht zur Gefährdung der inneren Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der internationalen Beziehungen der Mitgliedstaaten oder der öffentlichen Gesundheit führt.

Was die Luftgrenzen anbelangt, so haben die Organe vereinbart, dass die Mitgliedstaaten zwar von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können, allerdings nur in einer Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum Inkrafttreten der geänderten Verordnung. Diese Frist kann in Ausnahmefällen für maximal 18 Monate verlängert werden, nämlich wenn ein bestimmter Flughafen aufgrund von Infrastrukturproblemen eine längere Anpassungszeit benötigt, bis er die systematische Abfrage von Datenbanken ausführen kann, ohne den Verkehrsfluss unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.


Hintergrundinformationen

Die Kommission hatte die Verordnung zur Änderung des Schengener Grenzkodex (SGK) im Dezember 2015 vorgelegt. Sie reagierte damit auf die zunehmende terroristische Bedrohung und auf die vom Rat in seinen Schlussfolgerungen 9. und 20. November 2015 formulierte Forderung nach einer gezielten Überarbeitung des SGK im Hinblick auf die Bekämpfung des Problems der "ausländischen terroristischen Kämpfer". Die Einigung ist überdies ein konkretes Ergebnis der Erklärung und des Fahrplans von Bratislava, die die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten am 16. September 2016 verabschiedet haben.

Die Mitgliedstaaten sind nach den derzeitigen Bestimmungen zwar verpflichtet, aus Gründen der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit die Daten von Drittstaatsangehörigen bei der Einreise systematisch mit allen Datenbanken abzugleichen, dies gilt jedoch nicht bei der Ausreise. Auch sind bei Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, keine systematischen Kontrollen vorgeschrieben. Die Änderung sieht vor, dass nun auch bei der Ausreise systematisch Kontrollen auszuführen sind, um sicherzustellen, dass weder von Drittstaatsangehörigen noch von EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit ausgeht.

Sie wird dafür sorgen, dass das Schengener Informationssystem und die anderen einschlägigen Datenbanken der Union stärker genutzt werden und dass auch Interpol-Datenbanken abgefragt werden können. Die Abfrage der Interpol-Datenbank verlorener und gestohlener Reisedokumente ist bei der Kontrolle von Drittstaatsangehörigen und von Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise vorgeschrieben.

Die nächsten Schritte

Da die Einigung nunmehr vom Ausschuss der Ständigen Vertreter im Namen des Rates bestätigt worden ist, wird die Verordnung dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Annahme vorgelegt.

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Investitionsoffensive für Europa: Rat vereinbart Verlängerung der Laufzeit des EFSI

Wed, 07/12/2016 - 13:00

Am 6. Dezember 2016 hat sich der Rat auf seinen Standpunkt zu einem Vorschlag zur Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der Leitinitiative der EU im Rahmen ihrer Investitionsoffensive für Europa, geeinigt.

Der vereinbarte Kompromiss beinhaltet sowohl eine Verlängerung der Laufzeit des EFSI als auch eine Stärkung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit durch die Bereitstellung von mindestens einer halben Billion EUR für Investitionen bis 2020. Zudem wird eine Reihe operationeller Verbesserungen zur Berücksichtigung der Lehren eingeführt, die aus dem ersten Jahr der Durchführung gezogen wurden.

"Europa sieht sich gegenwärtig mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert und die Notwendigkeit, Investitionen zu fördern, ist eine dieser Herausforderungen. Wir müssen unseren Teil dazu beitragen", erklärte der slowakische Finanzminister und Ratspräsident Peter Kažimír.

"Die heutige Vereinbarung bedeutet, dass wir eine unserer obersten Prioritäten im Einklang mit dem im September in Bratislava vereinbarten Fahrplan in Angriff nehmen. Zudem ist es ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung", führte er aus. "Ich bin zuversichtlich, dass ein besser ausgestatteter, intelligenter genutzter und effizienterer EFSI, der durch eine reibungslos funktionierende Kapitalmarktunion unterstützt wird, der richtige Weg ist, den wir einschlagen müssen."

Die Gespräche mit dem Europäischen Parlament werden beginnen, sobald das Parlament seine Verhandlungsposition festgelegt hat.


Die Kommission ist der Auffassung, dass der EFSI seine Ziele erreicht und die Beibehaltung eines Systems zur Förderung von Investitionen gerechtfertigt ist. Sie stellt fest, dass in drei Bewertungen des EFSI, einschließlich einer externen, unabhängigen Bewertung, übereinstimmend sein bisheriger Erfolg hervorgehoben, aber auch die Notwendigkeit einer Stärkung der Initiative betont wurde.

Die Investitionsbedingungen in der EU haben sich seit dem Start der Investitionsoffensive verbessert. Das Vertrauen in die Wirtschaft kehrt zurück und es liegen bereits erste Ergebnisse der Offensive vor. Der EFSI ist Mitte 2015 eingerichtet worden und ist auf einem guten Weg, um die Zielvorgabe von 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen bis Mitte 2018 zu erreichen.

Was die KMU betrifft, so übersteigen die Ergebnisse bei weitem die Erwartungen. Für die bis November 2016 genehmigten Projekte dürften Mittel in Höhe von insgesamt 154 Mrd. EUR für Investitionen bereitgestellt werden, wodurch in 27 Mitgliedstaaten mehr als 376 000 KMU unterstützt werden.

Wichtigste Änderungen

Der Rat war sich darin einig, dass weitere Anstrengungen unternommen und möglichst umfangreiche private Investitionen mobilisiert werden sollten.

Der Kompromiss sieht Folgendes vor:

  • eine Verlängerung der Laufzeit des EFSI bis 2020;
  • eine Steigerung des Investitionsziels auf 500 Mrd. EUR;
  • eine Aufstockung der EU-Haushaltsgarantie auf 26 Mrd. EUR (von denen 16 Mrd. EUR für Garantieleistungen bis Mitte 2018 zur Verfügung stehen werden);
  • eine Erhöhung des Beitrags der Europäischen Investitionsbank von derzeit 5 Mrd. EUR auf 7.5 Mrd. EUR.

Der Kompromiss beinhaltet auch technische Verbesserungen unter Berücksichtigung der Lehren, die aus dem ersten Jahr der Durchführung gezogen wurden.

Diese beziehen sich insbesondere auf Folgendes:

  • größere geografische Abdeckung;
  • Erfassung zusätzlicher Sektoren: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und andere Elemente der Bioökonomie sowie Sektoren, die in weniger entwickelten Regionen und Übergangsregionen für eine Unterstützung durch die EIB in Betracht kommen;
  • mehr klimabezogene Maßnahmen mit dem Ziel, dass mindestens 40% der EFSI-Mittel zum Klimaschutz beitragen;
  • zusätzliche Investitionen: Die Auswahlkriterien stellen noch deutlicher darauf ab, dass die Projekte im Rahmen des EFSI suboptimalen Investitionsbedingungen und Marktversagen entgegenwirken sollten;
  • die Bestimmungen zur Transparenz;
  • die "europäische Plattform für Investitionsberatung", wobei es um eine stärker zielgerichtete Unterstützung für die Mitgliedstaaten geht, die Schwierigkeiten bei der Entwicklung von Projekten haben.

Der EFSI ist innerhalb der EIB auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der EIB und der Kommission angesiedelt. Jedes Projekt, das aus dem EFSI unterstützt werden soll, muss von der EIB genehmigt werden.

Förderung privater Investitionen

Der Fonds soll die Beteiligung privater Investoren an einer breiten Palette neuer Investitionsprojekte fördern. Zu diesem Zweck übernimmt er einen Teil des mit dem Projekt verbundenen Risikos in Form einer Erstverlust-Haftung. Derzeit werden Garantien in Höhe von 16 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und von 5 Mrd. EUR der EIB zugrunde gelegt, wobei ein Multiplikatoreffekt von 1:15 angestrebt wird.

Gegenwärtig erfassen die Projekte folgende Bereiche: Verkehr, Energie und Breitbandinfrastruktur, Bildung, Gesundheit, Forschung und Risikofinanzierung für KMU. Der EFSI stellt ohne sektorspezifische oder regionale Vorgaben auf sozial und wirtschaftlich tragfähige Projekte ab.

Verwaltung

Die Verwaltungsstruktur des Fonds ist zweigleisig:

  • ein Lenkungsrat, der sich aus Mitgliedern der Kommission und der EIB zusammensetzt und die Gesamtstrategie, die Investitionspolitik und das Risikoprofil des Fonds festlegt;
  • ein Investitionsausschuss, der sich aus 8 unabhängigen Sachverständigen und einem geschäftsführenden Direktor zusammensetzt und die Projekte auswählt, die durch den EFSI gefördert werden sollen.
Verfahren

Die Einigung wurde auf einer Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) erzielt.

Für die Annahme der Verordnung im Rat ist ­ nach Einigung mit dem Europäischen Parlament ­ eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 172, 173, 175 Absatz 3 und 182 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU)

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Schlussfolgerungen zur Beseitigung von im Rahmen der dritten Säule der Investitionsoffensive ermittelten Engpässen für Investitionen

Wed, 07/12/2016 - 12:20

Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:

Eine Reihe von positiven Entwicklungen in der EU seit der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise lassen die Widerstandsfähigkeit und die Erholung der europäischen Wirtschaft erkennen. Die Volkswirtschaften aller Mitgliedstaaten wachsen wieder, die Investitionen haben sich erhöht, und acht Millionen neue Arbeitsplätze wurden seit 2013 geschaffen. Jedoch ist das Investitionsvolumen in der EU seit der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise erheblich zurückgegangen. Dadurch werden die Konjunkturbelebung, die Schaffung von Arbeitsplätzen, das langfristige Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit gedämpft. Vor diesem Hintergrund soll mittels der im November 2014 vorgestellten Investitionsoffensive für Europa dieser niedrigen Investitionsquote durch drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen entgegengewirkt werden: die Mobilisierung privater Finanzmittel für Investitionen, zielgerichtete Initiativen, um zu gewährleisten, dass die Investitionen die Realwirtschaft erreichen, und die Verbesserung des Investitionsumfelds durch die Beseitigung von sektorspezifischen und anderen Investitionshemmnissen.

Im Rahmen der ersten Säule dürfte der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bereits Gesamtinvestitionen in Höhe von 154 Mrd. EUR mobilisiert haben. Die europäische Plattform für Investitionsberatung, die gemeinsam mit dem europäischen Investitionsvorhabenportal die zweite Säule bildet, ist seit September 2015 aktiv und hat bereits in den meisten Mitgliedstaaten Projektberatung geboten. Darüber hinaus ERKENNT der Rat die Gesamtnachfrage als Motor für Investitionen AN und IST DER AUFFASSUNG, dass zur Ausschöpfung des vollen Potenzials der Möglichkeiten, die die Investitionsoffensive bietet, sowie zur Nutzung ihres vollen Multiplikatoreffekts einschlägige und angemessene Maßnahmen einschließlich Strukturreformen entscheidend sind, damit Investitionshemmnisse im Rahmen der sogenannten "dritten Säule" der Offensive beseitigt werden können. Dies erfordert die Umsetzung einer ehrgeizigen Agenda, um den Binnenmarkt dadurch weiter zu stärken, dass für größere Berechenbarkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen gesorgt wird und noch bestehende Investitionsengpässe mittels kombinierter Maßnahmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten beseitigt werden. Vor diesem Hintergrund BEGRÜSST der Rat die vom Ausschuss für Wirtschaftspolitik in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Kommission und der Europäischen Investitionsbank geleistete Arbeit zur Ermittlung der Investitionsengpässe.

Der Rat BETONT, dass die Vollendung des Binnenmarkts wesentlich für den Erfolg und die Erreichung der Ziele der Investitionsoffensive für Europa ist. Europa braucht ein Regelungsumfeld, das berechenbar ist, die Verwaltungslast verringert und Investitionen anregt, und muss aktiv darauf hinarbeiten, diese Bedingungen zu schaffen. Günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt sind von zentraler Bedeutung, wenn das volle Investitionspotenzial erschlossen werden soll. Aus diesem Grund BEGRÜSST der Rat die Bemühungen der Kommission, das Investitionsumfeld in Europa zu verbessern und die Finanzierung der Realwirtschaft zu erleichtern, und FORDERT die Kommission AUF, diese Anstrengungen im Zusammenhang mit der Energieunion, der Kapitalmarktunion, der Binnenmarktstrategie für Waren und Dienstleistungen, der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, der Agenda für bessere Rechtsetzung und dem Paket zur Kreislaufwirtschaft weiterzuführen. Der Rat NIMMT den Legislativvorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU über Insolvenzverfahren ZUR KENNTNIS und wird dessen Bewertung vorrangig behandeln.

Der Rat BETONT, dass weitere Fortschritte hin zu einem höheren Investitionsvolumen in Europa und der Erfolg der Investitionsoffensive stark von der Umsetzung von Strukturreformen zur Beseitigung von Investitionsengpässen, die im Rahmen der dritten Säule ermittelt wurden, abhängen; wie der Rat jedoch im Juli 2016 zur Kenntnis genommen hat, wurden bisher nicht genügend Fortschritte bezüglich der Verbesserung des Investitionsumfelds erzielt.

Vor dem Hintergrund der bisherigen Arbeit STELLT der Rat folgende spezifische Investitionsengpässe HERAUS:  

  • Die am häufigsten anzutreffenden Investitionshemmnisse ergeben sich beispielsweise aus ungünstigen Rahmenbedingungen für Unternehmen, der Ineffizienz öffentlicher Verwaltungen, häufigen Änderungen an Regelungen, der Marktgröße und dem Marktgefüge sowie aus einem hohen branchenspezifischen Verwaltungs- und Regulierungsaufwand. In einigen Ländern werden Investitionen auch durch den fehlenden Zugang zu Finanzmitteln, insbesondere für KMU, sowie durch komplexe Steuersysteme und/oder eine hohe Kapitalbesteuerung, Marktverzerrungen auf den Produktmärkten und dem Arbeitsmarkt sowie durch Schwächen in den Forschungs- und Innovationsrahmen behindert.
  • Investitionen in netzgebundene Wirtschaftszweige: Die von der EU 28 in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation vorgenommenen Investitionen belaufen sich im Durchschnitt auf etwa 3 % des BIP für alle drei Bereiche zusammen. Auch wenn Synergien häufig sektorbezogen wirken, so bestehen dennoch umfangreiche, wachsende Synergien zwischen den Netzen verschiedener Bereiche, die die Dynamik der Märkte durch neue Infrastrukturnutzungsmöglichkeiten gestalten und Änderungen der Geschäftsmodelle erforderlich machen. Im Energiebereich stützen sich neue Dienste auf schnelle und präzise Telekommunikation, was dazu führt, dass die Marktakteure in Breitbandinfrastruktur investieren. Im Verkehrsbereich werden zur Zeit neue Dienstleistungen entwickelt, die sich auf eine qualitativ hochwertige Elektrizitätsinfrastruktur und modernste Telekommunikation stützen.
  • Zwar bestehen hier EU-weit Unterschiede, zu den starken Engpässen jedoch, die Investitionen behindern, gehören unter anderem fehlende Verbindungen zwischen Netzen in der EU, die Komplexität des Regelungsrahmen und die daraus entstehenden erheblichen Belastungen, langwierige Genehmigungsverfahren, fehlende wettbewerbliche Vergabeverfahren, wodurch oftmals die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge einhergehenden Vorteile nicht in vollem Umfang genutzt werden können, sowie Fristüberschreitungen aufgrund unnötig langwieriger Rechts- und Verwaltungsverfahren.
  • Auf den Energiemärkten sind kohärente Preissignale eine wichtige Grundlage für eine marktbasierte effiziente Bereitstellung von Investitionen. Öffentliche Interventionen sollten darauf abzielen, regulatorische Verzerrungen so gering wie möglich zu halten und Anreize, die Fehlentwicklungen auslösen, zu beseitigen. Es müssen Instrumente konzipiert werden, die den Übergang zu einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen unterstützen, damit auf lange Sicht die ökologische, soziale und fiskalische Nachhaltigkeit sichergestellt werden kann.
  • Investitionen in Energieeffizienz und Wohnungsbauinvestitionen in erneuerbare Energie:Haushalte können mit bestimmten Einschränkungen konfrontiert sein, die zu langfristig sub-optimalen Investitionsentscheidungen führen. Hierzu kann gehören, dass die tatsächlichen Kosten und die tatsächliche Rendite von Investitionen nicht hinreichend bekannt sind, da diese im Zeitverlauf nicht miteinander verglichen werden. Zudem ist es möglich, dass Haushalte nur begrenzten Zugang zu Finanzmitteln haben, sodass Bedarf an bezahlbaren Finanzprodukten besteht, um Anreize für Verbraucher, und insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen, zu schaffen, beispielsweise durch großmaßstäbliche Lösungen oder Lösungen, die eine Bündelung erlauben, bei denen aber die Risikoprofile dieser Haushalte berücksichtigt werden. Investitionen sind normalerweise wenig umfangreich und werden oftmals nur als Teil regelmäßiger Renovierungsvorhaben betrachtet. Für Mietmärkte können die Anreize in Anreize für Gebäudeeigentümer und solche für Mieter aufgeteilt werden.
  • Investitionen in die digitale Wirtschaft: Investitionen in die digitale physische Infrastruktur sind von wesentlicher Bedeutung, damit die EU Nutzen aus der Innovationswelle, die durch die Ausweitung der digitalen Wirtschaft entsteht, ziehen kann und weiterhin wettbewerbsfähig bleibt. Investitionen werden jedoch von starken Engpässen beeinträchtigt. Die Kosten für den Ausbau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität sind hoch, und dieser Ausbau erweist sich manchmal in weniger dicht besiedelten Gebieten als wirtschaftlich nicht rentabel. Die Richtlinie 2014/61/EU, die dazu beitragen soll, diese Kosten zu verringern, muss in den meisten Mitgliedstaaten noch vollständig umgesetzt und durchgeführt werden. Schnellere und effizientere Verwaltungsverfahren würden auch dazu beitragen, die Kosten zu verringern. Märkte sind oftmals rein nationale Märkte; hierdurch bleiben die Kosten hoch, und Größenkostenersparnisse lassen sich kaum realisieren. Unsicherheit in Bezug auf die kurzfristige Realisierung eines Breitbandnetzes mit sehr hoher Kapazität führt dazu, dass im Vergleich zu den Investitionskosten nur geringe Gewinne erwartet werden, was sich hemmend auf die Investitionstätigkeit auswirkt. In einigen Ländern bestehen neben den Hindernissen im Zusammenhang mit der physischen Infrastruktur noch weitere Hindernisse, wie beispielsweise fehlendes Vertrauen in die Sicherheit digitaler Systeme und unzureichende digitale Kompetenz bei manchen Bevölkerungsschichten.
  • Nutzung von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP): Öffentlich-private Partnerschaften können, wenn sie in geeigneter Weise eingesetzt werden, bestimmte Arten von Investitionen erleichtern und bieten eine Alternative für die Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienstleistungen. Da es sich dabei um langfristige vertragliche Verpflichtungen handelt, bedarf es jedoch eines starken und soliden Engagements seitens der Partner des öffentlichen und des privaten Sektors; zudem stellen sie ein potenzielles Risiko für die öffentlichen Finanzen dar. Die Nutzung dieser Partnerschaften wird oftmals dadurch behindert, dass ungünstige Rahmenbedingungen bestehen, zu denen unter anderem fehlende Verwaltungsressourcen, instabile und ineffiziente Regelungsrahmen und fehlendes politisches Engagement für längerfristige Investitionen zählen. Unter bestimmten Umständen können EU-Mittel zur Finanzierung von öffentlich-privaten Partnerschaften herangezogen werden; die jüngsten Änderungen an den Regelungen sollen es leichter machen, EU-Mittel und öffentlich-private Partnerschaften zu kombinieren.
  • Insolvenzvorschriften: Gut funktionierende Insolvenzvorschriften begünstigen Wirtschaftswachstum und Finanzsystemstabilität. Eindeutige Regelungen für grenzüberschreitende Verfahren können zu grenzüberschreitenden Investitionen beitragen; die gleiche Wirkung kann auch von einer Verringerung der Unterschiede zwischen den Insolvenzsystemen der verschiedenen Länder ausgehen. Die Insolvenzvorschriften weichen EU-weit sehr stark voneinander ab, wobei es bei den Verfahren große Unterschiede in Bezug auf Dauer und Kosten, Vorhersagbarkeit und Transparenz, Zweitchancen für Unternehmer und Verbraucher sowie in Bezug auf die Umschuldungsmöglichkeiten gibt.
  • Zu den starken Hemmnissen, die durch ineffiziente Insolvenzvorschriften entstehen, zählen unter anderem niedrige Beitreibungsraten für Inhaber von Forderungen einschließlich abgesicherter Gläubiger, die mögliche Anwendung einer Rangfolge hinsichtlich der Bedienung der Gläubiger und fehlende effektive und effiziente Umstrukturierungsverfahren. Die geeigneten begleitenden politischen Maßnahmen, die dazu beitragen könnten, Nutzen aus effektiven Insolvenzvorschriften zu ziehen, umfassen unter anderen die Auflösung notleidender Kredite unter anderem durch die Schaffung eines Sekundärmarktes auf nationaler Ebene sowie eine geeigneten Steuer- und Aufsichtspolitik, die für eine wirksame Entlastung von uneinbringlichen Forderungen sorgt.
  • Es besteht nach wie vor ein erhebliches Potenzial, auf weitere Synergien und Komplementaritäten zwischen den Finanzinstrumenten der EU hinzuwirken, um die Zusammenlegung von Mitteln für Infrastrukturprojekte zu unterstützen. Die Unübersichtlichkeit der Regelungen für die Verwendung von EU-Mitteln und administrative Engpässe bei der Verwendung dieser Mittel können durch die Hauptgrundsätze der Vereinfachung und Standardisierung von Verfahren, die Kombination von Instrumenten und die Bündelung von Ressourcen ungeachtet ihres Ursprungs verringert werden.

Der Rat NIMMT KENNTNIS von den in dem vorliegenden Dokument dargelegten Investitionsengpässen, ERSUCHT die Kommission, diese Erkenntnisse in weiteren Entwürfen von Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters zu berücksichtigen, und ERSUCHT die Mitgliedstaaten, die im Rahmen des Europäischen Semesters ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen 2016 des Rates, und insbesondere diejenigen, die Investitionsengpässe zum Gegenstand haben, vollständig umzusetzen.

Der Rat HEBT HERVOR, dass die Arbeit hinsichtlich der Ermittlung von Investitionshemmnissen fortgesetzt werden muss, und ERSUCHT den Ausschuss für Wirtschaftspolitik, seine thematische Arbeit fortzusetzen, die darauf abzielt, weitere Investitionsengpässe und bewährte Verfahrensweisen zur Beseitigung dieser Engpässe zu ermitteln. Zudem ERSUCHT der Rat die Europäische Investitionsbank, die Arbeit des Ausschusses für Wirtschaftspolitik durch die bei ihrer marktorientierten Tätigkeit insbesondere im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa in Bezug auf Investitionshemmnisse und engpässe gewonnenen Erkenntnisse zu ergänzen.

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Schlussfolgerungen zur Einführung eines fairen, wettbewerbsfähigen und stabilen Systems der Unternehmensbesteuerung für die EU

Wed, 07/12/2016 - 11:21

Der Rat

1. BEGRÜSST die Mitteilung der Kommission vom 25. Oktober 2016 über die Einführung eines fairen, wettbewerbsfähigen und stabilen Systems der Unternehmensbesteuerung für die EU (Dok. 13729/16) und die damit verbundenen Gesetzgebungsvorschläge;

2. VERWEIST AUF die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2014, denen zufolge es dringend erforderlich ist, die Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuerumgehung und aggressiver Steuerplanung sowohl weltweit als auch auf Unionsebene weiter voranzubringen, und BEKRÄFTIGT sein Eintreten für die Grundsätze im Bereich der internationalen Besteuerung;

3. VERWEIST auf seine Schlussfolgerungen zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS), die am 8. Dezember 2015 angenommen wurden (Dok. 15150/15), sowie auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Juli 2016 über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung, die am 11. Oktober 2016 angenommen wurde (Dok. 13139/16);

4. ERKENNT die jüngsten bedeutenden Erfolge im Bereich der Unternehmensbesteuerung in der Union AN, insbesondere die Rechtsvorschriften, mit denen die Transparenz im Steuerbereich erhöht und sichergestellt werden soll, dass Unternehmen in der Europäischen Union ihre Steuern dort zahlen, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften;

5. BEKRÄFTIGT, wie wichtig es ist, in den Beziehungen der EU zu internationalen Partnern weiterhin auf eine verantwortungsvolle Steuerverwaltung hinzuwirken, um effektiv gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU und Drittstaaten sicherzustellen;

6. SCHLIESST SICH der Ansicht AN, dass es dem steuerlichen Umfeld der EU zugute kommen könnte, wenn ein zukunftsgerichteter Rahmen für die Unternehmensbesteuerung bestünde, der wachstumsfreundlich und effizient, fair und wirksam ist, wenn es darum geht, gegen aggressive Steuerplanungspraktiken vorzugehen, ohne der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in diesen Fragen vorzugreifen;

7. UNTERSTREICHT die Bedeutung von Körperschaftssteuervorschriften, die Stabilität, Rechtssicherheit und eine Verwaltungsvereinfachung für große Unternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) bieten, und BEGRÜSST vor diesem Hintergrund weitere Beratungen über den Vorschlag für eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) und eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB);

8. NIMMT den von der Kommission vorgeschlagenen zweistufigen Ansatz bezüglich der Vorschläge für eine gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) und eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) ZUR KENNTNIS und UNTERSTÜTZT die Ansicht, dass die Bestandteile einer gemeinsamen Steuerbemessungsgrundlage die Priorität der Arbeit darstellen sollten;

9. NIMMT die von der Kommission vorgeschlagenen Anreize für Forschung, Entwicklung und Innovationen sowie die Anreize für Investitionen auf EU-Ebene ZUR KENNTNIS und FORDERT die Mitgliedstaaten dazu AUF, die Beratungen über die Bewertung der Notwendigkeit und den Mehrwert der diesbezüglich vorgeschlagenen Bestandteile weiterzuführen;

10. TEILT DIE ANSICHT, dass die derzeitigen internationalen Steuervorschriften in manchen Fällen zu Doppelbesteuerung und doppelter Nichtbesteuerung führen können und dies durch koordinierte EU-Maßnahmen beseitigt werden soll, und ERKENNT AN, dass die bestehenden Streitbeilegungsverfahren überprüft werden müssen, um die Rechtssicherheit im Steuerbereich für Unternehmen in der EU zu verbessern;

11. SIEHT daher der Prüfung des Vorschlags für ein Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union für Unternehmen in der EU ERWARTUNGSVOLL ENTGEGEN;

12. NIMMT den von der Kommission vorgeschlagenen ehrgeizigen Zeitplan bezüglich der Vorschläge für die GKB bzw. GKKB und für ein Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten ZUR KENNTNIS und FORDERT rasche Fortschritte bei der Prüfung dieser Gesetzgebungsvorschläge;

13. ERSUCHT die kommenden Vorsitze, die Arbeit bezüglich der Vorschläge für die GKB bzw. GKKB nach folgenden Anhaltspunkten weiterzuführen:

a) Zu Beginn sollten die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen auf die Vorschriften zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage, insbesondere auf die neuen Bestandteile der neu belebten Initiative (Kapitel I bis V), konzentrieren;

b) die Mitgliedstaaten sollten sich anschließend auf die übrigen Bestandteile der gemeinsamen Bemessungsgrundlage konzentrieren (Kapitel VI bis XI), d.h. i) diejenigen, über die bereits intensive Beratungen im Rahmen des Vorschlags für die GKKB im Jahr 2011 geführt wurden, und ii) diejenigen, die in der kürzlich angenommenen Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes enthalten sind;

c) die Steuerkonsolidierung sollte unverzüglich geprüft werden, sobald die Beratungen über diese Bestandteile erfolgreich abgeschlossen sind;

14. VERWEIST auf seine Erklärung zu hybriden Gestaltungen von der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 12. Juli 2016 und BEGRÜSST daher den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern;

15. ERKENNT AN, dass diese Initiativen zur Einführung eines fairen, wettbewerbsfähigen und stabilen Systems der Unternehmensbesteuerung für die EU beitragen können.

[1] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 25. Oktober 2016 über die Einführung eines fairen, wettbewerbsfähigen und stabilen Systems der Unternehmensbesteuerung für die EU (Dok. 13729/16).

Categories: Europäische Union

Assoziationsrat EU-Georgien - gemeinsame Pressemitteilung

Tue, 06/12/2016 - 17:40

Gemeinsame Pressemitteilung im Anschluss an die dritte Tagung des Assoziationsrates EU-Georgien

Das dritte Treffen des Assoziationsrates EU-Georgien hat am 2. Dezember 2016 stattgefunden. Der Rat ist das höchste förmliche Gremium, das im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Georgien eingesetzt wurde und die Aufgabe hat, die Durchführung des Abkommens zu überwachen und Fragen von gegenseitigem Interesse zu erörtern. Das Treffen hat im Anschluss an das Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens am 1. Juli 2016 stattgefunden, das den Beginn der umfassenden Durchführung dieses Abkommens markierte.

Der Assoziationsrat begrüßte es, dass die Parlamentswahlen im Oktober von freiem Wettbewerb geprägt waren und gut durchgeführt wurden und die Grundfreiheiten generell geachtet wurden; darauf haben das BDIMR/die OSZE in ihrem vorläufigen Bericht hingewiesen. Beide Seiten betonten, wie wichtig es ist, allen Empfehlungen für die Durchführung der Wahlen nachzukommen, damit das für die Abhaltung demokratischer Wahlen förderliche Umfeld weiter gestärkt werden kann. Der Assoziationsrat stimmte darin überein, dass die große Parlamentsmehrheit Verantwortung dafür mit sich bringt, die demokratischen Institutionen zu stärken, die pluralistische Demokratie in Georgien zu festigen und die Reformen voranzubringen. Die EU bekundete ihre Bereitschaft, eng mit der neuen georgischen Regierung zusammenzuarbeiten, um bei der gemeinsamen bilateralen Agenda EU-Georgien Fortschritte zu erzielen.

Der Assoziationsrat nahm Kenntnis von dem Georgien-Bericht über die Umsetzung der Assoziierung 2016 und bewertete positiv die signifikanten Fortschritte in den Beziehungen zwischen der EU und Georgien seit dem letzten Treffen des Assoziationsrates im November 2015. Beide Seiten würdigten das Streben Georgiens nach und seine Entscheidung für Europa sowie das gemeinsame Ziel, den Aufbau eines demokratischen, stabilen und wohlhabendes Landes fortzusetzen. Sie bekräftigten, dass sie weiterhin entschlossen sind, Georgien mit der EU politisch zu assoziieren und wirtschaftlich zu verflechten. Der Assoziationsrat wies darauf hin, dass die Prioritäten der Assoziierungsagenda für 2017-2020 festgelegt werden müssen, und begrüßte die Einbindung der Zivilgesellschaft in diesen Prozess.

Er betonte die gemeinsame Vision, einen resilienten Staat sowie Institutionen und eine Gesellschaft im Sinne der Globalen Strategie für die Außen-und Sicherheitspolitik der Europäischen Union aufzubauen.

Der Assoziationsrat begrüßte die Fortschritte Georgiens bei der Durchführung umfassender Reformen im Justizwesen. Beide Seiten stimmten darin überein, dass Georgien das bisher Erreichte konsolidieren muss. Die EU bekräftigte ihre Zusage, Georgien bei seinen Bemühungen zur Reform des Justizwesens und zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit weiterhin zu unterstützen.

Der Assoziationsrat wies auf die erfolgreiche Umsetzung aller erforderlichen Benchmarks im Rahmen des Aktionsplans zur Visaliberalisierung hin und betonte die Bedeutung eines zügigen Abschlusses des Entscheidungsprozesses, der Voraussetzung dafür ist, dass georgische Staatsbürgerinnen und -bürger, die einen biometrischen Reisepass besitzen, von der Visumpflicht im Schengen-Raum befreit werden können.

Beide Seiten begrüßten den Nutzen einer wirtschaftlichen Verflechtung infolge der Umsetzung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens. Langfristige nachhaltige Entwicklung und integratives Wachstum wurden als Kernziele des nationalen Reformprogramms der georgischen Regierung hervorgehoben, das mit den Verpflichtungen im Rahmen des Assoziierungsabkommens im Einklang steht. Die EU wies auf die diesbezügliche Bedeutung einer soliden makroökonomischen Politik hin und begrüßte es, dass Georgien sich erneut darum bemüht, zu einer Vereinbarung mit dem IWF zu gelangen.

Der Assoziationsrat würdigte die positiven Entwicklungen im Handel zwischen der EU und Georgien seit der vorläufigen Anwendung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens. Beide Seiten hoben hervor, dass mehr Erfolgsgeschichten im Sinne der Eröffnung neuer Marktchancen für georgische Erzeugnisse geschrieben und die Vorteile des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens, wenn es darum geht, ausländische Direktinvestitionen (ADI) anzuziehen, besser vermittelt werden müssen. Sie begrüßten die Entscheidung des mit dem Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschusses, Georgien als Vertragspartei des Übereinkommens zuzulassen und somit die Ausfuhren georgischer Erzeugnisse in den EU-Markt weiter zu erleichtern.

Der Assoziationsrat unterstrich die strategische Rolle Georgiens im Bereich Energie- und Verkehrsnetze und begrüßte die Unterzeichnung des Protokolls über den Beitritt Georgiens zur Energiegemeinschaft am 14. Oktober 2016, der im Zuge der Durchführung des Assoziierungsabkommens vorgesehen war.

Er begrüßte die solide Hilfe, die die EU Georgien gewährt hat und die im Zeitraum 2014-2017 erheblich aufgestockt worden ist, sodass pro Jahr durchschnittlich 100 Mio. Euro für die Unterstützung ehrgeiziger politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Reformen gemäß dem Assoziierungsabkommen und der Assoziierungsagenda zur Verfügung stehen. Der Assoziationsrat unterstrich, dass EU-Investitionen in die georgische Wirtschaft gefördert werden müssen, und begrüßte einen Vorschlag, der darauf abzielt, künftige Investitionen im Zeitraum 2017-2020 vor allem auf das Wirtschaftswachstum, die Unterstützung für den privaten Sektor, den Aufbau leistungsstarker Wertschöpfungsketten und eine größere Wettbewerbsfähigkeit in ausgewählten Sektoren mit hohem Exportpotenzial und/oder Importsubstitution zu lenken.

Beide Seiten wiesen darauf hin, wie wichtig die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der EU und Georgien im Bereich strategische Kommunikation ist, und begrüßten dies.

Die EU bekundete ihre Bereitschaft, eine verstärkte Beteiligung Georgien an EU-Programmen zu unterstützen, damit greifbare Ergebnisse für die Bevölkerung erzielt werden können. Der Assoziationsrat würdigte den Umstand, dass Georgien in zunehmenden Maße mit den EU-Agenturen zusammenarbeitet, und hoffte auf weitere Schritte in dieser Richtung. Er mahnte einen Ausbau der sektoralen Zusammenarbeit durch einen verstärkten Dialog zwischen den zuständigen Institutionen der EU und Georgiens sowie einen Rückgriff auf alle verfügbaren EU-Instrumente an.

Die EU bekräftigte, dass sie die territoriale Integrität Georgiens innerhalb seiner international anerkannten Grenzen entschlossen unterstützt und sich nachdrücklich für Frieden, Stabilität und Konfliktlösung in Georgien einsetzt. Zu diesem Zweck verpflichtet sich die EU, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente im Rahmen eines umfassenden Ansatzes zu nutzen, einschließlich ihrer Politik der Nichtanerkennung und des Engagements in Georgien. Der EU-Sonderbeauftragte für den Südkaukasus und die Krise in Georgien und der EU-Ko-Vorsitz bei den Internationalen Gesprächen von Genf sowie die EU-Beobachtermission in Georgien (EUMM Georgia) sind sichtbare und substanzielle Zeichen dieses Engagements.

Der Assoziationsrat betonte die entscheidende Bedeutung der Internationalen Gespräche von Genf dafür, dass die Herausforderungen infolge des Konflikts angegangen und bewältigt werden können. Ferner verständigte er sich darauf, dass reibungslos funktionierende Verfahren zur Verhütung von Zwischenfällen und zur Reaktion auf Zwischenfälle (IPRM) wesentlich für Vertrauen, Vorhersehbarkeit und Transparenz vor Ort sind. Der Beitrag der EU-Beobachtermission zu Sicherheit und Stabilität vor Ort wurde in besonderer Weise hervorgehoben.

Der Assoziationsrat war zutiefst besorgt angesichts der kürzlich erfolgten Ratifizierung des sogenannten Abkommens zwischen der Russischen Föderation und der georgischen Region Abchasien über die Schaffung eines gemeinsamen Stabs von Militärstreitkräften und erachtete diesen Schritt als schädlich für die Sicherheit und die Stabilität in der Region. Die EU betonte, dass dieses sogenannte Abkommen, das mit dem früheren sogenannten Abkommen über die Staatsgrenze zwischen der Russischen Föderation und der georgischen Region Zchinwali/Südossetien vergleichbar ist, und die sogenannten Verträge, die zwischen der Russischen Föderation und den beiden georgischen Regionen Abchasien und Zchinwali/Südossetien unterzeichnet wurden, keinen Rechtsstatus für die EU haben. Diese sogenannten Abkommen verletzen das Völkerrecht, einschließlich der Grundsätze der Unverletzlichkeit der Souveränität und der territorialen Integrität Georgiens innerhalb seiner international anerkannten Grenzen.

Der Assoziationsrat appellierte an die Russische Föderation, ihren Verpflichtungen aus dem Waffenstillstandsabkommen vom 12. August 2008 und den nachfolgenden Durchführungsmaßnahmen vom 8. September 2008 nachzukommen und der EUMM Georgia Zugang zu den georgischen Regionen Abchasien und Zchinwali/Südossetien zu gewähren. Beide Seiten zeigten sich besorgt über die Menschenrechtslage in diesen Regionen, auch was die Freizügigkeit und den Zugang zur Bildung in der Sprache der georgischen Region Abchasien betrifft.

Der Assoziationsrat kam überein, dass eine umfassende Strategie weiterverfolgt und intensiviert werden muss, die die Gesellschaft insgesamt miteinbezieht, und ermutigte Georgien, an seinen Bemühungen festzuhalten, seine Bevölkerungsgruppen über sein gesamtes Hoheitsgebiet hinweg zu erreichen. Er stellte fest, wie wichtig es ist, Kontakte zwischen den Menschen über die Konfliktlinie hinweg und vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den vom Konflikt betroffenen Gemeinschaften sowie die Bemühungen um Aussöhnung zu fördern.

Die EU würdigte den fortdauernden Beitrag Georgiens zu den von der EU geführten Krisenbewältigungsoperationen und -missionen in der Zentralafrikanischen Republik und der Republik Mali und bekundete ihre Bereitschaft, den Ausbau der entsprechenden Kapazitäten des Landes zu unterstützen.

Sie würdigte ferner die aktive Teilnahme Georgiens an der multilateralen Dimension der Östlichen Partnerschaft. Sie begrüßte den Beitrag Georgiens zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik und zur Ausarbeitung der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik. Der Assoziationsrat unterstrich, dass die Strategien in klare und konkrete politische Prioritäten und Ergebnisse umgesetzt werden müssen.

Den Vorsitz bei der Tagung des Assoziationsrates führte die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini. Der georgische Ministerpräsident Giorgi Kvirikashvili leitete die georgische Delegation, die sich aus Mitgliedern der georgischen Regierung zusammensetzte.

Categories: Europäische Union

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