Der Rat hat am 28. April 2016 grünes Licht für neue Vorschriften zur Verbesserung der inländischen Schienenpersonenverkehrsdienste in der EU gegeben. Er billigte die Einigung, die der Vorsitz am 19. April mit dem Europäischen Parlament erzielt hatte.
"Bei den Verhandlungen standen die Interessen der Reisenden stets an erster Stelle. Gemeinsam haben wir eine Einigung über ein ehrgeiziges Paket erreicht, mit dem wir die Qualität und Effizienz der Eisenbahndienste verbessern werden."
Sharon Dijksma, niederländische Ministerin für Infrastruktur und Umwelt
Die überarbeiteten Vorschriften – die sogenannte Marktsäule des vierten Eisenbahnpakets – bewirken die Öffnung der Märkte für den inländischen Schienenpersonenverkehr in den Mitgliedstaaten. Die Eisenbahnunternehmen werden einen diskriminierungsfreien Zugang zum Schienennetz in der gesamten EU erhalten, sofern dadurch öffentliche Dienstleistungsaufträge nicht beeinträchtigt werden. Das bedeutet, dass es für neue Betreiber einfacher sein wird, Zugang zum Markt zu erhalten und ihre Dienste anzubieten. Öffentliche Dienstleistungsaufträge werden grundsätzlich im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben werden, wobei Ausnahmen von dieser Regel nach wie vor möglich sind.
Die Qualität der Dienste, z.B. die Pünktlichkeit und Frequenz der Züge, wird einen größeren Einfluss auf die Vergabe von Aufträgen an Betreiber haben. Für öffentliche Dienstleistungsaufträge – die derzeit für über 90 % aller Bahnfahrten in der EU gelten – wird die Direktvergabe weiterhin zulässig sein, sofern dies zu einer besseren Qualität der Dienste oder zu einer besseren Kosteneffizienz führt.