Die EU verurteilt scharf die Eskalation der Gewalt in Aleppo, die fortgesetzten Bombardierungen und die Belagerungen, die das Leben Hunderttausender Syrer weiter gefährden und die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, humanitäre Hilfe zu leisten und eine politische Lösung des Konflikts herbeizuführen, behindern. Die EU weist erneut darauf hin, dass die syrische Führung hauptverantwortlich für den Schutz der eigenen Bevölkerung ist, und sie verurteilt scharf alle Angriffe gegen die Zivilbevölkerung und zivile Infrastrukturen sowie die massiven und unverhältnismäßigen Angriffe des syrischen Regimes.
Die EU ist der Auffassung, dass ein syrisch geführter politischer Übergang, wie ihn die Internationale Unterstützungsgruppe für Syrien (ISSG) unterstützt und der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig befürwortet wird und in den von den Vereinten Nationen einberufenen Gesprächen vereinbart wurde, der einzige Weg zur Beendigung des seit über fünf Jahren andauernden Konflikts in Syrien ist. Die EU wird weiterhin alles in ihrer Macht Stehende tun, um die vollständige Umsetzung des Genfer Kommuniqués und der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats zu gewährleisten. Es gibt keine militärische Lösung für den Krieg und die fortgesetzte Eskalation der Gewalt gefährdet ernsthaft den Erfolg dieses Prozesses.
Die EU unterstützt die ISSG-Kovorsitzenden und den VN-Sonderbeauftragten in ihren Bemühungen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die innersyrischen Gespräche in Genf so schnell wie möglich wiederaufgenommen werden. Die EU ist bereit, diese Verhandlungen in enger Abstimmung mit Staffan di Mistura und den beiden ISSG-Kovorsitzenden uneingeschränkt und aktiv zu unterstützen.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten fordern daher Folgendes:
- die unverzügliche Einstellung der Kämpfe in Aleppo, damit medizinische Evakuierungen, Hilfslieferungen und die Reparatur wichtiger Wasser- und Elektrizitätsinfrastruktur durchgeführt werden können. Humanitäre Operationen in Aleppo müssen einem humanitären Zweck dienen und vollständig mit internationalen humanitären Grundsätzen und Standards vereinbar sein. Sie dürfen nicht Teil einer militärischen Strategie sein;
- alle an dem Konflikt beteiligten Parteien müssen die Feindseligkeiten wieder einstellen, die Aufhebung aller Belagerungen gewährleisten und den kontinuierlichen und landesweiten Zugang zu humanitärer Hilfe für die Hilfsbedürftigen ermöglichen;
- alle internationalen Akteure müssen die Verpflichtungen, die auf dem Treffen der ISSG vom 17. Mai 2016 eingegangen wurden, einhalten.
Es wird in Syrien keinen Frieden ohne einen echten politischen Übergang geben, der inklusiv ist und in dem alle Syrer vertreten sind. Sobald dieser Übergang begonnen hat, werden die EU und ihre Mitgliedstaaten imstande sein, unverzüglich Unterstützung für den Wiederaufbau Syriens und Hilfe bei der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen in ihre Heimat zu leisten.
Zur Vorbereitung der informellen Tagung der 27 am 16. September in Bratislava führt Präsident Tusk derzeit Gespräche mit den Staats- und Regierungschefs. Er möchte sich vor der Tagung mit allen Staats- und Regierungschefs über den Ablauf und Inhalt der Beratungen abstimmen. Für August und September sind mehrere Termine geplant und bestätigt, unter anderem das Arbeitsessen mit Bundeskanzlerin Merkel. Ferner wurden Treffen mit Präsident Hollande, Premierminister Bettel, Premierminister Kenny, Premierministerin May, Ministerpräsident Kučinskis, Präsidentin Grybauskaitė, Ministerpräsident Rõivas, Ministerpräsident Löfven, Premierminiser Muscat, Ministerpräsident Rajoy und Ministerpräsident Orbán bestätigt.
Der Rat ist am 8. August 2016 übereingekommen, gegen Portugal und Spanien, die versäumt haben, wirksame Maßnahmen zur Korrektur ihrer übermäßigen Defizite zu treffen, keine Geldbußen zu verhängen.
Er hat ferner das Defizitverfahren gegen beide Länder verschärft, indem er neue Fristen für die Korrektur festgelegt und sie aufgefordert hat, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Am 12. Juli 2016 hatte der Rat festgestellt, dass beide Länder keine wirksamen Maßnahmen getroffen haben, um ihr staatliches Defizit unter 3 % des BIP – den EU-Referenzwert – zu senken. Mit den Beschlüssen des Rates wurden Sanktionen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit auf Grundlage des Artikels 126 Absatz 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ausgelöst. Dabei können Geldbußen in Höhe von bis zu 0,2 % des BIP verhängt werden; nach Eingang begründeter Anträge von Portugal und Spanien hat die Kommission jedoch am 27. Juli 2016 vorgeschlagen, von Geldbußen abzusehen. Der Rat hat am 8. August beschlossen, dem Vorschlag der Kommission Folge zu leisten.
Gemäß den Haushaltsvorschriften der EU muss die Kommission zusätzlich eine vollständige oder teilweise Aussetzung der Mittelbindungen bzw. Zahlungen aus den Struktur- und Investitionsfonds der EU für 2017 vorschlagen. Die Kommission hat jedoch beschlossen, diesen Vorschlag erst später – nach einem strukturierten Dialog mit dem Europäischen Parlament – vorzulegen.
Die neuen Fristen, die der Rat festgelegt hat, sind auf Artikel 126 Absatz 9 AEUV gestützt. Portugal muss nun sein Defizit bis 2016 korrigieren, und Spanien bis spätestens 2018. Beide Länder müssen bis zum 15. Oktober 2016 wirksame Maßnahmen ergreifen und spätestens an diesem Tag einen Bericht vorlegen.
Der Rat fordert Portugal auf, sein gesamtstaatliches Defizit 2016 auf 2,5 % des BIP zurückzuführen. Portugal muss im laufenden Jahr Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 0,25 % des BIP umsetzen. Alle unerwarteten Mehreinnahmen müssen zur Beschleunigung des Defizit- und Schuldenabbaus eingesetzt werden, und Portugal muss bereit sein, weitere Maßnahmen zu beschließen, falls Haushaltsrisiken eintreten.
Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen müssen eine dauerhafte und wachstumsfreundliche Verbesserung des gesamtstaatlichen Saldos gewährleisten.
Gegen Portugal läuft seit Dezember 2009 ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits; damals hatte der Rat in einer Empfehlung eine Korrektur des Defizits bis 2013 gefordert.
Im April 2011 beantragte Portugal jedoch Unterstützung von internationalen Gebern, nachdem seine Staatsanleihen mehrere Monate lang dem Druck des Marktes ausgesetzt waren. Portugal erhielt daraufhin ein Darlehenspaket von insgesamt 78 Mrd. € von der EU, den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und dem IWF. Im Oktober 2012 verlängerte der Rat die Frist für die Korrektur des Defizits um ein Jahr bis 2014, da sich Portugal in einer Rezession befand.
Die Wirtschaftsaussichten hatten sich weiter verschlechtert, und 2012 hatte das gesamtstaatliche Defizit 6,4 % des BIP erreicht. Im Juni 2013 verlängerte der Rat die Frist für die Korrektur des Defizits um ein weiteres Jahr bis 2015 . Das Ziel für das öffentliche Gesamtdefizit wurde auf 5,5 % des BIP für 2013, 4,0 % des BIP für 2014 und 2,5 % des BIP für 2015 festgelegt.
Portugal hat sein makroökonomisches Anpassungsprogramm im Juni 2014 beendet.
Es hat jedoch die vom Rat gesetzte Frist nicht eingehalten, da sich das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2015 auf 4,4 % des BIP belief. Portugal hat sein Defizit nicht wie verlangt bis 2015 korrigiert, und seine haushaltspolitischen Anstrengungen sind weit hinter den Empfehlungen des Rates zurückgeblieben.
Dank der für 2016 vorgesehenen haushaltspolitischen Maßnahmen dürfte das gesamtstaatliche Defizit Portugals in diesem Jahr unter den Referenzwert von 3 % des BIP fallen. Angesichts der Unsicherheit hinsichtlich der Wirtschafts- und Haushaltsentwicklung ist die Sicherheitsmarge gegen eine erneute Überschreitung des Referenzwerts jedoch gering. Der Rat ist daher der Ansicht, dass Portugal für einen glaubwürdigen und nachhaltigen Anpassungspfad 2016 ein gesamtstaatliches Defizit von 2,5 % des BIP erreichen muss.
SpanienDer Rat fordert Spanien auf, sein gesamtstaatliches Defizit 2016 auf 4,6 % des BIP, 2017 auf 3,1 % des BIP und 2018 auf 2,2 % des BIP zurückzuführen. Zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Einsparungen muss Spanien 2017 und 2018 jeweils Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 0,5 % des BIP umsetzen. Alle unerwarteten Mehreinnahmen müssen zur Beschleunigung des Defizit- und Schuldenabbaus eingesetzt werden, und Spanien muss bereit sein, weitere Maßnahmen zu beschließen, falls Haushaltsrisiken eintreten.
Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen müssen eine dauerhafte und wachstumsfreundliche Verbesserung des gesamtstaatlichen Saldos gewährleisten.
Gegen Spanien läuft seit April 2009 ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits; damals hatte der Rat in einer Empfehlung eine Korrektur des Defizits bis 2012 gefordert.
Im Dezember 2009 verlängerte der Rat die Frist jedoch um ein Jahr bis 2013. Die Kommission hatte prognostiziert, dass Spaniens Defizit 2009 mit 11,2 % des BIP fünf Prozentpunkte höher ausfallen würde als nach ihrer letzten Schätzung. Im Juli 2012 verlängerte der Rat die Frist um ein weiteres Jahr bis 2014, da erneut nachteilige wirtschaftliche Umstände vorlagen.
Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets vereinbarten ebenfalls im Juli 2012, Spanien Darlehen in Höhe von bis zu 100 Mrd. € für die Rekapitalisierung seines Finanzsektors bereitzustellen.
Der Rat kam im Juni 2013 zu dem Schluss, dass Spanien die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Frist für die Korrektur seines Defizits um weitere zwei Jahre erfüllte, und setzte eine neue Frist bis 2016. Das Ziel für das öffentliche Gesamtdefizit wurde auf 6,5 % des BIP für 2013, 5,8 % des BIP für 2014, 4,2 % des BIP für 2015 und 2,8 % des BIP für 2016 festgelegt.
Spanien hat das Finanzhilfeprogramm für seinen Finanzsektor im Januar 2014 beendet. Es hat etwa 38,9 Mrd. € an Darlehen für die Rekapitalisierung der Banken und etwa 2,5 Mrd. € für die Kapitalisierung der Vermögensverwaltungsgesellschaft des Landes genutzt.
Jedoch lag das gesamtstaatliche Defizit 2014 mit 5,9 % des BIP und 2015 mit 5,1 % des BIP über den vom Rat gesetzten Zwischenzielen. Außerdem hatte die Lockerung der Fiskalpolitik im Jahr 2015 erhebliche Auswirkungen auf das spanische Haushaltsergebnis.
Spanien ist mithin nicht dafür gerüstet, 2016 sein Defizit wie vom Rat in seiner Empfehlung von Juni 2013 verlangt zu korrigieren. Nach der aktualisierten Wirtschaftsprognose der Kommission vom Frühjahr 2016 wird sich das gesamtstaatliche Defizit 2016 auf 4,6 % des BIP, 2017 auf 3,3 % des BIP und 2018 auf 2,7 % des BIP belaufen. Außerdem sind die haushaltspolitischen Anstrengungen des Landes weit hinter den Empfehlungen des Rates zurückgeblieben.
Würde Spanien nur ein zusätzliches Jahr für die Korrektur seines Defizits gewährt, wäre eine Anpassung des strukturellen Saldos erforderlich, die erhebliche negative Auswirkungen auf das Wachstum hätte. Der Rat hält es daher für angemessen, die Frist um zwei Jahre zu verlängern.
Der Rat ist der Ansicht, dass Spanien für einen glaubwürdigen und nachhaltigen Anpassungspfad 2016 ein gesamtstaatliches Defizit von 4,6 % des BIP, 2017 von 3,1 % des BIP und 2018 von 2,2 % des BIP erreichen muss.
Als Vertragsparteien des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) erkennen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten den vom Schiedsgericht erlassenen Schiedsspruch an und treten für die Aufrechterhaltung einer auf den Grundsätzen des Völkerrechts und des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) beruhenden Rechtsordnung für die Meere und Ozeane und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten ein.
Die EU nimmt zu Aspekten der Souveränität im Zusammenhang mit Ansprüchen nicht Stellung. Sie hält es für erforderlich, dass die Streitparteien ihre Auseinandersetzung mit friedlichen Mitteln lösen, ihre Forderungen klären und ihnen unter Einhaltung und im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich der Arbeit im Rahmen des SRÜ, nachgehen.
Die EU weist darauf hin, dass die Instrumente zur Beilegung von Streitigkeiten im Rahmen des SRÜ zur Erhaltung und Förderung der internationalen Ordnung auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit beitragen und zur Beilegung von Streitigkeiten unerlässlich sind.
Die EU betont ferner, dass es von grundlegender Bedeutung ist, an den im Rahmen des SRÜ geschaffenen Freiheiten, Rechten und Verpflichtungen festzuhalten, insbesondere den Freiheiten der Schifffahrt und des Überflugs.
Die EU unterstützt den raschen Abschluss der Gespräche über einen wirksamen Verhaltenskodex zwischen dem ASEAN und China zur Umsetzung der 2002 verabschiedeten Erklärung zum Verhalten der Parteien im Südchinesischen Meer ("Declaration on the Conduct of Parties in the South China Sea").
Unter Hinweis auf ihre Erklärung vom 11. März 2016 ruft die EU die betroffenen Parteien auf, noch offene und weitere damit zusammenhängende Fragen durch Verhandlungen und andere friedliche Mittel anzugehen und von Maßnahmen abzusehen, die zu Spannungen führen könnten. Als Mitglied des ASEAN Regional Forum (ARF) und Hohe Vertragspartei des 1976 geschlossenen Vertrags über Freundschaft und Zusammenarbeit in Südostasien ("Treaty of Amity and Cooperation in South East Asia") spricht sich die EU ferner für eine "engere Zusammenarbeit im Dienste von Frieden, Harmonie und Stabilität in der Region" aus. Die EU ist deshalb bereit, Maßnahmen zu unterstützen, die dazu beitragen, Vertrauen zwischen den betroffenen Parteien aufzubauen.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten betonen, wie wichtig es ist, dass alle Staaten zusammenarbeiten, um das marine Ökosystem zu schützen, das durch die Zunahme des Seeverkehrs und Baggerarbeiten bereits gefährdet ist; sie werden die Veranstaltung hochrangiger Dialoge zur Zusammenarbeit bei der maritimen Sicherheit ebenso wie den Austausch bewährter Verfahren bei der gemeinsamen Verwaltung und Entwicklung gemeinsamer Ressourcen wie der Fischerei und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau fortsetzen.
Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina sowie die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.