Am 14. September 2016 hat der Rat die Europäische Grenz- und Küstenwache endgültig gebilligt. Mit der Verordnung, die der Rat im schriftlichen Verfahren angenommen hat, wird der Weg für die Europäische Grenz- und Küstenwache freigemacht, sodass sie Mitte Oktober ihre Tätigkeit aufnehmen kann.
Der Innenminister der Slowakei und Präsident des Rates, Robert Kaliňák, erklärte: "Ich begrüße, wie schnell und effizient der Rat und das Parlament in dieser wichtigen Frage gehandelt haben. Die Art und Weise, wie wir unsere Außengrenzen kontrollieren, wirkt sich unmittelbar auf den gesamten Schengen-Raum, einschließlich seiner Binnengrenzen aus. Die Europäische Grenz- und Küstenwache wird uns dabei helfen, die aktuellen Herausforderungen gemeinsam besser zu bewältigen. Nur durch ein wirksames Management unserer Außengrenzen können wir im Schengen-Raum wieder zur Normalität zurückfinden. Es gibt keine andere Möglichkeit."
Die Hauptaufgabe der Europäischen Grenz- und Küstenwache besteht darin, zu einem integrierten Grenzmanagement an den EU-Außengrenzen beizutragen. Sie wird eine wirksame Steuerung der Migrationsströme und ein hohes Maß an Sicherheit für die EU gewährleisten. Gleichzeitig wird sie dazu beitragen, dass die Freizügigkeit innerhalb der EU gewahrt wird und die Grundrechte uneingeschränkt geachtet werden.
Die Europäische Grenz- und Küstenwache wird aus einer Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (die bestehende Agentur Frontex mit erweiterten Aufgaben) sowie aus nationalen, für das Grenzmanagement zuständigen Behörden bestehen. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Entwicklung einer operativen Strategie für das Grenzmanagement und die Koordinierung der Hilfe aus allen Mitgliedstaaten.
Die damit verbundenen Aufgaben umfassen:
Im Rahmen einer insgesamt besseren Erfüllung der Aufgaben der Küstenwache wird es auch zu einer besseren Zusammenarbeit der zuständigen Agenturen kommen. Aus diesem Grund werden die Mandate der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs auf die neue Europäische Grenz- und Küstenwache abgestimmt.
Die Europäische Grenz- und Küstenwache wird ihre Tätigkeit aufnehmen, wenn die Verordnung am 6. Oktober 2016 in Kraft tritt (20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union). Die Bestimmungen über die Einrichtung der Soforteinsatz- und Ausrüstungspools treten 2 Monate, die Bestimmungen zum Reservepersonal im Zusammenhang mit Rückführungen 3 Monate nach den übrigen Bestimmungen der Verordnung in Kraft.
Der Rat hat die Anwendung der restriktiven Maßnahmen der EU, die wegen Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine verhängt worden waren, um sechs Monate verlängert. Die Sanktionen bestehen aus einem Einfrieren der Vermögenswerte und einem Reiseverbot, das 146 Personen und 37 Organisationen betrifft. Sie wurden bis zum 15. März 2017 verlängert.
Die Maßnahmen wurden im März 2014 eingeführt und zuletzt im März 2016 verlängert. Die Überprüfung der Situation ließ keine Änderung der Sanktionsregelung oder der Liste von Personen und Organisationen, die unter die restriktiven Maßnahmen fallen, zu. Die Angaben und die Begründung für die Aufnahme dieser Personen und Organisationen in die Liste wurden wie erforderlich aktualisiert.
Die betreffenden Rechtsakte werden am 16. September 2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.
Die EU hat als Reaktion auf die Ukraine-Krise mehrere Maßnahmen erlassen, unter anderem
- auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft abzielende Wirtschaftssanktionen, die derzeit bis zum 31. Januar 2017 gelten;
- restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols, die auf das Gebiet der Krim und Sewastopols beschränkt sind und derzeit bis zum 23. Juni 2017 gelten.
Der Rat hat am 12. September 2016 seinen Standpunkt zum Entwurf des EU-Haushaltsplans für 2017 angenommen. Oberstes Ziel des Rates ist es, dafür zu sorgen, dass die begrenzten verfügbaren Finanzmittel auf die Hauptprioritäten der EU ausgerichtet sind. Dies sind Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationskrise und ihrer Ursachen sowie zur Förderung der europäischen Wirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Insgesamt ist der Rat darauf bedacht, in Zeiten anhaltend knapper Haushaltsmittel einen tragfähigen und wirksamen Haushaltsplan aufzustellen.
"Ich bin davon überzeugt, dass der Standpunkt des Rates einen ausgewogenen Ansatz darstellt mit einer optimalen Nutzung des EU-Haushalts angesichts der derzeitigen Umstände und Zwänge. Die verfügbaren Finanzmittel sind auf unsere derzeitigen Prioritäten ausgerichtet, es ist ausreichend finanzieller Spielraum vorhanden, um auf unvorhergesehenen Bedarf reagieren zu können, und es wird eine unnötige Belastung der nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten vermieden, indem der Haushaltsplan auf die tatsächlichen Bedürfnisse abgestimmt wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir zusammen mit dem Europäischen Parlament einen tragfähigen Haushaltsplan erstellen können", erklärte Vazil Hudák, Hauptverhandlungsführer des slowakischen Ratsvorsitzes für den EU-Haushalt.
Der Rat hat allen von der Kommission vorgelegten Zahlen zur Bewältigung der Migrationskrise zugestimmt. In der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) ist somit gegenüber 2016 eine Erhöhung der Verpflichtungen um 4,9 % und der Zahlungen um 24,4 % vorgesehen. Der Rat hat ferner die Zahlen gebilligt, die die Kommission in der Rubrik 4 (Europa in der Welt) für migrationsbezogene Maßnahmen, wie z. B. die Bekämpfung der Ursachen der Migration, vorgeschlagen hat. Außerdem hat der Rat den Zahlen für humanitäre Hilfe zugestimmt.
Zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze hat der Rat eine Aufstockung der verfügbaren Mittel in der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) um knapp 9 % sowohl für Verpflichtungen wie auch für Zahlungen gegenüber 2016 gebilligt. Damit werden Instrumente wie der Europäische Fonds für strategische Investitionen, das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Erasmus + ausgestattet.
Vorsichtige KürzungenNeben diesen Hauptprioritäten hat der Rat einige Bereiche ermittelt, in denen er die von der Kommission vorgeschlagenen Mittelaufstockungen gekürzt hat. Dies betrifft insbesondere Haushaltslinien, bei denen der Rat aufgrund einer technischen Analyse zu dem Schluss gekommen ist, dass die Kommission den tatsächlichen Bedarf überschätzt hat. Programme, die erfolgreich laufen oder die erste Ergebnisse vorzuweisen haben, werden jedoch im Allgemeinen nicht angetastet.
Der Rat hat ferner sämtliche Verwaltungsausgaben sehr sorgfältig geprüft. Er hat die anderen EU-Institutionen aufgefordert, sich nach Kräften darum zu bemühen, ihr Personal – gemäß der Vereinbarung von 2013 – bis 2017 um 5 % zu verringern.
In der nachstehenden Tabelle wird der Standpunkt des Rates zusammengefasst:
Beschreibung122/1Haushaltsplan 2016in Milliarden €; MfV: Mittel für Verpflichtungen, MfZ: Mittel für Zahlungen, BH: Berichtigungshaushaltsplan, HE: Haushaltsplanentwurf
Die nächsten SchritteFalls das Europäische Parlament bis zum 27. Oktober Abänderungen am Standpunkt des Rates annimmt, beginnt am 28. Oktober 2016 eine dreiwöchige Vermittlungsfrist. Ziel des Vermittlungsverfahrens ist es, zu einem gemeinsamen Standpunkt beider Organe zum Haushaltsplan zu gelangen. Dies sollte spätestens am 17. November 2016 erreicht werden.