1. Der Europäische Rat bekräftigt seine umfassende Strategie zur Bewältigung der Migrationskrise. Mehrere Elemente unserer gemeinsamen europäischen Antwort sind bereits umgesetzt worden und zeitigen Ergebnisse. An den übrigen Elementen wird unentwegt weitergearbeitet, damit sie möglichst bald umgesetzt werden können. Vorrang wird auch weiterhin die Wiedererlangung der Kontrolle über unsere Außengrenzen haben.
2. Anknüpfend an die Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs vom 7. März und im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Aktionsplan EU-Türkei und seiner Ausweitung ruft der Europäische Rat dazu auf,
3. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Mitteilung der Kommission "Nächste operative Schritte in der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei im Bereich der Migration", insbesondere hinsichtlich der Frage, wie Asylanträge von Migranten, die von der Türkei aus in Griechenland einreisen, auf der Grundlage des Konzepts "erster Asylstaat" oder "sicherer Drittstaat" im Einklang mit dem europäischen Recht und dem Völkerrecht für unzulässig erklärt werden können.
4. Der Europäische Rat weist erneut darauf hin, dass durch die Erklärung EU-Türkei den Mitgliedstaaten in Bezug auf Umsiedlung und Neuansiedlung keine neuen Verpflichtungen auferlegt werden.
5. Die EU weist erneut darauf hin, dass sie von der Türkei die Einhaltung höchster Standards in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grundfreiheiten, einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, erwartet.
6. Der Europäische Rat bekräftigt seine Unterstützung für Jordanien und Libanon. Er fordert, dass die zugesagten Mittel unverzüglich ausgezahlt und die EU-Vereinbarungen fertiggestellt werden, damit die Unterstützung für die Flüchtlinge und die Aufnahmegemeinschaften in beiden Ländern verbessert wird.
7. Der Europäische Rat ruft dazu auf, die Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanstaaten bei der Bewältigung der Migrationskrise zu verstärken und einen Beitrag zu den Zielen des Europäischen Rates zu leisten.
8. Anknüpfend an seine Schlussfolgerungen vom Februar 2016 ersucht der Europäische Rat die Europäische Investitionsbank, ihm auf seiner Junitagung eine konkrete Initiative vorzuschlagen, die zum Ziel hat, rasch zusätzliche Finanzmittel zur Unterstützung eines nachhaltigen Wachstums, wichtiger Infrastrukturen und des sozialen Zusammenhalts in den Ländern der südlichen Nachbarschaft und des westlichen Balkans zu mobilisieren.
9. Der Europäische Rat ist im Hinblick auf mögliche neue Routen für irreguläre Migration äußerst wachsam und ruft dazu auf, alle Maßnahmen zu treffen, die sich hier als erforderlich erweisen könnten. In diesem Zusammenhang bleibt es von entscheidender Bedeutung, überall und mit allen angemessenen Mitteln gegen Schleuser vorzugehen. Die EU ist bereit, die Regierung der nationalen Einheit als die einzige rechtmäßige Regierung Libyens zu unterstützen, auch - auf deren Ersuchen - bei der Wiederherstellung von Stabilität, der Bekämpfung des Terrorismus und der Steuerung der Migration im zentralen Mittelmeerraum.
10. Der Europäische Rat bekräftigt seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zu den verschiedenen Elementen der umfassenden Strategie und ist erfreut über die Fortschritte, die bei dem Vorschlag zur Europäischen Grenz- und Küstenwache erzielt wurden; dieser Vorschlag sollte so rasch wie möglich angenommen werden. Auch die Arbeiten zur künftigen Gestaltung der Migrationspolitik der EU, einschließlich der Dublin-Verordnung, werden vorangebracht.
II. ARBEITSPLÄTZE, WACHSTUM UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT11. Als Richtschnur für die Beratungen des Rates über das Europäische Semester 2016 hat der Europäische Rat die politischen Prioritäten des Jahreswachstumsberichts gebilligt: Wiederankurbelung der Investitionstätigkeit, Fortsetzung der Strukturreformen zur Modernisierung unserer Volkswirtschaften und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Die Mitgliedstaaten werden diese Prioritäten in ihren anstehenden nationalen Reformprogrammen und Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen zum Ausdruck bringen. Eine solche Politik wird dazu beitragen, den derzeitigen Aufschwung auf eine nachhaltigere Grundlage zu stellen und Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Der Europäische Rat nimmt die Konsultation der Kommission zu Sozialfragen zur Kenntnis und unterstreicht die Bedeutung gut funktionierender Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme.
12. Auf seiner Tagung im Juni wird sich der Europäische Rat mit den Fortschritten befassen, die bei den Arbeiten zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion erzielt wurden. Ferner wird er eine Agenda für die Umsetzung aller Aspekte des Binnenmarkts, einschließlich der Verwirklichung der Strategien der Kommission für den Binnenmarkt, für einen digitalen Binnenmarkt und für die Kapitalmarktunion, im Hinblick darauf annehmen, das bisher ungenutzte Wachstums- und Produktivitätspotenzial des Binnenmarkts vollständig auszuschöpfen.
13. Angesichts der schwierigen Lage im europäischen Stahlsektor vor dem Hintergrund weltweiter Überkapazitäten fordert der Europäische Rat den Rat auf, die Mitteilung der Kommission rasch mit dem Ziel zu prüfen, mit entschlossenen Maßnahmen auf diese Herausforderung zu reagieren.
14. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Lage der Landwirte, insbesondere in den Sektoren Milch und Schweinefleisch, die stark von Preisrückgängen betroffen sind. Er ersucht die Kommission, aufgrund der Ergebnisse der Tagung des Rates (Landwirtschaft) vom 14. März zügig Maßnahmen zu ergreifen. Er wird die Entwicklung in diesem für Europa so wichtigen Sektor aufmerksam verfolgen.
15. Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, in Kürze eine Mitteilung zu einem Aktionsplan zur Mehrwertsteuer zu veröffentlichen. Er begrüßt die Absicht der Kommission, darin Vorschläge für mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten in Bezug auf reduzierte Mehrwertsteuersätze aufzunehmen, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Anwendung des Mehrwertsteuersatzes Null für Hygieneprodukte bieten würde.
III. KLIMA UND ENERGIE16. Der Europäische Rat begrüßt die Vorlage des Pakets zur Energieversorgungssicherheit und der Mitteilung "Nach Paris" durch die Kommission. Er legt den Gesetzgebern nahe, die Arbeit an den Vorschlägen zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit der EU auf der Grundlage früherer Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und der von ihm gebilligten einschlägigen Strategien vorrangig weiterzuverfolgen. Er weist ferner auf die Bedeutung eines voll funktionsfähigen und vernetzten Energiemarkts hin. Auf der Grundlage der Mitteilung zum Klimaschutz unterstreicht er die Zusage der EU, die EU-internen Treibhausgasemissionen zu reduzieren, den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen und die Energieeffizienz zu verbessern, wie es der Europäische Rat im Oktober 2014 beschlossen hat. Die Anpassung der Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieses Rahmens bleibt eine vorrangige Aufgabe. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, zu diesem Zweck zügig alle noch ausstehenden diesbezüglichen Vorschläge zu unterbreiten, damit der Rechtsetzungsprozess rasch in Gang kommt. Der Europäische Rat sieht der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris am 22. April in New York erwartungsvoll entgegen und betont, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in der Lage sein müssen, das Übereinkommen von Paris so bald wie möglich und so rechtzeitig zu ratifizieren, dass sie ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens Vertragsparteien sind.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates hat die vorläufige Einigung, die der niederländische Vorsitz am 15. März 2016 mit Vertretern des Europäischen Parlaments erzielt hat und die darauf abzielt, einen Mehrjahresplan für die Dorsch-, Hering- und Sprottenfischerei in der Ostsee zu erstellen, zur Kenntnis genommen. Die mit der Einigung erzielten Bedingungen müssen vom AStV in den kommenden Wochen noch bestätigt werden.
Der niederländische Landwirtschaftsminister Martijn van Dam erläuterte hierzu Folgendes: "Dieser Mehrjahresplan für die Fischerei ist der erste seiner Art nach der 2013 durchgeführten Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Der Plan ist kohärent und steht voll und ganz mit den Grundsätzen dieser umfassenden Reform im Einklang. Die Einigung über den neuen Plan ebnet den Weg für die Ausarbeitung ähnlicher Mehrjahrespläne für die Fischerei in anderen geografischen Gebieten nach demselben Modell, zunächst für die anstehende Erneuerung des Mehrjahresplans für die Fischerei in der Nordsee." Darüber hinaus lobte er die Arbeit der vorherigen Vorsitze und die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission, die die Einigung ermöglicht haben.
Mit dem neuen Plan wird der seit 2007 geltende Bewirtschaftungsplan für Dorschbestände in der Ostsee durch einen auf mehrere Arten ausgerichteten Ansatz ersetzt, der auch die Hering- und Sprottenbestände umfasst, die bisher keinem Bewirtschaftungsplan unterlagen.
Damit sollen die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Bestände und konstante Fangmöglichkeiten gewährleistet und zugleich sichergestellt werden, dass die Bewirtschaftung auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Dem neuen Plan wird die Beteiligung derjenigen, die die Region am besten kennen, zugute kommen, da diese dann in der Lage sein werden, die Maßnahmen auf regionaler Ebene an die Besonderheiten der betroffenen Fischereien anzupassen.
Zudem ist er ein gutes Vorbild für eine neue Generation von mehrjährigen Fischereibewirtschaftungsplänen, die eines der wichtigsten operativen Instrumente der neuen GFP darstellen.
Weiteres VorgehenNach Billigung des Verordnungsentwurfs durch den AStV müssen der Rat und das Europäische Parlament den endgültigen Wortlaut der Verordnung förmlich verabschieden, bevor diese dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.
HintergrundDie Kommission hat im Oktober 2014 einen Vorschlag für einen Entwurf einer Verordnung über einen Mehrartenplan in der Ostsee vorgelegt. Der Rat hat am 20. April 2015 eine allgemeine Ausrichtung angenommen und das Europäische Parlament hat am 28. April 2015 über Abänderungen abgestimmt.
I. ARBEITSPLÄTZE, WACHSTUM UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
1. Als Richtschnur für die Beratungen des Rates über das Europäische Semester 2016 hat der Europäische Rat die politischen Prioritäten des Jahreswachstumsberichts gebilligt: Wiederankurbelung der Investitionstätigkeit, Fortsetzung der Strukturreformen zur Modernisierung unserer Volkswirtschaften und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Die Mitgliedstaaten werden diese Prioritäten in ihren anstehenden nationalen Reformprogrammen und Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen zum Ausdruck bringen. Eine solche Politik wird dazu beitragen, den derzeitigen Aufschwung auf eine nachhaltigere Grundlage zu stellen und Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Der Europäische Rat nimmt die Konsultation der Kommission zu Sozialfragen zur Kenntnis und unterstreicht die Bedeutung gut funktionierender Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme.
2. Auf seiner Tagung im Juni wird sich der Europäische Rat mit den Fortschritten befassen, die bei den Arbeiten zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion erzielt wurden. Ferner wird er eine Agenda für die Umsetzung aller Aspekte des Binnenmarkts, einschließlich der Verwirklichung der Strategien der Kommission für den Binnenmarkt, für einen digitalen Binnenmarkt und für die Kapitalmarktunion, im Hinblick darauf annehmen, das bisher ungenutzte Wachstums- und Produktivitätspotenzial des Binnenmarkts vollständig auszuschöpfen.
3. Angesichts der schwierigen Lage im europäischen Stahlsektor vor dem Hintergrund weltweiter Überkapazitäten fordert der Europäische Rat den Rat auf, die Mitteilung der Kommission rasch mit dem Ziel zu prüfen, mit entschlossenen Maßnahmen auf diese Herausforderung zu reagieren.
4. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Lage der Landwirte, insbesondere in den Sektoren Milch und Schweinefleisch, die stark von Preisrückgängen betroffen sind. Er ersucht die Kommission, aufgrund der Ergebnisse der Tagung des Rates (Landwirtschaft) vom 14. März zügig Maßnahmen zu ergreifen. Er wird die Entwicklung in diesem für Europa so wichtigen Sektor aufmerksam verfolgen
5. Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, in Kürze eine Mitteilung zu einem Aktionsplan zur Mehrwertsteuer zu veröffentlichen. Er begrüßt die Absicht der Kommission, darin Vorschläge für mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten in Bezug auf reduzierte Mehrwertsteuersätze aufzunehmen, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Anwendung des Mehrwertsteuersatzes Null für Hygieneprodukte bieten würde.
II. KLIMA UND ENERGIE
6. Der Europäische Rat begrüßt die Vorlage des Pakets zur Energieversorgungssicherheit und der Mitteilung "Nach Paris" durch die Kommission. Er legt den Gesetzgebern nahe, die Arbeit an den Vorschlägen zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit der EU auf der Grundlage früherer Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und der von ihm gebilligten einschlägigen Strategien vorrangig weiterzuverfolgen. Er weist ferner auf die Bedeutung eines voll funktionsfähigen und vernetzten Energiemarkts hin. Auf der Grundlage der Mitteilung zum Klimaschutz unterstreicht er die Zusage der EU, die EU-internen Treibhausgasemissionen zu reduzieren, den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen und die Energieeffizienz zu verbessern, wie es der Europäische Rat im Oktober 2014 beschlossen hat. Die Anpassung der Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieses Rahmens bleibt eine vorrangige Aufgabe. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, zu diesem Zweck zügig alle noch ausstehenden diesbezüglichen Vorschläge zu unterbreiten, damit der Rechtsetzungsprozess rasch in Gang kommt. Der Europäische Rat sieht der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris am 22. April in New York erwartungsvoll entgegen und betont, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in der Lage sein müssen, das Übereinkommen von Paris so bald wie möglich und so rechtzeitig zu ratifizieren, dass sie ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens Vertragsparteien sind.
Der Rat ist am 16. März 2016 übereingekommen, Mittel aus dem EU-Haushaltsplan zur Finanzierung der Soforthilfe für Griechenland und andere Mitgliedstaaten, die in starkem Maße unter der Flüchtlingskrise leiden, zu verwenden.
Mit der Billigung des am 9. März 2016 von der Kommission vorgeschlagenen Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 hat der Rat der Bereitstellung von 100 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 80,2 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen aus dem EU-Haushaltsplan 2016 zugestimmt.
"Dieser Beschluss erlaubt es der EU, die unmittelbaren und dringenden Bedürfnisse infolge des massiven Zustroms von Flüchtlingen zu befriedigen. Wir wollen die schlechte humanitäre Lage der Migranten in der EU so schnell wie möglich verbessern. Das ist Sinn und Zweck des EU-Soforthilfemechanismus", erklärte der niederländische Finanzminister und Präsident des Rates Jeroen Dijsselbloem.
Die vom Rat gebilligten Mittel werden durch Umschichtungen innerhalb der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) des mehrjährigen Finanzrahmens der EU finanziert. Je nach Entwicklung des Bedarfs kann die Kommission weitere Vorschläge zur Bereitstellung der Mittel unterbreiten, die für die Soforthilfe für die Länder benötigt werden, die mit einer umfassenden humanitären Krise wie dem massiven Zustrom von Flüchtlingen konfrontiert sind.
Die Kommission schätzt, dass 2016 300 Mio. EUR und 2017 und 2018 jeweils weitere 200 Mio. EUR benötigt werden, um Soforthilfe im Zusammenhang mit den Flüchtlingen zu leisten.
Mit der Annahme des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans 1/2016 hat der Rat außerdem die Aufstockung des Personalbestands des bei Europol angesiedelten Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung gebilligt. So soll das Zentrum in die Lage versetzt werden, nach den Terroranschlägen in Paris vom 13. November 2015 eine zentrale Rolle bei der Terrorismusbekämpfung in der EU zu übernehmen.
Die nächsten SchritteDer Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 1/2016 muss noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Billigt das Parlament den Standpunkt des Rates, so ist der Berichtigungshaushaltsplan angenommen. Nimmt es Abänderungen am Standpunkt des Rates vor, beginnt eine dreiwöchige Vermittlungsfrist.
HintergrundinformationenDer Billigung des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans 1/2016 ging die Einrichtung eines EU-Soforthilfemechanismus am 15. März 2016 voraus. Der Rat hat dieses neue Instrument am gleichen Tag aktiviert, um Griechenland und andere Mitgliedstaaten bei der Bewältigung des derzeitigen Flüchtlingszustroms zu unterstützen.
Auch zwei Jahre nach der rechtswidrigen Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation tritt die Europäische Union weiter entschlossen für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine ein.
Sie bekräftigt, dass sie diesen Verstoß gegen das Völkerrecht nicht anerkennt, sondern ihn weiterhin verurteilt. Dieser Akt stellt nach wie vor einen direkten Angriff auf die internationale Sicherheit dar mit schweren Folgen für die internationale Rechtsordnung, die die Einheit und Souveränität aller Staaten garantiert.
Die Europäische Union ist weiter fest entschlossen, ihre Politik der Nichtanerkennung uneingeschränkt umzusetzen, auch mittels restriktiver Maßnahmen. Sie appelliert abermals an die VN-Mitgliedstaaten, im Einklang mit der Resolution 68/262 der VN-Generalversammlung ähnliche Maßnahmen der Nichtanerkennung in Erwägung zu ziehen.
Sie bekräftigt, dass sie äußerst besorgt ist über die fortgesetzte Verstärkung der militärischen Präsenz und die Verschlechterung der Menschenrechtslage auf der Halbinsel Krim, die sich unter anderem in der Unterdrückung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, auf friedliche Versammlung und auf freie Ausübung der Religion und Weltanschauung sowie in der Verfolgung von Personen, die Minderheiten angehören – insbesondere der Krimtataren –, manifestiert. Die Beantragung des Verbots der Tätigkeiten des Mejlis, einer als extremistische Organisation eingestuften Selbstverwaltungskörperschaft der Krimtataren, stellt eine besonders beunruhigende Entwicklung dar. Die EU fordert die uneingeschränkte Beachtung der internationalen Menschenrechtsnormen und die Erfüllung anderer Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts. Alle anhängigen Fälle von Menschenrechtsverletzungen wie Verschwindenlassen, Folter und Tötungen sollten gründlich untersucht werden.
Oleh Senzow und Olexander Koltschenko, die unter Missachtung des Völkerrechts festgenommen und verurteilt wurden, sollten unverzüglich freigelassen werden und ihnen sollte eine sichere Rückkehr in die Ukraine zugesichert werden. Der uneingeschränkte, freie und ungehinderte Zugang internationaler Menschenrechtsakteure zum gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine, einschließlich der Krim und Sewastopols, ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung.
Heute ist der Internationale Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung.
Auch wenn weltweit viele positive Maßnahmen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung getroffen worden sind, sind wir nach wie vor mit kritischen Hindernissen und Herausforderungen konfrontiert.
Im September 2015 haben sich die führenden Politiker Europas und politische Entscheidungsträger aus der ganzen Welt auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen geeinigt und sich verpflichtet, bei unserem gemeinsamen Engagement für die Beseitigung der Armut und eine nachhaltige Entwicklung weltweit niemanden außen vor zu lassen. Umgekehrt sind wir in diesen Tagen auch mit wachsenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der globalen Wirtschaftskrise, der Migration, dem Terrorismus, der Armut und den zunehmenden Ungleichheiten konfrontiert.
Von diesen Herausforderungen sind in erster Linie die Menschen betroffen, die bereits Diskriminierungen aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse, Abstammung, Kaste sowie ethnischen oder nationalen Herkunft ausgesetzt sind. Die Europäische Union wird weiterhin darauf hinwirken, dass innerhalb ihrer Grenzen und auf der ganzen Welt jede Form der Diskriminierung beseitigt wird, so dass alle Menschen ohne Einschränkungen und Ausnahmen in den Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten kommen. Ferner bekräftigt die EU, dass sie entschlossen gegen Hassreden vorgeht und diese bekämpft. Alle Menschen sind in ihrer Würde gleich und haben Anspruch auf die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten Rechte.
Am heutigen Tag fordert die Europäische Union noch einmal alle Staaten, die dies bislang noch nicht getan haben, dazu auf, dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung beizutreten. Wenn wir Rassendiskriminierung verhindern und unterbinden wollen, dann müssen wir auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene entschlossene und wirksame Maßnahmen ergreifen.
Die Europäische Union wird in enger Abstimmung mit all ihren Partnerländern, regionalen und internationalen Organisationen sowie der Zivilgesellschaft auch in Zukunft darauf hinarbeiten, dass die Rassendiskriminierung weltweit beseitigt wird.