Der Rat hat am 4. August 2016 Natalya Apostolova aus Bulgarien zur EU-Sonderbeauftragten (EUSR) im Kosovo ernannt. Natalya Apostolova wird ab dem 1. September Samuel Zbogar ersetzen.
Natalya Apostolova wurde am 20. Juli 2016 zur Leiterin des EU-Büros im Kosovo ernannt.
Die Sonderbeauftragte spielt eine führende Rolle bei der Förderung eines stabilen, lebensfähigen, friedlichen, demokratischen und multi-ethnischen Kosovo – auch durch Stärkung der Stabilität in der Region und durch Beiträge zur regionalen Zusammenarbeit und zu gutnachbarlichen Beziehungen zwischen den westlichen Balkanstaaten. Die Sonderbeauftragte fördert ein Kosovo, das der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz von Minderheiten und des kulturellen und religiösen Erbes verpflichtet ist.
Die Sonderbeauftragte unterstützt die europäische Perspektive des Kosovo und seine Annäherung an die EU im Einklang mit der Perspektive der Region und nach Maßgabe des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens.
Anlässlich des Internationalen Tags der indigenen Bevölkerungen der Welt feiern wir gemeinsam mit indigenen Völkern auf der ganzen Welt die Vielfalt ihrer Kulturen und ihren einzigartigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt der Welt. Die Europäische Union bekräftigt ihr Bekenntnis zur Förderung und zum Schutz der Rechte indigener Bevölkerungen.
Trotz der vielen positiven Entwicklungen bei der Anerkennung der Rechte indigener Bevölkerungen kommt es in einer Reihe von Ländern zu anhaltenden Menschenrechtsverletzungen, darunter Tötungen und Misshandlungen indigener Menschenrechtsverteidiger. Die EU intensiviert daher ihre Bemühungen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die sich für die schutzbedürftigsten und am stärksten marginalisierten Bevölkerungsgruppen – einschließlich indigener Völker – engagieren, und zum Schutz derjenigen, die sich für Landnutzungsrechte einsetzen.
Entsprechend dem Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie verstärkt die EU auch ihre Zusammenarbeit mit indigenen Bevölkerungen. Die EU beabsichtigt, vor Jahresende einen Überblick über ihre politischen Maßnahmen und Tätigkeiten zur Unterstützung indigener Bevölkerungen sowie eine Liste bewährter Verfahren zu erstellen. Die Förderung der kulturellen Rechte im Einklang mit der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker steht auch im Mittelpunkt der Friedenskonsolidierung durch den interkulturellen Dialog, wie in der neuen Strategie der Europäischen Union zu internationalen kulturellen Beziehungen dargelegt. Auf multilateraler Ebene bringt sich die EU in einvernehmlicher Weise in die laufenden Debatten bei den Vereinten Nationen bezüglich der Rechte indigener Völker ein.
Im Juni dieses Jahres hat die Organisation Amerikanischer Staaten die Amerikanische Erklärung über die Rechte indigener Völker verabschiedet. Diese Erklärung ist das erste Instrument in der Geschichte der Organisation Amerikanischer Staaten, in dem den Rechten der indigenen Völker Amerikas gezielt Rechnung getragen wird. Die EU beglückwünscht die OAS und ihre Mitgliedstaaten sowie die indigenen Völker Amerikas zu dieser Leistung. Mit dieser Erklärung wird den Beziehungen der EU zu ihren Partnerländern auf dem amerikanischen Kontinent eine neue Dimension verliehen.
Die Bewerberländer Türkei, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau, Armenien und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.
* Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.