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Diplomacy & Defense Think Tank News

Es gibt eine Rentenreform, bei der alle gewinnen könnten

Die Rente mit 70 ist eine soziale Frage, die alle Generationen betrifft. Und gleichzeitig eine der wichtigsten wirtschaftlichen Fragen für Deutschland in den kommenden 20 Jahren. Eine faire Rente mit 70 wäre die sozialste Rentenreform, weil sie die junge Generation entlastet und Spielräume schafft, ...

Strengthening the Peace Operations–Peacebuilding Nexus

European Peace Institute / News - Tue, 23/06/2026 - 17:24
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On June 23rd, the International Peace Institute (IPI), in partnership with the Permanent Missions of Bangladesh, Denmark, Indonesia, Ireland, Japan, the Netherlands, Pakistan, the UN Department of Peace Operations, Peace Direct, and the Cairo International Center for Conflict Resolution, Peacekeeping, and Peacebuilding, cohosted a public policy forum on “Strengthening the Peace Operations–Peacebuilding Nexus: From Policy to Practice,” during Peacebuilding Week 2026. 

In an era of increasingly complex and protracted conflicts, building and sustaining peace remains central to the work of the United Nations. UN peace operations play a critical role in creating space to advance national and local ownership over peacebuilding, while the Peacebuilding Commission (PBC) and the Peacebuilding Fund (PBF) provide valuable support within mission settings, including during transitions.  

Under increasing financial constraints, sustaining peace requires an integrated approach that connects protection, political engagement, prevention, and peacebuilding while working effectively with partners – at the local and global level. To that end, the 2025 Peacebuilding Architecture Review (PBAR) resolutions seek to strengthen the nexus between peace operations and peacebuilding, while the forthcoming secretary-general’s review on the future of all forms of peace operations intends to provide a strategic vision for aligning peace operations with today’s rapidly evolving global environment. Strengthening this nexus can maximize impact across the peace continuum – from conflict prevention and crisis response to post–conflict reconstruction and development. 

Against this backdrop, this panel discussion explored how the peace operations-peacebuilding nexus is operationalized in practice. Bringing together headquarters and field-level perspectives from policymakers and practitioners, the discussion examined: the contribution of peace operations to peacebuilding; missions’ support for community-centered approaches that support prevention and local-level conflict resolution led by Civil Affairs components; and how the PBF and PBC can be effectively leveraged in peace operation settings to support national and local peacebuilding priorities alongside missions. Overall, the discussion highlighted the importance of planning, coordination, and partnerships for peacebuilding in peace operation contexts.  

The civil affairs components of UN peace operations play an important role in advancing peacebuilding goals through community-centered approaches. Several speakers highlighted the value of the work undertaken by civil affairs teams, including facilitating local peace dialogues, community trust-building activities, and efforts to build local capacities to manage tensions and protect civilians. Many also mentioned the impact of contingency cuts implemented because of the UN’s ongoing liquidity crisis. For example, in South Sudan, approximatelu 40% of UNMISS civil affairs staff were cut, reducing the mission’s capacity. Some speakers underscored that these and other constraints are likely to limit early warning, conflict mitigation, and civilian protection capacities.  

Speakers also emphasized the importance of integrating longer-term peacebuilding perspectives in planning mission drawdowns and transitions. In this respect, speakers discussed how the UN peacebuilding architecture, including the PBC and the PBF, could be leveraged. One briefer argued that connecting political, security, and governance elements through the PBC can help strengthen the peacebuilding-peacekeeping nexus. Several speakers emphasized the need to strengthen the relationship between the Security Council and the PBC, as called for in the twin resolutions that emergee from the 2025 PBAR. The PBC’s advisory role to the Council can be particularly important in mandate renewal and in transitions and drawdowns, supporting host states in mobilizing support and financing to cover resource gaps that often emerge in transitions. In this regard, one speaker highlighted the role of the informal coordinator between the PBC and the Security Council, stressing that member states should help bridge the gap between the UN’s peace operations and the UN peacebuilding architecture.  

Central to the discussion was the practical contribution peace operations make to peacebuilding at the local level, and how that contribution can be maintained and strengthened during a period of financial pressure, transition, and reform. The discussion also examined how to leverage the momentum of the PBAR and the peace operations review to foster greater cohesion within the UN system and with partners, including during mission transitions and drawdowns, to maximize impact amid geopolitical turbulence, ongoing reforms, and increasingly violent contexts. 

Welcome and Opening Remarks:
H.E. Fergal Mythen, Permanent Representative of Ireland to the UN
H.E. Lise Gregoire-van Haaren, Permanent Representative of the Kingdom of the Netherlands to the UN

Speakers:
David Haeri, Director, Division of Policy, Evaluation and Training, UN Department of Peace Operations
Hiroko Hirahara, Director, Civil Affairs, UNMISS, South Sudan (virtual)
Ewa Turyk-Mazurek, Civil Affairs Field Operations Manager, UNIFIL, Lebanon
Edmund Yakani, Executive Director, Community Empowerment for Progress Organization (CEPO), South Sudan (virtual)
Daniel Prins, Chief, Security Sector Reform Unit, UN Peacebuilding and Peace Support Office, Department of Political and Peacebuilding Affairs and Department of Peace Operations

Moderator:
Lauren McGowan, Policy Analyst, International Peace Institute

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What Are the Main Drivers of Member States’ Defence Procurement Practices? The Estonian Case

IRIS - Tue, 23/06/2026 - 15:16

This article examines the evolution of Estonia’s defence procurement practices, especially following Russia’s full-scale invasion of Ukraine in 2022. It argues that Estonia´s defence capability development remains firmly threat-driven and in line with NATO collective efforts. However, Russia´s full-scale invasion of Ukraine has accelerated timelines and reprioritised some of the defence articles such as ammunition, air defence and unmanned systems. Furthermore, there has been evident shift towards more dynamic and effect-driven acquisition models, and the growing emphasis on delivery speed and supply security, which requires a revaluation of established practices and structures that often prioritize rigidity and cost-effectiveness over agility and responsiveness. The paper further explores the efforts to strengthen the domestic defence industrial base through localisation, innovation support and EU instruments, as well as the drivers and limitations of Baltic and EU-level joint procurement.

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Réfugiés Balkans | Les dernières infos • Bosnie-Herzégovine : 42 migrants illégaux et des passeurs interpelés à Ilidža

Courrier des Balkans / Kosovo - Tue, 23/06/2026 - 15:00

La route des Balkans reste toujours l'une des principales voies d'accès l'Union européenne, pour les exilés du Proche et du Moyen Orient, d'Afrique ou d'Asie. Alors que les frontières Schengen se ferment, Frontex se déploie dans les Balkans, qui sont toujours un « sas d'accès » à la « forteresse Europe ». Notre fil d'infos en continu.

- Le fil de l'Info / , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

An Australian View of the New Trump Iran Deal

TheDiplomat - Tue, 23/06/2026 - 14:32
Australia’s geography may provide it with some insulation from conflict, but its maritime dependency creates other vulnerabilities. 

Starmer-Rücktritt für Deutschland ein Verlust

SWP - Tue, 23/06/2026 - 13:16
Der britische Regierungschef Keir Starmer tritt zurück. In seiner Amtszeit war Großbritannien ein enger Partner der Europäer. Politikwissenschaftler Raphael Bossong sieht seinen Rücktritt als Verlust auch für Deutschland.

Iran : vaincu militaire, vainqueur stratégique

IRIS - Tue, 23/06/2026 - 12:30

Chaque mardi, Pascal Boniface reçoit un membre de l’équipe de recherche de l’IRIS‬ pour décrypter un fait d’actualité internationale. Aujourd’hui, échange avec Thierry Coville, chercheur à l’IRIS, autour des négociations entre les États-Unis et l’Iran concernant les sanctions prises à son encontre et son programme nucléaire.

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Länderbericht zu Steuervergünstigungen: Schweiz

Steuervergünstigungen sind ein zentrales Instrument der Schweizer Steuerpolitik. Obwohl sie sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene in breitem Umfang zur Verfolgung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele eingesetzt werden, sind ihre fiskalischen Kosten, ihre Wirksamkeit und ihre Verteilungsfolgen bislang nur teilweise dokumentiert. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Berichterstattung, Quantifizierung, Evaluierung und Reform von Steuervergünstigungen in der Schweiz.
Gemäss den verfügbaren Daten liegen die jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen des Bundes bei mehr als 24 Milliarden Franken. Diese Zahl ist allerdings mit grosser Vorsicht zu interpretieren. Sie beruht auf veralteten und unvollständigen Informationen und dürfte eine Untergrenze der tatsächlichen fiskalischen Kosten der Steuervergünstigungen des Bundes darstellen. Der letzte umfassende Bericht des Bundes zu Steuervergünstigungen wurde 2011 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht, wobei viele der damaligen Schätzungen der Mindereinnahmen ihrerseits aus einer noch älteren Studie der ESTV von 2009 stammten, die auf Steuerdaten des Kantons Bern beruhte und auf die übrige Schweiz hochgerechnet wurde. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat in seinem Bericht «Staatlicher Fussabdruck» von 2021 eine Kombination aus aggregierten Schätzungen und Zahlen für einzelne Vergünstigungen für das Jahr 2019 publiziert. Die Zahlen enthalten neue Angaben für einige Steuervergünstigungen, namentlich im Bereich der Mineralölsteuer und weiterer Verbrauchssteuern sowie der Automobilsteuer und der Nationalstrassenabgabe. Der grösste Teil der Daten beruht jedoch auf den 2011 veröffentlichten Angaben. Der Bericht beziffert die gesamten jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen auf über 24 Milliarden Franken.
Die Studie von 2011 beinhaltet eine detaillierte Erörterung des Referenzsystems, das der Klassierung von Steuervergünstigungen in der Schweiz zugrunde liegt. Die Definition dieser Benchmark ist in Bezug auf Steuervergünstigungen von zentraler Bedeutung, da diese als Abweichung von einem Referenzsystem definiert sind. Interessanterweise – und im Gegensatz zu den meisten Ländern weltweit, die sich in erster Linie auf bestehende Rechtsvorschriften stützen – wird das Referenzsystem für direkte Steuern in der Schweiz auf der Grundlage von zwei theoretisch fundierten Benchmarks definiert: einem einkommensbasierten und einem alternativen konsumorientierten Referenzsystem.
Der Mangel an verlässlichen und aktuellen Informationen ist angesichts des rechtlichen Rahmens für direkte Subventionen und Steuervergünstigungen besonders problematisch. Artikel 7 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) hält fest, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel verzichtet werden sollte. In seiner Botschaft von 1986 warnte der Bundesrat ausdrücklich davor, dass Steuervergünstigungen die Steuergerechtigkeit untergraben, die demokratische Kontrolle einschränken und sich einer systematischen Überprüfung entziehen können, weil ihre finanziellen Auswirkungen oft schwer zu quantifizieren sind. In diesem Kontext verpflichtet Artikel 5 SuG den Bund, im Rahmen der periodischen Prüfungen von Subventionen alle sechs Jahre über Steuervergünstigungen zu berichten. Diese Vorgabe bleibt unerfüllt. Der Bundesrat, das Parlament und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) haben wiederholt auf diese Problematik hingewiesen. Dessen ungeachtet wurde bislang kein Rahmen für eine regelmässige und institutionalisierte Berichterstattung geschaffen.
Die aktuelle Schätzung von über 24 Milliarden Franken erfasst nur die Steuervergünstigungen auf Bundesebene, nicht aber die fiskalischen Kosten der kantonalen Steuervergünstigungen. Auf subnationaler Ebene ist die Berichterstattung noch begrenzter als beim Bund: Es liegen nur zwei nennenswerte Schätzungen vor – eine Studie der ESTV von 2011 zu einkommensteuerbezogenen Steuervergünstigungen im Kanton Zug sowie eine 2025 vom Kanton Zürich veröffentlichte Untersuchung der Steuervergünstigungen, ebenfalls mit Fokus auf die Einkommensteuer. Kein Kanton verfügt über einen institutionellen Rahmen für eine regelmässige Berichterstattung zu Steuervergünstigungen. Darüber hinaus liegen weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene Schätzungen zu Steuervergünstigungen bei der Gewinnsteuer vor, obwohl steuerliche Anreize in diesem Bereich immer wichtiger werden.
Die begrenzten verfügbaren Daten von 2011 deuten darauf hin, dass die Steuervergünstigungen des Bundes stark konzentriert sind. 16,1 Milliarden Franken – rund 63 Prozent der insgesamt ausgewiesenen Mindereinnahmen des Bundes – entfallen auf die zehn grössten Vergünstigungen. Die grösste Einzelvergünstigung ist der Einkommensteuerabzug für die obligatorischen Beiträge an die zweite Säule der Alterssicherung (Pensionskasse), der auf jährlich 3,5 Milliarden Franken geschätzt wird. Weitere bedeutende Vergünstigungen sind der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Nahrungsmittel, Pflanzen und Druckerzeugnisse (2,2 Milliarden Franken), die Mehrwertsteuerbefreiung für Verkauf und Vermietung von Immobilien (2,0 Milliarden Franken) sowie die Mehrwertsteuerbefreiung für Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen (1,9 Milliarden Franken).
Der Mangel an belastbaren Informationen beeinträchtigt nicht nur die Transparenz, sondern auch die Evaluierung der Wirksamkeit von Steuervergünstigungen. Die Schweiz liegt in diesem Bereich deutlich hinter internationalen Standards zurück. Es gibt derzeit keinen formellen Rahmen für die Evaluierung von Steuervergünstigungen mit Leitlinien für Ex-ante-Beurteilungen, Ex-post-Evaluierungen, Governance und Datenaustausch. Für politische Entscheidungen fehlt damit häufig die nötige Evidenz, um zu beurteilen, ob Steuervergünstigungen ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und die angestrebten Ziele erreichen – oder ob sie unwirksam bzw. zu teuer sind und unbeabsichtigte verteilungspolitische und wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen. Die Kombination aus schwacher Berichterstattungspraxis und beschränktem Zugang zu administrativen Steuerdaten hat zu einem bemerkenswerten Mangel an offiziellen Ex-post-Evaluierungen beigetragen.
Etwas ermutigender ist die Situation bei den Ex-ante-Beurteilungen. Bundesbehörden erstellen regelmässig Ad-hoc-Analysen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen und im Hinblick auf Gesetzesinitiativen. Diese Analysen liefern wertvolle Informationen über die erwarteten fiskalischen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorgeschlagener Reformen der Steuervergünstigungen und spielen eine wichtige Rolle für die politische Debatte.
Steuervergünstigungen stehen in der politischen Debatte und auf der Reformagenda weiterhin weit oben. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Gesetzesinitiativen zu reduzierten Mehrwertsteuersätzen, Abzügen bei der Einkommensteuer, Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Anreizen bei der Gewinnsteuer. Beispiele sind die Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen bis 2035 (vom Nationalrat soeben abgelehnt, nun beim Ständerat), wiederholte Debatten über die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und Beiträgen an die Säule 3a sowie Diskussionen über kantonale Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Im Bereich der Gewinnsteuer veranschaulicht die Einführung von Patent-boxen und Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung auf Kantonsebene die Dynamik zu Steuervergünstigungen über verschiedene Staatsebenen hinweg – in diesem Fall ausgelöst durch das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF).

Peter Hongler ist Professor für Steuerrecht an der Universität St. Gallen. 
Agustin Redonda ist Senior Fellow beim Council on Economic Policies (CEP). Er ist Mitbegründer und Co-Direktor des Tax Expenditures Lab, das die Global Tax Expenditures Database (GTED) und den Global Tax Expenditures Transparency Index (GTETI) publiziert.

Länderbericht zu Steuervergünstigungen: Schweiz

Steuervergünstigungen sind ein zentrales Instrument der Schweizer Steuerpolitik. Obwohl sie sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene in breitem Umfang zur Verfolgung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele eingesetzt werden, sind ihre fiskalischen Kosten, ihre Wirksamkeit und ihre Verteilungsfolgen bislang nur teilweise dokumentiert. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Berichterstattung, Quantifizierung, Evaluierung und Reform von Steuervergünstigungen in der Schweiz.
Gemäss den verfügbaren Daten liegen die jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen des Bundes bei mehr als 24 Milliarden Franken. Diese Zahl ist allerdings mit grosser Vorsicht zu interpretieren. Sie beruht auf veralteten und unvollständigen Informationen und dürfte eine Untergrenze der tatsächlichen fiskalischen Kosten der Steuervergünstigungen des Bundes darstellen. Der letzte umfassende Bericht des Bundes zu Steuervergünstigungen wurde 2011 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht, wobei viele der damaligen Schätzungen der Mindereinnahmen ihrerseits aus einer noch älteren Studie der ESTV von 2009 stammten, die auf Steuerdaten des Kantons Bern beruhte und auf die übrige Schweiz hochgerechnet wurde. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat in seinem Bericht «Staatlicher Fussabdruck» von 2021 eine Kombination aus aggregierten Schätzungen und Zahlen für einzelne Vergünstigungen für das Jahr 2019 publiziert. Die Zahlen enthalten neue Angaben für einige Steuervergünstigungen, namentlich im Bereich der Mineralölsteuer und weiterer Verbrauchssteuern sowie der Automobilsteuer und der Nationalstrassenabgabe. Der grösste Teil der Daten beruht jedoch auf den 2011 veröffentlichten Angaben. Der Bericht beziffert die gesamten jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen auf über 24 Milliarden Franken.
Die Studie von 2011 beinhaltet eine detaillierte Erörterung des Referenzsystems, das der Klassierung von Steuervergünstigungen in der Schweiz zugrunde liegt. Die Definition dieser Benchmark ist in Bezug auf Steuervergünstigungen von zentraler Bedeutung, da diese als Abweichung von einem Referenzsystem definiert sind. Interessanterweise – und im Gegensatz zu den meisten Ländern weltweit, die sich in erster Linie auf bestehende Rechtsvorschriften stützen – wird das Referenzsystem für direkte Steuern in der Schweiz auf der Grundlage von zwei theoretisch fundierten Benchmarks definiert: einem einkommensbasierten und einem alternativen konsumorientierten Referenzsystem.
Der Mangel an verlässlichen und aktuellen Informationen ist angesichts des rechtlichen Rahmens für direkte Subventionen und Steuervergünstigungen besonders problematisch. Artikel 7 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) hält fest, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel verzichtet werden sollte. In seiner Botschaft von 1986 warnte der Bundesrat ausdrücklich davor, dass Steuervergünstigungen die Steuergerechtigkeit untergraben, die demokratische Kontrolle einschränken und sich einer systematischen Überprüfung entziehen können, weil ihre finanziellen Auswirkungen oft schwer zu quantifizieren sind. In diesem Kontext verpflichtet Artikel 5 SuG den Bund, im Rahmen der periodischen Prüfungen von Subventionen alle sechs Jahre über Steuervergünstigungen zu berichten. Diese Vorgabe bleibt unerfüllt. Der Bundesrat, das Parlament und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) haben wiederholt auf diese Problematik hingewiesen. Dessen ungeachtet wurde bislang kein Rahmen für eine regelmässige und institutionalisierte Berichterstattung geschaffen.
Die aktuelle Schätzung von über 24 Milliarden Franken erfasst nur die Steuervergünstigungen auf Bundesebene, nicht aber die fiskalischen Kosten der kantonalen Steuervergünstigungen. Auf subnationaler Ebene ist die Berichterstattung noch begrenzter als beim Bund: Es liegen nur zwei nennenswerte Schätzungen vor – eine Studie der ESTV von 2011 zu einkommensteuerbezogenen Steuervergünstigungen im Kanton Zug sowie eine 2025 vom Kanton Zürich veröffentlichte Untersuchung der Steuervergünstigungen, ebenfalls mit Fokus auf die Einkommensteuer. Kein Kanton verfügt über einen institutionellen Rahmen für eine regelmässige Berichterstattung zu Steuervergünstigungen. Darüber hinaus liegen weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene Schätzungen zu Steuervergünstigungen bei der Gewinnsteuer vor, obwohl steuerliche Anreize in diesem Bereich immer wichtiger werden.
Die begrenzten verfügbaren Daten von 2011 deuten darauf hin, dass die Steuervergünstigungen des Bundes stark konzentriert sind. 16,1 Milliarden Franken – rund 63 Prozent der insgesamt ausgewiesenen Mindereinnahmen des Bundes – entfallen auf die zehn grössten Vergünstigungen. Die grösste Einzelvergünstigung ist der Einkommensteuerabzug für die obligatorischen Beiträge an die zweite Säule der Alterssicherung (Pensionskasse), der auf jährlich 3,5 Milliarden Franken geschätzt wird. Weitere bedeutende Vergünstigungen sind der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Nahrungsmittel, Pflanzen und Druckerzeugnisse (2,2 Milliarden Franken), die Mehrwertsteuerbefreiung für Verkauf und Vermietung von Immobilien (2,0 Milliarden Franken) sowie die Mehrwertsteuerbefreiung für Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen (1,9 Milliarden Franken).
Der Mangel an belastbaren Informationen beeinträchtigt nicht nur die Transparenz, sondern auch die Evaluierung der Wirksamkeit von Steuervergünstigungen. Die Schweiz liegt in diesem Bereich deutlich hinter internationalen Standards zurück. Es gibt derzeit keinen formellen Rahmen für die Evaluierung von Steuervergünstigungen mit Leitlinien für Ex-ante-Beurteilungen, Ex-post-Evaluierungen, Governance und Datenaustausch. Für politische Entscheidungen fehlt damit häufig die nötige Evidenz, um zu beurteilen, ob Steuervergünstigungen ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und die angestrebten Ziele erreichen – oder ob sie unwirksam bzw. zu teuer sind und unbeabsichtigte verteilungspolitische und wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen. Die Kombination aus schwacher Berichterstattungspraxis und beschränktem Zugang zu administrativen Steuerdaten hat zu einem bemerkenswerten Mangel an offiziellen Ex-post-Evaluierungen beigetragen.
Etwas ermutigender ist die Situation bei den Ex-ante-Beurteilungen. Bundesbehörden erstellen regelmässig Ad-hoc-Analysen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen und im Hinblick auf Gesetzesinitiativen. Diese Analysen liefern wertvolle Informationen über die erwarteten fiskalischen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorgeschlagener Reformen der Steuervergünstigungen und spielen eine wichtige Rolle für die politische Debatte.
Steuervergünstigungen stehen in der politischen Debatte und auf der Reformagenda weiterhin weit oben. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Gesetzesinitiativen zu reduzierten Mehrwertsteuersätzen, Abzügen bei der Einkommensteuer, Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Anreizen bei der Gewinnsteuer. Beispiele sind die Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen bis 2035 (vom Nationalrat soeben abgelehnt, nun beim Ständerat), wiederholte Debatten über die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und Beiträgen an die Säule 3a sowie Diskussionen über kantonale Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Im Bereich der Gewinnsteuer veranschaulicht die Einführung von Patent-boxen und Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung auf Kantonsebene die Dynamik zu Steuervergünstigungen über verschiedene Staatsebenen hinweg – in diesem Fall ausgelöst durch das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF).

Peter Hongler ist Professor für Steuerrecht an der Universität St. Gallen. 
Agustin Redonda ist Senior Fellow beim Council on Economic Policies (CEP). Er ist Mitbegründer und Co-Direktor des Tax Expenditures Lab, das die Global Tax Expenditures Database (GTED) und den Global Tax Expenditures Transparency Index (GTETI) publiziert.

Länderbericht zu Steuervergünstigungen: Schweiz

Steuervergünstigungen sind ein zentrales Instrument der Schweizer Steuerpolitik. Obwohl sie sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene in breitem Umfang zur Verfolgung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele eingesetzt werden, sind ihre fiskalischen Kosten, ihre Wirksamkeit und ihre Verteilungsfolgen bislang nur teilweise dokumentiert. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Berichterstattung, Quantifizierung, Evaluierung und Reform von Steuervergünstigungen in der Schweiz.
Gemäss den verfügbaren Daten liegen die jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen des Bundes bei mehr als 24 Milliarden Franken. Diese Zahl ist allerdings mit grosser Vorsicht zu interpretieren. Sie beruht auf veralteten und unvollständigen Informationen und dürfte eine Untergrenze der tatsächlichen fiskalischen Kosten der Steuervergünstigungen des Bundes darstellen. Der letzte umfassende Bericht des Bundes zu Steuervergünstigungen wurde 2011 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht, wobei viele der damaligen Schätzungen der Mindereinnahmen ihrerseits aus einer noch älteren Studie der ESTV von 2009 stammten, die auf Steuerdaten des Kantons Bern beruhte und auf die übrige Schweiz hochgerechnet wurde. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat in seinem Bericht «Staatlicher Fussabdruck» von 2021 eine Kombination aus aggregierten Schätzungen und Zahlen für einzelne Vergünstigungen für das Jahr 2019 publiziert. Die Zahlen enthalten neue Angaben für einige Steuervergünstigungen, namentlich im Bereich der Mineralölsteuer und weiterer Verbrauchssteuern sowie der Automobilsteuer und der Nationalstrassenabgabe. Der grösste Teil der Daten beruht jedoch auf den 2011 veröffentlichten Angaben. Der Bericht beziffert die gesamten jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen auf über 24 Milliarden Franken.
Die Studie von 2011 beinhaltet eine detaillierte Erörterung des Referenzsystems, das der Klassierung von Steuervergünstigungen in der Schweiz zugrunde liegt. Die Definition dieser Benchmark ist in Bezug auf Steuervergünstigungen von zentraler Bedeutung, da diese als Abweichung von einem Referenzsystem definiert sind. Interessanterweise – und im Gegensatz zu den meisten Ländern weltweit, die sich in erster Linie auf bestehende Rechtsvorschriften stützen – wird das Referenzsystem für direkte Steuern in der Schweiz auf der Grundlage von zwei theoretisch fundierten Benchmarks definiert: einem einkommensbasierten und einem alternativen konsumorientierten Referenzsystem.
Der Mangel an verlässlichen und aktuellen Informationen ist angesichts des rechtlichen Rahmens für direkte Subventionen und Steuervergünstigungen besonders problematisch. Artikel 7 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) hält fest, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel verzichtet werden sollte. In seiner Botschaft von 1986 warnte der Bundesrat ausdrücklich davor, dass Steuervergünstigungen die Steuergerechtigkeit untergraben, die demokratische Kontrolle einschränken und sich einer systematischen Überprüfung entziehen können, weil ihre finanziellen Auswirkungen oft schwer zu quantifizieren sind. In diesem Kontext verpflichtet Artikel 5 SuG den Bund, im Rahmen der periodischen Prüfungen von Subventionen alle sechs Jahre über Steuervergünstigungen zu berichten. Diese Vorgabe bleibt unerfüllt. Der Bundesrat, das Parlament und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) haben wiederholt auf diese Problematik hingewiesen. Dessen ungeachtet wurde bislang kein Rahmen für eine regelmässige und institutionalisierte Berichterstattung geschaffen.
Die aktuelle Schätzung von über 24 Milliarden Franken erfasst nur die Steuervergünstigungen auf Bundesebene, nicht aber die fiskalischen Kosten der kantonalen Steuervergünstigungen. Auf subnationaler Ebene ist die Berichterstattung noch begrenzter als beim Bund: Es liegen nur zwei nennenswerte Schätzungen vor – eine Studie der ESTV von 2011 zu einkommensteuerbezogenen Steuervergünstigungen im Kanton Zug sowie eine 2025 vom Kanton Zürich veröffentlichte Untersuchung der Steuervergünstigungen, ebenfalls mit Fokus auf die Einkommensteuer. Kein Kanton verfügt über einen institutionellen Rahmen für eine regelmässige Berichterstattung zu Steuervergünstigungen. Darüber hinaus liegen weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene Schätzungen zu Steuervergünstigungen bei der Gewinnsteuer vor, obwohl steuerliche Anreize in diesem Bereich immer wichtiger werden.
Die begrenzten verfügbaren Daten von 2011 deuten darauf hin, dass die Steuervergünstigungen des Bundes stark konzentriert sind. 16,1 Milliarden Franken – rund 63 Prozent der insgesamt ausgewiesenen Mindereinnahmen des Bundes – entfallen auf die zehn grössten Vergünstigungen. Die grösste Einzelvergünstigung ist der Einkommensteuerabzug für die obligatorischen Beiträge an die zweite Säule der Alterssicherung (Pensionskasse), der auf jährlich 3,5 Milliarden Franken geschätzt wird. Weitere bedeutende Vergünstigungen sind der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Nahrungsmittel, Pflanzen und Druckerzeugnisse (2,2 Milliarden Franken), die Mehrwertsteuerbefreiung für Verkauf und Vermietung von Immobilien (2,0 Milliarden Franken) sowie die Mehrwertsteuerbefreiung für Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen (1,9 Milliarden Franken).
Der Mangel an belastbaren Informationen beeinträchtigt nicht nur die Transparenz, sondern auch die Evaluierung der Wirksamkeit von Steuervergünstigungen. Die Schweiz liegt in diesem Bereich deutlich hinter internationalen Standards zurück. Es gibt derzeit keinen formellen Rahmen für die Evaluierung von Steuervergünstigungen mit Leitlinien für Ex-ante-Beurteilungen, Ex-post-Evaluierungen, Governance und Datenaustausch. Für politische Entscheidungen fehlt damit häufig die nötige Evidenz, um zu beurteilen, ob Steuervergünstigungen ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und die angestrebten Ziele erreichen – oder ob sie unwirksam bzw. zu teuer sind und unbeabsichtigte verteilungspolitische und wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen. Die Kombination aus schwacher Berichterstattungspraxis und beschränktem Zugang zu administrativen Steuerdaten hat zu einem bemerkenswerten Mangel an offiziellen Ex-post-Evaluierungen beigetragen.
Etwas ermutigender ist die Situation bei den Ex-ante-Beurteilungen. Bundesbehörden erstellen regelmässig Ad-hoc-Analysen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen und im Hinblick auf Gesetzesinitiativen. Diese Analysen liefern wertvolle Informationen über die erwarteten fiskalischen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorgeschlagener Reformen der Steuervergünstigungen und spielen eine wichtige Rolle für die politische Debatte.
Steuervergünstigungen stehen in der politischen Debatte und auf der Reformagenda weiterhin weit oben. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Gesetzesinitiativen zu reduzierten Mehrwertsteuersätzen, Abzügen bei der Einkommensteuer, Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Anreizen bei der Gewinnsteuer. Beispiele sind die Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen bis 2035 (vom Nationalrat soeben abgelehnt, nun beim Ständerat), wiederholte Debatten über die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und Beiträgen an die Säule 3a sowie Diskussionen über kantonale Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Im Bereich der Gewinnsteuer veranschaulicht die Einführung von Patent-boxen und Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung auf Kantonsebene die Dynamik zu Steuervergünstigungen über verschiedene Staatsebenen hinweg – in diesem Fall ausgelöst durch das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF).

Peter Hongler ist Professor für Steuerrecht an der Universität St. Gallen. 
Agustin Redonda ist Senior Fellow beim Council on Economic Policies (CEP). Er ist Mitbegründer und Co-Direktor des Tax Expenditures Lab, das die Global Tax Expenditures Database (GTED) und den Global Tax Expenditures Transparency Index (GTETI) publiziert.

What Happened to Indonesia’s Booming Tech Sector?

TheDiplomat - Tue, 23/06/2026 - 08:49
Despite their initial promise, many of the country's major tech firms are struggling to create value for shareholders.

Why the China-Iran Relationship Has Been Friendly But Distant Since Ancient Times

TheDiplomat - Tue, 23/06/2026 - 07:57
The two civilizations have consistently found each other to be useful, yet they haven’t invested heavily in their partnership.

The UN Mission in South Sudan in the Context of Changing Security and Regional Dynamics

European Peace Institute / News - Tue, 23/06/2026 - 01:00

South Sudan is facing a period of growing uncertainty. Rising political tensions, delays in implementation of the Revitalized Peace Agreement (R-ARCSS), spillover effects from the conflict in Sudan, and mounting economic and humanitarian pressures are testing the country’s fragile stability. At the same time, the UN Mission in South Sudan (UNMISS) is adapting to a newly renewed mandate amid funding constraints and a reduced operational footprint.

In this context, the International Peace Institute (IPI) and the Stimson Center convened a workshop to examine South Sudan’s evolving security environment, regional diplomatic efforts, and the implications of recent changes to UNMISS’s mandate. Participants discussed the role of regional actors, the future of the peace process, challenges surrounding elections and political transition, and the mission’s ability to implement its mandate under increasing operational and financial pressures.

Key themes from the discussion included the continued importance of civilian protection, the need for sustained regional and international political engagement, the risks associated with a reduced mission footprint, and the importance of maintaining community engagement and local peacebuilding efforts amid a rapidly changing political and security landscape.

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Trump – Amérique latine : succès de la doctrine Donroe

IRIS - Mon, 22/06/2026 - 17:32

À l’heure où Donald Trump essuie un échec cuisant face à l’Iran, son administration enregistre des succès stratégiques en Amérique latine, une région qu’il cherche à transformer en « arrière-cour » des États-Unis. En décembre 2025, la Stratégie de sécurité nationale a réhabilité la doctrine Monroe, affirmant que l’Amérique doit rester sous contrôle américain, dans la lignée du corollaire Roosevelt (1904).

Pour concrétiser cette vision, Trump multiplie les pressions. Au Panama, la Cour suprême a retiré en janvier la concession d’une entreprise liée à Hong Kong sur les ports du canal. Au Venezuela, un raid militaire a permis l’arrestation de Nicolas Maduro, remplacé par Delcy Rodríguez, qui a immédiatement aligné son pays sur Washington en rompant les livraisons de pétrole à Cuba. Le Mexique, sous la menace de sanctions, a cédé à son tour. Cuba, étouffé économiquement, se résout à libéraliser son économie, offrant ainsi un accès aux acteurs financiers américains.

La stratégie de Trump ne se limite pas aux coups de force. Elle s’appuie également sur un réseau d’alliés régionaux d’extrême droite, comme Javier Milei en Argentine, Nayib Bukele au Salvador, José Antonio Kast au Chili, et désormais Abelardo de la Espriella en Colombie, dont la victoire à l’élection présidentielle du 21 juin a fait basculer le pays à l’extrême droite.

Le prochain test décisif sera l’élection présidentielle brésilienne. Compte tenu du poids du Brésil, une victoire d’un candidat pro-Trump scellerait sa reconquête de l’Amérique latine et confirmerait le retour d’une influence américaine renforcée sur le continent.

Entre realpolitik et nostalgie impérialiste, Trump réinvente-t-il la domination américaine en Amérique latine, ou ne fait-il que retarder son déclin face à la Chine ?

Mon analyse dans cette vidéo.

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