Am 30. Mai 2017 hat der Vorsitz mit Vertretern des Europäischen Parlaments Einigung über die Vorschläge erzielt, mit denen der Aufbau eines Verbriefungsmarkts in Europa erleichtert werden soll.
Ein Rechtsrahmen für Verbriefungen ist eines der Hauptelemente des Plans der EU von 2015, nach dem bis Ende 2019 eine voll funktionsfähige Kapitalmarktunion geschaffen werden soll. Die Entwicklung eines Verbriefungsmarkts wird neue Investitionsmöglichkeiten schaffen und eine zusätzliche Finanzierungsquelle insbesondere für KMU und Start-ups darstellen.
"Diese Initiative wird die Integration der Finanzmärkte in Europa fördern und es einfacher machen, Kredite an Privathaushalte und Unternehmen zu vergeben", sagte Edward Scicluna, Finanzminister Maltas, das derzeit den Ratsvorsitz innehat. "Die Einigung mit den Abgeordneten des EP vom heutigen Abend wird es uns ermöglichen, den Verbriefungsmarkt neu zu beleben und dabei ein Modell für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen festzulegen."
Die Einigung wird nach einer fachlichen Überarbeitung des Texts den EU-Botschaftern zur Billigung im Namen des Rates vorgelegt. Anschließend werden das Parlament und der Rat ersucht, die vorgeschlagene Verordnung in erster Lesung anzunehmen.
Verbriefung ist der Vorgang, bei dem ein Kreditgeber – normalerweise eine Bank – ein Paket von Darlehen oder Vermögenswerten, wie z. B. Hypotheken, Leasingverträge für Kraftfahrzeuge, Verbraucherkredite oder Kreditkartenkonten, durch die Umwandlung in Verbriefungen refinanziert. Die umgeschichteten Darlehenspakete werden in verschiedene Risikokategorien unterteilt, die auf das Risiko-/ Ertragsinteresse der Anleger zugeschnitten sind.
Als Reaktion auf die US-amerikanische Subprime-Krise von 2007-2008 ergriffen staatliche Behörden Maßnahmen, um Verbriefungen sicherer und einfacher zu machen und dafür zu sorgen, dass Anreize für das Risikomanagement geschaffen wurden. Infolge dieser Reformen sind nun alle Verbriefungen in der EU streng geregelt. Allerdings war im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, in denen sich die Märkte erholt haben, die Situation auf den europäischen Verbriefungsmärkten verhalten. Dies gilt trotz der Tatsache, dass die Verbriefungsmärkte der EU die Krise relativ gut überstanden haben.
Die Vorschläge bauen auf den zur Risikoabwehr ergriffenen Maßnahmen auf und grenzen einfache, transparente und standardisierte (simple, transparent and standardised – STS) Produkte ab. Das Konzept "einfach, transparent und standardisiert" bezieht sich nicht auf die zugrunde liegende Qualität der betreffenden Vermögenswerte, sondern auf den Prozess, durch den die Verbriefung strukturiert wird.
Geklärte FragenEine der wichtigsten politischen Fragen, die geklärt sind, bezieht sich auf einen sogenannten Risikoselbstbehalt. Dies betrifft den Anteil an der Verbriefung, den Originatoren, Sponsoren oder ursprüngliche Kreditgeber von Verbriefungen selbst behalten müssen. Diese Anforderung wird sicherstellen, dass verbriefte Produkte nicht ausschließlich zum Zweck des Vertriebs an Anleger geschaffen werden.
Die Verhandlungsführer haben vereinbart, den Risikoselbstbehalt im Einklang mit den bestehenden internationalen Normen und mit der Verhandlungsposition des Rates auf 5 % festzusetzen.
Andere Elemente, die mit dem Parlament vereinbart wurden, umfassen Folgendes:
Die mit dem Parlament erzielte Einigung bezieht sich auf zwei Verordnungsentwürfe:
In der ersten Verordnung werden die Vorschriften zusammengefasst, die für alle Verbriefungen – einschließlich STS-Verbriefungen – gelten; diese sind derzeit über verschiedene Gesetzgebungsakte verteilt. So werden Kohärenz und Konvergenz über Sektoren (wie z. B. Bankwesen, Vermögensverwaltung und Versicherung) hinweg gewährleistet, und bestehende Vorschriften werden gestrafft und vereinfacht. Außerdem wird eine allgemeine und sektorübergreifende Regelung zur Definition von STS-Verbriefungen geschaffen.
In der zweiten Verordnung, die der Änderung der Verordnung 575/2013 dient, werden die Eigenmittelanforderungen für Positionen in Verbriefungen festgelegt. Mit dieser Verordnung wird für eine risikogerechtere Behandlung von STS-Verbriefungen gesorgt.
Zur Annahme der Verordnungen im Rat ist – nach Einigung mit dem Europäischen Parlament – eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.)
Samstag, 27. Mai 2017
G7-Gipfel - Taormina (Italien)
9.15 Uhr Arbeitssitzung mit Outreach-Partnern
11.45 Uhr Arbeitssitzung
13.00 Uhr Arbeitsessen
Sonntag, 28. Mai 2017
Bratislava
12.00 Uhr Treffen mit dem tschechischen Ministerpräsidenten Bohuslav Sobotka
12.30 Uhr Redebeitrag auf der Globsec-Konferenz 2017
Donnerstag, 1. Juni 2017
14.15 Uhr Telefongespräch mit dem ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko
18.30 Uhr Informelles Abendessen mit dem chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang
Freitag, 2. Juni 2017
Gipfeltreffen EU-China
10.40 Uhr Ankunft und Begrüßung von Ministerpräsident Li Keqiang
10.45 Gipfeltreffen
12.15 Uhr Feierliche Unterzeichnung
12.40 Uhr Pressekonferenz
13.20 Uhr Arbeitsessen
Die EU-Vorschriften über Risikokapital und Sozialunternehmen müssen angepasst werden mit dem Ziel, die Investitionen in Start-ups und Innovation zu steigern.
Am 30. Mai 2017 haben sich die Vertreter des Rates und des Europäischen Parlaments auf Änderungen der Vorschriften über Investmentfonds in diesem Bereich geeinigt.
Die vorgeschlagene Verordnung ist Teil des Plans der EU zur Entwicklung einer voll funktionsfähigen Kapitalmarktunion und soll der Diversifizierung der Finanzierungsquellen für Unternehmen und langfristige Vorhaben in Europa dienen. Sie steht auch mit der Investitionsoffensive der EU für Europa in Zusammenhang.
"Für Wachstum und Weiterentwicklung der KMU in Europa ist es unerlässlich, dass Finanzierungen – durch Banken wie auch den Kapitalmarkt – ohne weiteres zur Verfügung stehen", sagte Edward Scicluna, der Finanzminister Maltas, das derzeit den Ratsvorsitz innehat. "Diese Verordnung wird dazu beitragen, die Kapitalmarktfinanzierung zu fördern, und dadurch das Wirtschaftswachstum ankurbeln."
Die EU hat in diesem Bereich gegenüber den Vereinigten Staaten an Boden verloren. Nach Ansicht der Kommission hätten zwischen 2009 und 2014 zusätzliche 90 Mrd. € für die Finanzierung von europäischen Unternehmen zur Verfügung gestanden, wenn die Risikokapitalmärkte genauso weit entwickelt wären wie in den USA.
Mit dem Vorschlag werden die im Jahr 2013 erlassenen Vorschriften zur Förderung von Investitionen in Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA) und Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) angepasst.
Mit dem Verordnungsvorschlag sollen die Verordnungen 345/2013 und 346/2013 geändert und dadurch diese Fonds für Fondsmanager aller Größen zugänglich gemacht sowie das Spektrum der Unternehmen, in die die Fonds investieren können, erweitert werden. Ferner soll dadurch der grenzüberschreitende Vertrieb solcher Fonds billiger und einfacher werden.
Mit den Verordnungen (EG) Nr. 345/2013 und (EG) Nr. 346/2013 werden Anforderungen für Investitionen in EuVECA- und EuSEF-Fonds festgelegt, die Folgendes betreffen:
Die Vertreter des Vorsitzes und des Europäischen Parlaments haben sich auf folgende Änderungen geeinigt:
Die Einigung wird in den nächsten Tagen dem Ausschuss der Ständigen Vertreter vorgelegt, damit er sie im Namen des Rates billigt. Anschließend werden das Parlament und der Rat ersucht, die Verordnung ohne Aussprache anzunehmen.
Die Verordnung wird drei Monate nach ihrem Inkrafttreten zu gelten beginnen.
Der Rat hat eine Aussprache über die Weltraumpolitik geführt und Schlussfolgerungen zum Thema "Eine Weltraumstrategie für Europa" angenommen.
Antonio Tajani, President of the European Parliament
Jean-Claude Juncker, President of the European Commission
Federica Mogherini, High Representative for Foreign Affairs and Security Policy / Vice-President of the European Commission
Werner Hoyer, President of the European Investment Bank
Markku Markkula, President of the Committee of the Regions
Dimitris Avramopoulos, Commissioner for Migration, Home Affairs and Citizenship
Neven Mimica, Commissioner for International Development
Julian King, Commissioner for Security Union
Louise Arbour, United Nations Special Representative for International Migration
William Lacy Swing, Director General of the International Organisation for Migration
Claude Moraes, Chair of the Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs Committee
Linda McAvan, Chair of the Committee on Development