will take place on Wednesday 21 June, 9:30-13:00 and 15:00-18:30, and Thursday 22 June 2017, 9.00-12:30 in Brussels.
Organisations or interest groups who wish to apply for access to the European Parliament will find the relevant information below.
Der Rat verständigte sich am 9. Juni 2017 auf eine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag für ein Europäisches Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS). Die allgemeine Ausrichtung stellt den Standpunkt des Rates für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dar.
"ETIAS wird zur Verbesserung unserer Sicherheit und zum Schutz unserer Bürger beitragen. Es sieht vor, dass alle Personen, die kein Visum benötigen, überprüft werden, bevor sie in den Schengen-Raum einreisen. Jedem, der eine Gefahr darstellt, kann die Einreise verweigert werden."
Maltesischer RatsvorsitzETIAS wird es ermöglichen, dass von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige, die in den Schengen-Raum einreisen, vorab überprüft werden und ihnen erforderlichenfalls eine Reisegenehmigung verweigert wird. Es wird dazu beitragen, die innere Sicherheit zu verbessern, illegale Einwanderung zu verhindern, die Risiken für die öffentliche Gesundheit zu beschränken und Verzögerungen an den Grenzen zu verringern, indem Personen, die möglicherweise ein Risiko in einem dieser Bereiche darstellen, vor ihrer Ankunft an den Außengrenzen ausgemacht werden.
Wie funktioniert das System?Der Standpunkt des Rates enthält die folgenden Elemente.
Das System soll für nicht visumpflichtige Drittstaatsangehörige sowie für Personen gelten, die von der Visumpflicht für den Flughafentransit befreit sind. Sie müssen vor Antritt ihrer Reise online eine Reisegenehmigung beantragen.
Die Angaben in jedem Antrag werden automatisch mit anderen Datenbanken der EU abgeglichen, um zu ermitteln, ob Gründe für die Verweigerung einer Reisegenehmigung vorliegen. Wenn keine Treffer oder keine sonstigen Elemente, die einer weiteren Analyse bedürfen, angezeigt werden, wird die Reisegenehmigung innerhalb kurzer Zeit automatisch erteilt. Dies dürfte für die große Mehrheit der Anträge der Fall sein.
Wenn ein Treffer oder ein Element, das einer weiteren Analyse bedarf, angezeigt wird, wird der Antrag von den zuständigen Behörden manuell bearbeitet. In diesem Fall wird die ETIAS-Zentralstelle zunächst prüfen, ob die Angaben im Antragsdatensatz den Daten entsprechen, die einen Treffer ergeben haben. Wenn dem so ist oder wenn noch Zweifel bestehen, wird der Antrag von der nationalen ETIAS-Stelle des zuständigen Mitgliedstaats manuell bearbeitet. Die Erteilung einer Reisegenehmigung oder die Ablehnung eines Antrags, der einen Treffer ergeben hat, erfolgt spätestens 96 Stunden nach Einreichung des Antrags oder, falls zusätzliche Informationen angefordert worden sind, nach Ablauf von 96 Stunden nach Eingang dieser zusätzlichen Informationen.
Im Luft- und Seeverkehr tätige Beförderungsunternehmer sowie international tätige Beförderungsunternehmer, die Gruppen von Personen in Autobussen befördern, müssen vor dem Einsteigen der Passagiere überprüfen, ob Drittstaatsangehörige, die der Reisegenehmigungspflicht unterliegen, im Besitz einer gültigen Reisegenehmigung sind.
Mit der Reisegenehmigung wird kein automatisches Recht auf Einreise oder Aufenthalt verliehen; die endgültige Entscheidung wird vom Grenzschutzbeamten getroffen.
Eine Reisegenehmigung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des bei der Antragstellung registrierten Reisedokuments – je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt.
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