Antonio Tajani, President of the European Parliament
Jean-Claude Juncker, President of the European Commission
Federica Mogherini, High Representative for Foreign Affairs and Security Policy / Vice-President of the European Commission
Werner Hoyer, President of the European Investment Bank
Markku Markkula, President of the Committee of the Regions
Dimitris Avramopoulos, Commissioner for Migration, Home Affairs and Citizenship
Neven Mimica, Commissioner for International Development
Julian King, Commissioner for Security Union
Louise Arbour, United Nations Special Representative for International Migration
William Lacy Swing, Director General of the International Organisation for Migration
Claude Moraes, Chair of the Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs Committee
Linda McAvan, Chair of the Committee on Development
Der maltesische Vorsitz hat heute eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament über die von der EU finanzierte Initiative "WiFi4EU" zur Förderung kostenloser Internetzugänge in Rathäusern, Krankenhäusern, Parks und anderen öffentlichen Räumen erzielt. Damit wird den Nutzern künftig über ein leicht erkennbares, mehrsprachiges WiFi4EU-Portal eine kostenlose sichere Hochgeschwindigkeits-Internetverbindung zur Verfügung stehen. Gemeindeverwaltungen oder sonstige öffentliche Stellen, die die Internetverbindung anbieten, können das Portal nutzen, um einen einfachen Zugang zu ihren digitalen Dienstleistungen bereitzustellen.
"WiFi4EU bietet vielen Bürgerinnen und Bürgern ein schnelles Internet, denen sonst keine hochwertige Netzanbindung zur Verfügung stehen würde", erklärte der maltesische Minister für Wettbewerbsfähigkeit und digitale Wirtschaft, Meereswirtschaft und Dienstleistungswirtschaft, Emmanuel Mallia. "Die Initiative wird die Nutzung digitaler Dienstleistungen fördern und die digitale Kluft verringern – auch an Orten mit beschränktem Internetzugang."
Rat und Parlament haben sich nun darauf verständigt, wie das System aussehen soll; die Finanzausstattung wird jedoch erst im Rahmen der laufenden Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens der EU endgültig geregelt.
Gemeindeverwaltungen, Bibliotheken, Krankenhäuser und andere öffentliche Stellen sollen mit geringem bürokratischem Aufwand Finanzmittel für die Installation lokaler drahtloser Zugangspunkte beantragen können. Die öffentliche Stelle wird selbst für die Instandhaltung des Zugangs während mindestens drei Jahren verantwortlich sein. Mit einfachen Finanzierungsinstrumenten wie z. B. Gutscheinen werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten gedeckt.
Die Mittel werden – grundsätzlich nach dem Windhundprinzip – in geografisch ausgewogener Weise in den EU-Ländern zugeteilt. Jedoch können Antragsteller aus Ländern mit niedriger Beteiligungsrate bis zu einem gewissen Grad bevorzugt behandelt werden.
Um zu verhindern, dass die finanzielle Unterstützung Wettbewerbsverzerrungen bewirkt oder private Investitionen abschreckt, werden nur Projekte gefördert, die keine bereits existierenden privaten oder öffentlichen Internet-Angebote duplizieren.
Die Einigung über die Finanzausstattung und die Fertigstellung der technischen Arbeiten sollen rechtzeitig erfolgen, damit das System bis Ende 2017 betriebsbereit ist.
Der Vorsitz wird den Mitgliedstaaten die Ergebnisse der heutigen Gespräche in den kommenden Wochen zur Billigung vorlegen, damit das Projekt wie geplant anlaufen kann.
Der Rat hat eine allgemeine Ausrichtung über die Reform des Systems der Typgenehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen festgelegt.
Diese wichtige Reform wird das gegenwärtige System modernisieren, es an die auf dem Markt verfügbaren neuen Technologien anpassen und die Kontrollen und Prüfungen in Bezug auf Kfz-Emissionswerte verbessern.
"Öffentliche Gesundheit, Luftqualität und Innovation sind die Kernpunkte dieser Einigung. Die einzige Möglichkeit, das Vertrauen in die europäische Automobilindustrie wieder herzustellen und zu stärken, besteht darin, die Entwicklung sauberer und sicherer Technologien zu unterstützen. Es werden zuverlässige Kontrollen und Prüfungen für Kraftfahrzeuge festgelegt werden, damit Unregelmäßigkeiten bei den Fahrzeugemissionen, wie sie in der Vergangenheit festgestellt wurden, nicht erneut auftreten können", so Chris Cardona, Präsident des Rates und maltesischer Minister für Wirtschaft, Investitionen und Kleinunternehmen.
Ziel der Reform ist es, ein hohes Maß an Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Kraftfahrzeugen zu gewährleisten und die wichtigsten im bestehenden Typgenehmigungssystem festgestellten Mängel zu beheben.
Über die allgemeine Ausrichtung des Rates wird mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden müssen, bevor sie rechtskräftig wird. Das Parlament hat am 4. April über seinen Standpunkt abgestimmt.
In drei Bereichen werden wichtige Änderungen eingeführt, und zwar durch Verstärkung
Alle Mitgliedstaaten stimmten zu, die einheitliche Umsetzung dieser Rechtsvorschriften in der EU zu verbessern, um die möglichen Unterschiede bei der Auslegung und Anwendung durch nationale Typgenehmigungsbehörden und technische Dienste zu verringern. Zudem waren sie sich darin einig, dass wirksamere Regeln zur Marktüberwachung zur Anwendung kommen sollten, um Nichteinhaltung besser und frühzeitig zu erkennen.
Mindestanzahl zu überprüfender KraftfahrzeugeNach den vom Rat vereinbarten neuen Verpflichtungen im Bereich der Marktüberwachung müsste jeder Mitgliedstaat eine jährliche Mindestanzahl an Kontrollen bei Fahrzeugen durchführen. Diese Mindestanzahl an Kontrollen ergibt sich aus der Quote von 1 pro 50 000 der im jeweiligen Mitgliedstaat im vorangegangenen Jahr zugelassenen neuen Fahrzeuge.
Diese Kontrollen werden die Emissionsprüfung im praktischen Fahrbetrieb umfassen.
Die allgemeine Ausrichtung sieht eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Finanzierung von Marktüberwachungstätigkeiten vor. Die Gebühren für die Typgenehmigungstätigkeiten würden bei den Herstellern erhoben werden, die eine Typgenehmigung beantragt haben.
Mitgliedstaaten, die über weniger Mittel zur Durchführung der erforderlichen Tests verfügen, werden die Möglichkeit haben, andere Mitgliedstaaten zu ersuchen, die erforderlichen Prüfungen in ihrem Namen vorzunehmen.
Solide Aufsicht zur Aufdeckung von NichteinhaltungenDie Kommission wird befugt werden, anhand von Prüfungen und Kontrollen von Fahrzeugen die Einhaltung der Vorschriften nachzuprüfen und umgehend auf Unregelmäßigkeiten zu reagieren. Hierdurch wird die Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit des EU-Typgenehmigungssystems verstärkt.
Bei Verstößen könnte die Kommission zudem gegen Hersteller und Einführer Bußgelder verhängen, die für jedes nichtkonforme Fahrzeug bis zu 30 000 EUR betragen.
Es wird ein Prüfsystem eingeführt, das auf einer Beurteilung unter Gleichrangigen beruht. Diese Beurteilung unter Gleichrangigen, der eine Typgenehmigungsbehörde unterzogen wird, würde von zwei Typgenehmigungsbehörden aus anderen Mitgliedstaaten vorgenommen und mindestens alle fünf Jahre durchgeführt werden. Die Kommission kann an den Teams, die die Beurteilung unter Gleichrangigen vornehmen, teilnehmen und sollte eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Beurteilungen unter Gleichrangigen erstellen und veröffentlichen.
Allerdings ist vorgesehen, dass die Typgenehmigungsbehörden keiner Beurteilung unter Gleichrangigen unterliegen würden, wenn sie alle ihre technischen Dienste auf der Grundlage der Akkreditierung international anerkannter Normen benennen.
Zudem würde ein beratendes Forum für den Informationsaustausch über die Durchsetzung eingerichtet werden, das eine Harmonisierung der unterschiedlichen Auslegungen und Praktiken in den Mitgliedstaaten zum Ziel hat. Dieses Forum sollte auch die Ergebnisse der Beurteilungen unter Gleichrangigen prüfen.
Darüber hinaus werden die nationalen Behörden dem Forum jährlich eine umfassende Übersicht über die geplanten Marktüberwachungskontrollen übermitteln müssen.
In Bezug auf die technischen Dienste wird im Text des Rates die Einbeziehung der nationalen Akkreditierungsstellen in die Bewertung der technischen Dienste und die Einrichtung von gemeinsamen Bewertungsteams vorgeschlagen.
Die Position der technischen Dienste gegenüber den Herstellern wird gestärkt werden, insbesondere ihr Recht bzw. ihre Verpflichtung, unangekündigte Fabrikkontrollen sowie physische Kontrollen oder Laborprüfungen durchzuführen.
Die technischen Dienste würden die von den Typgenehmigungsbehörden verantworteten Prüfungen für Typgenehmigungen durchführen. Das ordnungsgemäße Funktionieren technischer Dienste ist entscheidend dafür, dass ein hohes Maß an Sicherheit und Umweltschutz sowie das Vertrauen der Verbraucher in dieses System sichergestellt sind.
HintergrundinformationenDer Entwurf einer Verordnung zur Modernisierung des Typgenehmigungssystems für Kraftfahrzeuge wurde von der Kommission am 27. Januar 2016 vorgelegt. Er wird den geltenden, mit der Richtlinie 2007/46/EG festgelegten EU-Rechtsrahmen ersetzen.
Mit dem Entwurf wird das allgemeine Ziel der Richtlinie 2007/46/EG, nämlich die Erleichterung des freien Verkehrs von Kraftfahrzeugen im Binnenmarkt und die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung, durch die Festlegung harmonisierter Anforderungen für die Typgenehmigung aufrechterhalten.
Eine grundlegende Überarbeitung des bestehenden Systems, das vor zehn Jahren ausgearbeitet wurde, ist bereits im Arbeitsprogramm der EU vorgesehen.
Allerdings haben die bei bestimmten Automobilherstellern festgestellten Unregelmäßigkeiten, d.h. der Einsatz vorschriftswidriger Abschalteinrichtungen, der Öffentlichkeit, den Behörden und den Wirtschaftsteilnehmern die Notwendigkeit vor Augen geführt, strengere Vorschriften für die Typgenehmigung festzulegen und die Prüfmethoden für Schadstoffemissionen von Fahrzeugen zu verbessern, damit derartige Fälle nicht mehr auftreten.
Am 29. Mai 2017 hat der Rat die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime bis zum 1. Juni 2018 verlängert. Dieser Beschluss steht im Einklang mit der Strategie der EU für Syrien, nach der die EU ihre restriktiven Maßnahmen gegen das syrische Regime und seine Unterstützer aufrecht erhalten wird, solange die Unterdrückung der Zivilbevölkerung andauert.
Zugleich hat der Rat drei Minister der syrischen Regierung in die Liste der Personen aufgenommen, die den restriktiven Maßnahmen unterliegen, und die Angaben zu bestimmten Personen und Einrichtungen auf der Liste aktualisiert. Auf dieser Liste stehen nun 240 Personen und 67 Einrichtungen, die wegen gewaltsamen Vorgehens gegen die syrische Zivilbevölkerung mit einem Reiseverbot belegt und deren Vermögenswerte eingefroren wurden.
Die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien umfassen unter anderem ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der Vermögenswerte der syrischen Zentralbank in der EU sowie Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden könnte, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder Abhörung des Internets und von Telefongesprächen.
Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, dass auf der Grundlage des vereinbarten VN-Rahmens eine dauerhafte politische Lösung für den Konflikt in Syrien gefunden wird. Wie in der im April 2017 angenommenen EU-Strategie für Syrien dargelegt wird, ist die EU der Überzeugung, dass es keine militärische Lösung für den Konflikt geben kann, und unterstützt sie nachdrücklich die Arbeit des VN-Sondergesandten und die innersyrischen Gespräche in Genf.
Als Hauptgeber bei den internationalen Bemühungen zur Bewältigung der Krise in Syrien – seit Beginn des Konflikts haben die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammen mehr als 9,4 Mrd. € für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe bereitgestellt – wird die EU weiter dafür eintreten, dass allen Syrern humanitäre Hilfe geleistet wird, einschließlich der Syrer in belagerten oder schwer zu erreichenden Gebieten.
Die EU ist nur dann bereit, den Wiederaufbau Syriens zu unterstützen, wenn ein von den syrischen Konfliktparteien auf der Grundlage der Resolution 2254 (2015) des VN-Sicherheitsrates und des Genfer Kommuniqués von 2012 ausgehandelter umfassender, echter und alle Seiten einbeziehender politischer Übergang stabil im Gange ist.
Die betreffenden Rechtsakte werden im Amtsblatt vom 30. Mai 2017 veröffentlicht.