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Europäische Union

67/2017 : 21. Juni 2017 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-449/16

Martinez Silva
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Ein Drittstaatsangehöriger, der Inhaber einer kombinierten Arbeitserlaubnis in einem Mitgliedstaat ist, hat im Allgemeinen Anspruch auf die für die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats vorgesehenen Leistungen der sozialen Sicherheit

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Jeffrey Sachs: „Die Trumps dieser Welt dürfen nicht das bekommen, was sie wollen“

Euractiv.de - Wed, 21/06/2017 - 09:55

Armut zu bekämpfen ist nur eine Frage der Organisation, meint US-Ökonom Jeffrey Sachs im Interview. Auch wenn Donald Trump für das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele "absolut schädlich" sei - die Welt sei reich genug, um die globalen Probleme zu lösen.

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66/2017 : 21. Juni 2017 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-621/15

W u.a.
Rechtsangleichung
Der Fehler eines Impfstoffs und der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem Fehler und einer Krankheit können bei fehlendem wissenschaftlichem Konsens durch ein Bündel ernsthafter, klarer und übereinstimmender Indizien bewiesen werden

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Die EZB riskiert eine enorme Inflation

Euractiv.de - Wed, 21/06/2017 - 09:43

Ökonom Kjell Nyborg erzählt die Euro-Rettung als Verfallsgeschichte: Die Zentralbank akzeptiert Ramschpapiere als Sicherheiten. Deutschland drohen enorme Verluste.

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Martin Schulz – mit Vollgas in die Digitalisierung

Euractiv.de - Wed, 21/06/2017 - 09:24

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz will die Digitalisierung im Falle seines Wahlsieges zur Chefsache machen. „Das Bundeskanzleramt muss die Digitalpolitik als Stabsaufgabe viel stärker als bisher koordinieren“, sagte Schulz am Dienstag beim Tag der Deutschen Industrie in Berlin. „Solange wir in Deutschland beim Ausbau des schnellen Internets nicht merklich vorankommen, bleibt die Digitalisierung eine akademische Debatte.“ Anspruch […]

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Mays Konservative und nordirische DUP offenbar kurz vor Einigung

Euractiv.de - Wed, 21/06/2017 - 09:22

Eine gemeinsame Regierungsbildung zwischen den Konservativen der britischen Premierministerin Theresa May und der nordirischen Unionspartei steht offenbar kurz bevor.

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30 Jahre Erasmus: mehr als ein Urlaubstrip für Studenten

Euractiv.de - Wed, 21/06/2017 - 09:14

Erasmus feiert seinen 30. Geburtstag. Für Bildungskommissar Tibor Navracsics ist das Austauschprogramm „eine der größten Errungenschaften der EU.”

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Video of a committee meeting - Tuesday, 20 June 2017 - 16:23 - Subcommittee on Human Rights - Committee on Foreign Affairs

Length of video : 91'
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Disclaimer : The interpretation of debates serves to facilitate communication and does not constitute an authentic record of proceedings. Only the original speech or the revised written translation is authentic.
Source : © European Union, 2017 - EP
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Sicherheitskräfte vereiteln Anschlag in Brüssel

Euractiv.de - Wed, 21/06/2017 - 09:13

In Brüssel haben Sicherheitskräfte einen Bombenanschlag am Zentral-Bahnhof vereitelt. Der mutmaßliche Täter wurde erschossen.

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USA: Republikaner gewinnen Nachwahlen – Erfolg für Trump

Euractiv.de - Wed, 21/06/2017 - 09:11

Im Stimmungstest für seine Arbeit hat US-Präsident Donald Trump einen Teilerfolg erzielt.

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Video of a committee meeting - Tuesday, 20 June 2017 - 15:09 - Committee on Foreign Affairs

Length of video : 67'
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Source : © European Union, 2017 - EP
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Darf die Flucht über das Mittelmeer Ticket nach Europa sein?

Euractiv.de - Wed, 21/06/2017 - 08:59

Der Vorschlag, nach der Balkan- nun auch die Mittelmeerroute zu schließen, sorgt für neuen Diskussionsstoff innerhalb der EU.

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Geräte-Tests beschönen offenbar den Stromverbrauch

Euractiv.de - Wed, 21/06/2017 - 08:58

Der neue Kühlschrank ist enorm energiesparend? Möglicherweise nur auf dem Papier.

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Migration und Brexit bis zum und auf dem Gipfel

EuroNews (DE) - Wed, 21/06/2017 - 02:58
The Brief from Brussels
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Reaktion der EU auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung – eine nachhaltige Zukunft für Europa

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 20/06/2017 - 17:40

Die EU hat eine führende Rolle in dem Prozess gespielt, der im September 2015 zur Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihrer 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung geführt hat. Sie ist jetzt entschlossen, eine führende Rolle bei der Umsetzung der Agenda zu übernehmen.

In den heute vom Rat angenommenen Schlussfolgerungen wird erneut zum Ausdruck gebracht, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten fest entschlossen sind, die Agenda 2030 vollständig umzusetzen und die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen. In den Schlussfolgerungen ist die Reaktion der EU auf die Agenda 2030 und der von ihr verfolgte Ansatz für die Umsetzung der Agenda auf EU-Ebene dargelegt. Auch die nächsten Schritte, die erforderlichen Mittel und Ressourcen, die Art und Weise einer möglichen Einbeziehung verschiedener Interessenträger und Maßnahmen zur künftigen Überwachung und Überprüfung kommen darin zur Sprache.

In den Schlussfolgerungen wird hervorgehoben, wie wichtig es ist, die nachhaltige Entwicklung in ihren drei Dimensionen (wirtschaftlich, sozial, ökologisch) auf ausgewogene und integrative Weise zu verwirklichen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die nachhaltige Entwicklung in allen Politikbereichen durchgängig berücksichtigt wird und dass die EU ehrgeizige politische Maßnahmen ergreift, um die globalen Herausforderungen anzugehen.

Der Rat fordert die Kommission auf, bis Mitte 2018 in einer Umsetzungsstrategie Zeitplanung, Ziele und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Agenda 2030 in allen Politikbereichen der EU vorzulegen. Ferner sollte die Kommission bis Mitte 2018 feststellen, wo noch Defizite bestehen und was die EU bis zum Jahr 2030 in den Bereichen Politik, Gesetzgebung, Lenkungsstrukturen für horizontale Kohärenz und Umsetzung dagegen tun kann.

Die EU appelliert an die anderen VN-Mitgliedstaaten und alle Interessengruppen, einschließlich der Zivilgesellschaft und des Privatsektors, zur Umsetzung der Agenda 2030 beizutragen.

Um die Agenda 2030 zu fördern, ist mehr Einsatz gefordert. Der Rat weist in seinen Schlussfolgerungen auf das mangelnde Engagement der Öffentlichkeit hin und fordert Maßnahmen zur Sensibilisierung der EU-Bürgerinnern und -Bürger.

Hintergrundinformationen

Die Schlussfolgerungen stützen sich auf die im November 2016 von der Kommission vorgelegte Mitteilung mit den Titel "Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft". Darin zeigt die Kommission die Verbindung zwischen der nachhaltigen Entwicklung der Agenda 2030 und dem politischen Rahmen der EU sowie den Prioritäten der Kommission auf. Die Mitteilung gibt einen Überblick darüber, in welchem Umfang welche nachhaltigen Entwicklungsziele bereits von der EU verwirklicht wurden und welche Hauptdefizite und ‑anliegen in Bezug auf die Nachhaltigkeit noch angegangen werden müssen.

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung "Transformation unserer Welt" ist auf dem VN-Gipfel für nachhaltige Entwicklung (New York, 25. bis 27. September 2015) angenommen worden. Sie umfasst eine Reihe von globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung, die zum 1. Januar 2016 an die Stelle der Millenniums-Entwicklungsziele getreten sind.

Die Agenda 2030 ist eine Reaktion auf die weltweiten Herausforderungen und zielt dabei auf die umfassende Beseitigung der Armut und die ganzheitliche Berücksichtigung der wirtschaftlichen, der sozialen und der ökologischen Dimension der nachhaltigen Entwicklung ab. Die 17 neuen Ziele für nachhaltige Entwicklung und die 169 damit verbundenen Zielvorgaben erstrecken sich auf zentrale Bereiche wie Armut, Menschenrechte, Ernährungssicherheit, Gesundheit, nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Produktion, Wachstum, Beschäftigung, Infrastruktur, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, Meere, Klimawandel und Gleichstellung der Geschlechter.

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Wichtigste Ergebnisse der Ministertagung der Östlichen Partnerschaft,19. Juni 2017

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 20/06/2017 - 17:20

Die Hohe Vertreterin Federica Mogherini führte den Vorsitz der jährlichen Ministertagung der Östlichen Partnerschaft, an der auch EU-Kommissionsmitglied Johannes Hahn teilnahm. Die EU-Außenminister und ihre Amtskollegen aus den sechs Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine) kamen zusammen, um das Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft, das im November 2017 in Brüssel stattfindet, vorzubereiten.

Die Minister verwiesen auf die seit dem letzten Gipfeltreffen 2015 in Riga erzielten Errungenschaften, wobei sie vor allem den spürbaren Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger der sechs Partnerländer hervorhoben.

"Wir haben heute das klare Bekenntnis der EU und der östlichen Partner zu unserer engen Zusammenarbeit bekräftigt. Unser Gipfeltreffen im November wird unsere Einigkeit unter Beweis stellen, wobei konkrete Ergebnisse im Mittelpunkt stehen werden."

Federica Mogherini, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik

Sie bekräftigten, dass das bevorstehende Gipfeltreffen weitere Leitlinien zur Stärkung der Zusammenarbeit in den vier vorrangigen in Riga vereinbarten Bereichen des Engagements vorgeben soll:

  • eine Stärkung der Staatsführung: für den Ausbau der Institutionen und die Förderung von verantwortungsvollem Regieren
  • eine Stärkung der Gesellschaft: für größere Mobilität und mehr direkte persönliche Kontakte
  • eine Stärkung der Wirtschaft: für eine Ankurbelung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Nutzung von Marktchancen für mehr Wohlstand
  • eine Stärkung der Konnektivität: für eine Verbesserung der Verbundnetze, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Energie

Die Hohe Vertreterin Mogherini und Kommissionsmitglied Hahn stellten den Ministern zu diesem Zweck ein Arbeitsdokument vor, das gemeinsam vom EAD und von der Europäischen Kommission vorbereitet wurde: "Östliche Partnerschaft – Schwerpunktsetzung auf Kernprioritäten und Ziele". Das Dokument, in dem 20 Ziele für 2020 in den vier Bereichen ausgewiesen werden, wurde zum ersten Mal im Dezember 2016 vorgestellt und diesen Monat auf Grundlage von Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten und der Länder der Östlichen Partnerschaft überarbeitet. Darin werden konkret greifbare Ergebnisse, die von der Zusammenarbeit erwartet werden, umrissen; außerdem soll es sowohl für das Gipfeltreffen als auch für 2020 als gemeinsamer Arbeitsplan dienen.

Die Minister erörterten auch eine effizientere und wirksamere multilaterale Struktur der Östlichen Partnerschaft, mit der sie besser an die vier politischen Prioritäten angepasst werden soll, ihre Annahme ist auf dem nächsten Gipfeltreffen vorgesehen.

Um diesen strukturierteren Ansatz mit vier Schwerpunktbereichen und 20 Zielen stärker hervorzuheben, wird die Partnerschaft diese Woche auf dem 3. Jugendforum der östlichen Partnerschaft (22. bis 23. Juni in Warschau) ein neues optisches Erscheinungsbild erhalten.


EU-Kontext

Auf der Tagung des Rates "Auswärtige Angelegenheiten" vom 15. Mai 2017 führten die Minister einen Gedankenaustausch über die Östliche Partnerschaft. Sie bekräftigten die zentrale Bedeutung der Östlichen Partnerschaft für die Europäische Union und betonten ihre Geschlossenheit bei der maßgeschneiderten Unterstützung für die Region bzw. für jedes einzelne Land der Östlichen Partnerschaft. Sie unterstrichen ferner ihre Entschlossenheit, konkrete Ergebnisse zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger sowohl in der EU als auch in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu erzielen.

In diesem Zusammenhang begrüßten sie das Inkrafttreten der Visaliberalisierung für Georgien und die Ukraine und verwiesen auf die Bedeutung der Umsetzung der Assoziierungsabkommen bzw. Abkommen über vertiefte und umfassende Freihandelszonen (AA/DCFTA) und der Reformen.

Die Ukraine, Georgien und die Republik Moldau haben 2014 Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnet, einschließlich vertiefter und umfassender Freihandelszonen (DCFTA).

Die EU und Armenien haben die Verhandlungen über ein umfassendes und erweitertes Partnerschaftsabkommen zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen zum Abschluss gebracht. Die Verhandlungen über ein neues umfassendes Abkommen mit Aserbaidschan haben begonnen. Zwar sind konkrete Schritte seitens Belarus zur Achtung von Demokratie und Menschenrechten nach wie vor für die Gestaltung der künftigen Politik der EU gegenüber diesem Land erforderlich, die Koordinierungsgruppe EU-Belarus bietet jedoch einen umfassenderen Ansatz für die bilateralen Beziehungen.

Die Initiative Östliche Partnerschaft wurde im Jahr 2009 ins Leben gerufen, ihr Schwerpunkt liegt auf der regionalen Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarn der EU. Sie soll politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration zwischen der EU und den sechs osteuropäischen Partnerländern fördern: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau und Ukraine. Sie ist reformorientiert und setzt den Schwerpunkt auf eine Stärkung der Resilienz der Partnerländer sowie auf die Stabilisierung der Nachbarschaft.

Sie ist auf den gemeinsamen Werten der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie dem Bekenntnis zu den Grundsätzen der Marktwirtschaft begründet.

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Mali und die Sahelzone: EU verstärkt ihre Maßnahmen für die Sicherheit der Region

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 20/06/2017 - 17:03

Der Rat hat heute einen Beschluss zur Unterstützung der Regionalisierung der Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP-Missionen) in der Sahelzone – d. h. EUCAP Sahel Mali, EUCAP Sahel Niger und EUTM Mali – angenommen.

Der Ratsbeschluss ermöglicht die Einrichtung einer regionalen Koordinierungszelle, die im Hauptquartier einer der zivilen EU-Missionen, der EUCAP Sahel Mali, ihren Sitz hat. Der regionalen Koordinierungszelle gehören auch Experten für innere Sicherheit und Verteidigung in den Sahel-G5-Ländern an, die in Mali, aber auch in den EU-Delegationen in anderen Sahel-G5-Ländern – d. h. Mauretanien, Burkina Faso, Niger und Tschad – eingesetzt sind.

In einer ersten Phase wird die regionale Koordinierungszelle eine Erfassung des Bedarfs und der Lücken in der Sicherheit und der Verteidigung der Sahel-G5-Länder vornehmen, mit dem Ziel der Ausarbeitung eines regionalen Durchführungsplans für die GSVP, in dem Empfehlungen für etwaige weitere Phasen ausgesprochen werden. Sie wird ferner die Veranstaltung von Fortbildungskursen für Auszubildende in den Sahel-G5-Ländern in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung durch GSVP-Missionen der EU erleichtern.

Die Ziele der Verstärkung eines regionalen Ansatzes bei den Arbeiten der EU in der Region bestehen darin, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Sahelzone zu unterstützen, regionale Kooperationsstrukturen zu fördern und die nationalen Kapazitäten der Sahel-G5- Länder zu stärken.

Die EU unterstützt die Bemühungen der Sahel-G5-Länder und wird mit ihnen bei der Bekämpfung des Terrorismus und aller anderen Bedrohungen von Sicherheit und Frieden zusammenarbeiten. Am 19. Juni hat der Rat Schlussfolgerungen zu Mali und der Sahelzone angenommen, in denen insbesondere der Terroranschlag vom 18. Juni in Bamako (Mali) aufs Schärfste verurteilt wird. In den Schlussfolgerungen wird daran erinnert, dass die EU einen soliden integrierten Ansatz zur Stabilisierung der Region verfolgt, der unter anderem eine ganze Bandbreite relevanter Instrumente in den Bereichen Diplomatie, langfristige Entwicklungszusammenarbeit, Unterstützung der Menschenrechte, Stabilisierungsbemühungen, Stärkung der Widerstandsfähigkeit, humanitäre Hilfe, Migrationssteuerung und Sicherheit, einschließlich GSVP-Missionen, umfasst.

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Neue EU-Vorschriften für nachhaltige und transparente externe Fischereitätigkeiten

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 20/06/2017 - 16:02

Der Rat hat am 20. Juni 2017 eine politische Einigung mit dem Europäischen Parlament über neue Vorschriften für die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten erzielt.

Mit der betreffenden Verordnung wird die Regelung zur Erteilung der Fangerlaubnisse für Fischereifahrzeuge modernisiert. Sie wird für alle Fischereifahrzeuge der EU, die außerhalb der EU-Gewässer fischen, und für alle Fischereifahrzeuge von Drittländern, die in den EU-Gewässern fischen, gelten.

Clint Camilleri, maltesischer Parlamentarischer Staatssekretär für Landwirtschaft, Fischerei und die Rechte der Tiere, begrüßte die Einigung und erklärte: "Die EU ist aufgrund dieser neuen und transparenteren Vorschriften besser gerüstet, um ihre Außenflotte zu überwachen und gegen illegale Fischerei vorzugehen. Wir sind stolz darauf, dass wir unseren Ratsvorsitz im Bereich Fischerei mit einer derart wichtigen Errungenschaft abschließen können."

Die reformierte gemeinsame Fischereipolitik (GFP) fördert ein nachhaltiges, ökosystembasiertes und auf Vorsorge ausgerichtetes Konzept der Bestandsbewirtschaftung, mit Schwerpunkt auf der Kohärenz zwischen ihrer internen und externen Dimension. Daher war eine Überarbeitung des bisherigen Systems der Erteilung von Fangerlaubnissen erforderlich, um sicherzustellen, dass die EU bei ihren Fischereitätigkeiten außerhalb der Unionsgewässer dieselben Prinzipien und Normen achtet wie die, die in den EU-Gewässern gelten.

Die verschiedenen Verfahren zur Erteilung von Erlaubnissen werden verbessert, um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, die Rechtssicherheit zu erhöhen, die Gleichbehandlung zwischen internen und externen Flotten sicherzustellen und die Zeit für die Bearbeitung der Anträge zu verkürzen.

Außerdem werden mit dem neuen Rahmen die Vorschriften zur Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU) verschärft, die zentrale Säulen der Umsetzung der GFP sind.

Hintergrund und nächste Schritte

Die erzielte Einigung muss noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Rat gebilligt werden. Nach der formellen Billigung durch den Rat wird die neue Verordnung dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt.

Damit könnte die neue Verordnung Ende 2017 in Kraft treten.

Die Kommission hatte dem Rat ihren Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten am 11. Dezember 2015 vorgelegt. Der Rat einigte sich am 28. Juni 2016 auf eine allgemeine Ausrichtung, auf deren Grundlage am 8. März 2017 im AStV ein Mandat für die Verhandlungen mit dem EP vereinbart wurde.

Zwischen April und Juni 2017 fanden drei informelle politische Triloge mit dem EP statt.

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Änderungsanträge 1 - 48 - Abschluss des Partnerschaftsabkommens über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits - PE 605.924v01-00 - Ausschuss für auswärtige...

ÄNDERUNGSANTRÄGE 1 - 48 - Entwurf eines Berichts Abschluss des Partnerschaftsabkommens über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
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Gerangel um die Brexit-Beute

Euractiv.de - Tue, 20/06/2017 - 15:43

Der Umzug von britischen EU-Agenturen aus London weckt viele Begehrlichkeiten.

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