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Europäische Union

Afrikanische Kleinbauern in absoluter Notlage

Euractiv.de - Fri, 09/06/2017 - 12:45

70 Prozent der Nahrungsmittel stammen von Kleinbauern. Diese müssten bis 2030 ihre Produktion verdoppeln, um mit dem Bevölkerungswachstum Schritt zu halten.

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Portabilität von digitalen Diensten in der gesamten EU: Rat verabschiedet neue Vorschriften

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 09/06/2017 - 11:02

Der Rat hat heute neue Vorschriften verabschiedet, damit Verbraucher, die für Online-Inhaltedienste in ihrem Heimatland bezahlt haben, auch auf Reisen in anderen Ländern der EU darauf zugreifen können.

"Reisende in der EU müssen künftig nicht mehr auf Online-Dienste wie Filme, Sportberichte, Musik, E-Books oder Spiele verzichten, für die sie zu Hause bezahlt haben. Zusammen mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren ist dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt, der allen zugutekommt."

Maltesischer Vorsitz
Zugang zu Abonnements im Ausland ohne zusätzliche Kosten

Die neue Verordnung wird für mehr Wettbewerbsfähigkeit sorgen, indem sie Innovation bei Online-Diensten fördert und einen Kundenzuwachs bewirkt. Ein Ziel der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt besteht darin, einen echten Binnenmarkt für digitale Inhalte und Dienste zu schaffen.

Die Verordnung wird für alle Online-Inhaltedienste gelten, die gegen Zahlung eines Geldbetrags bereitgestellt werden. Frei empfangbare Dienste, etwa jene bestimmter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, werden von der Verordnung profitieren können, sofern sie das Wohnsitzland ihrer Abonnenten überprüfen.

Derzeit rühren die Hindernisse für die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Diensten daher, dass die Übertragungsrechte für urheberrechtlich geschützte Inhalte wie audiovisuelle Werke sowie die Rechte für hochkarätige Sportveranstaltungen häufig Gebietslizenzen unterliegen. Die Anbieter von Online-Diensten können sich dafür entscheiden, nur bestimmte Märkte zu bedienen.

Für die Bereitstellung der grenzüberschreitenden Portabilität dürfen keine zusätzlichen Gebühren verlangt werden.

Überprüfung des Wohnsitzmitgliedstaats

Mit den neuen Vorschriften wird gewährleistet, dass Nutzer im Ausland gleichberechtigten Zugang zu Inhalten erhalten, die sie in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat rechtmäßig erworben oder abonniert haben, wenn sie sich im Urlaub, auf Dienstreisen oder für eine begrenzte Zeit als Studenten dort aufhalten.

Um Missbrauch zu vermeiden, werden die Anbieter den jeweiligen Wohnsitzmitgliedstaat ihrer Abonnenten überprüfen. Bei der Überprüfung müssen sie sich an die Datenschutzvorschriften der EU halten.

Der Anbieter ist ermächtigt, den Zugang zu dem jeweiligen Online-Dienst einzustellen, wenn der Abonnent seinen Wohnsitzmitgliedstaat nicht nachweisen kann.

Die Methode der Überprüfung muss angemessen, verhältnismäßig und wirksam sein. Es dürfen nicht mehr als zwei Kriterien aus einer Liste von Überprüfungsmitteln dafür verwendet werden. Dazu kann Folgendes gehören: ein Personalausweis, ein Bankkonto oder eine Kreditkarte; der Aufstellungsort des Geräts, das für die Bereitstellung von Diensten verwendet wird; die Zahlung einer Lizenzgebühr durch den Abonnenten für andere Dienste; eine offizielle Rechnungs- oder Postanschrift usw.

Die Inhaber der Urheberrechte haben jedoch die Möglichkeit, die Nutzung ihrer Inhalte zu genehmigen, ohne zur Überprüfung des Wohnsitzes des Abonnenten verpflichtet zu sein.

Inkrafttreten

Die Anwendung der neuen Vorschriften beginnt im ersten Quartal 2018 (neun Monate nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt).

Die heutige Entscheidung folgt auf die vorläufige Einigung, die am 7. Februar 2017 zwischen dem maltesischen Vorsitz und dem Europäischen Parlament erreicht worden war. Das Europäische Parlament hat seine Stellungnahme in erster Lesung am 18. Mai 2017 angenommen.

Die Verordnung wurde auf einer Tagung des Rates "Justiz und Inneres" ohne Aussprache angenommen.

Hintergrund

Die zunehmende Nutzung mobiler Geräte wie Tablets und Smartphones erleichtert den Zugang zu Online-Inhaltediensten unabhängig vom Standort des Verbrauchers.

Seitens der Verbraucher nimmt die Nachfrage nach Zugang zu Inhalten und innovativen Online-Diensten rasch zu, nicht nur in ihrem eigenen Land, sondern auch, wenn sie unterwegs sind. Dementsprechend müssen die Hindernisse für den Zugriff auf Online-Inhaltedienste und deren Nutzung im Binnenmarkt ausgeräumt werden.

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Der neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik – Die EU und die Mitgliedstaaten unterzeichnen eine gemeinsame Strategie zur Beseitigung der Armut

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 09/06/2017 - 11:02

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben heute ein strategisches Konzept unterzeichnet, in dem die Zukunft der europäischen Entwicklungspolitik skizziert wird. Dieser „Neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik“ besteht aus einer neuen gemeinsamen Vision davon, wie die Armut beseitigt und eine nachhaltige Entwicklung verwirklicht werden kann, sowie einem entsprechenden Aktionsplan.

Der Präsident des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani, der Premierminister Maltas, Joseph Muscat – im Namen des Rates und der Mitgliedstaaten – sowie der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker und die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Federica Mogherini haben die gemeinsam entwickelte Strategie in Form einer Gemeinsamen Erklärung heute anlässlich der jährlich stattfindenden zweitägigen „Europäischen Entwicklungstage“ unterzeichnet.

Der neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik liefert einen umfassenden gemeinsamen Rahmen für die europäische Entwicklungszusammenarbeit. Er gilt erstmals in seiner Gesamtheit für alle Institutionen der Europäischen Union und alle Mitgliedstaaten, die sich verpflichten, enger zusammenzuarbeiten.

Mit dem neuen Konsens wird nachdrücklich bekräftigt, dass die Beseitigung der Armut nach wie vor das vorrangige Ziel der europäischen Entwicklungspolitik ist. Er bezieht die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der nachhaltigen Entwicklung vollständig ein. Dabei stehen die europäischen entwicklungspolitischen Maßnahmen im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, bei der es sich ebenfalls um ein Querschnittsthema der Globalen Strategie der EU handelt.

Die Europäischen Staats- und Regierungschefs gingen Verpflichtungen in drei Bereichen ein:

  1. Sie erkennen an, dass die verschiedenen Komponenten dieser Maßnahme eng miteinander verknüpft sind. Dazu zählen Entwicklung, Frieden und Sicherheit, humanitäre Hilfe, Migration, Umwelt und Klima und Querschnittsthemen wie: Jugend; Geschlechtergleichstellung; Mobilität und Migration; nachhaltige Energie und Klimawandel; Investitionen und Handel; gute Regierungsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte; innovative Zusammenarbeit mit weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländern sowie Mobilisierung und Nutzung inländischer Ressourcen.
  2. Mit dem neuen Konsens wird darüber hinaus ein umfassender Ansatz in Bezug auf die Mittel für die Umsetzung - der die traditionelle Entwicklungshilfe mit anderen Ressourcen kombiniert – sowie in Bezug auf solide Strategien und ein verstärktes Konzept für mehr Politikkohärenz verfolgt, wobei zu beachten ist, dass die Entwicklungszusammenarbeit der EU immer im Kontext der eigenen Anstrengungen der Partnerländer gesehen werden muss. Der Konsens bildet für die EU und ihre Mitgliedstaaten die Grundlage für die Nutzung innovativerer Formen der Entwicklungsfinanzierung sowie die Mobilisierung privater Investitionen und zusätzlicher nationaler Ressourcen für die Entwicklung.
  3. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden bedarfsgerechtere Partnerschaften aufbauen, wobei ein breiteres Spektrum von Interessenträgern, einschließlich der Zivilgesellschaft, und Partnerländern in allen Phasen der Entwicklung einbezogen wird. Sie werden außerdem die Umsetzung vor Ort verbessern, indem sie die Zusammenarbeit unter Nutzung ihrer jeweiligen komparativen Vorteile verstärken.
Hintergrund

Als weltweit größter Entwicklungshilfegeber übernimmt Europa eine führende Rolle in der öffentlichen Entwicklungshilfe. Der neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik wurde gemeinsam von allen europäischen Institutionen und allen EU-Mitgliedstaaten in offener und transparenter Weise, auch in Konsultation mit anderen Partnern, ausgearbeitet. Er ist die Reaktion der EU auf die heutigen globalen Entwicklungen und Herausforderungen und stimmt das auswärtige Handeln der EU mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ab.

Im Mittelpunkt der Agenda 2030, die von der internationalen Gemeinschaft im September 2015 angenommen wurde, stehen die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung und die damit verbundenen Zielvorgaben bis 2030. Zusammen mit den Ergebnissen der anderen internationalen Gipfeltreffen und Konferenzen des Jahres 2015 in Addis Abeba und in Paris verfügt die internationale Gemeinschaft damit über einen ehrgeizigen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit aller Länder bei der Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen. Zum ersten Mal gelten die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung gleichermaßen für alle Länder und die EU ist entschlossen, eine Vorreiterrolle bei ihrer Umsetzung zu übernehmen.

Am 22. November 2016 legte die Europäische Kommission ihre Ideen für ein strategisches Konzept für nachhaltige Entwicklung in Europa und in der Welt vor, darunter einen Kommissionsvorschlag für einen neuen Konsens. Seither haben das Europäische Parlament, der Rat unter dem Vorsitz Maltas und die Kommission eine Reihe intensiver Gespräche auf interinstitutioneller Ebene geführt, um eine neue, gemeinsame Vision für die Entwicklungspolitik zu vereinbaren, die der Agenda 2030 und anderen globalen Herausforderungen gerecht wird.

In Bezug auf die nachhaltige Entwicklung und die Agenda 2030 nimmt Europa durch sein auswärtiges Handeln und sonstige Maßnahmen eine Vorreiterrolle ein.

Weitere Informationen

Gemeinsame Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments , Antonio Tajani, des Präsidenten des Europäischen Rates, Joseph Muscat, des Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Federica Mogherini.

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Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Drittländer, sich dem Beschluss (GASP) 2017/621 des Rates vom 31. März 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen anzuschließen

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 09/06/2017 - 11:02

Der Rat hat am 31. März 2017 den Beschluss (GASP) 2017/621 des Rates [1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 2. Oktober 2017 verlängert. Bei den betreffenden Maßnahmen handelt es sich um ein Reiseverbot, ein Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot der Bereitstellung von Geldern in Bezug auf drei Personen, die als verantwortlich für die Behinderung oder Untergrabung des erfolgreichen Abschlusses des politischen Übergangs in Libyen betrachtet werden.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Ratsbeschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

[1] Am 1.4.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 89, S. 10) veröffentlicht.
*Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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Background - 33rd ACP-EU Joint Parliamentary Assembly session

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Fri, 09/06/2017 - 10:30
The 33rd plenary session of the ACP-EU Joint Parliamentary Assembly (JPA) will take place in St. Julian’s, Malta, from 19 to 21 June 2017.

Source : © European Union, 2017 - EP
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Amendments - Conclusion of the Partnership Agreement on Relations and Cooperation between the EU and its Member States, of the one part, and New Zealand, of the other part - PE 605.924v01-00 - Committee on Foreign Affairs

AMENDMENTS - Conclusion of the Partnership Agreement on Relations and Cooperation between the EU and its Member States, of the one part, and New Zealand, of the other part
Committee on Foreign Affairs

Source : © European Union, 2017 - EP
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Seeverkehrspolitik der EU bis 2020

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 09/06/2017 - 10:02

Wettbewerbsfähigkeit, Reduzierung der CO2‑Emissionen und Digitalisierung sind die Leitgrundsätze, die die Grundlage für die Seeverkehrspolitik der EU bis 2020 und darüber hinaus bilden sollen. Mit diesen Grundsätzen soll sichergestellt werden, dass der Seeverkehr eine attraktive Option zur Beförderung von Gütern und Personen bleibt und noch umweltfreundlicher wird. Er sollte auch als Katalysator für Investitionen und Innovation dienen.

Mit den heutigen Schlussfolgerungen des Rates wird die Erklärung von Valletta zur Seeverkehrspolitik der EU, die auf einer vom Vorsitz veranstalteten informellen Ministerkonferenz am 29. März 2017 angenommen worden war, gebilligt.

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Theresa May droht der Verlust der absoluten Mehrheit

Euractiv.de - Fri, 09/06/2017 - 08:34

Herber Rückschlag für Premierministerin Theresa May: Ihre konservativen Tories haben bei der Parlamentswahl in Großbritannien laut Prognosen die absolute Mehrheit verloren.

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20 EU-Staaten einigen sich auf neue Anti-Betrugs-Anwaltschaft

Euractiv.de - Fri, 09/06/2017 - 08:22

20 Mitgliedsstaaten haben sich geeinigt, eine unabhängige EU-Anwaltschaft zu gründen, die grenzüberschreitender Steuerhinterziehung entgegentreten soll.

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Der Mann für Berlins Franzosen

Euractiv.de - Fri, 09/06/2017 - 08:20

Der frühere Veolia-Ingenieur Frédéric Petit hat gute Chancen, demnächst die Auslandsfranzosen in Berlin in der Nationalversammlung in Paris zu vertreten.

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Mimica: „Der Privatsektor ist der Schlüssel zum Erreichen der SDGs“

Euractiv.de - Fri, 09/06/2017 - 08:14

Investments in Entwicklungsprojekte können nicht von der öffentlichen Hand alleine gestemmt werden; der Privatsektor ist der Schlüssel zum Erreichen der SDGs, so der EU-Kommissar für Entwicklungszusammenarbeit

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Šefčovič setzt auf US-Bürgermeister und „fortschrittliche Unternehmen“

Euractiv.de - Fri, 09/06/2017 - 08:09

Der Kommissar für die Energieunion Šefčovič spricht über die Entschlossenheit der EU, das Pariser Klimaabkommen trotz des Rückziehers der USA umzusetzen.

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Entwurf einer Stellungnahme - Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - PE 605.921v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Hilde Vautmans

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
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EU-Staatsanwälte sollen künftig Betrug und Unterschlagung verfolgen

EuroNews (DE) - Thu, 08/06/2017 - 18:15
Eine europäische Staatsanwaltschaft soll in Zukunft den Missbrauch von EU-Geldern verhindern
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Wirksamere Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche – Rat einigt sich auf seinen Standpunkt

Europäischer Rat (Nachrichten) - Thu, 08/06/2017 - 18:01

Der Rat hat am 8. Juni seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche angenommen.

Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist es,

  • Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Sanktionen im Bereich der Geldwäsche festzulegen;
  • Hindernisse für die grenzüberschreitende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit zu beseitigen, indem gemeinsame Bestimmungen für bessere Ermittlungen bei Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche festgelegt werden;
  • die Vorschriften der EU mit internationalen Verpflichtungen in Einklang zu bringen, insbesondere denjenigen, die sich aus der Konvention des Europarates über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten ("Warschauer Konvention") und den einschlägigen Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (FATF) ergeben.

"Zur Durchführung von terroristischen oder anderen kriminellen Tätigkeiten braucht man Geld. Unser Ziel ist es, mit diesen neuen Vorschriften die Finanzierungsquellen von Straftätern auszutrocknen und effektiv zu schließen. Es ist ein Schlüsselelement des Kampfs der EU gegen Terrorismus und deshalb hat der maltesische Vorsitz diesem Dossier hohe Priorität eingeräumt. Wir hoffen nun, dass das Europäische Parlament in der Lage sein wird, im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zeitnah Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen."

Maltesischer Ratsvorsitz

Der vom Rat erzielte Kompromiss stellt ein Gleichgewicht zwischen den Standpunkten der Mitgliedstaaten her und wahrt zugleich die Hauptziele des ursprünglichen Vorschlags.

Die Beratungen konzentrierten sich insbesondere auf folgende Punkte:

  • Den Geltungsbereich der Begriffsbestimmung einer "kriminellen Aktivität" (Artikel 2 Absatz 1), wobei im Kompromisstext des Rates bekräftigt wird, dass alle Kategorien von Straftaten, die in der Warschauer Konvention des Europarates definiert sind, als Vortaten erfasst sind, während Bezugnahmen auf die geltenden EU-Rechtsvorschriften zur Festlegung spezifischer Straftaten ebenfalls eingeschlossen sind, damit sichergestellt ist, dass sie innerhalb der jeweiligen Kategorie berücksichtigt werden. Um darüber hinaus gegen die wachsende Bedrohung durch Cyberkriminalität vorzugehen, hat der Rat vereinbart, dass diese Kategorie auch in die Begriffsbestimmung der "kriminellen Aktivität" aufgenommen werden sollte;
  • die Einführung einer Pflicht, Eigengeldwäsche unter Strafe zu stellen (Artikel 3 Absatz 3);
  • die Verknüpfung mit der Richtlinie über den Schutz der finanziellen Interessen der EU, die spezifische Vorschriften für Geldwäsche im Zusammenhang mit Erträgen aus Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union vorsieht (Artikel 1 Absatz 2), wobei der Rat unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten diese Vorschriften auf nationaler Ebene in einem einzigen umfassenden Rahmen für Geldwäsche umsetzen können.
Hintergrundinformationen

Der Vorschlag wurde von der Kommission im Dezember 2016 zusammen mit einem Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen vorgelegt. Beide Rechtstexte sind Teil des EU-Aktionsplans für ein massiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung und Finanzkriminalität. Das übergeordnete Ziel ist es, die Einnahmequellen terroristischer Organisationen weiter auszutrocknen sowie die Aufspürung von Terroristen anhand von Geldbewegungen zu erleichtern.

Nächste Schritte

Der Rat und das Parlament treten in Verhandlungen über den endgültigen Text ein, sobald auch das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat.

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60/2017 : 8. Juni 2017 - Feierliche Sitzung

Amtsantritt eines neuen Mitglieds des Gerichts der Europäischen Union

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Video einer Ausschusssitzung - Donnerstag, 8. Juni 2017 - 09:11 - Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung

Dauer des Videos : 176'
Sie können dieses Video manuell herunterladen im WMV (1.6Gb)-Format

Haftungsausschluss : Die Verdolmetschung der Debatten soll die Kommunikation erleichtern, sie stellt jedoch keine authentische Aufzeichnung der Debatten dar. Authentisch sind nur die Originalfassungen der Reden bzw. ihre überprüften schriftlichen Übersetzungen.
Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
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Nordkorea: Rat nimmt im Einklang mit der jüngsten Resolution des VN-Sicherheitsrats weitere 14 Personen und 4 Einrichtungen in seine Sanktionslisten auf

Europäischer Rat (Nachrichten) - Thu, 08/06/2017 - 13:00

Der Rat nimmt weitere 14 Personen und 4 Einrichtungen in die Listen der Personen und Einrichtungen auf, deren Vermögenswerte einzufrieren sind und gegen die Reisebeschränkungen verhängt wurden, und setzt damit die neuen Benennungen der Resolution 2356 (2017) des VN-Sicherheitsrats um. Diese Resolution wurde am 2. Juni 2017 als Reaktion auf die fortdauernden Tätigkeiten zur Entwicklung von Kernwaffen und ballistischen Flugkörpern durch die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) – unter Verletzung und eklatanter Missachtung früherer Resolutionen des VN-Sicherheitsrats – verabschiedet.

Mit dem Ratsbeschluss erhöht sich die Zahl der Personen, die den restriktiven Maßnahmen gegen die DVRK unterliegen, auf 53 Personen bzw. 46 Einrichtungen entsprechend der Benennungen der VN. Zudem wurden 41 Personen und 7 Einrichtungen von der EU selbst benannt.

Die EU setzt alle Resolutionen des VN-Sicherheitsrats um, die als Reaktion auf die Nuklear- und Nuklearwaffenprogramme, andere Massenvernichtungswaffenprogramme und Programme für ballistische Flugkörper der DPRK angenommen wurden. Darüber hinaus hat die EU eigenständige restriktive Maßnahmen gegen die DVRK verhängt, welche die VN-Sanktionen ergänzen und verstärken.

Die Rechtsakte wurden im schriftlichen Verfahren angenommen. Sie werden am 9. Juni im Amtsblatt veröffentlicht.

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