70 Prozent der Nahrungsmittel stammen von Kleinbauern. Diese müssten bis 2030 ihre Produktion verdoppeln, um mit dem Bevölkerungswachstum Schritt zu halten.
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Der Rat hat heute neue Vorschriften verabschiedet, damit Verbraucher, die für Online-Inhaltedienste in ihrem Heimatland bezahlt haben, auch auf Reisen in anderen Ländern der EU darauf zugreifen können.
"Reisende in der EU müssen künftig nicht mehr auf Online-Dienste wie Filme, Sportberichte, Musik, E-Books oder Spiele verzichten, für die sie zu Hause bezahlt haben. Zusammen mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren ist dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt, der allen zugutekommt."
Maltesischer VorsitzDie neue Verordnung wird für mehr Wettbewerbsfähigkeit sorgen, indem sie Innovation bei Online-Diensten fördert und einen Kundenzuwachs bewirkt. Ein Ziel der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt besteht darin, einen echten Binnenmarkt für digitale Inhalte und Dienste zu schaffen.
Die Verordnung wird für alle Online-Inhaltedienste gelten, die gegen Zahlung eines Geldbetrags bereitgestellt werden. Frei empfangbare Dienste, etwa jene bestimmter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, werden von der Verordnung profitieren können, sofern sie das Wohnsitzland ihrer Abonnenten überprüfen.
Derzeit rühren die Hindernisse für die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Diensten daher, dass die Übertragungsrechte für urheberrechtlich geschützte Inhalte wie audiovisuelle Werke sowie die Rechte für hochkarätige Sportveranstaltungen häufig Gebietslizenzen unterliegen. Die Anbieter von Online-Diensten können sich dafür entscheiden, nur bestimmte Märkte zu bedienen.
Für die Bereitstellung der grenzüberschreitenden Portabilität dürfen keine zusätzlichen Gebühren verlangt werden.
Überprüfung des WohnsitzmitgliedstaatsMit den neuen Vorschriften wird gewährleistet, dass Nutzer im Ausland gleichberechtigten Zugang zu Inhalten erhalten, die sie in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat rechtmäßig erworben oder abonniert haben, wenn sie sich im Urlaub, auf Dienstreisen oder für eine begrenzte Zeit als Studenten dort aufhalten.
Um Missbrauch zu vermeiden, werden die Anbieter den jeweiligen Wohnsitzmitgliedstaat ihrer Abonnenten überprüfen. Bei der Überprüfung müssen sie sich an die Datenschutzvorschriften der EU halten.
Der Anbieter ist ermächtigt, den Zugang zu dem jeweiligen Online-Dienst einzustellen, wenn der Abonnent seinen Wohnsitzmitgliedstaat nicht nachweisen kann.
Die Methode der Überprüfung muss angemessen, verhältnismäßig und wirksam sein. Es dürfen nicht mehr als zwei Kriterien aus einer Liste von Überprüfungsmitteln dafür verwendet werden. Dazu kann Folgendes gehören: ein Personalausweis, ein Bankkonto oder eine Kreditkarte; der Aufstellungsort des Geräts, das für die Bereitstellung von Diensten verwendet wird; die Zahlung einer Lizenzgebühr durch den Abonnenten für andere Dienste; eine offizielle Rechnungs- oder Postanschrift usw.
Die Inhaber der Urheberrechte haben jedoch die Möglichkeit, die Nutzung ihrer Inhalte zu genehmigen, ohne zur Überprüfung des Wohnsitzes des Abonnenten verpflichtet zu sein.
InkrafttretenDie Anwendung der neuen Vorschriften beginnt im ersten Quartal 2018 (neun Monate nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt).
Die heutige Entscheidung folgt auf die vorläufige Einigung, die am 7. Februar 2017 zwischen dem maltesischen Vorsitz und dem Europäischen Parlament erreicht worden war. Das Europäische Parlament hat seine Stellungnahme in erster Lesung am 18. Mai 2017 angenommen.
Die Verordnung wurde auf einer Tagung des Rates "Justiz und Inneres" ohne Aussprache angenommen.
HintergrundDie zunehmende Nutzung mobiler Geräte wie Tablets und Smartphones erleichtert den Zugang zu Online-Inhaltediensten unabhängig vom Standort des Verbrauchers.
Seitens der Verbraucher nimmt die Nachfrage nach Zugang zu Inhalten und innovativen Online-Diensten rasch zu, nicht nur in ihrem eigenen Land, sondern auch, wenn sie unterwegs sind. Dementsprechend müssen die Hindernisse für den Zugriff auf Online-Inhaltedienste und deren Nutzung im Binnenmarkt ausgeräumt werden.
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben heute ein strategisches Konzept unterzeichnet, in dem die Zukunft der europäischen Entwicklungspolitik skizziert wird. Dieser „Neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik“ besteht aus einer neuen gemeinsamen Vision davon, wie die Armut beseitigt und eine nachhaltige Entwicklung verwirklicht werden kann, sowie einem entsprechenden Aktionsplan.
Der Präsident des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani, der Premierminister Maltas, Joseph Muscat – im Namen des Rates und der Mitgliedstaaten – sowie der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker und die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Federica Mogherini haben die gemeinsam entwickelte Strategie in Form einer Gemeinsamen Erklärung heute anlässlich der jährlich stattfindenden zweitägigen „Europäischen Entwicklungstage“ unterzeichnet.
Der neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik liefert einen umfassenden gemeinsamen Rahmen für die europäische Entwicklungszusammenarbeit. Er gilt erstmals in seiner Gesamtheit für alle Institutionen der Europäischen Union und alle Mitgliedstaaten, die sich verpflichten, enger zusammenzuarbeiten.
Mit dem neuen Konsens wird nachdrücklich bekräftigt, dass die Beseitigung der Armut nach wie vor das vorrangige Ziel der europäischen Entwicklungspolitik ist. Er bezieht die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der nachhaltigen Entwicklung vollständig ein. Dabei stehen die europäischen entwicklungspolitischen Maßnahmen im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, bei der es sich ebenfalls um ein Querschnittsthema der Globalen Strategie der EU handelt.
Die Europäischen Staats- und Regierungschefs gingen Verpflichtungen in drei Bereichen ein:
Als weltweit größter Entwicklungshilfegeber übernimmt Europa eine führende Rolle in der öffentlichen Entwicklungshilfe. Der neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik wurde gemeinsam von allen europäischen Institutionen und allen EU-Mitgliedstaaten in offener und transparenter Weise, auch in Konsultation mit anderen Partnern, ausgearbeitet. Er ist die Reaktion der EU auf die heutigen globalen Entwicklungen und Herausforderungen und stimmt das auswärtige Handeln der EU mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ab.
Im Mittelpunkt der Agenda 2030, die von der internationalen Gemeinschaft im September 2015 angenommen wurde, stehen die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung und die damit verbundenen Zielvorgaben bis 2030. Zusammen mit den Ergebnissen der anderen internationalen Gipfeltreffen und Konferenzen des Jahres 2015 in Addis Abeba und in Paris verfügt die internationale Gemeinschaft damit über einen ehrgeizigen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit aller Länder bei der Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen. Zum ersten Mal gelten die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung gleichermaßen für alle Länder und die EU ist entschlossen, eine Vorreiterrolle bei ihrer Umsetzung zu übernehmen.
Am 22. November 2016 legte die Europäische Kommission ihre Ideen für ein strategisches Konzept für nachhaltige Entwicklung in Europa und in der Welt vor, darunter einen Kommissionsvorschlag für einen neuen Konsens. Seither haben das Europäische Parlament, der Rat unter dem Vorsitz Maltas und die Kommission eine Reihe intensiver Gespräche auf interinstitutioneller Ebene geführt, um eine neue, gemeinsame Vision für die Entwicklungspolitik zu vereinbaren, die der Agenda 2030 und anderen globalen Herausforderungen gerecht wird.
In Bezug auf die nachhaltige Entwicklung und die Agenda 2030 nimmt Europa durch sein auswärtiges Handeln und sonstige Maßnahmen eine Vorreiterrolle ein.
Weitere InformationenGemeinsame Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments , Antonio Tajani, des Präsidenten des Europäischen Rates, Joseph Muscat, des Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Federica Mogherini.
Der Rat hat am 31. März 2017 den Beschluss (GASP) 2017/621 des Rates [1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 2. Oktober 2017 verlängert. Bei den betreffenden Maßnahmen handelt es sich um ein Reiseverbot, ein Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot der Bereitstellung von Geldern in Bezug auf drei Personen, die als verantwortlich für die Behinderung oder Untergrabung des erfolgreichen Abschlusses des politischen Übergangs in Libyen betrachtet werden.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 1.4.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 89, S. 10) veröffentlicht.
*Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Wettbewerbsfähigkeit, Reduzierung der CO2‑Emissionen und Digitalisierung sind die Leitgrundsätze, die die Grundlage für die Seeverkehrspolitik der EU bis 2020 und darüber hinaus bilden sollen. Mit diesen Grundsätzen soll sichergestellt werden, dass der Seeverkehr eine attraktive Option zur Beförderung von Gütern und Personen bleibt und noch umweltfreundlicher wird. Er sollte auch als Katalysator für Investitionen und Innovation dienen.
Mit den heutigen Schlussfolgerungen des Rates wird die Erklärung von Valletta zur Seeverkehrspolitik der EU, die auf einer vom Vorsitz veranstalteten informellen Ministerkonferenz am 29. März 2017 angenommen worden war, gebilligt.
Herber Rückschlag für Premierministerin Theresa May: Ihre konservativen Tories haben bei der Parlamentswahl in Großbritannien laut Prognosen die absolute Mehrheit verloren.
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20 Mitgliedsstaaten haben sich geeinigt, eine unabhängige EU-Anwaltschaft zu gründen, die grenzüberschreitender Steuerhinterziehung entgegentreten soll.
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Der frühere Veolia-Ingenieur Frédéric Petit hat gute Chancen, demnächst die Auslandsfranzosen in Berlin in der Nationalversammlung in Paris zu vertreten.
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Investments in Entwicklungsprojekte können nicht von der öffentlichen Hand alleine gestemmt werden; der Privatsektor ist der Schlüssel zum Erreichen der SDGs, so der EU-Kommissar für Entwicklungszusammenarbeit
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Der Kommissar für die Energieunion Šefčovič spricht über die Entschlossenheit der EU, das Pariser Klimaabkommen trotz des Rückziehers der USA umzusetzen.
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Der Rat hat am 8. Juni seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche angenommen.
Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist es,
"Zur Durchführung von terroristischen oder anderen kriminellen Tätigkeiten braucht man Geld. Unser Ziel ist es, mit diesen neuen Vorschriften die Finanzierungsquellen von Straftätern auszutrocknen und effektiv zu schließen. Es ist ein Schlüsselelement des Kampfs der EU gegen Terrorismus und deshalb hat der maltesische Vorsitz diesem Dossier hohe Priorität eingeräumt. Wir hoffen nun, dass das Europäische Parlament in der Lage sein wird, im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zeitnah Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen."
Maltesischer RatsvorsitzDer vom Rat erzielte Kompromiss stellt ein Gleichgewicht zwischen den Standpunkten der Mitgliedstaaten her und wahrt zugleich die Hauptziele des ursprünglichen Vorschlags.
Die Beratungen konzentrierten sich insbesondere auf folgende Punkte:
Der Vorschlag wurde von der Kommission im Dezember 2016 zusammen mit einem Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen vorgelegt. Beide Rechtstexte sind Teil des EU-Aktionsplans für ein massiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung und Finanzkriminalität. Das übergeordnete Ziel ist es, die Einnahmequellen terroristischer Organisationen weiter auszutrocknen sowie die Aufspürung von Terroristen anhand von Geldbewegungen zu erleichtern.
Nächste SchritteDer Rat und das Parlament treten in Verhandlungen über den endgültigen Text ein, sobald auch das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat.
Der Rat nimmt weitere 14 Personen und 4 Einrichtungen in die Listen der Personen und Einrichtungen auf, deren Vermögenswerte einzufrieren sind und gegen die Reisebeschränkungen verhängt wurden, und setzt damit die neuen Benennungen der Resolution 2356 (2017) des VN-Sicherheitsrats um. Diese Resolution wurde am 2. Juni 2017 als Reaktion auf die fortdauernden Tätigkeiten zur Entwicklung von Kernwaffen und ballistischen Flugkörpern durch die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) – unter Verletzung und eklatanter Missachtung früherer Resolutionen des VN-Sicherheitsrats – verabschiedet.
Mit dem Ratsbeschluss erhöht sich die Zahl der Personen, die den restriktiven Maßnahmen gegen die DVRK unterliegen, auf 53 Personen bzw. 46 Einrichtungen entsprechend der Benennungen der VN. Zudem wurden 41 Personen und 7 Einrichtungen von der EU selbst benannt.
Die EU setzt alle Resolutionen des VN-Sicherheitsrats um, die als Reaktion auf die Nuklear- und Nuklearwaffenprogramme, andere Massenvernichtungswaffenprogramme und Programme für ballistische Flugkörper der DPRK angenommen wurden. Darüber hinaus hat die EU eigenständige restriktive Maßnahmen gegen die DVRK verhängt, welche die VN-Sanktionen ergänzen und verstärken.
Die Rechtsakte wurden im schriftlichen Verfahren angenommen. Sie werden am 9. Juni im Amtsblatt veröffentlicht.