Unternehmen in der EU mit mindestens 50 Beschäftigten sollten in Bezug auf die Entlohnung vollständig transparent sein und mögliche Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern beseitigen
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter
Quelle :
© Europäische Union, 2022 - EP