Soll die Schweizer Rüstungsindustrie in Kriegsgebiete liefern dürfen? Bundesrat Schneider-Ammann will seinen Regierungkollegen genau davon überzeugen.
Noch ist es verboten und für viele ein rotes Tuch: Schweizer Waffenexporte in Länder, in denen ein interner Konflikt herrscht.
Doch das könnte sich bald ändern: Laut «Tagesanzeiger» verlangt Bundesrat Johann Schneider-Ammann (66), dass die Ausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial unter gewissen Bedingungen auch in Länder mit solchen Bürgerkriegssituationen erlaubt wird.
Der Wirtschaftsminister beantrage im Gesamtbundesrat eine entsprechende Änderung der Kriegsmaterialverordnung, berichtet der «Tagesanzeiger» gestützt «auf mehrere Quellen.» Bereits morgen soll der Gesamtbundesrat zu der Frage einen Grundsatzentscheid fällen.
Schneider-Ammann will Präsidentengarde ausrüstenDrum geht es konkret: Schneider-Ammann will den Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung ändern. Heute steht dort, dass der Bund keine Waffenausfuhren bewilligt, «wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist».
Neu will Schneider-Ammann solche Exporte trotzdem erlauben, «wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial im internen bewaffneten Konflikt eingesetzt wird».
Schneider-Ammann soll dem Bundesrat morgen folgende Beispiele als Folge dieser Änderung nennen: So sollen Kriegsmateriallieferungen an die Präsidentengarde oder die Marine eines Landes, das in einem internen bewaffneten Konflikt steht, erlaubt sein.
Hintergrund: Garde oder Marine sind nicht in einen solchen Konflikt verwickelt. Denkbar sei zudem auch die Lieferung von Fliegerabwehrgeschützen. Argument: Solche Geschütze würden nicht aktiv in Bürgerkriegssituationen eingesetzt.
Volk und Parlament hat nichts zu sagenTabu soll aber weiterhin die Lieferung in Länder sein, in denen flächendeckend Bürgerkrieg herrscht. Konkret also Syrien oder Jemen.
Damit reagiert Schneider-Ammann auf Druck der Schweizer Rüstungsindustrie. 2017 verlangten 13 Rüstungsfirmen die Aufweichung der Exportregeln mittels eines offenen Briefes an die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats.
«Die im Vergleich mit anderen europäischen Staaten restriktive Exportpraxis gefährdet Tausende wertvolle Arbeitsplätze», schrieben die die Rüstungsfirmen.
Sollte sich der Bundesrat morgen für den Antrag Schneider-Ammanns entscheiden, ist diese Tatsache: Da es sich um eine Verordnungänderung handelt, kann der Bundesrat diesen Entscheid autonom fällen. Weder das Volk noch das Parlament können mitreden.
Die BDP will das ändern. Sie verlangt in einem Vorstoss, dass die Richtlinien für Waffenexporte vom Parlament festgelegt werden. Und zwar so, dass auch das Volk mit einem Referendum mitreden kann (BLICK berichtete). (vfc)
Heute wird Donald Trump 72 Jahre alt. Termine hat der US-Präsident an seinem Geburtstag nicht. Twitter-Nutzer lästern schon.
An Geburtstagen möchte niemand so richtig gerne arbeiten. Dachte sich wohl auch Donald Trump – und macht darum frei. Der US-Präsident wird heute 72 und hat an seinem Geburtstag keine öffentlichen Termine. Nicht mal ein Briefing im Weissen Haus ist angesetzt.
In den sozialen Netzwerken wird prompt über das präsidiale Geburtstagskind gelästert. «Trump macht heute das, was er auch an allen anderen Tagen macht: nichts», twittert ein Nutzer. Ein anderer fragt: «Was schenkt man eigentlich dem Typen, der alles ruiniert?»
In Singapur bekam Trump schon einen GeburtstagskuchenEs gäbe doch keinen besseren Tag, um den Trump-Anwalt Michael Cohen endlich zu inhaftieren, schlägt ein weiterer vor. Andere Nutzer hoffen auf ein ganz besonderes Geburtstagsgeschenk – eine Anklage durch den mit der Russland-Affäre betrauten Sonderermittler Mueller.
Ungeachtet all der zweifelhaften Wünsche durfte Donald Trump bereits Kerzen ausblasen: Beim Lunch mit Singapurs Premier Lee Hsien Loong bekam er vor dem historischen Kim-Trump-Gipfel schon vor drei Tagen eine prächtige Geburtstagstorte mit Schokolade und Früchten serviert. Davor gabs Hummer.
Geburtstagsüberraschung für Trump von Porno-Star Stormy DanielsDonald Trump wurde am 14. Juni 1946 im Jamaica Hospital in Queens (New York) geboren. Wie er seinen tatsächlichen Geburtstag verbringt – ob im Weissen Haus oder in Florida beim Golfen – ist nicht bekannt.
Ein ungewolltes Geschenk könnte der US-Präsident von Pornosternchen Stormy Daniels (39) bekommen. Sie tritt am Abend vor ausverkauftem Saal im Admiral Theater in Chicago auf und will extra ihren «birthday suit» tragen – was oder wie wenig sich auch immer hinter diesem kryptischen Begriff verbirgt. Ob sie wohl in bester Monroe-Manier ein «Happy Birthday, Mr. President» ins Mikrofon hauchen wird?
Feiert Melania mit dem US-Präsidenten?Inwiefern Melania Trump (48) mit ihrem Mann feiern wird, ist noch unklar. Besonders nett scheint das Präsidentenpaar jedenfalls selbst an Geburtstagen nicht zueinander zu sein.
An Melanias letztem Geburtstag war der Besuch von Emmanuel Macron angesetzt. Auf die Frage, was er seiner Frau denn zu ihrem 48. Geburtstag schenke, antwortete Donald Trump: «Vielleicht habe ich gar nicht so viel für sie. Sie wissen ja, ich bin sehr beschäftigt.»
Später sagte er in einem Interview, er habe ihr eine Karte und Blumen geschenkt. Gut möglich also, dass sich Melania auch nicht besonders viel Mühe geben wird. (kin)
BERN - Während Verwaltungsratspräsident Urs Schwaller (65) reihenweise Postmanager in die Wüste schickt, hält sich Bundesrätin Doris Leuthard (55) merkwürdig still. Doch es wäre an der CVP-Magistratin, auch im Verwaltungsrat Kehraus zu machen. Im Fokus: Vizepräsident Adriano P. Vassalli (64) und Personalvertreterin Susanne Blank (45).
Am Montag, nur zwei Stunden nachdem der Untersuchungsbericht der Post veröffentlicht wurde, trat Bundesrätin Doris Leuthard (55) vor die Medien und sagte: «Die ganzen Machenschaften sind unentschuldbar.»
Es gelte, Lehren aus dem Vorfall zu ziehen und sich zu fragen, warum die Machenschaften so lange unentdeckt blieben. Klare Worte der Verkehrsministerin, auf die allerdings keine Taten folgten.
Verwaltungsrat kommt ungeschoren davonWährend Postpräsident Urs Schwaller (65) Konzernchefin Susanne Ruoff (60) das Vertrauen entzog und die gesamte Postauto-Spitze in die Wüste schickte, stellte sich Leuthard vor den Vizepräsidenten des Verwaltungsrats, Adriano P. Vassalli (64). Er darf seine Amtszeit beenden und geht erst im Frühjahr 2019 in Pension.
Zur Erinnerung: Vassalli sitzt seit 2010 im obersten Gremium des gelben Riesen und war dort Leiter Audit, Risk & Compliance. Im Verwaltungsrat dürfte er am besten über die Buchungspraxis bei Postauto informiert gewesen sein.
Wie die SRF-Sendung «Echo der Zeit» gestern berichtete, werfen die externen Gutachter, die die Post eingesetzt hat, Vassalli in den bisher unveröffentlichten Passagen ihres Berichtes «erhebliche Pflichtverletzungen» vor. Zudem soll er versucht haben, die Veröffentlichung der jetzigen Fassung des Untersuchungsberichts zu verhindern.
«Nicht mit gleichen Ellen gemessen»Wäre es da nicht an der Landesregierung gewesen, den Tessiner Wirtschaftsprüfer mit derselben Härte zu behandeln, wie der Verwaltungsrat dies mit den Postmanagern getan hatte? Ja, findet FDP-Nationalrat Thierry Burkart (42). Der Aargauer hat den Eindruck, «dass auf den Ebenen Konzernleitung und Verwaltungsrat nicht mit gleichen Ellen gemessen wurde».
Für ihn müsse nicht nur zur Rechenschaft gezogen werden, wer beim Betrug mitgewirkt hat, sondern auch, wer davon gewusst hat oder hätte wissen müssen.
Auch Personalvertreterin Blank hätte es wissen müssenAuch Susanne Blank (45), die als Personalvertreterin seit 2008 im Verwaltungsrat sitzt, musste Kenntnis von der illegalen Buchungspraxis haben. Sie wird etwa als Empfängerin eines Prüfungsberichts vom 4. Juli 2013 erwähnt. Dieser enthielt den Hinweis, dass «strategische Ergebnisumbuchungen vorgenommen werden, welche nicht dem mit dem Regulator vereinbarten Wertefluss entsprechen ... Es besteht ein massgebliches Risiko, würde der Regulator von diesem Vorgehen erfahren».
Es fragt sich, ob der versprochene Neuanfang bei der Post mit Vassalli und Blank möglich ist. Diese Frage muss sich Leuthard stellen.
Barbara Loppacher forderte unbeirrt die lebenslängliche Verwahrung für den Killer von Rupperswil. Nun ist die Aargauer Staatsanwältin befördert worden.
Die wohl bekannteste Staatsanwältin der Schweiz hat einen neuen Job: Die Bundesversammlung hat Barbara Loppacher zur Richterin am Bundesstrafgericht ernannt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Die 44-Jährige hatte sich beim Vierfachmord von Rupperswil AG einen Namen gemacht. Loppacher überzeugte nicht nur durch ihre souveränen Medienauftritte während der Fahndung nach dem Täter. Beim Prozess gegen Thomas N. vertrat das SP-Parteimitglied eine harte Linie gegen den Killer Thomas N.*. Unbeirrt forderte sie eine lebenslange Verwahrung, obschon die Bedingungen dafür nicht erfüllt waren.
Jährliches Arbeitspensum von 10 bis 15 TagenWegen der neuen Stelle muss Loppacher ihren Job als Aargauer Staatsanwältin nicht an den Nagel hängen. Sie arbeitet weiterhin 100 Prozent als Anklägerin in Lenzburg. Zusätzlich wird sie 10 bis 15 Tage pro Jahr als Richterin in Bellinzona tätig sein. Überstunden sind also vorprogrammiert. Loppacher sieht darin kein Problem: «Andere arbeiten nebenbei als Gemeinderat oder in einem Verein. Das gehört zu unserem Milizsystem.»
Am Bundesstrafgericht gehört sie der neu geschaffenen Berufungskammer an, die als zusätzliche Instanz im Bundesstrafgericht geschaffen wird. «Ich habe mich spontan beworben», sagt sie weiter zur Zeitung. Ihre Wahl bekam Loppacher übrigens nur aus der Ferne mit – die Staatsanwältin weilt diese Woche in den Ferien. (amü)
* Name der Redaktion bekannt
Der 14. Juni ist ein Schlüsseldatum für die Gleichstellung von Mann und Frau in der Schweiz. 1981 hiess das Volk den entsprechenden Verfassungsartikel gut. Zehn Jahre später streikten die Frauen. 2019 zeichnet sich ein neuer Frauenstreiktag ab.
Dieser neue Streiktag stand am Donnerstag im Zentrum diverser Anlässe im ganzen Land. Trotz dem seit 22 Jahren geltenden Gleichstellungsgesetz sei die Lohndiskriminierung für Frauen weiterhin Tatsache, teilten Gewerkschaften und Frauenrechtsorganisationen mit.
Ihre Dachorganisation wolle möglichst viele Frauen für einen neuen Streiktag im kommenden Jahr mobilisieren, sagte Valérie Borloz vom Waadtländer Gewerkschaftsbund. Nach dem ersten Frauenstreik von 1991 sei das Motto «Wenn Frau will, steht alles still» immer noch aktuell.
Frauen dürfen für Gerechtigkeit kämpfenAm gewerkschaftlichen Aktionstag für Lohngleichheit könnten die Frauen auch Wut zeigen, sagte Borloz weiter. Dies sei besonders nach der Rückweisung von Lohnkontrollen durch den Ständerat der Fall. Immerhin nahm sich die kleine Kammer der Sache wieder an. Allerdings gilt die Vorlage bei den Gewerkschaften als viel zu mild. Viele Parlamentarier seien alte Männer, hielt Borloz dazu fest.
Corinne Schärer, Geschäftsleitungsmitglied der Gewerkschaft Unia, sagte, angesichts des mangelnden Respekts im eidgenössischen Parlament sei eine Reaktion der Frauen äusserst wichtig. Sie erwarte, dass die von Bundesrätin Simonetta Sommaruga 2013 versprochenen Massnahmen zugunsten der Lohngleichheit auch eingeführt werden.
Der Schweizerische Verband für Frauenrechte teilte mit, Frauen müssten schon viel zu lange auf gleiche Löhne warten, und das Parlament zeige dem Recht darauf die kalte Schulter. (SDA)
ZÜRICH - ZH - Nach dem bereits sehr guten Vorjahr ist die Reiselust der Schweizer Bevölkerung heuer nochmals gewachsen. Die grossen Reiseveranstalter rechnen mit 4 bis 6 Prozent mehr Buchungen für Ferien in diesem Sommer und Herbst.
Dies ergab eine Umfrage des Schweizer Reise-Verbands (SRV) bei den Reiseveranstaltern Hotelplan Suisse, DER Touristik Suisse (Kuoni und Helvetic Tours), TUI Suisse, ITS Coop Travel, Knecht Reisen, Globetrotter und Bentour, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. «Grundsätzlich wird 2018 für die Schweizer Reisebranche ein sehr guter Jahrgang», schrieb der SRV in einem Communiqué.
Ein Rekordjahr sei allerdings nicht in Sicht, sagte SRV-Geschäftsführer Walter Kunz im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP. Aber immerhin dürfte 2018 das beste der letzten drei bis vier Jahre werden. Ein Grund für die zahlreicheren Buchungen sei das Ausbleiben von politischen Unruhen oder Terroranschlägen, die in den Vorjahren aufs Geschäft gedrückt hatten.
Reisebüros wieder beliebterZudem würden wieder mehr Leute bei Reisebüros buchen, um in sicheren Händen zu sein. «Die Kunden wissen zwar, dass immer etwas passieren kann wie Terroranschläge oder Naturkatastrophen», sagte Kunz. Aber Reiseveranstalter würden in einem solchen Fall eine Alternative anbieten. Überdies kämen wieder mehr Menschen ins Reisebüro für komplexere Reisen. Diese im Internet zusammenzustellen, sei aufwendig.
Einen steilen Aufwärtstrend zeigen die Ferienländer Türkei, Tunesien und Ägypten, die in den Vorjahren unter Terroranschlägen und politischen Unruhen gelitten hatten. Allerdings sei man noch einiges vom Niveau früherer Jahre entfernt, sagte Kunz.
Auffällig sei, dass es dieses Jahr eine Verlagerung vom westlichen Mittelmeer ins östliche gebe. Spanien und speziell Mallorca, die in den vergangenen beiden Jahren die absoluten Überflieger gewesen seien, müssten einige Federn lassen, hiess es im Communiqué.
Angesichts des Booms hatten die Spanier die Hotelpreise markant erhöht. Zudem sind die Flugpreise nach Mallorca als Folge der Pleite von Air Berlin deutlich gestiegen. Davon würden jetzt Griechenland, Zypern und die Südtürkei profitieren.
Allerdings sei das kein neues Phänomen: «Schon früher gab es eine Wellenbewegung zwischen dem westlichem und östlichem Mittelmeer», sagte Kunz: Immer wenn eine Destination sehr gefragt gewesen sei, seien dort die Preise so gestiegen, bis die Leute wegbleiben würden. Ein weiterer Effekt sei, dass man woanders hin wolle, wenn man in den vergangenen Jahren mehrmals hintereinander in Spanien seine Ferien verbracht habe.
Bei den Fernreisen halte der Kanada-Boom an. Ebenfalls im Aufschwung sei Südafrika.
Auch Kurzentschlossene schauen nicht in die Röhre: Trotz der guten Buchungszahlen seien zu allen Zielen auf der Nah- und Mittelstrecke noch Plätze in Flugzeugen verfügbar, hiess es. (SDA)
Zwischen Deitingen SO und Luterbach SO ist es am Mittwochabend zu einem Unfall gekommen. Das Auto eines 25-Jährigen überschlug sich – der Fahrer selbst blieb unverletzt.
Am Mittwoch fuhr gegen 18 Uhr ein 25-jähriger Mann von Deitingen SO herkommend auf der Luterbachstrasse in Richtung Luterbach SO. Im Bereich einer leichten Rechtskurve geriet der junge Mann nach ersten Erkenntnissen wegen nichtangepasster Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn und verlor dabei die Herrschaft über sein Fahrzeug.
In der Folge überschlug sich sein Auto und kam schliesslich auf dem Dach liegend zum Stillstand. Der Lenker verletzte sich beim Unfall nicht und konnte das total beschädigte Fahrzeug selbstständig verlassen. (pma)
Der 9. November 1932 ist unbestritten ein dunkler Fleck in der Schweizer Geschichte. Damals schossen in Genf Mitglieder der Schweizer Armee auf Demonstranten und Passanten. Der Ständerat ist dennoch dagegen, ein Gerichtsurteil gegen sieben Demonstranten aufzuheben.
Er sprach sich am Donnerstag mit 24 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung gegen eine Standesinitiative des Kantons Genf aus, die eine Aufhebung eines Bundesstrafgerichtsurteils vom 3. Juni 1933 fordert sowie die volle Rehabilitation der sieben Personen.
Laut dem historischen Lexikon der Schweiz wurde Genf am 9. November 1932 «Schauplatz heftiger Zusammenstösse zwischen Links- und Rechtsextremen, die im Zusammenhang mit dem Aufstieg des Totalitarismus in Europa, der Wirtschaftskrise und der Arbeitslosigkeit zu sehen sind». Sie gingen als Genfer Unruhen in die Geschichte ein.
Demonstrationen und StrassenkämpfeMilitante Sozialisten unter Léon Nicole und Anhänger der faschistischen Union nationale von Georges Oltramare lieferten sich Strassenkämpfe. Eine Aktion der Union nationale, die zum Ziel hatte, die sozialistischen Anführer in Genf an den Pranger zu stellen, trieb die Sozialisten zu einer Gegendemonstration.
Um die öffentliche Ordnung zu wahren, wurde die Armee aufgeboten. Doch der Einsatz geriet aus den Fugen: Die Armee eröffnete das Feuer gegen die Menschenmenge. Es gab 13 Tote und 65 Verletzte.
Trotz der Schwere des Vorfalls habe sich später keiner der militärischen Befehlshaber vor Gericht verantworten müssen, ruft der Kanton Genf in Erinnerung. Hingegen seien Hunderte Demonstranten verhaftet und verhört worden. Sieben Demonstrationen wurden ausserdem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt von einem Strafgericht des Bundes verurteilt.
Dieses Urteil sei politisch motiviert gewesen, argumentiert der Grossrat des Kantons Genf. Mehr als achtzig Jahre später sei es an der Zeit, diese sieben Demonstranten zu rehabilitieren, die sich dem aufkommenden Faschismus in Genf widersetzt hätten.
Der Ständerat anerkennt die historische Bedeutung der Ereignisse für den Kanton Genf. Dass die Armee auf Zivilisten schiesse, dürfe sich nie mehr wiederholen - «plus jamais», hielt die vorberatende Kommission des Ständerats fest. Sie habe auch Verständnis für die Beweggründe der Verurteilten, die damals gegen «antidemokratische und antisemitische Organisationen» demonstrierten.
Nach Einsicht des Gerichtsurteils von 1933 gelangte die Kommission jedoch zur Ansicht, dass es nach den damaligen Regeln des Rechtsstaats korrekt zustande kam.
Andrea Caroni (FDP/AR) hätte Verständnis gehabt, wenn die Schweizer Armee das eigene Verhalten im Jahr 1932 hätte aufarbeiten wollen. «Denn damals ist offensichtlich etwas sehr schiefgegangen.» Aber das Urteil an sich sei nicht widerrechtlich gewesen. Die Demonstranten hätten ebenfalls Gewalt angewendet. Dies wäre auch nach heutigem Recht strafbar.
Robert Cramer (Grüne/GE) versuchte das Anliegen aus seinem Kanton zu erklären. Es gehe den Genfer nicht in erster Linie um die Revision des Urteils, auch wenn die Initiative dies im Wortlaut verlange. Es gehe ihnen vor allem um die politische Rehabilitierung. Eine solche würde helfen, einen Schlussstrich unter dieses dunkle Kapitel ziehen zu können. Dazu brauche Genf ein starkes Zeichen aus Bern.
Paul Rechsteiner (SP/SG) äusserte sich auch in diese Richtung. Die Urteile seien rechtskonform erlassen worden, dies sei unbestritten. Es gehe hier jedoch um eine politische Neubewertung der Vorgänge. «Georges Oltramare war ein offener Bewunderer Mussolinis», rief Rechsteiner in Erinnerung.
Dieser antifaschistische Einsatz der Demonstranten müsse gewürdigt werden - die Geschichte habe ihnen recht gegeben. Es dränge sich auf, hier ein Stück Gerechtigkeit und Frieden für Genf herzustellen.
Nun muss sich noch der Nationalrat äussern. (SDA)
Vor einem Jahr ist es im Grenfell Tower in London zu einem Grossbrand gekommen. 72 Menschen starben. Briten haben nun dieser gedacht.
Ein Jahr nach dem Brand des Grenfell Towers ist zur Erinnerung an die 72 Toten das ausgebrannte Hochhaus in London in Grün angestrahlt worden. Zur Katastrophe kam es am 14. Juni 2017, als ein defekter Kühlschrank Feuer fing.
Die Flammen breiteten sich in rasendem Tempo im 24-stöckigen Sozialbau aus. Es ist der Brand mit den meisten Opfern im Land seit dem Zweiten Weltkrieg.
Im Rahmen der Aktion «Grün für Grenfell» leuchteten zur Erinnerung auch andere Einrichtungen in Grün, etwa Regierungsgebäude und das Riesenrad London Eye. Auch ein Gottesdienst und ein Schweigemarsch durch den Westen Londons waren geplant. Plakate mit Aufschriften wie «Grenfell für immer in unseren Herzen", Fotos von Opfern, Blumen und Teddybären wurden nahe der Brandruine abgelegt.
In dem Hochhaus waren Untersuchungen zufolge Brandschutzauflagen ignoriert worden. Vor allem eine neu angebrachte Fassadenverkleidung aus brennbarem Kunststoff soll den Grenfell Tower zur Todesfalle gemacht haben. Die ersten Anweisungen der Feuerwehr an die Mieter damals, in den Wohnungen zu bleiben, stehen ebenfalls in der Kritik.
Bei der Katastrophe spielten sich dramatische Szenen ab. Vom Feuer eingeschlossene Bewohner versuchten verzweifelt, mit Taschenlampen an Fenstern auf sich aufmerksam zu machen. Andere verabschiedeten sich per Handy von ihren Angehörigen. 68 Familien haben noch heute kein neues dauerhaftes Zuhause, sondern sind in Hotels untergebracht.
Nach der Katastrophe zeigte sich, dass Hunderte Hochhäuser in Grossbritannien die gleiche, gefährliche Fassadenverkleidung wie am Grenfell Tower haben. (SDA)
BERN - BE - Statt Durchblick Augenbrennen: In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit ruft die Firma M Zero eine Charge des Schwimmbrillen-Putzmittels «ZOGGS Fogbuster & Lens Cleaner» zurück. Kunden erhalten den Kaufpreis rückerstattet.
Grund für den Rückruf ist ein Herstellungsfehler, wie das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen am Donnerstag mitteilte. Das Produkt kann zu Reizungen und Brennen der Augen führen. Betroffen ist die Charge 105R des Mittels. Die Chargennummer ist auf der Rückseite der Verpackung aufgedruckt. Der Sportfachhandel verkaufte das Produkt zwischen Februar und Mai.
Kundinnen und Kunden sollen das Mittel nicht mehr verwenden und an die entsprechenden Fachhändler oder die Firma M Zero zurückgeben. Auch Käufer, welche die Chargennummer nicht kennen, das Produkt aber nach dem 13. Januar gekauft haben, sollen es nicht verwenden. (SDA)
BERN - BE - Ein als «falscher Zahnarzt» von Biel bekannt gewordener Zahntechniker ist vor Bundesgericht mit seiner Beschwerde abgeblitzt. Der Mann war jahrelang ohne Bewilligung zahnärztlich tätig - zum Schaden von Patienten.
2016 wurde er in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren verurteilt und mit einem Berufsverbot von fünf Jahren belegt. Patienten hatten im Gerichtssaal teilweise unter Tränen von ihren Leiden berichtet. Der Zahntechniker soll unter anderem unnötigerweise Zähne abgeschliffen und unsachgemäss Brücken eingesetzt haben.
Der Angeschuldigte zog das Urteil durch alle juristischen Instanzen. Doch auch die höchsten Lausanner Richter stützen die Erwägungen der Vorinstanz, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Der Zahntechniker selber hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten. Seine Patienten hätten gewusst, dass er kein Zahnarzt sei, sich aber wegen seiner günstigen Preise für eine Behandlung bei ihm entschieden, argumentierte er.
Die Urteile der Vorinstanzen waren aus seiner Sicht willkürlich. Es fehle an handfesten Befunden für die angeblich ausgelösten medizinischen Probleme, brachte der Zahntechniker vor.
Das Bundesgericht sah aber weder das rechtliche Gehör verletzt, noch erkannte es Willkür in den Erwägungen der Vorinstanzen. Auch die Beschlagnahmung seiner Instrumente und Geräte sei rechtens, kamen die Lausanner Richter zum Schluss und wiesen die Beschwerde ab.
Die Machenschaften des «falschen Zahnarztes» gaben in Biel immer wieder zu reden. 2007 reichte die Bieler Zahnärztegesellschaft Strafanzeige ein und gelangte an die Öffentlichkeit, weil der Mann weiterhin Leute behandelte.
2009 hakte die Zahnärztegesellschaft nach: es sei «schwer verständlich», dass die Justiz das Treiben des Mannes nicht unterbunden habe. Schliesslich habe die Gesellschaft bereits 2007 Strafklage eingereicht.
Die Staatsanwaltschaft entgegnete, Es handle sich um einen komplexen Fall. Erschwerend komme hinzu, dass der Angeklagte immer weiter delinquiert habe, auch nach der Beschlagnahmung seiner Instrumente. (SDA)
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Firmengründers der Konzertagentur «Free & Virgin» vollumfänglich gutgeheissen. Damit ist das Urteil des Obergerichts Zürich wegen mehrfachen Betrugs, Misswirtschaft und ungetreuer Geschäftsbesorgung aufgehoben.
Das Obergericht hatte den bald 70-jährigen Firmengründer im April vergangenen Jahres zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Gemäss dem damaligen Urteil soll der Mann ein Darlehen von einer seiner Firmen an eine andere veranlasst haben. Dies hat der Konzertveranstalter gemäss Obergericht im Wissen getan, dass eine Rückzahlung nicht möglich sei.
Zudem sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann der Suisa, die Urheberrechtsgesellschaft für Musik, zu tiefe Zahlen bei den verkauften Tickets angegeben habe. Damit habe die Gesellschaft einen Schaden von einer halben Million Franken erlitten.
Das Bundesgericht hat den Entscheid des Obergerichts in einem am Donnerstag publizierten Urteil zerpflückt. Es hält fest, es sei mehrfach gegen das Anklageprinzip verstossen worden.
So habe sich das Obergericht in seinem Urteil auf Taten in einer Zeitspanne gestützt, die in der Anklage nicht berücksichtigt worden seien.
Ausserdem ging das Obergericht bei den Angaben, die der Konzertveranstalter der Suisa angegeben hatte, von Betrug aus. Dafür ist Arglist notwendig. Wie die Lausanner Richter ausführen, wäre es für die Suisa jedoch ein Leichtes gewesen, die gelieferten Zahlen zu überprüfen.
Auch beim Anklagepunkt der Misswirtschaft hat die Vorinstanz gemäss Bundesgericht nicht ausgeführt, inwiefern das Darlehen ein krass wirtschaftliches Fehlverhalten war. Dies ist jedoch notwendig für eine Verurteilung. Der Fall geht nun zurück ans Obergericht. (Urteil 6B_748/2017 vom 30.05.2018)
23 Jahre war Roger Federer seinem Ausrüster treu: Während sich seine Altersgenossen langsam Gedanken um ihre Lehrstelle machen mussten, unterschrieb der Tennis-Maestro mit 13 Jahren seinen ersten Nike-Vertrag.
Der Mann hat ein Auge für Talente: Ex-Tennis-Profi Régis Brunet sorgte einst dafür, dass Roger Federer (36) bei Ausrüster Nike landete. Bei einem Turnier in Miami wurde der Franzose auf den damals 13-jährigen Baselbieter aufmerksam.
Ursprünglich habe er einen Belgier beobachten sollen, sagt Brunet zu «L'Express». Doch der war schnell vergessen, als Federer loslegte. «Ich habe ihn zwei Minuten spielen sehen und bin sofort zur nächsten Telefonkabine gerannt», erinnert sich Brunet. «Ich versuchte, seine Eltern zu erreichen. Noch nie hatte ich ein solches Talent gesehen.»
23 Jahre unter VertragDer US-Sportartikelgigant liess sich das Federer-Engagement schon damals ein hübsches Sümmchen kosten. «Er bekam 500'000 US-Dollar über fünf Jahre, dazu einen schönen Bonus, wenn er den Durchbruch tatsächlich schaffen würde.»
Eine ziemlich gute Investition. 23 Jahre lang ist der Tennis-Maestro danach beim US-Hersteller unter Vertrag.
Nun aber mehren sich die Spekulationen, Federer wechsle nach dieser langen Zeit seinen Ausrüster (BLICK berichtete). Im März lief sein bisheriger Vertrag mit Nike aus, derzeit wird verhandelt.
Offenbar ganz heiss im Gespräch: Der japanische Hersteller Uniqlo, der Federer angeblich für die nächsten zehn Jahre 30 Millionen Dollar pro Jahr bieten soll.
Noch aber ist der Baselbieter seinem alten Sponsor treu: In Stuttgart steht King Roger diese Woche auch ohne Vertrag in Nike-Kleidung auf dem Rasen.
Vor dem Turnier erklärt Federer auf die Frage, wie stark er in diese Verhandlungs-Prozesse mit den Ausrüstern involviert sei: «Sehr stark natürlich. Nach so vielen Jahren habe ich mich schon sehr häufig über mehrere Jahre durch Vertragsverhandlungen gespielt. Also nichts Neues im Westen.» (eg)