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Diplomacy & Defense Think Tank News

Working together to achieve the Paris climate goals and sustainable development: international climate cooperation and the role of developing countries and emerging economies

Sustainable development requires that the climate system be stabilised between 1.5°C and 2°C of average global warming. This necessitates a drastic reduction in global greenhouse gas emissions. Developing countries and emerging economies are increasingly the focus here. These nations already account for two-thirds of global emissions. Failure to achieve the goals of the Paris Agreement would ultimately undermine the achievement of just and sustainable global development that leaves no one behind. A development-oriented strategy that achieves the necessary reduction in emissions requires both climate change mitigation and development cooperation across policy fields. Tackling the now unavoidable impacts of climate change must also include matters related to land use, marine conservation and global trade. The Paris Agreement and the 2030 Agenda for Sustainable Development provide the necessary objectives and normative foundation for political action. Consistently implementing the objectives of both agendas is the key challenge for international policymakers, global corporations and for communities. In this context, it is necessary to keep all countries and population groups in view, aligning with the requirement of leaving no one behind. In addition to overarching approaches, individual action areas at the interface between climate policy and sustainable development are highly relevant. The most notable of these action areas are global energy production, the political design of urbanisation, sustainable agriculture, forest and ecosystem conservation, and the management of global freshwater resources. There are already many vantage points for international climate cooperation with developing and emerging countries. Their central role in achieving the goals of the Paris Agreement can therefore be strengthened in a sustainable manner. Provided the political will is there on the part of the partner countries and the respective national frameworks are created, the above mentioned action areas offer numerous options for intervention. This could effectively leverage the potential and experience of agents of international cooperation. The recommendations of the authors serve as examples and are spelled out in detail in the presented study.

Working together to achieve the Paris climate goals and sustainable development: international climate cooperation and the role of developing countries and emerging economies

Sustainable development requires that the climate system be stabilised between 1.5°C and 2°C of average global warming. This necessitates a drastic reduction in global greenhouse gas emissions. Developing countries and emerging economies are increasingly the focus here. These nations already account for two-thirds of global emissions. Failure to achieve the goals of the Paris Agreement would ultimately undermine the achievement of just and sustainable global development that leaves no one behind. A development-oriented strategy that achieves the necessary reduction in emissions requires both climate change mitigation and development cooperation across policy fields. Tackling the now unavoidable impacts of climate change must also include matters related to land use, marine conservation and global trade. The Paris Agreement and the 2030 Agenda for Sustainable Development provide the necessary objectives and normative foundation for political action. Consistently implementing the objectives of both agendas is the key challenge for international policymakers, global corporations and for communities. In this context, it is necessary to keep all countries and population groups in view, aligning with the requirement of leaving no one behind. In addition to overarching approaches, individual action areas at the interface between climate policy and sustainable development are highly relevant. The most notable of these action areas are global energy production, the political design of urbanisation, sustainable agriculture, forest and ecosystem conservation, and the management of global freshwater resources. There are already many vantage points for international climate cooperation with developing and emerging countries. Their central role in achieving the goals of the Paris Agreement can therefore be strengthened in a sustainable manner. Provided the political will is there on the part of the partner countries and the respective national frameworks are created, the above mentioned action areas offer numerous options for intervention. This could effectively leverage the potential and experience of agents of international cooperation. The recommendations of the authors serve as examples and are spelled out in detail in the presented study.

Working together to achieve the Paris climate goals and sustainable development: international climate cooperation and the role of developing countries and emerging economies

Sustainable development requires that the climate system be stabilised between 1.5°C and 2°C of average global warming. This necessitates a drastic reduction in global greenhouse gas emissions. Developing countries and emerging economies are increasingly the focus here. These nations already account for two-thirds of global emissions. Failure to achieve the goals of the Paris Agreement would ultimately undermine the achievement of just and sustainable global development that leaves no one behind. A development-oriented strategy that achieves the necessary reduction in emissions requires both climate change mitigation and development cooperation across policy fields. Tackling the now unavoidable impacts of climate change must also include matters related to land use, marine conservation and global trade. The Paris Agreement and the 2030 Agenda for Sustainable Development provide the necessary objectives and normative foundation for political action. Consistently implementing the objectives of both agendas is the key challenge for international policymakers, global corporations and for communities. In this context, it is necessary to keep all countries and population groups in view, aligning with the requirement of leaving no one behind. In addition to overarching approaches, individual action areas at the interface between climate policy and sustainable development are highly relevant. The most notable of these action areas are global energy production, the political design of urbanisation, sustainable agriculture, forest and ecosystem conservation, and the management of global freshwater resources. There are already many vantage points for international climate cooperation with developing and emerging countries. Their central role in achieving the goals of the Paris Agreement can therefore be strengthened in a sustainable manner. Provided the political will is there on the part of the partner countries and the respective national frameworks are created, the above mentioned action areas offer numerous options for intervention. This could effectively leverage the potential and experience of agents of international cooperation. The recommendations of the authors serve as examples and are spelled out in detail in the presented study.

"Sisters in Peace": analyzing the cooperation between the United Nations and the European Union in peace mediation

This article examines UN–EU cooperation over peace mediation. It compares their conceptual approaches to peace mediation and the evolution of their institutional capacities, demonstrating that the EU has learned from the UN, while actively supporting the strengthening of UN mediation capacity. The most important difference concerns the embeddedness of mediation in a broader foreign policy agenda in the case of the EU compared to the UN. The article also examines models of EU–UN cooperation in mediation practice. Drawing on an overview of cases of UN–EU cooperation, the article develops a typology of the constellations through which the two organizations have engaged with and supported each other. A case study on the Geneva International Discussions on South Ossetia and Abkhazia investigates the effectiveness of this coordination. The findings point to a high degree of effectiveness, although this has not yet translated into tangible mediation outcomes.

"Sisters in Peace": analyzing the cooperation between the United Nations and the European Union in peace mediation

This article examines UN–EU cooperation over peace mediation. It compares their conceptual approaches to peace mediation and the evolution of their institutional capacities, demonstrating that the EU has learned from the UN, while actively supporting the strengthening of UN mediation capacity. The most important difference concerns the embeddedness of mediation in a broader foreign policy agenda in the case of the EU compared to the UN. The article also examines models of EU–UN cooperation in mediation practice. Drawing on an overview of cases of UN–EU cooperation, the article develops a typology of the constellations through which the two organizations have engaged with and supported each other. A case study on the Geneva International Discussions on South Ossetia and Abkhazia investigates the effectiveness of this coordination. The findings point to a high degree of effectiveness, although this has not yet translated into tangible mediation outcomes.

"Sisters in Peace": analyzing the cooperation between the United Nations and the European Union in peace mediation

This article examines UN–EU cooperation over peace mediation. It compares their conceptual approaches to peace mediation and the evolution of their institutional capacities, demonstrating that the EU has learned from the UN, while actively supporting the strengthening of UN mediation capacity. The most important difference concerns the embeddedness of mediation in a broader foreign policy agenda in the case of the EU compared to the UN. The article also examines models of EU–UN cooperation in mediation practice. Drawing on an overview of cases of UN–EU cooperation, the article develops a typology of the constellations through which the two organizations have engaged with and supported each other. A case study on the Geneva International Discussions on South Ossetia and Abkhazia investigates the effectiveness of this coordination. The findings point to a high degree of effectiveness, although this has not yet translated into tangible mediation outcomes.

Gemeinsam Paris-Ziele und nachhaltige Entwicklung erreichen: Internationale Klimakooperation und die Rolle der Entwicklungs- und Schwellenländer

Nachhaltige Entwicklung bedarf einer Stabilisierung des Klimasystems zwischen 1,5°C und maximal 2°C durchschnittlicher globaler Erwärmung. Dies erfordert eine drastische Minderung der globalen Treibhausgasemissionen. Entwicklungs- und Schwellenländer stehen hierbei zunehmend im Vordergrund, da sie schon heute zwei Drittel der globalen Emissionen verantworten. Werden die Ziele des Pariser Abkommens verfehlt, bleibt auch eine gerechte und nachhaltige globale Entwicklung, die niemanden zurücklässt, auf Dauer unerreichbar. Ein entwicklungsorientierter Umgang mit der Notwendigkeit drastischer Emissionsminderungen und mit den nicht mehr zu verhindernden Auswirkungen des Klimawandels erfordert eine enge und Politikfelder übergreifende Verzahnung klima- und entwicklungspolitischer Ansätze, einschließlich Landnutzung, Meeresschutz und Welthandel. Das Pariser Abkommen und die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung bieten die notwendigen politischen Handlungsgrundlagen und Zielvorgaben. Ihre konsequente Umsetzung ist die zentrale Herausforderung der Gegenwart, der sich Politik, Wirtschaft und Gesellschaft weltweit stellen müssen. Dabei sind alle Länder und Bevölkerungsgruppen im Blick zu behalten: niemand darf zurückgelassen werden („leave no one behind“). Neben übergreifenden Ansätzen sind einzelne Handlungsfelder an der Schnittstelle von Klimapolitik und nachhaltiger Entwicklung von herausragender Relevanz. Zu diesen sektorspezifischen Handlungsfeldern zählen insbesondere die weltweite Stromerzeugung, die politische Gestaltung der Urbanisierung, die Sicherung der Welternährung, der Schutz von Wäldern und Ökosystemen und der Umgang mit den weltweiten Süßwasservorkommen. Es gibt bereits vielfältige Ansatzpunkte für die internationale Klimakooperation mit Entwicklungs- und Schwellenländern. Ihre zentrale Rolle für die Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens kann dadurch nachhaltig gestärkt werden. Soweit der politische Wille gegeben ist und förderliche Rahmenbedingungen geschaffen werden können, bieten speziell die oben genannten Handlungsfelder eine Vielzahl von Interventionsmöglichkeiten, um die Potenziale und Erfahrungen der internationalen Zusammenarbeit wirkungsvoll einsetzen zu können. Die Empfehlungen der Autor*innen sind dafür exemplarisch und werden in der vorliegenden Studie detailliert ausgeführt und begründet.

Gemeinsam Paris-Ziele und nachhaltige Entwicklung erreichen: Internationale Klimakooperation und die Rolle der Entwicklungs- und Schwellenländer

Nachhaltige Entwicklung bedarf einer Stabilisierung des Klimasystems zwischen 1,5°C und maximal 2°C durchschnittlicher globaler Erwärmung. Dies erfordert eine drastische Minderung der globalen Treibhausgasemissionen. Entwicklungs- und Schwellenländer stehen hierbei zunehmend im Vordergrund, da sie schon heute zwei Drittel der globalen Emissionen verantworten. Werden die Ziele des Pariser Abkommens verfehlt, bleibt auch eine gerechte und nachhaltige globale Entwicklung, die niemanden zurücklässt, auf Dauer unerreichbar. Ein entwicklungsorientierter Umgang mit der Notwendigkeit drastischer Emissionsminderungen und mit den nicht mehr zu verhindernden Auswirkungen des Klimawandels erfordert eine enge und Politikfelder übergreifende Verzahnung klima- und entwicklungspolitischer Ansätze, einschließlich Landnutzung, Meeresschutz und Welthandel. Das Pariser Abkommen und die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung bieten die notwendigen politischen Handlungsgrundlagen und Zielvorgaben. Ihre konsequente Umsetzung ist die zentrale Herausforderung der Gegenwart, der sich Politik, Wirtschaft und Gesellschaft weltweit stellen müssen. Dabei sind alle Länder und Bevölkerungsgruppen im Blick zu behalten: niemand darf zurückgelassen werden („leave no one behind“). Neben übergreifenden Ansätzen sind einzelne Handlungsfelder an der Schnittstelle von Klimapolitik und nachhaltiger Entwicklung von herausragender Relevanz. Zu diesen sektorspezifischen Handlungsfeldern zählen insbesondere die weltweite Stromerzeugung, die politische Gestaltung der Urbanisierung, die Sicherung der Welternährung, der Schutz von Wäldern und Ökosystemen und der Umgang mit den weltweiten Süßwasservorkommen. Es gibt bereits vielfältige Ansatzpunkte für die internationale Klimakooperation mit Entwicklungs- und Schwellenländern. Ihre zentrale Rolle für die Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens kann dadurch nachhaltig gestärkt werden. Soweit der politische Wille gegeben ist und förderliche Rahmenbedingungen geschaffen werden können, bieten speziell die oben genannten Handlungsfelder eine Vielzahl von Interventionsmöglichkeiten, um die Potenziale und Erfahrungen der internationalen Zusammenarbeit wirkungsvoll einsetzen zu können. Die Empfehlungen der Autor*innen sind dafür exemplarisch und werden in der vorliegenden Studie detailliert ausgeführt und begründet.

Gemeinsam Paris-Ziele und nachhaltige Entwicklung erreichen: Internationale Klimakooperation und die Rolle der Entwicklungs- und Schwellenländer

Nachhaltige Entwicklung bedarf einer Stabilisierung des Klimasystems zwischen 1,5°C und maximal 2°C durchschnittlicher globaler Erwärmung. Dies erfordert eine drastische Minderung der globalen Treibhausgasemissionen. Entwicklungs- und Schwellenländer stehen hierbei zunehmend im Vordergrund, da sie schon heute zwei Drittel der globalen Emissionen verantworten. Werden die Ziele des Pariser Abkommens verfehlt, bleibt auch eine gerechte und nachhaltige globale Entwicklung, die niemanden zurücklässt, auf Dauer unerreichbar. Ein entwicklungsorientierter Umgang mit der Notwendigkeit drastischer Emissionsminderungen und mit den nicht mehr zu verhindernden Auswirkungen des Klimawandels erfordert eine enge und Politikfelder übergreifende Verzahnung klima- und entwicklungspolitischer Ansätze, einschließlich Landnutzung, Meeresschutz und Welthandel. Das Pariser Abkommen und die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung bieten die notwendigen politischen Handlungsgrundlagen und Zielvorgaben. Ihre konsequente Umsetzung ist die zentrale Herausforderung der Gegenwart, der sich Politik, Wirtschaft und Gesellschaft weltweit stellen müssen. Dabei sind alle Länder und Bevölkerungsgruppen im Blick zu behalten: niemand darf zurückgelassen werden („leave no one behind“). Neben übergreifenden Ansätzen sind einzelne Handlungsfelder an der Schnittstelle von Klimapolitik und nachhaltiger Entwicklung von herausragender Relevanz. Zu diesen sektorspezifischen Handlungsfeldern zählen insbesondere die weltweite Stromerzeugung, die politische Gestaltung der Urbanisierung, die Sicherung der Welternährung, der Schutz von Wäldern und Ökosystemen und der Umgang mit den weltweiten Süßwasservorkommen. Es gibt bereits vielfältige Ansatzpunkte für die internationale Klimakooperation mit Entwicklungs- und Schwellenländern. Ihre zentrale Rolle für die Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens kann dadurch nachhaltig gestärkt werden. Soweit der politische Wille gegeben ist und förderliche Rahmenbedingungen geschaffen werden können, bieten speziell die oben genannten Handlungsfelder eine Vielzahl von Interventionsmöglichkeiten, um die Potenziale und Erfahrungen der internationalen Zusammenarbeit wirkungsvoll einsetzen zu können. Die Empfehlungen der Autor*innen sind dafür exemplarisch und werden in der vorliegenden Studie detailliert ausgeführt und begründet.

Change or crumble! Germany needs to reposition its international cooperation

As Angela Merkel’s 16 years at the helm of the German government come to a close, Germany’s international cooperation for sustainable development seems, at first sight, to be in good shape. During her tenure, German official development assistance (ODA) more than tripled, reaching $28 billion in 2020 and putting Germany second only to the United States ($34 billion) and well ahead of the United Kingdom ($19 billion) and the EU Institutions ($17 billion). Germany boasts an independent cabinet-level Ministry for Economic Cooperation and Development (BMZ) that steers 75 percent of the federal government’s ODA. The remainder sits primarily with the Foreign Office (15 percent) followed way behind by the Ministry for the Environment (2.5 percent) and some others. It might seem, then, that the outlook is sanguine for Germany’s development cooperation. But is it?

Change or crumble! Germany needs to reposition its international cooperation

As Angela Merkel’s 16 years at the helm of the German government come to a close, Germany’s international cooperation for sustainable development seems, at first sight, to be in good shape. During her tenure, German official development assistance (ODA) more than tripled, reaching $28 billion in 2020 and putting Germany second only to the United States ($34 billion) and well ahead of the United Kingdom ($19 billion) and the EU Institutions ($17 billion). Germany boasts an independent cabinet-level Ministry for Economic Cooperation and Development (BMZ) that steers 75 percent of the federal government’s ODA. The remainder sits primarily with the Foreign Office (15 percent) followed way behind by the Ministry for the Environment (2.5 percent) and some others. It might seem, then, that the outlook is sanguine for Germany’s development cooperation. But is it?

Change or crumble! Germany needs to reposition its international cooperation

As Angela Merkel’s 16 years at the helm of the German government come to a close, Germany’s international cooperation for sustainable development seems, at first sight, to be in good shape. During her tenure, German official development assistance (ODA) more than tripled, reaching $28 billion in 2020 and putting Germany second only to the United States ($34 billion) and well ahead of the United Kingdom ($19 billion) and the EU Institutions ($17 billion). Germany boasts an independent cabinet-level Ministry for Economic Cooperation and Development (BMZ) that steers 75 percent of the federal government’s ODA. The remainder sits primarily with the Foreign Office (15 percent) followed way behind by the Ministry for the Environment (2.5 percent) and some others. It might seem, then, that the outlook is sanguine for Germany’s development cooperation. But is it?

Schwachstellen der deutschen Cybersicherheitsstrategie 2021

SWP - Mon, 20/09/2021 - 08:15

Ob Finanzkrise, Migration oder Corona — das vergangene Jahrzehnt hat gezeigt, dass Deutschland seine internationalen Ziele ohne die EU kaum umsetzen kann. Dieser Fakt wird in der am 8. September verabschiedeten deutschen Cybersicherheitsstrategie kaum beachtet. Die Positionierung Deutschlands in der europäischen und internationalen Cybersicherheitspolitik wird als letztes von vier priorisierten Handlungsfeldern angeführt. Ein Großteil der Handlungsfelder ist innenpolitischer Natur. Das gilt auch für den deutschen Diskurs zum Thema IT-Sicherheit: Vertreterinnen und Vertreter der digitalen Zivilgesellschaft, der Verband der Internetwirtschaft (eco) sowie einige Informatikprofessorinnen und Informatikprofessoren kritisieren zwar den geplanten Aufbau einer aktiven Cyberverteidigung — inklusive der Möglichkeit zu digitalen Gegenschlägen, sogenannter Hackbacks.* Sie diskutieren jedoch vorrangig innenpolitische föderale Kompetenzen oder grundrechtliche Fragen wie das Trennungsgebot. Dabei gibt es vier Gründe, warum die EU viel mehr berücksichtigt werden müsste, damit die Strategie aufgeht.

Europäische Imperative

Erstens steigt die Zahl schwerwiegender Cybersicherheitsvorfälle, die EU- Dienstleistungen in ihrer Daseinsvorsorge beeinträchtigen, weiter an. Diplomatisches Vorgehen, Reisebeschränkungen und Kontensperrungen etwa von russischen Geheimdienstmitarbeitern, die für Cyberangriffe verantwortlich gemacht werden, haben sich hier in der Vergangenheit als schwerfällig, inkohärent und ineffektiv erwiesen. Eine rein nationale Perspektive führt dazu, dass die EU-Mitgliedstaaten nicht einheitlich auf Cybervorfälle reagieren.

Zweitens ist die EU nicht nur Handlungsrahmen deutscher Politik, sondern über die Direktwirkung europäischen Rechts untrennbar mit ihr verschränkt. Mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung des Europäischen Gerichtshofs 2014 sind nicht nur Anforderungen an den Datenschutz formuliert worden, sondern auch zur Datensicherheit. Genauso ist das Cybersicherheitsgesetz der EU von 2019 eine Verordnung und verpflichtet damit alle Mitgliedstaaten, sie umzusetzen. Die Bedeutung des EU-Rechts und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird in der deutschen Cybersicherheitsstrategie jedoch unterschätzt. Dabei sind sie zentrale Referenzpunkte für die deutsche Gesetzgebung. Auf der anderen Seite kann Deutschland ohne die EU weder Cybersanktionen gegen Drittstaaten noch deren sogenannte Proxys erlassen.

Drittens kann die Bundesregierung die EU nicht auf eine koordinierende Rolle reduzieren — schon allein weil der Binnenmarktschutz ohne die Kommission als supranationales Organ nicht denkbar ist. Die Sicherheit und Stabilität der Union ist nicht allein Aufgabe der Mitgliedstaaten. So wird die EU-Kommission bis 2023 eine gemeinsame Cybereinheit aufbauen, um gemeinsam gegen Angreifer vorzugehen. Ein Teil der erforderlichen Investitionen soll über das Programm »Digitales Europa« bereitgestellt werden. Die Entwicklung der Cyberabwehrfähigkeiten wird aus dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) finanziert. In ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union kündigte EU-Präsidentin Ursula von der Leyen am Mittwoch auch ein Gesetz zur Cyber-Widerstandsfähigkeit, Cyber Resilience Act (CRA), an, der gemeinsame Standards definieren soll.  

Viertens lässt sich länderübergreifende Cyberkriminalität rein national nicht effektiv aufklären. Europol und dem Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) wird gerade aufgrund ihrer länderübergreifenden Ermittlungserfolge von anderen Staaten eine Vorbildfunktion in der internationalen Cyberkriminalitätsbekämpfung zugesprochen. Der Ruf nach einer europäischen Ermittlungsbehörde nach Vorbild des FBI wird daher in der Cybersicherheitspolitik immer lauter.

Insgesamt wird hier deutlich, dass Cybersicherheit in der EU keine nationale Angelegenheit mehr ist, sondern als Bestandteil seiner geteilten Souveränität verstanden werden muss.

Deutschland im globalen Kontext

Die notwendige Einbindung in die deutsche Cybersicherheitsstrategie beschränkt sich allerdings nicht nur auf die EU; sie muss auch mit einer starken transatlantischen Kooperation zwischen der EU und den USA verkoppelt sein. Viel zu oft wird transatlantische Zusammenarbeit über die nationale bilaterale Zusammenarbeit gedacht. Hierfür spricht zuerst einmal, dass die Bündnissolidarität die Bundesregierung verpflichtet, eine aktive Cyberabwehr auch in Friedenszeiten vorzuhalten. Eine anspruchsvolle technische, rechtliche und politische Attribution kann aber weder ohne den Europäischen Auswärtigen Dienst koordiniert noch ohne US-amerikanische Kooperation realisiert werden. Dafür muss Deutschland wiederum in enger Abstimmung mit seinen EU-Partnern wie Frankreich, die Niederlande, Dänemark oder Schweden handeln. Einen Alleingang Deutschlands in der Cyberabwehr schließt schon seine transnational angelegte kritische Infrastruktur faktisch aus, auch weil die Expertise für anspruchsvolle technische Lösungen in Deutschland nicht im ausreichenden Maße vorhanden ist.

Eine überzeugende Sicherheitsstrategie bedarf daher der engen Zusammenarbeit mit internationalen Expertinnen und Experten sowie der auf EU-Ebene über Europol in Abstimmung mit den Cybersecurity Research Center und der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) vermittelten Kenntnisse. Auch die nachhaltige Einwirkung auf globale Standard- und Normensetzung in den Multistakeholder-Foren der Internet Governance kann nur dann langfristig erfolgreich sein, wenn sich die demokratischen Staaten koordinieren. Angesicht einer immer komplexeren Globalpolitik sollte die neue Bundesregierung die Cybersicherheitsstrategie zeitnah europäisieren, so dass sie sich als Teil der EU-Cyberstrategie 2020 versteht und, im globalen Kontext, der Zusammenarbeit mit seinen demokratischen Bündnispartnern dient. 

*Dr. Matthias Schulze war Teil dieser Initiative.

Welche Strukturen braucht die Bundesregierung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele?

Das Themenspektrum in den TV-Debatten mit den Spitzenkandidat*innen für die Bundestagswahl hat gezeigt, was die Bürger*innen und die Parteien bewegt: soziale, wirtschaftliche und auch ökologische Fragen. Nicht erwähnt wurden jedoch: Die Agenda 2030 und die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Die SDGs werden nicht als Orientierungsrahmen für die deutsche Politik wahrgenommen, obwohl sie die Anliegen der Bürger*innen z.B. zu Bildung, Wohnen und Klimaschutz widerspiegeln. Zu sehr gehören die SDGs in der öffentlichen Wahrnehmung weiterhin dem abstrakten Universum der fernen Vereinten Nationen an. Sie mögen für Entwicklungsländer gelten, aber nicht für ein erfolgreiches Industrieland wie Deutschland – der universale Anspruch der Agenda 2030 ist weitgehend unbekannt. Mit dieser Vernachlässigung der Agenda 2030 geht auch ihre Vision verloren, obwohl das gesamte demokratische Parteienspektrum sie im Grunde teilt: die Vision einer nachhaltigen, gerechten und sicheren Welt, in der alle Menschen ohne Hunger und Armut, in Frieden und Wohlstand und mit Respekt für unsere natürlichen Lebensgrundlagen leben können.

Dabei würde auch der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sehr von einer konsequenten Orientierung an den SDGs profitieren. Denn die Implementierung der Agenda 2030 und ihrer 17 Ziele durch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) ist bisher bestenfalls unzulänglich. Alle vier Jahre wird die Strategie umfassend weiterentwickelt, zuletzt im März 2021. Bei der Umsetzung der Strategie hapert es allerdings aufgrund der Fokussierung auf unzusammenhängende Einzelmaßnahmen der Ministerien ohne zentrale Steuerungsfunktion. Das macht die DNS zu einer Pflichtübung ohne Konsequenzen und in den Augen vieler Beobachter*innen zu einem fast 400-seitigen Papiertiger.

Die nächste Bundesregierung ist herausgefordert, die eigene Nachhaltigkeitspolitik neu aufzustellen und auf Erfolg auszurichten. Zwar hat Deutschland in dem im Juni dieses Jahres veröffentlichten Sustainable Development Report 2021 den vierten Platz bei der Umsetzung der SDGs belegt – dies darf aber nicht über die enormen Herausforderungen z.B. in den Bereichen soziale und Bildungsgerechtigkeit insbesondere in Folgen der Corona-Pandemie, nicht-nachhaltiger Konsum und Umsetzung der Energiewende hinwegtäuschen.

Zudem sind die SDGs kein internationales Schaulaufen, bei dem es darum geht, zu jeder Berichtsperiode als erstes über eine Ziellinie zu kommen. Vielmehr gilt es, stetig und im Rahmen der nationalen Möglichkeiten einen Beitrag zur weltweiten Erreichung der SDGs zu leisten. Die Verantwortung endet nicht an der eigenen Landesgrenze. Gerade Deutschland ist für zahlreiche negative, sogenannte Spillover-Effekte auf andere Länder verantwortlich. So hinterlassen wir insbesondere durch unsere exportorientierte Wirtschaft, die Verlagerung von schmutziger Produktion in andere Länder und unseren Ressourcenverbrauch einen beachtlichen ökologischen Fußabdruck im Ausland.

In der neuen Legislaturperiode muss die Agenda 2030 daher endlich zur Richtschnur deutscher Politik werden. Aus diesem Grund ist in Anlehnung an das Perspektivenpapier des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom Juni 2021 eine Neuaufstellung der Governance-Struktur der Deutschen Nachhaltigkeitspolitik vonnöten. Diese muss auch im Koalitionsvertrag ihren Niederschlag finden. Die nächste Bundesregierung sollte für eine effektive und integrierte Implementierung der SDGs bis Mitte 2022 eine knapp gehaltene und auf Umsetzung fokussierte Aktualisierung der DNS mit Zielsetzungen und Maßnahmen für die 20. Legislaturperiode beschließen. Diese Weiterentwicklung bzw. Konkretisierung der DNS gleich zu Anfang der neuen Legislaturperiode ­­– statt wie bislang am Ende – kann ihre politische Relevanz maßgeblich erhöhen. Begleitet werden sollte die Weiterentwicklung durch eine politische Stärkung der verantwortlichen Strukturen im Kanzleramt, z.B. durch die Verankerung der Zuständigkeiten auf Abteilungs- und Staatsminister-Ebene statt bislang in einem Fachreferat.

Dabei ist die Nachhaltigkeitspolitik auch im Sinne der internationalen Verantwortung Deutschlands auszurichten und muss klare, messbare und ambitionierte Zielsetzungen in der internationalen Klima-, Biodiversitäts- und Entwicklungspolitik, in der Außenwirtschaftspolitik und in der Finanzpolitik enthalten. Somit spielen neben dem Umweltministerium auch die für die auswärtigen Politiken zuständigen Ressorts, insbesondere das Entwicklungsministerium und das Auswärtige Amt, eine Schlüsselrolle.

Zum Ende der Legislaturperiode sollte Anfang 2025 umfassend Bilanz zur Umsetzung und Zielerreichung der Nachhaltigkeitsstrategie gezogen werden. Mit Blick auf die Neuanlage der Strategie in 2026 ist eine breite Reflexion aller Beteiligten in Regierung, Parlament und Gesellschaft, die über eine kleine Gruppe von „Nachhaltigkeitsbewegten“ hinausgeht, dringend notwendig. Darüber hinaus ist in Anbetracht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz, das über Art. 20a GG die Rechte zukünftiger Generationen zur Richtschnur des Handelns in der Klimapolitik macht, auch die Nachhaltigkeitspolitik generationengerecht zu gestalten. Auch die Alltagswirklichkeit der Bürger*innen mit ihren Sorgen und Nöten bezüglich Schulbildung, Rente, ÖPNV im ländlichen Raum etc. ist einzubeziehen, um den Anspruch der DNS eines „Gemeinschaftswerks” zu verwirklichen. So ist es denkbar, dass Bürger*innen die Verpflichtungen der Bundesregierung im Rahmen der Agenda 2030 in einer „Wahlarena” im nächsten Bundestagswahlkampf aktiv ansprechen werden.

Dieser Text ist im Rahmen der Reihe „Impulse zur Bundestagswahl“ erschienen.

Welche Strukturen braucht die Bundesregierung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele?

Das Themenspektrum in den TV-Debatten mit den Spitzenkandidat*innen für die Bundestagswahl hat gezeigt, was die Bürger*innen und die Parteien bewegt: soziale, wirtschaftliche und auch ökologische Fragen. Nicht erwähnt wurden jedoch: Die Agenda 2030 und die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Die SDGs werden nicht als Orientierungsrahmen für die deutsche Politik wahrgenommen, obwohl sie die Anliegen der Bürger*innen z.B. zu Bildung, Wohnen und Klimaschutz widerspiegeln. Zu sehr gehören die SDGs in der öffentlichen Wahrnehmung weiterhin dem abstrakten Universum der fernen Vereinten Nationen an. Sie mögen für Entwicklungsländer gelten, aber nicht für ein erfolgreiches Industrieland wie Deutschland – der universale Anspruch der Agenda 2030 ist weitgehend unbekannt. Mit dieser Vernachlässigung der Agenda 2030 geht auch ihre Vision verloren, obwohl das gesamte demokratische Parteienspektrum sie im Grunde teilt: die Vision einer nachhaltigen, gerechten und sicheren Welt, in der alle Menschen ohne Hunger und Armut, in Frieden und Wohlstand und mit Respekt für unsere natürlichen Lebensgrundlagen leben können.

Dabei würde auch der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sehr von einer konsequenten Orientierung an den SDGs profitieren. Denn die Implementierung der Agenda 2030 und ihrer 17 Ziele durch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) ist bisher bestenfalls unzulänglich. Alle vier Jahre wird die Strategie umfassend weiterentwickelt, zuletzt im März 2021. Bei der Umsetzung der Strategie hapert es allerdings aufgrund der Fokussierung auf unzusammenhängende Einzelmaßnahmen der Ministerien ohne zentrale Steuerungsfunktion. Das macht die DNS zu einer Pflichtübung ohne Konsequenzen und in den Augen vieler Beobachter*innen zu einem fast 400-seitigen Papiertiger.

Die nächste Bundesregierung ist herausgefordert, die eigene Nachhaltigkeitspolitik neu aufzustellen und auf Erfolg auszurichten. Zwar hat Deutschland in dem im Juni dieses Jahres veröffentlichten Sustainable Development Report 2021 den vierten Platz bei der Umsetzung der SDGs belegt – dies darf aber nicht über die enormen Herausforderungen z.B. in den Bereichen soziale und Bildungsgerechtigkeit insbesondere in Folgen der Corona-Pandemie, nicht-nachhaltiger Konsum und Umsetzung der Energiewende hinwegtäuschen.

Zudem sind die SDGs kein internationales Schaulaufen, bei dem es darum geht, zu jeder Berichtsperiode als erstes über eine Ziellinie zu kommen. Vielmehr gilt es, stetig und im Rahmen der nationalen Möglichkeiten einen Beitrag zur weltweiten Erreichung der SDGs zu leisten. Die Verantwortung endet nicht an der eigenen Landesgrenze. Gerade Deutschland ist für zahlreiche negative, sogenannte Spillover-Effekte auf andere Länder verantwortlich. So hinterlassen wir insbesondere durch unsere exportorientierte Wirtschaft, die Verlagerung von schmutziger Produktion in andere Länder und unseren Ressourcenverbrauch einen beachtlichen ökologischen Fußabdruck im Ausland.

In der neuen Legislaturperiode muss die Agenda 2030 daher endlich zur Richtschnur deutscher Politik werden. Aus diesem Grund ist in Anlehnung an das Perspektivenpapier des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom Juni 2021 eine Neuaufstellung der Governance-Struktur der Deutschen Nachhaltigkeitspolitik vonnöten. Diese muss auch im Koalitionsvertrag ihren Niederschlag finden. Die nächste Bundesregierung sollte für eine effektive und integrierte Implementierung der SDGs bis Mitte 2022 eine knapp gehaltene und auf Umsetzung fokussierte Aktualisierung der DNS mit Zielsetzungen und Maßnahmen für die 20. Legislaturperiode beschließen. Diese Weiterentwicklung bzw. Konkretisierung der DNS gleich zu Anfang der neuen Legislaturperiode ­­– statt wie bislang am Ende – kann ihre politische Relevanz maßgeblich erhöhen. Begleitet werden sollte die Weiterentwicklung durch eine politische Stärkung der verantwortlichen Strukturen im Kanzleramt, z.B. durch die Verankerung der Zuständigkeiten auf Abteilungs- und Staatsminister-Ebene statt bislang in einem Fachreferat.

Dabei ist die Nachhaltigkeitspolitik auch im Sinne der internationalen Verantwortung Deutschlands auszurichten und muss klare, messbare und ambitionierte Zielsetzungen in der internationalen Klima-, Biodiversitäts- und Entwicklungspolitik, in der Außenwirtschaftspolitik und in der Finanzpolitik enthalten. Somit spielen neben dem Umweltministerium auch die für die auswärtigen Politiken zuständigen Ressorts, insbesondere das Entwicklungsministerium und das Auswärtige Amt, eine Schlüsselrolle.

Zum Ende der Legislaturperiode sollte Anfang 2025 umfassend Bilanz zur Umsetzung und Zielerreichung der Nachhaltigkeitsstrategie gezogen werden. Mit Blick auf die Neuanlage der Strategie in 2026 ist eine breite Reflexion aller Beteiligten in Regierung, Parlament und Gesellschaft, die über eine kleine Gruppe von „Nachhaltigkeitsbewegten“ hinausgeht, dringend notwendig. Darüber hinaus ist in Anbetracht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz, das über Art. 20a GG die Rechte zukünftiger Generationen zur Richtschnur des Handelns in der Klimapolitik macht, auch die Nachhaltigkeitspolitik generationengerecht zu gestalten. Auch die Alltagswirklichkeit der Bürger*innen mit ihren Sorgen und Nöten bezüglich Schulbildung, Rente, ÖPNV im ländlichen Raum etc. ist einzubeziehen, um den Anspruch der DNS eines „Gemeinschaftswerks” zu verwirklichen. So ist es denkbar, dass Bürger*innen die Verpflichtungen der Bundesregierung im Rahmen der Agenda 2030 in einer „Wahlarena” im nächsten Bundestagswahlkampf aktiv ansprechen werden.

Dieser Text ist im Rahmen der Reihe „Impulse zur Bundestagswahl“ erschienen.

Welche Strukturen braucht die Bundesregierung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele?

Das Themenspektrum in den TV-Debatten mit den Spitzenkandidat*innen für die Bundestagswahl hat gezeigt, was die Bürger*innen und die Parteien bewegt: soziale, wirtschaftliche und auch ökologische Fragen. Nicht erwähnt wurden jedoch: Die Agenda 2030 und die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Die SDGs werden nicht als Orientierungsrahmen für die deutsche Politik wahrgenommen, obwohl sie die Anliegen der Bürger*innen z.B. zu Bildung, Wohnen und Klimaschutz widerspiegeln. Zu sehr gehören die SDGs in der öffentlichen Wahrnehmung weiterhin dem abstrakten Universum der fernen Vereinten Nationen an. Sie mögen für Entwicklungsländer gelten, aber nicht für ein erfolgreiches Industrieland wie Deutschland – der universale Anspruch der Agenda 2030 ist weitgehend unbekannt. Mit dieser Vernachlässigung der Agenda 2030 geht auch ihre Vision verloren, obwohl das gesamte demokratische Parteienspektrum sie im Grunde teilt: die Vision einer nachhaltigen, gerechten und sicheren Welt, in der alle Menschen ohne Hunger und Armut, in Frieden und Wohlstand und mit Respekt für unsere natürlichen Lebensgrundlagen leben können.

Dabei würde auch der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sehr von einer konsequenten Orientierung an den SDGs profitieren. Denn die Implementierung der Agenda 2030 und ihrer 17 Ziele durch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) ist bisher bestenfalls unzulänglich. Alle vier Jahre wird die Strategie umfassend weiterentwickelt, zuletzt im März 2021. Bei der Umsetzung der Strategie hapert es allerdings aufgrund der Fokussierung auf unzusammenhängende Einzelmaßnahmen der Ministerien ohne zentrale Steuerungsfunktion. Das macht die DNS zu einer Pflichtübung ohne Konsequenzen und in den Augen vieler Beobachter*innen zu einem fast 400-seitigen Papiertiger.

Die nächste Bundesregierung ist herausgefordert, die eigene Nachhaltigkeitspolitik neu aufzustellen und auf Erfolg auszurichten. Zwar hat Deutschland in dem im Juni dieses Jahres veröffentlichten Sustainable Development Report 2021 den vierten Platz bei der Umsetzung der SDGs belegt – dies darf aber nicht über die enormen Herausforderungen z.B. in den Bereichen soziale und Bildungsgerechtigkeit insbesondere in Folgen der Corona-Pandemie, nicht-nachhaltiger Konsum und Umsetzung der Energiewende hinwegtäuschen.

Zudem sind die SDGs kein internationales Schaulaufen, bei dem es darum geht, zu jeder Berichtsperiode als erstes über eine Ziellinie zu kommen. Vielmehr gilt es, stetig und im Rahmen der nationalen Möglichkeiten einen Beitrag zur weltweiten Erreichung der SDGs zu leisten. Die Verantwortung endet nicht an der eigenen Landesgrenze. Gerade Deutschland ist für zahlreiche negative, sogenannte Spillover-Effekte auf andere Länder verantwortlich. So hinterlassen wir insbesondere durch unsere exportorientierte Wirtschaft, die Verlagerung von schmutziger Produktion in andere Länder und unseren Ressourcenverbrauch einen beachtlichen ökologischen Fußabdruck im Ausland.

In der neuen Legislaturperiode muss die Agenda 2030 daher endlich zur Richtschnur deutscher Politik werden. Aus diesem Grund ist in Anlehnung an das Perspektivenpapier des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom Juni 2021 eine Neuaufstellung der Governance-Struktur der Deutschen Nachhaltigkeitspolitik vonnöten. Diese muss auch im Koalitionsvertrag ihren Niederschlag finden. Die nächste Bundesregierung sollte für eine effektive und integrierte Implementierung der SDGs bis Mitte 2022 eine knapp gehaltene und auf Umsetzung fokussierte Aktualisierung der DNS mit Zielsetzungen und Maßnahmen für die 20. Legislaturperiode beschließen. Diese Weiterentwicklung bzw. Konkretisierung der DNS gleich zu Anfang der neuen Legislaturperiode ­­– statt wie bislang am Ende – kann ihre politische Relevanz maßgeblich erhöhen. Begleitet werden sollte die Weiterentwicklung durch eine politische Stärkung der verantwortlichen Strukturen im Kanzleramt, z.B. durch die Verankerung der Zuständigkeiten auf Abteilungs- und Staatsminister-Ebene statt bislang in einem Fachreferat.

Dabei ist die Nachhaltigkeitspolitik auch im Sinne der internationalen Verantwortung Deutschlands auszurichten und muss klare, messbare und ambitionierte Zielsetzungen in der internationalen Klima-, Biodiversitäts- und Entwicklungspolitik, in der Außenwirtschaftspolitik und in der Finanzpolitik enthalten. Somit spielen neben dem Umweltministerium auch die für die auswärtigen Politiken zuständigen Ressorts, insbesondere das Entwicklungsministerium und das Auswärtige Amt, eine Schlüsselrolle.

Zum Ende der Legislaturperiode sollte Anfang 2025 umfassend Bilanz zur Umsetzung und Zielerreichung der Nachhaltigkeitsstrategie gezogen werden. Mit Blick auf die Neuanlage der Strategie in 2026 ist eine breite Reflexion aller Beteiligten in Regierung, Parlament und Gesellschaft, die über eine kleine Gruppe von „Nachhaltigkeitsbewegten“ hinausgeht, dringend notwendig. Darüber hinaus ist in Anbetracht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz, das über Art. 20a GG die Rechte zukünftiger Generationen zur Richtschnur des Handelns in der Klimapolitik macht, auch die Nachhaltigkeitspolitik generationengerecht zu gestalten. Auch die Alltagswirklichkeit der Bürger*innen mit ihren Sorgen und Nöten bezüglich Schulbildung, Rente, ÖPNV im ländlichen Raum etc. ist einzubeziehen, um den Anspruch der DNS eines „Gemeinschaftswerks” zu verwirklichen. So ist es denkbar, dass Bürger*innen die Verpflichtungen der Bundesregierung im Rahmen der Agenda 2030 in einer „Wahlarena” im nächsten Bundestagswahlkampf aktiv ansprechen werden.

Dieser Text ist im Rahmen der Reihe „Impulse zur Bundestagswahl“ erschienen.

SOEPcampus@Home: Online-Workshop am 14. und 15. Oktober 2021

Um neuen NutzerInnen und Interessenten auch in Zeiten von Corona den Einstieg in die Welt der SOEP-Daten zu erleichtern, bieten wir im März einen weiteren Online-Workshop an.

Aufbau, Datenstruktur, Ziehungsdesign und Gewichtungsstrategie des SOEP sowie sich daraus ergebende Analysepotentiale werden vorgestellt und anhand praktischer Beispiele veranschaulicht.

Der Workshop findet ganztägig an zwei Tagen statt. Weitere Informationen zur Workshopreihe sowie einen Registrierungslink finden Sie auf unser Website mit den SOEPcampus-Veranstaltungen.

Die Registrierung ist ab sofort möglich.


IPI Hosts Foreign Ministers, Officials at 16th Annual Middle East Dinner

European Peace Institute / News - Mon, 20/09/2021 - 02:21
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On Sunday, September 19, 2021, IPI held its sixteenth annual Ministerial Working Dinner on the Middle East in its Trygve Lie Center for Peace, Security, and Development. The dinner drew the participation of foreign ministers and other high-level representatives.

The event was chaired by Zeid Ra’ad Al Hussein, President of IPI, and co-hosted by the United Arab Emirates and Luxembourg, represented respectively by Reem Al Hashimy, Minister of State for International Cooperation of the United Arab Emirates, and Jean Asselborn, Minister of Foreign Affairs and European Affairs of Luxembourg.

Participants had a frank discussion on regional issues held under the Chatham House Rule.

Attendees included Abdullatif bin Rashid Al Zayani, Minister for Foreign Affairs of the Kingdom of Bahrain; Sophie Wilmès, Deputy Prime Minister and Minister of Foreign Affairs and European Affairs, and of Defence of the Kingdom of Belgium; Jeppe Kofod, Minister for Foreign Affairs of Denmark; Fuad Mohammad Hussein, Minister for Foreign Affairs of the Republic of Iraq; Ayman Safadi, Deputy Prime Minister and Minister for Foreign Affairs and Expatriates of the Hashemite Kingdom of Jordan; Sheikh Ahmed Nasser Al-Mohammed Al-Ahmed Al-Sabah, Foreign Minister of the State of Kuwait and Minister of State for Cabinet Affairs; Riad Al-Malki, Minister for Foreign Affairs of the State of Palestine; Ann Linde, Minister for Foreign Affairs of Sweden; Othman Jerandi, Minister of Foreign Affairs of the Republic of Tunisia; and Ahmed Awad Bin Mubarak, Minister of Foreign and Expatriates Affairs of the Republic of Yemen.

Also present were Miguel Moratinos, High Representative for the United Nations Alliance of Civilizations; Ahmed Aboul Gheit, Secretary General of the League of Arab States; Amr Moussa, Former Secretary General of the League of Arab States and member of IPI’s International Advisory Council; and Peter Maurer, President of the International Committee of the Red Cross (ICRC).

Discours sur l’état de l’Union : la stratégie de l’UE sur les puces et les microprocesseurs

IRIS - Fri, 17/09/2021 - 15:12

Edouard Simon vous donne régulièrement rendez-vous pour sa chronique « Vu d’Europe » traitant de l’actualité de l’Union européenne et de ceux qui la font. Cette semaine il revient sur l’adoption d’une stratégie sur les puces et les microprocesseurs, proposée par Ursula von der Leyen lors de son discours sur l’état de l’Union prononcé le 15 septembre 2021.

➡️ Retrouvez tous les épisodes de la chronique « Vu d’Europe » sur la chaîne Youtube de l’IRIS : https://cutt.ly/sEyvtUY

 

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