Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen:
"1. Am 15. Februar 2016 hat der Vorsitzende des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina Dragan ČOVIĆ den Antrag auf Beitritt seines Landes zur Europäischen Union eingereicht. Der Rat hat beschlossen, das Verfahren nach Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union einzuleiten. Dementsprechend wird die Kommission ersucht, ihre Stellungnahme zu unterbreiten.
2. Unter Hinweis auf den erneuerten Konsens über die Erweiterung, den der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 14./15. Dezember 2006 zum Ausdruck gebracht hat, bekräftigt der Rat, dass die Zukunft der westlichen Balkanstaaten in der Europäischen Union liegt. Er erinnert daran, dass das Vorankommen der einzelnen Länder auf dem Weg in die Europäische Union von ihren jeweiligen Bemühungen abhängt, die Kopenhagener Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen.
3. Unter erneuter Bekräftigung früherer Schlussfolgerungen des Rates, insbesondere der Schlussfolgerungen vom 15. Dezember 2015, und seiner uneingeschränkten Unterstützung der EU-Perspektive Bosnien und Herzegowinas als eines vereinigten und souveränen Gesamtstaats begrüßt der Rat die signifikanten Fortschritte bei der Umsetzung der Reformagenda, über die die Regierung Bosnien und Herzegowinas auf allen Ebenen Einigung erzielt hat. Der Rat appelliert an Bosnien und Herzegowina, seine Bemühungen fortzusetzen, um in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, internationalen Finanzinstitutionen und internationalen Partnern sowie der Zivilgesellschaft zum Wohle der Bürger des Landes eine wirksame Umsetzung der Reformagenda zu gewährleisten, und sich dabei an den zeitlichen Rahmen des von der Regierung des Landes festgelegten Aktionsplans zu halten. Dies sollte auch weiterhin soziale und wirtschaftliche Reformen ebenso wie Reformen auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit und der öffentlichen Verwaltung beinhalten. Der Rat ersucht die Kommission, ihm weiterhin über die Umsetzung der Reformagenda, einschließlich des Koordinierungsmechanismus, Bericht zu erstatten. Der Rat fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung ihrer Stellungnahme zum Beitrittsantrag Bosnien und Herzegowinas besonderes Augenmerk auf die Umsetzung des Sejdic/Finci-Urteils zu legen.
4. Der Rat begrüßt die Paraphierung des Protokolls über die Anpassung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwecks Berücksichtigung des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union. Die vollständige Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens, einschließlich seiner Anpassung, ist ein wichtiger Bestandteil der Bemühungen des Landes um eine Integration in die EU.
5. Der Rat begrüßt ferner die Vereinbarung, einen Koordinierungsmechanismus für EU-Fragen einzurichten. Er appelliert an alle Regierungsebenen in Bosnien und Herzegowina, dessen wirksame Umsetzung zu gewährleisten, die einen wichtigen Schritt bei der Verbesserung der Funktionsfähigkeit und Effizienz darstellt."
Der Rat nahm am 20. September einen Rechtsrahmen an, der es der EU zum ersten Mal ermöglicht, autonom Sanktionen gegen ISIL/Da'esh und Al-Qaida und Personen und Einrichtungen zu verhängen, die mit ihnen verbunden sind oder sie unterstützen. Bisher konnten Sanktionen nur gegen in der Liste der Vereinten Nationen aufgeführte Personen und Einrichtungen oder von individuell handelnden Mitgliedstaaten verhängt werden.
Die EU kann nunmehr gegen einzelne Personen ein Reiseverbot verhängen und die Vermögenswerte von Einzelpersonen und Einrichtungen einfrieren, die als mit ISIL (Da’esh)/Al-Qaida in Verbindung stehend identifiziert wurden. Das bedeutet, dass alle ihre Vermögenswerte in der EU eingefroren werden und dass es Personen und Einrichtungen in der EU verboten ist, den gelisteten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die Maßnahmen zielen unter anderem auf Personen und Einrichtungen ab, die an der Planung oder Begehung von Terroranschlägen beteiligt waren, oder ISIL (Da’esh)/ Al Qaida mit finanziellen Mitteln, Öl oder Waffen versorgt haben oder von ihnen eine terroristische Schulung erhalten haben. Weitere Tätigkeiten, die zur Aufnahme von Personen und Einrichtungen in die Liste führen, sind Rekrutierung, Anstiftung oder öffentliche Aufstachelung zu Handlungen und Tätigkeiten zur Unterstützung dieser Organisationen oder Beteiligung an schweren Verstößen gegen die Menschenrechte außerhalb der EU, einschließlich Entführung, Vergewaltigung, sexueller Gewalt, Zwangsehe und Versklavung.
Darüber hinaus wird die EU restriktive Maßnahmen gegen Einzelpersonen verhängen können, die aus der EU ausreisen oder ausreisen wollen bzw. in die EU einreisen oder einreisen wollen, um ISIL (Da’esh)/ Al-Qaida zu unterstützen oder von ihnen ausgebildet zu werden. Diese Maßnahmen zielen insbesondere auf die sogenannten "ausländischen Kämpfer" ab. Die EU kann somit jede Person, die den Kriterien entspricht, in die Liste aufnehmen, einschließlich EU-Bürger, die diese Organisationen außerhalb der EU unterstützt haben und danach zurückkehren. Mit dem Reiseverbot werden gelistete Personen daran gehindert, in einen EU-Mitgliedstaat einzureisen. Falls es sich um einen gelisteten EU-Bürger handelt, so hindert das Reiseverbot die in der Liste aufgeführte Person daran, in einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, zu reisen.
Die Aufnahme von Personen und Einrichtungen in die Liste erfolgt nach Einigung über die entsprechenden Vorschläge der Mitgliedstaaten durch einen Ratsbeschluss und eine Ratsverordnung, die einstimmig angenommen werden..
Der Rat hat den Teil mit länder- und regionenspezifischen Themen des EU-Jahresberichts 2015 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt angenommen, der den am 20. Juni 2016 veröffentlichten thematischen Teil des Berichts ergänzt.
Im Jahr 2015 hat die EU weiterhin die Menschenrechte sowie inklusive und demokratische Gesellschaften verteidigt und gefördert. In dem Jahresbericht 2015 werden die Bemühungen der EU dargelegt, über die Hohe Vertreterin Federica Mogherini, den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte Stavros Lambrinidis und das weltweite Netz der EU-Delegationen die Universalität der Menschenrechte überall auf der Welt zu fördern. Der Abschnitt des Berichts mit länder- und regionenspezifischen Themen enthält einen kurzen Überblick über die Lage der Menschenrechte; ferner wird darin beschrieben, wie die EU die einzelnen Länder vor Ort politisch unterstützt.
Am 20. September 2016 hat der Rat den Abschluss eines Abkommens mit Andorra gebilligt, mit dem die Einhaltung der Steuervorschriften durch private Sparer verbessert wird.
Das Abkommen wird zu einem energischen Vorgehen gegen Steuerhinterziehung beitragen, indem die EU-Mitgliedstaaten und Andorra zum automatischen Informationsaustausch verpflichtet werden.
Dadurch erhalten die Steuerbehörden beider Seiten einen verbesserten grenzüberschreitenden Zugang zu Informationen über die Finanzkonten der jeweils ansässigen Personen.
Mit dem Abkommen wird ein Abkommen von 2004 aktualisiert, durch das Andorra verpflichtet wurde, Regelungen anzuwenden, die den in einer EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind. Damit wird der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten erweitert, um Steuerpflichtige davon abzuhalten, Kapital in Form von Einkünften oder Vermögenswerten, für die keine Steuern gezahlt wurden, vor dem Fiskus zu verbergen.
Das neue Abkommen ist am 12. Februar 2016 unterzeichnet worden. Es ist (am 20. September) auf einer Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) geschlossen worden, ohne dass eine Aussprache stattfand.
Der Rat hat am 20. September 2016 eine Empfehlung verabschiedet, mit der die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets aufgerufen werden, nationale Ausschüsse für Produktivität einzurichten.
Aufgabe dieser Ausschüsse ist die Analyse von Entwicklungen und Politiken, die die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen können. Sie werden unabhängige Analysen erstellen und den politischen Dialog auf nationaler Ebene stärken.
Dies wird Reformen, mit denen ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Konvergenz erreicht werden soll, erleichtern.
Das Potenzialwachstum hat sich im Euro-Währungsgebiet und in der EU insgesamt seit der Jahrhundertwende deutlich verlangsamt. Diese Entwicklung ist insbesondere auf einen Rückgang der totalen Faktorproduktivität zurückzuführen. Seit 2008 hat sich das Wirtschaftswachstum infolge des Rückgangs der Investitionen weiter abgeschwächt.
Ein Wiederanstieg des Wirtschaftswachstums wird von einer Steigerung der Produktivität abhängen. Dies erfordert ausgewogene politische Strategien zur Unterstützung von Innovationen und zur Verbesserung der Kompetenzen, der Flexibilität an den Arbeits- und Produktmärkten und der Ressourcenverwendung.
Die Ausschüsse für Produktivität werden mit ihrer Forschung und ihren Analysen Entwicklungen fördern, die das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion der EU begünstigen dürften.
Bericht der fünf Präsidenten
Die Empfehlung ist Teil des Maßnahmenpakets der Kommission vom Oktober 2015, das auf der Grundlage des sogenannten Berichts der fünf Präsidenten über die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion der EU verabschiedet wurde.
Es wurde am 28. Juni 2016 vom Europäischen Rat gebilligt.
Der Bericht der fünf Präsidenten wurde vom Präsidenten der Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Präsidenten des Europäischen Rates, der Euro-Gruppe, der Europäischen Zentralbank und des Europäischen Parlaments ausgearbeitet. Er wurde dem Europäischen Rat im Juni 2015 vorgelegt.
Aufgaben
Mit der Empfehlung werden alle Mitgliedstaaten aufgerufen, einen nationalen Ausschuss einzurichten, der folgende Aufgaben wahrnimmt:
Die Empfehlung ist an die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gerichtet; gleichzeitig werden aber die übrigen Mitgliedstaaten ermutigt, ähnliche Einrichtungen zu schaffen. Die Ausschüsse für Produktivität werden aufgefordert, Meinungen und bewährte Verfahren auszutauschen sowie gegebenenfalls gemeinsame Analysen zu erstellen.
Kommunikation und Information
In der Empfehlung ist vorgesehen, dass die Ausschüsse eigenständig gegenüber Behörden sind, was die Kommunikation mit der Öffentlichkeit, die Verfahren für die Ernennung der Mitglieder der Ausschüsse und den Zugang zu Informationen betrifft. Ihre Analysen sollten grundsätzlich veröffentlicht werden.
Das unabhängige Fachwissen der Ausschüsse, das unter anderem in die Jahresberichte einfließt, wird von den Mitgliedstaaten und der Kommission im Zusammenhang mit der jährlichen Überwachung der Politik im Rahmen des Europäischen Semesters genutzt werden.
Die Empfehlung wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" angenommen.