Die EU-Botschafter haben am 2. März 2017 im Namen des Rates die informelle Einigung vom 28. Februar 2017 zwischen dem maltesischen Ratsvorsitz und dem Europäischen Parlament über die Visaliberalisierung für Ukrainer bestätigt.
Die Einigung sieht für die Bürger der Ukraine visumfreies Reisen in die EU für eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen vor.
Wir haben gezeigt, dass wir uns nachdrücklich zum visumfreien Reisen für ukrainische Bürger bekennen, nachdem die Ukraine nun die notwendigen Bedingungen für eine Regelung für visafreies Reisen erfüllt hat. Dank der am 27. Februar verabschiedeten Reform des Aussetzungsmechanismus konnten wir diese Einigung vollenden.
Carmelo Abela, maltesischer Minister des Innern und der nationalen Sicherheit Die nächsten SchritteDa die Einigung nunmehr von den EU-Botschaftern im Namen des Rates bestätigt worden ist, wird die Verordnung dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und danach dem Rat zur Annahme vorgelegt.
Im Dezember 2015 stellte die Kommission fest, dass die Ukraine sämtliche Kriterien des Visaliberalisierungsplans erfüllt hat und daher von der Visumpflicht ausgenommen werden kann. Am 20. April 2016 veröffentlichte die Kommission den Vorschlag für die Visaliberalisierung für die Inhaber ukrainischer Pässe.
Sobald die neue Visaregelung für die Ukraine förmlich angenommen ist, wird das Land von Anhang I der Verordnung 539/2001 (Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise in den Schengener Raum ein Visum benötigen) in Anhang II derselben Verordnung (visumfreie Länder) überführt.
Angesichts der derzeitigen Migrationsbewegungen und der Sicherheitslage in der Europäischen Union und unter Berücksichtigung ihrer Vorschläge betreffend eine Visaliberalisierung für Georgien, die Ukraine, die Türkei und das Kosovo beschloss die Kommission im Mai 2016, einen Vorschlag für eine Verordnung zur Überarbeitung des derzeitigen Aussetzungsmechanismus vorzulegen. Nach dem überarbeiteten Aussetzungsmechanismus kann die Befreiung von der Visumpflicht unter bestimmten Umständen für die Staatsangehörigen eines bestimmten Landes ausgesetzt werden.
Der AStV hat in seiner am 17. November 2016 vereinbarten Verhandlungsposition zur Visaliberalisierung für ukrainische Staatsbürger die Ansicht vertreten, dass der Rechtsakt nicht vor Inkrafttreten des überarbeiteten Aussetzungsmechanismus in Kraft treten sollte. Der Rat hat die Verordnung über den Aussetzungsmechanismus am 27. Februar 2017 angenommen.
Gemäß den Protokollen, die den EU-Verträgen beigefügt sind, sind Irland und das Vereinigte Königreich nicht zur Anwendung dieser Maßnahmen verpflichtet. Diese beiden Mitgliedstaaten regeln die Visumpflicht weiterhin in ihrem innerstaatlichen Recht.