You are here

Europäische Union

Press release - MEPs’ 2016 reform review of Montenegro and former Yugoslav Republic of Macedonia - Committee on Foreign Affairs

Montenegro is the most advanced EU accession candidate country, which in 2016 had to face Russian attempts to discredit its achievements, noted Foreign Affairs Committee MEPs on Tuesday. They also reviewed last year’s reform efforts in the former Yugoslav Republic of Macedonia, urging the future government to step up the pace of reform and stay on the EU track.
Committee on Foreign Affairs

Source : © European Union, 2017 - EP
Categories: Europäische Union

Einigung über die Verlängerung des EU-Programms im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 28/02/2017 - 11:40

Der maltesische Vorsitz und Vertreter des Europäischen Parlaments haben eine vorläufige Einigung über die Verlängerung der EU-Finanzierung für die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) erzielt.

Für den Zeitraum von 2017 bis 2020 werden etwa 14 Mio. € bereitgestellt, um die betriebliche Kontinuität der EFRAG zu gewährleisten. Die EU-Kofinanzierung macht rund 60 % des Budgets der EFRAG aus.


Christian Cardona, maltesischer Minister für Wirtschaft, Investitionen und Kleinunternehmen: "Eine angemessene Finanzausstattung wird es der EFRAG ermöglichen, ihre Aufgabe wirksam wahrzunehmen. Die EFRAG ist nun gut gerüstet, um die Europäische Kommission bei internationalen Rechnungslegungsstandards im Interesse des europäischen Projekts zu beraten. Unabhängigkeit und Transparenz sind unerlässlich, um den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen und Kapital zu stärken."

Die EFRAG hat den Auftrag, europäische Standpunkte im Bereich der Rechnungslegung zu entwickeln und ihnen Geltung zu verschaffen. Sie versucht auch, dafür zu sorgen, dass diese Standpunkte vom International Accounting Standards Board (IASB), dem unabhängigen Gremium, das dafür zuständig ist, internationale Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, gebührend berücksichtigt werden.

Die EU hat 2009 ein Programm auf den Weg gebracht, um die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung zu unterstützen. Begünstigte dieses Programms sind die IFRS-Stiftung, die EFRAG und das Public Interest Oversight Board (PIOB).

Das Programm wurde mit der Verordnung 258/14 für den Zeitraum von 2014 bis 2020 für die IFRS-Stiftung und das PIOB verlängert.

Was die EFRAG betrifft, so hatten der Rat und das Parlament beschlossen, abzuwarten, bis eine Reihe von Reformen der EFRAG-Organisationsstruktur abgeschlossen ist. Die Reform der Organisationsstruktur der EFRAG, mit der der Beitrag der Union zur Ausarbeitung internationaler Rechnungslegungsstandards intensiviert werden soll, ist am 31. Oktober 2014 umgesetzt worden.

Die heutige vorläufige Einigung muss in den kommenden Wochen noch vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Der Gesamtbeitrag für die EFRAG aus dem Haushalt der EU wird sich dann für den Zeitraum von 2014 bis 2020 auf 23 Mio. € belaufen, was der ursprünglichen Veranschlagung der Kommission entspricht.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zu den Beziehungen der EU zur Schweizerischen Eidgenossenschaft

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 28/02/2017 - 11:36

1. Der Rat hat im Einklang mit seinen Schlussfolgerungen vom 16. Dezember 2014 den allgemeinen Stand der Beziehungen der EU zur Schweizerischen Eidgenossenschaft einer Bewertung unterzogen. Er wird den Stand dieser Beziehungen sowie den Stand der Beziehungen zu den anderen nicht der EU angehörenden westeuropäischen Ländern Ende 2018 in geeigneter Form erneut bewerten.

2. Die EU und die Schweiz sind wichtige Wirtschaftspartner und unsere Gesellschaften sind eng miteinander verflochten. Gute und verlässliche gegenseitige Beziehungen sind daher für beide Seiten von Vorteil. Der Rat nimmt Kenntnis von dem Schreiben der Schweiz vom 27. Juli 2016, in dem sie die EU darüber informiert, dass ihr Antrag auf Beitritt zur EU als zurückgezogen zu betrachten ist. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat, dass der Schweizer Bundesrat den festen Willen bekräftigt hat, an der Zusammenarbeit mit der EU festzuhalten und diese auszuweiten, und er unterstützt die Weiterentwicklung dieser Zusammenarbeit, unter anderem in wichtigen außenpolitischen Fragen.

3. Der Rat ist der Auffassung, dass die Freizügigkeit eine tragende Säule der EU-Politik ist und dass der Binnenmarkt und seine vier Freiheiten unteilbar sind. Er hat das Gesetzgebungsverfahren, das in der Schweiz im Anschluss an das Ergebnis der Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" vom 9. Februar 2014 durchgeführt wurde, aufmerksam beobachtet. Der aus diesem Gesetzgebungsverfahren hervorgegangene, von der Schweizerischen Bundesversammlung am 16. Dezember 2016 verabschiedete Gesetzestext kann auf eine Weise umgesetzt werden, die mit den Rechten der Bürgerinnen und Bürger der EU gemäß dem Abkommen über die Freizügigkeit vereinbar ist, sofern in der erforderlichen Durchführungsanordnung gerade mit Blick auf die Achtung der Rechte von Grenzgängern Klarheit in Bezug auf wichtige offene Fragen, wie beispielsweise das Recht auf Information über Stellenangebote, sowie in Bezug auf das Verfahren für die Annahme weiterer Maßnahmen geschaffen wird. Der Rat sieht sich bestätigt durch die Bereitschaft der Schweiz, alle diesbezüglichen Fragen, die sich stellen könnten, im Kontext des durch das genannte Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschusses EU-Schweiz zu erörtern.

4. Der Rat begrüßt, dass das Abkommen über die Freizügigkeit auf Rumänien, Bulgarien und Kroatien ausgeweitet wird, sodass für die Bürgerinnen und Bürger dieser Länder das Recht auf Freizügigkeit in der Schweiz uneingeschränkt gilt. Er würdigt, dass die Schweiz in Bezug auf Kroatien am 16. Dezember 2016 ihren Zusicherungen nachgekommen ist und die Ratifizierungsurkunde hinterlegt hat. Er stellt jedoch fest, dass durch die verzögerte Ratifizierung des Protokolls III seitens der Schweiz der Beginn der für kroatische Staatsbürger geltenden Übergangsfristen verschoben wurde. Dies sollte in den neuen Durchführungsvorschriften für den freien Personenverkehr behandelt und regelmäßig überprüft werden. Der Rat begrüßt die vollständige Assoziierung der Schweiz mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 und die Aussichten auf eine Fortsetzung der Verhandlungen über die Teilnahme der Schweiz am Erasmus-Programm.

5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Schweiz bekräftigt hat, an einem sektorbezogenen Ansatz festhalten zu wollen. Er weist jedoch erneut darauf hin, dass eine Voraussetzung für die weitere Entwicklung des sektorbezogenen Ansatzes nach wie vor die Schaffung eines gemeinsamen institutionellen Rahmens für bestehende und künftige Abkommen über die Beteiligung der Schweiz am Binnenmarkt der EU ist, der die Homogenität und die Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen gewährleisten soll. Der Rat hebt hervor, dass die EU und die Schweiz gemeinsam den Standpunkt vertreten, dass die Verhandlungen über ein Abkommen über einen institutionellen Rahmen so rasch wie möglich zu einem Abschluss zu bringen sind. Durch den Abschluss dieses Abkommens wird die umfassende Partnerschaft zwischen der EU und der Schweiz ihr volles Potenzial entfalten können.

6. Die Schweiz ist der drittgrößte Wirtschaftspartner der EU, die wiederum der wichtigste Handelspartner der Schweiz ist. Während die bilateralen Handelsbeziehungen gegenwärtig allgemein reibungslos zum Nutzen beider Partner funktionieren, bestehen für Wirtschaftsakteure aus der EU eine Reihe von Beschränkungen in Bezug auf den Zugang zum schweizerischen Markt, und zwar insbesondere im Agrar- und Lebensmittelsektor sowie im Dienstleistungssektor. Diese Beschränkungen müssen beseitigt werden, um die Ungleichgewichte in den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu beheben. Der Rat sieht mit Sorge, dass bestimmte Abkommen uneinheitlich angewendet werden und dass die Schweiz auf Bundes- oder Kantonsebene nachfolgend Rechtsvorschriften und -verfahren verabschiedet hat, die mit diesen Abkommen, insbesondere mit dem Abkommen über die Freizügigkeit, nicht vereinbar sind. Er ersucht die Schweiz, die entsprechenden Begleitmaßnahmen aufzuheben und davon Abstand zu nehmen, weitere Maßnahmen zu erlassen, die mit dem Abkommen unvereinbar sind.

7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für den finanziellen Beitrag der Schweiz am 30. September 2016 eine neue Rechtsgrundlage angenommen wurde. Dieser finanzielle Beitrag, der in einem angemessenen Verhältnis zu den erheblichen Vorteilen stehen sollte, die der Schweiz aus ihrer Teilnahme am Binnenmarkt entstehen, soll dazu dienen, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU zu verringern. Der Rat legt der Schweiz nahe, die erforderlichen Gespräche mit der EU aufzunehmen, um so rasch als möglich Einigung über die Verlängerung des Finanzbeitrags zu erzielen.

8. Der Rat würdigt, dass das am 27. Mai 2015 unterzeichnete Änderungsprotokoll zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, ratifiziert wurde und fristgerecht zu dem vereinbarten Termin 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist.

9. Der Rat nimmt Kenntnis vom negativen Ausgang der Abstimmung vom 12. Februar 2017 über das Schweizer Gesetz, durch das bestimmte Sondersteuerregelungen und -verfahren, die schädlichen Steuerwettbewerb darstellen, durch neue Regelungen ersetzt werden sollten. Der Rat betont, dass es eines fairen Steuerwettbewerbs bedarf, und hält die Schweiz nachdrücklich dazu an, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und nach alternativen Lösungen zu suchen, um die betreffenden fünf Steuerregelungen im Einklang mit der gemeinsamen Erklärung der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz über Fragen der Unternehmensbesteuerung von 2014 wirksam und schnell aufzuheben. Der Rat wird diese Frage weiterhin aufmerksam verfolgen.

10. Der Rat begrüßt die bedeutenden Fortschritte der Schweiz beim Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) gemäß Artikel 34 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße. Die Eröffnung des Gotthard-Basistunnels (des weltweit längsten Eisenbahntunnels) am 1. Juni 2016 ist ein wichtiger Meilenstein, der künftig dazu beitragen wird, die Weiterentwicklung des Verkehrs in Europa effizient und umweltfreundlich zu gestalten.

11. Die Schweiz ist ein enger Partner im Bereich Justiz und Inneres, insbesondere in Bezug auf die Anwendung des Schengen-Besitzstands. Im Zusammenhang mit den beispiellosen Migrationsströmen nach Europa würdigt der Rat den Beitrag der Schweiz sowie die konstruktive und positive Zusammenarbeit mit der Schweiz insbesondere bei der Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda.

12. Der Rat würdigt die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz im Bereich der GASP, insbesondere die aktive Beteiligung der Schweiz an GSVP-Missionen und die enge Zusammenarbeit in den Bereichen humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz, und sieht einer Vertiefung dieser Zusammenarbeit erwartungsvoll entgegen. Er begrüßt, dass vor Kurzem zwei Vereinbarungen über die Beteiligung der Schweiz an der Beratenden Mission der EU für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine einerseits und ihre Beteiligung an der GSVP-Mission der EU in Mali (EUCAP Sahel Mali) andererseits geschlossen wurden. Darüber hinaus nimmt er zur Kenntnis, dass sich die Schweiz den restriktiven Maßnahmen der EU von Fall zu Fall auf freiwilliger Basis anschließt. Der Rat bestärkt die Schweiz darin, die restriktiven Maßnahmen weiterhin genau und kohärent anzuwenden, wozu auch gehört, dass eine Umgehung dieser Maßnahmen verhindert werden muss. Der Rat ersucht die Schweiz, die Anpassung an die restriktiven Maßnahmen der EU angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, und der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, fortzusetzen und noch weiter zu verstärken.

Categories: Europäische Union

Press release - Foreign Affairs MEPs encourage Serbia and Kosovo to do more to improve ties - Committee on Foreign Affairs

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Tue, 28/02/2017 - 11:29
The recent progress in normalising relations between Belgrade and Pristina, after months of little or none, was welcomed by MEPs on Tuesday. However, in two resolutions they call on both countries to show more commitment and sustained political will to achieve this goal, which is a condition for their accession to the EU.
Committee on Foreign Affairs

Source : © European Union, 2017 - EP
Categories: Europäische Union

Press release - Foreign Affairs MEPs encourage Serbia and Kosovo to do more to improve ties - Committee on Foreign Affairs

The recent progress in normalising relations between Belgrade and Pristina, after months of little or none, was welcomed by MEPs on Tuesday. However, in two resolutions they call on both countries to show more commitment and sustained political will to achieve this goal, which is a condition for their accession to the EU.
Committee on Foreign Affairs

Source : © European Union, 2017 - EP
Categories: Europäische Union

Press release - Citizens should get access to data on firm owners to fight money laundering - Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs - Committee on Economic and Monetary Affairs

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Tue, 28/02/2017 - 10:13
EU citizens could access registers of beneficial owners of companies without having to demonstrate a “legitimate interest,” and trusts would have to meet the same transparency requirements as firms, under amendments, agreed by MEPs on Tuesday, to the EU Anti-Money Laundering Directive.
Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs
Committee on Economic and Monetary Affairs

Source : © European Union, 2017 - EP
Categories: Europäische Union

Video einer Ausschusssitzung - Montag, 27. Februar 2017 - 15:05 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Dauer des Videos : 203'
Sie können dieses Video manuell herunterladen im WMV (2.3Gb)-Format

Haftungsausschluss : Die Verdolmetschung der Debatten soll die Kommunikation erleichtern, sie stellt jedoch keine authentische Aufzeichnung der Debatten dar. Authentisch sind nur die Originalfassungen der Reden bzw. ihre überprüften schriftlichen Übersetzungen.
Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
Categories: Europäische Union

The Brief from Brussels: Britisches Oberhaus befasst sich mit dem Brexit

EuroNews (DE) - Mon, 27/02/2017 - 21:03
Das House of the Lords befasst sich mit dem Gesetzesvorschlag, der die Grundlage für die Verhandlungen mit den EU-Institutionen über den Austritt des Landes aus der Union bilden…
Categories: Europäische Union

Press release - EU borders: Civil Liberties MEPs vote to step up checks and data protection - Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Mon, 27/02/2017 - 18:47
Civil Liberties MEPs voted on Monday for stronger protection and a shorter retention period for data stored in the new EU entry/exit system, which is designed to modernise and step up checks on non-EU nationals travelling to the European Union.
Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Source : © European Union, 2017 - EP
Categories: Europäische Union

Press release - Fundamental rights in Hungary discussed in Civil Liberties Committee - Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Mon, 27/02/2017 - 18:32
Civil Liberties Committee MEPs discussed the fundamental rights situation in Hungary with Justice Minister László Trócsányi and civil society representatives on Monday afternoon.
Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Source : © European Union, 2017 - EP
Categories: Europäische Union

Visa: Rat nimmt geänderten Mechanismus zur Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht an

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 27/02/2017 - 17:00

Der Rat hat am 27. Februar 2017 eine Verordnung angenommen, mit der der Aussetzungsmechanismus, der auf alle bestehenden Visaliberalisierungsabkommen angewendet werden kann, geändert wird.


"Eine Visaliberalisierung hat große Vorteile für die EU und für Drittländer. Zugleich muss die EU in den Fällen, in denen die Vorschriften nicht eingehalten werden, wirksam reagieren können. Mit der heute angenommenen Änderung des Aussetzungsmechanismus wird es einfacher, gegen Missbrauch der Regelung vorzugehen."

Carmelo Abela, maltesischer Minister des Innern und der nationalen Sicherheit

Ziel der überarbeiteten Verordnung ist eine Verstärkung des Aussetzungsmechanismus. So sollen die Mitgliedstaaten künftig Umstände, die zu einer Aussetzung führen können, leichter melden können. Zudem wird die Kommission den Mechanismus auf eigene Initiative auslösen können und sie wird beauftragt, Jahresberichte an das Europäische Parlament und den Rat zu erstellen und darin darzulegen, inwieweit Drittstaaten, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind, weiterhin die Kriterien hierfür erfüllen.

Die möglichen Gründe für eine Aussetzung wurden erweitert; dazu gehören eine Verschlechterung bei der Zusammenarbeit im Bereich Rückübernahmen, ein beträchtlicher Anstieg der Ablehnungsrate bei Rückübernahmeersuchen, auch für Drittstaatsangehörige auf Durchreise, und eine erhebliche Erhöhung der Risiken für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit der Mitgliedstaaten.

Um die Anwendung des Mechanismus zu erleichtern, wurden zudem die Bezugszeiträume und Fristen verkürzt, sodass ein schnelleres Verfahren möglich ist. So wird der Bezugszeitraum für den Vergleich der aktuellen Lage, die Probleme aufwirft, mit der Lage des Vorjahres oder mit der Lage vor der Visaliberalisierung von sechs auf zwei Monate verkürzt.

Die Aussetzung kann durch eine Mitteilung eines Mitgliedstaats oder durch die Kommission ausgelöst werden. Auf Mitteilung einer einfachen Mehrheit der Mitgliedstaaten hin hat die Kommission einen Durchführungsbeschluss zu erlassen, mit dem die Befreiung bestimmter Gruppen von Staatsangehörigen des betreffenden Drittlands von der Visumpflicht für einen Zeitraum von neun Monaten ausgesetzt wird. Während dieser Zeit sucht die Kommission mit dem betreffenden Drittland im Rahmen eines verstärkten Dialogs nach einer Lösung.

Bestehen die Probleme fort, so erlässt die Kommission (spätestens zwei Monate vor Ablauf der Neunmonatsfrist) einen delegierten Rechtsakt, mit dem die Befreiung von der Visumpflicht für alle Staatsangehörigen des betreffenden Drittlands weitere 18 Monate lang ausgesetzt wird. Vor Ablauf der Gültigkeit des delegierten Rechtsakts legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor. Sie kann einen Vorschlag für einen Gesetzgebungsakt beifügen, mit dem das betreffende Drittland aus Anhang II (Länder mit Visumbefreiung) gestrichen und in Anhang I (Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise in den Schengen-Raum ein Visum benötigen) aufgenommen wird.

Ferner wurde ein Überwachungsmechanismus eingeführt, um sicherzustellen, dass Drittländer, denen nach einem Dialog über die Visaliberalisierung eine Befreiung von der Visumpflicht gewährt wurde, die Kriterien hierfür auch weiterhin erfüllen.

Gemäß den Protokollen, die den EU-Verträgen beigefügt sind, sind Irland und das Vereinigte Königreich nicht zur Anwendung dieser Maßnahmen verpflichtet. Diese beiden Mitgliedstaaten regeln die Visumpflicht weiterhin in ihrem innerstaatlichen Recht.

Die nächsten Schritte

Der Rat und das Europäische Parlament müssen nun die angenommene Verordnung unterzeichnen. Der unterzeichnete Text wird im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Categories: Europäische Union

Ungarn baut einen zweiten Grenzzaun zu Serbien

EuroNews (DE) - Mon, 27/02/2017 - 16:30
Ungarn baut seinen Zaun an der Grenze zu Serbien aus.
Categories: Europäische Union

Aufhebung der Visumpflicht für Georgier: Rat verabschiedet Verordnung

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 27/02/2017 - 15:20

Der Rat hat am 27. Februar 2017 eine Verordnung verabschiedet, mit der georgische Staatsangehörige bei Reisen in die EU von der Visumpflicht befreit werden, sofern sie sich höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen dort aufhalten.


"Dieses Abkommen bringt die Menschen Georgiens und der EU einander näher und fördert zudem den Tourismus und die Geschäftsbeziehungen. Zuvor hat Georgien die hierfür erforderlichen Reformen durchgeführt, was Dokumentensicherheit, Grenzschutz, Migration und Asyl anbelangt. Überdies hat die jüngste Aktualisierung des Aussetzungsmechanismus den Weg für dieses Abkommen frei gemacht."

Carmelo Abela, maltesischer Minister des Innern und der nationalen Sicherheit

Die Verordnung muss noch vom Rat und vom Europäischen Parlament unterzeichnet werden. Sie wird sodann im EU-Amtsblatt veröffentlicht und 20 Tage später in Kraft treten, zum selben Zeitpunkt wie der neue Mechanismus zur Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht.

Es handelt sich formal um eine Änderung der Verordnung 539/2001, mit der Georgien aus Anhang I (Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise in den Schengener Raum ein Visum benötigen) gestrichen und in Anhang II (Länder, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind) aufgenommen. Georgische Staatsangehörige mit einem biometrischen Reisepass benötigen für Geschäfts- und Urlaubsaufenthalte oder Familienbesuche in der EU von höchstens 90 Tagen künftig kein Visum mehr.

Dies gilt nach den Protokollen, die den EU-Verträgen beigefügt sind, nicht für Irland und das Vereinigte Königreich. Diese beiden Mitgliedstaaten regeln die Visumpflicht weiterhin in ihrem innerstaatlichen Recht.

Categories: Europäische Union

Draft report - Towards an EU strategy for international cultural relations - PE 599.563v01-00 - Committee on Foreign Affairs, Committee on Culture and Education

DRAFT REPORT on Towards EU strategy for international cultural relations
Committee on Foreign Affairs, Committee on Culture and Education
Elmar Brok, Silvia Costa

Source : © European Union, 2017 - EP
Categories: Europäische Union

Belarus: EU verlängert Waffenembargo und Sanktionen gegen vier Personen um ein Jahr

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 27/02/2017 - 10:20

Der Rat hat am 27. Februar 2017 beschlossen, die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus um ein Jahr – bis zum 28. Februar 2018 – zu verlängern. Diese Maßnahmen bestehen zum einen in einem Waffenembargo; zum anderen bleiben die Vermögenswerte von vier Personen, die mit dem ungeklärten Verschwinden zweier Oppositionspolitiker, eines Geschäftsmanns und eines Journalisten in den Jahren 1999 und 2000 in Zusammenhang gebracht werden, weiter eingefroren, und das Reiseverbot gegen sie bleibt bestehen. Der Rat hat zudem eine Ausnahme von den restriktiven Maßnahmen beschlossen: Die Ausfuhr von Biathlon-Ausrüstung nach Belarus wird künftig gestattet sein, muss allerdings von Fall zu Fall von den zuständigen nationalen Behörden im Voraus genehmigt werden.

Wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 15. Februar 2016 erklärt hat, werden konkrete Schritte seitens Belarus zur Gewährleistung der Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte für die Gestaltung der künftigen Politik der EU gegenüber Belarus weiterhin entscheidend sein.


Die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus wurden erstmals 2004 als Reaktion auf das Verschwinden der vier oben genannten Personen verhängt. Später beschloss der Rat weitere restriktive Maßnahmen gegen die Personen, die an der Verletzung der internationalen Wahlstandards und Menschenrechtsnormen und am gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition beteiligt waren. Das Waffenembargo folgte 2011. Am 15. Februar 2016 beschloss der Rat, die restriktiven Maßnahmen gegen 170 Personen und drei Unternehmen aufzuheben, am Waffenembargo und an den Sanktionen gegen vier Personen jedoch festzuhalten. Damit honorierte er, dass Belarus Schritte unternommen hatte, die zur Verbesserung der beiderseitigen Beziehungen beigetragen haben.

Categories: Europäische Union

Nordkorea: EU weitet im Einklang mit Resolution des VN-Sicherheitsrats Sanktionen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) aus

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 24/02/2017 - 19:00

Der Rat hat am 27. Februar 2017 Rechtsakte erlassen, durch die zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) verhängt werden. Diese Rechtsakte dienen der Umsetzung der zusätzlichen restriktiven Maßnahmen, die durch die am 30. November 2016 verabschiedete Resolution 2321 des VN-Sicherheitsrats verhängt wurden.

Die Maßnahmen umfassen Beschränkungen für Transaktionen mit Kohle, Eisen und Eisenerz aus der DVRK und Einfuhrverbote für Kupfer, Nickel, Silber, Zink und Statuen aus der DVRK. Zu den Maßnahmen zählen außerdem ein Verbot der Ausfuhr neuer Hubschrauber und Schiffe in die DVRK, die Verschärfung der bestehenden Beschränkungen im Verkehrs- sowie im Finanzsektor, wie etwa das Verbot für eine diplomatische Mission der DVRK und für einen Diplomaten der DVRK, mehr als ein Bankkonto in der EU zu besitzen, und Einschränkungen bei der Nutzung von Immobilien durch die DVRK in der EU.

Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten durch die Rechtsakte verpflichtet, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um einen Fachunterricht oder eine Fachausbildung für Staatsangehörige der DVRK in Disziplinen zu verhindern, die für das Nuklearprogramm oder das Programm für ballistische Flugkörper der DVRK förderlich wären; ebenso muss die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit mit Personen oder Gruppen ausgesetzt werden, die offiziell von der DVRK gefördert werden oder sie vertreten, mit Ausnahme des medizinischen Austauschs.

Wie bei den bestehenden Sanktionen sind diese restriktiven Maßnahmen so konzipiert, dass nachteilige humanitäre Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung des Landes vermieden werden. Sie sehen daher gegebenenfalls Ausnahmen für die Existenzsicherung und humanitäre Zwecke vor.

In der UN-Resolution wurden auch elf Personen und zehn Einrichtungen in die Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen, deren Vermögenswerte einzufrieren sind und die Reisebeschränkungen für Personen unterliegen. Dieser Zusatz wurde durch einen am 8. Dezember 2016 erlassenen Beschluss des Rates in EU-Recht umgesetzt.


Die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Nordkorea wurden am 22. Dezember 2006 eingeführt. Mit den bestehenden Maßnahmen werden alle Resolutionen umgesetzt, die der VN-Sicherheitsrat als Reaktion auf die Nuklearwaffenversuche der DVRK und ihre Starts unter Verwendung ballistischer Flugkörpertechnologie angenommen hat; sie schließen zusätzliche eigenständige EU-Maßnahmen ein. Sie sind gegen die nordkoreanischen Nuklearwaffen und Nuklearprogramme, sonstige Massenvernichtungswaffen sowie ballistische Flugkörperprogramme gerichtet. Zu den Maßnahmen gehört das Verbot der Ein- und Ausfuhr von Waffen, Gütern, Dienstleistungen und Technologien, die zu diesen Programmen beitragen könnten.

Categories: Europäische Union

Nachwahlen in Großbritannien: Gemischte Bilanz für Labour

EuroNews (DE) - Fri, 24/02/2017 - 17:40
Bei Nachwahlen in Großbritannien hat die oppositionelle Labour-Partei eine ihrer Hochburgen verloren, zugleich aber einen besonders umkämpften Wahlkreis…
Categories: Europäische Union

Änderungsanträge 1 - 206 - Bericht über den Bericht 2016 der Kommission über Montenegro - PE 595.415v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ÄNDERUNGSANTRÄGE 1 - 206 - Entwurf eines Berichts Bericht 2016 der Kommission über Montenegro
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
Categories: Europäische Union

Pages