Am 15. Mai 2017 sind die Hohe Vertreterin der EU Federica Mogherini und die EU-Außenminister mit dem Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union (AUC) Moussa Faki Mahamat zusammengetroffen, um mit Blick auf das Gipfeltreffen AU–EU am 29./30. November den Stand der Partnerschaft zwischen Afrika und der EU zu erörtern.
In einem im Wandel begriffenen globalen Kontext sind die Beziehungen zwischen beiden Kontinenten weiterhin dynamisch und wichtig.
Das Treffen bot die Gelegenheit, den AUC-Vorsitzenden Moussa Faki zwei Monate nach seinem Amtsantritt am 14. März bei den EU-Institutionen zu begrüßen.
Beide Seiten würdigten die strategische Bedeutung der Partnerschaft Afrika–EU für beide Kontinente und vereinbarten, das bevorstehende Gipfeltreffen AU-EU zu nutzen, um angesichts der sich rasch verändernden globalen Rahmenbedingungen eine echte Allianz zu schmieden.
Sie hoben hervor, dass das Hauptthema des Gipfeltreffens "Investitionen in die Jugend" im Einklang steht mit dem Jahresmotto der AU "Die demografische Dividende nutzen: in die Jugend investieren". Das Thema vermittelt eine positive Botschaft für alle Bereiche der beiderseitigen Beziehungen: Frieden, Sicherheit, Konfliktverhütung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, wirtschaftliche Chancen, Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Befähigung zum selbstbestimmten Handeln, Zugang zu Bildung, Klimawandel, Migration und Mobilität zum Nutzen der afrikanischen und der europäischen Jugend.
Sie kamen überein, in den Monaten bis zum Gipfeltreffen eng zusammenzuarbeiten und konkrete Initiativen zu entwerfen, die für das Leben junger Menschen etwas bewirken können, und sich dabei unter der Eigenverantwortung und Mitwirkung aller Beteiligten von gemeinsamen Werten und Interessen leiten zu lassen.
Der Rat hat am 16. Mai 2017 neue Vorschriften für Wertpapierprospekte angenommen.
Damit soll eines der größten Regulierungshemmnisse, die Unternehmen bei der Ausgabe von Aktien und Schuldverschreibungen überwinden müssen, beseitigt werden. Die Neuregelung wird die Richtlinie 2003/71/EG ersetzen und soll die Verwaltungsvorschriften für die Veröffentlichung der Prospekte vereinfachen, aber dennoch sicherstellen, dass die Investoren gut informiert werden.
"Diese Verordnung ist ein weiterer Baustein, der zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen beitragen soll, und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Kapitalmarktunion in Europa", erklärte Edward Scicluna, der Finanzminister Maltas, das derzeit den Vorsitz im Rat innehat. "Sie wird dazu beitragen, neben der von Banken bereitgestellten Finanzierung die Rolle der marktgestützten Finanzierung europäischer Unternehmen zu stärken."
Die Verordnung wurde auf einer Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" ohne Aussprache angenommen.
Das Europäische Parlament hat den Text am 5. April 2017 im Anschluss an eine Einigung zwischen Rats- und Parlamentsvertretern vom 7. Dezember 2016 gebilligt.
Die meisten Bestimmungen werden 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung zur Anwendung kommen.
Für Geldmarktfonds sollen künftig EU-Vorschriften gelten, mit denen die Rolle, die dieser Markt mit seinem Volumen von einer Billion Euro für die Finanzierung der Wirtschaft spielt, gestärkt werden soll.
Der Rat hat am 16. Mai 2017 eine Verordnung angenommen, mit der das reibungslose Funktionieren des Geldmarkts gewährleistet werden soll. Die Initiative hierzu war von den G20 und dem Rat für Finanzstabilität ausgegangen.
"Diese Vorschriften werden entscheidend dazu beitragen, Aufsicht und Regulierung in einem weitgehend unregulierten Sektor zu verbessern", erklärte Edward Scicluna, der Finanzminister Maltas, das derzeit den Vorsitz im Rat führt. "Zwar sind Geldmarkfonds für Investoren und Emittenten gleichermaßen unverzichtbar, doch hat uns die Krise gezeigt, dass sie auch anfällig für Erschütterungen sein können."
Die Verordnung legt Vorschriften und gemeinsame Standards fest, um
- die Stabilität der Struktur der Geldmarktfonds zu gewährleisten;
- sicherzustellen, dass in breit gestreute Vermögenswerte hoher Bonität investiert wird
- die Liquidität der Geldmarktfonds zu erhöhen, damit sie unerwarteten Rücknahmeforderungen nachkommen können.
Der Text wurde auf einer Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" ohne Aussprache angenommen.
Das Europäische Parlament hat den Text am 5. April 2017 im Anschluss an eine Einigung zwischen Rats- und Parlamentsvertretern vom 7. Dezember 2016 gebilligt.
Die meisten Bestimmungen werden zwölf Monate nach Inkrafttreten der Verordnung zur Anwendung kommen.