Montag, 4. Juli 2016
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten Argentiniens, Mauricio Macri (Fototermin)
Dienstag, 5. Juli 2016
Straßburg
9.15 Uhr Unterrichtung des Europäischen Parlaments über die Tagung des Europäischen Rates vom 28. Juni und das informelle Treffen der Staats- und Regierungschefs aus 27 Mitgliedstaaten der EU am 29. Juni 2016
Freitag, 8. Juli 2016
Warschau
Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU und der USA
Kooperationsveranstaltung EU-NATO
NATO-GIPFEL
14.30 Uhr Begrüßung durch NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg und den polnischen Präsidenten Andrzej Duda
15.15 Uhr Familienfoto
20.30 Uhr Redebeitrag beim Arbeitsessen des Nordatlantikrates auf Einladung des polnischen Präsidenten Andrzej Duda und unter dem Vorsitz von NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg
Samstag, 9. Juli 2016
Warschau
NATO-GIPFEL
9.00 Uhr Redebeitrag beim Gipfeltreffen zu Afghanistan
12.00 Uhr Treffen des Nordatlantikrates
Am 30. Juni 2016 haben der Rat und das Europäische Parlament Einvernehmen über die überarbeiteten Vorschriften für den Fang von Tiefseearten in den EU- und CECAF-Gewässern erzielt.
Der vereinbarte Verordnungsentwurf zielt auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der Tiefseebestände und gleichzeitig eine Verringerung der Umweltauswirkungen dieses Fischfangs ab.
Die unter niederländischem Vorsitz erzielte Einigung ist das Ergebnis intensiver vierjähriger politischer und technischer Beratungen und muss noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates (AStV) und vom Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments (PECH) gebilligt werden.
"Die heute erzielte Einigung über den Schutz von Tiefsee-Habitaten sieht ein allgemeines Verbot der Tiefseefischerei mit Grundschleppnetzen ab 800 Meter Tiefe und ein System zum Schutz empfindlicher mariner Ökosysteme in Gebieten vor, in denen die Fischerei unter bestimmten Bedingungen noch erlaubt ist. Mit dieser Einigung wird daher ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Notwendigkeit des Schutzes von Tiefsee-Habitaten und einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung durch die Fischer hergestellt", erklärte Martijn van Dam, Landwirtschaftsminister der Niederlande und Präsident des Rates.
In der EU-Regelung für die Tiefseefischerei wird bestimmt, welche Akteure Tiefseearten gezielt befischen dürfen, und es werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die Mitgliedstaaten Fanggenehmigungen für die Tiefseefischerei erteilen können.
Mit der Einigung über die überarbeiteten Vorschriften wird ein ehrgeiziges Gleichgewicht zwischen der kommerziellen Bewirtschaftung bestimmter Tiefseebestände und deren Nachhaltigkeit hergestellt.
Dies erfolgt durch die Einführung innovativer Instrumente für die Bewirtschaftung der Bestände, wie z. B.
Der AStV wird ersucht, die Einigung zu billigen, während das Europäische Parlament voraussichtlich in einer kommenden Sitzung seines PECH-Ausschusses über den Kompromisstext abstimmen wird. Weitere Maßnahmen werden sodann die förmliche Annahme des Standpunkts des Rates in erster Lesung, der die politische Einigung widerspiegelt, und des identischen Standpunkts des Parlaments in zweiter Lesung im Herbst sein.
Dies sollte das Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften bis Ende 2016 ermöglichen.
HintergrundDie Fischereikommission für den Mittelostatlantik (CECAF) ist die zuständige Organisation, die ihren Vertragsparteien Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischbestände in den internationalen Gewässern des Mittelostatlantiks empfiehlt.
Diese Kommission verfolgt das Ziel, die nachhaltige Nutzung der lebenden Meeresressourcen in ihrem Zuständigkeitsbereich durch eine geeignete Bewirtschaftung und Entwicklung der Fischereien und der Fangtätigkeiten zu fördern.
Die Fischereikommission für den Nordostatlantik (NEAFC) ist die zuständige Organisation, die ihren Vertragsparteien Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischbestände in den internationalen Gewässern des Nordostatlantiks empfiehlt. Zu den Vertragsparteien gehören Dänemark (in Bezug auf die Färöer und Grönland), die Europäische Union, Island, Norwegen und die Russische Föderation. Ziel der NEAFC ist es, die langfristige Erhaltung und optimale Nutzung der Fischereiressourcen im Übereinkommensbereich sicherzustellen und somit für einen nachhaltigen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nutzen zu sorgen.