Vous êtes ici

Europäische Union

Glyphosat: Nützliches Mittel oder gefährliches Gift?

Euractiv.de - mer, 11/11/2015 - 15:01

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) gibt am Donnerstag ihre Stellungnahme zu Glyphosat ab. Das beliebte Düngemittel ist für die einen nützlich und hocheffizient – für die anderen ist der Unkrautvernichter ein lebensgefährliches Gift.

Catégories: Europäische Union

Flüchtlingskrise: Keine Einigung zur Sicherung der österreichisch-slowenischen Grenze

Euractiv.de - mer, 11/11/2015 - 14:39

Offene Grenze für Flüchtlinge oder Zaun: Während an der slowenisch-kroatischen Grenze die Arbeiten für die Errichtung eines Schutzzaunes begonnen haben, hat sich die Regierung in Wien vorerst nur auf eine "geordnete Einreisekontrolle" verständigt.

Catégories: Europäische Union

Finanzkrise: Ist Griechenland auf dem Weg zum EU-Protektorat?

Euractiv.de - mer, 11/11/2015 - 12:16

Trotz optimistischer Sprachgirlanden in den Statements zur jüngsten Sitzung der Eurogruppe ließ das eigentlich mächtigste Gremium der EU die Regierung Alexis Tsipras wieder einmal demonstrativ an der kurzen Leine zappeln.

Catégories: Europäische Union

Tagung des Rates "Wettbewerbsfähigkeit" zur europäischen Stahlindustrie – Schlussfolgerungen des Vorsitzes

Europäischer Rat (Nachrichten) - mer, 11/11/2015 - 11:50

Der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" verschaffte sich einen Überblick über die derzeitigen ernsten Probleme der europäischen Stahlindustrie. 

Der Stahlsektor in der EU leidet unter großen globalen Überkapazitäten in der Produktion, die zu sinkenden Preisen und zunehmend handelsverzerrenden Praktiken konkurrierender Regionen führen. Die hohen Energiekosten bewirken eine Aushöhlung der Gewinnspannen, was wiederum zur Schließung von Stahlwerken mit dem Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen führt. 

Der Rat war sich einig über die Ernsthaftigkeit der Lage und darüber, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen, die dazu beitragen werden, die langfristige Existenzfähigkeit eines modernen europäischen Stahlsektors sicherzustellen. 

Diese Maßnahmen sollten ferner Teil eines umfassenden Ansatzes sein, der auf die Schaffung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für die Industrie der EU als Ganzes abzielt, unter anderem durch ein berechenbares und kohärentes Regelungsumfeld sowie durch innovationsfördernde Maßnahmen, da viele der Probleme des Stahlsektors sich auch in anderen energieintensiven Industriebranchen stellen. 

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Beratungen des Rates schlägt der Vorsitz vor, die folgenden konkreten Maßnahmen vorrangig anzugehen: 

  • Intensivierung oder Einleitung von Gesprächen unter Einbeziehung aller bedeutenden Stahlerzeuger im Rahmen des Stahl-Ausschusses der OECD und durch die bilateralen Stahldialoge der Kommission mit Drittländern wie China, Russland, Belarus, Türkei und Indien
  • umfassende und fristgerechte Nutzung sämtlicher handelspolitischer Instrumente der EU, um weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und gegen restriktive Maßnahmen in Drittländern – insbesondere im Stahlsektor – vorzugehen
  • Verfolgung eines konstruktiven Ansatzes in Bezug auf die Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente, um diese zu straffen und ihre Anwendung zu beschleunigen, ihnen mehr Transparenz, Berechenbarkeit und Wirksamkeit zu verleihen sowie eine bessere Durchsetzung zu ermöglichen
  • weitere Verbesserung des Zugangs der europäischen Stahlindustrie zu Drittmärkten, einschließlich der öffentlichen Auftragsvergabe, durch bilaterale und multilaterale Verhandlung und Umsetzung
  • umfassende Nutzung der Investitionsoffensive für Europa zur Aufrüstung und Modernisierung des Stahlsektors durch die Inanspruchnahme der europäischen Plattform für Investitionsberatung und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen
  • optimale Nutzung der gemäß den überarbeiteten EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen gebotenen Möglichkeiten zur Unterstützung energieintensiver Industrien in Bezug auf die Kosten in Verbindung mit Forschung, Entwicklung und Innovation, Ausbildung, Umweltschutz, Beschäftigung und EHS
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Sektoren, in denen die größte Gefahr der Verlagerung von CO2‑Emissionen besteht, einschließlich der Stahlindustrie, durch folgende Elemente als Teil der Reform des europäischen Emissionshandelssystems (EU‑EHS):
    – ein stärker zielgerichteter Mechanismus zur kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten, beispielsweise durch einen mehrstufigen Ansatz;
    – Elemente zur möglichst umfassenden Einschränkung des Bedarfs nach einem sektorübergreifenden Korrekturfaktor zum Ende von Phase IV des EHS, bei gleichzeitiger Schaffung geeigneter Innovationsanreize für die Industrie und mehr Möglichkeiten der Anhebung der Produktionsniveaus, gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014
  • Unterstützung der raschen Vollendung der europäischen Energieunion zur Gewährleistung des Zugangs zu sicherer, erschwinglicher und klimafreundlicher Energie
  • umfassende Nutzung der Möglichkeiten im Rahmen der bevorstehenden Mitteilung über die Kreislaufwirtschaft
  • optimale Nutzung der verfügbaren Instrumente und Finanzierungsmittel der EU, wie des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und des Europäischen Sozialfonds, zur Weiterqualifizierung von Arbeitnehmern und zur Erleichterung ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bei Massenentlassungen in allen Industriesektoren, einschließlich des Stahlsektors

Als Folgemaßnahme zu dieser außerordentlichen Tagung des Rates "Wettbewerbsfähigkeit" wurde vereinbart, eine besondere hochrangige Konferenz der Interessenträger einzuberufen, unter Einbeziehung der Sozialpartner, um die derzeitige Lage zu überprüfen und politische Maßnahmen zu erwägen; dies sollte im Kontext der laufenden Arbeiten der hochrangigen Gruppe für energieintensive Industrien erfolgen.

Im Zuge dieser Konferenz sollte die Umsetzung des europäischen Aktionsplans für die Stahlindustrie von 2013 bewertet werden.

Catégories: Europäische Union

Artikel - Plenum beschließt Empfehlungen für künftiges "Luftfahrtpaket"

Europäisches Parlament (Nachrichten) - mer, 11/11/2015 - 11:48
Plenartagung : Die Luftfahrt wirkt sich positiv auf Wirtschaft und Wachstum aus. Die EU muss nun jedoch die bestehenden Rechtsvorschriften überarbeiten, um international wettbewerbsfähig zu bleiben und die Sicherheit der Luftfahrt zu gewährleisten. Die Vorschläge der EU-Kommission für das "Luftfahrtpaket" werden bis Jahresende erwartet. Das Plenum hat am Mittwoch (11.11.) eine Entschließung zum Thema beschlossen. Die Infografik zeigt die größten EU-Flughäfen nach Passagieraufkommen.

Quelle : © Europäische Union, 2015 - EP
Catégories: Europäische Union

IEA-Bericht: "Es müssen endlich realistische Szenarien her"

Euractiv.de - mer, 11/11/2015 - 11:13

Der heute veröffentlichte "World Energy Outlook" der Internationalen Energieagentur (IEA) reiht sich ein in eine lange Tradition: Potenziale von erneuerbaren Energien werden klein geredet, konventionelle Energiequellen überschätzt, kritisiert Hans-Josef Fell, Ex-Bundestagsabgeordneter und Präside

Catégories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zum Aktionsplan der Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion

Europäischer Rat (Nachrichten) - mer, 11/11/2015 - 10:50

Der Rat – 

1. VERWEIST auf seine Schlussfolgerungen vom 19. Juni 2015 zu einer Kapitalmarktunion[1], in denen er die Kommission auffordert, einen umfassenden, gezielten und ehrgeizigen Aktionsplan für den Aufbau einer Kapitalmarktunion als Hebel für mehr Beschäftigung, Wachstum und Investitionen auszuarbeiten; 

2. BEGRÜSST die Annahme des Aktionsplans zur Schaffung einer Kapitalmarktunion[2] durch die Kommission mit einem schrittweisen Vorgehen auf der Grundlage einer umfassenden Analyse und die Vorlage eines ersten Pakets konkreterer Vorschläge und Initiativen durch die Kommission[3]; und HEBT HERVOR, wie wichtig es ist, auch langfristig mit einer konkreten und ehrgeizigen Agenda weiterführender Maßnahmen die Dynamik aufrechtzuerhalten; 

3. VERWEIST DARAUF, dass die Kapitalmarktunion eine wichtige Säule der Investitionsoffensive der Kommission zur Förderung von Beschäftigung und Wachstum in Europa ist, indem der dreigliedrige Ansatz (wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung, Strukturreformen, Investitionen) fortgeführt wird und ungerechtfertigte Hindernissen für grenzübergreifende Investitionen beseitigt und Mittelquellen diversifiziert werden, so dass insbesondere die Finanzierung der Infrastruktur und von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert wird; 

4. UNTERSTREICHT die Relevanz der Kapitalmarktunion als ein Projekt mit gemeinsamer Bedeutung für die 28 Mitgliedstaaten der EU und als eine Priorität für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion[4]; BEGRÜSST den Umstand, dass alle Mitgliedstaaten – auch jene mit weniger entwickelten Kapitalmärkten – mit der Kapitalmarktunion die Möglichkeit erhalten, auf tiefere europäische Finanzmärkte zuzugreifen; und BETONT, dass die Grundsätze der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit sowie der Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes in allen einschlägigen Initiativen gewahrt werden müssen; 

5. WEIST DARAUF HIN, dass gut funktionierende grenzüberschreitende Kapitalmärkte der reibungslosen Umsetzung von Geldpolitik dienlich sind und eine verstärkte private Risikoteilung erleichtern und somit dazu beitragen, die EU-28, einschließlich des Euro-Währungsgebiets, krisenfester zu machen; 

6. UNTERSTÜTZT DAHER die folgenden Schwerpunktbereiche, zu denen auch die von der Kommission festgelegten Bereiche gehören:

  • Steigerung der Vielfalt der Finanzierungsquellen kleinerer oder größerer Finanzmärkte für alle Unternehmen, insbesondere KMU und kleine "Mid-Cap"-Unternehmen - einschließlich KMU mit einem hohen Wachstumspotenzial und innovativer KMU - , und auf der Basis erfolgreicher Lösungen Verknüpfung dieser Unternehmen mit einem breiteren Netz potenzieller Anleger. Dies sollte durch einen ausgewogenen Ansatz erreicht werden, der sich unter anderem auf marktbasierte Initiativen und die Selbstregulierung des Marktes - sofern dies angebracht erscheint - sowie auf Gesetzesinitiativen stützt, wenn ungerechtfertigte Hindernisse ein Einschreiten des Gesetzgebers erforderlich machen, und insbesondere durch Voranbringen der Arbeiten in Bereichen wie Prospektrichtlinie, Risikokapital, Crowdfunding, Privatplatzierungen, Minibonds, KMU-Wachstumsmärkte und Kreditinformationen über KMU;
  • Sicherstellung eines angemessenen regulatorischen Umfelds für langfristige, nachhaltige Investitionen und die Finanzierung der europäischen Infrastruktur, einschließlich Maßnahmen, um privates Kapital zu mobilisieren, damit die Ziele der Investitionsoffensive für Europa erreicht werden können, und um Entwicklungen an den Finanzmärkten zu bewerten und zu unterstützen, die zu ökologischer Nachhaltigkeit beitragen;
  • Steigerung der Investitionen und der Möglichkeiten für private und institutionelle Anleger im Rahmen eines angemessenen Anlegerschutzes, beginnend mit der Veröffentlichung - im letzten Quartal 2015 - eines Grünbuchs mit Schwerpunkt auf Finanzdienstleistungen für Privatkunden und Versicherungen sowie durch umfassende Sondierungsarbeiten zu den möglichen Vorzügen eines europäischen Rahmens für langfristige individuelle Sparprogramme wie private Altersvorsorge im Rahmen der dritten Säule;
  • Erhöhung der Kreditvergabekapazitäten der Banken, insbesondere an KMU, vor allem durch Schaffung eines angemessenen Rahmens zur Wiederbelebung einfacher, transparenter und standardisierter Verbriefungen sowie durch Sondierungsarbeiten zu den möglichen Vorzügen eines europäischen Rahmens für gedeckte Schuldverschreibungen, der auf gut funktionierenden nationalen Regelungen aufbaut, indem auf die Problematik notleidender Kredite eingegangen und eine verhältnismäßige Behandlung insbesondere kleinerer Kreditinstitute gewährleistet wird, die mit dem Binnenmarkt vereinbar ist;
  • Überprüfung der Kohärenz, Konsistenz und kumulativen Wirkung der Finanzmarktreformen auf die Finanzierung der Realwirtschaft; und
  • Überprüfung und Beseitigung ungerechtfertigter grenzübergreifender Hindernisse für die Entwicklung von Kapitalmärkten für alle 28 Mitgliedstaaten, einschließlich - sofern erforderlich - im Bereich Clearing und Abwicklung und weiterer Marktinfrastrukturen, und Herbeiführung pragmatischer Lösungen (durch geeignete Arbeitsgruppen im Bereich Steuern) für seit langem bestehende steuerliche Hindernisse wie die Doppelbesteuerung in Verbindung mit derzeitigen Quellenbesteuerungsregelungen, wobei gleichzeitig die Folgen für die Finanzstabilität und die nationalen Rechtssysteme angemessen zu berücksichtigen sind;

7. FORDERT eine rasche Annahme der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über die Verbriefung, zur Schaffung eines Rahmens für eine einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 und der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, mit dem Ziel, Verbriefungsmärkte wiederzubeleben, wodurch die Kreditvergabekapazitäten der Banken erhöht werden, eine effiziente Kanalisierung von Finanzmitteln von Nichtbanken zur Realwirtschaft ermöglicht wird und die Finanzstabilität – bei gleichzeitigem Abbau eines übermäßigen Rückgriffs auf externe Ratings – sowie eine angemessene Risikosensitivität gewahrt werden;

8. ERWARTET MIT INTERESSE den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Prospektrichtlinie, damit die Kapitalbeschaffung für Unternehmen auf öffentlichen Märkten durch die Beseitigung übermäßig belastender Anforderungen und die Verbesserung des Schutzes der Anleger - im Hinblick darauf sollte der Fokus insbesondere auf sachdienliche, verständliche Informationen gelegt werden - leichter und billiger wird;

9. BETONT, wie wichtig es ist, die Finanzstabilitätsziele im Rahmen der Finanzgesetzgebung, des Schutzes der Verbraucher und Anleger und des Binnenmarkts – auch durch ein einheitliches Regelwerk – aufrechtzuerhalten, wobei gleichzeitig die Absicht der Kommission zur Kenntnis genommen wird, diesen Rechtsbereich zu überprüfen, um Kohärenz, interne Konsistenz und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten, und SIEHT DAHER dem Ergebnis der Sondierung des EU-Rechtsrahmens für Finanzdienstleistungen durch die Kommission ERWARTUNGSVOLL ENTGEGEN; und UNTERSTÜTZT die Aufrechterhaltung eines stabilen Regelungsumfelds in der EU; 

10. FORDERT die Kommission AUF, im Rahmen der jeweiligen sektorspezifischen Prüfungen die Auswirkungen von Regelungen in Drittländern – einschließlich in Bezug auf Gleichwertigkeit und gegenseitige Anerkennung – auf gültige Regelungen über die Struktur europäischer Kapitalmärkte, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Finanzwirtschaft sowie den wirksamen Zugang zu Märkten von Drittländern zu bewerten; 

11.    ERMUTIGT die Kommission, die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Feststellung von Hindernissen im Bereich des Insolvenzrechts der Unternehmen, die der Schaffung eines Kapitalbinnenmarkts im Sinne des Aktionsplans entgegenstehen, unverzüglich zu konsultieren; BEGRÜSST die Absicht der Kommission, auf der Grundlage dieser Konsultationen und unter angemessener Berücksichtigung der Komplexität der involvierten Fragen und der daraus resultierenden Notwendigkeit für einen ausgewogenen Ansatz einen Vorschlag zu unterbreiten, mit dem gewährleistet wird, dass – unter umfassender Berücksichtigung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit – die wichtigsten festgestellten Hindernisse im Bereich der Unternehmensinsolvenzen beseitigt werden, indem auf bewährte Verfahren und gut funktionierende nationale Rahmen zurückgegriffen wird; NIMMT insbesondere ZUR KENNTNIS, dass gegebenenfalls ein angemessener Zeitrahmen für den Abschluss von Insolvenzverfahren einzuführen, die Transparenz bezüglich möglicher Ergebnisse von Insolvenzverfahren in der gesamten EU zu steigern und der Zugang zu frühzeitigen Umstrukturierungsmöglichkeiten mit der Maßgabe einer weiteren Analyse zu verbessern ist;  

12. ERSUCHT die Kommission, so bald als möglich die Ergebnisse und etwaige Folgemaßnahmen ihrer Studie zu den grenzüberschreitenden Aspekten der Haftung von Geschäftsleitern und ihres Ausschlusses von einer Tätigkeit vorzulegen;

13. WEIST DARAUF HIN, dass eine Bewertung möglicher Hindernisse in anderen einschlägigen Bereichen, wie etwa im Wertpapierbereich, durch die Kommission erforderlich werden könnte, bevor Maßnahmen in diesen Bereichen ergriffen werden, die der Erleichterung grenzübergreifender Investitionen dienen; 

14. UNTERSTREICHT die Schlussfolgerung der Kommission, dass die nächsten Schritte zu einer Kapitalmarktunion auf der Grundlage der geltenden Mandate der europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) unternommen werden können; HÄLT ES FÜR NOTWENDIG, dass die ESA an der Stärkung der aufsichtlichen Konvergenz arbeiten, gegebenenfalls durch Peer-Reviews und – sofern notwendig – durch verstärkte Koordinierung, und die Bereiche feststellen, in denen ein kollektiveres Vorgehen die Funktionsweise des Kapitalbinnenmarkts verbessern kann, wobei auch Initiativen zuständiger nationaler Behörden einzubeziehen sind; und BETONT, dass alle nationalen Behörden die Haushaltsordnung der EU vollständig und konsequent umsetzen müssen, damit auf dem gesamten Kapitalmarkt der EU ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit und Integrität gewährleistet wird; 

15. HEBT HERVOR, wie wichtig das Vorhaben der Kommission ist, die Steuerung und Finanzierung der ESA unter angemessener Berücksichtigung ihrer europäischen Funktion im Rahmen eines Weißbuchs bis Mitte 2016 weiter zu analysieren; 

16. ERKENNT AN, dass es notwendig ist, den EU-Rahmen zur Aufrechterhaltung der Finanzstabilität zu überprüfen, damit etwaige Risiken über den Bankensektor hinaus bedacht werden; 

17. BEKRÄFTIGT das Engagement der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die langfristige Vision einer echten Kapitalmarktunion, das Ziel einer stärkeren Finanzintegration und Kapitalmarktfinanzierung zusammen mit einer verbesserten Bankenfinanzierung, was zu einer ausgewogeneren Finanzierungsstruktur zwischen Eigen- und Fremdkapital von EU-Unternehmen und einer weiteren grenzübergreifenden privaten Risikoteilung und zur wirksamen Durchführung der vereinbarten Maßnahmen für die Kapitalmarktunion auf nationaler Ebene führt; und SIEHT in diesem Sinne sowohl der Zusammenarbeit mit der Kommission zur Ausarbeitung eines Fahrplans, mit dem bestehende Hindernisse für einen freien Kapitalverkehr und Wege zur Beseitigung der gravierendsten und ungerechtfertigtsten Hindernisse festgestellt werden sollen, als auch den in den geeigneten Gremien zu führenden Beratungen über den Vorschlag der Kommission, wie die unterschiedliche Behandlung von Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung bei der Besteuerung angegangen werden kann, MIT INTERESSE ENTGEGEN; und FORDERT die Kommission auf, die öffentliche Debatte über die Fähigkeit der EU-Finanzwirtschaft, zu einer erfolgreichen Kapitalmarktunion beizutragen, fortzuführen; 

18. ERMUTIGT die Kommission und die Mitgliedstaaten, primär die Problematik der Finanzkompetenz künftiger Anleger und anderer Marktakteure anzugehen, die für den allgemeinen und ausgewogenen Erfolg des Projekts der Kapitalmarktunion wichtig ist; 

19. BEGRÜSST die Absicht der Kommission, eine Strategie auszuarbeiten, um den Mitgliedstaaten bei Bedarf technische Unterstützung zur Stärkung spezifischer Kapazitäten der nationalen Kapitalmärkte bieten zu können; 

20. FORDERT die Kommission auf, dem Rat über den Ausschuss für Finanzdienstleistungen und den Wirtschafts- und Finanzausschuss mindestens alle sechs Monate Bericht zu erstatten und eine faktengestützte Bewertung der bisherigen Fortschritte bei der Schaffung der Kapitalmarktunion, auch auf der Grundlage von Schlüsselindikatoren und wichtigen Belegen, vorzulegen.

 [1]  Dok. 10148/15.
 [2] Dok. 12263/15.
 [3] Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über die Verbriefung, zur Schaffung eines Rahmens für eine einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012; Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen; Konsultationspapier über gedeckte Schuldverschreibungen, Konsultation zu Risikokapitalfonds und Fonds für soziales Unternehmertum, Sondierung des EU-Rechtsrahmens für Finanzdienstleistungen. 
 [4]  Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden: Bericht der 5 Präsidenten. 

Catégories: Europäische Union

Abhörskandal: BND forschte Frankreichs Außenminister Fabius aus

Euractiv.de - mer, 11/11/2015 - 10:29

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat nach Medieninformationen einen deutschen Diplomaten belauscht. Auch der französische Außenminister Laurent Fabius wurde Opfer der Abhöraktion.

Catégories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zur Klimaschutzfinanzierung

Europäischer Rat (Nachrichten) - mer, 11/11/2015 - 10:15

Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen: DER RAT 

1. BEKRÄFTIGT ERNEUT, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben, die Mobilisierung von Mitteln für die Klimaschutzfinanzierung im Zusammenhang mit sinnvollen Klimaschutzmaßnahmen und einer transparenten Umsetzung zu intensivieren, um so ihren Beitrag zur Verwirklichung des Ziels der Industrieländer zu leisten, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Mrd. USD aus verschiedensten – öffentlichen und privaten, bilateralen und multilateralen – Quellen, einschließlich alternativer Finanzierungsquellen, aufzubringen; BETONT, dass die Lasten fair auf die Industrieländer verteilt werden müssen;  

2. HEBT HERVOR, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten für das Jahr 2014 einen Beitrag von 14,5 Mrd. EUR[1] zur Klimaschutzfinanzierung geleistet haben, was einen Anstieg gegenüber 2013 bedeutet; UNTERSTREICHT, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sowohl Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen wie auch Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützen;  HEBT HERVOR, dass die EU und einige ihrer Mitgliedstaaten für die nächsten Jahre umfangreichere öffentliche Mittel für den Klimaschutz in Aussicht gestellt haben, womit sie auch die Vorhersehbarkeit verbessert haben;   

3. BEGRÜSST den Bericht, den die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit Unterstützung des Forschungsnetzwerks zur Klimapolitik (Climate Policy Initiative – CPI) auf Initiative des französischen und des peruanischen Vorsitzes der Konferenz der Vertragsstaaten (COP) erstellt hat; BEGRÜSST die in dem Bericht angegebene vorläufige Schätzung der von den Industrieländern für die Klimaschutzfinanzierung mobilisierten öffentlichen und privaten Mittel in Höhe von ca. 62 Mrd. USD für 2014 und ca. 52 Mrd. USD für 2013, die darauf schließen lässt, dass erhebliche Fortschritte erzielt wurden.  Allerdings sind weitere Anstrengungen notwendig und die Industrieländer müssen auch künftig gemeinsam auf eine weitere Aufstockung der Klimaschutzfinanzierung hinarbeiten, damit das Ziel für 2020 erreicht werden kann; 

4. BEGRÜSST die bedeutenden Beiträge einiger Schwellenländer und Entwicklungsländer zur Klimaschutzfinanzierung und FORDERT die Schwellenländer und die anderen Länder, die hierzu in der Lage sind, ERNEUT AUF, entsprechend ihren jeweiligen Fähigkeiten, Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten einen Beitrag zur Finanzierung der Anpassung an den Klimawandel und der Eindämmung seiner Folgen zu leisten; BEGRÜSST die jüngsten Zusagen der meisten multilateralen Entwicklungsbanken, für eine stärkere Berücksichtigung von Aspekten des Klimaschutzes und der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel in ihren Portfolios zu sorgen, einschließlich ihrer Zusagen, ihre klimaschutzbezogenen Investitionen aufzustocken; 

5. IST SICH DESSEN BEWUSST, dass die Finanzierung des Klimaschutzes als ein Mittel zur Erreichung des vereinbarten Ziels, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, und des radikalen Umbaus zu klimaresistenten, emissionsarmen und nachhaltigen Volkswirtschaften sowie zur Unterstützung der Anpassung zugunsten einer klimaresilienten nachhaltigen Entwicklung einen wichtigen Teil des Übereinkommens von 2015 darstellen wird; SCHLÄGT VOR, Bestimmungen zur Klimaschutzfinanzierung in das Übereinkommen aufzunehmen, die dynamisch und ergebnisorientiert sind und die Vertragsparteien in die Lage versetzen, ihre jeweiligen Ansätze an alle relevanten Aspekte anzupassen – insbesondere an den künftigen Bedarf und an die sich wandelnden wirtschaftlichen, finanziellen und ökologischen Verhältnisse –, und so sicherstellen, dass alle Vertragsparteien Maßnahmen ergreifen, die ihren sich entwickelnden Fähigkeiten und Verantwortlichkeiten entsprechen; BETONT, dass ein solcher Prozess kollektiv sein sollte, indem er alle Parteien einschließt, und umfassend, indem er alle Quellen und alle Arten von Anstrengungen einschließt, die zur Mobilisierung von Mitteln für den Klimaschutz und zur Neuausrichtung der Investitionsströme beitragen und so die allgemeinen Ziele des Pariser Übereinkommens voranbringen. Der Prozess sollte die wirksame und effiziente Nutzung öffentlicher Mittel fördern, regelmäßige Überprüfungen umfassen und zu einer besser vorhersehbaren, insgesamt umfangreicheren Mobilisierung von Mitteln für den Klimaschutz sowie zu einer Intensivierung der Anstrengungen führen, was allerdings keine automatischen finanziellen Verpflichtungen der öffentlichen Hand nach sich ziehen sollte. Dieser dynamische Prozess sollte auf den vorhandenen Prozessen, institutionellen Regelungen und bisherigen Erfahrungen mit dem Klimaübereinkommen aufbauen, um so das Vertrauen, die wirksame Umsetzung und die Transparenz zu fördern; 

6. BEKRÄFTIGT ERNEUT, dass öffentliche Mittel für den Klimaschutz auch in der Zeit nach 2020 weiterhin eine wichtige Rolle spielen werden, und BESTÄTIGT, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten weiterhin öffentliche Mittel zur Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern bereitstellen werden, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der Unterstützung der ärmsten und am stärksten gefährdeten Länder liegen soll, die am wenigsten in der Lage sind, andere Ressourcen zu mobilisieren; UNTERSTREICHT, dass diese Mittel auf möglichst kostenwirksame und effiziente Weise eingesetzt werden sollten, damit größtmögliche Wirkung erzielt wird, sei es durch Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel oder Aufbau von Kapazitäten; 

7. IST SICH DESSEN BEWUSST, dass der Privatsektor eine wesentliche Quelle für die Klimaschutzfinanzierung und andere einschlägige Investitionsflüsse ist, und BETONT, dass das Übereinkommen von 2015 ein deutliches Signal an den Privatsektor senden sollte, die Finanzströme neu auf emissionsarme und klimaresiliente Investitionen auszurichten; RÄUMT EIN, dass – sofern öffentliche Mittel benötigt werden – die Finanzierung durch den Privatsektor eine Ergänzung, nicht aber ein Ersatz für die Finanzierung durch den öffentlichen Sektor ist; UNTERSTREICHT, dass eine Aufgabe der Finanzierung durch die öffentliche Hand und damit einhergehender politischer Maßnahmen darin besteht, Finanzierungen des Privatsektors neu auszurichten und zu mobilisieren, etwa durch Bepreisung von CO2-Emissionen, Finanzinstrumente wie grüne Anleihen und öffentlich-private Partnerschaften; STELLT FEST, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bereits über ein breit angelegtes Instrumentarium zur Mobilisierung von Mitteln des Privatsektors zugunsten internationaler Klimaschutzmaßnahmen verfügen und dieses weiterentwickeln werden; hierzu gehören auch mobilisierte Mittel aus lokalen privatwirtschaftlichen Quellen;  

8. BEKRÄFTIGT, dass die Aufstockung der Mittel für den Klimaschutz ein iterativer Prozess ist, der einhergeht mit der Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen durch die nationalen Regierungen mit Hilfe nationaler Entwicklungspläne, Klimastrategien, Politiken, Instrumente und Mechanismen sowie günstiger Rechtsrahmen, die dazu beitragen sollen, entsprechende Maßnahmen des Privatsektors zu erleichtern; BETONT, dass es notwendig ist, klimaresiliente und emissionsarme nachhaltige Investitionen aufzustocken, bei gleichzeitiger schrittweiser Einschränkung von Investitionen, die einen hohen CO2-Ausstoß zur Folge haben; 

9. UNTERSTREICHT, dass die Bepreisung von CO2-Emissionen einer der zentralen Aspekte förderlicher Rahmenbedingungen ist und durch eine Vielzahl von Instrumenten erfolgen kann, darunter Regulierung, Emissionshandel und Steuern; UNTERSTÜTZT in diesem Zusammenhang Initiativen zur Bepreisung von CO2-Emissionen ebenso wie Initiativen zur Förderung der schrittweisen Einstellung umweltschädlicher oder wirtschaftlich nachteiliger Subventionen;

10. BESTÄTIGT, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten zu einer transparenten Berichterstattung über die Finanzierung des Klimaschutzes über das UNFCCC- Berichterstattungsverfahren verpflichtet haben; BEFÜRWORTET, dass die Transparenz gestärkt wird und die Beratungen über einen soliden gemeinsamen internationalen Rahmen für die Messung, Berichterstattung und Überprüfung in Bezug auf die Klimaschutzfinanzströme schneller vorangetrieben werden; BEGRÜSST die gemeinsame Erklärung und Methode zur Verfolgung der mobilisierten privaten Mittel für den Klimaschutz, die die Geberländer am 5./6. September 2015 vorgelegt haben; SIEHT der kontinuierlichen Verbesserung der Berichterstattungsmethoden ERWARTUNGSVOLL ENTGEGEN;  WÜRDIGT die von den multilateralen Entwicklungsbanken und dem International Development Finance Club gemeinsam entwickelten Methoden für die Berichterstattung über die Klimaschutzfinanzierung wie auch die Arbeiten der OECD-Arbeitsgruppe "Forschung" zur Verfolgung der privaten Klimaschutzfinanzierung und des OECD-Entwicklungsausschusses zur Überarbeitung der "Rio-Marker"; REGT AN, dass zu den Ergebnissen der Pariser Konferenz 2015 auch Bestimmungen gehören sollten, die Transparenz in Bezug auf eine Vielzahl von Finanzströmen (darunter die Ströme zwischen den Entwicklungsländern) und auf spezielle Anstrengungen, die zur Mobilisierung von Mitteln für den Klimaschutz, zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und zur durchgängigen Berücksichtigung des Klimaschutzes beitragen, vorschreiben; 

11. BETONT, wie wichtig es ist, bei der Anpassung Unterstützung zu leisten, damit die Entwicklungsstrategien und Lebensgrundlagen der Entwicklungsländer zunehmend klimaresilient gestaltet werden; UNTERSTREICHT die Bedeutung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen der Finanzierung des Klimaschutzes und der Anpassungsmaßnahmen im Einklang mit den eigenen Prioritäten und Zielen der betreffenden Länder und HEBT HERVOR, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich derzeit und auch künftig gemeinsam bemühen werden, einen substanziellen Teil der öffentlichen Finanzierung des Klimaschutzes in die Anpassung zu lenken, wobei insbesondere auf die Bedürfnisse der ärmsten und besonders gefährdeten Entwicklungsländer eingegangen wird;  

12. BETONT, wie wichtig es ist, den Kapazitätsaufbau für Klimaschutz- und Anpassungsplanung sowie die effiziente Umsetzung zu unterstützen; BETONT ferner, dass es notwendig ist, ein Verzeichnis attraktiver Projekte und Programme zu erarbeiten, um so Finanzmittel zu akquirieren und bestmögliche Wirksamkeit zu erzielen; HEBT die fortlaufende Unterstützung – auch im Bereich der technologischen Zusammenarbeit – der EU und ihrer Mitgliedstaaten beim Aufbau von Kapazitäten in bedürftigen Entwicklungsländern HERVOR, die im Rahmen der beabsichtigten national festgelegten Beiträge (INDC), der Strategien für eine emissionsarme Entwicklung (LEDS), der länderspezifischen Klimaschutzmaßnahmen (NAMA) und der nationalen Anpassungsplanungen, gegebenenfalls einschließlich nationaler Anpassungspläne (NAP), erfolgt; 

13. BEGRÜSST, dass der Klimaschutzfonds einsatzbereit ist, was auch die Entscheidungen einschließt, darauf hinzuwirken, dass sich Eindämmung und Anpassung langfristig genau die Waage halten, und dass die ersten Projekte und Programme gebilligt wurden; HEBT HERVOR, dass ein wesentlicher Teil der zugesagten (46 %) und bereitgestellten Mittel von den EU-Mitgliedstaaten stammt; UNTERSTREICHT, wie wichtig es ist, dass alle Länder ihre Beitragsvereinbarungen abschließen; BEGRÜSST die Beiträge der Entwicklungsländer zum Klimaschutzfonds und FORDERT alle Länder, die hierzu in der Lage sind, nachdrücklich AUF, zu dem Fonds beizutragen; SCHLÄGT VOR, dass der Finanzierungsmechanismus des geltenden Übereinkommens als Finanzierungsmechanismus für das neue Übereinkommen dienen sollte; 

14. BEGRÜSST das Ergebnis der Konferenz von Addis Abeba, das den Rahmen zur Finanzierung einer nachhaltigen klimaresistenten und emissionsarmen Entwicklung in der universellen Agenda 2030 verstärkt und eindeutig bestätigt, dass die Finanzierung des Klimaschutzes fester Bestandteil der nachhaltigen Entwicklung ist; UNTERSTREICHT die Entschlossenheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten, ihrer Zusage über die Gewährung öffentlicher Entwicklungshilfe nachzukommen; BETONT, dass den Klimazielen und -standards im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe der EU und ihrer Mitgliedstaaten weiterhin große Bedeutung zukommt, indem diese Ziele durchgängig bei der Entwicklungsplanung berücksichtigt werden, wobei der Schwerpunkt auf den Bedürfnissen der ärmsten und besonders gefährdeten Länder liegt;

15. BEGRÜSST die Annahme der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ("Transforming our world: The 2030 agenda for sustainable development") und ihre siebzehn umfassenden und ehrgeizigen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, darunter die Ziele, dringende Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen zu ergreifen, sowie das Ziel, sämtliche (finanzielle und nichtfinanzielle, nationale und internationale sowie öffentliche und private) Mittel zur Umsetzung zu verstärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung neu zu beleben. 

 [1]  Dieser Betrag schließt Mittel für die Klimaschutzfinanzierung aus öffentlichen Haushalten und von anderen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen ein. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben 2013 einen Beitrag von 9,5 Mrd. EUR zur Klimaschutzfinanzierung geleistet. 2014 haben sie ihre bilaterale und multilaterale Klimaschutzfinanzierung gegenüber 2013 insgesamt erhöht. Der Betrag für 2014 umfasst auch einen Beitrag der EIB zur Klimaschutzfinanzierung in Höhe von 2,1 Mrd. EUR; außerdem wurden dabei vollständigere Zahlen auf der Grundlage von Angaben der OECD zu den angesetzten multilateralen Beiträgen berücksichtigt. 

Catégories: Europäische Union

133/2015 : 11. November 2015 - Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-544/13

Dyson / Kommission
Energiepolitik
Die Klage von Dyson auf Nichtigerklärung der Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern hat keinen Erfolg

Catégories: Europäische Union

135/2015 : 11. November 2015 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-422/14

Pujante Rivera
SOPO
Die Aufhebung eines Arbeitsvertrags infolge der Weigerung des Arbeitnehmers, einer einseitigen und erheblichen Änderung wesentlicher Vertragsbestandteile zu seinen Lasten zuzustimmen, stellt eine Entlassung im Sinne der Richtlinie über Massenentlassungen dar

Catégories: Europäische Union

134/2015 : 11. November 2015 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-223/14

Tecom Mican und Arias Domínguez
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Der Gerichtshof definiert erstmals den Begriff der außergerichtlichen Schriftstücke, die förmlich an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Empfänger zu übermitteln sind

Catégories: Europäische Union

Amnesty warnt EU vor "Outsourcing von Menschenrechtsverletzungen"

Euractiv.de - mer, 11/11/2015 - 09:55

Die Europäische Union will bei einem zweitägigen Gipfeltreffen in Malta eine enge Kooperation mit afrikanischen Staaten in der Flüchtlingskrise vereinbaren; Amnesty International warnt eindringlich davor, mit skrupellosen Machthabern gemeinsame Sache zu machen – auch von EU-Parlamentspräsident Ma

Catégories: Europäische Union

EU verlängert das Mandat von drei Sonderbeauftragten der Europäischen Union

Europäischer Rat (Nachrichten) - mer, 11/11/2015 - 09:15

Der Rat hat das Mandat der Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Afghanistan, für Bosnien und Herzegowina und für das Horn von Afrika bis zum 28. Februar 2017 verlängert.


Verlängert wurden die Mandate von

– Franz-Michael Skjold Mellbin, Sonderbeauftragter in Afghanistan seit 1. September 2013,

– Lars-Gunnar Wigemark, Sonderbeauftragter in Bosnien und Herzegowina seit 1. März 2015 und

– Alexander Rondos, Sonderbeauftragter für das Horn von Afrika seit 1. Januar 2012.

Die EU-Sonderbeauftragten fördern die Politik und die Interessen der EU in unruhigen Regionen und Ländern und spielen eine aktive Rolle bei den Bemühungen um die Konsolidierung des Friedens, der Stabilität und der Rechtsstaatlichkeit. Die ersten EU-Sonderbeauftragten wurden 1996 ernannt. Derzeit unterstützen neun Sonderbeauftragte die Arbeit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini.

Catégories: Europäische Union

Tourismus in Österreich: Renaissance der Sommerfrische

Euractiv.de - mer, 11/11/2015 - 08:11

Die Terroranschläge in einigen stark frequentierten Tourismusregionen und der Absturz einer russischen Ferienmaschine über dem Sinai haben auch in Österreich Einfluss auf den Tourismus.

Catégories: Europäische Union

Valetta-Gipfel: Parlamentarier fordern entschlosseneres Handeln in Flüchtlingskrise

Euractiv.de - mer, 11/11/2015 - 07:41

Drei Fraktionsvorsitzende des EU-Parlaments haben sich in einem gemeinsamen Schreiben vom Montag an die 28 EU-Staats- und Regierungschefs gewandt. Darin bitten sie die Politiker, den Flüchtlingsvorschlag der Kommission zu unterstützen.

Catégories: Europäische Union

Flüchtlinge: Bundesregierung begrenzt Schutzstatus für Syrer

Euractiv.de - mer, 11/11/2015 - 07:26

Die Bundesregierung will Flüchtlinge aus Syrien künftig mithilfe des Dublin-Verfahrens wieder häufiger in andere europäische Länder zurückschicken. Derweil stellten sich weitere Unions-Politiker hinter den Vorschlag von Innenminister de Maizière zur Begrenzung des Schutzstatus für Syrer.

Catégories: Europäische Union

Großbritannien: Cameron stellt vor Referendum harte Forderungen an EU

Euractiv.de - mer, 11/11/2015 - 07:26

Großbritanniens Premierminister David Cameron geht mit der Forderung nach einer Beschneidung der EU-Grundrechte auf Kollisionskurs zu Bundeskanzlerin Angela Merkel und anderen Partnern in der Gemeinschaft.

Catégories: Europäische Union

Kosovo: Verfassungsgericht lehnt Sonderrechte für Serben ab

Euractiv.de - mer, 11/11/2015 - 07:25

Das Verfassungsgericht in Pristina hat die Vereinbarung zur Stärkung der serbischen Minderheit abgelehnt, die unter EU-Vermittlung ausgehandelt worden war. Serbien nennt den Beschluss eine Niederlage für die Brüsseler Strategie.

Catégories: Europäische Union

Ifo schätzt Kosten für Flüchtlinge auf 21 Milliarden Euro

Euractiv.de - mer, 11/11/2015 - 07:24

Eigentlich will Bundesfinanzminister Schäuble trotz der Flüchtlingkrise keine Schulden machen. Doch das lässt sich womöglich nicht mehr halten. Die Kosten für die Aufnahme von Migranten könnten höher ausfallen als bislang angenommen, zeigen Berechnungen des Ifo-Instituts.

Catégories: Europäische Union

Pages