Der Rat hat am 12. Juli 2016 neue Vorschriften zur Bekämpfung einiger der am häufigsten verwendeten Praktiken großer Unternehmen zur Verringerung ihrer Steuerschuld angenommen.
Die Richtlinie ist Teil eines Pakets, das die Kommission im Januar 2016 vorgelegt hat und das mehrere Vorschläge enthält, mit denen die EU‑Vorschriften gegen Steuervermeidung durch Unternehmen verschärft werden sollen. Das Paket stützt sich auf die OECD-Empfehlungen von 2015 zur Bekämpfung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS), die von den Staats- und Regierungschefs der G20 im November 2015 gebilligt wurden.
"Mit dieser neuen Richtlinie sollen unsere inländischen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlagen gegen eine aggressive Steuerplanung geschützt werden, die das Funktionieren des Binnenmarktes unmittelbar beeinträchtigt", erklärte Peter Kažimír, slowakischer Finanzminister und Präsident des Rates. "Dies ist somit ein wichtiger Schritt, der auch zeigt, dass der Kampf gegen derartige Praktiken für uns nicht nur eine gemeinsame Priorität, sondern auch eine gemeinsame Verpflichtung ist."
Mit der Richtlinie soll verhindert werden, dass Unternehmen, zumeist multinationale Gruppen, Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen ausnutzen, um ihre Steuerbelastung zu verringern. Mit der Richtlinie wird auf den Eindruck reagiert, den zahlreiche Steuerzahler und KMU gewonnen haben, wonach einige multinationale Unternehmen nicht ihren gerechten Anteil am Steueraufkommen entrichten und somit den Steuerwettbewerb im EU-Binnenmarkt verzerren.
Die Richtlinie gilt für alle Steuerpflichtigen, die in einem Mitgliedstaat der Körperschaftssteuer unterliegen, u.a. auch für Tochtergesellschaften von Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU. Sie enthält Vorschriften zur Bekämpfung der Steuervermeidung für Situationen, die sich auf fünf spezifischen Gebieten ergeben können:
Mit der Richtlinie wird sichergestellt, dass die OECD-Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung in der EU (Anti-BEPS-Maßnahmen) in abgestimmter Weise umgesetzt werden, auch von den 6 Mitgliedstaaten, die keine OECD-Mitglieder sind.
Mit drei der fünf in der Richtlinie geregelten Bereiche werden OECD-Empfehlungen umgesetzt, nämlich mit den Vorschriften zur Zinsschranke, den Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen und den Vorschriften über hybride Gestaltungen. Die beiden anderen, d. h. die allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch und die Vorschriften betreffend die Wegzugsbesteuerung, betreffen Aspekte der Bekämpfung der Steuervermeidung eines 2011 vorgelegten Vorschlags für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in der EU.
DurchführungDie Richtlinie wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" erlassen. Am 17. Juni 2016 wurde im Anschluss an ein Verfahren der stillschweigenden Zustimmung eine politische Einigung erzielt.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, um die Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen, mit Ausnahme der Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung, für die die Frist zum 31. Dezember 2019 endet. Mitgliedstaaten, in denen spezielle Vorschriften gelten, die ebenso wirksam sind wie die Vorschriften über die Zinsschranke, können diese so lange anwenden, bis die OECD eine Einigung über einen Mindeststandard erzielt hat oder längstens bis zum 1. Januar 2024.
Weitere InitiativenIn der Zwischenzeit sind die Beratungen über die restlichen Aspekte des Pakets zur Bekämpfung der Steuervermeidung vom Januar 2016 vorangekommen. Am 25. Mai billigte der Rat
Das Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung schließt sich an eine Reihe von Initiativen der EU aus dem Jahr 2015 an. Dazu gehört eine Richtlinie über Steuervorbescheide mit grenzüberschreitender Wirkung, die im Dezember 2015 angenommen wurde.
Im Dezember 2014 erklärte der Europäische Rat, dass "es dringend erforderlich ist, die Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuerumgehung und aggressiver Steuerplanung sowohl weltweit als auch auf Unionsebene weiter voranzubringen".
Der Rat hat am 12. Juli 2016 Empfehlungen zu den von den Mitgliedstaaten geplanten wirtschafts-, beschäftigungs- und haushaltspolitischen Maßnahmen abgegeben.
Der Rat hat damit das "Europäische Semester" 2016, eine jährliche Überwachung der Politik, abgeschlossen. Der Europäische Rat hat die Empfehlungen auf seiner Tagung im Juni gebilligt.
"Wir freuen uns auf die wirksame Umsetzung dieser länderspezifischen Empfehlungen in den kommenden Monaten", erklärte Peter Kažimír, slowakischer Finanzminister und Präsident des Rates.
Im März 2016 hat der Europäische Rat die folgenden Prioritäten bestätigt:
Das Europäische Semester sieht eine gleichzeitige Überwachung der Wirtschafts- und der Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten vor, die alljährlich während eines Zeitraums von ca. sechs Monaten erfolgt.
Unter Berücksichtigung der politischen Vorgaben, die der Europäische Rat jedes Jahr im März festlegt, legen die Mitgliedstaaten alljährlich im April Folgendes vor:
Anschließend verabschiedet der Rat die länderspezifischen Empfehlungen. Er gibt Erläuterungen in den Fällen, in denen die länderspezifischen Empfehlungen von den Vorschlägen der Kommission abweichen.
EmpfehlungenDie länderspezifischen Empfehlungen 2016 richten sich an 27 der 28 EU-Mitgliedstaaten. Um Überschneidungen zu vermeiden, gibt es keine länderspezifische Empfehlung für Griechenland, da dieses Land einem makroökonomischen Anpassungsprogramm unterliegt.
Im März 2016 hat der Rat eine spezifische Empfehlung zur Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet angenommen. Dies geschah früher als in den Vorjahren, damit die Aspekte im Zusammenhang mit dem Euro-Währungsgebiet bei der Billigung der Empfehlungen für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets stärker berücksichtigt werden konnten.
Die Empfehlungen wurden auf einer Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) angenommen.
Der Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zum Abschluss der Arbeiten an der Bankenreform nach der Krise.
Diese Reform wurde vom Baseler Ausschuss, einem Gremium aus Aufsichtsbehörden, mit dem Ziel in die Hand genommen, die Zusammenarbeit zu verstärken und die Bankenaufsicht weltweit zu verbessern.
"DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
BEKRÄFTIGT seine Unterstützung für die Arbeiten, die der Baseler Ausschuss unternimmt, um Teile des Basel-III-Rahmens bis Ende 2016 zu verbessern und damit Rechtssicherheit sowie die Kohärenz und Wirksamkeit dieses Rahmens zu gewährleisten und gleichzeitig die Risikosensitivität der Bankenregulierung zu erhalten;
BETONT, wie wichtig es ist, dass der Baseler Ausschuss die Gestaltung und Kalibrierung dieses Reformpakets auf Grundlage einer umfassenden und transparenten quantitativen Folgenabschätzung sorgfältig bewertet, wobei bei der globalen Kalibrierung auch die Verteilung der Auswirkungen auf die verschiedenen Bankenmodelle und die verschiedenen Hoheitsgebiete berücksichtigt werden sollten;
STELLT FEST, dass das Reformpaket voraussichtlich nicht zu einem deutlichen Anstieg der gesamten Eigenkapitalanforderungen für den Bankensektor und daher auch nicht zu erheblichen Unterschieden für bestimmte Regionen der Welt führen wird."
will take place on Wednesday 13 July, 9:00-12:30 and 15:00-17:00 in room Paul-Henri Spaak 4B001 in Brussels (the last item is cancelled).
Organisations or interest groups who wish to apply for access to the European Parliament will find the relevant information below.