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Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Europäischer Rat (Nachrichten) - mer, 10/08/2016 - 15:01
Donnerstag, 18. August 201619.30 Uhr Arbeitsessen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel in Schloss Meseberg, Deutschland

Zur Vorbereitung der informellen Tagung der 27 am 16. September in Bratislava führt Präsident Tusk derzeit Gespräche mit den Staats- und Regierungschefs. Er möchte sich vor der Tagung mit allen Staats- und Regierungschefs über den Ablauf und Inhalt der Beratungen abstimmen. Für August und September sind mehrere Termine geplant und bestätigt, unter anderem das Arbeitsessen mit Bundeskanzlerin Merkel. Ferner wurden Treffen mit Präsident Hollande, Premierminister Bettel, Premierminister Kenny, Premierministerin May, Ministerpräsident Kučinskis, Präsidentin Grybauskaitė, Ministerpräsident Rõivas, Ministerpräsident Löfven, Premierminiser Muscat, Ministerpräsident Rajoy und Ministerpräsident Orbán bestätigt.

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Artikel - So funktioniert das: Die Arbeit des Parlaments in Videos erklärt

Europäisches Parlament (Nachrichten) - mer, 10/08/2016 - 08:00
Allgemeines : Die Politik und Entscheidungsprozesse der Europäischen Union erscheinen Ihnen kompliziert? Sie sind auf der Suche nach verständlichen Zusammenfassungen und Informationen zur Arbeit des EU-Parlaments? Dann sind Sie hier an der richtigen Stelle. Unsere "So funktioniert das"-Videoreihe beantwortet alle Ihre Fragen. Interessiert? Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Defizitverfahren gegen Portugal und Spanien: Rat verhängt keine Geldbußen und setzt neue Fristen

Europäischer Rat (Nachrichten) - mar, 09/08/2016 - 14:40

Der Rat ist am 8. August 2016 übereingekommen, gegen Portugal und Spanien, die versäumt haben, wirksame Maßnahmen zur Korrektur ihrer übermäßigen Defizite zu treffen, keine Geldbußen zu verhängen.

Er hat ferner das Defizitverfahren gegen beide Länder verschärft, indem er neue Fristen für die Korrektur festgelegt und sie aufgefordert hat, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Am 12. Juli 2016 hatte der Rat festgestellt, dass beide Länder keine wirksamen Maßnahmen getroffen haben, um ihr staatliches Defizit unter 3 % des BIP – den EU-Referenzwert – zu senken. Mit den Beschlüssen des Rates wurden Sanktionen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit auf Grundlage des Artikels 126 Absatz 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ausgelöst. Dabei können Geldbußen in Höhe von bis zu 0,2 % des BIP verhängt werden; nach Eingang begründeter Anträge von Portugal und Spanien hat die Kommission jedoch am 27. Juli 2016 vorgeschlagen, von Geldbußen abzusehen. Der Rat hat am 8. August beschlossen, dem Vorschlag der Kommission Folge zu leisten.

Gemäß den Haushaltsvorschriften der EU muss die Kommission zusätzlich eine vollständige oder teilweise Aussetzung der Mittelbindungen bzw. Zahlungen aus den Struktur- und Investitionsfonds der EU für 2017 vorschlagen. Die Kommission hat jedoch beschlossen, diesen Vorschlag erst später – nach einem strukturierten Dialog mit dem Europäischen Parlament – vorzulegen.

Die neuen Fristen, die der Rat festgelegt hat, sind auf Artikel 126 Absatz 9 AEUV gestützt. Portugal muss nun sein Defizit bis 2016 korrigieren, und Spanien bis spätestens 2018. Beide Länder müssen bis zum 15. Oktober 2016 wirksame Maßnahmen ergreifen und spätestens an diesem Tag einen Bericht vorlegen.


Portugal 

Der Rat fordert Portugal auf, sein gesamtstaatliches Defizit 2016 auf 2,5 % des BIP zurückzuführen. Portugal muss im laufenden Jahr Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 0,25 % des BIP umsetzen. Alle unerwarteten Mehreinnahmen müssen zur Beschleunigung des Defizit- und Schuldenabbaus eingesetzt werden, und Portugal muss bereit sein, weitere Maßnahmen zu beschließen, falls Haushaltsrisiken eintreten.

Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen müssen eine dauerhafte und wachstumsfreundliche Verbesserung des gesamtstaatlichen Saldos gewährleisten.

Gegen Portugal läuft seit Dezember 2009 ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits; damals hatte der Rat in einer Empfehlung eine Korrektur des Defizits bis 2013 gefordert.

Im April 2011 beantragte Portugal jedoch Unterstützung von internationalen Gebern, nachdem seine Staatsanleihen mehrere Monate lang dem Druck des Marktes ausgesetzt waren. Portugal erhielt daraufhin ein Darlehenspaket von insgesamt 78 Mrd. € von der EU, den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und dem IWF. Im Oktober 2012 verlängerte der Rat die Frist für die Korrektur des Defizits um ein Jahr bis 2014, da sich Portugal in einer Rezession befand.

Die Wirtschaftsaussichten hatten sich weiter verschlechtert, und 2012 hatte das gesamtstaatliche Defizit 6,4 % des BIP erreicht. Im Juni 2013 verlängerte der Rat die Frist für die Korrektur des Defizits um ein weiteres Jahr bis 2015 . Das Ziel für das öffentliche Gesamtdefizit wurde auf 5,5 % des BIP für 2013, 4,0 % des BIP für 2014 und 2,5 % des BIP für 2015 festgelegt.

Portugal hat sein makroökonomisches Anpassungsprogramm im Juni 2014 beendet.

Es hat jedoch die vom Rat gesetzte Frist nicht eingehalten, da sich das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2015 auf 4,4 % des BIP belief. Portugal hat sein Defizit nicht wie verlangt bis 2015 korrigiert, und seine haushaltspolitischen Anstrengungen sind weit hinter den Empfehlungen des Rates zurückgeblieben.

Dank der für 2016 vorgesehenen haushaltspolitischen Maßnahmen dürfte das gesamtstaatliche Defizit Portugals in diesem Jahr unter den Referenzwert von 3 % des BIP fallen. Angesichts der Unsicherheit hinsichtlich der Wirtschafts- und Haushaltsentwicklung ist die Sicherheitsmarge gegen eine erneute Überschreitung des Referenzwerts jedoch gering. Der Rat ist daher der Ansicht, dass Portugal für einen glaubwürdigen und nachhaltigen Anpassungspfad 2016 ein gesamtstaatliches Defizit von 2,5 % des BIP erreichen muss.

Spanien

Der Rat fordert Spanien auf, sein gesamtstaatliches Defizit 2016 auf 4,6 % des BIP, 2017 auf 3,1 % des BIP und 2018 auf 2,2 % des BIP zurückzuführen. Zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Einsparungen muss Spanien 2017 und 2018 jeweils Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 0,5 % des BIP umsetzen. Alle unerwarteten Mehreinnahmen müssen zur Beschleunigung des Defizit- und Schuldenabbaus eingesetzt werden, und Spanien muss bereit sein, weitere Maßnahmen zu beschließen, falls Haushaltsrisiken eintreten.

Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen müssen eine dauerhafte und wachstumsfreundliche Verbesserung des gesamtstaatlichen Saldos gewährleisten.

Gegen Spanien läuft seit April 2009 ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits; damals hatte der Rat in einer Empfehlung eine Korrektur des Defizits bis 2012 gefordert.

Im Dezember 2009 verlängerte der Rat die Frist jedoch um ein Jahr bis 2013. Die Kommission hatte prognostiziert, dass Spaniens Defizit 2009 mit 11,2 % des BIP fünf Prozentpunkte höher ausfallen würde als nach ihrer letzten Schätzung. Im Juli 2012 verlängerte der Rat die Frist um ein weiteres Jahr bis 2014, da erneut nachteilige wirtschaftliche Umstände vorlagen.

Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets vereinbarten ebenfalls im Juli 2012, Spanien Darlehen in Höhe von bis zu 100 Mrd. € für die Rekapitalisierung seines Finanzsektors bereitzustellen.

Der Rat kam im Juni 2013 zu dem Schluss, dass Spanien die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Frist für die Korrektur seines Defizits um weitere zwei Jahre erfüllte, und setzte eine neue Frist bis 2016. Das Ziel für das öffentliche Gesamtdefizit wurde auf 6,5 % des BIP für 2013, 5,8 % des BIP für 2014, 4,2 % des BIP für 2015 und 2,8 % des BIP für 2016 festgelegt.

Spanien hat das Finanzhilfeprogramm für seinen Finanzsektor im Januar 2014 beendet. Es hat etwa 38,9 Mrd. € an Darlehen für die Rekapitalisierung der Banken und etwa 2,5 Mrd. € für die Kapitalisierung der Vermögensverwaltungsgesellschaft des Landes genutzt.

Jedoch lag das gesamtstaatliche Defizit 2014 mit 5,9 % des BIP und 2015 mit 5,1 % des BIP über den vom Rat gesetzten Zwischenzielen. Außerdem hatte die Lockerung der Fiskalpolitik im Jahr 2015 erhebliche Auswirkungen auf das spanische Haushaltsergebnis.

Spanien ist mithin nicht dafür gerüstet, 2016 sein Defizit wie vom Rat in seiner Empfehlung von Juni 2013 verlangt zu korrigieren. Nach der aktualisierten Wirtschaftsprognose der Kommission vom Frühjahr 2016 wird sich das gesamtstaatliche Defizit 2016 auf 4,6 % des BIP, 2017 auf 3,3 % des BIP und 2018 auf 2,7 % des BIP belaufen. Außerdem sind die haushaltspolitischen Anstrengungen des Landes weit hinter den Empfehlungen des Rates zurückgeblieben.

Würde Spanien nur ein zusätzliches Jahr für die Korrektur seines Defizits gewährt, wäre eine Anpassung des strukturellen Saldos erforderlich, die erhebliche negative Auswirkungen auf das Wachstum hätte. Der Rat hält es daher für angemessen, die Frist um zwei Jahre zu verlängern.

Der Rat ist der Ansicht, dass Spanien für einen glaubwürdigen und nachhaltigen Anpassungspfad 2016 ein gesamtstaatliches Defizit von 4,6 % des BIP, 2017 von 3,1 % des BIP und 2018 von 2,2 % des BIP erreichen muss.

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Stellungnahme - Zukunft der Beziehungen zwischen den AKP-Staaten und der EU nach 2020 - PE 582.441v02-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

STELLUNGNAHME zur Zukunft der Beziehungen zwischen den AKP-Staaten und der EU nach 2020
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Javier Couso Permuy

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Entwurf eines Berichts - Europäische Verteidigungsunion - PE 584.127v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ENTWURF EINES BERICHTS über die europäische Verteidigungsunion
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Urmas Paet

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zu dem im Schiedsverfahren zwischen der Republik der Philippinen und der Volksrepublik China erlassenen Schiedsspruch

Europäischer Rat (Nachrichten) - lun, 08/08/2016 - 12:00

Als Vertragsparteien des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) erkennen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten den vom Schiedsgericht erlassenen Schiedsspruch an und treten für die Aufrechterhaltung einer auf den Grundsätzen des Völkerrechts und des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) beruhenden Rechtsordnung für die Meere und Ozeane und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten ein.

Die EU nimmt zu Aspekten der Souveränität im Zusammenhang mit Ansprüchen nicht Stellung. Sie hält es für erforderlich, dass die Streitparteien ihre Auseinandersetzung mit friedlichen Mitteln lösen, ihre Forderungen klären und ihnen unter Einhaltung und im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich der Arbeit im Rahmen des SRÜ, nachgehen.

Die EU weist darauf hin, dass die Instrumente zur Beilegung von Streitigkeiten im Rahmen des SRÜ zur Erhaltung und Förderung der internationalen Ordnung auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit beitragen und zur Beilegung von Streitigkeiten unerlässlich sind.

Die EU betont ferner, dass es von grundlegender Bedeutung ist, an den im Rahmen des SRÜ geschaffenen Freiheiten, Rechten und Verpflichtungen festzuhalten, insbesondere den Freiheiten der Schifffahrt und des Überflugs.

Die EU unterstützt den raschen Abschluss der Gespräche über einen wirksamen Verhaltenskodex zwischen dem ASEAN und China zur Umsetzung der 2002 verabschiedeten Erklärung zum Verhalten der Parteien im Südchinesischen Meer ("Declaration on the Conduct of Parties in the South China Sea").

Unter Hinweis auf ihre Erklärung vom 11. März 2016 ruft die EU die betroffenen Parteien auf, noch offene und weitere damit zusammenhängende Fragen durch Verhandlungen und andere friedliche Mittel anzugehen und von Maßnahmen abzusehen, die zu Spannungen führen könnten. Als Mitglied des ASEAN Regional Forum (ARF) und Hohe Vertragspartei des 1976 geschlossenen Vertrags über Freundschaft und Zusammenarbeit in Südostasien ("Treaty of Amity and Cooperation in South East Asia") spricht sich die EU ferner für eine "engere Zusammenarbeit im Dienste von Frieden, Harmonie und Stabilität in der Region" aus. Die EU ist deshalb bereit, Maßnahmen zu unterstützen, die dazu beitragen, Vertrauen zwischen den betroffenen Parteien aufzubauen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten betonen, wie wichtig es ist, dass alle Staaten zusammenarbeiten, um das marine Ökosystem zu schützen, das durch die Zunahme des Seeverkehrs und Baggerarbeiten bereits gefährdet ist; sie werden die Veranstaltung hochrangiger Dialoge zur Zusammenarbeit bei der maritimen Sicherheit ebenso wie den Austausch bewährter Verfahren bei der gemeinsamen Verwaltung und Entwicklung gemeinsamer Ressourcen wie der Fischerei und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau fortsetzen.

Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina sowie die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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Erklärung der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, im Namen der EU zum zweiten Jahrestag des Abschusses des Flugs MH 17 der Malaysian Airlines

Europäischer Rat (Nachrichten) - lun, 08/08/2016 - 10:00

Die EU und ihre Mitgliedstaaten erinnern an die Tragödie des Flugs MH 17 vom 17. Juli 2014 und möchten erneut allen Hinterbliebenen der Opfer ihr Mitgefühl aussprechen. Wir alle erinnern uns mit Schmerz und Trauer an das, was vor zwei Jahren geschehen ist.

Nach der Resolution 2166 des VN-Sicherheitsrates müssen diejenigen, die direkt oder indirekt für den Abschuss von MH 17 verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden. Die EU bekräftigt, dass sie die Arbeit des gemeinsamen Ermittlungsteams und die laufenden Bemühungen der beteiligten Länder um eine wirksame Strafverfolgung uneingeschränkt unterstützt. Staaten, die in der Lage sind, die Untersuchungen und die Verfolgung der Verantwortlichen zu unterstützen, müssen bei den laufenden strafrechtlichen Ermittlungen in vollem Umfang kooperieren.

Die Bewerberländer Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.

* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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Artikel - Snapchat: EU-Politik in Bildern

Europäisches Parlament (Nachrichten) - lun, 08/08/2016 - 08:00
Allgemeines : Snapchat wurde 2011 gegründet und erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Mehr als 100 Millionen Menschen nutzen die App täglich, um Fotos und Videos an Freunde zu versenden und Events zu verfolgen. Da ein Drittel der Snapchat-User in Europa lebt, eröffnete das Europäische Parlament im Mai 2015 einen Account, um ihnen die Chance zu bieten, auf unterhaltsame Weise mehr über die EU-Politik zu erfahren. Schon jetzt folgen mehr als 15 000 User dem Europäischen Parlament auf Snapchat.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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EUBAM Libya: Mission verlängert, Haushaltsmittel bewilligt

Europäischer Rat (Nachrichten) - ven, 05/08/2016 - 13:20

Der Rat hat am 4. August 2016 das Mandat der Planungsmission EUBAM Libya bis 21. August 2017 verlängert. Ferner hat er für den Zeitraum vom 22. August 2016 bis zum 21. August 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 17 Mio. € gebilligt.


Als Teil des umfassenden Ansatzes der EU zur Unterstützung des Übergangs zu einem demokratischen, stabilen und wohlhabenden Libyen hat EUBAM Libya das Mandat, eine mögliche zukünftige EU-Mission zu planen, die im Bereich Strafjustiz, Migration, Grenzschutz und Terrorismusbekämpfung Beratung bieten und den Kapazitätsaufbau vorantreiben soll.

Eine zukünftige zivile Mission in Libyen würde insbesondere Strafverfolgungsaspekte der irregulären Migration, die Schleuserkriminalität und den Menschenhandel angehen und gleichzeitig längerfristige Anstrengungen zur Reform des Sicherheitssektors – einschließlich Governance – fördern. Sie würde auf Antrag der rechtmäßigen libyschen Behörden und mit deren voller Eigenverantwortung durchgeführt.

Die zivile Planungskapazität kooperiert eng mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen und trägt zu deren Bemühungen bei.

Im Februar 2016 hat die EU das Mandat ihrer Mission zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) geändert und zivile Planungsaktivitäten in den Mittelpunkt gerückt.

Die Mission ist derzeit in Tunis stationiert und hat Kontakt zu den einschlägigen libyschen Behörden aufgenommen. In dem durch die Entscheidung genehmigten Haushalt sind Mittel für Aktivitäten und Personal in Tunis vorgesehen sowie für eine mögliche Entsendung nach Libyen, sobald die Sicherheitslage dies zulässt.

Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.

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Artikel - Flüchtlings- und Migrationskrise: An welchen Maßnahmen arbeitet das Parlament?

Europäisches Parlament (Nachrichten) - ven, 05/08/2016 - 09:00
Allgemeines : Die EU steht vor der größten Flüchtlings- und Migrationskrise ihrer Geschichte. Wie eine aktuelle Eurobarometer-Umfrage zeigt, würden sich 74 Prozent der EU-Bürger wünschen, dass die EU im Bereich der Migrationspolitik stärker tätig wird. Zudem bezeichnen rund zwei Drittel der Unionsbürger die aktuellen migrationspolitischen Maßnahmen der EU als unzureichend.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Amendments 1 - 254 - EU strategy towards Iran after the nuclear agreement - PE 587.421v04-00 - Committee on Foreign Affairs

AMENDMENTS 1 - 254 - Draft report on EU strategy towards Iran after the nuclear agreement
Committee on Foreign Affairs

Source : © European Union, 2016 - EP
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Kosovo: neue EU-Sonderbeauftragte ernannt

Europäischer Rat (Nachrichten) - jeu, 04/08/2016 - 17:40

Der Rat hat am 4. August 2016 Natalya Apostolova aus Bulgarien zur EU-Sonderbeauftragten (EUSR) im Kosovo ernannt. Natalya Apostolova wird ab dem 1. September Samuel Zbogar ersetzen.

Natalya Apostolova wurde am 20. Juli 2016 zur Leiterin des EU-Büros im Kosovo ernannt.

Die Sonderbeauftragte spielt eine führende Rolle bei der Förderung eines stabilen, lebensfähigen, friedlichen, demokratischen und multi-ethnischen Kosovo – auch durch Stärkung der Stabilität in der Region und durch Beiträge zur regionalen Zusammenarbeit und zu gutnachbarlichen Beziehungen zwischen den westlichen Balkanstaaten. Die Sonderbeauftragte fördert ein Kosovo, das der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz von Minderheiten und des kulturellen und religiösen Erbes verpflichtet ist.

Die Sonderbeauftragte unterstützt die europäische Perspektive des Kosovo und seine Annäherung an die EU im Einklang mit der Perspektive der Region und nach Maßgabe des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens.

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Draft report - The implementation of the Common Security and Defence Policy (based on the Annual Report from the Council to the European Parliament on the Common Foreign and Security Policy) - PE 582.127v01-00 - Committee on Foreign Affairs

DRAFT REPORT on the implementation of the Common Security and Defence Policy (based on the Annual Report from the Council to the European Parliament on the Common Foreign and Security Policy)
Committee on Foreign Affairs
Ioan Mircea Paşcu

Source : © European Union, 2016 - EP
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Amendments 255 - 475 - EU strategy towards Iran after the nuclear agreement - PE 587.437v04-00 - Committee on Foreign Affairs

AMENDMENTS 255 - 475 - Draft report on EU strategy towards Iran after the nuclear agreement
Committee on Foreign Affairs

Source : © European Union, 2016 - EP
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Erklärung der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, im Namen der Europäischen Union anlässlich des Internationalen Tags der indigenen Bevölkerungen der Welt am 9. August 2016

Europäischer Rat (Nachrichten) - jeu, 04/08/2016 - 10:20

Anlässlich des Internationalen Tags der indigenen Bevölkerungen der Welt feiern wir gemeinsam mit indigenen Völkern auf der ganzen Welt die Vielfalt ihrer Kulturen und ihren einzigartigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt der Welt. Die Europäische Union bekräftigt ihr Bekenntnis zur Förderung und zum Schutz der Rechte indigener Bevölkerungen.

Trotz der vielen positiven Entwicklungen bei der Anerkennung der Rechte indigener Bevölkerungen kommt es in einer Reihe von Ländern zu anhaltenden Menschenrechtsverletzungen, darunter Tötungen und Misshandlungen indigener Menschenrechtsverteidiger. Die EU intensiviert daher ihre Bemühungen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die sich für die schutzbedürftigsten und am stärksten marginalisierten Bevölkerungsgruppen – einschließlich indigener Völker – engagieren, und zum Schutz derjenigen, die sich für Landnutzungsrechte einsetzen.

Entsprechend dem Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie verstärkt die EU auch ihre Zusammenarbeit mit indigenen Bevölkerungen. Die EU beabsichtigt, vor Jahresende einen Überblick über ihre politischen Maßnahmen und Tätigkeiten zur Unterstützung indigener Bevölkerungen sowie eine Liste bewährter Verfahren zu erstellen. Die Förderung der kulturellen Rechte im Einklang mit der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker steht auch im Mittelpunkt der Friedenskonsolidierung durch den interkulturellen Dialog, wie in der neuen Strategie der Europäischen Union zu internationalen kulturellen Beziehungen dargelegt. Auf multilateraler Ebene bringt sich die EU in einvernehmlicher Weise in die laufenden Debatten bei den Vereinten Nationen bezüglich der Rechte indigener Völker ein.

Im Juni dieses Jahres hat die Organisation Amerikanischer Staaten die Amerikanische Erklärung über die Rechte indigener Völker verabschiedet. Diese Erklärung ist das erste Instrument in der Geschichte der Organisation Amerikanischer Staaten, in dem den Rechten der indigenen Völker Amerikas gezielt Rechnung getragen wird. Die EU beglückwünscht die OAS und ihre Mitgliedstaaten sowie die indigenen Völker Amerikas zu dieser Leistung. Mit dieser Erklärung wird den Beziehungen der EU zu ihren Partnerländern auf dem amerikanischen Kontinent eine neue Dimension verliehen.

Die Bewerberländer Türkei, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau, Armenien und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.

* Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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Stellungnahme - EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas - PE 582.256v03-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

STELLUNGNAHME zu einer EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Takis Hadjigeorgiou

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Artikel - Die meistgelesenen Artikel des Parlaments

Europäisches Parlament (Nachrichten) - mar, 02/08/2016 - 08:00
Allgemeines : Flüchtlingskrise, Datenschutz, Terrorismus und Brexit-Votum. Das sind die Themen der meistgelesenen Artikel auf der Website des Europäischen Parlaments in der ersten Jahreshälfte 2016. Mehr Informationen zu diesen Themen finden Sie in unserer Zusammenfassung.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Press release - Valenciano: concerns on hunger strike by Sakharov Laureate Fariñas - Subcommittee on Human Rights

Europäisches Parlament (Nachrichten) - lun, 01/08/2016 - 16:58
Chair of the European Parliament’s Human Rights committee MEP Elena Valenciano (S&D,ES) expressed on Monday her concern and solidarity with Cuban human rights activist and Sakharov Prize Laureate 2010 Guillermo Fariñas and other Cuban human rights activists on hunger strike. Mr Fariñas is on a hunger and thirst strike to protest against the torture and mistreatment of political prisoners by the Cuban Government.
Subcommittee on Human Rights

Source : © European Union, 2016 - EP
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“Wir müssen dem Fanatismus den Boden entziehen”

Euractiv.de - ven, 29/07/2016 - 18:03
Die Europäische Union will unsere Grundwerte auf Religions- und Meinungsfreiheit stärker vermitteln. Die Koordinierung dieser Aufgabe liegt bei Ján Figel, dem EU-Sonderbeauftragten für Glaubens- und Religionsfreiheit außerhalb der Europäischen Union.
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