Die Vertreter des Rates und des Europäischen Parlaments haben am 9. Februar 2017 eine vorläufige Einigung über einen Beschluss über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes (2018) erzielt.
Das Kulturerbe besteht aus von der Vergangenheit hinterlassenen Ressourcen in einer Vielfalt von Formen und Aspekten. Dazu gehören Denkmäler, Stätten, Traditionen, überlieferte Kenntnisse und Formen menschlicher Kreativität, sowie Sammlungen, die von Museen, Bibliotheken und Archiven erhalten und gepflegt werden.
Ziel dieser Initiative ist die Schärfung des Bewusstseins für die europäische Geschichte und die europäischen Werte sowie die Stärkung des Gefühls einer europäischen Identität. Gleichzeitig wird in ihrem Rahmen ebenso auf die Möglichkeiten hingewiesen, die unser Kulturerbe bietet, wie auch auf die Herausforderungen, denen es ausgesetzt ist, wie z.B. die Auswirkungen der Digitalisierung, Umwelt- und sonstige Belastungen der Kulturerbestätten und der illegale Handel mit Kulturgütern.
Die wichtigsten Ziele dieses Europäischen Jahres lauten wie folgt:
Für das Europäische Jahr werden Finanzmittel in Höhe von 8 Millionen € bereitgestellt.
Vertreter des Europäischen Parlaments werden als Beobachter an den Sitzungen der nationalen Koordinatoren teilnehmen können, die von der Kommission für die Durchführung des Europäischen Jahres einberufen werden.
Als Europäer haben wir ein besonders reichhaltiges Kulturerbe, das aus unserer langen gemeinsamen Geschichte hervorgegangen ist. Ich begrüße die Gelegenheit, dieses Erbe zu würdigen und stolz auf alles zu sein, was unsere gemeinsame europäische Identität ausmacht.
Dr. Owen Bonnici, maltesischer Minister für Justiz, Kultur und Kommunalverwaltung Die nächsten SchritteDer AStV wird nun ersucht, die Einigung auf einer seiner nächsten Tagungen zu billigen. Der Präsident des AStV wird anschließend dem Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments ein Schreiben übermitteln.
Diesem Schreiben zufolge wird der Rat, falls das Parlament den Kompromisstext in der vom AStV gebilligten Fassung auf seiner Plenartagung annimmt, diesen Text in erster Lesung ohne Änderungen annehmen.
Hierdurch dürften die neuen Rechtsvorschriften so rechtzeitig in Kraft treten können, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten genügend Zeit für die erforderlichen Vorbereitungen haben.
HintergrundDie Idee eines Europäisches Jahres des Kulturerbes kam erstmals im Jahr 2014 zur Sprache, als der Rat in seinen Schlussfolgerungen zur partizipativen Steuerung des Kulturerbes darauf Bezug nahm. Die Idee erhielt starke Unterstützung vom Europäischen Parlament, und die Kommission legte ihren Vorschlag für ein Europäisches Jahr des Kulturerbes im August 2016 vor.
Der Rat hat am 22. November 2016 eine allgemeine Ausrichtung zu diesem Vorschlag festgelegt.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT-Ausschuss) des Europäischen Parlaments hat in seiner Sitzung vom 8. November 2016 über seinen Bericht zu der Entscheidung abgestimmt. Eine erste Trilog-Sitzung hat am 9. Dezember stattgefunden.
Am 8. Februar 2017 hat der Vorsitz mit dem Europäischen Parlament eine vorläufige Einigung über ein Programm zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Strukturreformen erzielt.
Für das Programm, das mit Inkrafttreten der betreffenden Verordnung an- und am 31. Dezember 2020 auslaufen soll, werden insgesamt 142,8 Mio. € bereitgestellt.
"Dieses Programm wird den Regierungen helfen, ihre Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen zu verbessern. Es ist ein weiterer Schritt, der dazu beiträgt, dass die Mitgliedstaaten wichtige Reformen durchführen können, die letztlich allen europäischen Bürgern zugute kommen."
Ian Borg, Parlamentarischer Staatssekretär Maltas für den EU-Ratsvorsitz 2017 und die EU-FondsDie Einigung wird in den nächsten Tagen dem Ausschuss der Ständigen Vertreter zur Billigung vorgelegt. Anschließend werden das Parlament und der Rat ersucht, die vorgeschlagene Verordnung in erster Lesung anzunehmen.