Die Arbeitsgruppe, die die Umsetzung des EU-Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung überwacht, hat eine neue Vorsitzende ernannt.
Fabrizia Lapecorella (Italien) hat dieses Amt Anfang Februar 2017 für einen Zeitraum von zwei Jahren angetreten. Sie wurde in der Sitzung der Gruppe vom 25. Januar 2017 ernannt und ist Nachfolgerin von Dr. Wolfgang Nolz (Österreich), der den Vorsitz seit 2009 innehatte.
Der Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung beinhaltet Kriterien für die Bewertung von steuerlichen Maßnahmen, die einen schädlichen Steuersenkungswettlauf fördern könnten. Er wird durch eine freiwillige Stillhalteverpflichtung (Verzicht auf die Einführung neuer schädlicher steuerlicher Maßnahmen) und eine freiwillige Rücknahmeverpflichtung (Abschaffung bestehender schädlicher steuerlicher Maßnahmen) der Mitgliedstaaten mit Peer-Review durchgeführt.
Der Kodex wurde durch die Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 1997 eingeführt.
Neue ArbeitsbereicheDie Arbeiten wurden in jüngerer Zeit auf neue Bereiche ausgeweitet, beispielsweise
In diesen Bereichen wurden mehrere "soft law"-Initiativen vereinbart (d. h. Regelungen, die rechtlich nicht bindend, aber dennoch rechtlich bedeutsam sind).
Umsetzung des KodexDie Gruppe "Verhaltenskodex" wurde 1998 gegründet und ist für die Umsetzung des Verhaltenskodex zuständig; sie ist ein förmliches Vorbereitungsgremium des Rates. Sie wird durch mehrere Untergruppen unterstützt, die von dem turnusmäßig wechselnden Vorsitz geleitet werden. Derzeit sind zwei Untergruppen tätig: eine Untergruppe für Drittländer und eine zur Klärung des dritten und des vierten Kriteriums des Kodex.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Gruppe in naher Zukunft wird die Fertigstellung einer EU-Liste nicht kooperierender Gebiete im Steuerbereich sein.
Am 1. Februar 2017 wurde das Verfahren durch die Versendung von Schreiben an 92 Drittländer eingeleitet; mit diesen Schreiben wird gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. November 2016 über die Kriterien und das Verfahren für die Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke um Informationen ersucht.
Die Gruppe "Verhaltenskodex" wird diesen Überprüfungsprozess leiten und überwachen, wobei sie vom Ratssekretariat unterstützt wird. Die Dienststellen der Kommission werden durch die Durchführung der erforderlichen Vorbereitungsarbeiten unterstützend mitwirken.
LebenslaufFrau Lapecorella ist Generaldirektorin für Finanzen im italienischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen. Sie ist außerdem Mitglied und stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums des OECD-Steuerausschusses und Mitglied der OECD-Lenkungsgruppe des "inklusiven Rahmens" für die Durchführung von BEPS (Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung).
2014 war sie während des italienischen Ratsvorsitzes Vorsitzende der hochrangigen Gruppe "Steuerfragen".
Der Rat hat am 27. Januar 2017 den Beschluss (GASP) 2017/153 des Rates[1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2018 verlängert. Bei den betreffenden Maßnahmen handelt es sich um ein Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot der Bereitstellung von Geldern in Bezug auf 48 Personen, die als verantwortlich für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Tunesiens vor 2011 betrachtet werden.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 28.1.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 23, S. 19) veröffentlicht.
*Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der Rat hat am 13. Februar 2017 beschlossen, ein Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der EU und Afghanistan zu unterzeichnen. Das Abkommen wird am 17. Februar 2017 von der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini und dem afghanischen Finanzminister Eklil Ahmad Hakimi im Beisein des afghanischen Präsidenten Aschraf Ghani um 18.40 Uhr in München unterzeichnet.
Das Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung bildet einen neuen Rahmen für die Beziehung zwischen der EU und Afghanistan. Damit wird das Engagement der EU für die Entwicklung Afghanistans während des "Jahrzehnts des Wandels" (2014-2024) auf der Grundlage der auf der Brüsseler Afghanistan-Konferenz vom 4./5. Oktober 2016 erteilten Zusagen förmlich bestätigt.
Das Abkommen spiegelt die Grundsätze und Bedingungen wider, auf die sich die künftige Partnerschaft stützen wird. Ein Schwerpunkt liegt auf dem regelmäßigen politischen Dialog, auch über Menschenrechtsfragen und insbesondere über die Rechte von Frauen und Kindern. Ziel des Abkommens ist die Entwicklung einer für beide Seiten vorteilhaften Beziehung in einer immer größeren Bandbreite von verschiedenen wirtschaftlichen und politischen Bereichen wie Rechtsstaatlichkeit, Gesundheit, ländliche Entwicklung, Bildung, Wissenschaft und Technologie sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, organisierter Kriminalität und Drogen. Zudem ist eine Zusammenarbeit im Bereich Migration auf der Grundlage des Anfang Oktober 2016 verabschiedeten Plans für ein gemeinsames Vorgehen in Migrationsfragen vorgesehen. Das Kooperationsabkommen wird es der EU und Afghanistan ferner ermöglichen, globale Herausforderungen wie nukleare Sicherheit, Nichtverbreitung von Waffen und Klimawandel im Wege der Zusammenarbeit gemeinsam anzugehen.
Das Abkommen wird als "gemischtes Abkommen" unterzeichnet und abgeschlossen. Das bedeutet, dass es auf Seiten der EU sowohl von der Union als auch von den Mitgliedstaaten unterzeichnet und anschließend von allen einschlägigen nationalen und regionalen Parlamenten ratifiziert werden muss. Bis zur Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten wird das Abkommen vorläufig angewandt. Die vorläufige Anwendung betrifft Fragen, die in die Zuständigkeit der EU fallen, darunter politischer Dialog, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, Entwicklungszusammenarbeit, Zusammenarbeit in Handels- und Investitionsfragen, Zusammenarbeit im Bereich Migration und regionale Zusammenarbeit.
Der Rat hat am 19. Dezember 2016 den Beschluss (GASP) 2016/2315 des Rates [1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 31. Juli 2017 verlängert.
Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien* und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 20.12.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 345, S. 65) veröffentlicht.
* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Montag 13. Februar 2017
14.00 Uhr Treffen mit dem österreichischen Präsidenten Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Christian Kern (Presseerklärungen ± 14.30 Uhr)
Mittwoch 15. Februar 2017
11.00 Uhr Treffen mit dem litauischen Ministerpräsidenten Saulius Skvernelis
Donnerstag 16. Februar 2017
10.00 Uhr Treffen mit dem kirgisischen Präsidenten Almasbek Atambaev
Montag 20. Februar 2017
10.15 Uhr Treffen mit dem Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten Mike Pence
Im Namen des Europäischen Rates und auch persönlich möchte ich Ihnen zu Ihrer Wahl zum Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland gratulieren. Ich wünsche Ihnen in jeder Hinsicht viel Glück für Ihre neue Aufgabe.
Ihre Ernennung erfolgt zu einem kritischen Zeitpunkt für Europa. Die zahlreichen externen und internen Herausforderungen, denen wir uns gegenübersehen, sind so groß wie nie zuvor und die europäische Einheit ist wichtiger denn je. Den weiteren Beiträgen Deutschlands zum europäischen Projekt sehe ich erwartungsvoll entgegen.