Die EU-Botschafter einigten sich am 12. April 2017 auf die Verhandlungsposition des Rates zu einer Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau.
Es wird vorgeschlagen, bis zu 100 Mio. EUR als EU-Hilfe bereitzustellen, davon 60 Mio. EUR als Darlehen und 40 Mio. EUR in Form von Zuschüssen. Dieser Betrag würde die vom IWF und anderen multilateralen Institutionen bereitgestellten Mittel ergänzen.
Mit der Finanzhilfe sollen die wirtschaftliche Stabilisierung und die Strukturreformagenda des Landes unterstützt werden, indem ein Beitrag zur Deckung des Außenfinanzierungsbedarfs in den kommenden zwei Jahren geleistet wird.
Die Botschafter ersuchten den Vorsitz, mit dem Europäischen Parlament Gespräche über den vorgeschlagenen Beschluss aufzunehmen, sobald das Parlament seinen eigenen Standpunkt festgelegt hat.
Die Wirtschaft der Republik Moldau wurde durch die zwischen den Wahlen vom November 2014 und Januar 2016 herrschende politische Instabilität in Mitleidenschaft gezogen. Ferner leidet sie unter einem Bankenbetrugsskandal, einer schwachen Konjunktur und von Russland verhängten Einfuhrverboten. Seit Anfang 2016 haben die Behörden eine Reihe von Reformen beschlossen; es sind jedoch noch weitere Anstrengungen zu ihrer Umsetzung erforderlich, und gleichzeitig müssen die für Bankenbetrug Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden. Reformen auf dem Finanzsektor und bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen wurden im Rahmen der Verhandlungen über ein IWF-Programm durchgeführt.
Im Juli 2016 haben die moldauischen Behörden und der IWF eine auf drei Jahre ausgelegte Erweiterte Kreditfazilität und Erweiterte Fondsfazilität in Höhe von 178,7 Mio. USD vereinbart. Die Republik Moldau hat die EU im August 2015 um eine ergänzende Hilfe ersucht und dieses Ersuchen im März 2016 wiederholt.
Die EU-Hilfe würde an eine Grundsatzvereinbarung geknüpft, die unter anderem präzise und spezifische Bedingungen enthalten und zwischen der Republik Moldau und der Kommission geschlossen würde.
Eine Vorbedingung würde darin bestehen, dass die Republik Moldau sich wirksame demokratische Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems, zu eigen macht. Das Land müsste ferner die Rechtsstaatlichkeit wahren und die Achtung der Menschenrechte garantieren. Zu den Zielen gehören ferner Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme, eine wirksame Vorbeugung von Korruption und Geldwäsche sowie die Steuerung und Beaufsichtigung des Finanzsektors.
Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst würden die Erfüllung dieser Vorbedingungen und die Erreichung dieser Ziele regelmäßig überprüfen.
Für den Beschluss ist im Rat eine qualifizierte Mehrheit bei einer Einigung mit dem Parlament erforderlich. Rechtsgrundlage ist Artikel 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
will take place on Wednesday 3 May, 15:00-18:30 and Thursday 4 May 2017, 9.00-12:30 in Brussels.
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