Der Rat und das Europäischen Parlament haben eine vorläufige Einigung über einen Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung erzielt. Diese Einigung muss noch von den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten (AStV) bestätigt werden.
Die Verordnung hat generell zum Ziel, die Folgen einer Unterbrechung der Gaslieferungen gegebenenfalls so weit wie möglich zu begrenzen, indem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt wird und somit der Energiebinnenmarkt besser funktioniert. Damit wird die erste Dimension der Energieunion – Energieversorgungssicherheit, Solidarität und Vertrauen – in konkrete Maßnahmen umgesetzt.
Die vorgeschlagene Verordnung sowie der Beschluss über zwischenstaatliche Abkommen sind die wichtigsten Bausteine der Strategie für die Energieunion.
Diese Rechtsvorschriften werden erheblich zu unserer Energieversorgungssicherheit beitragen. Sie werden unsere Abhängigkeit von Energielieferungen aus Drittländern verringern und uns in die Lage versetzen, schneller und effizienter auf Gasversorgungsengpässe zu reagieren. Sie werden für mehr Vertrauen und Solidarität innerhalb der EU wie auch zwischen uns und unseren Partnern der Energiegemeinschaft sorgen."
Konrad Mizzi, Beigeordneter Minister beim Premierminister Maltas
Die Verordnung sieht im Wesentlichen Folgendes vor:
- eine verstärkte regionale Zusammenarbeit und Koordinierung auf Grundlage von risikobasiert zusammengestellten Gruppen von Mitgliedstaaten
- verbindlich vorgeschriebene regionale Präventions- und Notfallpläne und Risikobewertungen, die von allen Mitgliedstaaten einer Gruppe gemeinsam auszuarbeiten sind
- einen Solidaritätsmechanismus, der in extremen Krisensituationen obligatorisch zur Anwendung kommt
- eine verstärkte Überwachung der Bestimmungen in Gaslieferverträgen
- besondere Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten gegenüber der Energiegemeinschaft sowie Befugnisse für die Kommission zur Koordinierung der Anwendung des Rechtsrahmens zwischen der EU und der Energiegemeinschaft
Nach intensiven Beratungen unter dem niederländischen und dem slowakischen Vorsitz und vier Trilogen unter dem maltesischen Vorsitz wurde über folgende zentrale Punkte Einvernehmen erzielt:
- regionale Zusammenarbeit: Sie wird auch das Konzept der Notversorgungskorridore in den von ENTSO-G auszuarbeitenden Szenarien umfassen. Die Kommission wird die Mitglieder der Risikogruppen bei der Aufstellung der Präventions- und Notfallpläne unterstützen.
- Solidarität: Auf sie wird als letztes Mittel zurückgegriffen, wenn alle Notfallmaßnahmen ausgeschöpft sind, wobei ein angemessener Ausgleich zu leisten ist. Der Mitgliedstaat, der die Solidarität in Anspruch nimmt, kann sich unter den Lieferangeboten mehrerer Mitgliedstaaten das günstigste Angebot aussuchen. Der Begriff des "durch Solidarität geschützten Kunden" wird eingeführt.
- Informationsaustausch: Langfristige Lieferverträge, die mehr als 28 % des jährlichen Erdgasverbrauchs abdecken, müssen der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats gemeldet werden. Bei kommerziellen Liefervereinbarungen werden nur die Vertragseinzelheiten mitgeteilt. Bestehende Verträge werden zwölf Monate nach Inkrafttreten der Verordnung gemeldet. Hat die zuständige Behörde Zweifel, ob ein Vertrag Auswirkungen auf die Sicherheit der Gasversorgung in dem betreffenden Mitgliedstaat oder der Region hat, so teilt sie dies der Kommission mit.
- Bei wichtigen Gaslieferverträgen, die die Versorgungssicherheit eines Mitgliedstaats, einer Region oder der gesamten Union gefährden können, kann die Kommission das Unternehmen auffordern, die Vertragseinzelheiten mitzuteilen.