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Deutsches Institut für Entwicklungspolitik / Analysen

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Publikationen des German Institute of Development and Sustainability (IDOS)
Updated: 1 month 1 week ago

Mehr Entwicklung – mehr Migration? Der „migration hump“ und seine Bedeutung für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Subsahara-Afrika

Thu, 12/10/2017 - 09:02
Viele sehen in der Entwicklungszusammenarbeit einen Schlüssel zur Reduzierung der irregulären Zuwanderung aus Subsahara-Afrika. Doch Kritiker wenden ein, mehr sozio-ökonomische Entwicklung führe erfahrungsgemäß nicht zu weniger, sondern zu mehr Migration. Tatsächlich haben historische und ländervergleichende Untersuchungen gezeigt, dass in der Regel Auswanderung erst einmal zunimmt, wenn Länder durch Wirtschaftswachstum und entsprechend steigende Einkommen den Status eines „Low Income Country“ hinter sich lassen. Erst wenn sie den Status eines „Upper Middle Income Country“ erreichen, ist mit einer Abnahme der internationalen Migration zu rechnen. Dieser als „migration hump“ bezeichnete Zusammenhang zwischen Entwicklung und Migration gilt auch für Subsahara-Afrika. Allerdings lässt er sich nicht nur durch steigende Einkommen und höhere Bildung erklären. Vielmehr wird er auch durch andere Faktoren begünstigt. Dazu zählen: demographischer Wandel, wirtschaftlicher Strukturwandel, Nachahmungseffekte bei Migrationsprozessen, steigende Ungleichheit, Kreditrestriktionen und sinkende Migrationsbarrieren.
Die Folgerung, dass eine positive sozio-ökonomische Entwicklung in den Ländern Subsahara-Afrikas vor allem zu einer Zunahme der irregulären Zuwanderung nach Europa führen würde, ist also eine unzulässige Vereinfachung. Gerade irreguläre Migration wird nicht durch wirtschaftliche Motive alleine befeuert. Vielmehr handelt es sich hier um sogenannte „gemischte Wanderungen“, bei denen sich Motive freiwilliger und Zwangsmigration vermischen. Faktoren wie Korruption, unzureichende Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechtsverletzungen und fragile Staatlichkeit sind hier maßgebliche Treiber.
Entwicklungszusammenarbeit kann Migration nicht verhindern, zumal Afrikas Entwicklung nicht alleine von EZ abhängt. Vielmehr muss es bei der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Subsahara Afrika darum gehen, geordnete, sichere und legale Migration zu fördern, die wiederum ein positives Entwicklungspotenzial hat – und erzwungene, ungeordnete und irreguläre Migration zu unterbinden. Konkrete entwicklungspolitische Maßnahmen sollten daher beinhalten:
  • Entwicklungspolitisch gestaltete Migrationsprozesse: Die Möglichkeiten der regulären Zuwanderung nach Deutschland und Europa müssen erweitert und flankiert werden (z.B. durch Qualifizierungsmaßnahmen).
  • Unterstützung intraregionaler Migration: Die Bemühungen der afrikanischen Regionalorganisationen, intraregionale Migration – die einen Großteil der Migrationsbewegungen ausmacht – zu gestalten, sollten unterstützt werden.
  • Verhinderung von Braindrain: Der Abwanderung von in den Herkunftsländern benötigten Fachkräften sollte durch gezielte Investitionen und neue Ansätze wie z. B. Ausbildungspartnerschaften entgegengewirkt werden.
  • Förderung von guter Regierungsführung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit: Entwicklungspolitische Maß-nahmen in diesem Bereich können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Menschenrechtsverletzungen oder mangelnde Rechtsstaatlichkeit und somit Gründe für ungeordnete oder erzwungene Migration abnehmen.

Thematische Allokation von Entwicklungszusammenarbeit: wo liegen die Vor- und die Nachteile?

Fri, 15/09/2017 - 13:57
Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance - ODA) wird überwiegend länderbezogen verteilt. Geber entscheiden unter Abwägung der Bedürfnisse von Entwicklungsländern sowie eigener Interessen, welches Land wie viel Unterstützung erhält. Anschließend wird über die Themenbereiche der Zusammenarbeit entschieden.
Allerdings gewinnt zunehmend ein alternativer Ansatz an Bedeutung: die thematische Allokation. Damit ist die Zuweisung von Mitteln für bestimmte Themen vor der Auswahl der Partnerländer gemeint. Die Sonderinitiativen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) sowie die präsidentiellen US-Initiativen für Gesundheit und Ernährung sind hierfür prominente Beispiele.
ODA-Allokation stellt wichtige Weichen für den Einsatz knapper, öffentlicher Gelder. Globale Veränderungen werfen die Frage auf, ob Mittel weiterhin primär länderbezogen oder eher thematisch verteilt werden sollten. Entwicklungszusammenarbeit ist historisch auf die Unterstützung ärmerer Länder ausgerichtet. Diese Länder sind mittlerweile jedoch sehr unterschiedlich (fragile Staaten, graduierte Länder, etc.). Die Nord-Süd-Logik hinter dem Begriff „Entwicklungsland“ verliert im Kontext der universellen 2030 Agenda an Bedeutung. Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) sind thematisch gegliedert. Viele Herausforderungen erfordern länderübergreifende Lösungen (z.B. Klima, Gesundheit, Migration).
Thematische Allokation richtet Entwicklungszusammenarbeit an internationalen Herausforderungen aus. Bisherige Erfahrungen zeigen damit verbundene Chancen und Risiken. Thematische Allokation kann Mittel für wichtige Anliegen mobilisieren, Ressourcen bündeln und die Sichtbarkeit der Zusammenarbeit erhöhen. Sie ermöglicht länderübergreifende Zusammenarbeit, bietet Raum für Innovationen und ist flexibler. Jedoch umgehen einige Initiativen lokale Kapazitäten und die Institutionen der Partnerländer häufiger als bei länderbezogener Allokation. In anderen Fällen entstehen unkoordinierte Parallelstrukturen, die laufende Aktivitäten nicht ausreichend berücksichtigen.
Um die Ziele der 2030 Agenda zu erreichen, wird thematische Allokation in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Geber sollten daher systematisch prüfen, wie stark sie sich künftig thematisch ausrichten wollen. Darin liegt eine Chance, Vorteile besser zu nutzen und Risiken zu minimieren.
Die Herausforderung besteht insbesondere darin, den flexibleren Kooperationsrahmen thematischer Allokation wirksam zu nutzen. Dazu sollten Geber ihr Profil schärfen und Themen entsprechend ihrer komparativen Vorteile auswählen. Geber benötigen zudem Strukturen, um die Zusammenarbeit aller relevanten Akteure zu einem Thema intern (z.B. durch Whole-of-Government-Ansätze) und extern kohärent zu steuern. Schließlich sollten Geber Vorkehrungen treffen, um die Eigenverantwortung der Partnerländer bei einem Perspektivwechsel von Ländern zu Themen zusätzlich zu stärken.

Thematische Allokation von Entwicklungszusammenarbeit: wo liegen die Vor- und die Nachteile?

Fri, 15/09/2017 - 13:57
Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance - ODA) wird überwiegend länderbezogen verteilt. Geber entscheiden unter Abwägung der Bedürfnisse von Entwicklungsländern sowie eigener Interessen, welches Land wie viel Unterstützung erhält. Anschließend wird über die Themenbereiche der Zusammenarbeit entschieden.
Allerdings gewinnt zunehmend ein alternativer Ansatz an Bedeutung: die thematische Allokation. Damit ist die Zuweisung von Mitteln für bestimmte Themen vor der Auswahl der Partnerländer gemeint. Die Sonderinitiativen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) sowie die präsidentiellen US-Initiativen für Gesundheit und Ernährung sind hierfür prominente Beispiele.
ODA-Allokation stellt wichtige Weichen für den Einsatz knapper, öffentlicher Gelder. Globale Veränderungen werfen die Frage auf, ob Mittel weiterhin primär länderbezogen oder eher thematisch verteilt werden sollten. Entwicklungszusammenarbeit ist historisch auf die Unterstützung ärmerer Länder ausgerichtet. Diese Länder sind mittlerweile jedoch sehr unterschiedlich (fragile Staaten, graduierte Länder, etc.). Die Nord-Süd-Logik hinter dem Begriff „Entwicklungsland“ verliert im Kontext der universellen 2030 Agenda an Bedeutung. Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) sind thematisch gegliedert. Viele Herausforderungen erfordern länderübergreifende Lösungen (z.B. Klima, Gesundheit, Migration).
Thematische Allokation richtet Entwicklungszusammenarbeit an internationalen Herausforderungen aus. Bisherige Erfahrungen zeigen damit verbundene Chancen und Risiken. Thematische Allokation kann Mittel für wichtige Anliegen mobilisieren, Ressourcen bündeln und die Sichtbarkeit der Zusammenarbeit erhöhen. Sie ermöglicht länderübergreifende Zusammenarbeit, bietet Raum für Innovationen und ist flexibler. Jedoch umgehen einige Initiativen lokale Kapazitäten und die Institutionen der Partnerländer häufiger als bei länderbezogener Allokation. In anderen Fällen entstehen unkoordinierte Parallelstrukturen, die laufende Aktivitäten nicht ausreichend berücksichtigen.
Um die Ziele der 2030 Agenda zu erreichen, wird thematische Allokation in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Geber sollten daher systematisch prüfen, wie stark sie sich künftig thematisch ausrichten wollen. Darin liegt eine Chance, Vorteile besser zu nutzen und Risiken zu minimieren.
Die Herausforderung besteht insbesondere darin, den flexibleren Kooperationsrahmen thematischer Allokation wirksam zu nutzen. Dazu sollten Geber ihr Profil schärfen und Themen entsprechend ihrer komparativen Vorteile auswählen. Geber benötigen zudem Strukturen, um die Zusammenarbeit aller relevanten Akteure zu einem Thema intern (z.B. durch Whole-of-Government-Ansätze) und extern kohärent zu steuern. Schließlich sollten Geber Vorkehrungen treffen, um die Eigenverantwortung der Partnerländer bei einem Perspektivwechsel von Ländern zu Themen zusätzlich zu stärken.

Ausweitung des Marktes für grüne Anleihen: die Notwendigkeit für harmonisierte Standards bei grünen Anleihen

Mon, 24/07/2017 - 14:59
Wenn ein mit der 2°C-Verpflichtung kompatibler Weg erreicht werden soll, besteht eine enorme Investitionslücke, die sowohl mit öffentlichen als auch mit privaten Geldern finanziert werden muss. Grüne Anleihen haben das Potenzial, bei der Mobilisierung von Finanzmitteln für den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft eine wichtige Rolle zu spielen. Dieses Potenzial spiegelt sich in der Entwicklung des Marktes der grünen Anleihen wider. Die Jahresemission der zertifizierten grünen Anleihen wuchs von 2,6 Mrd. USD im Jahr 2012 auf 82 Mrd. USD im Jahr 2016 und für 2017 erwartet die Climate Bonds Initiative einen Anstieg auf 150 Mrd. USD.
Nach den freiwilligen Grundsätzen für grüne Anleihen (Green Bond Principles, GBPs), dem am weitesten verbreiteten angenommenen internationalen Standard, sind grüne Anleihen eine beliebige Art von Anleiheinstrumenten, deren Erträge genutzt werden, um neue und/oder vorhandene „qualifizierte" grüne Projekte teilweise oder vollständig zu finanzieren oder zu refinanzieren.
Eines der größten Probleme der weiteren Entwicklung des Marktes ist das Fehlen harmonisierter Standards. Obwohl mehrere internationale (einschließlich der GBPs und des Climate Bonds Standard) und nationale Standards für grüne Anleihen die Transparenz, die Anleihestruktur und die Bilanzierung verbessert haben, gibt es keine allgemeingültigen Definitionen dazu, was eine „grüne“ Anleihe ist. Die Architektur von Standards für grüne Anleihen auf nationaler und internationaler Ebene ist fragmentiert. Mehrere freiwillige Standards und verschiedene Instrumente für die Zertifizierung grüner Anleihen sind eingerichtet worden, einschließlich Zweitgutachten, grüner Bewertungen und Anleiheindizes.
Einerseits müssen bestehende Standards auf internationaler und nationaler Ebene besser harmonisiert werden, da unterschiedliche Standards das Anlegervertrauen schmälern und ihre Transaktionskosten erhöhen. Darüber hinaus müssen die verschiedenen Zertifizierungsmodelle für grüne Anleihen, einschließlich der Anbieter von Zweitmeinungen, entsprechend angepasst werden. Um den effizienten Handel am Markt zu fördern und die Liquidität zu erhöhen, sollte die Harmonisierung der grünen Anleiheindizes und der Notierungen von grünen Anleihen verbessert werden. Andererseits ist zum Teil Diversität auf nationaler Ebene und über verschiedene Arten von grünen Anleihen, angesichts länderspezifischer Umstände und um die verschiedenen Zwecke von grünen Anleihen zu berücksichtigen, erforderlich. Wenn unterschiedliche Standards notwendig sind, muss jedoch transparent sein, welche Unterschiede zu den allgemein anerkannten Standards bestehen.
Für die Entwicklung harmonisierter Standards ist ein reger Dialog unter den Marktteilnehmern äußerst wichtig. Die jährliche Beratung der International Capital Market Association zu den GBPs und die von der Climate Bonds Initiative organisierten Beratungen sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Gleichermaßen stellt die laufende Arbeit verschiedener Behörden und Akteure des privaten Finanzmarktes an einem „Termsheet“ für grüne Anleihen, einschließlich von Standards für die Definition, Zertifizierung und Validierung, eine wichtige Initiative dar.
Die G20 können die Harmonisierung von Standards für grüne Anleihen unterstützen, indem sie eine wichtige Dialogplattform für staatliche und private Finanzakteure bereitstellen. Die nationalen Gremien der G20-Länder könnten eine Vorreiterrolle bei der Förderung und Umsetzung von harmonisierten Standards für grüne Anleihen übernehmen. Sie sollten ihre unterschiedlichen nationalen Standards besser untereinander anpassen und diese in Übereinstimmung mit internationalen Standards bringen.

Ausweitung des Marktes für grüne Anleihen: die Notwendigkeit für harmonisierte Standards bei grünen Anleihen

Mon, 24/07/2017 - 14:59
Wenn ein mit der 2°C-Verpflichtung kompatibler Weg erreicht werden soll, besteht eine enorme Investitionslücke, die sowohl mit öffentlichen als auch mit privaten Geldern finanziert werden muss. Grüne Anleihen haben das Potenzial, bei der Mobilisierung von Finanzmitteln für den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft eine wichtige Rolle zu spielen. Dieses Potenzial spiegelt sich in der Entwicklung des Marktes der grünen Anleihen wider. Die Jahresemission der zertifizierten grünen Anleihen wuchs von 2,6 Mrd. USD im Jahr 2012 auf 82 Mrd. USD im Jahr 2016 und für 2017 erwartet die Climate Bonds Initiative einen Anstieg auf 150 Mrd. USD.
Nach den freiwilligen Grundsätzen für grüne Anleihen (Green Bond Principles, GBPs), dem am weitesten verbreiteten angenommenen internationalen Standard, sind grüne Anleihen eine beliebige Art von Anleiheinstrumenten, deren Erträge genutzt werden, um neue und/oder vorhandene „qualifizierte" grüne Projekte teilweise oder vollständig zu finanzieren oder zu refinanzieren.
Eines der größten Probleme der weiteren Entwicklung des Marktes ist das Fehlen harmonisierter Standards. Obwohl mehrere internationale (einschließlich der GBPs und des Climate Bonds Standard) und nationale Standards für grüne Anleihen die Transparenz, die Anleihestruktur und die Bilanzierung verbessert haben, gibt es keine allgemeingültigen Definitionen dazu, was eine „grüne“ Anleihe ist. Die Architektur von Standards für grüne Anleihen auf nationaler und internationaler Ebene ist fragmentiert. Mehrere freiwillige Standards und verschiedene Instrumente für die Zertifizierung grüner Anleihen sind eingerichtet worden, einschließlich Zweitgutachten, grüner Bewertungen und Anleiheindizes.
Einerseits müssen bestehende Standards auf internationaler und nationaler Ebene besser harmonisiert werden, da unterschiedliche Standards das Anlegervertrauen schmälern und ihre Transaktionskosten erhöhen. Darüber hinaus müssen die verschiedenen Zertifizierungsmodelle für grüne Anleihen, einschließlich der Anbieter von Zweitmeinungen, entsprechend angepasst werden. Um den effizienten Handel am Markt zu fördern und die Liquidität zu erhöhen, sollte die Harmonisierung der grünen Anleiheindizes und der Notierungen von grünen Anleihen verbessert werden. Andererseits ist zum Teil Diversität auf nationaler Ebene und über verschiedene Arten von grünen Anleihen, angesichts länderspezifischer Umstände und um die verschiedenen Zwecke von grünen Anleihen zu berücksichtigen, erforderlich. Wenn unterschiedliche Standards notwendig sind, muss jedoch transparent sein, welche Unterschiede zu den allgemein anerkannten Standards bestehen.
Für die Entwicklung harmonisierter Standards ist ein reger Dialog unter den Marktteilnehmern äußerst wichtig. Die jährliche Beratung der International Capital Market Association zu den GBPs und die von der Climate Bonds Initiative organisierten Beratungen sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Gleichermaßen stellt die laufende Arbeit verschiedener Behörden und Akteure des privaten Finanzmarktes an einem „Termsheet“ für grüne Anleihen, einschließlich von Standards für die Definition, Zertifizierung und Validierung, eine wichtige Initiative dar.
Die G20 können die Harmonisierung von Standards für grüne Anleihen unterstützen, indem sie eine wichtige Dialogplattform für staatliche und private Finanzakteure bereitstellen. Die nationalen Gremien der G20-Länder könnten eine Vorreiterrolle bei der Förderung und Umsetzung von harmonisierten Standards für grüne Anleihen übernehmen. Sie sollten ihre unterschiedlichen nationalen Standards besser untereinander anpassen und diese in Übereinstimmung mit internationalen Standards bringen.

Erfolgreiche landwirtschaftliche Mechanisierung in Subsahara Afrika und die Bedeutung der Agrarfinanzierung

Fri, 30/06/2017 - 09:07
Ein Großteil der Bevölkerung in Subsahara Afrika (SSA) lebt in ländlichen Gebieten und ist direkt oder indirekt von der Landwirtschaft abhängig. Da Land meist von Kleinbauern manuell mit der Handhacke bewirtschaftet wird, ist die Produktion und Produktivität der Arbeitskraft (und damit das Einkommen) gering und die Arbeitsbelastung hoch. Ähnliche Bedingungen herrschen auch in nachgelagerten Bereichen von der Verarbeitung über den Transport bis hin zur Vermarktung. Dies hat häufig negative gesundheitliche Folgen für die Arbeitenden, viele von ihnen Frauen, und macht den Agrarsektor eher unattraktiv. Junge Menschen, insbesondere wenn sie über eine gute (Schul)ausbildung verfügen, bevorzugen eine Arbeit in der Stadt und verlassen den ländlichen Raum. Neben der hohen Arbeitsbelastung sind hohe Ernte- und Nachernteverluste, mangelnde Wettbewerbsfähigkeit, geringe Agrarexporte und hohe -importe weitere Konsequenzen manueller Bewirtschaftung. Landwirtschaftliche Mechanisierung kann zu Verbesserungen dieser Situation beitragen. Die Bedeutung der Agrarmechanisierung zeigt sich in der Erklärung der Afrikanischen Union in der Vision „2063: The Africa we want“, bis 2025 die Handhacke abzuschaffen. Sie ist Kern einer umfassenderen Agrarmodernisierungsstrategie. Wenn sie sinn­vollerweise nur graduell für besonders geeignete Vorgänge und Arbeitsengpässe umgesetzt wird, trifft ein häufig gemachter Vorwurf nicht unbedingt zu: Mechanisierung kostet Arbeitsplätze. Tatsächlich kann die Arbeitsplatzbilanz der Mechanisierung durchaus positiv sein. Damit die Mechanisierung in der Landwirtschaft erfolgreich wird, gilt es allerdings eine Reihe von Aspekten zu beachten:
  • Nicht jeder machbare Mechanisierungsschritt ist für jeden Kleinbetrieb ökonomisch sinnvoll. Alternative Nutzungsmodelle (Maschinenringe, größere Agrarbetriebe, spezialisierte Dienstleistungsbetriebe, Vertragsanbau) sowie angepasste Technologien (z. B. zweirädrige Zugmaschinen) können Mechanisierung aber auch für sie zugänglich machen. Oft sind zusätzliche Anbau- und Vermarktungsmaßnahmen notwendig.
  • Zuverlässige und schnelle Ersatzteilversorgung, Reparaturservice, Betriebsmittel und Kraftstoff- bzw. Energieversorgung müssen gewährleistet werden.
  • Spezifische Finanzprodukte können den Zugang zu Mechanisierung erleichtern, bspw. kombinierte Kredite für Abnehmer und Anbieter, Spar- und Kreditprodukte oder Leasingmodelle.
  • Mechanisierungsprozesse sollten marktbasiert gefördert werden; die Rolle des Staates sollte sich auf Unterstützung beschränken. Subventionen sollten dabei „smart“ sein, d.h. möglichst wenig marktverzerrend, zeitlich befristet und die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Akteure und Systeme fördernd.
  • Entlang der Wertschöpfungsketten sollte die berufliche Kompetenz durch Schulungen erhöht werden, entweder durch den privaten oder den öffentlichen Sektor.
  • Finanz- und Agrarsektor müssen gemeinsam Lösungen für spezielle Mechanisierungsbedarfe finden und bei der Suche nach Lösungen unterstützt werden.

SDG 2 (kein Hunger) in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie: lassen wir die Hungernden zurück?

Mon, 26/06/2017 - 14:36
Die in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen beschlossenen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) sind universell und gelten für alle Länder, wobei jedes Land eigene Prioritäten festlegen kann. Um der Sorge zu begegnen, dass dabei die Unterstützung der Armutsprobleme der Entwicklungsländer auf der Strecke bleibt, haben sich Industrieländer wie Deutschland verpflichtet, nationale Herausforderungen mit internationalen Zielen zu verknüpfen, insbesondere den armen Entwicklungsländern gegenüber – gemäß dem Agenda-Prinzip Leaving no one behind.
Wir haben die am 11. Januar 2017 beschlossene Neuauflage der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“ (DNS), die Maßnahmen zur Umsetzung der Agenda 2030 aufzeigt, im Hinblick auf ein wesentliches Anliegen der Entwicklungsländer analysiert – Ziel Nummer 2: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern.
Insbesondere haben wir die Indikatoren analysiert, d.h. den messbaren Kern der Strategie. Doch die in der DNS verwendeten Indikatoren beziehen die unmittelbaren Bedürfnisse der Entwicklungsländer nicht ein. Die Maßnahmen auf nationaler Ebene zielen vor allem auf die Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der deutschen Landwirtschaft ab: Speziell werden zwei verifizierbare Indikatoren für die Verbreitung des ökologischen Landbaus und die Verringerung des Stickstoffüberschusses in der Landwirtschaft benannt.
Diese Ziele sind für Deutschland sicher sinnvoll und können zur Erreichung anderer SDGs (z.B. Wasser, Biodiversität, Gesundheit) beitragen. Sie leisten jedoch kaum einen Beitrag zum Kern des SDG 2. Im Gegenteil, die möglichen Folgen der beiden Indikatoren auf die Ernährungssicherung in Entwicklungsländern, und damit ihre entwicklungspolitische Kohärenz, werden nicht berücksichtigt. Die Folgen können Agrar-Extensivierung und damit tendenziell steigende Nahrungsmittelpreise sein. Unberücksichtigt bleiben auch andere Politikbereiche, die große Wirkung auf globale Ernährungssicherung haben (können), wie Bioenergie und Agrarhandel.
Für den internationalen Bereich werden zwar wichtige Maßnahmen genannt, die von Deutschland für die Erreichung von SDG 2 nötig sind und umgesetzt werden. Allerdings fehlen überprüfbare Indikatoren und Zusagen, dass diese Bemühungen in Zukunft fortgesetzt werden.
Insgesamt wird die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie dem Anspruch der Agenda 2030 in Bezug auf SDG 2 bisher nicht gerecht. Was müsste sich in der für 2018 geplanten Weiterentwicklung der DNS ändern?
  • Im nationalen Bereich wäre ein Indikator zur (Prüfung von und Bemühung um) Kohärenz von nationalen Politik-maßnahmen mit SDG 2 notwendig.
  • Für die internationale Ebene bedarf es einer glaubhaften Absicherung des derzeitigen Engagements im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) bzw. einer Selbstverpflichtung zur Steigerung des deutschen Beitrags auch nach Ende der Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“.
  • Zielführend sind Indikatoren für die Nachhaltigkeit der gesamten deutschen Landwirtschaft, des Konsums von Agrarprodukten, insbesondere tierischer Produkte, und für genetische Vielfalt.

Mehr Bewässerungslandwirtschaft in Subsahara-Afrika: durch öffentlich-private Partnerschaften?

Wed, 21/06/2017 - 08:18
Bewässerung kann die landwirtschaftliche Produktivität verbessern und stabilisieren und damit zu Ernährungssicherung und Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel beitragen. Eine vollständige oder ergänzende Bewässerung verringert die Abhängigkeit von unregelmäßigen Niederschlägen und Dürren und steigert die Erträge. Sie verlängert die Anbauperioden und -zyklen, verbreitert das Spektrum der Anbaupflanzen und schafft stabile Voraussetzungen für weitere ertragssteigernde Maßnahmen (Dünger). Darüber hinaus motiviert Bewässerung Landwirte zu Investitionen und Finanzinstitute zur Gewährung von Krediten. Schließlich hat sich in Asien gezeigt, dass Bewässerung sowohl Armut als auch Einkommensungleichheiten reduzieren kann.
In einer Reihe von Ländern Subsahara-Afrikas (SSA) besteht nach wie vor erhebliches Potenzial zum Ausbau der Bewässerungsflächen. Bewässerung in kleinem Rahmen kann (trotz bestimmter Schwierigkeiten und Risiken) von einzelnen Landwirten oder Gruppen von Landwirten organisiert werden. In größerem Maßstab ist dies jedoch keine Option: Bauerngruppen sind damit häufig überfordert, die öffentlichen Mittel für die hohen Investitionen sind begrenzt und das öffentliche Management von Bewässerungsprogrammen hat sich häufig als nachteilig erwiesen.
Stattdessen, so wird hier argumentiert, können Bewässerungsprojekte in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) für Kleinlandwirte, ländliche Gemeinschaften und Investoren eine vorteilhafte Option sein, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Inklusive ÖPPs sind mit folgenden Herausforderungen verbunden:
Da Wasser als öffentliches Gut gilt, Bewässerungsanlagen Allmende-Ressourcen sind und in SSA spezifische Landbesitzstrukturen herrschen, muss der Staat bei den Land- und Wassernutzungsrechten und dem Schutz öffentlicher Güter aktiv sichere und stabile Voraussetzungen für Investitionen schaffen.
In SSA-Ländern sind Investitionen in die Wasserinfrastruktur allein nicht ausreichend. Sie müssen in ein umfassendes Unterstützungsprogramm mit Zugang zu Beratung und Finanzprodukten, Betriebsmitteln und  vor allem  stabilen Märkten eingebettet sein.
Allen von uns analysierten erfolgreichen ÖPPs in SSA ist gemein, dass Kleinlandwirte für den Geschäftsbetrieb Haftungsgesellschaften in Eigenbesitz gegründet haben. Diese Unternehmen haben für Bewässerungsmanagement, Serviceleistungen und Marktzugang Verträge mit privaten Unternehmen geschlossen. Die Landwirte sind in den Verwaltungsräten ihrer Unternehmen vertreten. Für solche Vereinbarungen müssen Kleinlandwirte langfristig mit Weiterbildung, Hilfe bei der Vertragsgestaltung und dem Erwerb von Managementkompetenzen unterstützt werden.
ÖPP-Vereinbarungen erfordern länder- und ortsspezifische Lösungen und müssen die Risiken der beteiligten Parteien berücksichtigen, um dafür Sorge zu tragen, dass die Partnerschaften entwicklungsfördernd, wirtschaftlich tragfähig und umweltschonend sind.


Wie weiter mit den Wirtschaftspartnerschafts-Abkommen? Gedanken zu einer vertieften EU-Afrika-Handelspartnerschaft

Wed, 24/05/2017 - 11:36
In der G20, der EU und in Deutschland fordern derzeit viele Stimmen einen Quantensprung in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Europa und Afrika. Im Gegensatz dazu wird die Diskussion zu den EU-Afrika-Handelsbeziehungen aber häufig nur auf die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements, EPAs) reduziert.
Die Geschichte der EPA-Verhandlungen begann im Jahr 2000 mit der Unterzeichnung des Cotonou-Partnerschaftsabkommens (CPA) zwischen der EU und den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (der AKP-Gruppe). Die daran anschließenden Verhandlungen entwickelten sich jedoch bald äußerst kontrovers. Während des EU-Afrika-Gipfels im Jahr 2007 eskalierten die angespannten Debatten nach der Kritik afrikanischer Staats- und Regierungschefs, die EU verfolge lediglich die Absicht, Handelsabkommen zwischen zutiefst asymmetrischen Märkten abzuschließen.
Mit Blick auf den EU-Afrika-Gipfel im November 2017 ist es daher wichtig, den Dialog darüber fortzusetzen, was die EU und Afrika mithilfe der EPAs erreichen wollen. Die EPAs könnten als Teil einer breiter angelegten Afrika-Strategie, die durch adäquate politische, personelle und finanzielle Ressourcen gestützt wird, zu einer Vertiefung der Zusammenarbeit beitragen. Doch die Zukunft der EPAs ist umstritten. Viele Akteure haben stark voneinander abweichende Erwartungen an die EPAs. Ein starkes gemeinsames Interesse an einer Intensivierung der Handelskooperation zwischen Afrika und der EU ist aber trotz der anhaltenden Kontroversen um die EPAs auf beiden Seiten nach wie vor vorhanden.
Vor diesem Hintergrund werden in diesem Papier vier Szenarien für die Zukunft der EPAs untersucht – mit ihren jeweiligen Chancen und Risiken:
  • Szenario A: Fortführen der bisherigen EPA-Strategie
  • Szenario B: Abbrechen der EPA-Verhandlungen
  • Szenario C: Wiedereröffnung der EPA-Verhandlungen auf neuer Grundlage
  • Szenario D: Verfolgung einer angepassten und flexibleren EPA-Agenda
Die Diskussion dieser Szenarien zeigt, dass EPAs wichtige Vorteile für die EU-Afrika-Handelsbeziehungen beinhalten, z. B. indem sie die Rechtssicherheit für die beteiligten Parteien stärken (Szenario A). Der Abbruch der Verhandlungen (Szenario B) bietet keinerlei Lösung für die Zukunft der EU-Afrika-Beziehungen, und auch ein Neustart derselben (Szenario C) eröffnet keine guten Erfolgsaussichten. Wir plädieren daher für eine modifizierte und flexibilisierte EPA-Agenda (Szenario D), die die Bedenken der AKP-Länder gezielt anspricht, regionale afrikanische Integrationsprozesse besser stärkt und mehr begleitende Unterstützungsmaßnahmen vorsieht als Szenario A.
Es ist nicht hilfreich, die EPAs separat zu betrachten und zu erwarten, dass sie „aus sich selbst heraus“ im Bereich Handel und Entwicklung substanzielle Ergebnisse leisten können. Wenn die momentane Stagnation überwunden werden soll, müssen sich alle Akteure – ob kritisch oder moderat – an explizit interessengeleiteten Gesprächen beteiligen. Szenario D bietet die Möglichkeit, dass die EPAs ein integraler Bestandteil der Debatte über Handel und Investitionen werden, während sie bis dato eher einen separaten Diskussionsstrang in den EU-Afrika-Beziehungen bilden.

Wie weiter mit den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen? Gedanken zu einer vertieften EU-Afrika-Handelspartnerschaft

Wed, 24/05/2017 - 11:36
In der G20, der EU und in Deutschland fordern derzeit viele Stimmen einen Quantensprung in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Europa und Afrika. Im Gegensatz dazu wird die Diskussion zu den EU-Afrika-Handelsbeziehungen aber häufig nur auf die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements, EPAs) reduziert.
Die Geschichte der EPA-Verhandlungen begann im Jahr 2000 mit der Unterzeichnung des Cotonou-Partnerschaftsabkommens (CPA) zwischen der EU und den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (der AKP-Gruppe). Die daran anschließenden Verhandlungen entwickelten sich jedoch bald äußerst kontrovers. Während des EU-Afrika-Gipfels im Jahr 2007 eskalierten die angespannten Debatten nach der Kritik afrikanischer Staats- und Regierungschefs, die EU verfolge lediglich die Absicht, Handelsabkommen zwischen zutiefst asymmetrischen Märkten abzuschließen.
Mit Blick auf den EU-Afrika-Gipfel im November 2017 ist es daher wichtig, den Dialog darüber fortzusetzen, was die EU und Afrika mithilfe der EPAs erreichen wollen. Die EPAs könnten als Teil einer breiter angelegten Afrika-Strategie, die durch adäquate politische, personelle und finanzielle Ressourcen gestützt wird, zu einer Vertiefung der Zusammenarbeit beitragen. Doch die Zukunft der EPAs ist umstritten. Viele Akteure haben stark voneinander abweichende Erwartungen an die EPAs. Ein starkes gemeinsames Interesse an einer Intensivierung der Handelskooperation zwischen Afrika und der EU ist aber trotz der anhaltenden Kontroversen um die EPAs auf beiden Seiten nach wie vor vorhanden.
Vor diesem Hintergrund werden in diesem Papier vier Szenarien für die Zukunft der EPAs untersucht – mit ihren jeweiligen Chancen und Risiken:
  • Szenario A: Fortführen der bisherigen EPA-Strategie
  • Szenario B: Abbrechen der EPA-Verhandlungen
  • Szenario C: Wiedereröffnung der EPA-Verhandlungen auf neuer Grundlage
  • Szenario D: Verfolgung einer angepassten und flexibleren EPA-Agenda
Die Diskussion dieser Szenarien zeigt, dass EPAs wichtige Vorteile für die EU-Afrika-Handelsbeziehungen beinhalten, z. B. indem sie die Rechtssicherheit für die beteiligten Parteien stärken (Szenario A). Der Abbruch der Verhandlungen (Szenario B) bietet keinerlei Lösung für die Zukunft der EU-Afrika-Beziehungen, und auch ein Neustart derselben (Szenario C) eröffnet keine guten Erfolgsaussichten. Wir plädieren daher für eine modifizierte und flexibilisierte EPA-Agenda (Szenario D), die die Bedenken der AKP-Länder gezielt anspricht, regionale afrikanische Integrationsprozesse besser stärkt und mehr begleitende Unterstützungsmaßnahmen vorsieht als Szenario A.
Es ist nicht hilfreich, die EPAs separat zu betrachten und zu erwarten, dass sie „aus sich selbst heraus“ im Bereich Handel und Entwicklung substanzielle Ergebnisse leisten können. Wenn die momentane Stagnation überwunden werden soll, müssen sich alle Akteure – ob kritisch oder moderat – an explizit interessengeleiteten Gesprächen beteiligen. Szenario D bietet die Möglichkeit, dass die EPAs ein integraler Bestandteil der Debatte über Handel und Investitionen werden, während sie bis dato eher einen separaten Diskussionsstrang in den EU-Afrika-Beziehungen bilden.

Flussgebietsmanagement voranbringen: rechtliche, finanzielle und politische Dimensionen in der Mongolei

Wed, 10/05/2017 - 13:35
Die zunehmende Konkurrenz um Wasser erfordert einen ganzheitlichen Managementansatz. Integriertes Wasserressourcenmanagement (IWRM) bietet einen koordinierten, partizipativen Steuerungsrahmen, der wirtschaftliches und soziales Wohlergehen steigert, ohne lebenswichtige Ökosysteme zu gefährden. IWRM setzt die Abstimmung auf nationaler Ebene voraus, um dort und auf lokaler Ebene effektive Entscheidungsfindung zu ermöglichen. IWRM baut auf Flussgebietsmanagement (FGM) auf, die wasserwirtschaftliche Arbeitseinheit ist das Einzugs¬gebiet.
Die Umsetzung von FGM birgt zahlreiche Herausforderungen und der Erfolg fällt sehr unterschiedlich aus. Dieses Papier untersucht, welche praktischen Fragen sich dabei in der Mongolei stellen. Das Land ist ein interessanter Fall: Die Rechtsgrundlagen für IWRM wurden schnell geschaffen, die politische Dezentralisierung in einer postsozialistischen Ära schreitet voran und das durch den Bergbau befeuerte Wirtschaftswachstum birgt soziale und ökologische Herausforderungen. Im Mittelpunkt dieser Analyse steht der Übergang von einem De-jure- zu einem De-facto-FGM. Die Analyse und Empfehlungen sind – wie im Kontext von IWRM üblich – in die rechtliche (1), die finanzielle (2) und die politische (3) Dimension unterteilt:
  1. Bezüglich der rechtlichen Dimension wurden bei der Ausarbeitung der legalen Grundlagen für IWRM und FGM und der Festlegung institutioneller Zuständigkeiten große Fortschritte erzielt. Dies betrifft sowohl die sektorübergreifende (horizontale) Zusammenarbeit als auch die (vertikale) Kooperation der unterschiedlichen Regierungsebenen. Die Koordination zwischen nationaler und Flussgebietsebene sowie zwischen den einzelnen Regierungsebenen – hier durch das Umweltministerium (MEGDT) und das Nationale Wasserkomitee (NWK) – bedürfen weiterer Verbesserung. Darüber hinaus sollten die Wasserverschmutzung und entsprechende Gebühren dringend reguliert werden.
  2. Hinsichtlich der finanziellen Dimension bestehen noch Unklarheiten:
  • Flussgebietsbehörden (FGB) sind weiterhin unterfinanziert und können kaum ihre Festkosten decken.
  • Flussgebietsräte (FGR) sind wichtig, um Betroffenen Mitspracherechte einzuräumen; ohne finanzielle Unterstützung bleiben sie jedoch „Papiertiger“. Damit ist die Beteiligung der Bevölkerung marginal und bestenfalls auf Vertreter von Provinzen (Aimag) und Distrikten (Soum) beschränkt.
  • Die Ausarbeitung und Umsetzung von Bewirtschaftungsplänen für die Flusseinzugsgebiete benötigen dringend Finanzierungsstrategien.
Hinsichtlich der politischen Dimension bestätigt die Ausarbeitung des Rechtsrahmens den politischen Willen, Wasser auf der Flussgebietsebene zu bewirtschaften. Doch bleibt dieser Wille halbherzig, was den Vollzug von Umweltgesetzen, die Teilhabe der Bevölkerung und die Finanzierung und Ausstattung von Wasserorganisationen betrifft. Auch angesichts der aktuellen Finanzkrise in der Mongolei plädiert das Autorenteam dafür, die ökologischen Grundlagen des Landes zu erhalten, um auch langfristig die sozioökonomische Entwicklung sicher zu stellen.

Grüne Anleihen: ohne rosarote Brille betrachtet

Tue, 09/05/2017 - 17:02
Im November 2016 trat das globale Klimaschutzübereinkommen von Paris in Kraft. Nun müssen dringend zusätzliche Mittel für umweltverträgliche Anlagen aufgebracht und die Finanzströme von umweltschädlichen „braunen“ zu „grünen“ Anlagen umgelenkt werden. Amtsträger, Investoren und die Medien bezeichnen grüne Anleihen für beide Ziele als Schlüsselinstrument. Aber was sind grüne Anleihen, und wie realistisch wird ihr Potenzial zur Finanzierung nachhaltiger Entwicklung bewertet, insbesondere für nachhaltige Investitionen, die auf anderem Wege nicht finanziert würden?
Grüne Anleihen sind Schuldtitel zur Finanzierung ökologisch nachhaltiger Investitionen. Ihr Markt begann nach der globalen Finanzkrise 2008 zwar nur langsam zu wachsen, explodiert aber seit 2014 mit Emissionen in Höhe von 42 Mrd. USD im Jahr 2015. Seit dem „Abheben“ 2014 sind die Erwartungen an grüne Anleihen weiter gestiegen.
Sie sind aus verschiedenen Gründen für Investoren attraktiv. Im Vergleich zu anderen grünen Instrumenten sind sie oft recht einfache und geläufige Festzinsinstrumente. Zudem werden die Risiken CO2-intensiver Anlagen in Anlageportfolios zunehmend berücksichtigt. Grüne Anleihen sind auch für solche Anlegergruppen attraktiv, die umweltfreundlich handeln möchten. Schließlich sind insbesondere grüne Anleihen internationaler Finanzinstitute oder großer Unternehmen häufig so umfangreich, dass sie für institutionelle Anleger attraktiv sind.
Grüne Anleihen sind allerdings auch mit Problemen verbunden. Dazu zählen erstens die Mängel des Governancekonzepts für ihren Markt, zweitens die erheblichen Kosten für die Kennzeichnung als grüne Anleihe und drittens der Mangel an grünen Projekten, in die sich ihr Ertrag anlegen ließe. Bei Entwicklungs- und Schwellenländern kommen weitere Einschränkungen hinzu. Emissionshindernisse sind hier insbesondere schwach entwickelte Kapitalmärkte und schlechte Ratings potenzieller Emittenten. Zudem wurden grüne Anleihen bisher nur selten ausgegeben, um zusätzliche Mittel für die Finanzierung des Klimawandels aufzubringen.
Eine wichtige Maßnahme, um diesen Problemen zu begegnen und das Potenzial grüner Anleihen zur Finanzierung nachhaltiger Entwicklung auszuschöpfen, ist ein geeignetes Governancekonzept. Nur so kann der Markt tragfähig reifen.
Ein besseres Governancekonzept muss grüne Anleihen klar und angemessen definieren. Weithin sollte es regelmäßige Berichte sowie die Überwachung und Bewertung der Einhaltung von Standards auch jenseits der Selbststeuerung der Branche umfassen. Zudem muss das Governancekonzept inklusiver ausgestaltet werden und die Informationsweitergabe zwischen den Akteuren verbessert werden. Regierungen und Entwicklungsbanken spielen bei der Entwicklung der Märkte eine zentrale Rolle, indem sie die Kosten für die Emissionen senken. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für grüne Anleihen, zusätzliche Mittel aufzubringen.
All diese Maßnahmen können das Vertrauen in grüne Anleihen erhöhen. Ohne dieses Vertrauen lassen sich die Erwartungen an die Aufbringung zusätzlicher Mittel für umweltverträgliche Investitionen und die Umlenkung der Finanzströme von Braun zu Grün nur schwerlich erfüllen.


Die Wirkung von cash transfers auf die Ernährungssicherung in Subsahara-Afrika: Fakten, Gestaltung und Umsetzung

Tue, 09/05/2017 - 15:10
Eine der vorrangigen Aufgaben der internationalen Gemeinschaft ist die Bekämpfung der Ernährungsunsicherheit, wie im Nachhaltigkeitsziel 2 der vor kurzem verabschiedeten Agenda 2030 festgeschrieben: „Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“. Die von der Ernährungsunsicherheit am stärksten betroffene Region ist Subsahara-Afrika (SSA). Ein großes Potential zur Bekämpfung der Ernährungsunsicherheit haben soziale Sicherungsprogramme, insbesondere bargeldbasierte Transfers (cash transfers). Die Erfahrung hat gezeigt, dass derartige Maßnahmen zu einer deutlichen Erhöhung des Nahrungsmittelkonsums und der Vermögensbildung führen und damit die Resilienz der Haushalte verbessern, jedoch cash transfer-Programme auch mit weiteren Maßnahmen gekoppelt werden müssen, damit nachhaltig Ernährungsunsicherheit überwunden werden kann.
Folgende Erkenntnisse lassen sich aus empirischen Studien zum Thema ableiten:
  • Cash transfers haben sich als effizientes Mittel zur Steigerung der Kalorienzufuhr erwiesen. Deshalb sollten die politischen Entscheidungsträger hinsichtlich Ernährungssicherung dieses Instrument nutzen.
  • Internationale Organisationen, bilaterale Geber und politische Entscheidungsträger in den Ländern sollten vier wesentliche Faktoren bei der Gestaltung von bargeldbasierten Transferprogrammen beachten.
  1. Zielgenauigkeit: Einige bargeldbasierte Transfers erreichen die dafür vorgesehene Bevölkerungsgruppe nicht und haben damit kaum Auswirkungen auf die Ernährungssicherung. Bei cash transfer-Interventionen können unterschiedliche Zuteilungsmechanismen eingesetzt werden: Es gibt jedoch keine Patentlösung.
  2. Zahlungskontinuität: Auszahlungen müssen auf regelmäßiger Basis erfolgen, damit die Haushalte planen können. Dort, wo es mehrmals zu Auszahlungsverzögerungen kam, waren cash transfers nicht wirksam.
  3. Transfervolumen: Geldüberweisungen sollten mindestens 20 Prozent des täglichen Konsums der armen Bevölkerungsschicht entsprechen. Lag das Transfervolumen unter diesem Schwellenwert, konnten keine positiven Auswirkungen auf die Ernährungssicherung festgestellt werden. Cash transfers sollten jedoch nicht so hoch sein, dass die soziale Ungleichheit größer und der Anreiz zu arbeiten verringert wird.
  4. Unterstützung durch die Politik: Cash transfer-Programme benötigen einen starken Rückhalt durch die Politik, um eine positive Langzeitwirkung zu entfalten und den Empfängern die Langfristigkeit der Programme zu vermitteln. In Subsahara-Afrika fehlt es oft an verantwortungsvollen Trägern solcher Programme.
Damit cash transfers langfristige Auswirkungen auf die Ernährung haben, sollten sie durch weitere Maßnahmen ergänzt werden, wie zum Beispiel durch Vermittlung von ernährungsspezifischem Wissen, durch Nahrungsergänzung für vulnerable Personengruppen sowie spezielle wirtschaftliche Maßnahmen. Das „Productive Safety Net Programme“ (PSNP) in Äthiopien ist ein innovatives Beispiel, wie diese Maßnahmen kombiniert werden können.


Post-Konflikt-Gesellschaften: Chancen für den Frieden und Arten internationaler Unterstützung

Wed, 03/05/2017 - 09:53
Krisen und erneute Bürgerkriege in Post-Konflikt-Gesellschaften zu verhindern ist eine der zentralen Herausforderungen internationaler Politik. Was genau zeichnet Post-Konflikt-Gesellschaften aus, und welche Möglichkeiten gibt es, ein Wiederaufflammen von Gewalt zu verhindern? Was bedeutet dies für Friedensförderung und welche Arten der internationalen Unterstützung erhalten diese Länder? Basierend auf einer umfangreichen Sammlung von teilweise neu kodierten Daten im Rahmen des Projektes „Frieden nachhaltig fördern“ des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE) werden in dem vorliegenden Papier Arten internationaler Unterstützung für 28 Länder analysiert, in denen nach 1990 ein Bürgerkrieg beendet wurde. Außerdem beleuchtet der Beitrag die Voraussetzungen für Frieden in diesen Ländern anhand von bekannten Risikofaktoren für Wiederausbruch von Konflikt.
Erneute Gewaltausbrüche drohen vielen Ländern, die einen Bürgerkrieg erlebt haben. Selbst nachdem ein Gewaltkonflikt beendet wurde, stellt es eine immense Herausforderung dar, nachhaltigen Frieden aufzubauen. In der Tat scheitert der Frieden häufig kurze Zeit nach Friedensschluss. Ungünstige lokale Bedingungen werden durch den vorangegangenen Konflikt verstärkt und tragen dazu bei, dass diese Länder in eine Konfliktfalle geraten. Obwohl Post-Konflikt-Gesellschaften umfassende internationale Unterstützung zukommt, gibt es große Unterschiede im Umfang zwischen den Empfängern sowie bei den Themenbereichen, in denen Hilfe geleistet wird. Anhand der gesammelten Daten lassen sich insbesondere drei Erkenntnisse formulieren.
Erstens: In fünfzig Prozent der Fälle kommt es zu einem Rückfall in den Bürgerkrieg; bei der anderen Hälfte bleibt die Lage weitgehend stabil. Dort wo erneut Gewalt ausbricht, tritt diese meist sehr heftig und in den ersten fünf Nachkriegsjahren auf. Die Gefahr eines erneuten Konfliktes wird dadurch verstärkt, dass fast alle Post-Konflikt-Gesellschaften mit ungünstigen Voraussetzungen, wie zum Beispiel Konflikten in Nachbarländern, zu kämpfen haben. Chancen für Frieden bestehen, jedoch müssen sich internationale Akteure gleichzeitig auf ein mögliches Scheitern einstellen.
Zweitens: Es ist auffällig, dass diejenigen Post-Konflikt-Gesellschaften, die mehr internationale Unterstützung erhalten haben, seltener einen Rückfall in Bürgerkrieg erleben. Das trifft auch auf jeden der vier Themenbereiche der internationalen Friedensförderung einzeln zu, d.h. sozio-ökonomische Entwicklung, Sicherheit, Politik und Governance sowie gesellschaftliche Konflikttransformation. Und dies, obwohl sich die externen Akteure nicht nur in unkomplizierten Fällen mit günstigen Bedingungen engagieren. Obwohl diese Erkenntnisse noch durch weitere Analysen zu bestätigen sind, können sie als deutlicher Hinweis darauf gewertet werden, dass internationale Unterstützung in den vier Themenbereichen das Risiko eines erneuten Krieges reduziert.
Drittens besteht ein großes Potential den Bereich der gesellschaftlichen Konflikttransformation intensiver zu unterstützen. Sowohl Wissenschaft als auch Politik betonen häufig, wie wichtig die Aufarbeitung der gewaltsamen Vergangenheit sei. Unsere Datenerhebung zeigt, dass internationale Unterstützung in diesem Bereich am geringsten ausfällt; in einem Drittel der Fälle haben sich die internationalen Geber hier überhaupt nicht engagiert.


Der Brexit: Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Europäische Entwicklungspolitik

Thu, 20/04/2017 - 11:37
Vor Mitarbeiter/innen des Entwicklungsministeriums bekräftigte Premierministerin May am 27. März, dass ihr Land sich nicht vor seiner internationalen Verantwortung drücken wolle. Was genau dies für die britische Kooperation mit Entwicklungsländern und die europäische Entwicklungszusammenarbeit (EZ) bedeutet, ist bisher jedoch offen. Auch das von der Britischen Regierung im Februar vorgelegte Brexit-Weißbuch hatte hierzu wenig Klarheit geschaffen. Nachdem am 29. März das britische Austrittsgesuch an den Europäischen Rat übergeben und damit offiziell die Verhandlungen gemäß Artikel 50 TEU eingeleitet wurden, diskutiert dieses Papier mögliche Konsequenzen des Brexit für die britische und europäische Kooperation mit Entwicklungsländern. Zentrale Empfehlung ist, die Entwicklungspolitik soweit möglich von den trade-offs des Verhandlungspokers abzuschirmen und gemeinsame Ziele außer Streit zu stellen.
Konkret steht die EU-EZ vor folgenden Herausforderungen: Einhaltung bestehender rechtlicher Verpflichtungen, Schließung von Budgetlücken und Sicherung der business continuity sowie die längerfristige Neuausrichtung der EU-Entwicklungspolitik nach dem Austritt. Ebenso stellt sich das Problem der Rechtssicherheit internationaler Verträge und gemischter Abkommen, bei denen sowohl die EU als auch die Mitgliedsstaaten Partner sind, etwa Handelsverträge und Mitgliedschaften in internationalen Organisationen. Hinzu kommen Fragen der globalen Entwicklungsfinanzierung und der Vertretung in multilateralen Foren und Verhandlungsprozessen. Vor dem Hintergrund der zum jetzigen Zeitpunkt bekannten Positionen behandelt dieses Papier drei Themenbereiche:
  1. Der Brexit verringert den Einfluss und die Gestaltungsmacht beider Seiten, sowohl Großbritanniens (GB) als auch der EU. Derzeit dominieren Sicherheits-, Migrations- und vor allem Handelsfragen die außenpolitische Brexit-Debatte. Form und Bedingungen einer weiteren Einbindung Großbritanniens in die EU-Kooperation müssen erst definiert werden. Die EU-GB-Zusammenarbeit wird unstrukturierter, unvorhersehbarer und stärker von nationalen Interessen geleitet werden. Aus der Schwächung von Europas Ansehen, EZ-Kapazität und Wirtschaftskraft resultiert eine Reihe von negativen Wechsel¬wirkungen für die internationale Kooperation und multilaterale Prozesse.
  2. Die Entwicklungsagenda spielt in den Brexit-Verhandlungen und in der britischen Politik klar eine untergeordnete Rolle und läuft Gefahr, als Verhandlungsmasse instrumentalisiert zu werden. Das Erstarken der politischen Kräfte, die in Großbritannien mit dem Referendum die Oberhand gewonnen haben und ihr Mandat durch die Neuwahlen am 8. Juni bestätigt sehen dürften, lässt befürchten, dass es zu einer weiteren Verminderung des Stellenwerts der EZ in der britischen Politik kommen könnte.
  3. Der Brexit schlägt auch auf den Handel mit Entwicklungsländern durch und führt zu mehr Unsicherheit und Schwierigkeiten. Die Situation birgt freilich auch Chancen zur Verbesserung der existierenden Handels- und Partnerschaftsabkommen. Der Brexit sollte zum Anlass genommen werden, Reformen zur Steigerung der Kohärenz der EU-Handels- und Entwicklungspolitik sowie anderer Politikbereiche einzuleiten. Eine effektivere Zusammenarbeit auf EU-Ebene könnte den Verlust Großbritanniens zum Teil kompensieren.

Ergebnisbasierte Ansätze für die Landwirtschaft: Potential und Grenzen

Tue, 04/04/2017 - 13:42
Um bis 2030 den Hunger zu beenden und Ernährungssicherung zu erreichen, sind höhere und effektivere öffentliche und private Investitionen in die Landwirtschaft nötig. Ergebnisbasierte Ansätze (EBAs), d. h. innovative Finanzie¬rungs-modalitäten, die Zahlungen an vorab festgelegte Ergebnisse knüpfen, sind potenziell wirksame Instrumente, um zu Ernährungssicherung beizutragen.
EBAs bieten gegenüber traditionellen Modalitäten der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) eine Reihe von Vorteilen, wie z.B. eine höhere Ergebnisorientierung, bessere Rechenschaftsstrukturen und optimierte Anreize. Darüber hinaus können sie Innovationen beschleunigen und neue private Ressourcen für Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Ernährungssicherung erschließen.
Während EBAs im Gesundheits- und Bildungssektor weit verbreitet sind, gibt es in der Landwirtschaft bisher wenig Erfahrungen, und die Eignung des Sektors für das Instrument ist umstritten. Diese Analyse trägt wie folgt zu dieser Debatte bei: (1) die Herausforderungen bei der Umsetzung ergebnisbasierter Ansätze in der Landwirtschaft werden dargestellt; (2) das Modell der fünf ländlichen Welten (Five Rural Worlds, 5RW) (OECD, 2006) wird als Konzept für die Analyse von Zielgruppen in EBAs und der Wechselbeziehungen zwischen Zielgruppen eingeführt, und (3) erste Erfahrungen aus Pilot¬projekten werden zusammengefasst.
Drei Typen ergebnisbasierter Ansätze werden vorgestellt: ergebnisbasierte EZ (Vertrag zwischen Regierungen) in Ruanda, ergebnisbasierte Finanzierung (Vertrag zwischen einem Geld¬geber/Partnerregierung und Dienstleister) in Sambia und Development Impact Bonds (DIBs, wirkungsorientierte Investitionen) (Vertrag zwischen Geldgeber, Dienstleister und privatem Investor) in Peru.
Die Analyse der drei Pilotprojekte zeigt, dass ergebnisbasierte Ansätze Innovationen in der Landwirtschaft potenziell fördern und eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Ernährungssicherung in Entwicklungsländern spielen können.
Ergebnisbasierte EZ kann zusätzliche Anreize für Regierungen schaffen, einen Schwerpunkt auf Innovationen in der Landwirtschaft zu legen und Hunger und Unterernährung langfristig zu verringern. Ergebnisbasierte Finanzierungsprogramme können mit wirtschaftlichen Anreizen für Dienstleister oder Unternehmen zur Bewältigung von Marktversagen beitragen und neue Technologien fördern. DIBs sind eine neue Möglichkeit, private Akteure in die Lösung von Entwicklungsproblemen einzubeziehen.
Die Analyse zeigt auch, dass EBAs in der Landwirtschaft angesichts der Komplexität bei der Messung und Erreichung von Ergebnissen in diesem Sektor Probleme aufwerfen. Erstens schwanken die gewünschten Ergebnisse wie höhere Erträge oder Einkommen stark und unterliegen externen Faktoren (z. B. Wettereinflüssen oder Weltmarktpreisen). Zweitens ist die Landwirtschaft ein produktiver Sektor. Marktkräfte und private Akteure spielen in der Landwirtschaft eine wesentlich größere Rolle als im Gesundheits- oder Bildungswesen. Die Verbesserung von landwirtschaftlicher Produktivität und Ernährungssicherung hängt von den Entscheidungen von Millionen von Bauern und Betrieben ab. Die Konzipierung ergebnisbasierter Anreize und die Festlegung der Zielgruppe ist daher viel komplexer als in öffentlich gesteuerten Sektoren.
Das 5RW-Modell unterscheidet fünf Arten von Akteuren in der Landwirtschaft von dauerhaft armen Haushalten bis zu großen gewerblichen Landwirtschaftsbetrieben und legt nahe, die Wechselbeziehungen zwischen den RWs in EBAs einzubeziehen.


Private Anpassungsfinanzierung: Herausforderungen und Chancen in Kenia

Thu, 30/03/2017 - 08:42
Privatinvestitionen sind für die Anpassung an den Klimawandel wichtig: Einerseits sind die Anpassungskosten für den öffentlichen Sektor allein zu hoch. Andererseits haben Industrieländer zugesagt, bis 2020 jährlich 100 Mrd. USD zu mobilisieren, um Entwicklungsländer bei der Milderung von und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen; dabei gilt die Privatwirtschaft als Finanzquelle. Doch wie realistisch ist es, vor allem für weniger entwickelte Länder, sich auf die Mobilisierung privater Anpassungsinvestitionen zu verlassen? Diese Frage soll das vorliegende Politikpapier für Kenia beantworten. Seine Grundlage sind Interviews und ein Analyserahmen, der förderliche Bedingungen und die Mobilisierung und Bereitstellung privater Investitionen erläutert (vgl. Abb. 1).
In erster Instanz können Entwicklungs- und Industrieländer sowie der private Sektor ein Umfeld schaffen, das private Anpassungsinvestitionen fördert. Für die Regierung Kenias und ihre Entwicklungspartner hat Anpassung Priorität. Dennoch spielt private Anpassung in der Regierungspolitik kaum eine Rolle. Der kenianischen Privatwirtschaft ist das Konzept der Anpassung offenbar fremd. Wenn sie Anpassungsmaßnahmen ergreift, geht es um Ressourceneffizienz oder Bodendegradation.
Mobilisierte Privatinvestitionen sind demnach schwer rückzuverfolgen. So können ländliche Gemeinschaften beispielsweise durch verbessertes Wassermanagement zur Anpassung beitragen, jedoch sind weder die Kosten noch die Höhe der Finanzierung durch Banken zu beziffern, da keiner der Akteure private Anpassungsinvestitionen dokumentiert oder meldet.
Noch schwerer einzuschätzen ist, ob getätigte Privatinvestitionen tatsächlich zur Anpassung beitragen. Ungeachtet der Motive tragen viele Investitionen zur Armutsminderung oder nachhaltigen Ressourcennutzung zur Anpassung bei. Andererseits kann ein privater Akteur Anpassung auf Kosten anderer betreiben, indem er z. B. die eigene Wasserversorgung schützt. Gegenseitige Kontrollen für die Auswirkungen des Privatsektors auf Anpassung gibt es nicht. Schutzmaßnahmen wie Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sind nicht explizit auf Anpassung ausgerichtet.
All dies macht es sehr schwer, private Anpassungsinvestitionen in Kenia zu bewerten, gerade vor dem Hintergrund des o. g. Ziels von 100 Mrd. USD. Der kenianische Privatsektor hat von den UN-Klimaverhandlungen kaum Notiz genommen. Internationale Quellen wie den „Grünen Klimafonds“ kann er noch nicht anzapfen. Wäre das anders, hätten Unternehmer vielleicht mehr Interesse an Anpassung und den UN-Verhandlungen. Das wiederum könnte Anreize bieten, Anpassungsinvestitionen zu beziffern.
Die kenianische Regierung könnte private Anpassungsinvestitionen stärker fördern. Durch Aufklärung und die Stärkung eines öffentlich-privaten Bewusstseins könnte die Regierung die Bedingungen für private Anpassung verbessern, verstärkt Privatinvestitionen mobilisieren und die Nachverfolgung privater Anpassungsinvestitionen erleichtern. Zudem könnten die Regierung und Entwicklungspartner bei Projektwahl und UVP Anpassungskriterien einbeziehen, um der mangelnden Anpassung auf privater Seite zu begegnen.


Ölpalmenanbau in Indonesien verändert Wasserkreisläufe: mehr Dürren und Überflutungen

Wed, 15/03/2017 - 09:04
Während der durch das El-Niño-Phänomens ausgelösten Dürre im Jahr 2015 haben verheerende Waldbrände Indonesien weltweit in die Schlagzeilen gebracht. Die Waldbrände, die zumindest teilweise auf die Brandrodung von Regenwäldern für Plantagen zurückzuführen sind, haben die Debatte über die Nachhaltigkeit des weltweit am meisten gehandelten Pflanzenöls, des Palmöls, verschärft.
Doch trotz intensiver Diskussionen um die Nachhaltigkeit von Palmöl, hat sich vor Ort bisher wenig geändert. Insbesondere verhindert die inkonsequente Durchsetzung von Umweltgesetzen eine nachhaltigere Produktion von Palmöl. Gleichzeitig expandiert die Palmölindustrie in Lateinamerika und Westafrika. Für Kleinbauern ist die Ölpalme eine attraktive Nutzpflanze. Sie verlangt weniger Arbeitseinsatz als andere Nutzpflanzen und ermöglicht so Landwirten Einkommen außerhalb der Landwirtschaft zu generieren.
Während der Verlust der Artenvielfalt und Treibhausgasemissionen als Folge der Ausweitung der Palmölproduktion bereits diskutiert werden, findet die Degradation lokaler Wasserressourcen bisher wenig Beachtung. Der vorliegende Artikel untersucht daher, warum es durch die Ausweitung der Plantagen zu einer Veränderung des Wasserkreislaufes kommen kann. Dafür stützt es sich auf neueste interdisziplinäre Forschungsergebnisse (Merten et al., 2016). Darüber hinaus werden Auflagen für das Wassermanagement in privaten Nachhaltigkeitsstandards und nationalen Vorschriften diskutiert. Die Ergebnisse der ökohydrologischen Messungen auf Ölpalmplantagen sowie Beobachtungen indonesischer Kleinbauern deuten darauf hin, dass großflächige Ölpalmmonokulturen langfristig negative Auswirkungen auf kleinbäuerliche Anbausysteme und die Wasserversorgung ländlicher Gemeinden haben.
Unsere Studie zeigt, dass die lokale Bevölkerung seit Ölpalmen vermehrt angebaut werden, über Wassermangel während der Trockenzeit klagt; sich Überschwemmungen häufen; intensiv bewirtschaftete Monokulturen starke Bodendegradation verursachen, sodass Niederschlag schnell oberflächlich abfließt und die Grundwasserneubildung reduziert wird. Zudem zeigt sich, dass Ölpalmen den lokalen Wasserkreislauf stärker beeinflussen als andere Nutzpflanzen.
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse geben wir folgende Empfehlungen:
  1. Die Europäische Union (EU) sollte für sämtliche Palmölprodukte verbindliche Nachhaltigkeitsstandards einführen.
  2. In Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und Nachhaltigkeitsstandards sollte Wasser- und Bodenmanagement eine größere Bedeutung beigemessen werden.
  3. Nachhaltigkeitsstandards für Agrokraftstoffe sollten besser überwacht werden. Bei Nichteinhaltung der Standards, sollte die EU ein zeitweiliges Verbot der Nutzung von Palmöl für die Herstellung von Agrokraftstoffen in Erwägung ziehen.


Warum die internationale Entwicklungsfinanzierung für Biodiversität ausgeweitet und verbessert werden muss

Thu, 22/12/2016 - 15:10
Trotz zunehmender Schutzbemühungen nimmt die biologische Vielfalt weltweit ab, während internationale Biodiversitätsziele unerreichbar bleiben. Die Mobilisierung finanzieller Ressourcen gilt als Voraussetzung, um den direkten und indirekten Treibern des Verlustes biologischer Vielfalt entgegenzuwirken und gleichzeitig Schutzanreize zu schaffen. Entwicklungsfinanzierung ist heute und wahrscheinlich auch in Zukunft die Hauptfinanzierungsquelle für den Schutz der Biodiversität in Entwicklungsländern. Die Mobilisierung nationaler Mittel stellt für viele Entwicklungsländer noch immer eine Herausforderung dar, obwohl einige Länder zunehmend eigene Mittel in den Schutz der biologischen Vielfalt investieren. Die Geber haben sich wiederholt dazu verpflichtet, ihre Zusagen für Biodiversitätsschutz in Entwicklungsländern zu erhöhen. Die bescheidenen Erfolge haben allerdings Zweifel an deren Wirksamkeit aufkommen lassen. Trotzdem zeigt die Forschung, dass Entwicklungsfinanzierung für den Schutz der biologischen Vielfalt in Entwicklungsländern eine entscheidende Rolle spielen kann. Dazu muss diese allerdings besser mit den nationalen Biodiversitätsstrategien in Entwicklungsländern in Einklang gebracht und auch in anderen Sektoren (mainstreaming) berücksichtigt werden. Die Hauptbotschaften dieser Analyse und Stellungnahme lauten: –      Es muss weiterhin mehr internationale Unterstützung im Bereich Biodiversität zur Verfügung gestellt werden, um insbesondere in unterfinanzierten biodiversitätsreichen Ländern die Finanzierungslücke zu schließen. Schätzungen zufolge werden jährlich zwischen 150 und 440 Mrd. USD für den Erhalt der Biodiversität benötigt. Besonders Länder mit einer hohen Biodiversität sind deutlich unterfinanziert. In diesen Ländern sind die nationalen Mittel nicht ausreichend und die internationale Unterstützung muss erhöht werden. Neben der klassischen Entwicklungsfinanzierung müssen auch andere Finanzierungsquellen (z. B. nationale, private) genutzt werden. –      Die internationale Entwicklungszusammenarbeit muss die Umsetzung nationaler Biodiversitätsstrategien im Einklang mit der Biodiversitäts-Konvention unterstützen. Zudem muss sie die Berücksichtigung der Biodiversität auch in anderen Sektoren (mainstreaming), wie z. B. Landwirtschaft und Handel, fördern. Biodiversitätsstrategien und die durchgängige Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in anderen Sektoren sind wichtige Schutzinstrumente. Ein Anstieg der Entwicklungsfinanzierung, die den Schutz der Biodiversität neben anderen Zielen als ein „wesentliches“ Ziel verfolgt, macht deutlich, dass Biodiversitätsanliegen zunehmend Berücksichtigung finden. –      Die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Biodiversität muss verbessert werden. Um die Effektivität der Unterstützung zu beurteilen, ist eine angemessene Quantifizierung des Bedarfs (d. h. häufige, konsequente Beurteilung des Biodiversitätsstatus der einzelnen Länder) und der Ausgaben (d. h. umfassende, methodologisch einheitliche Nachverfolgung der Finanzierungszusagen) nötig.

Green Finance: Akteure, Herausforderungen und Politikempfehlungen

Tue, 13/12/2016 - 15:39
Im Kampf gegen den Klimawandel scheint 2015 ein Wendepunkt gewesen zu sein: In diesem Jahr einigte sich die Welt auf das erste universelle Klimaabkommen, und die Vereinten Nationen verabschiedeten die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Das Pariser Abkommen umzusetzen heißt, die globale Erwärmung auf unter 2° C zu begrenzen, angestrebt werden 1,5° C. In der Praxis bedeutet das die radikale Dekarbonisierung unserer Wirtschaftssysteme und grundlegende Veränderungen in der Finanz¬welt: „Green finance“ ist das Schlagwort.
Green finance – ein positiver Wandel auf dem Weg der Weltwirtschaft zu Nachhaltigkeit – steht für die Finanzierung öffentlicher und privater Investitionen und staatlicher Politiken, die grüne Initiativen stärken. Ihre zwei Hauptaufgaben sind die Internalisierung externer Umweltkosten und die Reduzierung der Risikowahrnehmung, um umweltfreundliche Investitionen zu fördern.
Die wichtigsten Akteure der Entwicklung von green finance sind Banken, institutionelle Investoren und internationale Finanzinstitutionen wie Zentralbanken und Aufsichtsbehörden. Einige setzen politische und regulative Maßnahmen für einzelne Anlageklassen um, die das Finanzsystem ökologisch nachhaltiger machen sollen, z. B. Vorgaben für die prioritäre Kreditvergabe, Verzinsung unter Marktniveau durch Zinssubventionierung oder eine präferentielle Zentralbankrefinanzierung.
Der tatsächliche Finanzbedarf für grüne Investitionen wird sehr unterschiedlich eingeschätzt.
Eines steht jedoch fest: Die öffentliche Hand hat längst nicht genug Geld dafür. Daher besteht großer Bedarf an privatem Kapital.
Die Mobilisierung von Kapital für grüne Investitionen wird jedoch durch verschiedene mikroökonomische Hürden behindert, etwa Probleme bei der Internalisierung von Umweltkosten, Informationsasymmetrien, geringe Analysekapazitäten und eine unklare Definition von „grün“. Es bestehen Fristeninkongruenzen zwischen langfristigen grünen Investitionen und den eher kurzen Zeithorizonten der Sparer und vor allem der Investoren. Finanzielle und umweltpolitische Konzepte sind oft nicht aufeinander abgestimmt. Und viele Regierungen sagen nicht klar, wie und inwieweit sie die grüne Transformation fördern.
Fünf Maßnahmen tragen entscheidend dazu bei, den Anteil privater Mittel an grünen Investitionen zu erhöhen: Erstens muss ein Umfeld geschaffen werden, in dem Rechtsstaatlichkeit, das Geschäftsklima und ein Investitionsregime green finance fördern. Zweitens muss klar definiert werden, was genau green finance ist. Drittens würden Offenlegungsstandards und -regeln die Entwicklung grüner Kapitalanlagen fördern. Freiwillige Prinzipien und Leitlinien für grüne Finanzierung müssen für alle Anlageklassen, Bankkredite, Anleihen und gesicherte Anlagen, umgesetzt und überwacht werden. Viertens müssen freiwillige Leitlinien, die unzureichend sein können, durch finanzielle und regulative Anreize ergänzt werden. Fünftens sollten Finanz-, Umwelt- und Regulierungspolitik, wie in China, besser koordiniert werden.


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