X (Mandat d’arrêt européen - Ne bis in idem)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Der Gerichtshof klärt die Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem, der bei der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls für Handlungen gilt, die bereits Gegenstand einer früheren Verurteilung in einem Drittland waren