Hier ist sie nun, sechs Seiten lang: die Mitteilung von Premierministerin Theresa May, mit der Artikel 50 ausgelöst wird und mit der die Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union förmlich eingeleitet werden. Es gibt keinen Grund, so zu tun, als sei dies ein Freudentag – weder in Brüssel noch in London. Schließlich wünscht sich die Mehrheit der Europäer, darunter fast die Hälfte der britischen Wähler, dass wir zusammenbleiben und nicht auseinandergehen. Ich kann nicht behaupten, dass ich heute glücklich bin.
Allerdings hat der Brexit paradoxerweise auch etwas Positives bewirkt. Mit dem Brexit treten wir, die Gemeinschaft der 27, entschlossener und einiger auf. Davon bin ich fest überzeugt – insbesondere nach der Erklärung von Rom –, und heute kann ich sagen, dass wir auch in Zukunft entschlossen und einig auftreten werden, auch während der bevorstehenden schwierigen Verhandlungen.
Das bedeutet, dass die Kommission und ich ein starkes Mandat haben, die Interessen der 27 Mitgliedstaaten zu schützen. In diesem Prozess gibt es nichts zu gewinnen, wobei ich von beiden Seiten spreche. In Grunde genommen geht es um Schadensbegrenzung. Unser Ziel steht fest: Möglichst geringe Kosten für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Mitgliedstaaten der EU. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um dieses Ziel zu verwirklichen, und wir verfügen über alle entsprechenden Mittel. Heute sollten wir jedoch hervorheben, dass sich bislang nichts geändert hat: Bis das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlässt, bleiben die EU-Rechtsvorschriften für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich gültig.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass soeben eine offizielle Erklärung des Europäischen Rates veröffentlicht wurde, in der die europäischen Entscheidungsträger betonen, dass sie mit einer Stimme sprechen werden und sich bei den Verhandlungen zunächst auf alle wichtigen Vorkehrungen für einen geordneten Austritt konzentrieren werden. Am Freitag werde ich den Mitgliedstaaten einen Vorschlag für die Verhandlungsleitlinien übermitteln, die vom Europäischen Rat am 29. April angenommen werden sollen.
Ich werde am Freitag auf der Pressekonferenz mit Premierminister Joseph Muscat in Malta darauf eingehen und unsere Vorschläge erläutern.
Was kann ich noch hinzufügen? Wir vermissen Euch bereits!
Montag, 27. März 2017
11.00 Uhr Treffen mit dem palästinensischen Präsidenten Mahmoud Abbas
Dienstag, 28. März 2017
12.30 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker
16.00 Uhr Treffen mit dem Ministerpräsidenten Georgiens Giorgi Kwirikaschwili (Presseerklärungen ± 16.30 Uhr)
19.15 Uhr Telefongespräch mit der britischen Premierministerin Theresa May
Mittwoch, 29. März 2017
+/- 13.20 Uhr Übergabe des Mitteilungsschreibens der britischen Premierministerin Theresa May (Artikel 50) durch Botschafter Tim Barrow – Fotos werden bereitgestellt (kein Videomaterial)
+/- 13.45 Uhr Presseerklärung zur Mitteilung des Vereinigten Königreichs (Europa-Gebäude, Pressesaal)
17.30 Uhr Treffen mit dem Ministerpräsidenten der Republik Moldau Pavel Filip
Malta
22.45 Uhr bilaterales Treffen mit dem bulgarischen Ministerpräsidenten Bojko Borissow
Donnerstag, 30. März 2017
Malta
erweitertes EVP-Gipfeltreffen
10.30 Uhr bilaterales Treffen mit dem kroatischen Ministerpräsidenten Andrej Plenković
10.45 Uhr bilaterales Treffen mit dem ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko
12.30 Uhr Rede auf dem erweiterten EVP-Gipfeltreffen
Freitag, 31. März 2017
Malta
9.15 Uhr bilaterales Treffen mit dem maltesischen Premierminister Joseph Muscat (Pressekonferenz ± 9.45 Uhr)
Erklärung des Europäischen Rates 1
Heute hat der Europäische Rat ein Schreiben der britischen Premierministerin Theresa May erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union auszutreten beabsichtigt. Diese Mitteilung folgt auf das Referendum vom 23. Juni 2016 und löst den Austrittsprozess nach Artikel 50 des Vertrags aus. Wir bedauern, dass das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen wird, sind aber für das Verfahren, das wir nun befolgen müssen, vorbereitet.
Auf Seiten der Europäischen Union wird nun der Europäische Rat in einem ersten Schritt Leitlinien für die Verhandlungen annehmen. In diesen Leitlinien wird er die allgemeinen Standpunkte und Grundsätze festlegen, von denen sich die Union, die von der Europäischen Kommission vertreten wird, bei den Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich, leiten lassen wird.
In diesen Verhandlungen wird die Union mit einer Stimme sprechen und ihre Interessen wahren. Unsere oberste Priorität wird sein, die Unsicherheit, die durch die Entscheidung des Vereinigten Königreichs für unsere Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Mitgliedstaaten entstanden ist, so weit wie möglich zu verringern. Deshalb werden wir uns zunächst auf alle wichtigen Vorkehrungen für einen geordneten Austritt konzentrieren.
Wir werden diese Gespräche konstruktiv angehen und uns um eine Einigung bemühen. Wir hoffen, dass das Vereinigte Königreich auch künftig ein enger Partner für uns sein wird.
Präsident Tusk hat den Europäischen Rat für den 29. April 2017 zu einer Tagung einberufen.
1 Nach Eingang der Mitteilung gemäß Artikel 50 EUV nimmt das Mitglied des Europäischen Rates, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden Beratungen noch an der entsprechenden Beschlussfassung des Europäischen Rates teil.
Am 29. März 2017 hat sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates für einen Vorschlag zur Aufstockung der Unterstützung der EU für Regionen ausgesprochen, die von Erdbeben, Überschwemmungen, Dürren und anderen Naturkatastrophen betroffen sind. Der Anteil der EU an den Kosten des Wiederaufbaus würde damit auf bis zu 90 % steigen. Dies würde für einige Regionen fast eine Verdoppelung des Finanzbeitrags der EU gegenüber dem derzeitigen Anteil von 50 % bedeuten. Durch den heutigen Beschluss kann der maltesische Vorsitz Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.
"Jeder, der einmal die Auswirkungen einer Naturkastastrophe miterlebt hat, weiß, welche verheerenden Folgen sie für das Leben der Menschen haben können. Wir können Naturkatastrophen zwar nicht verhindern, aber wir können betroffenen Regionen Unterstützung bieten und ihnen beim Wiederaufbau helfen. Aus diesem Grund haben wir heute diesen Beschluss gefasst."
Ian Borg, parlamentarischer Staatssekretär Maltas für die EU-Fonds und Präsident des RatesDie Erhöhung des EU-Finanzierungsanteils würde für Zahlungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gelten. Das Gesamtvolumen des von der EU finanzierten Anteils des EFRE in Höhe von rund 196,4 Mrd. € für den Zeitraum 2014-2020 würde unverändert bleiben.
Der erhöhte EU-Finanzierungsanteil aus dem EFRE wäre eine Ergänzung zur finanziellen Unterstützung, die die EU bereits über ihren Solidaritätsfonds leistet. Der Solidaritätsfonds kann für einen Betrag von bis zu 500 Mio. € pro Jahr in Anspruch genommen werden, um Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von Naturkatastrophen zu helfen.