Puig Gordi u.a.
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Eine vollstreckende Justizbehörde darf die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls grundsätzlich nicht unter Berufung auf die fehlende Zuständigkeit des Gerichts ablehnen, das über die gesuchte Person im Ausstellungsmitgliedstaat Recht zu sprechen hat