Dienstag, 3. November 2015
15:00 Treffen mit Seiner Majestät König Willem-Alexander der Niederlande (Fototermin)
Mittwoch, 4. November 2015
Stockholm
13:00 Treffen mit dem schwedischen Ministerpräsidenten Stefan Löfven
14:20 Gemeinsame Pressekonferenz
Sonntag, 8. November 2015
Berlin
19:00 Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und anschließendes Arbeitsessen
Der Rat hat das gegen 170 Personen verhängte Einfrieren von Geldern und Reiseverbot sowie das gegen drei Organisationen in Belarus verhängte Einfrieren von Geldern für vier Monate ausgesetzt. Dieser Beschluss wurde als Reaktion auf die Freilassung aller belarussischen politischen Gefangenen am 22. August und vor dem Hintergrund der Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus gefasst.
Die Freilassung aller politischen Gefangenen war ein von der Europäischen Union seit langem ersehnter Schritt. Mit der Aussetzung der meisten restriktiven Maßnahmen hat die EU auf diese Fortschritte reagiert und zu weiteren positiven Entwicklungen ermutigt, die zu einer Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus führen. Die EU wird die Lage der Demokratie und der Menschenrechte in Belarus auch weiterhin genau beobachten.
Die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen gegen Personen und Organisationen sollte am 31. Oktober ablaufen. Der Rat hat diese Maßnahmen um vier Monate, d.h. bis zum 29. Februar 2016, verlängert und sie dabei zugleich für 170 Personen und für drei Organisationen ausgesetzt. Vier Personen, die am ungeklärten Verschwinden von Personen in Belarus beteiligt sein sollen, unterliegen nach wie vor den restriktiven Maßnahmen. Auch das Waffenembargo gilt weiterhin.
Der Rat hat ferner die Liste der Personen und Organisationen aktualisiert, um der jüngsten Rechtsprechung Rechnung zu tragen.
Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen. Die Rechtsakte, einschließlich der genauen Angaben zu den betroffenen Personen und Organisationen, werden im Amtsblatt der EU vom 30. Oktober veröffentlicht und treten am 31. Oktober in Kraft.
Am 29. Oktober 2015 beginnt die dreiwöchige Vermittlungsfirst, in der sich der Rat und das Europäische Parlament über den EU-Haushalt für 2016 einigen müssen. Das Parlament hat nämlich am 28. Oktober 2015 Abänderungen angenommen, mit denen der Rat nicht einverstanden ist.
Der Rat ist insbesondere besorgt darüber, dass das Parlament die EU-Ausgaben weit über die im mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2020 vereinbarten Obergrenzen hinaus anheben möchte. Er ist der Auffassung, dass der EU-Haushalt 2016 nicht unter Missachtung der in der Vergangenheit vereinbarten Ausgabengrenzen und der gegenwärtigen finanziellen Zwänge der Mitgliedstaaten beschlossen werden kann. Auch sollte aus seiner Sicht ein gewisser finanzieller Spielraum für den Fall eines unvorhergesehen Ereignisses oder Mittelbedarfs eingeplant werden. Daher ersucht er das Parlament, zwischen wünschenswerten und unbedingt notwendigen Maßnahmen zu unterscheiden.
"Bei den Haushaltsbeschlüssen geht es uns wie allen Menschen: Wenn die Mittel begrenzt sind, muss man auswählen. Der Rat ist bereit, mit dem Europäischen Parlament konstruktiv zusammenzuarbeiten, damit die richtigen Entscheidungen für Europa, seine Bürger und seine Wirtschaft getroffen werden", erklärte der luxemburgische Finanzminister und derzeitige Ratspräsident, Pierre Gramegna.
Eine Frage des VertrauensDer Rat hält es zudem für äußerst wichtig, dass alle EU-Institutionen Personal abbauen, damit bis 2017 die vereinbarte Reduzierung um 5 % gegenüber 2013 erreicht werden kann. "Es ist unabdingbar, dass alle Institutionen entsprechend dem Geist und Wortlaut ihrer Zusagen vom Dezember 2013 handeln. Wenn die EU-Institutionen das Vertrauen der europäischen Bürger nicht verlieren wollen, müssen sie sich an ihre eigenen Regeln halten", so Gramegna.
Entschlossenes Vorgehen in der FlüchtlingskriseDer Rat ist sich mit dem Parlament einig, dass Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise von größter Bedeutung sind, und er ist bereit, hierfür außerordentliche Mittel zur Verfügung zu stellen. So hat er gemeinsam mit dem Parlament als Reaktion auf die Migrationskrise schon jetzt die Mittel für Verpflichtungen um insgesamt 490,3 Mio. € und die Mittel für Zahlungen um insgesamt 133,6 Mio. € aus dem EU-Haushalt 2015 aufgestockt. Auch hat er die von der Kommission in ihrem Haushaltsplanentwurf für 2016 vorgeschlagenen Mittel für migrationsbezogene Maßnahmen ohne Änderungen gebilligt. Er ist zudem bereit, auf der Grundlage des Berichtigungsschreibens Nr. 2 der Kommission über eine zusätzliche Unterstützung aus dem EU-Haushalt 2016 zu sprechen.
HintergrundinformationenDie Kommission hat in ihrem Haushaltsplanentwurf für 2016 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 153,83 Mrd. € und Mittel für Zahlungen in Höhe von insgesamt 143,54 Mrd. € vorgeschlagen. Im Vergleich zu dem durch die Berichtigungshaushalte Nr. 1-7 geänderten Haushalt 2015 entspricht dies einer Abnahme von 5,2 % bei den Verpflichtungen und einer Zunahme von 1,6 % bei den Zahlungen.
In dem am 4. September einstimmig angenommenen Standpunkt des Rates sind Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 153,27 Mrd. € (-5,5 %) und Mittel für Zahlungen in Höhe von 142,12 Mrd. € (+0,6%) vorgesehen.
Das Europäische Parlament beantragt eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen auf insgesamt 157,43 Mrd. € (-3,0 %) und der Mittel für Zahlungen auf insgesamt 146,46 Mrd. € (+3,7%). Diese Beträge übersteigen die Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens um 1,5 bzw. 1.3 Mrd. €.
Was den Personalbestand anbelangt, so werden nach der Methode, die von der Kommission auf alle Institutionen angewandt wird, die Planstellen zwischen 2013 und 2016 beim Rat um 4,5 % und bei der Kommission um 4 % verringert. Beim Parlament würde jedoch im gleichen Zeitraum das Personal um 0,4 % aufgestockt. In ihrer interinstitutionellen Vereinbarung vom Dezember 2013 über die Haushaltsdisziplin haben sich die drei Institutionen verpflichtet, ihr Personal zwischen 2013 und 2017 um 5 % abzubauen.
Das Vermittlungsverfahren erstreckt sich auch auf das Berichtigungsschreiben Nr. 2 für 2016, wonach die Unterstützung für die Mitgliedstaaten mit dem größten Bedarf, für die Umsiedlung von Flüchtlingen und für den Migrations- und den Grenzenfonds im Haushaltsplan 2016 um 1,55 Mrd. € an Mitteln für Verpflichtungen und um 1,42 Mrd. € an Mitteln für Zahlungen aufgestockt werden soll. Weder der Rat noch das Parlament haben derzeit zu dem Berichtigungsschreiben Stellung genommen.
Mehr Migranten denn je erreichen zur Zeit die Europäische Union, und dieser vermehrte Zustrom wird voraussichtlich weiter anhalten. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ergreift die EU eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Probleme in den Griff zu bekommen und zu einer wirksamen, humanitären und sicheren europäischen Migrationspolitik zu gelangen. Migrationssteuerung ist eine gemeinsame Aufgabe und hat überdies erhebliche Auswirkungen auf die Herkunfts- und Transitländer.
Zusammenarbeit EU-Afrika
Seit 2005 gibt es den Gesamtansatz für Migration und Mobilität (GAMM), einen Rahmen für die Zusammenarbeit der EU mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl. Er wurde im Mai 2012 überarbeitet und dient als Ergänzung der EU-Politik in außen- und entwicklungspolitischen Angelegenheiten. Auf seiner Grundlage wurden mehrere Prozesse der Zusammenarbeit zwischen der EU und afrikanischen Ländern auf unterschiedlichen Ebenen eingeleitet:
Auch der Migrationsgipfel in Valletta dient diesem Ziel. Er soll die EU und die afrikanischen Länder zusammenbringen, damit sie im Geiste der Partnerschaft versuchen, Probleme, die beide Seiten betreffen, gemeinsam zu lösen. Dabei soll auf bestehenden Maßnahmen und Kooperationsrahmen aufgebaut und insbesondere fünf Bereichen besondere Beachtung geschenkt werden.
Beseitigung der MigrationsursachenDie Migranten verlassen ihre Länder aus vielerlei Gründen, unter anderem wegen Konflikten, politischer und wirtschaftlicher Instabilität, Menschenrechtsverletzungen oder Armut. Um den Zustrom von Migranten zu verringern, bemüht sich die EU verstärkt um Frieden, Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung in den betroffenen Ländern.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments,
Bevor ich Sie über die Tagung des Europäischen Rates vom 15. Oktober und die bevorstehenden Schritte unterrichte, möchte ich Folgendes ausführen:
Die Krise, beziehungsweise die Herausforderung, der wir uns derzeit alle, als Gemeinschaft, als Europäische Union gegenübersehen, erweist sich möglicherweise als unsere größte Herausforderung seit Jahrzehnten. Ohne Zweifel hat sie das Potenzial, die Europäische Union, wie wir sie aufgebaut haben, zu verändern. Sie könnte sogar Errungenschaften wie den grenzfreien Reiseverkehr zwischen Schengen-Ländern gefährden. Und was noch gefährlicher ist: Sie kann weitreichende Verschiebungen in der europäischen politischen Landschaft bewirken. Und das sind keine positiven Veränderungen. Diese wahrhaft außerordentlichen Zeiten erfordern außerordentliche Maßnahmen, außerordentliche Opfer und außerordentliche Solidarität. Für mich als Präsident des Europäischen Rates, und ich glaube für die meisten von uns, ist es von entscheidender Bedeutung, die Einheit unserer Mitgliedstaaten und der europäischen Organe sicherzustellen. Gemeinsam werden wir diese Krise meistern, denn über die Alternative möchte ich gar nicht erst nachdenken.
Von Anbeginn dieser Krise habe ich betont, wie wichtig es ist, unsere Außengrenzen zu schützen. Wir haben uns noch nicht darüber geeinigt, wie das operativ zu gestalten ist, aber wenigstens teilen alle Staats- und Regierungschefs die Ansicht, dass dem Schutz der Außengrenzen der EU oberste Priorität gebührt. Leider wird sich die Lage noch verschlechtern, wovor ich bereits bei meinem letzten Beitrag in diesem Haus gewarnt hatte. Damit meine ich zum Beispiel die neue Welle von Flüchtlingen aus Aleppo und den Regionen der russischen Bombenangriffe in Syrien – hier gibt es über 100 000 neue Flüchtlinge.
Sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments,
die Staats- und Regierungschefs haben auf der jüngsten Tagung des Europäischen Rates die Arbeiten der Europäischen Kommission im Hinblick auf eine Vereinbarung über Migration mit der Türkei vorsichtig begrüßt. Lassen Sie mich an dieser Stelle meinen persönlichen Dank an Vizepräsident Timmermans aussprechen, der intensiv an den technischen Einzelheiten arbeitet. Ich möchte noch einmal betonen, dass eine Vereinbarung mit der Türkei nur dann sinnvoll ist, wenn sie zur Eindämmung der Migrationsströme nach Europa beiträgt. Die Zusammenarbeit wird nicht einfach sein. Wir dürfen uns nichts vormachen: Kein Drittland, auch nicht die Türkei, kann uns den Schutz unserer Grenzen abnehmen.
Zweitens haben die Staats- und Regierungschefs begutachtet, wie weit die Arbeiten an elf Registrierungszentren in Griechenland und Italien fortgeschritten sind, die bis Ende November vollständig einsatzbereit sein sollen. Um diese ehrgeizige Frist einzuhalten, ist eine wesentliche Aufstockung des Personals und der Mittel für Frontex und für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) erforderlich. Im Moment verfügen diese europäischen Einrichtungen über weniger als die Hälfte der Ressourcen, die sie brauchen. Zur Frage der Rolle der Registrierungszentren haben wir eine ehrliche Diskussion darüber begonnen, wie sie arbeiten sollten. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
Drittens haben wir ausgiebig erörtert, wie wir unsere Grenzen schützen können. Wir müssen sofort die völlig überflüssige Auseinandersetzung zwischen den Befürwortern des Schutzes der Außengrenzen und den Verfechtern von Solidarität und Offenheit beenden. Wir brauchen beides. Wir müssen die wirksame Kontrolle der Außengrenzen wiederherstellen, um die Lage an unseren Grenzen wieder in den Griff zu bekommen. Dazu müssen illegale Grenzübertritte unterbunden, alle Asylbewerber registriert und angemessene Aufnahmeeinrichtungen organisiert werden. Das alleine wird den Zustrom zwar nicht aufhalten, aber es wird ihn wesentlich verringern. Im Hinblick darauf hat der Europäische Rat vereinbart, Frontex über das derzeitige Mandat hinaus auszubauen. Die Agentur wird bei Grenzkrisen schneller und konsequenter eingreifen können. Sie wird außerdem eine führende Rolle bei der Rückführung irregulärer Migranten übernehmen. Um dies so schnell wie möglich verwirklichen zu können, brauchen wir die Unterstützung des Europäischen Parlaments. Ziel ist es, Frontex mit den Werkzeugen auszustatten, die für den vollständigen Schutz der europäischen Grenzen benötigt werden. Ich möchte die beeindruckende Arbeit hervorheben, die die Mitglieder dieses Hauses bereits bei der Finanzierung von Frontex wie auch des EASO geleistet haben.
Parallel werden wir daran arbeiten müssen, wie wir unsere interne Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten weiterentwickeln können. Ein allererster Schritt ist es, Frontex und EASO mit allen Ressourcen auszustatten, die sie benötigen, sowie den befristeten Umsiedlungsmechanismus umzusetzen, um die Belastung für die am meisten betroffenen Mitgliedstaaten zu verringern.
Sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments,
bei dieser Krise geht es nicht nur um syrische Flüchtlinge. Ich habe ein Gipfeltreffen führender europäischer und afrikanischer Politiker einberufen, das in zwei Wochen in Valletta stattfinden wird. Dieses Gipfeltreffen soll dazu beitragen, mit Hilfe unserer afrikanischen Amtskollegen eine echte europäisch-afrikanische Partnerschaft zur Migrationsfrage zu schmieden.
Der Europäische Rat hat beschlossen, dass wir in gerechter und ausgewogener Weise konkrete operative Maßnahmen zur wirksamen Rückführung und Rückübernahme, zur Zerschlagung krimineller Netze und zur Verhütung der irregulären Migration herbeiführen wollen, flankiert von wirklichen Anstrengungen zur Beseitigung der Ursachen und zur Unterstützung der sozioökonomischen Entwicklung Afrikas zusammen mit einem Bekenntnis zur Aufrechterhaltung von Möglichkeiten der legalen Migration.
Wir wollen sondieren, wie in den betroffenen Regionen sichere und dauerhafte Aufnahmekapazitäten geschaffen und den Flüchtlingen und ihren Familien langfristige Perspektiven und angemessene Verfahren geboten werden können – auch durch Zugang zu Bildung und Beschäftigung –, bis eine Rückkehr in ihre Herkunftsländer möglich ist.
Schließlich werden wir die Mitgliedstaaten ersuchen, weiter zu den Anstrengungen zur Unterstützung des UNHCR, des Welternährungsprogramms und anderer Agenturen beizutragen und auch den regionalen Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise und den EU-Treuhandfonds für Afrika zu unterstützen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments,
zuletzt noch eine Anmerkung zu Großbritannien: Ich habe die Staats- und Regierungschefs über die in den letzten Monaten zwischen meinen Beamten und dem Vereinigten Königreich geführten vorbereitenden Gespräche unterrichtet. Wir haben die Zusage von Premierminister Cameron begrüßt, bis Anfang November die spezifischen Anliegen des Vereinigten Königreichs schriftlich darzulegen.
Ich danke Ihnen.
1. Die Europäische Union steht in dieser kritischen Phase fest zu ihrem Engagement für Afghanistan und das afghanische Volk. In den vergangenen Monaten war die Sicherheitslage ernst; erneute Terroranschläge mit mehr zivilen Opfern als je zuvor und die damit einhergehende Binnenvertreibung sowie der Exodus Tausender Afghanen haben den Druck auf die Region und auf die Europäische Union erhöht.
2. Umso dringender ist es erforderlich, dass die Regierung Afghanistans und alle Partner in der Region sich glaubhaft dafür einsetzen, den Konflikt zu beenden und ein stabiles Umfeld zu gewährleisten. Ein Friedensprozess unter afghanischer Führung und Eigenverantwortung ist weiterhin die Voraussetzung für jegliche tragfähige Lösung, bei der wichtige Errungenschaften wie die Achtung der Menschenrechte und insbesondere der Rechte der Frauen erhalten bleiben müssen. Die EU verurteilt die jüngsten Angriffe der Taliban in Kundus und bedauert die Opfer unter der Zivilbevölkerung und den afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräften. Sie erinnern daran, was auf dem Spiel steht: die Stabilität Afghanistans, seine Entwicklung und die über viele Jahre hinweg erreichten Fortschritte.
3. Der Rat bedauert den Verlust von Menschenleben bei dem Luftangriff auf das Krankenhaus der Organisation "Ärzte ohne Grenzen" ("Médecins Sans Frontières"). Er wartet auf die Ergebnisse der verschiedenen dazu eingeleiteten Untersuchungen. Der Rat betont, wie wichtig es ist, dass alle Seiten das humanitäre Völkerrecht und die internationalen humanitären Grundsätze wahren und medizinische sowie humanitäre Einrichtungen, Hilfsorganisationen und deren Personal schützen und achten.
4. Die EU wird weiterhin dabei helfen, die Ursachen der Migration – wie Armut, Menschenrechtsverletzungen und Instabilität – zu beseitigen, um die Anreize für irreguläre Migration zu verringern und die Menschenhandelsnetze zu bekämpfen. Der Rat tritt dafür ein, dass Anstrengungen zur Wiedereingliederung von Flüchtlingen, Migranten und Binnenvertriebenen unternommen werden, die für die Entwicklung der afghanischen Gesellschaft wichtig sind.
5. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das afghanische Volk das Vertrauen in die Zukunft wiedergewinnen kann. Die von Präsident Ghani auf der Londoner Konferenz von 2014 dargelegte ehrgeizige Reformagenda und die Rahmenvereinbarung über Eigenständigkeit durch gegenseitige Rechenschaft ("Self-Reliance through Mutual Accountability Framework"), die auf der Tagung hoher Beamter in Kabul am 5. September 2015 vorgestellt wurde, belegen das Engagement der Regierung der nationalen Einheit für Veränderung und glaubhafte Reformen. Im Einklang mit der Strategie der EU für den Zeitraum 2014-2016 unterstützt die EU nachdrücklich die Reformen der Regierung der nationalen Einheit, bei denen dringend weitere greifbare Fortschritte vonnöten sind.
6. Zur Umsetzung der "Self Reliance"-Reformagenda für Wirtschaftswachstum, makroökonomische Stabilität, gute Regierungsführung und Verringerung von Armut sind entschlossene Maßnahmen der Regierung der nationalen Einheit ebenso erforderlich wie die auf hohem Niveau fortgesetzte Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft auf der Grundlage gegenseitiger Rechenschaft. Eine starke afghanische Führungsrolle beim Reformprozess und verstärkte Anstrengungen, öffentliche Dienstleistungen zu erbringen, werden es den Gebern ermöglichen, ihre Unterstützung in wesentlichen Zügen an den Vorstellungen der Regierung auszurichten. Eine stabile und inklusive demokratische Regierungsführung, einschließlich der Reform des Wahlsystems und der Wahlinstitutionen, Fortschritte bei der Rechtsstaatlichkeit, die Bekämpfung der Ursachen für Korruption und die Förderung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern, sind sowohl für die Regierung Afghanistans als auch für die internationale Gemeinschaft entscheidende Faktoren.
7. Der Rat begrüßt den Beschluss zur Annahme der Einladung der Regierung Afghanistans, die nächste umfassende Ministerkonferenz zu Afghanistan in Brüssel 2016 mit auszurichten. Afghanistan wird auf das anhaltende Engagement der internationalen Gemeinschaft in der jetzigen oder annähernd in der jetzigen Höhe angewiesen sein, um den Weg zur Nachhaltigkeit fortzusetzen. Die Ministerkonferenz wird die Rahmenvereinbarung für die afghanische Regierung und die Geber bis 2020 festlegen und so zu einem stabilen und verlässlichen Umfeld beitragen, das es Afghanistan ermöglicht, schrittweise zur Eigenständigkeit zu gelangen. Die Brüsseler Konferenz sollte durch konkrete Verpflichtungen und deren Erfüllung durch die Regierung Afghanistans ebenso wie durch die internationale Gemeinschaft gestützt werden. Der Rat ersucht die Hohe Vertreterin und die Kommission, die Vorbereitungen für die Brüsseler Konferenz gemeinsam mit der Regierung Afghanistans und in enger Abstimmung mit internationalen Partnern und Akteuren in der Region weiterzuführen.