Auf der hochrangigen Konferenz wurde folgende Erklärung verabschiedet.
Der Rat hat am 31. Juli 2015 den Durchführungsbeschluss 2015/1335/GASP [1] zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP angenommen.
Mit diesem Beschluss wird die im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, geändert.
Die Bewerberländer Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen schließen sich diesem Beschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 1.8.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 206, S. 64) veröffentlicht.
* Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der Rat hat am 14. September 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1524 des Rates [1] angenommen.
Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 15. März 2016 verlängert und wird die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.
Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien* und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine schließen sich diesem Beschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss im Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 15.9.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 239, S. 157) veröffentlicht.
* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.